Vorschläge für einen „verlässlichen Generationenvertrag“ auszuarbeiten – das war und ist die Aufgabe der Rentenkommission. Neue Weichenstellungen sind notwendig, weil künftig immer mehr geburtenstarke Jahrgänge in den Ruhestand gehen. Perspektivisch kommt deshalb auf weniger Beitragszahler*innen eine höhere Zahl an Rentner*innen.
Empfehlungen für die künftige Alterssicherung
Im Sommer 2018 beauftragte die Bundesregierung die zu dem Zweck gebildete Rentenkommission damit, Empfehlungen für die künftige Alterssicherung auszuarbeiten. Insgesamt gehören dem Gremium zehn Personen an: Sozialexpert*innen aus den Bundestagsfraktionen von Union und SPD, Vertreter*innen von Gewerkschaften und Arbeitgeber*innen sowie drei Wissenschaftler*innen. Von Beginn an war klar, dass es keine einfache Aufgabe werden
würde, in dieser Runde einen Konsens herzustellen, um das Rentensystem auf Dauer sicherzustellen. Ursprünglich wollte die Kommission ihren Abschlussbericht zur Zukunft der Rente ab 2025 bis zum 10. März vorlegen. Der Termin wurde mehrfach verschoben.
Nach vielen Aufs und Abs drohte die Kommission zwischenzeitlich sogar zu scheitern. Jetzt hat sie den Abschlussbericht auf den 27. März terminiert. Der SoVD brachte eine Vielzahl an Forderungen in die Debatte ein. Der Verband ermahnt dabei mit Nachdruck dazu, eine gemeinsame Linie zu fahren, damit die Alterssicherung Millionen
Betroffener erreicht werden kann. Zu den sozialpolitischen Forderungen gehören im Einzelnen:
• die Einführung einer Erwerbstätigenversicherung, in die alle einbezogen werden – auch Selbstständige, Beamt*innen und Abgeordnete,
• die Anhebung des Rentenniveaus auf ein lebensstandardsicherndes Niveau von 53 Prozent und die Streichung der Kürzungsfaktoren in der Rentenanpassungsformel (Beitragssatzfaktor, Nachhaltigkeitsfaktor),
• spürbare Verbesserungen für Erwerbsminderungsrentner*innen im Bestand,
• eine Sozialversicherungspflicht ab dem ersten Euro (keine Vergünstigung für Mini- und Midijobs),
• die vollständige Finanzierung versicherungsfremder Leistungen aus Steuermitteln (wie etwa die sogenannte Mütterrente, die Grundrente oder Zeiten aufgrund von Pflege),
• die Einführung von Rentenfreibeträgen in der Grundsicherung für alle, nicht nur für Grundrentenbezieher*innen,
sowie die
• Einführung einer Vermögenssteuer.
SoVD fordert Ausbau der Elemente sozialen Ausgleichs
Die Rente ist das Spiegelbild des Erwerbslebens. Die Weichen für eine auskömmliche und armutsfeste Rente werden in der Erwerbsphase gestellt. Denn die gesetzliche Rente basiert auf der Höhe der Beiträge, die im Erwerbsleben in die gesetzliche Rentenversicherung oder andere Alterssicherungssysteme eingezahlt wurden. Eine auskömmliche Rente ist ohne eine gute und vorausschauende Arbeitsmarktpolitik nicht denkbar. Vielen Menschen ist es jedoch aufgrund ihrer Lebenssituationen nicht möglich, ausreichend Beiträge in die Rentenkasse einzuzahlen und auch noch zusätzlich privat vorzusorgen. Das kann zum Beispiel während der Erziehung eines Kindes, der Pflege Angehöriger, in Zeiten der
Weiterbildung oder aufgrund schlechter Bezahlung, bei Tätigkeit in Teilzeit, bei Arbeitslosigkeit und schlechter Wirtschaftslage der Fall sein.
Forderungen im Bereich Arbeitsmarktpolitik
Der SoVD fordert deshalb, dass der Staat die Elemente des sozialen Ausgleichs, wie es sie in der gesetzlichen Rente zum Beispiel bei der Anerkennung von Kindererziehungszeiten bereits gibt, weiter ausbaut. Die Arbeitswelt erlebt zudem einen durch Digitalisierung und zunehmenden Einsatz von erneuerbaren Energien bedingten Strukturwandel. Immer neue Berufsfelder entstehen, andere fallen weg. Gezielte Weiterbildung und Qualifizierung sind ein wichtiger Schlüssel, um die Beschäftigten für den Arbeitsmarkt fit zu halten und struktureller Arbeitslosigkeit vorzubeugen. Der SoVD fordert deshalb im Bereich der Arbeitsmarktpolitik:
• die Einführung der vollen Sozialversicherungspflicht für die geringfügige Beschäftigung sowie Beschäftigung in der
Gleitzone (Mini- und Midijobs),
• die Unterbindung des Missbrauchs von befristeter Beschäftigung, Leiharbeit und Werkverträgen sowie Eingrenzung
derartiger prekärer Beschäftigungsverhältnisse zugunsten von sozialversicherungspflichtigen Normalarbeitsverhältnissen,
• gleichen Lohn für gleiche Arbeit,
• die jährliche Anpassung des gesetzlichen Mindestlohns an die Preis- und Lohnentwicklung sowie seine Anhebung
auf ein armutsfestes Niveau,
• die Einführung eines individuellen Rechts auf Fort- und Weiterbildung sowie staatliche Unterstützung in dieser
Phase mit besonderem Fokus auf Menschen mit Behinderungen.
Der SoVD wird sich weiter im Sinne der von ihm vertretenen Personengruppen in die Debatte einbringen.
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