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Wunschklinik zur Reha abgelehnt - wie verhalte ich mich jetzt richtig?

Aktuelles Behinderung Gesundheit

Sie bekommen Krankengeld und werden aufgefordert, eine Reha bei der Deutschen Rentenversicherung zu beantragen. So weit, so normal. Doch was passiert, wenn es bei der Auswahl der Klinik unterschiedliche Meinungen gibt?

Wunschklinik zur Reha abgelehnt: We verhalte ich mich jetzt richtig?

Wer längere Zeit im Krankengeld ist, bekommt häufig Post von seiner Krankenversicherung. In diesem Brief werden Patienten dann dazu aufgefordert, eine Reha zu beantragen. Einmal, um eine Verbesserung der Gesundheit herbeizuführen. Aber auch, damit in der Reha-Klinik eine ärztliche Einschätzung über das sogenannte "Restleistungsvermögen" festgehalten wird.

Das ist deshalb so wichtig, weil hiermit möglicherweise der Weg in eine Erwerbsminderungsrente geebnet wird.

Wer solch einen Brief von seiner Krankenkasse erhält, muss die Reha innerhalb von zehn Wochen bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) beantragen. Tun Sie das nicht, kann und wird die Kasse kein Krankengeld mehr zahlen.

Antrag zur Reha: Wie geht es weiter?

Deshalb stellen Sie in dieser Situation auch den Antrag. Im Normalfall bietet Ihnen der Rententräger nach einiger Zeit eine Handvoll Kliniken an. Sie entscheiden sich für eine davon und bekommen kurz darauf einen Starttermin.

Dieser liegt häufig einige Wochen oder Monate in der Zukunft. Das ist völlig normal.

Bei uns hat sich nun eine Dame gemeldet, die genau in diesem Szenario Probleme mit Ihrer Krankenkasse hat.

Denn die Reha in der Wunschklinik dieser Patientin soll erst in drei Monaten beginnen. Das ist nicht ungewöhnlich - der Krankenkasse dauert das jedoch zu lange. Deshalb wurde unser Mitglied nun dazu aufgefordert, innerhalb der nächsten Wochen - also vor dem Start der Reha-Maßnahme - wieder zur Arbeit zu gehen. Im Rahmen einer Wiedereingliederung. Sei das nicht möglich, solle sich die Dame bei der Rentenversicherung nach einer alternativen Klinik erkundigen, in der die Reha schneller beginnen kann.

Darf die Kasse das?

Nun, komplett verboten ist das Vorgehen der Krankenversicherung nicht. Aber ungewöhnlich. Was soll mit der Aufforderung zur Arbeit erreicht werden? Die Patientin ist schließlich nicht ohne Grund schon lange krankgeschrieben. Und auch die Wahl der Reha-Klinik wurde aufgrund der Spezialsierung dieser Einrichtung getroffen. Wenn es etwas länger dauert, ist diese Klinik immer noch einer anderen Institution vorzuziehen - wenn die Anwendungen hier am besten zur Patientin passen.

Aber wie sollte man sich in dieser Situation verhalten?

Wir empfehlen: Gehen Sie nicht in den direkten Konfrontationskurs mit der Krankenkasse. Mit Ihrer Erkrankung haben Sie bereits genug zu tun, richtig Ärger mit der Versicherung ist jetzt unbedingt zu vermeiden.

Zielführender ist es, mit sachlichen Argumenten beim bisherigen Weg zu bleiben. Das geht zum Beispiel dadurch, wenn Sie Ihren Haus- oder Facharzt bitten, eine schriftliche Stellungnahme an die Krankenkasse zu senden. Inhalt: Eine kurzfristige Arbeitsaufnahme vor der Reha würde Ihrer Gesundheit nicht gut tun. Ebenso der Gang in eine andere Reha-Klinik.

Zeitgleich können Sie sich mit Ihrer Wunschklinik in Verbindung setzen und gegebenenfalls versuchen, den Starttermin nach vorn zu ziehen. Zum Beipiel über eine Warteliste, falls andere Patienten abspringen. Bei Reha-Kliniken passiert so etwas andauernd.

Auf diese Weise zeigen Sie der Krankenkasse Ihren guten Willen und haben gewichtige Argumente für Ihre Wunsch-Klinik. Außerdem haben Sie den Arzt auf Ihrer Seite.

Sollte sich die Krankenversicherung dennoch komplett gegen eine einvernehmliche Lösung sperren, empfehlen wir dringend eine persönliche Beratung.


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