Drittens: Haben Sie eine Erwerbsminderungsrente beantragt?
Wenn innerhalb der 78 Wochen, in denen Sie Krankengeld erhalten, absehbar ist, dass Sie nicht wieder arbeiten können, kann ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente sinnvoll sein. Die gesetzliche Rentenversicherung kann Ihnen Ihre Ansprüche kostenlos ausrechnen.
Viertens: Vorsicht beim Hamburger Modell!
Sollten Sie mit dem Gedanken spielen, an Ihren Arbeitsplatz zurückzukommen, ist Weitsicht gefragt. Viele Angestellte kehren nach längerer Krankheit in kleinen Schritten zurück, beispielsweise über das sogenannte Hamburger Modell.
Was vielen Betroffenen nicht bewusst ist: Selbst wenn Sie im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) bereits wieder einige Stunden arbeiten, bekommen Sie in dieser Zeit kein Geld des Arbeitgebers. Sie sind weiterhin im Krankengeldbezug. Mit anderen Worten: Wenn Sie zum Beispiel das Hamburger Modell nutzen möchten, muss dies zu einem Zeitpunkt erfolgen, zu dem noch Anspruch auf Krankengeld besteht. Läuft das Krankengeld aus, ist es zu spät!
Fünftens: Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!
Auch das klingt erst einmal widersprüchlich. Hintergrund ist die sogenannte Blockfrist. Innerhalb von drei Jahren zahlt die Versicherung für eine Erkrankung maximal die oben angesprochenen 78 Wochen Krankengeld. Erst wenn diese dreijährige Blockfrist abgelaufen ist, ist es möglich, dass eine erneute Blockfrist beginnt. In dieser kann abermals höchstens 78 Wochen lang Krankengeld fließen.
Damit dies der Fall ist, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:
- Es muss eine erneute Arbeitsunfähigkeit vorliegen – und zwar für dieselbe Erkrankung
- Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld
- Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben
Der letzte Punkt erklärt, warum es in diesem Fall wichtig ist, sich nach Auslauf des Krankengeldes nicht lückenlos krankschreiben zu lassen. Und das obwohl sonst stets dazu geraten wird, genau darauf zu achten!
Kommentare (320)
e. schneider
am 14.09.2024Hallo, ich bin ausgesteuert, habe bis zur reha dank der nahtlosigkeit arbeitlosengeld1 erhalten, nach der reha habe ich mich allerdings weiterhin krankschreiben lassen. was ist nun zutun damit ich noch geld bekomme? zu erwähnen ist auch das die reha mich als arbeitsfähig entlassen hat ich dem aber widersprochen habe und wie gesagt dementsprechend krank schreiben lassen habe. jetzt bin ich im zwiespalt was am besten zutun wäre. theoretisch soll man sich sich ja dem arbeitsmarkt zur verfügung stellen um geld zu bekommen. aber ich bin halt krankgeschrieben... vielen dank für die antwort
Christian Schultz
am 14.09.2024Hallo, schauen Sie mal hier rein: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-aussteuerung-beantragt-die-arbeitsagentur-eine-reha-in-ihrem-namen
Bei weiteren Fragen sollten Sie sich persönlich beraten lassen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Lara B.
am 30.08.2024Hallo,
ich bin seit ca. 1 Woche in der Nahtlosigkeit, hab aber noch keinen Bescheid. Und muss am Montag 02.09. zum Gespräch dort soll mit mir das Ergebnis der ärztlichen Begutachtung besprochen werden. Ich rechne damit dass sie sagen das ich arbeiten gehen kann, was aber tatsächlich nicht geht!
Was soll ich sagen bzw. nicht sagen? Bzw. Verhalten? Kann ich gegen dieses Ergebnis angehen?
Vielen Dank für Ihre Mühe
Lara
Christian Schultz
am 30.08.2024Hi Lara, schauen Sie mal in diesen Beitrag: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-aussteuerung-beantragt-die-arbeitsagentur-eine-reha-in-ihrem-namen
Lara B.
am 31.08.2024Guten Tag,
vielen Dank für den Link.
Das habe ich soweit verstanden nur ist es so dass ich schon in Reha war und der Abschlussbericht (5 Wochen später) besagt dass ich mehr wie 6 Stunden täglich arbeiten kann, sobald ich wieder stabil bin im jetzigen Job.
Ich bin aber nicht stabiler. Wie verhalte ich mich? Kann ich bei einer Ablehnung Widerspruch einlegen?
Vielen dank für Ihre Mühe
Lara
Christian Schultz
am 02.09.2024Nein, das geht nicht. Sie müssen sich dann dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. In dieser Situation empfehle ich immer eine persönliche Beratung.
Helmut Termath
am 07.08.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
gibt es Erfahrungswerte ob eine psychoonkologische Betreuung/Beratung als Indiz für eine hinzugetretene Erkrankung gewertet wird, falls nach der Aussteuerung eine entsprechende F-Diagnose eine alleinige Arbeitsunfähigkeit verursacht?
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Bemühungen.
Christian Schultz
am 08.08.2024Hallo Helmut, leider kann man Ihre Frage nicht allgemein beantworten. Gerade die Verbindung unterschiedlicher Erkrankungen rund um das Krankengeld führt in der Praxis häufig zu Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse. Dazu sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Thorsten Dinkler
am 22.06.2024Hallo Herr Schultz,
ich habe soeben ihr Buch bestellt und hoffe Antworten auf meine Fragen und Situation zu bekommen.
Ich bin privat krankenversichert und seit über 2 Jahren krankgeschrieben. Mein Arbeitgeber hat mir während des Krankenstandes gekündigt. Es gab ein Gerichtsprozess, den ich schließlich gewann und abgefunden wurde. Ich erhalte derzeit noch Krankengeld, längstens bis Mitte November 2024.
Beim Letzten von der PKV beauftragten Gutachten, wurde mir nahegelegt, Erwerbsminderungsrente zu beantragen. Mittlerweile habe ich diese Aufforderung auch schriftlich von der PKV erhalten.
Ich spiele mit dem Gedanken aus der PKV in die GKV zu wechseln. Ist es jetzt ratsam, die Beantragung der Rente bis zum Ende des Krankengelds hinauszuziehen, weil ich dann über die Nahtlosigeitsregelung in ALG 1 falle und somit automatisch in die GKV wechseln kann/muss? Wenn ich die Rente innerhalb des Krankengeldzeitraumes noch beantrage, käme ich ja (bei Genehmigung der Rente) als privatversicherte Person in den Rentenstand und somit nicht einfach aus der PKV raus?! Richtig? Die Voraussetzungen für die KvdR erfülle ich nicht. Was heißt das dann konkret für mich? Welche Möglichkeiten habe ich, wie soll ich mich verhalten? Ist es überhaupt sinnvoll aus der PKV ausscheiden zu wollen? Ich will vermeiden, dass mich die Beiträge für die PKV langfristig auffressen.
Wird diese Situation in Ihrem Buch behandelt?
Mit freundlichen Grüßen
Thorsten Dinkler
Christian Schultz
am 25.06.2024Hallo Thorsten, den perfekten Zeitpunkt zur Beantragung der EM-Rente gibt es nicht. Wir können Ihre Fragen hier im Forum leider nicht klären, da man sich Ihre Situation genauer anschauen müsste. Zur PKV können und dürfen meine Kollegen aus dem SoVD leider auch nicht beraten. Daher empfehle ich Ihnen in dieser speziellen Situation einen Fachanwalt.
Anonym
am 05.03.2024Hallo,
ich leide seit einem Virusinfekt Juni 2022 an postviraler Erschöpfung (vergleichbar mit Post Covid, fatique). Seit ca Oktober 2022 bin ich dauerhaft krankgeschrieben (habe aber von Oktober bis Ende Dez 2022 noch eine Wieder eingliederung gemacht, da mir damals verschwiegen wurde, dass ich da kein Geld bekomme bzw. es als Kranksein angerechnet wird. Zwischendurch war ich immer mal wieder krank geschrieben). Mein Arbeitsverhältnis besteht noch und ich könnte jederzeit wieder anfangen (Teilzeitvertrag da Mutter von 2 Kleinen Kindern, eh nur 8,5 Std wöchentlich). Gesundheitlich ist dies aber nach wie vor nicht möglich. Meine Hausärtzin schreibt mir weiterhin krank. ab März Aussteuerung Krankengeld. Termin beim Arbeitsamt bereits erhalten, arbeitslos meldung etc alles erledigt. Nun hat mich aber der Medizinische Dienst vom AA ohne Unterlagen oder gespräch etc gesund geschrieben für voll erwerbsfähig. Somit muss ich mich nun vollzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen und habe daher den Termin im AA bekommen. Für mich bedeutet das ich muss einen Fahrer und Babysitter sozusagen finden und bin mind 3 Std inkl Fahrzeit unterwegs, was erneut eine Verschlechterung meines Zustands auslösen kann.
Meine Fragen:
Wie geht das nun weiter? Wieso kann einen der mediz. Dienst oder weitere Begutachtung oder anforderung infos hausarzt einfach "gesund " schreiben? kann man dem widersprechen?
eine reha derzeit deswegen auch nicht mölgich (körperlich noch zu schwach)
Was heißt die aussage, man muss sich dem arbeitsmarkt voll zur verfügung stellen???? Kann definitiv derzeit nicht arbeiten und habe wie gesagt noch 2 kl kinder zur betreuung. Können Sie ich allgemein ein wenig aufklären? über die hotlines erhalte ich widersprüchliche aussagen und wurde auch schon mehrmals von den Mitarbeitern beschimpft, als chronisch kranker macht man leider oft die erfahrung!
vielen dank. mfg
Christian Schultz
am 05.03.2024Hallo, Sie müssen sich in der Theorie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Sonst gibt es kein Geld, so ist die - widersprüchliche - Regelung leider. Sagen Sie einfach, dass Sie offen für passende Jobs sind. Nicht weiter drüber nachdenken.
Und wenn es Probleme gibt, lassen Sie sich persönlich bei meinen Kollegen beraten. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Annika
am 24.02.2024Sehr geehrter Herr Schulz,
ich werde am 18.03.24 von meiner KK ausgesteuert. Und habe die Nahtlosigkeit beim Arbeitsamt beantragt. Die Prüfung läuft derzeit. Zusätzlich habe ich einen normalen Antrag auf ALG1 erhalten, der den Fall der Nahtlosigkeitsregelung nicht mit einbezieht. Ich habe bestimmte Fragen wegen der ausstehenden Prüfung nicht beantwortet. Und habe das dem AA so begründet.
Insbesondere geht es um den Punkt 2a:“
Ich werde alle zumutbaren Möglichkeiten nutzen. um meine Beschäftigungslosigkeit zu beenden“ und Punkt 2e: „Ich kann bestimmte Beschäftigungen nicht mehr ausüben oder muss mich zeitlich einschränken“ wenn ja „ gesundheitliche Gründe. Bei einer ärztlichen Begutachtung bin ich bereit mich im Rahmen des festgestellten Leistungsvermögen für die Vermittlung zur Verfügung zu stellen.“
Die Sachbearbeiterin hat zu diesen drei Fragen das „ja“ eingekringelt.
Nun bin ich verunsichert, zu Punkt 2a weil ich nicht arbeitslos bin ( also mein Arbeitsverhältnis besteht ) und ein „ Ja“ doch im Konflikt mit der Bescheidung der Nahtlosigkeitsregelung stehen würde.
Bei Punkt 2e befürchte ich bei einem „Ja“ eine geminderte Auszahlung des Arbeitslosengeldes. Mein Gefühl sagt mir hier ein „nein“ anzukreuzen.
Dann gibt es noch Frage 2f „Ich will ohne zwingenden Grund nur noch zeitlich eingeschränkt arbeiten“. auch hier würde ich zu einem „nein“ tendieren.
Ich habe leider dazu nirgendwo etwas finden können, ob ich das ausfüllen muss, wenn die Nahtlosigkeit bewilligt wird. Das AA macht Druck und sagt mir würde sonst kein ALG 1 zustehen, wenn ich nicht 2a mit einem „ja“ beantworte.
Können Sie mir eine Empfehlung geben? Ich bin sehr verunsichert und die Zeit drängt.
Mit freundlichem Gruß
Annika
Christian Schultz
am 26.02.2024Hallo Annika, auch wenn es widersinnig erscheint: Dieser Punkt "a" muss mit "ja" angekreuzt werden. Alles andere können wir hier nicht beantworten, weil jede Situation individuell ist.
Warten Sie erst einmal die Bearbeitung Ihres Antrags ab. Falls hier Probleme aufkommen sollten, lassen Sie sich bitte persönlich beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen - den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Tina
am 30.01.2024Hallo,
ich bin wg. einer Krebserkrankung seit Ende Juli 2023 im Krankengeld. Demnächst möchte ich eine onkologische Reha beantragen. Mein Arbeitsverhältnis ist ungekündigt, aber ich möchte nicht in den Beruf zurück. Ich muß dort den ganzen Tag stehen und habe sehr nah mit vielen Menschen zu tun (was ein erhöhtes Infektionsrisiko aufgrund meiner Medikamente darstellt).
Ist es realistisch, nach der Reha eine Umschulung zu bekommen? Ich möchte eine Bürotätigkeit und habe auch schon etwas Vorbildung.
Sollte ich mich dazu auch schon vor der Reha beraten lassen oder macht das keinen Sinn?
Viele Grüße
Tina
Christian Schultz
am 30.01.2024Hallo Tina, das mit der Umschulung hängt ja von verschiedenen Faktoren ab. Ihrer Gesundheit, dem Alter - aber auch den allgemeinen Aussichten auf dem Arbeitsmarkt. Sprechen Sie das einfach mal im Rahmen der Reha an.
Bettina
am 14.02.2024Danke für Ihre Einschätzung. Ich bin 51 und möchte zur Steuerfachangestellten umschulen. Die Aussichten auf dem Arbeitsmarkt sind dafür sehr gut.
Die Reha möchte ich erst im April beantragen.
Macht es Sinn vorher schon mal einen Termin bei der DRV zu machen und das Thema anzusprechen. Oder ist das eher kontraproduktiv?
Und falls es über die DRV später nicht klappt, wäre das Arbeitsamt eine Möglichkeit - wenn ich z.B. auf ärztlichen Rat kündigen würde? Aber kündigen während des Krankengeldes wirft wahrscheinlich wieder andere Probleme auf?
Danke und viele Grüße
Bettina
Christian Schultz
am 15.02.2024Das kann ich nicht allgemein beantworten, weil hier viel von Ihrer persönlichen Situation abhängt. Wenn Sie eine individuelle Auskunft benötigen, wenden Sie sich gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.
Ines
am 07.02.2024Guten Tag , ich bin seit 31.3.23 krank geschrieben. Hatte auch eine medizinische Reha. Gehe zur Nachsorge. Mein Job wurde mir gekündigt. Kriege ich von der Kasse rechtzeitig Bescheid , wann das Krankengeld ausläuft? Dann muss ich mich beim Arbeitsamt melden und bekomme Arbeitslosengeld I, ist das richtig so? Die Krankenkasse setzt mich unter Druck . Ich bekomme jeden Monat Post. Nun soll ich eine Reha beantragen, hat der MD empfohlen, sonst wird Das Geld gestrichen. Aber ich hatte letztes Jahr eine Reha (psych.).. Bringt die Maßnahme nicht den Erfolg, gilt der Antrag als Rentenantrag. Was soll das? Können die mir nochmal eine Reha aufdrücken? MfG
Christian Schultz
am 08.02.2024Hallo Ines, den Antrag auf Reha müssen Sie stellen. Ob die dann von der DRV angenommen wird, ist eine andere Frage. Und normalerweise schreibt die Krankenkasse Sie rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes an - mit diesem Brief melden Sie sich dann bei der Arbeitsagentur.
Ines
am 08.02.2024Danke für Ihre Antwort. Wenn der Antrag abgelehnt wird, wandeln die das in einen Rentenantrag um. Wird dieser abgelehnt, was dann. Gibt es dann trotzdem Arbeitslosengeld I. Ws muss ich dann machen um nicht in ein finanzielles Loch zu fallen. MfG
Christian Schultz
am 08.02.2024Erstmal gibt es dann ja weiter Krankengeld. Und dann eben - wie beschrieben - Arbeitslosengeld. Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung, da kann man individuell auf Ihre Situation eingehen. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.
Marc V
am 11.09.2023Hallo,
ich war von August 2019 bis Juni 2020 wegen einer Depression krankgeschrieben und habe Krankengeld erhalten.
Dann bin ich leider im Mai 2022 wieder an einer schweren Depression erkrankt und erhalte seit dem wieder Krankengeld.
Nun habe ich letzte Woche ein Schreiben meiner Krankenkasse erhalten, dass mein Krankengeld in November 2023 ausläuft.
Die gleiche Krankenkasse hat mir aber am Telefon letzten Jahres und auch noch Anfang diesen Jahres gesagt, das ich von August 2019 bis Juni 2020 UND von Mai 2022 bis August 2022 aus der ersten Blockfrist das Krankengeld bekomme und ab August 2022 aus einer neuen Blockfrist mein Krankengeld für wiederum 78 Wochen. Das wäre dann bis ca. Ende Februar 2024.
Jetzt auf einmal sagt mir der Bearbeiter bei der Krankenkasse, der das Schreiben mit dem Ende des Krankengeldes geschickt hat am Telefon, dass diese Aussagen seiner Kollegen falsch gewesen wären und man egal ob eine neue Blockfrist im August 2022 begonnen hat, maximal 78 Wochen am Stück das Krankengeld bekommen kann und nicht darüber hinaus.
Wo genau das steht kann er mir aber auch nicht sagen und das wäre einfach so.
Ich bin jetzt total verwirrt und glaube die Krankenkasse will nur einfach nicht weiter zahlen.
Können Sie mir dazu weiterhelfen ?
Danke & Gruß
Christian Schultz
am 11.09.2023Hallo Marc, was genau nun in Ihrer Situation richtig ist, müsste man sich genau anschauen. Dazu sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen.
Korrekt ist aber: Bevor man ein zweites Mal Krankengeld für die gleiche Erkrankung erhalten kann, muss man in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate NICHT arbeitsunfähig gewesen sein. Man darf in dieser Zeit also nicht aufgrund dieser Krankheit krank geschrieben werden. Das könnte in Ihrem Fall das Problem sein. Aber wie gesagt: Lassen Sie sich bitte persönlich beraten.
Hier finden Sie den relevanten Paragraphen: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__48.html
A.B.
am 09.09.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
Ich wende mich bezüglich meiner erwachsenen Tochter an Sie, die zZt meine Hilfe benötigt.
Meine Tochter ist krankheitsbedingt in die Nahtlosigkeit und somit Alg1 gerutscht, das am 10.11.23 nach einem Jahr nun endet. Ein Antrag auf EM-Rente, den sie auf Forderungen vom AA stellen musste, läuft gerade. Sie war schon bei einem Gutachter der RV und wir warten auf den Bescheid.
