„Wie lange dauert die Bearbeitung des Antrags für den Grad der Behinderung im Durchschnitt?“
Behinderung
In Schleswig-Holstein hat jeder zehnte Einwohner eine Behinderung. Viel zu tun also für das Landesamt für soziale Dienste (LAsD), wo sämtliche Anträge zur Feststellung einer Behinderung bearbeitet werden.
Auf welche Wartezeiten müssen sich die Bürgerinnen und Bürger einstellen, wenn sie einen Behindertenausweis beantragen? Wieso dauert es in einigen Fällen deutlich länger als üblich mit dem Antrag? Und was kann man selbst tun, um das ganze Verfahren zu beschleunigen? Wir haben mit dem Direktor des LAsD, James-Herbert Lundszien, gesprochen.
Herr Lundszien, für welche Aufgaben ist das Landesamt für soziale Dienste in Schleswig-Holstein zuständig?
Das Landesamt für soziale Dienste kümmert sich als nachgeordnete Behörde des MSGJFS u. a. um die Feststellung von Schwerbehinderungen, die Bewilligung und Auszahlung von Elterngeld und Kita-Geld, die Bearbeitung von Fällen nach dem Opferentschädigungsgesetz, der Bewilligung von Leistungen nach dem Bundesversorgungsgesetz. Darüber hinaus wird von uns die Aufgabe aus der „Stiftung Anerkennung und Hilfe“ für Schleswig-Holstein umgesetzt. Und dann gibt es noch viele kleinere Aufgabenfelder. Einen vollständigen Überblick bekommt man auf unserer Homepage: www.lasd-sh.de. Sie sehen, das Schwerbehindertenrecht ist nur eine Teilaufgabe, die hier wahrgenommen wird.
Wie lange dauert zurzeit die Bearbeitung eines durchschnittlichen Antrags für den Grad der Behinderung in Schleswig-Holstein?
Zwischen zwei und vier Monaten. Dabei werden etwa 40% der Anträge innerhalb von zwei Monaten und weitere 25 % im dritten Monat nach Antragseingang abgeschlossen, was bedeutet, dass in etwa 2/3 der Verfahren innerhalb eines Zeitraums von drei Monaten eine Entscheidung getroffen wurde. Etwa zehn Prozent der Fälle benötigen jedoch auch eine Bearbeitungszeit von mehr als fünf Monaten.
Woran liegt es, dass viele Menschen sehr lange auf eine Entscheidung im LAsD warten müssen?
Hauptsächlich liegt dies an unvollständig ausgefüllten Anträgen, fehlenden Befundunterlagen und manchmal auch an der zögerlichen Beantwortung unserer Fragen durch Hausärzte und/oder Fachärzte. Es ist sicherlich gut, wenn Patientinnen und Patienten grundsätzlich dafür sorgen, dass Befundberichte aus Krankenhausaufenthalten oder Reha-Maßnahmen sowie Facharztbefunde immer auch an den Hausarzt übermittelt werden. Dies kann die Verfahrensdauer verkürzen, wenn wir alle notwendigen Unterlagen nur bei einer Stelle anfordern müssen und sie auch von dort erhalten können.
Was raten Sie Bürgerinnen und Bürgern, die bereits darüber nachdenken, einen Antrag auf die Feststellung einer Behinderung zu stellen? Welche Schritte sollten vorab auf gar keinen Fall ausgelassen werden?
Auf jeden Fall den Antrag vollständig ausfüllen und alle notwendigen Unterlagen – sofern diese vorhanden sind – beifügen. Es ist sicher hilfreich, den Hausarzt über die geplante Antragstellung zu informieren und diesen zu bitten, die Befundanfrage des LAsD möglichst zügig zu beantworten. Unabhängig davon ist wichtig, dass die Funktionsstörung/en mindestens sechs Monate vorliegt bzw. vorliegen und voraussichtlich in der nächsten Zeit auch keine Verbesserung eintreten wird.
Hand aufs Herz, Herrn Lundszien, wünschen Sie sich nicht manchmal deutlich mehr Mitarbeiter für Ihre Behörde?
