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Lücke im Krankengeld nach Kündigung - große Gefahr!

Wenn Sie Krankengeld beziehen, ist es wichtig, dass Sie ohne Unterbrechung arbeitsunfähig geschrieben werden. Dieser Grundsatz gilt immer. Ganz besonders wichtig ist das jedoch, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihren Job verloren haben.

Lücke im Krankengeld nach Kündigung

Nach spätestens sechs Wochen Krankheit muss Ihnen der Chef kein Gehalt mehr zahlen. Jetzt muss die Krankenkasse in die Bütt - und überweist das sogenannte Krankengeld. Vorsicht: Bis auf ganz wenige Ausnahmen liegt Ihr monatliches Einkommen nun um ca. 20 Prozent unter dem, was Sie vorher netto verdient haben.

Für die Zahlung des Krankengeldes ist eine Sache enorm wichtig: Sie müssen sich lückenlos krankschreiben lassen. Bei welchem Arzt, spielt erst einmal keine Rolle. Achten Sie aber darauf, dass Sie immer rechtzeitig in die Praxis kommen. Rechtzeitig bedeutet: Wenn die aktuelle Krankmeldung ausläuft, müssen Sie spätestens am darauf folgenden Werktag zum Doktor.

Lücke im Krankengeld: Kohle ist futsch

Falls Sie hier schludern, ist guter Rat teuer. Und zwar im wörtlichen Sinne - denn für die Zeit der Lücke zahlt Ihnen die Krankenkasse kein Geld. Auch nicht wenn Ihr Hausarzt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung manuell zurückdatiert. Die Krankenkasse wird das nicht akzeptieren. Sie stehen für diese Zeit der Lücke ohne Einkommen da.

Das gilt übrigens auch dann, wenn Sie selbst keine Schuld trifft. Stellen Sie sich vor, Sie möchten gern zu Ihrem Arzt - dieser ist aber selbst erkrankt und hat deshalb seine Praxis geschlossen. Ein anderes Szenario könnte sein, dass sich Ihr Facharzt im Urlaub befindet. Und Sie aus diesem Grund erst ein paar Tage später die Krankschreibung einholen konnten.

Im Sozialrecht spielt es keine Rolle, an welchem Grund es lag, dass eine Lücke in der Krankmeldung entstanden ist. Ist die Krankheit erst einmal unterbrochen, gibt es für diese Phase keine Kohle. Auch wenn Sie nachweisen können, dass Ihr Arzt verhindert war. In solch einem Fall müssen Sie im Notfall eine andere Praxis aufsuchen.

Arbeitsvertrag läuft während Krankheit aus

Wir können also bis hierher festhalten: Die Lücke in der Krankmeldung ist unbedingt zu vermeiden. Noch mehr gilt dieses Mantra, wenn Sie in der Zwischenzeit Ihren Job verloren haben.

Häufig laufen befristete Verträge nach dem Beginn des Krankengeldes aus. Wenn Sie sich nun ganz regulär arbeitsunfähig schreiben lassen, spielt das für Ihren Krankengeld-Bezug keine Rolle. Die Krankenkasse zahlt weiter. Bis zu 72 Wochen lang.

So läuft es auch ab, wenn Ihnen der Chef irgendwann kündigt. Auch in diesem Fall gibt es weiter Krankengeld - vorausgesetzt, Sie sind ohne Unterbrechung krankgeschrieben.

Denn wenn nicht, verlieren Sie nicht nur das Krankengeld für die Tage, an denen die Lücke entstanden ist. Nein, ist der Arbeitsvertrag bereits ausgelaufen oder gekündigt worden, geht der Anspruch auf Krankengeld bei einer Unterbrechung der Krankmeldung komplett verloren.

Das bedeutet nun für Sie: Meldung bei der Arbeitsagentur. Der Verlust des Krankengeldes. Also möglicherweise eine finanzielle Kluft von mehreren Monaten. Denn normalerweise müssen Sie sich erst beim Arbeitsamt melden, wenn die sogenannte "Aussteuerung" droht.

"Lassen Sie sich IMMER lückenlos krankschreiben. Besonders dann, wenn der Arbeitsvertrag bereits ausgelaufen ist."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Fazit

Also - beim Bezug von Krankengeld immer rechtzeitig zum Arzt gehen. Ist Ihre Stamm-Praxis aus irgendwelchen Gründen geschlossen, suchen Sie sich Ersatz. Setzen Sie sich für den Notfall ein paar Stunden ins Wartezimmer. Aber die Lücke in der Arbeitsunfähigkeit ist unbedingt zu vermeiden.

Ansonsten verlieren Sie im besten Fall für ein paar Tage Geld. Sollte Ihr Arbeitsvertrag jedoch bereits beendet worden sein, war es das erst einmal mit dem Krankengeld. Und das darf nicht passieren.