Sie steht noch immer in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis und ist weiterhin vom Hausarzt arbeitsunfähig geschrieben.
Prinzipiell möchte Sie gerne dort weiter arbeiten und in Ihrem derzeitigen Zustand hat sie Hoffnung es in naher Zukunft auch wieder zu versuchen.
Nun meine Fragen:
1. Besteht die Möglichkeit noch während des Bezuges der Nahtlosigkeit über das AA eine Wiedereingliederung zu starten? Auch trotz noch Ausstehen des Bescheides der RV ? Leider bekommen wir vom AA nur sehr schwammige Auskünfte.
2. Was passiert, bzw. was können wir tun, falls die EM Rente abgelehnt wird und ihr Krankheitszustand sich während dieser Zeit in der evtl Wiedereingliederung wieder verschlechtert und sie weiterhin nicht arbeiten kann? Wie kann es dann weitergehen?
Wir haben zZt. sehr große Zukunftsängste auch bzgl. der Sozialversicherungen, gesetzl. Krankenversicherung usw.
Ich wäre Ihnen sehr dankbar für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüße
A.B.
Christian Schultz
am 11.09.2023Hallo, Sie können nach Rücksprache mit Arzt, Arbeitsagentur und der Firma immer eine Wiedereingliederung beginnen. Inwieweit das zielführend ist, wenn gerade ein Antrag zur EM-Rente läuft, müsste man sich aber im Detail anschauen.
Auch die Frage, wie es finanziell weitergeht, kann man nicht allgemein beantworten. In seltenen Fällen gibt es ein zweites Mal Krankengeld. Aber da sollte sich Ihre Tochter unbedingt persönlich beraten lassen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nochmal-krankengeld-darf-ich-zwischendurch-zum-arzt
p.a
am 06.08.2023Hallo, ich bin seit August '22 krankgeschrieben, bin im Mai Vater geworden und bin in Elternzeit.
kann die Krankenkasse mich zur Reha zwingen trotz der Elternzeit ?
Christian Schultz
am 08.08.2023Bekommen Sie denn aktuell Kranken- oder Elterngeld?
vogt
am 01.08.2023hallo,
bin ich im krankengeld verpflichtet, mich nach dem urlaub, welcher von der krankenkasse bewilligt wurde...., bei selbiger aus dem urlaub zurückzumelden??
ich bekam diese aufforderung.
vielen lieben dank für ihre mühe!!!!
Christian Schultz
am 01.08.2023Hallo, wenn der Urlaub vorher so abgesprochen wurde, halte ich das für etwas übertrieben. Aber wenn die Kasse das so wünscht, sollten Sie dem nachkommen.
Alex
am 26.07.2023Hallo
Ich war von Januar 2021 78 Wochen krankgeschrieben wegen Depressionen. Danach ging ich wieder arbeiten. Aufgrund eines schweren Unfalls wurde ich im Januar 2023 wieder krankgeschrieben. Jetzt geht es mir organisch wieder besser, aber die Psyche ist noch angegriffen. Mein Arzt will mich nicht weiter krankschreiben (organisch), meine Psychiaterin will mich aber aufgrund einer Traumafolgestörung noch krankschreiben, da sie mich noch nicht wieder im Berufsleben sieht. Jetzt meine Frage. Kann ich innerhalb von 3 Jahren wegen psychischen Problemen aber unterschiedlichen Diagnosen krankgeschrieben werden?
Vielen Dank im Voraus
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Alex, theoretisch schon. Aber die Krankenkasse wird mit hoher Wahrscheinlichkeit argumentieren, dass es sich nach wie vor um die gleiche Erkrankung handelt. Dann gibt es kein Krankengeld. Es sei denn, Sie können das Gegenteil beweisen. Dafür benötigen Sie ärztliche Befundberichte.
Barthold Steffen
am 10.06.2023Ich habe ein neues Kniegelenk bekommen und war die 78 Wochen zu Hause. Seit 1.5.22 bin ich wieder arbeiten gegangen und wurde am 20.3.23 erneut krankgeschrieben wegen einer anderen Krankheit die nichts damit zu tun hat. Jetzt würde ich gerne wissen ,habe ich erneut Anspruch auf das Krankengeld .
Christian Schultz
am 12.06.2023Ja, wenn zwischen den Erkrankungen kein Zusammenhang besteht, hätten Sie Anspruch auf maximal 78 Wochen Krankengeld.
Sabine
am 28.05.2023Guten Tag,
meine Krankenkasse hat mir (nach einem Jahr Krankenstand) einen Rehaantrag geschickt, mit der Bemerkung, dass mein Arzt mir eine Reha empfohlen hat und ich nicht mitgewirkt hätte.
Ich hätte den jetzt bis zum 23.06.23 auszufüllen, sonst Entzug des Krankengeldes.
Ist das so rechtens?
Danke für eine Antwort.
Christian Schultz
am 30.05.2023Hallo Sabine, um das genau zu beantworten, müsste man sich den Brief anschauen. Es ist aber nicht ungewöhnlich, dass die Krankenkasse in dieser Situation zur Reha auffordert: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen
Petra Gerner
am 06.05.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrter Herr Schultze,
ich möchte nur mal kurz darauf hinweisen, dass ich mit der Kompetenz Ihrer Beratung und auch mit Ihren sehr wertvollen und verständlichen Büchern so zufrieden bin, dass ich nicht einfach mehr umsonst profitieren wollte, sondern per sofort Mitglied bei Ihnen geworden bin. Sie haben es mehr als verdient! Wenn es unabhängige Sozialdienste wie Ihren nicht gäbe, sähe die
Welt ärmer aus. Also ganz herzlichen Dank!!!! Petra Gerner
Christian Schultz
am 08.05.2023Hallo Petra, vielen Dank für das positive Feedback. Ihre Covid-Erkrankung hat erst einmal keine sozialrechtlichen Auswirkungen. Sie sind ja ohnehin krankgeschrieben, daher benötigt die Krankenkasse auch nicht den PCR-Test.
Petra Gerner
am 05.05.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bin seit Mitte März 2022 krankgeschrieben und werde ca. Mitte Mai aus der Krankengeldzahlung ausgesteuert. Seit dem 30.4. bin ich Covid-positiv: PCR-Test liegt vor; ich habe diesen an die Rentenversicherung geschickt, denn die Folgen meiner Corona -Erkrankung könnten sich ja auf den Verlauf meiner/s chronischen Schmerzerkrankung, Erschoepfungssyndroms und Depression auswirken. Meine Frage: Soll ich den positiven PCR-Test auch an die Krankenkasse schicken? Hat das irgendwelche Folgen für meine bisherige Krankschreibung, insbesondere, was den Auslauf des Krankengeldes angeht. Mit anderen Worten: Unterbricht die C Covid-Erkrankung die Frist der Krankengeldzahlung? Herzlichen Dank im Voraus für Ihre Mühen und freundliche Grüße wünscht Petra Gerner
Marofke
am 23.04.2023Vielen Dank für Ihre tolle Arbeit!!! Ich habe zu Ihrem Beitrag noch eine Frage: Ich wurde im Februar ausgesteuert, befinde mich im ALG 1 Bezug und EM Rente wurde letzte Woche abgelehnt. Ich plane nun nach Abschluss meiner derzeitigen Behandlungen die Wiedereingliederung zu Anfang Juli in Absprache mit dem Arzt nach dem Hamburger Modell. Nun soll ich jedoch am 08. Mai zur Arbeitsagentur zwecks Besprechen meines weiteren beruflichen Werdegangs. Gutachten des medizinischen Dienstes liegt vor und der Arzt darf mich nicht weiter krank schreiben steht in dem Schreiben der Arbeitsagentur. Wie verhalte ich mich bei dem Termin am besten und - wichtigste Frage - ist die Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell jetzt gar nicht mehr möglich (so verstehe ich Ihren Beitrag)?
Danke vorab und viele Grüße
Christian Schultz
am 24.04.2023Um Ihre Frage zu beantworten, müsste man sich das Schreiben der Arbeitsagentur noch einmal genauer anschauen. Aber es klingt tatsächlich so, als ob nun die Voraussetzungen der "Nahtlosigkeitsregelung" ausgelaufen sind. In diesem Fall ist es dann notwendig, sich theoretisch dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Trotzdem sollte man versuchen, das Hamburger Modell anzugehen - wenn das Ihr Plan war. Da empfehle ich aber eine persönliche Beratung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Susanne B.
am 11.04.2023Hallo Herr Schultz,
ich bin seit November 2021 erkrankt, im Mai 2023 erfolgt die Aussteuerung. Seit Januar befinde ich mich in einer Wiedereingliederung (Hamburger Modell), momentan bei 2,5 Stunden an 3 Tagen die Woche. Mehr schaffe ich leider nicht. Es wird also auf eine EU-Rente hinauslaufen.
Ich mache meine Arbeit sehr gerne, auch wenn nur dieser sehr geringe Umfang möglich ist. Mein Arbeitgeber würde mich auch in Zukunft mit diesem geringen Beschäftigungsumfang weiterbeschäftigen, was auch mit Bezug von EU-Rente bei dieser Stundenzahl ja möglich sein soll, und so ein kleiner Hinzuverdienst wäre auch nötig.
Doch was passiert bis zur Bewilligung der Rente, während man noch ALG I entsprechend der Nahtlosigkeitsregelung bezieht? Könnte ich hier auch meine wenigen Stunden weiterarbeiten? Im Rahmen einer weiteren Wiedereingliederung? Oder richtig mit Bezahlung? Oder würde ich keinen Anspruch mehr auf ALG I haben, wenn ich diese wenigen Stunden arbeite? Allerdings würde der Verdienst ja nicht ausreichen zur Deckung des Lebensunterhaltes. Oder müsste ich bis zur Bewilligung der Rente pausieren?
Ein Rentenantrag ist noch nicht gestellt, da ich von der Krankenkasse aufgefordert wurde, einen Antrag auf eine medizinische Reha zu stellen. Dieser ist bewilligt, einen Termin habe ich aber noch nicht. Laut Klinik wird Reha im Mai oder Juni erfolgen.
Ich hoffe, Sie können mir hier eine erste Information zur rechtlichen Lage geben.
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 12.04.2023Hallo Susanne, auch im Bezug von ALG I können Sie es mit einer Wiedereingliederung versuchen. Mit der Bezahlung ist das etwas komplizierter. Ehrlich gesagt bin ich mir da gerade auch nicht ganz sicher - bitte fragen Sie hier direkt bei der Arbeitsagentur nach, wenn Sie sich dort persönlich vorstellen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie die Antwort dann hier reinschreiben. So haben wir alle etwas davon.
Susanne B.
am 24.04.2023Vielen Dank für Ihre Antwort.
Ich habe nun eine Mitteilung von der Rehaklinik bekommen. Die Reha beginnt einen Tag vor der Aussteuerung, so dass sich auch ALG I verschieben wird.
Christian Schultz
am 25.04.2023Alles klar, dann erst einmal alles Gute für die Reha!
Korger
am 17.03.2023Hallo Herr Schultz,
ich brauche dringend Hilfe, bin sehr verzweifelt.
Ich wurde Ende Januar 23 ausgesteuert, weil ich langwierig erkrankt bin. Derzeit strebe ich eine Wiedereingliederung in meinen Beruf für den Sommer 23 an. Heute eröffnete mit der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur, dass die Nahtlosigkeitsregelung für mich nicht gilt und ich mich für leichtere Tätigkeiten vermittelbar stellen soll, was keinen Sinn macht, da ich körperlich und kognitiv noch sehr eingeschränkt bin. Möchte jetzt dem Bescheid widersprechen (mit einem persönlichen Schreiben und einem Bericht meiner Hausärztin).
Was kann ich tun, wenn dem Widerspruch nicht stattgegeben wird und ich der Jobvermittlung zur Verfügung gestellt werde?
Kann ich diverse Jobangebote durch Atteste meiner behandelnden Ärzte ablehnen? Oder prüft das auch der medizinische Dienst? Ich brauche Zeit um gesund zu werden und möchte dann in meine alte Firma zurück, wo ich im übrigen am Schreibtisch sitze und keinen körperlich anstrengenden Tätigkeiten nachgehe.
Daher frage ich mich sowieso, welche Jobs für mich in Frage kämen bei meiner schweren neurologischen Erkrankung. Habe das Gefühl, dass meine Krankenakte gar nicht gelesen wurde.
Außerdem wird die Arbeitsagentur in letzterem Fall ja auch nicht für meine Wiedereingliederung aufkommen, richtig?
Sie würde mich mit einer Antwort vielleicht vor schlaflosen Nächten bewahren, denn ich kann mich erst Montag wieder beraten lassen.
Viele Grüße,
J. Korger
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo, ich kann verstehen, dass sich das alles schlimm anfühlt und Sorgen aufkommen. Aber die Tatsache, dass Sie sich für neue Jobs zur Verfügung stellen müssen, bedeutet in der Praxis fast nie, dass tatsächlich Jobangebote kommen. Welcher Arbeitgeber würde schon jemanden einstellen, der direkt aus dem eineinhalbjährigen Krankenstand kommt und noch immer nicht richtig gesund ist?
Daher mein Rat: Einfach die Ruhe bewahren und mitspielen. Im Zweifel lassen Sie sich noch einmal persönlich bei meinen Kollegen beraten: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Korger
am 20.03.2023Vielen Dank für ihre schnelle Antwort, ich bin beruhigt :-)
Petra Gerner
am 09.03.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
sehr geehrte Damen und Herren,
Ich hatte Ihnen gestern schon einmal geschrieben weiss aber nicht mehr, in welchem Forum, und kann daher dummerweise nicht prüfen, ob schon eine Antwort vorliegt, auch finde ich meine Anfrage nicht mehr. Diese Seite werde ich daher "offen" lassen, damit diese Unklarheit bei mir nicht mehr vorkommt. Es geht um Folgendes:
Ich bin seit dem 01.04.22 krankgeschrieben. Da mittlerweile feststeht, dass keine Aussicht auf Besserung besteht, bin ich gerade dabei, den Antrag auf eine Rente für eine volle Erwerbsminderungsrente zu stellen (der ehrenamtl. Rentenberater hat einen Teil des Antrag bereits elektr. an die Rentenversicherung weitergeleitet. Ich habe meine Teil der Unterlagen auch schon fertig, es fehlt nur noch die Bestätigung meines Hausarztes, über die Art und Schwere meiner Erkrankung und seine Einschätzung, dass ich weniger als 3 Stunden arbeiten kann. Er war bis Ende letzter Wochen im Urlaub, hat mir aber die Erledigung bis kommenden Montag sowie seine volle Unterstützung bei meinem Termin am Dienstag zugesagt. Die gleichlautende Bestätigung meines Neurologen und meines Orthopäden/speziellen Schmerztherapeutischen liegt mir bereits vor, so dass auch ich meine Unterlagen Anfang nächster Woche verschicken kann. Nun zu meiner Frage: Gestern, am 08.03. bekam ich einen Anruf meiner Krankenkasse (BKK Deutsche Bank), dass man von meinem Neuro!ogen wisse, dass ich einen Antrag auf EU-Rente gestellt habe und man mich bestmöglich unterstützen wolle (der Grund ist mir natürlich klar, das wie aber nicht). Man würde meinen Fall daher dem Mediz. Dienst vorstellen (mit welchem Hintergrund ausser der "bestmöglichen Unterstützung" ist mir ebenfalls nicht klar). Falls mir Arztberichte bereits vorlägen, könne ich diese gerne einreichen. Ich habe dies zunächst zugesagt, damit nicht das passiert, was Sie in Ihrem Buch beschrieben haben, nämlich dass man mir mitteilt, dass der MD entschieden habe, dass ich seiner Meinung nach wieder arbeitsfähig sei. Habe ich hier richtig gehandelt? Sind Konsequenzen aufgrund des Anrufes der Krankenkasse bzw. der Überlassung der Arztberichte zu befürchten? Könnte es passieren, dass der MD aufgrund der Arztberichte, die alle aussagen, dass ich weniger als 3 Stunden arbeitsfähig bin, die Krankengeldzah!ung einstellt? Soll ich mich lieber weigern, die Arztberichte der Krankenkasse zur Verfügung zu stellen?
Ich möchte mich an dieser Stelle ganz herzlich für Ihre Hilfsbereitschaft und Kompetenz bedanken. Schon einmal haben Sie mir in einer schwierigen Angelegenheit weitergeholfen. Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen, Petra Gerner
M
Christian Schultz
am 10.03.2023Hallo Petra, Ihr Antrag auf EM-Rente läuft ja bereits. Warum der MD nun auch noch einmal nach Aktenlage prüfen möchte, ist nicht ganz klar. Große Sorgen sollten Sie sich aber nicht machen. Die Unterlagen können Sie dem MD sicherlich zur Verfügung stellen. Sollte es wider Erwarten doch Schwierigkeiten geben, wenden Sie sich gern an meine Kollegen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Paula
am 08.02.2023Liebes Beraterteam,
vielen Dank für Ihre Arbeit und Unterstützung.
Ich bin leider sehr verwirrt ob der vielen Informationen und würde gerne meinen Fall schildern:
Ich bin seit Mitte Oktober 2021 krankgeschrieben. Mein Arbeitsvertrag läuft noch, ich will allerdings nicht in den Beruf zurück.
Ich habe eine medizinische Reha beantragt. Ich möchte gerne wieder arbeiten, weiss aber noch nicht was genau und vor allem wann ich dazu in der Lage bin. Ich habe keinen Anspruch auf ALG 1. Mitte April läuft das Krankengeld aus.
Nun frage ich mich, wie ich vorgehen soll.
Mir kommen folgende Ideen:
1. Mein Arbeitgeber kündigt meinen Arbeitsvertrag zu Anfang April. Ich beantrage ALG 2 und bin weiter krankgeschrieben. Was passiert dann?
2. Mein Arbeitgeber kündigt meinen Arbeitsvertrag zu Anfang April. Ich beantrage ALG 2 und bin nicht weiter krankgeschrieben. Was passiert dann?
3. Ich lasse das Krankengeld Mitte April auslaufen. Der Arbeitsvertrag besteht weiter. Was passiert dann? Ich will nicht die Erwerbsminderungsrente beantragen.
Ich freue mich sehr auf Ihre Antworten. Vielen Dank im Voraus dafür.
Viele Grüße
Paula
Christian Schultz
am 08.02.2023Hallo Paula, wir können hier im Forum keine Einzelfallberatung machen. Das wird Ihrer Situation auch nicht gerecht.
