Zuzahlung für Medikamente bei Grundsicherung
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Bei der Zuzahlung für Medikamente gelten jährliche Obergrenzen. Wer im Jahr mehr Geld für seine medizinische Behandlung berappen muss, zahlt über einen bestimmten Betrag hinaus keinen Eigenanteil. Was viele Menschen nicht wissen: Falls Sie Grundsicherung oder Sozialhilfe beziehen, fallen diese Belastungsgrenzen niedriger aus.
Sie kennen das sicherlich auch: Nach dem Besuch beim Arzt geht's mit dem Rezept in die Apotheke. Schnell das Medikament einlösen, aber vorher ist noch eine Zuzahlung fällig. Diese ist auf zehn Prozent des Verkaufspreises festgesetzt - allerdings bei mindestens fünf und höchstens zehn Euro. Im Alltag wird man in der Apotheke also sehr häufig einen Fünfer los.
Unterschiedliche Belastungsgrenzen
Wer häufiger zum Arzt muss und regelmäßig Medikamente nimmt, weiß: Das geht ganz schön ins Geld. Aus diesem Grund gelten in Deutschland sogenannte Belastungsgrenzen bei der Zuzahlung für Arzneien und andere medizinische Leistungen - zum Beispiel Physiotherapie.
Diese Belastungsgrenzen orientieren sich an Ihrem Einkommen. Im Normalfall wird die Grenze erst erreicht, wenn Sie mehr als zwei Prozent Ihres Brutto-Jahreseinkommens für Medikamente & Co. ausgeben. Wer chronisch krank ist - für den gilt eine Belastungsgrenze in Höhe von einem Prozent.
Um nachweisen zu können, dass Sie als chronisch krank gelten, müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen. Diese erhalten Sie bei Ihrem Haus- oder Facharzt.
Ein Beispiel:
Dieter F. lebt allein und verdient 38.000 Euro im Jahr. Seine persönliche Belastungsgrenze für Zuzahlungen beträgt 2 Prozent - also 760 Euro. Hätte Dieter eine chronische Erkrankung, würde sich dieser Eigenanteil halbieren, auf dann 380 Euro.
Grundsicherung, "Hartz IV" und Hilfe zur Pflege
Wenn Sie jedoch auf Sozialleistungen angewiesen sind, geht die Rechnung etwas anders. Bisher haben wir uns immer angeschaut, wie viel Sie pro Jahr verdienen. Wer jedoch ALG II oder Grundsicherung bezieht, muss mit einer anderen Bezugsgröße arbeiten.
Wir betrachten jetzt nicht mehr das Jahreseinkommen, sondern den geltenden Regelsatz.
Der Regelsatz ist ein bundesweiter Geldbetrag, der jedes Jahr neu angepasst wird. Für Alleinstehende gilt zurzeit ein Regelsatz in Höhe von 446 Euro pro Monat, sowohl bei "Hart IV" als auch in der Grundsicherung.
Was bedeutet das nun für die Zuzahlungsgrenze für Medikamente?
Ein nennenswertes Einkommen, an dem man die Belastungsgrenze festmachen kann, liegt in den meisten Fällen nicht vor. Aus diesem Grund orientiert sich die Zwei-Prozent-Regel (oder Ein-Prozent-Regel bei chronisch Kranken) am Regelsatz. Auf das Jahr betrachtet beträgt dieser 5352 Euro (446 Euro x 12). Die Zuzahlungsgrenze beläuft sich also für Bezieher von Grundsicherung oder Hilfe zur Pflege auf 107, 04 Euro. Für chronisch Kranke sind es nur 53 Euro und 52 Cent.
Das gilt auch, wenn neben der Grundsicherung andere Einkünfte vorhanden sind. Also zum Beispiel ein Teilzeitjob bei "Hartz IV" oder eine kleine Rente bei der Grundsicherung. Maßgeblich ist der Regelsatz - und damit auch eine kleinere Belastungsgrenze.