Ja, natürlich, welche Behördenleitung hat nicht solche Wünsche? Aber Sie wissen auch, dass die Finanzmittel der öffentlichen Hand begrenzt und auch Investitionen in anderen Lebensbereichen notwendig sind. Wir sind momentan im Gespräch mit dem MSGJFS, was in den nächsten Jahren in unserem Bereich machbar ist.
Was müsste im Schwerbehindertenrecht Ihrer Meinung nach geändert werden?
Das Schwerbehindertenrecht ist seit etwa einem Jahr im Bundesteilhabegesetz verankert. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens bestand auch für die Verbände die Gelegenheit, sich mit Wünschen und Forderungen einzubringen. Wir setzen als vollziehende Behörde am Ende das Gesetz „nur“ um und bringen – soweit möglich – praktische Optimierungen in das Antragsverfahren ein.
Was ist Ihrer Meinung nach der Grund dafür, dass viele Bürgerinnen und Bürger nach der ersten Entscheidung Ihrer Behörde in den Widerspruch gehen?
Überwiegend sind es enttäuschte persönliche Erwartungen. Eine Funktionsbeeinträchtigung wird von jedem Betroffenen sehr subjektiv wahrgenommen. Häufig werden auch Vergleiche mit anderen Behinderten angestellt. Vielleicht ist ein anderer Beweggrund, dass die amtliche Feststellung einer Behinderung durch einen Bescheid sich wenig freundlich liest.
Bei dieser Frage ist meines Erachtens aber zu beleuchten: „Welche Zahl steckt denn hinter „viele“? Bezogen auf ca. 66.000 getroffene Entscheidungen im Jahr 2016 liegt die Widerspruchsquote bei etwa 15%. Natürlich würde eine niedrigere Quote den Arbeitsaufwand in meinem Amt reduzieren, eine gezielte Einflussnahme auf die Reduzierung der Quote ist aber kaum möglich.
Ich messe aber der Widerspruchsquote nicht die maßgebliche Bedeutung bei. Für mich ist eher ein Indikator, wie viele Widerspruchsführer/innen nach einem für sie erfolglosen Widerspruch dann den Klageweg beschreiten und das waren 2016 etwa 1,5% von der Gesamtheit der Antragsverfahren, also etwa 1.015 Fälle.
Was empfehlen Sie Bürgerinnen und Bürgern, die bereits den Schwerbehinderten-Status haben, aber mit dem Gedanken liebäugeln, eine Neufeststellung zu beantragen?
Eine „ehrliche“ persönliche Bewertung vornehmen, ob tatsächlich eine Verschlechterung der Funktionsstörung(en) eingetreten ist, die dann vom Hausarzt aufgrund neuerer Befunde auch so bestätigt werden kann. Wichtig ist auch das persönliche Feststellungsinteresse; „was bringt ein höherer GdB an Nachteilsausgleichen“ für mich?
Seit einigen Jahren gibt es einen neuen Behindertenausweis im Scheckkarten-Format. Von unseren Mitgliedern hören wir immer wieder, dass es lästig ist, wenn Änderungen am Ausweis vorgenommen werden müssen. Denn die Mitarbeiter des Landesamtes können die Ausweise nicht mehr selbst ausdrucken, sondern müssen die gewünschten Änderungen an eine Druckerei weitergeben. Können wir damit rechnen, dass hier noch einmal nachgesteuert wird, so dass zumindest kleine Änderungen direkt am Ausweis erfolgen können, ohne dass eine externe Druckerei einbezogen werden muss?
Von einer Änderung der Ausweisverordnung gehe ich derzeit nicht aus, daher können wir vor Ort nur Einfluss auf die Dauer des Änderungsvorgangs nehmen. Diesen Aspekt werden wir in die Verhandlungen mit unserem Vertragspartner aufnehmen, der für uns die Ausweise erstellt.
Wie empfinden Sie persönlich die Zusammenarbeit mit dem Sozialverband, wenn es um Schwerbehindertenverfahren geht?
Gut und hilfreich.
Neben dem blauen und einem orangefarbenen Parkausweis gibt es in Schleswig-Holstein noch eine gelbe Parkberechtigung für Menschen mit Behinderung. Diese ist jedoch nur in zwei weiteren Bundesländern (Mecklenburg-Vorpommern, Rheinland-Pfalz) gültig. Viele unserer Mitglieder hoffen, dass der gelbe Parkausweis einmal bundesweit gilt. Sehen Sie dafür eine Chance?