Wenn Sie wirklich keinen Anspruch auf ALG I haben, macht es erst einmal keinen Unterschied, ob Sie krankgeschrieben sind oder nicht. Bürgergeld (ehemals "Hartz IV") bekommen Sie in jedem Fall. Zumindest wenn Sie die Einkommensprüfung überstehen. Und wenn Sie ohne Krankmeldung der Arbeit fernbleiben, wird Ihr Arbeitgeber Ihnen nach dem Krankengeld kündigen. Sie erfüllen dann ja nicht mehr Ihre Pflichten aus dem Arbeitsvertrag.
So oder so, lassen Sie sich unbedingt persönlich beraten. In der Regel findet man eine Lösung, mit der es irgendwie weitergeht.
Frau P
am 30.01.2023Liebes Berater-Team,
Vielen Dank für Ihre Arbeit.
Mein Krankengeld läuft zum 6.2.2023 aus. Ich bin allerdings weiterhin krank geschrieben und noch nicht arbeitsfähig, habe zudem gerade einen Antrag auf eine medizinische Reha gestellt.
Kann ich einen Antrag auf ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeit stellen oder trifft es auf mich nicht zu?
Und wie ist es gemeint, dass man sich nicht nahtlos krank schreiben lassen sollte?
Christian Schultz
am 30.01.2023Hallo, Sie sollten in jedem Fall einen Antrag auf ALG I stellen. Und zwar so schnell wie möglich: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Ob Sie das Geld dann im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten, wird dort standardmäßig geprüft. Aber die Hauptsache für Sie ist ja, dass es überhaupt Geld gibt.
Christian B.
am 13.01.2023Hallo, lieber Herr Schultz!
Auch ich wende mich heute hilfesuchend an Sie. Bevor ich meine Frage stelle, möchte ich kurz betonen, dass ich Ihre Arbeit wrklich toll finde. Ein großes Lob dafür!
Bei meiner Frage geht es dem Grunde nach um eine sozialrechtliche Definition und zwar um die der Begrifflichkeit "Zwischenzeit" im Sinne des § 48 SGB V. Im Abs 2 findet sich die folgende Formulierung:
"Für Versicherte, die im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen haben, besteht nach Beginn eines neuen Dreijahreszeitraums ein neuer Anspruch auf Krankengeld wegen derselben Krankheit, wenn sie bei Eintritt der erneuten Arbeitsunfähigkeit mit Anspruch auf Krankengeld versichert sind und in der Zwischenzeit mindestens sechs Monate
1. nicht wegen dieser Krankheit arbeitsunfähig waren und
2. erwerbstätig waren oder der Arbeitsvermittlung zur Verfügung standen."
Ist hiermit nur die "Zwischenzeit" zwischen der ersten und der zweiten Blockfrist (wegen derselben Erkrankung) gemeint?
In meinem Fall ist es so, dass ich während der (noch laufenden) ersten Blockfrist etwas mehr als 6 Monate arbeiten konnte. Würden diese, in der ersten Blockfrist erbachte 6 Monate mit zu der zitierten "Zwischenzeit" zählen.
Anders herum gefagt:
Wenn sich die zweite Blockfrist relativ bald (nach 1 oder 2 Arbeitstagen) an die erste Blockfrist anschließt, würden dann die während der ersten Blockfrist gearbeiteten 6 Monate als "Zwischenzeit" im Sinnde des § 48 Abs. 2 SGB V anerkannt?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir mit einer Antwort helfen könnten.
Viele Grüße
Christian B.
Christian Schultz
am 16.01.2023Hallo Christian, es geht hier um die erste Erkrankung. Es ist kein Problem, wenn Sie in dieser "Zwischenzeit" wegen einer anderen Erkrankung offiziell arbeitsunfähig waren. Relevant ist das also vor allem, wenn mit ein und derselben Erkrankung NOCH EINMAL Krankengeld bezogen werden soll.
Christian B.
am 19.01.2023Hallo Herr Schultz!
Vielen Dank für Ihre Antwort. Ich habe nicht hinreichend deutlich gemacht, dass es sich in der ersten Blockfrist UND in der zweiten Blockfrist um die GLEICHE Erkrankung (Lungenkrebs) handelt. Mir geht es prinzipiell nur darum, ob die sog.
"Zwischenzeit" (gem. § 48 Abs. 2 SGB V) von 6 Monaten ZWISCHEN der ersten und der zweiten Blockfrist liegen MUSS oder ob diese auch innerhalb der ersten Blockfrist liegen kann (zurzeit arbeite ich nämlich INNERHALB der ersten Blockfrist ziemlich genau 6 Monate).
Wäre super, wenn Sie nochmal antworten könnten.
Vielen Dank für Ihre Mühe
Christian B.
Christian Schultz
am 19.01.2023Ich glaube, das muss zwischen den beiden Blockfristen liegen. Hatte ich aber noch nicht in der Praxis, daher ist diese Aussage von mir mit Vorsicht zu genießen. Macht aber eigentlich anders keinen Sinn.
Adriane
am 01.03.2023Falls es noch aktuell ist:
zwischen der vorherigen und der neuen AU für diesselbe Krankheit muß man 6 Monate gearbeitet haben, egal zu welchem Block die Zeit gehört. Bei mir war es damals so, daß mein Krankengeldbezug erst relativ spät erfolgte (einige Wochen krank geschrieben, dann wieder arbeiten) und somit die 78-Wochen-Frist endete, als nur noch 5,5 Monate bis zum Ende der 3-Jahres-Frist übrig waren. Ich mußte 6 Monate arbeiten und konnte dann wieder Krankengeld beantragen.
Hoffe, die Info hilft.
Gruß
Adriane
Susi W.
am 02.01.2023Hallo Herr Schultz,
ich bin seit Mitte Juli 2022 aus einem Arbeitsverhältnis krank geschrieben. Auf 31.10.22 wurde das Arbeitsverhältnis, vom Arbeitgeber, gekündigt. Die Krankenkasse stellt das Krankengeld auf 03.01.23 ein (ich werde Widerspruch einlegen). Nun habe ich zwei Fragen:
1. Die KK schreibt dass durch die Kündigung des Arbeitgebers der Maßstab der Arbeitsunfähigkeit nicht mehr meine letzte ausgeübte Tätigkeit ist sondern dass ich ähnliche Tätigkeiten ausüben kann. Dürfen KK andere Tätigkeiten hinzuziehen?
2. "Mit dem Ende Ihres Anspruchs auf Krankengeld endet auch Ihre Mitgliedschaft." Darf die KK mich mit einer "Frist" von nicht mal drei Wochen kündigen bzw darf sie mich überhaupt kündigen/Mitgliedschaft beenden?
Vielen Dank für die vielen nützlichen Informationen und Tipps auf der Homepage und Danke schon mal für die Antwort.
Christian Schultz
am 03.01.2023Hallo Susi, es ist schon richtig, dass sich Ihre Krankmeldung nach der Kündigung auch auf ähnliche Tätigkeiten ausdehnt. In der Praxis wird das für Sie jedoch keine Auswirkungen haben, wenn Sie weiterhin krankgeschrieben sind.
Und mit der "Aussteuerung" endet tatsächlich die Mitgliedschaft in der Krankenkasse. Im Regelfall sind Sie im Anschluss bei der Arbeitsagentur krankenversichert. Da sollten Sie sich umgehend melden - trotz Widerspruch. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/bin-ich-nach-dem-krankengeld-noch-versichert
Sabine R.
am 14.12.2022Nun habe ich (geb. 1958) auch eine Frage:
ich habe mit dem SoVD am 5.10.2022 meinen Rentenantrag gestellt, man sagte mir ich hätte zum 1.2.2023 Anspruch. Und es würde aber zwischen 6-8 Monate dauern, bis ich einen Bescheid hätte.
Zudem habe ich bis jetzt eine 30% Behinderung, wobei ich auf Antwort warte, da ich erneut einen Antrag auf Erweiterung gestellt habe..(am 11.10.22. auf anraten meines Arztes).
Ich bin seit März 2022 aber krankgemeldet, bisher noch bis zum 30.12.22. ( Muster55) und schwere OP im März 2022.
Mein Arbeitsplatz ist gekündigt zum 31.12.2022 (Betrieb wird dauerhaft geschlossen).
Wenn nun mein Krankengeld ausläuft oder ich keine weitere Krankmeldung bekomme, wie überbrücke ich die Wartezeit? Wie bin ich bis dahin krankenversichert?
Bei der Agentur für Arbeit sagte man mir , ich könne erst einen Antrag stellen, wenn das Krankengeld zu Ende ist.
Aber bis die dann leistungen zahlen..dauert ja auch. Ich habe Angst keine Miete und Co. zahlen zu können.
Ich bin alleinlebend...und ein wenig besorgt.
Ich würde mich auf eine Antwort sehr freuen.
Christian Schultz
am 15.12.2022Hallo Sabine, das Krankengeld läuft auch weiter, wenn Ihr Arbeitsvertrag ausgelaufen ist. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie weiterhin krankgeschrieben sind.
Susanne
am 03.12.2022Hallo liebes Beraterteam, bin zur Zeit ausgesteuert und bekomme ALG I im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung. Wurde nun von der Arbeitsagentur zur Reha geschickt (bzw. DRV). Ich werde als arbeitsunfähig, aber mehr als 6 h belastbar, entlassen. Kann ich dann weiterhin ALG1 beziehen oder muss ich eine berufliche Reha machen? Könnte bis zur Frührente die Zeit mit ALG1 überbrücken.
Was passiert, wenn ich berufliche Reha ablehne?
Schon einmal Danke für Informationen.
Christian Schultz
am 05.12.2022Hallo Susanne, in diesem Fall können Sie das ALG I nicht mehr unter der Nahtlosigkeitsregelung beziehen. Sie müssen sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen - wie oben im Beitrag angesprochen. So eine berufliche Reha geht nur selten - es wird wahrscheinlich auf die hier vorgestellte Situation hinauslaufen.
Ilona B.
am 26.10.2022Hallo,
ich habe Post von meiner KK bekommen, dass mein Krankengeld zum 31.12.22 ausläuft.
Ich kann ab 01.05.23 in die Altersrente gehen.
Ich bin noch in einem Arbeitsverhältnis - habe noch Resturlaub - kann aber nicht mehr die stehende Fließbandarbeit machen. Der Resturlaub reicht aber nicht für 4 Monate.
Was wären jetzt die Möglichkeiten für mich?
ALG1 beantragen? Mit dem AG sprechen? Ich möchte nicht rückwirkend Erwerbsminderungsrente beantragen müssen - darf die Agentur f. Arbeit dies verlangen?
Danke schon mal für die Antwort.
Christian Schultz
am 29.10.2022Hallo Ilona, den Urlaub sollten Sie möglichst noch nehmen. Und so schnell schickt Sie die Arbeitsagentur nicht in die EM-Rente. Aber wie immer empfehle ich hier eine persönliche Beratung. Denn jeder Fall ist anders: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Dieter
am 23.08.2022Hallo liebes Beraterteam,
Sie schreiben unter Punkt 5 „Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!“……………………….
Weiter schreiben Sie u.a:
„Damit dies der Fall ist, müssen allerdings drei Voraussetzungen erfüllt sein:……………
„Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld“
Zu dieser Ausführung habe ich nachstehende Fragen und bitte Sie um Beantwortung:
Ab welchem Zeitpunkt sind die sechs Monate der Beiträge zur Krankenversicherung zu berechnen?
Sechs Monate zurückgerechnet ab Ende der Blockfrist? Oder ab Ende des Krankengeldbezuges innerhalb des Zeitraumes bis Ende der Blockfrist?
Müssen diese sechs Monate in einem Stück, also fortlaufend, sein? Oder können diese auch unterbrochen zusammen gerechnet werden?
Beispiel:
Die Blockfrist endet am 29.09.2023. Muss dann ab dem 28.03.2022 fortlaufend Krankenversicherung gezahlt worden sein? Oder kann diese auch unterbrochen sein? Z.B. drei Monate Weise seit der letzten Krankengeldzahlung?
Für Ihre Antwort bedanke ich mich schon im Voraus.
VG,
Dieter
Christian Schultz
am 24.08.2022Hallo Dieter, die Frist beginnt ab Ende der Blockfrist. Laut meinen Informationen müssen die Kassenbeiträge nicht an einem Stück gezahlt werden.
Konya Huczik
am 16.08.2022Hallo folgende Situation bei mir:
ich habe mein ALG1 voll ausgereizt also 18 Monate und wurde dann kurz vorher wegen einer psychischen Erkrankung krankgeschreiben , da ich seit dem Corona Ausbruch nicht mehr vor die Türe gehe.
Nun endet am 25.10.22 mein Anspruch auf Krankengeld. Ich habe nun vor eine Versicherung zu kündigen davon ein wenig zu leben und mich freiwillig zu versichern, ist das so möglich oder versichern die mich gar nicht mehr.
Zum Arbeitamt muss ich ja nicht gehen da ich ja ALG1 ausgereizt habe oder gibt es da noch Möglichkeiten bzw was würden sie mir raten.
Arbeiten ist für mich nicht mehr möglich da ich Kontakte zu anderen Menschen wegen Corona Angst vermeiden, ein Antrag für Erwerbsimnderungsrente reiche ich ein Termin 30.098 und ich bin in Behandlung bei einem Psychotherapeuten der aber Arzt ist.
Welche Möglchkeiten schlagen sie mir vor.
Christian Schultz
am 17.08.2022Hallo Konya, lassen Sie sich bitte unbedingt individuell beraten. Unter Umständen entsteht durch den Bezug von Krankengeld ein neuer Anspruch auf ALG I - aber das müsste man sich im Detail anschauen.
Konya Huczik
am 18.08.2022der ist ja leider voll verbraucht, meine Frage wenn ich mich freiwliig Krankenversichere bin ich dann im vollen Versicherungsschutz?
Konya Huczik
am 29.08.2022Eine erneute Anfrage, ich habe jetzt eine Vericherung gekündigt und möchte davon zunächst mal leben, wie verhält es sich mit Krankenversicherung wann muss ich diese meiner Krankenkasse mitteilen, wie unter beschrieben zahlt diese bis 25.10 Krankengeld, zudem habe ich gehört das man danach noch ein Monat dabei ist.
Kann ich mich nun ab 26,10 freiweillig versichern oder gibt es da auch einen Haken. Meine Denken wäre mich ab 26.10 freiwillig zu versicheren.
ist dieser Gedanke so richtig oder gibt es dabei noch Dinge die wichtig wären.
Wer zahlt eigentlich den Beitrag während man krankgeschrieben ist.
Danke für die erneute Hilfe
Konya
Christian Schultz
am 29.08.2022Bitte lassen Sie sich hier individuell beraten. Da müsste man einige Punkte wissen, um eine gute Einschätzung abzugeben.
D. Brand
am 03.08.2022Hallo
Vom Februar 2022 bis März 2022 habe ich KG wegen physische Belastungen bekommen ( war seit Dezember2021 krank geschrieben und habe während dessen die Kündigung bekommen). Im März wurde ich dann das erste Mal am Kreuzband operiert, den ich mir auf Grund eines Wegeunfalls zugezogen habe. Bekomme somit Verletztengeld. In der Übergangsphase hat sich die Krankenkasse gemeldet und meinte, ich müsse überschneidend, sprich physische Belastung und Kreuzband, wenigstens zwei Tage doppelt krank geschrieben sein, sonst steht mir kein Krankengeld mehr zu, da ich keinen Arbeitgeber mehr habe. Nun ist es leider so, dass ich nach einem wiederholten Bandscheibenvorfall der HWS dringlichst operiert werden muss. Also muss die zweite KreuzbandOP ( zweite, weil es eine Reruptur war) verschoben werden. Heißt bis 27.8. bekomme ich Verletztengeld durch die Rentenversicherung. Steht mir dann ab 28.8. wieder Krankengeld durch die Krankenversicherung zu? Und zählt die Zeit des Verletztengeldes auch in die Dauer des zustehenden Krankengeldes?
Nach Ausheilung der HWS steht dann die OP des Knies an, dann müsste doch wieder das Verletztengeld greifen??
Das Arbeitsamt hat klipp und klar gesagt, dass sie mich nicht aufnehmen, da ich nicht vermittelbar bin.
Vielen herzlichen Dank
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo, diese Frage kann ich ohne Einsicht in die Unterlagen leider nicht seriös beantworten. Ich empfehle Ihnen da eine persönliche Beratung, zum Beispiel bei meinen Kollegen: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sen
am 26.07.2022Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bin seit letztes Jahr März krank. Mein Krankengeld endet Anfang September 2022. Meine Frage ist, muss ich um unter die Nahtlosigkeit zu Fallen den EM-Antrag noch bevor ich das Schreiben von der Krankenkasse erhalte - bis wann das Krankengeld noch gezahlt wird - stellen oder kann der Antrag auf Erwerbsminderungsrente auch nach dem das Schreiben von der Krankenkasse angekommen ist gestellt werden? Zudem würde mich interessieren, ob man einen Anspruch auf ALG 1 hat, wenn der Erwerbsminderungsantrag abgelehnt worden ist und man einen Widerspruch gegen den Bescheid einlegt?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Sen, der Antrag zur EM-Rente ist keine Bedingung für die Nahtlosigkeitsregelung. Mehr Infos zu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Wenn die EM-Rente abgelehnt wird, erlischt normalerweise auch die Nahtlosigkeitsregelung. Dann müssen Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um weiterhin ALG I zu erhalten. Komplizierte Geschichte. Am besten persönlich beraten lassen, falls das passiert.
Melanie
am 15.07.2022Hallo,
nach Burnout und Klinikaufenthalt kann ich meine bisherige Arbeit nicht mehr weiterführen. Nach Auslauf des Krankengeldes bekomme ich nun ALG I (seit Mitte März), obwohl mein Arbeitsverhältnis noch besteht. Parallel läuft bei der Rentenversicherung ein Antrag zur Teilhabe am Arbeitsleben.
Mein Arbeitgeber möchte nun das Arbeitsverhältnis mit einem Aufhebungsvertrag zum 30.9. beenden. Eine Sperrzeit bekomme ich nicht (Schreiben von der Klinik an die Arbeitsagentur, die haben es bestätigt).
Offen ist nun die Urlaubsabgeltung, die meines Wissens aufs ALG angerechnet wird, oder? Ist das zu umgehen? Gibt es Ausnahmen?