Weniger Eigenanteil für Medikamente bei Grundsicherung und "Hartz IV"
Kommen wir noch einmal zu unserem Beispiel zurück.
Dieter F. ist nun in Rente gegangen. Da er lange Jahre arbeitslos war, ist seine Rente klein - nur 700 Euro pro Monat. Deswegen bezieht er zusätzlich Grundsicherung im Alter. Sein Bedarf orientiert sich am Regelsatz in Höhe von 446 Euro.
Um die Belastungsgrenze zu ermitteln, müssen wir nun nicht auf die Rente schauen, sondern auf den Regelsatz: 446 Euro pro Monat, das macht im Jahr 5352 Euro. Dieter muss also pro Jahr höchstens 107,04 Euro für Medikamente und andere Behandlungen aus eigener Tasche zahlen. Mit chronischer Erkrankung nur die Hälfte, also 53,52 Euro.
Fazit
Wer auf Grundsicherung, ALG II oder die Hilfe zur Pflege angewiesen ist, muss weniger Geld für Medikamente zahlen. Damit das auch so kommt, müssen Sie jedoch selbst aktiv werden. Denn die Krankenkasse kümmert sich nicht automatisch um die Umstellung der Bezugsgröße. Falls Sie also auf Sozialhilfe angewiesen sind, wenden Sie sich bitte umgehend an Ihre Krankenversicherung.
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Kommentare (31)
Ramis
am 24.10.2024Moin aus Hamburg,
Kann ich die Kosten für die Befreiung von Zuzahlungen durch das Grundsicherungsamt erstattet bekommen?
Bin 80 Jahre mit kleine Rente und doch auf Grundsicherung angewiesen… Danke für die Antwort.
Christian Schultz
am 28.10.2024Wie oben im Beitrag beschrieben: Das Amt für Grundsicherung übernimmt die Kosten nicht komplett. Aber Sie müssen deutlich weniger zuzahlen als jemand, der keine Grundsicherung erhält.
Riechelmann,Willi
am 25.06.2024Wir sind im Seniorenheim.Unsere gesamte Rente geht an das Heim.Wir hatten zusammen 3.000 Euro Rente.Wir bekommen eine Hilfe von ca.300 Euro..müsse wir hoervon die Medikamente bezahlen ?
Christian Schultz
am 26.06.2024Das müsste man sich im Detail anschauen. Es hängt davon ab, welche Leistungen Sie aus der Kranken- bzw. Pflegeversicherung erhalten. Und ggfs. vom Sozialamt. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der SoVD-Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Hamide
am 24.03.2024Guten Tag,
Ich bekomme 800€ Erwerbsunfähigkrits Rente und Grundsicherung. Ich bin kronisch krank,Asthma, Allergie, Lws und HWS Wirbel Arthrose Osteoporose und muss Nahrungsmittel einnähmen so wie Calcium und Vitamin D3.
Das alles und Allergie Tabletten und noch paar andere auf privat Rezept. Das kostet per Rezept schon mal circa 100€.
Könnte ich das nicht bei der Amt geltende machen? Es wird immer mehr, auch Augen Probleme haben ich.
Ich kann das alles nicht mehr zahlen. Ist einfach zu viel. Ich bin auch ganz alleine.
Würde mich freuen Wenn mir geantwortet wird.
Bedanke mich im Voraus und wünsche einen schönen Sonntag.
Mit freundlichen Grüßen
Hamide
Christian Schultz
am 25.03.2024Hallo Hamide, wenn die Krankenkasse eine chronische Erkrankung anerkannt hat, müssen sie aktuell pro Jahr nur 67,56 Euro zahlen. Das müssen Sie aber bei der Krankenkasse beantragen.