Nein, die sehe ich zurzeit nicht. Der gelbe Ausweis wurde in Schleswig-Holstein „erfunden“ und wurde von Mecklenburg-Vorpommern und Rheinland-Pfalz übernommen. Aus dem Versuch, eine bundeseinheitliche Regelung zu entwickeln, ist dann der orangefarbene Ausweis entstanden. Der gelbe Ausweis wurde von uns und den beiden anderen bereits genannten Ländern dann zusätzlich beibehalten.
Seit einigen Jahren gibt es die Kieler Außenstelle des Landesamtes in der Gartenstraße nicht mehr, dafür arbeiten einige Mitarbeiter des LAsD in den Räumen des Sozialministeriums in Kiel. Müssen wir damit rechnen, dass auch andere Außenstellen mittelfristig geschlossen werden? Zum Beispiel Schleswig?
Nein, und diese Aussage gilt nicht nur für Schleswig, sondern auch für Heide, Neumünster und Lübeck. Die Schließung der Außenstelle in Kiel war aus meiner Sicht aber möglich, weil wir eine Anlauf- und Beratungsstelle im Ministerium vor Ort in Kiel einrichten konnten. So ist es uns gelungen, dass wir uns nicht räumlich von den antragstellenden Bürgerinnen und Bürgern entfernen und wir den Wunsch nach persönlicher Kontaktaufnahme auch weiterhin in Kiel erfüllen können.
Herzlichen Dank für das Gespräch, Herr Lundszien!
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Kommentare (33)
Rafael Jiménez
am 04.05.2023Wie lange dauert die Annahme des Behindertenvorschlags Ich warte seit 2 Monaten auf die Zusage und habe immer noch keine Antwort Ich wurde im Krankenhaus Herberg operiert und bin jetzt zu 60 % behindert
Christian Schultz
am 05.05.2023Das ist unterschiedlich. Zwei Monate sind - zumindest in Schleswig-Holstein - ein guter Schnitt.
Hans - Hermann Mädje
am 01.09.2023Ich hatte auch einen Arbeitsunfall aber schon 1991, das war auch in Herzberg genau am Krankenhaus. Auch ich 60% Schwerbehinderung die haben mir die linke Hand zetümmert und die wurde nicht richtg behandelt.
Ivonne Haußen
am 30.09.2022Hallo, ich haben im Januar 2022 einen Antrag auf einen Schwerbehinderten Ausweis gestellt. Bis jetzt liegt noch keine Antwort vor. Nun hat sich eine weiter Diagnose festgestellt. Diese müsste nun auch noch im Antrag vermerkt werden, bzw. bei der Errechnung des Schwerbehindertengrades berechnet werden. Wie kann ich dies nun weiter leiten und dem zuständigem Bearbeiter/in mitteilen?
Gruß Ivonne Haußen
Christian Schultz
am 04.10.2022Hallo Ivonne, da sollten Sie direkt im Landesamt nachfrage und nach dem Bearbeitungsstand Ihres Antrags fragen. Bei dieser Gelegenheit kann man dann gleich sehen, wie man die zusätzliche Diagnose nachmelden kann.
Ramona Lettow
am 21.04.2024Ich warte in Niedersachsen jetzt schon 10 Monate auf meinen Behinderten Grad!
Wilhelm
am 01.04.2022Moin,
Bin gebürtiger Deutscher, aber in der Schweiz geboren und aufgewachsen und leider so schwer erkrankt, dass man nach jahrelangen Abklärungen sich entschied, mich aus gesundheitlichen Gründen nicht ins Arbeitsleben mittels Umschulung zu integrieren, sondern das IV-Amt, dass Invalidenversicherungsamt gab mir eine 100% Invalidenrente mit 100% Arbeitsunfähigkeit. Also Schwerbehindert mit Autoimmunkrankheit, 3 grosse OP's, Herz und Niereninsuffiziens, Diabetes, Bluthochdruck, Nebennieren arbeiten nicht, Dickdarm wurde raus operiert und muss jeden Tag Kortison nehmen als Immunsupressiva. Habe auch noch die Blaue Parkbehindertenkarte, weil ich ein CAM Impingment am rechten Hüftgelenk habe der mir das gehen sehr schwer macht. Nun bin ich nach Deutschland ausgewandert und wohne hier für immer. Ich bin also wie es hier heisst, Schwerstbehindert. Ich habe alle Dokumente der IV Versicherung mit meiner kompletten Krankengeschichte. In der CH musste ich alle 2 Jahre eine strenge ärztliche Revision über mich ergehen lassen.