Lohnt es sich vielleicht, auf den Bescheid der Rentenversicherung zu warten? Falls sie den Antrag zur Weiterbildung bewilligt, müsste ich doch beim ALG raus sein und könnte die Urlaubsabgeltung zu 100% bekommen und auch für die Weiterbildung nutzen, oder rechnet die Rentenversicherung dies genauso an wie die Arbeitsagentur?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 18.07.2022Hallo Melanie, da sollten Sie sich unbedingt persönlich beraten lassen. Wie es mit der Anrechnung im ALG aussieht, weiß ich gerade nicht. Aber bei der Erwerbsminderungsrente wird so eine Einmalzahlung für das Urlausgeld ebenfalls angerechnet - zumindest in den meisten Fällen. Mehr dazu habe ich in diesem Video erklärt: https://youtu.be/-9uKhPSbkMw
Ma
am 28.06.2022Hallo :)
Ich bin seit ca. März 2021 krankgeschrieben aufgrund einer Angststörung. Auf Reha war ich nicht, weil meine Angststörung unter anderem damit zusammenhing (Corona)
Ich habe stattdessen auf drängen der Krankenkasse einen Rentenantrag gestellt, der bereits abgelehnt wurde. Ich könne noch in einem anderen Beruf arbeiten.
Jetzt ist es so, dass am 31.07. das Krankengeld ausläuft, da noch Zeiten mit der gleichen Krankheit von 2020 und 2021 angerechnet werden. Ich stehe noch in einem Beschäftigungsverhältnis, kann aber aufgrund der Ängste nicht dahin zurückkehren. Muss ich mich nun beim Arbeitsamt arbeitslos und arbeitssuchend melden, um weiter krankenversichert zu sein? Und um Alg 1 zu beziehen? Sollte ich mich dann nicht weiter krankschreiben lassen?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Ma
Christian Schultz
am 28.06.2022Hallo, richtig - Sie melden sich nun bei der Arbeitsagentur. Dort werden Sie ALG I erhalten. Wie das mit der Krankmeldung läuft, lesen Sie am besten hier nach: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Christine Klein
am 22.06.2022Guten Tag,
ich bin seit dem 30.05.2022 ausgesteuert. Beim Arbeitsamt habe ich mich für den Bezug von ALG 1 gemeldet. Im August werde ich eine Reha-Maßnahme beginnen. Ist es ratsam mich weiter krank schreiben zu lassen?
Christian Schultz
am 23.06.2022Hallo Christine, erst einmal ja. Und dann kommt es darauf an, ob die Nahtlosigkeitsregelung angewandt wird: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Engel Bea
am 09.06.2022Sehr geehrter Herr Schultz,
ich habe zum zweitenmal eine Krebserkrankung und mein KG läuft im September aus. Im August gehe ich auf REHA und dort wollen wir den Erwerbsminderungsantrag stellen. Da ich jetzt noch nicht weiß ob der dann genehmigt wird und wie lange das dauert bis zur Entscheidung ist meine Überlegung ob ich die Krankschreibung dann auslaufen lassen? Ich muss mich im September noch einer großen OP unterziehen , wonach ich mit Sicherheit nochmal 3 Monate arbeitsunfähig sein werde. Meine Frage ist jetzt: Die Sperre bezieht sich doch auf eine Diagnose (ICD Schlüssel) Was ist wenn ich nach dem Urlaub die Krankschreibung mit der neuen anderen Diagnose bekomme. Zählt dann die Sperre immer noch ?
Vielen Dank im Voraus und mit freundlichem Gruß
B.E.
Christian Schultz
am 09.06.2022Hallo Bea, nach der Aussteuerung erhalten Sie doch in aller Regel Arbeitslosengeld. Da sollten Sie sich auch erst einmal weiter krankschreiben lassen. Erst wenn es Probleme mit der Nahtlosigkeitsregelung gibt, müsste man umsteuern. Die wichtigsten Infos dazu finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Aber Sie sollten sich lieber zusätzlich persönlich beraten lassen.
Regina
am 19.05.2022Hallo Herr Schultz,
ich bin sehr verunsichert und benötige Ihre Auskunft.
Mein Krankengeld läuft zum 30.05.22 aus.
Zwischendurch ca. 5 Monate gearbeitet. Seit 11.05.22 arbeitslos, Selbstkündigung mit Attest vom Hausarzt.
Restanspruch Arbeitslosengeld I ca. 132 Tage noch.
Ich habe mich noch nicht arbeitslos/arbeitssuchend gemeldet, da meine Beraterin der AfA sagte, dass ich es noch nicht muss, erst wenn ich wieder gesund bin.
Nun bin ich weiterhin bis zum 07.06.22 krankgeschrieben.
Meine Ärztin sagt und im Schreiben der Krankenkasse steht, dass ich mich sofort bei der AfA melden muss.
Meine Ärztin sagt, dass ich Arbeitslosengeld trotzdem bekommen müsste auch ohne Antrag auf EMR.
Ist das so richtig? Was raten Sie mir?
Christian Schultz
am 20.05.2022Hallo Regina, Sie bekommen auf jeden Fall Arbeitslosengeld. Aber Sie sollten sich umgehend bei der Arbeitsagentur melden.
Ich empfehle Ihnen auch eine sozialrechtliche Beratung, damit Sie im Umgang mit der Arbeitsagentur keine Fehler begehen.
Tini H.
am 13.04.2022Sehr geehrter Herr Schultz,
ich befinde mich derzeit im Krankengeldbezug und bin im 6. Monat schwanger. Meine Aussteuerung erfolgt in rund 3 Monaten. Genau einen Tag später beginnt mein Mutterschutz.
Erfolgen die Mutterschaftsleistungen dann durch die Agentur für Arbeit? In Höhe des vorherigen Krankengeldes? Und habe ich bei weiter andauernder AU einen Anspruch auf ALG I während meiner Elternzeit? Aufgrund des langen Bezugs von Krankengeld beträgt mein Elterngeld leider lediglich den Mindestsatz von 300€.
Eine EMR kommt nicht in Betracht, da während der erfolgten Reha (Beantragung ging alleine von mir aus) meine Leistungsfähigkeit bestätigt wurde.
Über eine kurze Einschätzung meiner Situation würde ich mich sehr freuen, da die Beratung beim örtlichen VdK-Verband leider nicht sonderlich aufschlussreich war.
Freundliche Grüße
Tini H.
Christian Schultz
am 14.04.2022Hallo Tini, der Mutterschutz wird über die Krankenkasse ausgezahlt. Wie das im Anschluss weitergeht, weiß ich leider nicht. Über solch einen Fall habe ich mit meinen Kollegen bisher nicht gesprochen. Ich werde mich darum kümmern, dass wir dazu einen eigenen Beitrag machen, dazu muss ich aber erst recherchieren.
Nguyen
am 27.03.2022Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bin seit Dez. 2020 wegen einer psychischen Erkrankung krankgeschrieben und das Krankengeld läuft zum 01.06.22 aus.
Bis dahin werde ich wieder arbeitsfähig sein und das Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt.
Meine behandelnde Psychologin und ich sind der Meinung dass ich der sehr stressbehafteten Tätigkeit nicht dauerhaft standhalten werde und somit die Gefahr einer erneuten Erkrankung hoch ist. Somit möchte ich nicht mehr in den Betrieb zurückkehren.
Aufgrund dieser Tatsache habe ich mich umorientiert und möchte mich selbstständig machen.
Um ALG1 mit zusätzlichem Gründerzuschuss für mindestens 6 Monate zu erhalten und somit meinen Lebensunterhalt während der Existenzgründung zu erhalten, muss ich mindestens einen Tag ALG1 erhalten.
Sobald ich kündige oder einen Aufhebungsvertrag unterschreibe, bekomme ich eine 3-monatige Sperre was finanziell nicht machbar wäre.
Sollte ich in meinem Fall nun mich jetzt arbeitssuchend / arbeitslos melden um dann nahtlos in ALG 1 zu wechseln?
Und mich erst nach Bezug von ALG1 mein Arbeitsverhältnis kündigen?
Danke für Ihre Hilfe
Mfg Nguyen
Christian Schultz
am 28.03.2022Hallo Nguyen, das kann man leider nicht allgemein beantworten. Eine Möglichkeit wäre, dass Sie sich aus gesundheitlichen Gründen kündigen lassen. Oder Ihr Therapeut setzt einen Brief auf, in dem Ihre Kündigung mit Ihrer Erkrankung begründet wird. So kann eine Sperre umgangen werden. Aber ich empfehle Ihnen in dieser Frage eine arbeitsrechtliche Beratung, damit Sie keinen Fehler machen.
Die Alternative wäre, dass Sie erst einmal ungekündigt ins Krankengeld gehen - möglicherweise über die Nahtlosigkeit. Aber auch das ist kein Selbstgänger, wie Sie hier im Forum lesen können.
So oder so, eine persönliche Beratung - im Arbeits- und Sozialrecht - macht da sicherlich Sinn.
Judith
am 22.03.2022Hallo,
die Agentur für Arbeit hat das ALG1 im Zuge der Aussteuerung (Nahtlosigkeit) abgelehnt. Sie sagen ich stünde dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung, da ich einen Termin nicht wahrnehmen konnte (hatte mich entschuldigt)Mein Rentenantrag auf Erwerbsunfähigkeit ist gestellt. Ich möchte nun Widerspruch einlegen. Was sind gute Begründungen? §145 SGBIII und soll ich schreiben, dass ich mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung stelle? Kann das Auswirkungen auf den Rentenantrag haben?
Danke schon mal für Ihre Bemühungen
Christian Schultz
am 22.03.2022Hallo Judith, wenn die Nahtlosigkeitsregelung abgelehnt wurde, haben Sie gar keine andere Wahl, als sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen. Ihr Antrag auf EM-Rente wird am Ende ohnehin auf Basis der Berichte Ihrer Ärzte beurteilt.
Mirjam
am 05.02.2022Hallo,
ich (45J) werde Ende März 2022 ausgesteuert und erhalte ab da an kein Krankengeld mehr.
AU geschrieben bin ich wegen einer psychischen Diagnose und ich werde leider bis zu dem o.g. Datum noch nicht wieder arbeitsfähig sein. Mein Arbeitsverhältnis ist nicht gekündigt und wird voraussichtlich auch nicht gekündigt. Ich habe auch vor dort wieder arbeiten zu gehen.
Eine Erwerbsminderungsrente möchte ich nicht beantragen, jedoch bin ich aktuell noch zu 100% arbeitsunfähig, dies wird voraussichtlich auch noch ein paar Monate dauern, bis sich dies ändert. Ich bin in regelmäßiger ambulanter Psychotherapie und zusätzlich medikamentös eingestellt.
Wenn ich das nun richtig verstanden habe kommt somit eine Nahtlosregelung nicht in Betracht.
Wie verhalte ich mich nun richtig, wenn ich ALG1 beantrage?
Muss ich dort dann verschweigen, das ich aktuell gar keiner Arbeit nachgehen kann, eine laufendes Arbeitsverhältnis habe und mich offiziell dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen?
Was mache ich wenn ich dann zu Bewerbungsgesprächen muss?
Arbeitskrfäfte in meinem Job sind aktuell leider sehr gefragt ^^
Wie verhindere ich, daß es an irgend einer Stelle rauskommt?
Ich bin echt verunsichert.
Es ist für mich das erste Mal, daß ich so lange krankgeschrieben bin.
Zum Hintergrund meiner "Erkrankung",...
ich war auf Grund traumatischer Lebensereignisse schon vorbelastet, war deshalb aber nie in Behandlung, habe mich trotzdem immer durchs Leben inklusive Arbeit gekämpft, war deshalb vorher auch nie krankgeschrieben.
Durch eine schwere Erkrankung meines Lebensgefährten wurde ich psychisch vollkommen aus der Bahn geworfen. Bin seit dem krankgeschrieben. Mittlerweile ist mein Lebensgefährte an seiner Erkrankung verstorben und ich habe es bis heute noch nicht geschaft wieder arbeitsfähig zu sein.
Mein Therapeut sieht aber durchaus die Chance wieder arbeitsfähig zu werden, aber er meinte ich bräuchte noch ein wenig Zeit bis dahin. Er sprach nicht von Jahren ;-)
Deshalb denke weder ich noch er an eine Erwerbsminderungsrente, sondern übergangsweise eben noch ein paar Monate ALG1.
Ich würde mich freuen, wenn ich unverbindlich ein paar Tipps bekommen könnte.
Ich möchte nichts falsch machen, aber weder meinen Arbeitsplatz riskieren noch "schlafende Hunde wecken".
Ich danke Ihnen für Ihre Bemühungen.
Christian Schultz
am 22.03.2022Hallo Mirjam, es ist normal, dass man in solch einer Situation verunsichert ist. Die "Aussteuerung" ist eine der problematischsten Situationen im Sozialrecht. Ob Sie unter die Nahtlosigkeit fallen, wird dort automatisch geprüft - das gilt auch, wenn Sie noch keinen Rentenantrag gestellt haben. Mehr Infos zur Nahtlosigkeit finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Falls tatsächlich Schwierigkeiten entstehen, sollten Sie sich umgehend persönlich beraten lassen. Das kann beim SoVD sein, aber natürlich auch bei einem guten Fachanwalt für Sozialrecht.
Miro Orlowski
am 20.11.2021Hallo
ich bin 54 Jahre Alt ich habe 78 Wochen Krankengeld bezogen ich war psychisch so labil und schwach ( nach dem Tod von meine Frau und Kind ), danach wollte ich doch versuchen zu Arbeiten ,habe ich 8 Monate gearbeitet und jetzt ist wieder das alte Geschichte zurück gekommen, Kein kraft, keine Konzentration ,der Arzt kann mich nicht Krankschreiben weil die drei Jahre nicht zwischen vorhanden sind. Die Arbeitsagentur kommt nicht in Frage weil ich nicht arbeiten kann. Was soll ich jetzt machen?
Viele dank für ihre Antwort
Christian Schultz
am 22.11.2021Hallo Miro, Krankengeld bekommen Sie erst nach Ablauf der dreijährigen Blockfrist, das ist richtig. Sie müssten aber trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Dazu sollten Sie sich aber bitte persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Caricato Michele
am 29.12.2021Ich binn gekündigt worden trotz Krankheit binn im krankengeld gerutscht weil ich den jop kurz angefangen also 4 Wochen. Jetzt gehen mir die 78 Wochen fast aus also 3monate noch ,habe mich wegen schmerzen der anderen schulter wieder röntgen lassen muss auch operiert weden,bekomme ich wieder 78 Wochen krankegeld und das gleiche wie vom den letzten Gehalt.LG:meik
Christian Schultz
am 03.01.2022Hallo Michele, erneut Krankengeld würde es nur geben, wenn es sich um eine komplett neue Erkrankung handelt, die unabhängig von der ersten aufgetreten ist. Und selbst dann ist es oft nicht ganz einfach. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Melanie
am 23.10.2021Ich habe Fragen zum Krankengeld unter ALG I:
Gibt es dort auch die 6 Wochen Fortzahlung vor dem Krankengeld?
An welchem Einkommen wird das Krankengeld dann berechnet? Am ALG I?
Das würde ja bedeuten, dass man 1. nur noch 60% des Originallohns als ALG (sofern keine Sperre ohne Leistungen vorliegt) und 2. dann davon nur noch 70% als Krankengeld bekommt. Habe ich das so richtig verstanden? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 25.10.2021Hallo Melanie, wenn Sie ALG I beziehen und länger als sechs Wochen krank sind, gibt es Krankengeld. In diesem Fall ist das Krankengeld genauso hoch wie das Arbeitslosengeld.
Christian J.
am 18.10.2021Guten Tag Herr Schultz,
gerne wären wir schon viel früher auf Ihre Seite gestoßen. Meine Frau hat durch einen Unfall bedingt, mit einer andauernden Arbeitsunfähigkeit zu kämpfen. Aktuell befinden wir uns in der Situation, dass meine Frau im Mutterschutz ist. Anschließend würde meine Frau sich erneut Krankschreiben lassen. Die Blockfrist von drei Jahren ist bereits vorüber. Der Unfall war am 18.07.2018, seit dem hat meine Frau Krankengeld, Arbeitslosengeld, Übergangsgeld, Krankengeld für eine Krankheit schwangerschaftsbedingt und nun Mutterschutzgeld bezogen. Nun haben wir verstanden, dass bestimmte Voraussetzungen für die Inanspruchnahme nach der Blockfrist gelten. Diese würde meine Frau alle erfüllen, wir sind uns nur nicht sicher, ob meine Frau Arbeitslosengeld wegen der Nahtlosigkeitsregelung bezogen hat oder regulär Arbeitslosengeld 1. Man muss dem Arbeitsmarkt zur Verfügung gestanden haben, heißt es da, wir wären uns aber nicht sicher, ob das im Falle der Nahtlosigkeitsregelung auch gelten würde oder nur bei regulärem Bezug von ALG 1? Weiterführend, woran könnten wir erkennen auf welcher Grundlage meine Frau ALG 1 bezogen hat?
Vielen Dank im Voraus und ein großes Kompliment an Ihre Aufklärung
Christian Schultz
am 20.10.2021Hallo Christian, die Nahtlosigkeit ist in § 145 SGB III geregelt. Vielleicht steht ja so etwas in Ihrem Bescheid über das ALG I. Ob Ihre Frau nun noch einmal Anspruch auf Krankengeld hat, hängt damit aber nicht zusammen - das sind die anderen Punkte, die Ihre Frau ja offensichtlich erfüllt.
Ich empfehle allerdings eine persönliche Beratung, das Thema ist ziemlich komplex. Zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Christian J
am 22.10.2021Guten Tag Her Schultz,
vielen Dank für Ihre RM. Ja das Thema ist leider sehr komplex. Ist die Beratung auch möglich, wenn man nicht aus SWH stammt. Das ist mir aus den FAQ leider nicht ersichtlich gewesen. Wir sind weiterführend aber auch durch einen Rechtsanwalt vertreten. Daher denken wir weiterhin, dass alle Voraussetzungen erfüllt sind und würden die Krankmeldung einreichen und warten was die Krankenkasse rückmeldet. Dies war auch von unserer Rechtsbetreuung so vorgesehen.
Es bleibt spannend
Christian Schultz
am 22.10.2021Ach so, Sie haben bereits einen Rechtsbeistand. Dann benötigen Sie die Beratung des SoVD sicherlich nicht, der Anwalt sollte das wissen. Auf jeden Fall wünsche ich Ihnen alles Gute für Ihren weiteren Weg!
Christian J
am 25.10.2021Guten Tag Herr Schultz,
vielen Dank für Ihre RM, ohne Rechtsberatung ist man in so einer Situation als Privatperson verloren. Doch selbst mit Rechtsberatung ist es oft keine eindeutige Sache. Daher die Anfrage meinerseits.
