Drei Monate nach ihrer Einführung laufen mit dem Tankrabatt und dem 9-Euro-Ticket die ersten Entlastungsmaßnahmen aus. Experten rechnen für mit zweistelligen Inflationsraten im Herbst und Winter. Die Sorgen der Bevölkerung, nicht mehr genug Geld für Essen, Mobilität und eine warme Wohnung zu haben, sind greifbar und werden immer größer.
Zur Kabinettstagung der Regierungskoalition im Schloss Meseberg veröffentlicht der SoVD ein Forderungspapier zur konkreten Hilfe für die Menschen. Oberste Priorität haben aus Sicht des Verbandes dabei zwei Dinge: Geld und rechtliche Sicherheit.
SoVD mit konkreten Vorschlägen für schnelle Hilfen
Dazu führt SoVD-Präsident Adolf Bauer aus: „Die Menschen brauchen Geld, damit am Ende des Monats der Einkaufskorb nicht leer und die Wohnung nicht kalt bleibt. Und sie brauchen die Sicherheit, dass Ihnen wegen Lieferengpässen oder fehlender Zahlungsmöglichkeiten nicht der Strom oder das Gas abgedreht wird.“
Der 12-Punkte-Plan des SoVD für ein drittes Entlastungspaket enthält folgende Maßnahmen:
- Energiepreispauschale auch für Rentner*innen und erneute Auszahlung auch 2023
- Einführung eines Energiepreisdeckels
- Dauerhafter Heiz- und Stromkostenzuschuss im Wohngeld und Ausweitung des Berechtigtenkreise (Durchschnittseinkommen könnte hier ein neuer Orientierungspunkt sein)
- 100 € monatlicher Sofortzuschlag für alle Grundsicherungsbeziehenden als Inflationsausgleich bis zur Neuberechnung der Regelsätze
- Anerkennung der Heiz- und Stromkosten in tatsächlicher Höhe im Grundsicherungsbezug (mindestens für die Dauer der Energiekrise) für alle Leistungsempfänger*innen
- vorübergehendes Verbot von Gas- und Stromsperren, wenn die Heiz- und Stromkosten wegen der gestiegenen Preise nicht bezahlt werden können
- Kündigungsmoratorium für Mietwohnungen
- Einführung eines degressiv ausgestalteten Inflationsgeldes für die Dauer der Krise
- 365-€-Ticket als Nachfolge des 9-Euro-Tickets
- Einberufung eines Sozialgipfels, um den Betroffenen eine Stimme zu geben
- Abkehr von der Gasumlage, besser: staatliche Hilfen aus Steuermitteln für die systemrelevanten Unternehmen, die insolvenzbedroht sind
- zur Finanzierung: Anhebung des Spitzensteuersatzes, Reform der Erbschaftssteuer, Wiedererhebung der Vermögenssteuer und Einführung einer Übergewinnsteuer; generell:
- statt Steuersenkungen (z.B. der Mehrwertsteuer) per Gießkanne, besser Maßnahmen zur Stärkung der Kaufkraftseite
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