Wie komme ich nun zum Schwerbehinderten Ausweis und meiner Parkbehindertenkarte? Übernimmt man meine Krankengeschichte aus der Schweiz weiter, anhand der Krankenheschichte, oder erfindet man das Rad neu und klärt über einen sehr langen Zeitrsum wieder von A bis Z ganz genau ab? Denn die eigentliche Invalidenrente, bekomme ich ja weiterhin hier nach Deutschland überwiesen.
Wer kann mir da bitte helfen,
Alleine kenne ich mich in dieser Bürokratie zu wenig aus, da sie ganz anders als in der Schweiz ist.
An wen kann ich mich bitte wenden um Hilfe zu bekommen?
Lieben Dank, Wilhelm
Christian Schultz
am 01.04.2022Hallo Wilhelm, ich gehe davon aus, dass die Arztberichte aus der Schweiz - sofern diese auf Deutsch sind - auch bei der Ermittlung des GdB (Grad der Behinderung) in Deutschland ausreichen. Die müssen natürlich halbwegs aktuell sein. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen, wenn Sie Unterstützung brauchen. Für Mitglieder des SoVD übernehmen wir auch den Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Björn
am 23.03.2024Hallo, ich lese gerade:
Diabetes und das Sie Kortison bekommen.
Ich habe Rheuma und eigentlich wird Kortison gespritzt. Da ich aber Diabetiker bin, hat die Rheumatologin gesagt, das Kortison bei mir nicht gut sei.dadurch würde der Blutzucker gefährlich werden.
Ich bin jetzt ein wenig verwirrt.
LG
Klopsch
am 07.02.2022Hallo,
ich habe anfang Januar ein Antrag gestellt, ich wollte mla fragen wie die chancen stehen, habe 3 Bandscheibenvorfälle LWS L5S1 beidseitg und HWS C5C7 und Arthrose in beiden Knien.
Christian Schultz
am 01.04.2022Beim Schwerbehindertenrecht kommt es nur teilweise auf die Diagnose einer Erkrankung an. Wichtiger sind die Funktionseinschränkungen - also die Schwere der Behinderung und wie diese Ihr Leben einschränkt. Daher kann man Ihre Frage nur beantworten, wenn man die Arztberichte kennt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Lukas Brandt
am 30.01.2022Hallo mein name ist Lukas Brandt aus witzenhausen und ich wüsste gerne mal wann die behinderten ausweise auf papier in deutschland das erste mal erfunden und gedruckt wurden mit freundlichen grüssen Lukas brandt.
Christian Schultz
am 31.01.2022Hi Lukas, da bin ich auch überfragt. Aber hier finden Sie einen längeren Beitrag zu diesem Thema: www.bpb.de/apuz/32707/die-geschichte-der-behindertenpolitik-in-der-bundesrepublik-aus-sicht-der-disability-history
Matthias Bertz
am 11.08.2021Hallo
Habe den Schwerbehindertenantrag im Oktober 2020 eingereicht.
Vom Versorgungsamt Neumünster wurde mir der Eingang im November 2020 bestätigt.
Ich warte bis Heute Mittlerweile haben wir August 2021 immer noch auf eine Entscheidung.
Hatte eine OP - Herzklappe und einen Bypass.
Mit einer Bearbeitungszeit von durchschnittlichen 3 bis 4 Monaten kann da wohl irgendetwas nicht hinhauen.
Vielleicht wird es ja dieses Jahr noch mal was !!!!!!
LG
Matthias
Christian Schultz
am 12.08.2021Hallo Matthias, die durchschnittliche Bearbeitungszeit in Schleswig-Holstein liegt nach wie vor bei knapp vier Monaten. Aber das ist der Durchschnitt. Natürlich gibt es auch Fälle, die deutlich schneller abgewickelt werden. Und dann gibt es Situationen wie bei Ihnen. In der Regel liegt das dann aber weniger am Amt als an Ihren Ärzten. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis
Baumgärtneer Annette
am 07.06.2021Hallo ich möchte mal wissen wie lange die Behörde braucht um eine Gleichstellung zu bearbeitet die vom Amt verordnet wurde da ich schon seit Dezember 2020 Warte es muss doch mal Bearbeitet werden da ich auf den Ausweis angewiesen Bin wegen der Arbeit....