Ihnen vielen Dank
Kanli
am 26.08.2021Super beratung
Andreas Kreißl
am 23.07.2021Ich bin seit 06.2019. durchgehend krankgeschrieben, habe am01. 2021 nathlosikeit beim Arbeitsamt erhalten, jetzt 07.2021 soll meine Leistungsfähigkeit durch eine Reha festgestellt werden, lt Untersuchung sozial medizinischen Dienst bin ich weniger als 3 Stunden auf dem hiesigen Arbeitsmarkt arbeitsfähig ( 3 Bandscheiben Vorfälle, spinalkanalstense lws, facettensyndrom, lumbalischalgie chronisch, Herzinsuffizienz, Herzrhythmusstörungen) in der Reha hat man mir gesagt das ich weniger als 6 Stunden aber mehr als 3 Stunden arbeiten kann
Wie verhält sich das mit den Arbeitsamt und den arbeitgerber wegen krank Schreibung , das Arbeitsamt muss ich mich für den Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen ich habe aber noch einen Job und der Arbeitgeber möchte fortlaufend eine AU
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Andreas, so lange die Nahtlosigkeitsregelung noch greift, bleibt alles wie gehabt. Erst wenn die Arbeitsagentur auf Sie zukommen sollte und etwas von Vermittlung sagt, müssen Sie sich damit auseinander setzen.
Bleiben Sie erst einmal ruhig. Wenn es Probleme gibt, am besten gleich persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Coskun Koc
am 15.07.2021Sehr geehrter Herr Schultz,
Die Zahlung meinem Krankgeld soll zum 27.06.2021 auslaufen.
Ich bin seit dem 29.06.2020 krank geschrieben wegen Depression auch in psychologischer Behandlung.
Ich würde 04.10.2018 mein Knie operiert. Ich war krank zwischen 04.10.2018 bis 03.04.2019.
Seit 04.09.2019 bis 02.10.2019 krank geschrieben wegen depressive Störung.
Ich würde 02.03.2021 linke Schulter OP. Der seit 25.05.2021 bis 29.06.2021 Reha- Maßnahme.
Ist es so richtig das mein Krankgeld ausläuft.?? Am 05.07.2021 ich bin Wiedereingliederung. Was kann ich machen?
Freundliche Grüße
Coskun Koc
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Coskun, leider kann ich das ohne Einsicht in die Unterlagen nicht beantworten. Die Entscheidung der Krankenkasse kann verschiedene Gründe haben. Ob das richtig war, müsste man anhand Ihrer Unterlagen klären. Lassen Sie sich bitte persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Maria
am 14.07.2021Hallo, ich bin von 12.02.2021 krankgeschrieben , ich bin von 21.06.21 bis 16.07.21 in Reha. Habe ich die Kündigung zum 05.03.21 bekommt und in der Zeit bekomme ich krankengeld. Frage: Nach dem Reha muss ich sofort an den Arbeitsamt anmelden also am Samstag 17.07.21 oder kann ich zuerst am Montag 19.07.21 zum mein Artzt gehen und macht "vielleicht "weiter krankgeschrieben ?! Wenn ich melde am Montag zu Arbeitsamt ist dann zu spät??
MFG Maria
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Maria, lassen Sie sich unmittelbar nach der Reha weiter krankschreiben, wenn Sie immer noch krank sind. Wenn ich Ihre Zeilen richtig verstanden habe, müssten Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben.
Claudia
am 23.06.2021Hallo, mein Mann (64 Jahre, in ungekündigtem Arbeitsverhältnis) ist seit knapp 1,5 Jahren krankgeschrieben und hat jetzt die Mitteilung von der KK erhalten, dass die KG-Zahlung am 09.09.21 endet. Mein Mann will auf keinen Fall mehr in seinen Beruf zurück und hat sich bereits mit seinem AG mündlich auf einen Aufhebungsvertrag zum Jahresende geeinigt. Die Krankschreibung würde er dann zum 09.09. natürlich enden lassen. Die Zeit zwischen der Aussteuerung und Arbeitsende nimmt er seinen "Resturlaub" der vergangenen zwei Jahre. Muss er sich trotzdem schon jetzt beim Arbeitsamt als arbeitssuchend melden oder erst, wenn er den schriftlichen Aufhebungsvertrag vorliegen hat. Gibt es dafür eine Frist? Und zahlt der Arbeitgeber automatisch nach Ende der KG-Zahlung weiter Gehalt oder muss man dafür etwas unternehmen? Am 01.05.22 plant er offiziell in Rente zu gehen.
Christian Schultz
am 24.06.2021Hallo Claudia, um Leistungen bei der Bundesagentur für Arbeit zu erhalten, muss sich Ihr Mann spätestens drei Monate vor dem Ende seines Arbeitsvertrages dort melden. Und Vorsicht beim Aufhebungsvertrag - je nach Formulierung droht in den ersten zwölf Wochen eine Sperre, in der es kein Geld gibt.
Alexander
am 06.06.2021Hallo. Bin 42 Jahre alt. Bin seit Mitte Januar 2021 krankgeschrieben. Wegen schwerer Depression. Hatte bis vor kurzem einen 10 wöchigen Aufenthalt in einer psychosomatischen Klinik. Diagnose : Persönlichkeitsstörung und schwere Depression. Ab morgen werde ich mit der Wiedereingliederung starten. Zu meiner Frage. Wie geht es weiter, wenn die Wiedereingliederung aufgrund der psychischen Verfassung abgebrochen wird. Was kann ich dann noch machen. Reha oder Rente beantragen? Wo und wie mach ich das? Bei der KK oder bei der DRV? Oder was gibt es noch für Möglichkeiten? Hab so viele Fragen wie es weitergeht, mache mir sorgen um meine finanzielle Situation.
Christian Schultz
am 07.06.2021Hallo Alexander, das Wichtigste zuerst: Holen Sie sich Hilfe, was die sozialrechtlichen Fragen angeht. Es kann schnell passieren, das Sie auf Ansprüche verzichten - nur weil Sie es nicht wussten und die Beratung in der Behörde nicht ordentlich gelaufen ist: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Falls eine Wiedereingliederung abgebrochen wird, beziehen Sie anschließend wieder Krankengeld. Eine Reha kann bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden - ob das aber in Ihrem Fall sinnvoll ist, muss man sich im Detail anschauen. Lassen Sie sich unbedingt beraten.
Susanne Herrmann
am 16.04.2021Hallo, ich wurde am 05.04.2021 ausgesteuert; durch meine Hüft-OP Mitte Februar bin ich noch ziemlich eingeschränkt und aktuell bis 30.04. noch krankgeschrieben. ALG-Antrag läuft, allerdings wusste ich das mit den BIS ZU bzw. LÄNGER ALS 6 Monate nicht und habe am Telefon angegeben das ich vermutlich nur schwerlich arbeiten kann (wobei ich auch nicht wusste, das die AU nur für den aktuellen Job gilt). Da es aber sicher keine 6 Monate dauuert bis ich wieder "hüftgesund" bin, werde ich ich höchstwahrscheinlich keine ALG-Nahtlosigkeit bekommen und auch kein normales ALG.
Frage : Ist es sinnvoll, nachträglich zu sagen (der Bescheid ist noch in Bearbeitung) das ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle ?
Oder andere Überlegung : ich warte ab bis Bescheid da, bei Ablehnungsbescheid einfach bis zum Ende meiner AU am 30.04. abwarten (krankenversichert wäre ich bis 05.Mai noch über die Nachversicherung), die AU dann nicht verlängern (auch wenn die Genesung noch nicht abgeschlossen ist), sondern beim Arbeitgeber "gesund melden" und dort erstmal meine 4 Wochen Resturlaub von 2020 nehmen (sonst verfällt er) und dann schauen, ob ich wieder einsatzfähig bin ?
Christian Schultz
am 16.04.2021Hallo Susanne, grundsätzlich ist es auch möglich, sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen, wenn die Nahtlosigkeit bereits abgelehnt wurde. Aber ich rate Ihnen in jedem Fall, dass Sie sich auf diesem Weg persönlich begleiten lassen. Das ist eine wirklich schwierige Situation.
Maren Hagedorn
am 12.04.2021Hallo, ich bin in der umgekehrten Situation. Ich bin Arbeitgeber von 5 Angestellten plus einer Angestellten, die jetzt seit 18 Monaten krank ist. Ich zahle seit immer noch jeden Monat 300 € Sozialversicherung für sie. Nun sind die 1,5 Jahre um und sie soll laut Krankenkasse wieder arbeiten. Sie hat Einspruch eingelegt. Muss ich als Arbeitgeber weiter die 300 € monatlich zahlen? Insgesamt waren es jetzt Kosten von 6000 €, die ich gerade in Corona-Zeiten nicht aufbringen kann. Über eine Auskunft wäre ich sehr dankbar. Und ist sie weiter bei uns beschäftigt? Sie möchte nicht mehr für uns arbeiten, das sagte sie bereits vor ihrer Krankmeldung 2019. Vielen Dank im Vorfeld, Maren Hagedorn
Christian Schultz
am 13.04.2021Hallo Maren, danke für Ihren Hinweis. Es ist gut, hier auch einmal die Seite des Arbeitgebers zu beleuchten. Leider kann ich das nicht beantworten - da sollten Sie einmal beim Unternehmensverband oder der IHK anrufen. Ich bin mir sicher, dass dort Leute sitzen, die sich in dem Bereich auskennen.
Angie
am 29.03.2021Hallo, bin seit September 20 ausgesteuert worden. Bekomme ALG1 , habe die Erwerbsminderungsrente beantragt , diese wurde abgelehnt dagegen habe ich Einspruch erhoben. Mein Arbeitgeber möchte weiterhin meine Krankmeldung haben , meine Krankenkasse auch . Meine Frage: muss ich der Krankenkasse meine Krankmeldung weiterhin zukommen lassen, 2. kann mir das Arbeitsamt das ALG1 einfach ohne weiteres die Zahlung verweigern? Über eine Rückmeldung würde ich freuen.
Vielen Dank Angie
Christian Schultz
am 30.03.2021Hallo Angie, sobald Sie kein Krankengeld mehr erhalten, muss die Krankmeldung eigentlich auch nicht mehr zur Krankenkasse. Das irritiert mich etwas: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung
Ohne Weiteres darf die Arbeitsagentur das ALG I nicht beenden. Aber natürlich gibt es Szenarien, in denen das möglich ist. Lassen Sie sich am besten individuell beraten.
Aliza
am 25.03.2021Hallo Herr Schultz,
Sie erwähnen als eine von drei Voraussetzungen für einen erneuten KG-Bezug nach Beginn der neuen Blockfrist und wegen derselben Erkrankung:
"Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld"
Gilt das auch für das sog. Nahtlosigkeitsgeld, das ja auch Arbeitslosengeld ist, für das KV-Beiträge abgeführt werden? Oder steht dem entgegen, dass man während des Bezuges dieser Form von ALG (§145 - SGB III) den Vermittlungsbemühungen der AfA nicht zur Verfügung steht und somit auch keine Anrechnung auf die erforderlichen 6 Monate Beitragszahlung zur KV erfolgt?
Falls das so ist, wäre das eine sehr wichtige Unterscheidung, da man sonst meinen könnte, man bezieht ja ALG und wähnt sich bzgl. der geforderten 6 Monate Beitragszahlung KV auf der sicheren Seite.
Vielen Dank und beste Grüße
Aliza
Christian Schultz
am 25.03.2021Hallo Aliza, soweit ich weiß, zählt das ALG I während der "Nahtlosigkeit" auch dazu. Wichtig sind ja die erbrachten KV-Beiträge. Problematisch ist bei diesem Szenario wohl eher, dass man während der Nahtlosigkeit in der Regel weiterhin krankgeschrieben ist.
Aber erkundigen Sie sich gern nochmal in unserer Sozialberatung. Da schaut man sich Ihren Fall individuell, anhand Ihrer Unterlagen, an: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Susanna
am 24.03.2021Sehr geehrter Herr Schultz,
Seit 4.01.21 bin ich Krankgeschrieben und zwischen Zeit hat der Arbeitgeber mich informiert das mein unbefristetes Arbeitsvertrag ausgelaufen ist, eine Klageverfahren läuft noch, seit Januar 21 kriege ich kein Krankengeld etc. da noch AU, wenn ich ab Mai, nach dem Reha ein ALG1 Antrag stelle wie lange habe ich Anspruch auf ALG1. Ich habe 4.5 Jahren bei dem AG gearbeitet.
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 24.03.2021Hallo Susanna, warum konnte Ihr unbefristeter Arbeitsvertrag auslaufen?
Der zeitliche Anspruch auf Arbeitslosengeld hängt von Ihrem Alter ab. Wenn Sie unter 50 sind, können Sie maximal ein Jahr ALG I beziehen. Anschließend steigt der Anspruch bis 58 langsam an - dann auf bis zu zwei Jahre.
Ramo
am 19.03.2021Hallo
Bei mir würde Nachtlosikeit regelung festgestellt und Arbeitsamt hat für mich im Dezember eine Antrag auf Rehabilitation beantragt.
Vor 3 Wochen ungefähr habe ich Bewiligun von Rentenkasse gekriegt für mindestens 5 Wochen Reha, 200 km weitweg.
Diese Woche ich habe von Klinikum auch Brief bekommen, ich muß dort hin 2 oder 3 Woche später gehen. Ich warte nur noch auf Datum .
Ich kann wegen meine angststorung dorthin nicht gehen.
Kann ich vielleicht das ergendwie mit ein Ambulante Rehabilitation im meine Stadt tauschen?
Dass ich mindestens zuhause schlafen kann!
Danke
Christian Schultz
am 22.03.2021Hallo Ramo, grundsätzlich ist das möglich. Aber Sie müssen das VORHER mit der Rentenversicherung - und auch der Arbeitsagentur - besprechen. Also am besten jetzt.
Erik
am 04.03.2021Danke für die schnelle Antwort. Das heißt, daß das Arbeitsamt nach Einleitung EM-Rentenantrag dann auch Leistungen weiter bezahlt bis endgültigem Entscheid über die EM-Rente?
Ich denke ich kann ja auch selbstständig jederzeit aus dem ALG 1-Bezug heraus eine EM-Rente beantragen, dann sollte es doch gleich wie oben laufen?
VG
Christian Schultz
am 05.03.2021Ja, wenn die Nahtlosigkeitsregelung festgestellt wird, bekommen Sie bis zum Bescheid der Rentenversicherung Arbeitslosengeld.
Erik
am 04.03.2021Hallo,
kann man die Erwerbsminderungsrente auch aus ALG 1-Bezug heraus beantragen und gilt die Nahtlosigkeitsregelung dann auch?
Christian Schultz
am 04.03.2021Hallo Erik, beim Antrag zum Arbeitslosengeld prüft das Arbeitsamt auch Ihre Gesundheit. Es kann also sein, dass erst hier der Weg zur EM-Rente eingeleitet wird, ja.
Christian Schultz
am 08.02.2021Hallo Carmen, das ist immer unterschiedlich. Schauen Sie am besten mal in diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/langzeitkrank-was-ist-jetzt-mit-dem-arbeitsverhaeltnis
Carmen Bonewald
am 08.02.2021Hallo,
Ich bekomme noch bis Mai 2021 Krankengeld. Da ich noch nicht wieder arbeiten kann. Beantrage ich AGL1 und stelle einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente.
Meine frage ist wenn die Erwerbsminderungsrente befristet ist. Bleibt mein Arbeitsvertrag bei meiner Firma bestehen?
Ansgar
am 05.02.2021Zu "Zweitens: Melden Sie sich beim Jobcenter!" und dem Hinweis auf die evtl. aufzulösende Lebensversicherung möchte ich darauf hinweisen, dass es den (auch nach Vertragsabschluss möglichen) Verwertungsausschluss gibt bei Vermögen, dass für die Altersvorsorge bestimmt ist. Damit lässt sich Vermögen zumindest bis zum Eintritt ins Rentenalter schützen.
(https://www.arbeitsagentur.de/wissensdatenbank-sgbii/12-zu-beruecksichtigendes-vermoegen/#1478797340970)
LG
Ansgar
Britta S.
am 19.01.2021Hallo,
ich bekomme zur Zeit Krankengeld und ab nächsten Monat Arbeitslosengeld. Ich habe die Erwerbsminderungsrente beantragt und warte auf einen Bescheid vom Rentenamt.
Ich bin z.Zt. noch in einem festen Arbeitsverhältnis. Ich werde die nächsten Wochen/Monate weiterhin krank geschrieben. Nun stellt sich mir die Frage, wohin ich die Arbeitsunfähigkeitsbescheining "für den Arbeitgeber" in Zukunft schicken soll. Können Sie mir da helfen? Geht die Krankmeldung wohl weiterhin zum Arbeitgeber oder ab jetzt dann ans Arbeitsamt. Vielen Dank und viele Grüße
Britta S.
Christian Schultz
am 19.01.2021Hallo Britta, streng genommen muss die Krankmeldung auch weiter an den Chef gehen. Fragen Sie am besten nach, ob Ihr Betrieb den Schein noch braucht. Falls Sie Arbeitslosengeld im Sinne der Nahtlosigkeitsregelung erhalten - das hört sich bei Ihnen so an - sollte der Schein auch ans Arbeitsamt gehen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung
Britta S.
am 20.01.2021Hallo Christian, vielen Dank für die schnelle Antwort und den interessanten Link. Die Infos haben mir sehr geholfen. :)
Sylvia
am 14.01.2021Hallo,
mein Ex Mann hat heute von der KK Post bekommen, dass die 78 Wochen Krankengeldbezug am 11.4.21 rum sind.Vor der Krankschreibung hatte er ALG 1 erhalten.
Im September 2020 hat er eine Reha bewilligt bekommen, kann diese z.Zt wegen Corona nicht antreten.(voraussichtlich ab Mai2021).Er ist weiterhin nicht arbeitsfähig.
Was kann/sollte er tun?
Vielen Dank im voraus
Sylvia
Christian Schultz
am 15.01.2021Hallo Sylvia, prüfen Sie bitte zunächst, ob noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld besteht. Dann gehen Sie mit dem Schreiben der Krankenkasse zum Arbeitsamt. Da schon eine Reha geplant ist, werden Sie dort wahrscheinlich erst einmal ALG 1 im Rahmen der Nahtlosigkeitsregelung erhalten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Hans Meyer
am 12.01.2021Sehr geehrter Herr Schultz,
ich hatte wegen einer schweren Knochenmarkerkrankung
2016 eine Stammzellentransplantation mit insges. ca. 62 Wochen KG
2019 hatte ich einen Rückfall der Knochenmarkerkrankung. Zum Glück
nach 3 Jahren und ein par Monate, sodass wieder KG für dieselbe Krankheit
während der 2. Stammzellentransplantation gezahlt werden konnte.
Nach genau 78 Wochen habe ich im Oktober 2020
meine Arbeit wieder aufgenommen.
Nun Stellt sich leider wieder ein Rückfall der Erkrankung ein.
Eine Stammzellentransplantation wird wieder notwendig sein.
Dies ist mit Mindestens 3 Monaten Krankenhaus und Mindesten 6 Monatige
Nachbehandlung geprägt.
Also im günstigsten Fall liegen min. ca. 35 Wochen Krankheit vor mir.
