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Keine Bevorratung fehlerhafter Masken

Pressemeldung

Die Versäumnisse in der Corona-Politik waren und sind massiv. Noch wird im politischen Berlin nicht Bilanz gezogen, doch über gravierende offenkundige Versäumnisse sollte man nicht erst in einigen Monaten sprechen – findet der SoVD. Deshalb wird er zu bestimmten Themen seine Erfahrungen und Forderungen öffentlich darlegen. Mit dieser Pressemitteilung behandelt er das nicht zu vergessende Thema „Masken" beispielhaft.

2013 gab es im Deutschen Bundestag eine Beratung zu Risiken im Bevölkerungsschutz. Damals wurde eine Pandemie modelliert - mit einer hohen Zahl von Erkrankungen und Todesfällen wegen eines SARS-ähnlichen Virus. Die hier aufgeführten dramatischen Ereignisse mit der Annahme von bis zu 7,5 Mio. Toten führten zwar nicht zur Auflistung von Maßnahmen wie der Anordnung flächendeckender Schließungen von Einkaufsstätten, Restaurants etc. „Allerdings wurde die Vorhaltung von Schutzkleidung, Mundschutz etc. für das Personal in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen ausdrücklich empfohlen“, so Prof. Dr. Ingo Heberlein, Vorsitzender des sozialpolitischen Ausschusses des Sozialverbands Schleswig-Holstein. Bund und Länder entwickelten daraufhin Pandemiepläne. Allerdings: Die Bevorratung von Schutzkleidung und Masken für medizinisches Personal und andere Personen, die besonders zu schützen sind, unterblieb.

Mit der Pandemieausrufung im Frühjahr 2020 setzte ein hektischer Wettlauf um die Beschaffung von Schutzkleidung und Masken ein. Das zog sich bis in den Sommer 2020 hinein und hat zur Erkrankungsrate beigetragen. Das Fehlen von Masken und Schutzkleidung war verantwortlich dafür, dass unsere Pflegeeinrichtungen zweitweise mehr geschlossene Anstalten als Wohnstätten waren.  Es wurden große Mengen an Masken weit überteuert eingekauft. Schwarze Schafe haben sich goldene Nasen verdient. Teilweise handelte es sich um minderwertige Ware aus Fernost ohne die gebotene EU-Zulassung. Ingo Heberlein: „Wir sind gegen eine Abgabe dieser Masken an bedürftige Menschen. Diese Masken gewährleisten nicht den notwendigen Schutz. Prüfungen durch die Stiftung Warentest haben gezeigt, dass viele Masken nur eingeschränkt zu empfehlen sind. Bei Prüfungen durch die Firma Dräger fällt mehr als die Hälfte dieser Masken durch. Das gilt schon für Masken mit EU-Zulassung und für die ohne dieses Zertifikat vermutlich noch viel mehr. Der Hinweis auf TÜV-Prüfungen durch Minister Spahn beruhigt nicht, im Gegenteil: Wir haben kein Vertrauen in den TÜV wegen seiner Rolle bei der Prüfung von Brustimplantaten.“

Ohne ausreichende Prüfung dürfen keine Masken bevorratet werden. Es besteht die Gefahr, dass die nicht zugelassenen Masken den notwendigen Schutz nicht gewährleisten. Das gilt insbesondere für FFP-2 Masken, weil diese dem Schutz medizinischen Personals und der Pflegebedürftigen und Patienten dienen.

Das sieht auch SoVD-Landesvorsitzender Alfred Bornhalm so: „Wir fordern deshalb eine strenge Prüfung der verschiedenen Chargen der gelieferten Masken. Die Firma Dräger in Lübeck führt laufend Prüfungen auch externer Anbieter durch. Die Strenge dieser Prüfungen sichert im Interesse aller das gebotene Schutzniveau. Ohne eine Freigabe nach strenger Prüfung darf es keine Einlagerung geben.“