EM-Rente im Ausland beziehen - ist das möglich?
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Wenn Sie dauerhaft zu krank zum Arbeiten sind, bekommen Sie die Erwerbsminderungsrente. Zumindest dann, wenn ganz bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Aber bekommt man das Geld auch ins Ausland überwiesen?
Die Erwerbsminderungsrente gibt es nur, wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Egal, in welchem Beruf. Wenn Sie gelernter Ingenieur sind, aber noch als Bürohilfe arbeiten können, gibt es keine EM-Rente.
Außerdem ist zu berücksichtigen, dass die Erwerbsminderung mindestens sechs Monate anhalten muss. Kurzfristige Erkrankungen führen also nicht zu einer EM-Rente.
Wenn Sie darüber hinaus auch noch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen, zahlt Ihnen die Deutsche Rentenversicherung eine Rente wegen Erwerbsminderung.
Bevor Sie diese ohne fremde Hilfe beantragen, sollten Sie jedoch unbedingt dieses Video anschauen.
Erwerbsminderungsrente im Ausland beantragen
Sie leben in einem anderen Land oder spielen mit dem Gedanken auszuwandern? Wenn Ihr Rentenkonto die richtigen Kriterien erfüllt - siehe oben - und es Arztberichte gibt, die eine dauerhafte Erwerbsminderung diagnostizieren, können Sie den Antrag zur EM-Rente auch im Ausland stellen. Am einfachsten geht das online.
Und auch der Bezug einer Erwerbsminderungsrente ist im Ausland kein Problem. Wenn Sie mit Ihrer EM-Rente im Ausland leben, bekommen Sie das Geld auch dorthin überwiesen. Überhaupt kein Problem.

Es sei denn ...
Ja, es sei denn, Sie erhalten eine sogenannte "Arbeitsmarktrente". Das bedeutet: Sie beziehen zwar eine EM-Rente in voller Höhe - allerdings nicht, weil Sie weniger als drei Stunden pro Tag arbeiten können.
Nein, bei der Arbeitsmarktrente schaffen Sie noch drei bis sechs tägliche Arbeitsstunden. Eigentlich ein Fall für die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Also die volle EM-Rente halbiert.
Da es aber keine Teilzeitstellen gibt, auf die Sie sich mit Ihrem "Restleistungsvermögen" - ja, so nennt man das im Sozialrecht wirklich - bewerben können, zahlt Ihnen die Rentenversicherung die volle Rente aus.

"Ihre EM-Rente erhalten Sie auch im Ausland. Nur bei einer Arbeitsmarktrente kann es Probleme geben."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Und in diesem Fall werden Sie in Polen, der Türkei oder auch in jedem anderen Land nicht weiterhin die volle Erwerbsminderungsrente überwiesen bekommen. Denn diese erhalten Sie bisher ja nur, weil es in Deutschland keine passende Teilzeitstelle für Sie gab.
Gibt es bei den jeweiligen Ländern Unterschiede?
Ja, die gibt es. Wenn Sie dauerhaft innerhalb der EU, in Island, Liechtenstein, Norwegen oder der Schweiz leben, erhalten Sie die Erwerbsminderungsrente ohne Einschränkung. In der gleichen Höhe wie zuvor in Deutschland.
Anders kann es aussehen, wenn Sie außerhalb Europas leben. Insbesondere dann, wenn "Ihr" Land kein Sozialversicherungsabkommen mit Deutschland abgeschlossen hat. Bitte informieren Sie sich zu dieser Frage direkt bei der Deutschen Rentenversicherung.
Auch zum Thema Krankenversicherungsschutz sollten Sie sich vorab bei der DRV beraten lassen.
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