Neben der Sorge ob ich die Krankheit die nun viel früher zurückgekehrt ist überstehen werde, kommt die Gewissheit das die Krankenkasse kein KG zahlen wird,
wenn ich die Stammzellentransplantation machen lasse.
Ohne habe ich noch ca. 6 -12 Monate zu leben, mit Monatlichen Bluttransfusionen.
Da ich im ÖVD beschäftigt bin, könnte ich meinen Urlaubsanspruch aus der Krankenzeit weitgehend übernehmen, sodass ich noch 60 Urlaubstage habe.
Was kann ich machen?
1.) Kann ich bevor ich ins Krankenhaus gehe erstmal meinen Urlaub von 6o Tage
und dann die 6 Wochen AU vom Arbeitgeber nehmen? Währe ca. 18 Wochen. Damit hätte
ich die hälfte der voraussichtlichen Krankenzeit finanziell abgesichert.
2.) Die 6 Monate ALG kann ich ja nicht ins blaue Beantragen. Die AU beginnt ja
wenn ich mich wegen der Transplantation ins Krankenhaus begebe. Dann bin ich aber auch in Isolation und kann, wenn Überhaupt, nicht mehr mit dem Arbeitsamt kommunizieren, und stehe dem Arbeitsmarkt NICHT zur Verfügung.
Diese VERFÜGBARKEIT wurde aber bereits mehrmals als Bedingung für die Zahlung des KG angesprochen.
3.) Eine Rente ist auch noch nicht beantragt. Im Prinzip kann ich ja Arbeiten, die Leistungsfähigkeit sinkt nur in den nächsten Monaten. Und ohne Transplantation ist irgendwann Ende.
Wo bekomme ich Hilfe?
Die Krankenkasse ist nicht zuständig.
Das Arbeitsamt wird nicht zahlen wenn ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung
stehe. Und bis ich Geld durch einen Rentenantrag erhalte wird's sicher auch etliche Monate dauern.
Bleibt nur hoffen, das ich noch eine Gute Zeit habe...
Gruß
Hans Meyer
Christian Schultz
am 12.01.2021Hallo Hans, es ist uns leider nicht möglich, auf solch detaillierte Fragen im Blog einzugehen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich anhand Ihrer Unterlagen bei meinen Kollegen aus der Sozialberatung helfen lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Hans-Heinrich Schulze
am 08.01.2021Hallo,
ich bin seit 14 Monaten krank geschrieben.
Könnte ich nach dem Krankengeld in die Kurzarbeit ( mit 0 Stunden ) gehen
(wenn mein Arbeitgeber einverstanden wäre) und danach ALG I beantragen?
Lieben Dank
Christian Schultz
am 08.01.2021Hallo Hans-Heinrich, natürlich können Sie nach der Aussteuerung wieder arbeiten - auch bei Kurzarbeit. Aber dann kommen Sie im Anschluss nicht an das Arbeitslosengeld - es sei denn, Sie werden gekündigt.
Liane
am 07.01.2021Hallo
ich habe nach einer medizinischen Reha eine berufliche Reha bewilligt bekommen.
Meine Umschulung sollte am 11. Januar hier vor Ort stattfinden, wurde aber wegen Corona storniert.
Anfang Juni werde ich von meiner Krankenkasse ausgesteuert.
Ein neuer Kurs ist nur weit entfernt oder wieder Mitte Juni möglich, wobei man da noch nicht absehen kann, ob er wegen Corona stattfindet.
Es gibt zwar noch einige Online-Seminare aber die hat die Rentenversicherung abgelehnt.
Die Krankenkasse möchte auch ständig, dass ich endlich das Geld von der Rentenkasse erhalte und nicht von ihnen.
Wie soll ich weiter vorgehen?
Soll ich den Kurs Mitte Juni nehmen, d.h. mich dort anmelden und woher kommt mein Geld, wenn mich der Arzt nicht mehr AU schreibt?
Komme mir vor wie eine "Bettlerin", wenn ich zum Arzt gehe.
Was würde passieren, wenn ich den Kurs im Juni nehme und der dann wieder kurzfristig gecancelt wird? Für den Kurs jetzt im Januar habe ich noch keine Unterlagen für das Übergangsgeld bekommen und beantragt.
Ich muss auch noch das Praktikum bei meinem AG absagen, der will mich ja gemäß der Umschulung umsetzen.
LG Liane
Christian Schultz
am 07.01.2021Hallo Liana, bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier keine individuelle Beratung machen können. Theoretisch lässt sich eine Reha auch machen, wenn Sie nach dem Krankengeld Arbeitslosengeld bekommen.
Aber jeder Fall ist anders, daher sollten Sie sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen.
Sadeeq Mahmood
am 04.01.2021Guten Tag Herr Schultz,
nämlich hätte ich eine Frage zu den Anrechnungszeiten bei der Aussteuerung. Und zwar beziehe ich Krankengeld wegen einer Krankheit(1), vor dieser Krankheit(1) war ich für ein bis zwei Wochen arbeitsfähig folglich war ich in der Arbeit. Nun ist eine zweite Krankheit(2) zwischenzeitlich hinzugetreten, wegen welcher ich vor meiner ersten Krankheit(1), bereits für mehrere Wochen Arbeitsunfähig war. Nun werden mir diese mehreren Wochen von der zweiten Krankheit(2), welche vor der ersten Krankheit(1) waren und folglich auch vor der zwischenzeitlichen Erwerbsfähigkeit angerechnet, da die Krankheit(2) während meiner Krankheit(1) erneut aufgetreten ist. Zudem besteht keinerlei Zusammenhang zwischen diesen Krankheiten. Daher würde ich gerne wissen ob dies von rechten ist. Ich bedanke mich herzlichst, bereits für Ihre kompletten Bemühungen und kostenlosen Beratungen im Netz.
Schöne Grüße
Sadeeq Mahmood
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Sadeeq, leider können wir hier keine detaillierte Beratung im Blog durchführen. Bitte direkt an unsere Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sadeeq Mahmood
am 06.01.2021Verständlich, mach ich danke.
Silke
am 24.12.2020Hallo,
Anfang 2018 habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt. Er wurde abgelehnt, dann Widerspruch, wieder abgelehnt, dann Widerspruch mit Hilfe einer Anwältin, jetzt gab es einen Vergleich der jedoch von meiner Anwältin noch mal widersprochen wurde. Also ist es mt der Erwerbsminderungsrente immer noch nicht geklärt. Anfang April läuft mein Krankengeld aus was zu diesem Zeitpunkt dann bereits 78 Wochen gezahlt wurde.
Nun meine Frage. Wenn ich bis dahin immer noch keine Erwerbsminderungsrente bekomme weil die Sache immer noch beim Sozialgericht verhandelt wird, was mache ich dann?
Laut Krankenkasse müsste ich jetzt nach dem ich die Information von ihr bekommen habe, dass mein Krankengeld ausläuft sofort zum Arbeitsamt um mich arbeitslos zu melden damit ich im Anschluss wieder krankenversichert bin und Geld bekomme. (Habe noch ca. 1 1/2 Monate Arbeitslosengeld I übrig). Allerdings muss ich mich dann dem Arbeitsamt mit meiner Arbeitskraft zur Verfügung stellen obwohl das psychisch nicht möglich ist. Ich bin total überfordert und weiß nicht was ich machen soll. Außerdem befürchte ich, dass die Rentenkasse nur darauf wartet das ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle damit diese die Erwerbsminderungsrente nicht zahlen muss.
Das ist alle verrückt. Was mache ich denn jetzt bloß?
Liebe Grüße
Silke
Christian Schultz
am 04.01.2021Hallo Silke, nach der Aussteuerung müssen Sie zum Arbeitsamt. So gibt es kein Geld, bis über Ihren Rentenantrag entschieden wurde. Da dieser bereits läuft, sollte es möglich sein, über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld zu erhalten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen
Steffi40
am 14.12.2020Hallo,
ich habe folgendes Problem. Zum 1. Februar läuft mein Krankengeld aus und ich kann auf meine ursprünglichen Arbeit noch nicht wieder zurück. Vermutlich wird meine Krankheit noch einige Monate andauern. Ein Arbeitsverhältnis habe ich noch. Habe ich Anspruch auf Arbeitslosengeld I (ich habe vorher 15 Jahre durchgehend gearbeitet und eingezahlt). Was muß ich genau tun um diese Zeit zu überbrücken? Laut mehreren Sozialverbänden steht mir ALG I zu, weil ich mich im Rahmen meiner Möglichkeiten dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle. Ist das richtig?
Was passiert mit meinem Urlaub der beiden Vorjahre? Bleibt der erhalten?
Habe nun gelesen, dass mir der Arbeitgeber bestätigen muss, dass sie mir keinen leidensfähigen Arbeitsplatz anbieten können. Das macht mir alles Angst.
Christian Schultz
am 14.12.2020Hi Steffi, das Wichtigste zuerst: Sie werden ab dem 01.02. nicht ohne Geld dastehen. Zuständig ist auf jeden Fall die Arbeitsagentur.
Dort sollten Sie sich schon jetzt melden, damit Sie diesem Übergang etwas entspannter entgegenblicken können: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt
Was mit dem Urlaub passiert, weiß ich nicht - das geht ins Arbeitsrecht. Auf das Gespräch mit der Arbeitsagentur können Sie sich anhand dieses Beitrags vorbereiten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig
Christian Schultz
am 30.11.2020Hallo Steffi, dieser Gedanke erscheint im ersten Moment einleuchtend. Aber Sie müssen bedenken, dass auch die Arbeitsagentur zu einer Reha auffordern darf - dann müssen Sie den Antrag sogar innerhalb eines Monats stellen. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich in Ihrer Situation persönlich beraten lassen. Jeder Fall ist anders, und Sie wollen ja den für Sie günstigsten Weg finden.
Steffi
am 29.11.2020Hallo, ich bekomme seit einigen Monaten Krankengeld. Die 78 Wochen laufen noch nicht aus, aber meine Krankenkasse hat mich nun aufgefordert einen Reha-Antrag zu stellen mit einer Frist von 10 Wochen, weil sie laut eines medizinischen Gutachtens der Meinung ist, dass meine Erwerbsfähigkeit stark beeinträchtig ist. Kann ich mich, wenn ich wieder gesund bin vor Ablauf der 10 Wochen Frist, arbeitslos melden? Mir steht AlG1 zu (für mind. 1 Jahr). Und muss ich gegen die Aufforderung Widerspruch einlegen? Wenn ich wieder gesund bin, ist die Reha-Maßnahme doch hinfällig? Beste Grüße und danke im Voraus!
Christian Schultz
am 14.10.2020Hallo Paul, ich gehe davon aus, dass die Krankenkasse Ihre gesundheitlichen Probleme an linkem und rechtem Fuß als eine Erkrankung wertet - und somit kein neuer Anspruch auf Krankengeld entstehen würde.
Aber das müsste man sich im Einzelfall ansehen. Am besten lassen Sie sich anhand Ihrer Befundberichte persönlich beraten.
Christian Schultz
am 14.10.2020Wenn Sie dann wieder berufstätig sind und an einer völlig neuen Erkrankung laborieren, kann ein neuer Anspruch auf Lohnfortzahlung entstehen. Die Probleme liegen jedoch im Detail - insbesondere die mögliche Verbindung zwischen der alten und der neuen Krankheit macht in der Praxis häufig Probleme.
Paul Baumann
am 11.10.2020Bezug auf die 78-Wochen-Regelung:
Was genau bedeutet "dieselbe Krankheit" ? Ich habe eine Knochenkrankheit, welche beide Knien und Füße geschädigt hat. Rechtes Knie und linker Fuß sind bereits operativ behandelt worden. Nach der OP des linken Fußes bin ich jetzt die 56. Woche krank geschrieben. Vor dieser Krankschreibung habe ich ALG1 bezogen. Mir stehen noch ca. 6 Monate ALG1 zu. Mein rechter Fuß ist so stark geschädigt, dass mein behandelnder Orthopäde zur nächsten OP rät, sobald der linke Fuß wieder ausreichend tragfähig ist. Auch diese OP wird Monate im Rollstuhl und an "Krücken" nach sich ziehen. Kann ich jetzt wieder auf Krankengeld hoffen ?
Beste Grüße und Danke im voraus
Memo
am 11.10.2020Danke für Antwort von 04.10 !
Ich habe noch eine Frage
Darf ich nach Aussteuerung und nach 3 Monaten Arbeitslosigkeit noch für eine andere Krankheit, krank schreiben?
Ohne ergen eine Probleme zu griken?
Danke
Christian Schultz
am 07.10.2020Hallo Achim, wenn Sie die EM-Rente vor Ihrem 63. Geburtstag beziehen, bedeutet das einen Abschlag für Sie. Dieser kann sogar bestehen bleiben, wenn Sie irgendwann von der Erwerbsminderungs- und die Altersrente wechseln: www.sovd-sh.de/2019/02/05/kann-meine-altersrente-niedriger-sein-als-meine-erwerbsminderungsrente/
Achim
am 07.10.2020Hallo, ich bin Jahrgang 04.1959, und habe meine 45 Jahre Pflichtbeiträge voll. Wenn ich nun eine befristete Erwerbsminderungsrente bekomme, muß ich dann mit Rentenanzüge rechnen? Und wann wäre dann mein Renteneintrittsalter?
Vielen Dank
Vielen Dank
Christian Schultz
am 05.10.2020Hallo Memo, für dieselbe Erkrankung gibt es im Rahmen der sogenannten dreijährigen "Blockfrist" keine erneute Lohnfortzahlung und auch kein Krankengeld: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
Memo
am 04.10.2020Hallo
Ich bin seit 3 Monaten wegen Krankheit x Ausgesteuert und bekomme ich seitdem arbeitslosengeld!
Was passiert wen ich mich jetzt fur gleiche Krankheit schreiben lassen 6 Wochen lang , danach wieder arbeiten , dann wieder 6 Wochen krankschreiben?
Christian Schultz
am 23.09.2020Hallo Stefan, das Krankengeld wird durch den Unfall leider nicht verlängert. Ihre Freundin war zum Zeitpunkt der Reha krankgeschrieben, daher gibt es beim Krankengeld keinen Aufschub. Hat Ihre Freundin im Dezember keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld? In diesem Fall wäre der finanzielle Fall nach der Aussteuerung nur gering. Außerdem könnte ggfs. noch eine Reha nachgeschoben werden.
Stefan Gessner
am 23.09.2020Hallo, meine Freundin ist länger krank geschrieben und die 72 Monate laufen Mitte Dezember aus. Sie war im Rahmen der Wiedereingliederung im August in der Reha, stürzte dort aber nach 5 Tagen und brach sich mehrfach die Hand. Das dauerte mehrere Wochen bis zur Heilung. Seit Wochen will sie die Reha fortsetzen, bekommt aber frühstens im Januar einen Platz. Weder Krankenkasse noch RV bieten ihr einen alternativen und früheren Platz an, damit sie nicht in ALG2 muss. Was ist zu tun, kann ggfs der Unfall in der Reha (Arbeitsunfall) verlängernd auf die 72 Wochen angerechnet werden? War ja ein anderer Krankheitsgrund parallel zum eigentlichen. Danke für eine Info!
Christian Schultz
am 22.09.2020Wie schon gesagt - Sie sollten sich persönlich beraten lassen. In diesem Forum können wir Sie nicht individuell beraten: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Nico
am 21.09.2020Hallo danke für Ihre Antwort, ich habe mich am Arbeitsamt am 25/08/20 angemeldet, aber eine Berstervom Arbeitsagentur hat mich angerufen und gesagt, dass wenn ich noch Rest Urlaub beim meine Firma haben, dann erst Urlaub beantragen, und danach soll ich mich beim Arbeitsamt anmelden, und dass habe ich gemacht, aber heute morgen ruft mir wieder eine Berater vom Arbeitsamt, und trotz Urlaub bis am 30/10/20 verlangt dass ich eine Fragebogen dassSie mir senden , ausfüllen Soll, wegen eine vertauenartzt vom Arbeitsamt Wegen Untersuchungen, was nun? Eine sagt machen Sie erst Urlaub und danach melden Sie sich an, heute sagte mich am Telefon was anderes? Was soll ich machen?
Christian Schultz
am 21.09.2020Hallo Nico, gehen Sie bitte so schnell wie möglich zur Arbeitsagentur und beantragen Sie Arbeitslosengeld. Nehmen Sie vorher keinen Urlaub: www.sovd-sh.de/2020/06/25/aussteuerung-und-urlaubsabgeltung/
Nico
am 21.09.2020Guten Tag, ich heiße Nico, und brauchen Hilfe, praktisch ich bin ausgesteuert vom Krankenkasse am 24/08/20 ich praktisch nach meine Reha würde entlassen dass ich meine jetzige Arbeit nicht mehr üben kann,, ich habe noch rest Urlaub Vom meine Firma bis am 30/10/20
Jetzt ich habe mich beim Arbeitsamt am 25/08/20 angemeldet, aber bis heute habe mit zwei Angestellt vom Arbeitsamt telefoniert, und eine sagt erst meine Urlaubstage fertig machen und danach mich beim Arbeitsamt melden, heute ruft mich noch eine andere Angestellte vom Arbeitsamt, und sagt dass ich mich unbedingt melden soll, was soll ich machen? Ich bin im Urlaub, und wieso soll ich mich melden? Danke
Christian Schultz
am 08.09.2020Hallo Ulrich, wie hier im Beitrag beschrieben: Erst einmal zum Arbeitsamt. Wenn Sie noch einen Restanspruch haben, bekommen Sie Arbeitslosengeld.
Ulrich Teusch
am 06.09.2020was mache ich wenn mein Krankengeld ausläuft dich aber gesundheitlich trotzdem nicht mehr kamen
Christian Schultz
am 31.08.2020Hallo Birte, die Krankenkasse muss Sie darauf hinweisen. Wahrscheinlich ist hier nicht das Jobcenter, sondern die Bundesagentur für Arbeit gemeint. Dort melden sollten Sie sich vorsorglich auf jeden Fall. Darüber hinaus rate ich Ihnen, sich sozialrechtliche Hilfe zu holen, damit das Vorgehen der Krankenkasse überprüft werden kann. Ob Ihre Krankenversicherung hier korrekt gehandelt hat, lässt sich nur anhand Ihrer Unterlagen beantworten.
Birte
am 30.08.2020Guten Tag,
ich befinde mich seit 13.02.2020 im Krankengeld (ich bin nicht arbeitslos) und war Mitte Juli 3 Wochen in einer medizinischen Reha, in der pneumologischen Abteilung wegen meinem Asthma und häufigen Erkältungskrankheiten. Aus dieser wurde ich als arbeitsfähig entlassen, allerdings bin ich seit Januar wegen Depression und somatoformer Störung krank geschrieben, sodass mich mein Hausarzt weiter krank geschrieben hat. Nun prüft der MDK, ob ich weiter Krankengeld beziehen darf, und die Krankenkasse wies mich darauf hin, dass ich mich zur Vermeidung von finanziellen Nachteilen ggf. bei dem für mich zuständigen Jobcenter zu melden. Was ist nun zu beachten? Muss ich mich da melden oder verliere ich sonst meinen Versicherungsanspruch?
