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Soziales Bündnis Schleswig-Holstein fordert Schutzschirm für Mieter*innen

Pressemeldung

Insgesamt 300 Millionen Euro stellt die Landesregierung zur Verfügung um kommunale Versorger und Vermieter*innen vor Zahlungsschwierigkeiten zu schützen. Angesichts dieser Schutzschirme fordern die Vertreter*innen des Sozialen Bündnis gegen Armut in Schleswig-Holstein, bestehend aus Arbeiterwohlfahrt Schleswig-Holstein (AWO), dem DGB Nord und dem Landesverband des Sozialverbands Deutschland (SoVD) den Ausschluss von Energiesperren und Mietkündigungen aufgrund der gestiegenen Energiepreise. Angesicht der morgigen Landtagsdebatte fordert das Bündnis, dass der angekündigte Härtefallfonds für Bürgerinnen und Bürger endlich umgesetzt und mit ausreichend finanziellen Mitteln ausgestattet wird. Wie die bereits umgesetzten Schutzschirme findet sich ein solcher Fonds für Bürgerinnen und Bürger nämlich ebenfalls in dem 8-Punkte-Entlastungspaket, das beim Energiegipfel am 6. September zugesagt wurde.

Der Härtefallfonds ist aus Sicht des sozialen Bündnisses erforderlich, um schnell und möglichst unbürokratisch Menschen ohne verfügbares Vermögen helfen zu können, denen beispielsweise aufgrund hoher Nachforderungen für Energie Mietkündigungen oder Energiesperren drohen. Beim Antragsverfahren könnten die zahlreichen kommunalen und gemeinnützigen Beratungsstellen (z.B. Schuldnerberatung oder Sozialberatung der Wohlfahrtsverbände) unterstützen. Bei der Beratung könnte zudem auf mögliche Ansprüche auf weitere Sozialleistungen – wie Wohngeld oder Leistungen aus dem SGB II - hingewiesen werden. Die bislang nur spärlichen und wenig konkreten Informationen der Landesregierung zur Ausgestaltung des Härtefallfonds lassen nicht darauf schließen, dass die Vermeidung von Energiesperren das Ziel ist. Es zeichnet sich außerdem ab, dass die von Bundesseite geplanten Entlastungsmaßnahmen wie Wohngeldreform und Gaspreisbremse, nicht rechtzeitig umgesetzt werden können, sodass ein Härtefallfonds gegen Energiesperren und Mietkündigungen umso dringender erforderlich wird.

Laura Pooth, DGB-Bezirksvorsitzende:

„Die Landesregierung muss sicherstellen, dass die Energieversorger und Vermieter keine Energiesperren oder Kündigungen vollziehen können, obwohl sie selbst Landeshilfen erhalten. Mit den Schutzschirmen des Landes für Energieversorger und Wohnungsunternehmen muss auch den Bürger*innen in Schleswig-Holstein die Angst genommen werden, im Winter frieren zu müssen oder ihre Wohnung zu verlieren. Der Verweis auf eventuelle Hilfen vom Bund in der Zukunft, gibt Menschen in akuter Not keine Sicherheit.“

Alfred Bornhalm, Landesvorsitzender des SoVD:

„Auch zehn Wochen nach dem Energiegipfel ist nicht klar, wie das Geld aus dem angekündigten Härtefallfonds bei den Bürger*innen ankommen soll. Von den ursprünglich zugesagten 20 Mio. Euro sollen nun 15 Mio. in ein Entlastungsprogramm für die Kita-Beiträge fließen, das zwar löblich ist, mit der Verhinderung von Notsituationen durch die Energiekrise aber nur wenig zu tun hat. Die geringe Ausstattung des Fonds ist angesichts der weiteren Hilfsprogramme der Landesregierung sehr verwunderlich.“

Wolfgang Baasch, AWO-Präsidiumsvorsitzender:

„Mit der Blockade der Bürgergeld-Reform hat die Landesregierung dafür gesorgt, dass noch nicht absehbar ist, wann die dringend nötige Erhöhung der Regelsätze kommt. Auch der Härtefallfonds darf keine Fata Morgana bleiben, sonst entsteht für die vielen Menschen mit geringem Einkommen in Schleswig-Holstein der fatale Eindruck, dass die Landesregierung offenbar nur den Unternehmen unbürokratisch durch die Krise hilft.“