Vom Bürgergeld in die EM-Rente
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Sie beziehen "Hartz IV" beziehungsweise Bürgergeld und sind chronisch krank? Dann ist es gut möglich, dass Ihr Sachbearbeiter im Jobcenter einen Termin beim Ärztlichen Dienst für Sie veranlasst. Dort soll dann geprüft werden, ob Sie besser in der Erwerbsminderungsrente aufgehoben wären.
Viele unserer Mitglieder schildern uns Probleme, wenn die Krankheit länger dauert. Wenn bereits Krankengeld bezogen wird, der Patient vielleicht schon ausgesteuert wurde und das Thema Erwerbsminderungsrente im Raum steht. In den meisten Fällen betrifft das Menschen, die aus einem sicheren Job in die schwere Krankheit rutschen.
Jobcenter prüft Erwerbsminderung
Aber natürlich kann die chronische Krankheit oder Behinderung auch auftreten, wenn Sie schon längere Zeit arbeitslos sind. Vielleicht beziehen Sie auch gerade aufgrund Ihrer angeschlagenen Gesundheit Bürgergeld (ehemals "Hartz IV"). Weil eine regelmäßige berufliche Tätigkeit einfach nicht mehr möglich ist.
Falls Sie im Jobcenter häufig krankheitsbedingt Termine absagen oder Maßnahmen abbrechen müssen, wird irgendwann die Erwerbsfähigkeit zum Thema gemacht.
Was bedeutet Erwerbsfähigkeit?
Im Sozialrecht sind Sie erwerbsfähig, wenn Sie länger als drei Stunden pro Tag arbeiten können. Egal in welchem Beruf. Im Umkehrschluss gelten Sie als erwerbsgemindert (häufig wird auch von "erwerbsunfähig" gesprochen), wenn Sie dauerhaft - also länger als sechs Monate - weniger als drei Stunden täglich einem Beruf nachgehen können.
Denn auch im Jobcenter sind Sie nur richtig, wenn Sie zumindest dem Grunde nach einer Arbeit nachgehen können. So steht es im Gesetz (§7 (1) Absatz 2 SGB II). Falls Ihr Arbeitsvermittler also an Ihrer Erwerbsfähigkeit zweifelt, hat er folgendes Instrument an der Hand: Er kann den sogenannten "Ärztlichen Dienst" der Agentur für Arbeit einschalten. Das ist ein Amtsarzt, der nun untersuchen soll, wie schwer Ihre Erkrankung ist und ob Sie überhaupt erwerbsfähig sind. Falls Sie das nicht sind, haben Sie keinen Anspruch auf "Hartz IV" bzw. Bürgergeld nach dem SGB II.

Darf das Jobcenter über mich bestimmen?
Doch ist das überhaupt rechtens? Darf der Arbeitsvermittler ohne Ihr Einverständnis darüber entscheiden, dass Sie einem Amtsarzt vorgestellt werden? Nun, streng betrachtet müssen Sie beide die Eingliederungsvereinbarung unterschreiben. Nach unserer Erfahrung beim Sozialverband sind viele Bezieher von "Hartz IV" sogar froh und hoffen regelrecht darauf, vom Jobcenter zur Rentenversicherung zu wechseln. Oder zum Sozialamt, wenn die EM-Rente nicht zum Leben reicht. Denn dann kann diese mit Grundsicherung aufgestockt werden.
Ganz verweigern können Sie sich einer Prüfung Ihrer Erwerbsfähigkeit allerdings nicht. Denn selbst wenn Sie nicht mitwirken - und zum Beispiel die Unterschrift auf der entsprechenden Eingliederungsvereinbarung verweigern - kann Ihr Sachbearbeiter einen Termin beim Ärztlichen Dienst ansetzen. Ist eine persönliche Untersuchung aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich, wäre eine Entscheidung auch per Aktenlage machbar.
Fazit
Wer aufgrund von schweren gesundheitlichen Einschränkungen häufig Termine im Jobcenter versäumt oder Maßnahmen absagen oder abbrechen muss, muss sich früher oder später einer Prüfung durch den Ärztlichen Dienst stellen. Diese kann persönlich durch einen Termin erfolgen - aber auch eine Entscheidung per Aktenlage ist möglich. Hier werden dann die Berichte Ihrer Ärzte eine große Rolle spielen.
Beiden Methoden gemein ist, dass Ihre Erwerbsfähigkeit geklärt werden muss. Damit entscheidet sich, ob Sie weiterhin Geld vom Jobcenter erhalten. Falls nicht, muss die Rentenversicherung möglicherweise eine Rente wegen Erwerbsminderung zahlen. Und das Jobcenter wäre raus.
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