Jutta Balsüzen
am 15.08.2023Bekomme zur Rente noch Grundsicherung dazu. Habe jetzt zum zweiten Mal die Gürtelrose die Tinktur zum auftupfen muss ich privat bezahlen, kann ich das Geld beim Sozialamt geltend machen oder bei meiner Krankenkasse. Bin von Zuzahlungen befreit gilt aber nicht für grüne Rezepte. Danke für eine schnelle Antwort
Christian Schultz
am 16.08.2023Solch ein "grünes Rezept" muss selbst bezahlt werden. Meines Wissens bekommen Sie da weder etwas von der Krankenkasse noch vom Amt für Grundsicherung zurück.
Katja Kitzler
am 10.03.2023Liebes SVD Team
Hierzu habe ich eine Anregung:
Wer Bürgergeld bezieht ist automatisch von der Rundfunkgebühr GEZ befreit. Das entsprechende Formular für die GEZ liegt dem Bescheid bei, und kann direkt an die GEZ in Köln geschickt werden...
WARUM MACHT M;AN DAS NICHT AUCH FÜR DIE BEFREIUNG ZUR ZUZAHLUNG?
Das würde den Krankenversicherungen und auch den Bezieher:Innen von Bürgergeld Arbeit und Zeit ersparen. Viele Bezieher:Innen wissen auch nicht das Zuzahlungen für Orthopädische Hilfsmittel, Zahnersatz, etc.. ebenfalls dazu Zählen.
Müssten die Jobcenter nicht darauf bei der Bewilligung / im Leistungsbescheid darauf hinweisen?
Viele Grüße, Katja
Christian Schultz
am 10.03.2023Hallo Katja, vielen Dank für den Hinweis. Die Jobcenter müssen darauf nicht explizit hinweisen. Aber es wäre natürlich schön, wenn man automatisch informiert würde.
Snjezana Buhin
am 04.12.2023Ich bin kronisch krank,Asthma bronchiale, Lws und HWS Wirbel gleiten Arthrose u.Osteophorose khronisch,liporedium, neuropathie,chronische depression, pflegegrad 3,schwerbehinderten 90% mit" G"und
" B" Zeichnung.Die Rente ist 1.254, brutto wieviel soll ich Befreiung bei AOK bezahlen? Dankeschön und freundliche Grüße. Buhin Snjezana 21.12.1955 geb.
Christian Schultz
am 05.12.2023Bekommen Sie denn Grundsicherung? Man müsste auch wissen, wie hoch Ihre Zuzahlung im Jahr im Vergleich zu Ihrem Einkommen ausmacht. So kann man das leider nicht beantworten - bitte lassen Sie sich persönlich beraten.
Oma Grandma
am 29.12.2022Lieber Christian, vielen Dank für Ihre wunderbaren Erklär-videos. Liegt die Befreiung von Zuzahlung für chronisch Kranke im Jahre 2022 wie zuvor in 2021 bei über einem Eigenanteil von 53,20 € oder hat sich etwas verändert?
Inzwischen hab ich - auch dank Ihrer Tipps - zu § 30 Abs. 5 Satz 2 SGB XII einen unanfechtbar Beschluss des LSG aus August 2022, wonach mir ab April 2022 Antragsdatum Eilverfahren Grundsicherung gezahlt werden soll, über rückwirkende Ansprüche würde im Hauptverfahren entschieden. Indessen die Sozialbehörden weigern sich zu zahlen. Der mich in anderen Verfahren vertretende Rechtsanwalt will die Zwangsvollstreckung gegen den Kreis betreiben.
Ich werde nun der Krankenkasse den Beschluss des LSG vorlegen mit meinem Antrag auf Reduzierung des anrechenbaren Einkommens. Gilt der o.g. Beschluss des LSG für das Jahr 2022 oder nur ab April 2022? Ich gehe aber eh davon aus, dass die Krankenkasse das nicht akzeptieren wird, denn das Sozialamt verweigert mir ja nicht nur die Zahlung sondern auch den Bescheid.
