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Deshalb sollten Sie beim Minijob immer Rentenbeiträge zahlen

Behinderung Armut

Seit Januar 2013 gilt bei neu aufgenommenen Minijobs: Sie führen automatisch Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung ab. Beim klassischen Minijob mit einem monatlichen Verdienst in Höhe von 450 Euro landen 3,6 Prozent als Eigenanteil in der Rentenversicherung – das sind 16,20 Euro, die Ihnen netto weniger ausgezahlt werden. Nach einem Jahr wächst Ihre Altersrente durch diesen Eigenanteil um durchschnittlich 4,50 Euro.

Diese drei Gründe sprechen klar gegen eine Befreiung von der Versicherungspflicht beim Minijob

4 Euro und 50 Cent, das klingt wenig. Es ist jedoch trotzdem sinnvoll, beim Minijob die Versicherungspflicht beizubehalten. Zusammengefasst sprechen drei wichtige Gründe dafür, weiter selbst in die Rentenversicherung einzuzahlen:

1. Rentenbeiträge durch Minijobs schließen Lücken beim Antrag für die Erwerbsminderungsrente

Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann, beantragt im Regelfall die Erwerbsminderungsrente. Neben gesundheitlichen Voraussetzungen gelten hier ganz bestimmte rentenrechtliche Kriterien: Insgesamt muss es fünf Jahre an Pflichtbeitragszeiten geben, meistens wird dies durch Erwerbseinkommen erfüllt. Darüber hinaus müssen Sie allerdings eine weitere Voraussetzung erfüllen. In den letzten fünf Jahren unmittelbar vor Eintritt des Erwerbsminderungsfalles müssen 36 Monate Pflichtbeiträge erbracht worden sein.

„Und hier kommt möglicherweise der Minijob ins Spiel“, so Frank Wähling aus der Rechtsschutz-Abteilung des SoVD Schleswig-Holstein. „Möglicherweise fehlen noch zwei von 36 Monaten. Falls der Betroffene in dieser Zeit aber einen Minijob mit eigenen Rentenbeiträgen ausgeübt hat, kann diese Lücke hiermit geschlossen werden.“ In solch einem Fall erhalten die 16,20 Euro, die Sie monatlich eingezahlt haben, eine ganz andere Perspektive.

Die Erwerbsminderung spielt übrigens nicht nur im Alter eine Rolle. Der mit Abstand häufigste gesundheitliche Grund für das Ausscheiden aus dem Arbeitsleben ist in Deutschland mittlerweile die Psyche. Immer mehr Menschen können aufgrund von mentalen Problemen nicht mehr arbeiten. Deshalb sollten auch junge Leute nicht auf die Eigenbeiträge beim Minijob verzichten.

2. Sichern Sie sich den Anspruch auf Reha-Leistungen

Die Deutsche Rentenversicherung finanziert für sehr viele Menschen in Deutschland Reha-Maßnahmen. Für die medizinische Reha gilt: Minijobber können durch ihren Eigenbeitrag Anspruch auf eine solche Maßnahme erwerben, wenn mindestens sechs Beitragsmonate einer Beschäftigung aus den letzten zwei Jahren vor einem Reha-Antrag angerechnet werden können.

„Selbst für berufliche Reha-Maßnahmen können Sie sich mit einem Minijob Ansprüche sichern“, so Frank Wähling. „Voraussetzung ist aber immer, dass Eigenbeiträge in die Rentenversicherung abgeführt worden sind. Allein der Anteil des Arbeitgebers reicht nicht.“

3. Der Trick bei der Rente für besonders langjährig Versicherte

Wer mindestens 45 Versicherungsjahre auf dem Buckel hat, kann mit der Rente für besonders langjährig Versicherte deutlich früher ohne Abschläge in den Ruhestand gehen. Seit 2014 werden auch Zeiten, in denen Arbeitslosengeld bezogen wurde, zu diesen 45 Versicherungsjahren hinzugezählt.

„Problematisch kann es sein, wenn Menschen in den letzten Jahren vor der Rente arbeitslos werden“, warnt Frank Wähling vom Sozialverband. „Das Arbeitslosengeld läuft dann maximal 24 Monate am Stück. Wenn zur Vollendung der 45 Beitragsjahre aber noch einige Monate fehlen, muss diese Lücke irgendwie geschlossen werden.“ Auch in solch einem Fall können Minijobber mit eigenen Rentenbeiträgen dafür sorgen, wichtige Ansprüche in der gesetzlichen Rentenversicherung zu erfüllen.


Kommentare (7)

  • user
    Anna K.
    am 04.04.2024

    Hallo Herr Schultz,

    ich lerne immer Neues mit Ihnen dazu !

    Habe ich das aus dem Artikel richtig entnommen, dass für eine EM-Rente als eine rentenrechtliche Voraussetzung gilt: der Eigenanteil (RV) im Minijob wird auf unvollständige 36 Monate Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren vor Rentenantrag anrechnet ?

    Steht mir dann auch rentenrechtlich eine medizinische/berufliche Reha zu ? Also habe ich theoretisch "Anrecht" auf beides, sowohl eine Reha zunächst und dann noch die EM-Rente oder schließen das eine und andere sich gegenseitig aus ?

    Danke für Ihre Aufklärung.

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2024

      Hallo Anna, wenn Sie sich nicht von der RV-Pflicht im Minijob befreien lassen, zählt diese Zeit als Renten-Wartezeit. Auch bei der EM-Rente.

      Das mit der Reha hängt ja an unterschiedlichen Voraussetzungen, deswegen kann ich das nicht allgemein beantworten.

  • user
    Anna Sonnabend
    am 26.04.2023

    Ich habe immer Vollzeit gearbeitet. Dann Teilzeit. Und die letzten zwanzig Jahre immer einen Minijob gehabt. Pflichtbeiträge habe ich immer eingezahlt. Ich habe jetzt sehr schwere Gesundheitliche Probleme. Könnte ich Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Bin 54 Jahre alt und weibl y

  • user
    Ralf M
    am 05.04.2023

    Ich bin Jahrgang 1962, habe nächstes Jahr im Februar 2024 meine 45 Versicherungsjahre, wann kann ich nun abschlagsfrei in die Rente? Erst mit 64? Ich würde auch gern mit einem Minijob pflichtversichert weiterarbeiten. Ich habe noch keine konkreteAntwort bei all den vielen Videos erhalten.

    MfG

  • user
    B.Simone Hapa
    am 25.04.2018

    Bin zur Zeit in befristeter EMrente. Mir wurde gesagt, daß es sich für mich nicht rechnet, bis zum 62. Lebensjahr Rentenbeiträge für meinen Minijob abzuführen.

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