Direkt zu den Inhalten springen

SoVD mahnt: „FFP-2 Masken muss man sich auch leisten können.“

Pressemeldung

In das UKSH darf man ab sofort nur noch mit FFP2-Maske. Diese Entscheidung zeigt, dass die Diskussion auch in Schleswig-Holstein Fahrt aufnehmen wird, dass in immer mehr Bereichen des öffentlichen Lebens bald eine FFP2-Maskenpflicht gelten dürfte. „Natürlich ist der Schutz und die Sicherheit von Menschen vorrangig – allerdings muss auch auf die Menschen geschaut werden, die sich den „höheren“ Schutzstatus finanziell nicht leisten können“, mahnt der Landesvorsitzende des Sozialverbandes Schleswig-Holstein, Alfred Bornhalm.

„Wir halten an unserer Forderung fest, den Menschen, die auf staatliche Sozialleistungen angewiesen sind, auch monatlich einen Ausgleichsbetrag von 100 Euro aufgrund der pandemischen Lage zu zahlen oder zumindest erneut kostenfreie und geprüfte FFP2-Masken auszugeben“, so Bornhalm abschließend.