Die "GEZ" verlangt eine Bescheinigung des Sozialamtes zu meiner Befreiung. Die verweigert das Sozialamt mir ebenso, obwohl sie es im Rahmen einer Klage wegen Untätigkeit dem Gericht zusicherten. MfG
Christian Schultz
am 02.01.2023Hallo, ich gehe davon aus, dass die Zuzahlungsgrenze auf 60,24 Euro für chronisch kranke Menschen steigt - denn diese orientiert sich ja am Regelsatz. Der liegt seit Januar 2023 bei 502 Euro. Im Jahr sind das also 6024 Euro.
Schwarz Balu Peter
am 14.10.2023Zuzahlung 24 1% steigt auf 67,57 Euro, DAK gerade bekommen.
Bei immer steigenden Preisen , sind 67,57, ein ganzer Wocheneinkauf, bei Grundsicherung, finde ich könnte die Krankenkasse, diesen Betrag, auch begleichen, zahlten ja auch ein , der Kasse tut das weniger weh, wie uns einem.
Lieber den Eingewanderten , die Medikamente auch zahlen, obwoh, die nie einen Cent eingezahlt haben, Notversorgung ok, aber nicht alle zipperlein kurieren und wer keinen Aufenthaltsstatus hat, auch keine Krankenversicherung mehr.
Michael Ulrich
am 24.09.2022Ich erhalte seit Jahren Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung, bis zum Eintritt in die Altersrente.
Nun muss ich "nichtverschreibungspflichtige" Medikamente einnehmen und beantragte diese Kosten bei dem Grundsicherungsamt.
Die beantragten Kosten pro Monat liegen bei ca. 180,-Euro, davon wurden 76,-Euro bewilligt. Interessant ist jedoch wie man auf diese Summe kam,
ermittelte man doch Tagesangebote und Packungsgrößen für 2-3 Monate, statt den tatsächlichen monatlichen Bedarf und die Angebote von Ortsansässigen Apotheken. Ich ging in den Widerspruch und erhielt nach einem Beschluss, der Feststellung der Untätigkeit, einen ablehnenden Widerspruchsbescheid.
Nach dem Ursprungsbescheid, der für eine Dauer von 12 Monaten beschieden war, wurde die Zahlung nach 6 Monaten eingestellt.
Jetzt wird darauf abgestellt, dass der Bescheid für die Kosten der Unterkunft und des Regelbedarfs nur 6 Monate galt.
Für die nichtverordnungspflichtigen Medikamente erhielt ich jedoch einen gesonderten Bescheid für 12 Monate. Was ist nun richtig? Ich klage bereits weiter auf die volle Leistung. Der Grundsicherungsbescheid darf nur in Ausnahmefällen auf 6 Monate befristet und entsprechend begründet werden, beides lag jedoch nicht vor.
Nach dem ursprünglichen Bescheid müsste ich zudem für 2-3 Monate in Vorleistung gehen, wobei das Amt von nichtgenannten Online Apotheken die Preise ermittelte. Diese Preise ändern sich auch ständig und ich muss doch nicht in Vorleistung gehen, wenn die Grundsicherung auch nur monatlich gezahlt wird.
Ist meine Ansicht richtig?
Christian Schultz
am 26.09.2022Hallo Michael, leider können wir das hier im Forum nicht aufklären. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen gern an meine Kollegen in der Sozialberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Susanne S.
am 17.08.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
besteht eine Chance, dass meine CBD Tropfen bezahlt werden? Wenn man an die Krankenkasse die Jährliche Pauschale zahlt, damit man im folgenden Jahr keine Zuzahlung mehr machen müssen wird das auch vom HartzV erstattet?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 17.08.2022Hallo Susanne,
grundsätzlich gelten die Befreiungen aus der Grundsicherung auch für das SGB II - also für "Hartz IV". Ob aber CBD-Tropfen darunter fallen, kann ich leider nicht beantworten.
