Antrag auf Bürgergeld: Was ist mit dem Eigenheim?
Aktuelles Armut
Mit dem Wechsel von "Hartz IV" zum Bürgergeld haben sich viele Veränderungen ergeben - die meisten davon zugunsten der Sozialleistungsempfänger. Doch wie genau sieht es mit der selbst genutzten Immobilie aus?
"Hartz IV" heißt jetzt Bürgergeld. Und nicht nur der Name hat sich geändert. Seit dem Jahreswechsel 2022/2023 sind viele Neuerungen in Kraft getreten - einige Veränderungen werden allerdings erst zum Juli 2023 wirksam.
In diesem Beitrag soll es ausschließlich um die Frage gehen: Darf ich mein Eigenheim - egal, ob Wohnung oder Einfamilienhaus - behalten, wenn ich Bürgergeld beantragen muss?
Immobilien und Bürgergeld
Wichtig ist: Die folgenden Ausführungen beziehen sich ausschließlich auf selbst genutzte Wohnungen oder Häuser. Vermietete Immobilien fallen nach wie vor unter die allgemeine Vermögensgrenze und müssen in den allermeisten Fällen veräußert werden, bevor ein Antrag auf Bürgergeld erfolgreich sein kann.
Geht es aber um ein Eigenheim oder eine Wohnung, in der Sie selbst leben, gilt seit Januar 2023 eine ganz einfache Regelung:
Ist Ihr selbst genutztes Haus maximal 140 m² groß (bei Eigentumswohnungen gelten 130 m²), dürfen Sie dort wohnen bleiben. Sie müssen NICHT ausziehen, das Haus wird NICHT als Vermögen angesehen.
Wenn mehr als vier Personen im Haushalt leben, kommen für jede weitere Person 20 Quadratmeter hinzu. Dazu ein Beispiel:
Manfred (53) aus Quickborn lebt in einer Eigentumswohnung, die er von seinen Eltern geerbt hat. Mit ihm zusammen wohnen außerdem seine Frau und fünf minderjährige Kinder in der Wohnung. Das Jobcenter muss in diesem Fall eine maximale Größe von 190 m² anerkennen - 130 m³ für Manfred, seine Frau und zwei Kinder (vier Personen) sowie je 20 für die drei weiteren Kinder. Da die Wohnung lediglich 102 m² misst, darf die Familie trotz Bezug von Bürgergeld in der Immobilie wohnen bleiben.
Bürgergeld: Wert des Eigenheims spielt keine Rolle
Es kommt also ausschließlich auf die Größe Ihres Einfamilienhauses oder Ihrer Eigentumswohnung an. Die Lage, das Baujahr oder allgemein der Wert Ihrer Immobilie spielen für das Jobcenter - und damit für Ihren Antrag auf Bürgergeld - keine Rolle mehr. Rein theoretisch können Sie also auch mit einer Villa in Hamburg-Blankenese Bürgergeld erhalten. Vorausgesetzt, Ihr Häuschen ist höchstens 140 Quadratmeter groß.

"Beim Antrag auf Bürgergeld kommt es allein auf die Größe Ihres Hauses an, nicht auf den Wert."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Wenn Sie Bürgergeld beantragen müssen und im eigenen Haus wohnen, kommt es also ausschließlich auf die Wohnfläche an. Beim Einfamilienhaus gelten maximal 140 Quadratmeter als angemessen. Für eine Eigentumswohnung liegt alles bis 130 m² im grünen Bereich.
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