Christian Schultz
am 12.08.2020Hallo Ramona, Krankengeld gibt es frühestens wieder nach Ende der dreijährigen Blockfrist: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
RAMONA
am 12.08.2020Guten Morgen!
Ich komme nochmal mit einem Frage und ich bitte um eine Antwort.
Wen ich nach 78 woche krankengeld bin ich arbeitslos gemeldet und nach 2 , 3 Monaten Arbeitslosigkeit ich werden fur gleiche krankheit wider krankgeschrieben, aber im stück ,was passiert dann?
Zahlt jemand meine kranken tage ?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 10.08.2020Hallo Ramo, grundsätzlich müssen Sie beim Bezug von Arbeitslosengeld mitwirken. Wenn es gesundheitlich möglich ist, auch im Rahmen einer Maßnahme: www.sovd-sh.de/2020/08/06/nach-aussteuerung-wie-gehe-ich-mit-bewerbungen-um/
Ramo
am 10.08.2020Hallo
Ich bin von 1 .07 im rahmen meine mogklikeiten bei arbeitsamt angemeldet. BIs jetz noch keine bescheid oder geld bekommen. ABER die wollen dass ich eine bewerbungstraining machen. ICH bin verpflichtet das zu machen?
Ich habe auch Angst dass die mich zwingen mich zu bewerben wo ich nicht will. ICH kann wegen meine Krankheit nich mit leute arbeiten , nur allein .
Was kan ich weiter machen ,?
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Kerstin, grundsätzlich wäre es möglich, in dieser Situation Arbeitslosengeld II zu beantragen. Hier wären Sie auch krankenversichert. Ich empfehle aber dringend, dass Sie sich anhand aller Unterlagen persönlich beraten lassen. Möglicherweise gibt es noch eine andere Lösung.
Kerstin Wimmer
am 31.07.2020Hallo, das Krankengeld meiner Tochter (24) ist zum 30.07.2020 ausgelaufen, sie ist jedoch noch immer krank und derzeit in einer Reha-Maßnahme, deren Träger die Rentenversicherung ist. Sie erhält jetzt Übergangsgeld. Da sich ihr Gesundheitszustand (psychische Erkrankung) verschlechtert hat, muss sie für 2 Wochen die Reha "verlassen" und in eine Akutklinik, um anschließend wieder in die Reha-Maßnahme zurückkehren zu können. Ihr wurde gesagt, dass während des Aufenthaltes in der Akutklinik das Übergangsgeld nicht bezahlt wird, sie deshalb ohne Einkommen ist. Meine Frage wäre, 1. kann für diese Zeit Sozialhilfe beantragt werden und 2. ist sie in der Zeit auch versichert über ihre Krankenkasse und zahlt diese den Aufenthalt? Vielen Dank.
Christian Schultz
am 31.07.2020Hallo Sabine, wir können hier im Blog leider nicht verbindlich überprüfen, ob die Auskunft der Krankenkasse in dieser Frage korrekt ist. Die allgemeine Regel lautet: Innerhalb der dreijährigen Blockfrist bis zu 78 Wochen Krankengeld. Allerdings werden hier noch sechs Wochen Lohnfortzahlung abgezogen. Im Normalfall zahlt die Kasse also maximal 72 Wochen lang.
Schmidt
am 30.07.2020Sehr geehrte Damen uHerren.
Die Zahlung meines krankengeld soll zum 28.8.2020 auslaufen. Meine erste Krankmeldung war vom 17.10.
30.10.2017-27.05.2018. Die zweite 29.10.2019-28.082020 gleiche Krankheit, ist es so richtig das mein krankengeld ausläuft.
Mfg Sabine Schmidt
Christian Schultz
am 28.07.2020Ja, diesen Fragebogen müssen Sie ausfüllen. Wenn Sie an dieser Stelle unsicher sind, sollten Sie sich einmal persönlich beraten lassen. Mit Wohnort in Schleswig-Holstein gern in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ramo
am 28.07.2020Hallo
Vielen Dank für die schnelle Antwort!
Ich habe nur noch eine Frage
Beim meinen Anmeldung bei Arbeitsamt ich habe auch paar Unterlagen bekommen, gesundheitsfragebogen zur Begutachtung im Anzeichen Dienst!
Ist normal? Auch wenn ich im rahmen meine mogklikeiten mich angemeldet habe?
Muß ich auf diese Unterlagen schildern die ,,gesundheitliche Probleme mit Auswirkung auf zukünftige Tätigkeit '' ausfüllen wenn ich meine alte Arbeit verloren habe?
Dass ich keine Probleme haben.
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 23.07.2020Hallo Ramo, wenn Sie die Ablehnung begründen können - z.B. aus gesundheitlichen Gründen nicht möglich - müssen Sie sich nicht bewerben. In der Praxis wird man Ihnen ohnehin nur selten Angebote schicken. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/04/02/arbeitslos-kurz-vor-der-rente-muss-ich-mich-noch-bewerben/
ramo
am 23.07.2020Hallo
Nach Ende meine krankengeld ich habe mich im rahmen meine mogklikeiten beim Arbeitsamt angemeldet ,wie ich hier gelesen habe. Aber meine Frage ist : Was soll ich machen wenn die Arbeitsamt arbeitsangebote sicken, aber wegen Krankheit die arbeit nicht nehmen kann?
Danke !
Christian Schultz
am 23.07.2020Hallo Nico, wenn Sie nun Urlaub nehmen, verlieren Sie nach der Aussteuerung den Anspruch auf Arbeitslosengeld: www.sovd-sh.de/2020/06/25/aussteuerung-und-urlaubsabgeltung/
Nico
am 22.07.2020Guten Tag, ich habe eine frage,
Ich bin 58 Jahre Alt, und ich habe 11 Jahre lang als Gas-Wasser Installateur Gearbeitet,
Ich bin wegen Gesundheit Probleme seit 78 Wochen krank geschrieben , inzwischen habe ich eine Reha gemacht,
und ich würde vom Reha als Arbeitsunfähig entlassen,
Praktisch ich kann meine alt arbeiten nicht mehr üben,
meine Krankengeld endet am 23/08/20 , meine Frage ist,
Wie soll ich mich Jetzt verhalten? Weil ich habe noch 40 Tage Rest Urlaub? Von meine Firma,
Soll ich erst die Urlaubstage machen, und danach zum Arbeitsamt Gehen und Mich als Arbeitslos melden? Oder nach Ende von Krankengeld, direkt zum Arbeitsamt?
was soll ich machen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo, haben Sie Verletztengeld von der Berufsgenossenschaft oder Krankengeld von Ihrer Krankenversicherung erhalten? Ich kann Ihre Frage nur aus der Perspektive des Krankengeldes beantworten:
Wenn Sie über die Nahtlosigkeitsregelung Arbeitslosengeld beziehen, müssen Sie den Antrag zur Erwerbsminderungsrente bereits gestellt haben. Andernfalls müssen Sie sich trotz Krankheit dem Arbeitsmarkt zumindest theoretisch zur Verfügung stellen.
Sobald Sie 63 Jahre alt sind und die 35 Versicherungsjahre voll haben, können Sie eine vorgezogene Altersrente beziehen. Wie hoch die Abschläge dann wären, hängt von Ihrem Jahrgang an. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo, frühestens nachdem die sogenannte Blockfrist ausgelaufen ist. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
myrielle
am 16.07.2020Nach Aussteuerung durch die Krankenkasse wieder arbeitsfähig gewesen, arbeitssuchend, Alg1 erhalten seit 3 Monaten in befristeter Anstellung und nun Rückfall (Rezidiv). Ab wann würde Krankengeld wieder gezahlt werden?
Juca Casa
am 03.07.2020Sehr geehrter Herr Schulz,
Ich werde wegen einer Dienstunfall ( 02.2019 ) mitte August ausgesteuert , und habe bis jetzt ein Verletztengeld bezogen.
Ich möchte die Nahtlosigkeit Regelung nehmen, damit ich ein ALG 1 beziehen kann.
Dazu habe ich einige Fragen, und zwar.
1)Kann das Arbeitsamt mich wegen meiner Verletzung zwingen ,auf eine EmRente zu beantragen ? Wenn ich nur eine Teil-Rente bekommen werde, ist mein Einkommen viel geringer als ALG1.
2)Kann ich in diesem Fall statt eine Teil Em Rente eine abgezogene Altersrente beziehen?Ich habe zwar nicht 45 Jahre lang die Beiträge voll eingezahlt ,aber länger als 35 Jahre lang.
Ich wäre sehr dankbar, wenn ich von Ihnen hören könnte.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 24.06.2020Hallo Richard, im Notfall erst einmal weiter krank melden und nach der Aussteuerung zur Arbeitsagentur. Achten Sie auf die Hinweise dazu oben im Beitrag.
Pröll Richard
am 23.06.2020Am 18.8.2020 läuft mein Krankengeld aus .Wollte Wiedereingliederung machen .Es geht nicht weil Kurzarbeit ist .Was soll ich machen das ich Geld bekomme .Hab auch schon Dgb 50
Christian Schultz
am 18.06.2020Hallo Markus, grundsätzlich gilt: Für die Höhe des Arbeitslosengeldes nach der Aussteuerung werden als Berechnungsgrundlage die letzten ein bzw. zwei Jahre vor dem Leistungsanspruch (also vor Start des Arbeitslosengeldes) herangezogen. Aber nur wenn Sie in diesem Zeitraum mindestens 150 Tage versicherungspflichtig gearbeitet haben. Ist das nicht der Fall, wird zur Berechnung ein fiktives Entgelt als Basis genommen - das richtet sich dann nach der Berufsgruppe. Falls Sie innerhalb der letzten 24 Monate keine 150 Tage gearbeitet haben, sollten Sie daher direkt bei der Arbeitsagentur nachfragen.
Markus Wehr
am 18.06.2020Hallo, ich habe Von Febr.2019 bis 3/2020 Krankengeld bezogen.Habe 3 Monate gearbeitet, bin wieder krankgeschrieben. Wenn ich nach Ablauf des Krankengeldes , Arbeitslosengeld 1beantragen müsste. Würde das vom Krankengeld aus 2019 berechnet?
Christian Schultz
am 04.06.2020Hallo Eva, danke für Ihren Kommentar. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir hier im Blog keine umfängliche Sozialberatung durchführen können. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich an unsere Sozialberatung wenden: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Eva
am 03.06.2020Hallo,
Ich habe folgende Fragen:
Ich hatte meinen ursprünglichen Rentenantrag (3 Jahre vor Regelaltersgrenze) zu spät zurückgezogen und habe deshalb nach Anrechnung meines Gehaltes eine Flexirente erhalten.
2 Monate später wurde ich (nochmals) krank und habe Krankengeld bezogen- Auslauf in 8/2020. Ein Abzug wegen der Flexirnte erfolgte bisher nicht.
Jetzt hat die RV geschrieben, dass mir jetzt rückwirkend ab 4/2019 eine Fast-Vollrente (10€ über 6300 Verdienstgrenze) und ab 2020 wegen der für 2020 höheren Zuverdienstgrenzen eine Vollrente ab 06.2020 gezahlt werden (Nachzahlung von 4. 2019-05.2020 nach Klärung mit KV und Witwenrente)
Meine Fragen:
1. kann mir die Krankenversicherung nachträglich das Krankengeld kürzen und ggf. ab wann und bis zu welchem Betrag (meine Vollrente ist viel niedriger als das Krankengeld) ?
2. kann ich die Vollrente bis zum Auslaufen des Krankengeldes (oder bis jetzt) ablehnen, um keine Rückzahlung des Krankengeldes zu riskieren ?
(Habe gelesen, bei genehmigter Teilrente VOR. Krankengeldbezug ist Kürzung nicht möglich. Stimmt das?)
3. ich bekomme ausserdem Witwenrente. Diese wurde wegen Krankengeldbezug und Flexirente nochmals gekürzt.
Könnte ich hier bei Rückzahlung von Krankengeld ebenfalls Neuberechnung/Nachzahlung verlangen?
Ich brauche leider eine schnelle Antwort. Meine KV hat mir einen Rehaantrag der RV mit anzugebender Rente zugesandt.
Vielen Dank vorab.
Christian Schultz
am 27.05.2020Hallo Romy, wie das mit dem Verletztengeld in Zusammenhang mit der Arbeitsagentur aussieht, kann ich leider nicht beantworten. Das betrifft ja eine Leistung aus der gesetzlichen Unfallversicherung - bitte bei den Kollegen aus der Sozialberatung nachfragen. Wenn es ums Krankengeld geht - dazu haben wir diesen Beitrag veröffentlicht: www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Schneider Romy
am 26.05.2020Fünftens: Lassen Sie sich nach Ablauf des Krankengeldes nicht in jedem Fall krankschreiben!
Hintergrund Blockfrist,das hab ich verstanden.
Mein Verletztengeld läuft am 28.5.2020 aus. Ich soll mich beim Arbeitsamt anmelden, was ich auch getan habe. Ich bin aber immer noch krankgeschrieben,und voraussichtlich noch länger. Wem muss ich jetzt den Krankenschein geben?
Ich würde mich sehr darüber freuen,wenn ich hier eine einfache Antwort erhalten könnte,danke.
Christian Schultz
am 11.05.2020Hallo Eve, theoretisch gibt es diese Möglichkeit. Das hängt aber von mehreren Punkten ab. Siehe dazu dieser Beitrag: www.sovd-sh.de/2019/08/20/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld/
Eve
am 10.05.2020Hallo, mein Krankgeld lief nach 78 Wochen am 31. Januar 2020 aus. Erhalte nun ALG1, Alter 58, Das Arbeitsverhältnis trotz ALG 1 besteht weiterhin. Kann ich nach Ablauf der Blockfrist von 3 Jahren im Juni 2021 wieder Krankengeld für 78 Wochen beziehen? Krankheit Depressionen. Der Rehaantrag wurde im April 2020 abgelehnt. Es wurde ein Widerspruch einlegt.
Für Ihre Antwort hierfür im vorab herzlichen Dank!
Steffi K.
am 08.05.2020Hallo Christian,
ist nach Krankengeld und abgelehnter "Nahtlosigkeit" in unserem "System" wirklich die einzige Möglichkeit weiter über das Arbeitsamt zu laufen und obwohl man ja noch KRANK? ist (Verkehrsunfallbedingt) offensichtlich "lügen" zu müssen, da man sich ja zur Verfügung stellen muss, um überhaupt Geld zu bekommen?!
Kann das Arbeitsamt nicht irgendwie im Nachhinein irgendwoher die Krankmeldungen einsehen, die man ja nicht vorzeigen "darf"???
Vielen Dank vorab!
Christian Schultz
am 07.05.2020Hallo, Sie beziehen jetzt Arbeitslosengeld im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung". In diesem Fall müssen Sie Informationen über Ihre Gesundheit nicht vor der Arbeitsagentur verstecken.
Geck
am 06.05.2020vielleicht sollte ich noch anmerken : ich bin 60 Jahre und habe 42 Jahre gearbeitet, Bin durch eine OP nicht mehr in der Lage zu arbeiten. ( wurde von der Reha auch so bestätigt)
Geck
am 06.05.2020Hallo, meine KG läuft aus, Reha beendet -Erwerbsunfähig unter 3h- EU Rentenantrag ist gestellt....Musste mich auf der AA melden, da die Bearbeitung auf der RV dauert. Bin ich verpflichtet bei der Arbeitsagentur angaben über meinen Gesundheitszustand zu machen? Zb. mich beim MDK vorzustellen? Ich bin NICHT gekündigt !! Und es ist eine Frage der Zeit, bis die EU Rente genehmigt wird ( Sämtliche Papiere liegen seit Wochen bei der RV ).
würde mich über eine baldige Antwort freuen,
Christian Schultz
am 04.05.2020Hallo Steffi, ich kenne das anders. In vielen Fällen besprechen die Arbeitsvermittler das Gutachten zumindest mit den Betroffenen. In Ihrem Fall ist daher tatsächlich zu überlegen, das Gutachten schriftlich ausdrücklich anzufordern. Vielleicht reicht das ja schon.
Steffi K.
am 03.05.2020Hallo Christian,
ich habe noch eine Frage:
Die sogenannte „Nahtlosigkeitsregelung“ ist nach der Erstellung eines Gutachtens abgelehnt wurden. Nachdem ich das Gutachten beim ärztlichen Dienst des Arbeitsamtes angefordert habe, kam 1 Seite, wo lediglich stand, das Teil A (des Gutachtens) mit medizinischer Dokumentation, Erörterung und Diagnosen der ärztlichen Schweigepflicht unterliegen würden und daher aus datenschutzrechtlichen Gründen im Ärztlichen Dienst verleiben.
Es geht doch um meine Verletzung, welche Schweigepflicht dann also und muss ich mir jetzt die kompletten Unterlagen des Gutachtens erst durch meinen Anwalt einfordern und kann man dagegen evtl. Widerspruch einlagen? Oder macht das wenig Sinn?
Vielen Dank vorab!!!
Christian Schultz
am 29.04.2020Hallo Steffi, die Krankmeldung läuft nicht automatisch weiter. Richtig ist, dass Sie Ihre Bescheinigungen nicht dem Arbeitsamt zukommen lassen. Oft will aber der Arbeitgeber weiterhin die Krankmeldungen haben. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Steffi K.
am 29.04.2020Nach 78 Wochen Krankengeld steht jetzt die Aussteuerung an.
Werde ich beim Arzt dann "automatisch" weiter als krankgeschrieben geführt, auch wenn keine AU's mehr ausgestellt werden und muss ich diese nicht weiterhin meinem "eigentlich Noch-Arbeitgeber" weiterhin zukommen lassen?
Das Arbeitsamt darf ja keine Folgebescheinung erhalten, damit ich mein Geld bekomme?!
Christian Schultz
am 23.03.2020Hallo Maria, ohne Nahtlosigkeitsregelung gibt es bei der Agentur in der Regel nur Arbeitslosengeld, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen - zumindest theoretisch. Das ist wichtig.
Bei Ihrer ersten Frage sehe ich noch nicht die Sinnhaftigkeit. Was genau würde das für die Betroffenen bringen?
Maria G.
am 19.03.2020Hallo Herr Schultz,
bei mir läuft das Krankengeld sehr bald aus. Der Anspruch auf ALG1 besteht.
