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Antrag EM-Rente: Muss ich dauerhaft krankgeschrieben sein?

Die volle Erwerbsminderungsrente bekommen Sie nur, wenn Sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten sind. Dauerhaft bedeutet: für einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten. Eher länger. Aber wie sieht es mit der offiziellen Krankschreibung aus?

Antrag EM-Rente: Muss ich dauerhaft krankgeschrieben sein?

Weniger als drei Stunden täglich. Egal in welchem Job. Und das mindestens ein halbes Jahr lang. Das sind die gesundheitlichen Voraussetzungen zur vollen Rente wegen Erwerbsminderung. Ganz zu schweigen von den sogenannten "rentenrechtlichen" Kriterien. Wenn Sie noch mehr arbeiten können, bekommen Sie die diese Rente nicht.

Mit anderen Worten: Für die volle Erwerbsminderungsrente müssen Sie richtig schwer krank sein. Aber heißt das auch, dass Sie offiziell krank geschrieben sind?

Krankschreibung als Voraussetzung für EM-Rente?

In den allermeisten Fällen läuft der Weg in die EM-Rente so: Sie werden krank - ob im Arbeitsverhältnis oder nicht - und bekommen irgendwann Krankengeld. Oder - falls Sie beim Jobcenter betreut werden - ganz normal weiter Bürgergeld.

Wenn Sie aber Krankengeld beziehen, müssen Sie sich regelmäßig und lückenlos krankschreiben lassen. Andernfalls dreht Ihnen die Krankenversicherung den Geldhahn zu. Falls Sie nun über diese Schiene in die Erwerbsminderungsrente gelangen, liegt ohnehin eine dauerhafte Arbeitsunfähigkeit vor.

Es sei denn, Sie legen eine Art Pause im Krankengeld-Bezug ein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn noch Urlaubsansprüche vorhanden sind. In der Regel ist es zwar keine gute Idee, sich aus diesem Grund "gesundschreiben zu lassen" - aber in der Praxis passiert das.

Oder Sie beziehen schon seit Jahren Bürgergeld - früher "Hartz IV" und lassen sich aus diesem Grund nicht immer krankschreiben.

Was macht das nun aus Ihrem Anspruch auf die Erwerbsminderungsrente? Ist das für Ihre Erfolgsaussichten schädlich?

Die beruhigende Antwort darauf lautet: Am Ende kommt es nicht wirklich darauf an, ob Ihre Krankmeldung lückenlos war. Um eine Rente wegen Erwerbsminderung zu erhalten, müssen insbesondere die Berichte Ihrer Ärzte aussagekräftig geschrieben sein. Das bedeutet: Sie sind aufgrund Ihrer Erkrankung bzw. Behinderung schon längere Zeit in ärztlicher Betreuung. Ihr Arzt kann also mit aktuellen Berichten aufwarten, die dann ganz konkret beschreiben, wie es um Ihre Gesundheit bestellt ist.

Darauf kommt es beim Antrag zur EM-Rente an. Es ist nicht zwingend erforderlich, dass Sie lückenlos einen gelben Schein mit nach Hause bringen. Das ist im Krankengeld wichtig. Bei der Erwerbsminderungsrente ist die Krankmeldung zweitrangig.

"Für die EM-Rente ist wichtig, dass Ihre Ärzte aktuelle Befundberichte zu Ihrer Gesundheit vorlegen. Ob Sie in der letzten Zeit ohne Pause krankgeschrieben waren, spielt eine untergeordnete Rolle."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Wie lange Ihre Erwerbsminderungsrente dann bewilligt wird, hängt ebenfalls einzig und allein von den Befundberichten sowie von einer persönlichen Begutachtung bei der Deutschen Rentenversicherung ab. Falls Ihre EM-Rente allerdings befristet ist, müssen Sie rechtzeitig einen Antrag auf Verlängerung stellen. Das sollte spätestens vier, fünf Monate vor dem Auslaufen der Rente passieren.