Gabriele Zwirner
am 20.06.2022Sehr geehrte Damen und Herren,
ich (Sozialhilfeempfängerin und chronisch krank) bin gerade dabei, nicht nur meine teilweise Befreiung zu beantragen, sondern darüber hinaus auch eine entsprechende Rückzahlung für die überzahlten Rezept- und Praxisgebühren der vergangenen 4 Jahre, was ich laut Auskunft meiner KK kann. Wenn ich dieses Geld, daß für mich nicht unerheblich ist, auf mein eigenes Konto überweisen lasse, kann das Sozialzentrum mir das dann wieder von meiner Hilfe zum Lebensunterhalt abziehen?
Ich kann mir vorstellen, daß diese Frage viele beschäftigt, die in solcher Lage sind. Danke für Ihre Antwort im voraus und herzliche Grüße!
Christian Schultz
am 21.06.2022Hallo Gabriele, ich bin mir nicht ganz sicher - da empfehle ich Ihnen, entweder direkt beim Amt für Grundsicherung nachzufragen oder in der Sozialberatung des SoVD: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Gabriele
am 21.06.2022Habe ich soeben getan, bei meinem Sachbearbeiter im SZ für die Leistungsberechnung. Er schreibt, diese Erstattung bzw. Einnahme wäre zweckgebunden und würde dadurch nicht mit zum Einkommen angerechnet werden. Ich hoffe, diese Auskunft ist auch für andere hilfreich.
Christian Schultz
am 21.06.2022Super, vielen Dank, dass Sie das hier geteilt haben.
Ursula
am 23.05.2022Guten Tag,
bezüglich der Kostenübernahme für Medikamente in Verbindung mit bestehender Grundsicherung stellt sich mir die Frage, wie sich dies mit pflege-/gesundheitsrelelvanten rezeptfreien Medikamenten verhält?
Besteht eine Möglichkeit, diese Kosten über entsprechende Atteste zu verringern oder gar gänzlich zu tilgen?
Vielen Dank für Ihre Mühen!
Christian Schultz
am 23.05.2022Hallo Ursula, da arbeiten wir gerade an neuen Beiträgen. Ich denke, dass wir im Juni/Juli Inhalte zu solchen Fragen veröffentlichen werden.
Karin
am 25.03.2022Guten Tag,
wie verhält es sich, wenn sich der Status im Laufe des Kalenderjahres ändert (2 Monate Gehalt, dann Krankengeld, ab September Grundsicherung im Alter). Kann ich trotzdem die Zuzahlungsbefreiung jetzt schon beantragen? Mit welchem Bruttoeinkommen? Bis Ende des Jahres zu warten und die Zuzahlungen erstmal auszulegen, kann ich mir nicht leisten.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 28.03.2022Hallo Karin, da bin ich mir nicht ganz sicher. Beantragen Sie die Befreiung am besten jetzt schon. Teilen Sie uns gern mit, was die Krankenkasse in Ihrem Fall gesagt hat. Dann haben auch die anderen Leser hier im Forum etwas davon.
Mary
am 11.03.2022Wie verhält es sich nach Auslandsaufenthalt mit Einkommen und anschließender Krankheit mit AlG 2 Bezug im Laufe des Jahres?
Christian Schultz
am 11.03.2022Wie das Einkommen aus dem Ausland angerechnet wird, kann ich Ihnen leider nicht sagen. Zum ALG II finden Sie die Ausführungen oben. Ich empfehle Ihnen, wegen der Auslandsgelder direkt bei der Krankenkasse nachzufragen.
Peter Ude
am 04.02.2022Sehr geehrte Damen und Herren
Laut ihrer Informatio muss ich also tatsächlich bei einer chronischen Erkrankung und
Bezug der Grunsicherug einen Betrag von ca. 50 Euro (im Jahr bei mir) selber tragen?
Ist das so richtig oder kann man die Kostenübernahme beantragen ?
Christian Schultz
am 11.03.2022Hallo Peter, das ist so korrekt. Dafür gibt es extra die Belastungsgrenze in der Grundsicherung.
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