Christian Schultz
am 07.06.2021Hallo Annette, das ist immer sehr unterschiedlich. Wobei ein halbes Jahr wirklich lange ist, vielleicht fragen Sie bei der Bundesagentur für Arbeit nochmal nach?
Jaric
am 01.04.2021Ich habe vor 8 Monste Widerspruch beantragt, vor drei Monate kommt eine Brief das ich noch zusätzliche Befunde schicken,seit dem Zeit passiert nichts.
Ist dass üblich so lang zu warten oder?
Christian Schultz
am 06.04.2021Hi Jaric, das ist nicht die normale Wartezeit, nein. Aber natürlich weiß man nicht, was die Verzögerung verursacht hat.
Georg
am 08.03.2021Schwerbeschädigte Menschen,die viele Problemme in Altag haben,sollen nicht bei Merkzeichen gesparrt werden,weil Merkzeichen sind Nachteile zu erleichtern,und Verschlimmerungen zu beugen,ich sehe hier wird mehr gesparrt auf die Menschen die nichts dafür können,außergewöhnliche zusammen in Wechsel Behinderungen zu haben
Christian Schultz
am 15.09.2020Hallo Martina, es ist immer schwierig, allgemeine Empfehlungen im Schwerbehindertenrecht zu geben. Denn für Ihre Erfolgsaussichten kommt es weniger auf die Art der Erkrankung als vielmehr auf deren Auswirkungen auf Ihren Alltag an - also auf die sogenannten Funktionseinschränkungen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/08/15/mit-dem-richtigen-befundbericht-zum-schwerbehindertenausweis/
Martina Pröller
am 15.09.2020Hallo zusammen habe die frage hoffe das da mir jemand weiter Helfen kann
Ich habe dieses Jahr einen BdG erhalten von 30 wegen LWS Problematik jedoch habe ich einen Erhöhungsantrag gestellt der mir abgelehnt wurde ich habe auf diesen natürlich einspruch eingelegt habe HWS Syntomatik dazu bekommen Skoliosierungen Linkssitig am LWS und HWS zusetzlich habe habe seit Monaten nur noch eine gestrecke von 200-300 meter es wurde bei mir eine Skoliosierung auf dem Illuisakralenenke festgestellt mit Knöcheren anbauten.
Lese in Verschieden Onlineportalen das man neu hinzukommen (HWS und ISG )einer erkrankung an der Wirbelsäule die länger als sechs Monate andauern eine höherstufung beantragen kann
So wie die das beschreiben bestehen besteht bei mir nicht nur in einen Wirbelsäulen abschnitt Probleme die bereits anerkannt wurden sonder wegen neu hinzukommen eine höherstufung für gerecht fertigt wird.
wäre super wenn mir da jemanden mir weiterhelfen könnte und wie lange das wiederspruchverfahren dauert und ab wann ich da mal nach hacken sollte falls die sich zeit lassen.
vielen Dank
Christian Schultz
am 22.06.2020Hallo Barbara, die Gültigkeit des Ausweises steht im Ausweis selbst. Vielleicht haben Sie Glück, und Ihr Dokument ist unbefristet gültig. Einen Antrag auf Neufeststellung können Sie beim Landesamt für soziale Dienste stellen. Ich empfehle Ihnen jedoch unbedingt, dass Sie sich vor dem Antrag beraten lassen: www.sovd-sh.de/2018/03/27/verschlimmerungsantrag-darauf-muessen-sie-vorher-achten/
Barbara Zipser
am 20.06.2020Ich habe seit 2010 behinderte Ausweis ist er noch gültig oder muss ich Verlängerung machen. Wo kann ich neue höhe Prozent beantragen.
G. Hanisch
am 28.10.2019Ich habe im Februar 2019 einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Ich habe copd 3 und habe 2 neue herzklappen bin im Mai am offenen Herzen operiert worden. Mir wurde 30 Prozent anerkannt, was ein Witz ist, ich bin auf rollator angewiesen, habe pflegegrad 2 und es stehen jetzt wieder 2 Operationen an. Ich habe Widerspruch eingelegt und es passiert nichts, im Juni habe ich bereits Widerspruch eingelegt.
Ich verstehe nicht wieso man in Köln so lange braucht um die Sachen zu bearbeiten
Hier muss es grundsätzlich eine Änderung geben
Christian Schultz
am 08.08.2019Hallo Werner, bei der Bearbeitung helfen vorherige (nicht zu alte) Befundberichte natürlich immer. Wenn es länger als drei Monate dauert, hängt es - zumindest in Schleswig-Holstein - meist an den Ärzten, die Ihre Berichte zu spät ans Amt schicken.
Werner Müller
am 06.08.2019Noch ein vergessener Beitrag hierzu, bin seit 2003 auf GdB 70 RF und von 2014 auf GDB 80 RF für immer gültig. Helfen nicht auch, bisherige Feststellungen einer oder mehrere Behinderungen zur Einschätzung der Sachlage. Und Verkürzung der Bearbeitung? Warte schon seit über 6 Monate auf den zu erwartenden Ausweis auf G.
Werner Müller
am 06.08.2019Ich habe am 25. Januar 2019 den Antrag vom Versorgungsamt bestätigt bekommen. Mein Verschlimmerungsantrag auf G ist orthopädisch gesehen berechtigt . Meine Wegstrecken, sind beschwerlicher und kürzer geworden. Die Benutzung des Nahverkehrs unausweichlich. Rollstuhl, E. Mobil und ÖPNV unverzichtbar.
Senking
am 24.06.2019Was müsste im Schwerbehindertenrecht Ihrer Meinung nach geändert werden?
Ich rate Bürgerinnen und Bürgern, die bereits darüber nachdenken, einen Antrag auf die Feststellung einer Behinderung zu stellen. Welche Schritte sollten vorab auf gar keinen Fall ausgelassen werden? Gehen Sie zum Sozialverband oder zum Anwalt. Ich habe selbst die Erfahrung gemacht das Anträge wegen angeblicher
Mehrarbeit immer weiter nach hinten geschoben werden. Nach einer Teil-Lungenentnahme steht doch fest, das sie nicht wieder nachwachsen wird, warum braucht man dann ca. 5 Monate um festzustellen, das man eine Behinderung hat. Denke mal laut!!!!!!!!! Vielleicht stirbt er ja noch während der Nachbehandlung oder Chemo. Dadurch spart man wieder Geld. Das Schwerbehindertenrecht ist seit etwa einem Jahr im Bundesteilhabegesetz verankert. Im Zuge des Gesetzgebungsverfahrens bestand auch für die Verbände die Gelegenheit, sich mit Wünschen und Forderungen einzubringen, dadurch wurde es ganz einfach Unnutz Geld zu verteilen und sich zu bereichern auf Kosten der wirklich Kranken. Schuld sind auch die Politiker, die denken erst an sich und dann ----------------------------------- vielleicht an andere.
Sabine Menz
am 21.01.2019Habe einen GDB von 80 bin zwei mal an der Bandscheibe operiert worden habe eine fortgeschrittene Osteochondrose und eine Leberzihrose ( aber nicht vom Alkohol) kann sehr schlecht Laufen vor lauterSchmerzen ca. 100 Meter dann geht es nicht mehr, bekomme aber kein Merkzeichen, habe schon zwei mal Wiederspruch eingelegt aber es wurde abgelent, mit dem Grund ich könnte ja noch Laufen.
Blech
am 20.05.2021Sehr geehrte Damen und Herren wie Lage braucht Antrag zu beanwort ich wollte wissen op freie Fahrt bekomme mit Bus der Bahn bitte um eine anwort
T
Christian Schultz
am 20.05.2021Das ist bei jedem Antrag anders. Im Durchschnitt dauert es - zumindest in Schleswig-Holstein - zwischen drei und vier Monaten.
Julia Blech
am 25.05.2021Sehr geehrte Damen und Herrn wie Lage braucht mein Behinderten aus weiß bekomme mehr %aus mein aus weiß oder Leibe auf meine %zahl
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