Ist es sinnvoll ein paar Tage Krankengeld "aufzuheben"? Somit gesund und ohne Aussteuerung beim Arbeitsamt ALG1 zu beantragen, um ggf. die Nahtlosigkeit bei einem gesundheitlichen Rückfall nutzen zu können?
Eine weitere Fragestellung ist: Hat man im weitergehenden Krankheitsfall nach Aussteuerung nur die Möglichkeit der Nahtlosigkeit nach Paragraph 145SGB III? Oder gibt es andere Möglichkeiten ALG1 zu beziehen? Somit, falls ich über den Tag der Aussteuerung krank bin, ALG1 zu erhalten, wenn der Agentur für Arbeit die AU vorgelegt werden? Oder erhält man im weiterlaufenden Krankheitsfall kein ALG1, weil man dem Arbeitsmarkt durch Krankheit nicht zur Verfügung steht?
Vielen Dank für Ihre Einschätzung!
Christian Schultz
am 12.03.2020Hallo Birgit, das kann man so pauschal nicht beantworten. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich dazu persönlich beraten lassen - auf jeden Fall mit detailliertem Einblick in Ihre Unterlagen.
Birgit L.
am 11.03.2020Hallo Herr Schulz,
bin seit 26.2.20 ausgesteuert. Habe in Eigeninitiative in 10/2019 einen Antrag auf Reha bei der DRV gestellt. Wurde bewilligt, die entsprechende Klinik nimmt mich aber erst am 15.4.20 auf.
Habe für diese zeitliche Versorgungslücke bereits Alg1 beantragt (stelle mich der AfA im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung), warte derzeit noch auf Zuweisung zu einem Vermittler und ein erstes Gespräch...
Meine aktuelle Krankschreibung wg psych. Erkrankung läuft heute aus. Ich sehe jetzt wg Blockfrist etc von einer weiteren AU erstmal ab.
Meine Frage: Ist es für das Endgutachten der DRV unerheblich, ob ich die Reha ohne oder mit AU antrete? Oder gilt hier "AU rein, AU raus - gesund rein, gesund raus"?
Christian Schultz
am 11.03.2020Hallo Mona, zur Frage, wie es sich mit der Krankmeldung nach einer Aussteuerung verhält, gibt es von uns einen eigenen Beitrag: www.sovd-sh.de/2020/02/13/nach-aussteuerung-wer-bekommt-jetzt-die-krankmeldung/
Mona Selchow
am 10.03.2020Sehr geehrter Herr Schultz,
ich bin wegen einer schweren Erkrankung seit 04.11. ausgesteuert und im Nahtlosigkeits-ALG 1-Bezug. Antrag auf EU-Rente am 04.11. gestellt, da der Heilungsprozess zwar stattfindet aber nur sehr langsam. Nach der Aussteuerung habe ich weiterhin AU-Bescheinigungen von meiner Ärztin erhalten und an die Krankenkasse geschickt. Da ich freiberuflich tätig war, gibt es keinen Arbeitgeber. Bin ich gezwungen mir weiterhin AU-Bescheinigungen ausstellen zu lassen oder kann ich darauf verzichten? Gibt es Nachteile für mich hinsichtlich des laufenden Rentenantrags oder des Nahtlosigkeits-ALG oder auch hinsichtlich der Krankenkassenbeiträge (ich bin als Rentenantragsstellerin beitragsfrei gestellt) wenn ich zukünftige auf die AUs verzichte?
Christian Schultz
am 19.02.2020Das Krankengeld ist in der Zwischenzeit nur unterbrochen. Innerhalb von zwölf Monaten ist Ihr Arbeitgeber auch nur einmal dazu verpflichtet, sechs Wochen Lohnfortzahlung zu leisten. Fallen Sie aufgrund derselben Erkrankung wieder aus, setzt sich also sofort Ihr alter Krankengeld-Anspruch fort.
Andreas Schlett
am 19.02.2020Wie sieht es aus wenn man vom 04.11. bis 15.12. krank geschrieben ist und dann Krankengeld bekommt vom 16.12. bis 22.12. . Wenn ich danach wieder arbeiten gehe und am 18.02. wieder krank geschrieben werde deswegen, bekomme ich dann normal meine Lohnfortzahlung oder wieder das Krankengeld?
Birgit
am 15.02.2020Vielen Dank!
Christian Schultz
am 14.02.2020Hallo Birgit, da Sie bereits einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente gestellt haben, dürfte es in Ihrem Fall wenig Probleme geben. Sie können Ihr Arbeitslosigkeit im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung" beziehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/09/26/mit-der-nahtlosigkeitsregelung-zum-arbeitslosengeld-das-sollten-sie-jetzt-wissen/
Schust, Birgit
am 13.02.2020Sehr geehrter Herr Schultz, mein Krankengeld läuft am 29.05.20 aus.
Habe im Dezember 2019 einen EU Antrag gestellt, jedoch noch keine Rückmeldung erhalten. Ich werde 60 Jahre alt und mein Arbeitsverhältnis besteht noch. Auf Grund meiner Psyche (Depressionen) bin ich nicht mehr leistungsfähig und kann nach Aussagen meiner Psychologin in meinem Beruf nicht mehr arbeiten. Beim AA habe ich mich schon telefonisch gemeldet. Wie verhalte ich mich gegenüber der Agentur für Arbeit, damit ich Leistungen beziehen kann? Hoffe Sie können mir einen Rat geben.
Danke
Birgit Paulsen
am 12.02.2020Vielen Dank für die Antwort. Inzwischen ist klar , das die Agentur für Arbeit auf gar keinen Fall bis morgen eine Entscheidung treffen kann, will, wird . die Krankenkasse, sagt die Mitgliedschaft besteht drei Monate fort und die Beiträge werden bis zur Entscheidung der Agentur , gestundet. Da aber bisher nicht klar ist, wie die Entscheidung aussehen wird, habe ich gestern die OP bis zum nächstmöglichen Termin verschoben, da ich nicht Gefahr laufen kann , eine große OP mit allem Drum und Dran bezahlen zu müssen. Wichtig wäre ist für mich nun die Frage, durchgehend krank schreiben lassen oder eben nicht, wegen der Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt? Mein Dr. würde mich auf jeden Fall weiter AU schreiben. MfG
Christian Schultz
am 10.02.2020Hallo Birgit, aufgrund der drohenden Lücke empfehle ich Ihnen, noch einmal persönlich beim Arbeitsamt vorzusprechen. Machen Sie den Mitarbeitern klar, dass die Unterlagen bis zum 13.02. bearbeitet werden müssen. Wenn Sie nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld erhalten, muss die Krankmeldung in der Regel nicht mehr bei der Krankenkasse abgegeben werden.
Birgit Paulsen
am 09.02.2020Lieber Christian Schultz! Zuerst mal Danke für Ihre Antwort vom 9.01. Nun habe ich die nächste Frage. Schwerbehinderung 30 % anerkannt. KG läuft am 12.2. aus. ALG beantragt und alle Unterlagen Mitte Dez persönlich und online abgegeben. Mitte Januar dann die Info vom Arbeitsamt, die Gesundheitsunterlagen incl. Schweigepflichtsentbindung wären nicht angekommen( hat mein Sohn persönlich dort abgegeben. allerdings ohne schriftliche Bestätigung. Am 15 Jan. erneut per Einschreiben mit Rückschein an den ärztl. Dienst des Agentur f Arbeit geschickt . Rückschein am 17.1. zurückerhalten , aber bisher leider keine Bestätigung bezw. Berechnung. Was passiert am 13.2.? stehe ich dann ohne Krankenkasse da ? Und was ist mit geplanten Arztbesuchen bevor ich genaueres weiß? Ich finde das sehr beängstigend , nicht zu wissen, wie es weitergeht und ob ich die geplante OP absagen muß, weil ich ja nicht Krankenversichert bin . Wie ist es mit der weiteren Krankmeldung ab 13.2 ? AU Schein an Krankenkasse und Agentur für Arbeit? Vielen Dank für Ihre erneute Mühe!
Christian Schultz
am 05.02.2020Hallo Sandra, aus der Ferne können wir nicht beurteilen, ob bei der Berechnung des Arbeitslosengeldes alles korrekt abgelaufen ist. Das können Sie zum Beispiel in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ich empfehle Ihnen, dass Sie parallel zum Jobcenter gehen, um dort aufstockend "Hartz IV" zu beantragen.
Sandra La Porta
am 05.02.2020Hallo,
Ich wurde am 05.12.2018 an der Schulter operiert.
Am 31.12.2018 ist mein Arbeitsvertrag ausgelaufen.
Ich war von Mai bis Juni 2019 in Reha im August 2019 wurde ich erneut an der Schulter operiert anschliessend im November 2019 wurde ich am Knie operiert.
Im Dezember 2019 wurde ich dann aufeinmal trotz Schmerzen vom Arzt gesund geschrieben.
Am 03.12.2019 habe ich mich Arbeitslos gemeldet.
Heute 05.02.2020 wurde mein Arbeitslosengeld 1 Antrag bewilligt.
Allerdings wurden 60% von dem Krankengeld berechnet.
Ohne das mein Kind berücksichtigt wurde da ich alleinerziehend bin obwohl ich seinen Personalausweis vorgelegt habe sowie Meldebescheinigung und Krankenkasse Mitgliedsbescheinigung.
Wie soll ich jetzt mit 560,82 € im Monat auskommen???
Wieso hat die Agentur für Arbeit dann die letzten Arbeitsbescheinigungen gebraucht.
Ist es rechtens? Kann ja nichts dafür das ich so oft operiert worden Bin!!!!
Hoffe jemand kann mir helfe dies zu verstehen.
Lieben Gruss
Dirk
am 24.01.2020Sehr geehrter Herr Schulz.Vielen lieben Dank für die unmittelbare Antwort. Das ist sehr professionell!! Sie haben mir sehr geholfen.
Christian Schultz
am 24.01.2020Hallo Dirk, natürlich kennt die Krankenkasse alle Details über Ihren Krankengeldanspruch. Wenn sie - warum auch immer - keine Informationen rausgeben will, sollten Sie mithilfe eines Rechtsbeistands vorgehen, z.B. mit unserer Sozialberatung. Da Sie mit dem Gedanken spielen, eine EM-Rente zu beantragen, empfehle ich Ihnen darüber hinaus diesen Beitrag: www.sovd-sh.de/2019/11/26/ueber-die-reha-zur-erwerbsminderungsrente-warum-sie-lieber-einen-antrag-auf-teilhabe-stellen-sollten/
Dirk
am 24.01.2020Bin 54 Jahre alt. Im Oktober 38 Jahre gearbeitet. GDB von 80 wegen einer chronischen Darmerkrankung. Bin aber wegen dieser Diagnose in den letzten drei Jahren, im Juli 19, nur für eine Woche AU gewesen. Hier schrieb die Krankenkasse, dass in fünf Monate letztmalig das Krankengeld gezahlt werde, obwohl ich gar nicht im Krankengeldbezug war? War das gesamte Jahr 2018 aufgrund einer psychischen Diagnose AU und habe währenddessen auch eine sechswöchige psychosomatische Reha durchgeführt. Obwohl da mit der körperlichen Erkrankung alles ok war, hat die Krankenkasse die Darmerkrankung für das eine Jahr voll als Vorerkrankung im Sinne der 78 Woche Frist eingerechnet. Ich habe gegen den Bescheid der Krankenkasse Widerspruch eingelegt; auch mit allen Belegen meiner Ärzte, dass keine Darmdiagnose vorlag, und war nach der Woche AU wieder gesund und bin arbeiten gegangen. Die Krankenkasse hat dann geschrieben, dass der Widerspruch nun ruhe, weil ich ja wieder arbeiten gehe. Wie kann ich erfahren, wie lange nun faktisch mein Krankengeld im Falle der Darmerkrankung wäre. Die Krankenkasse will/ kann mir hierzu keine Angaben machen. Ich überlege, da die Erkrankung ja nicht heilbar ist und immer wieder auftritt, eine Erwerbsminderunsrente zu beantragen. Mein Arbeitsvertrag läuft am 31.08.20 aus und ich bin seit sechs Monaten nicht AU gewesen.
Christian Schultz
am 09.01.2020Hallo Birgit, die Frage, ob die OP verschoben werden sollte, ist ja vor allem medizinisch relevant. Das kann ich Ihnen leider nicht beantworten. Wie es mit einer vorgezogenen Altersrente aussieht, hängt von Ihrem Jahrgang ab: Falls Sie den SB-Ausweis bekommen, könnten Sie demnächst bereits in die Altersrente wechseln. Möglicherweise mit Abschlägen: www.sovd-sh.de/2019/12/05/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63/ Ich empfehle Ihnen, zunächst ins Arbeitslosengeld zu wechseln. Wie es dann mit der Rente weitergeht, sollten Sie mit den SoVD-Kollegen aus der Beratung persönlich besprechen.
Birgit Paulsen
am 09.01.202062 J. alt, Krankengeld läuft zum 12.02.2020 aus, ALG1 beantragt im Dez.19. Nun muß auch die zweite Hüfte operiert werden und die OP ist für März 2020 geplant. Sollte man diesen Termin so stehen lassen oder sollte man die Zusage für ALG1 abwarten. KG Zahlung wegen OP Hüfte li, Schwerbeh.antrag im Okt.19 mit SovD gestellt, allerdings noch keine Antwort . bisher kein Rentenantrag. 45 Jahre Versicherungsjahre Ende März 2020 Vielen Dank für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 06.01.2020Hallo Wolf, je nachdem wie der Aufhebungsvertrag formuliert ist, kann eine Sperrfrist entstehen - da sollten Sie sich VORHER von einem Arbeitsrechtler beraten lassen. Auf das spätere Arbeitslosengeld wird die Abfindung aber nicht angerechnet, Arbeitslosengeld I ist ja keine Sozial-, sondern eine Versicherungsleistung. Krankengeld gibt es nach der Aussteuerung nicht mehr - dafür bekommen Sie dann ja Arbeitslosengeld.
Wolf
am 05.01.2020Hallo, folgende Situation,
mein Krankengeld läuft am 20.01.2020 nach 78 Wochen aus. Soll jetzt einen Aufhebungsvertrag - mit Abfindung - unterschreiben. habe Erwerbsminderungsrente gestellt (Daten 63 Jahre alt - 45 Jahre berufstätig) Auf den Entscheid von der Rentenkasse warte ich seit 09/2019. Ist im Moment beim medizinischen Dienst - kann dauern. Bei der Bundesagentur für Arbeit habe ich mich vorgestellt und soll mich ab dem 21.01.2020 zwecks Aussteuerung/melden. Was passiert dann? Bekomme ich Arbeitslosengeld? Oder sogar eine Sperrfrist? Wird die Abfindung auf das Arbeitslosengeld angerechnet? Zahlt das Arbeitsamt das Krankengeld (Krankmeldung ab 21.01.)weiter? Uff, viele Fragen und für mich keine leichte Situation, da ich mich hier Null auskenne.
Christian Schultz
am 03.01.2020Hallo, nach Aufforderung der Krankenkasse zur Reha haben Sie normalerweise zehn Wochen Zeit, den Antrag zu stellen. Im Zweifelsfall sollten Sie sich aber noch einmal persönlich beraten lassen: www.sovd-sh.de/2019/12/03/kann-die-krankenkasse-mich-zur-reha-zwingen/
Friedrich
am 12.12.2019Hallo
Hätte dringend einige Fragen. War fast 6 Monate beschäftigt habe während Ende der probezeit von 6 Monaten aus psychischen Gründen gekündigt.beziehe krankengeld was in 6 Wochen endet nach 78 Wochen Bezug.bekam Anruf von Krankenkasse wegen Antrag stellen wegen reha ,möchte aber dies nicht.Da nach krankengeld Ende ich mich versichern möchte über mein Mann bekomme ich Ärger mit meiner Krankenkasse. Habe kein Bezug auf hart 4 da mein Mann zuviel verdient und mein Kind sein Ausbildungsgehalt mit reinfällt. Kann ich nach den 78 Wochen krankengeldbezug jetzt mich einfach bei mein Mann mitversichert lassen ohne ärger meiner jetzigen noch Krankenkasse zu bekommen.
Christian Schultz
am 26.11.2019Hallo Rainer, die Krankenkasse wird durch Ihren Arbeitgeber über die Kündigung informiert, das ist richtig. Wenn Sie über den 31.03.2020 hinaus krankgeschrieben sind, wird auch das Krankengeld weiterlaufen. Eine Kündigung während des Krankengeldes kann vor allem aus finanziellen Gründen fatal sein. Sprechen Sie mit Ihrem Chef, vielleicht lässt sich hier ja noch etwas machen.
Rainer
am 26.11.2019Hallo,
zu meiner Person, ich bin 58Jahre alt und arbeite seit 2012 beim gleichen Arbeitgeber.
Nun habe ich im September 19 ( leider den Fehler gemacht) und zum 31.03.20 gekündigt
Nun wurde durch meinen Arzt bei mir Burnout festgestellt, und will mich krankschreiben.
Erhalte ich das Krankengeld auch über den 30.03.20 von der Krankenkasse hinaus ?
Und wird die Krankenkasse darüber informiert , dass ich zum 30.03.20 gekündigt habe ?
Ich spiele schon fast mit den Gedanken meine Kündigung zurückzunehmen.
( habe mit Begeisterung Ihr Buch auch gelesen ) , das hätte ich mal eher lesen sollen.
Auf eine kurze INFO Ihrerseits wäre ich sehr dankbar
Christian Schultz
am 18.11.2019Hallo Bärbel, das kann ich ohne Einsicht in Ihre Unterlagen nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Bärbel Loew
am 17.11.2019Hallo
Mein Krankengeld ist ausgelaufen, Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt, Antrag auf Nahtlosigkeitsgeld abgegeben.
Ich bekam 1100 Krankengeld, nun kam der Bescheid vom Arbeitsamt
Höhe vom Arbeitslosengeld 230 Euro im Monat
Ich kann von dem Geld nicht leben.
Seit Dez. 2018 verheiratet , und ich zahle alleine meinem dritten Sohn 170 Euro Unterhalt , da er noch in der Ausbildung ist.
Wieso bekomme ich so wenig Geld ?
Christian Schultz
am 22.10.2019Hallo Lara, ich kann Ihnen nicht empfehlen, Ihr Arbeitsverhältnis zu kündigen - damit erlischt Ihr Anspruch auf Krankengeld. Sie müssten dann Arbeitslosengeld I beantragen, das gibt es dann maximal 12 Monate (es sei denn, Sie sind älter als 50). Wie hoch diese Lohnersatzleistung genau wäre, kann Ihnen die Agentur für Arbeit ausrechnen. Besprechen Sie Ihre Situation lieber noch einmal mit unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Lara
am 21.10.2019Hallo,
Ich bin seit Mitte Dezember 2018 krankgeschrieben und bekomme seit Anfang des Jahres 2019 Krankengeld. Mein Arbeitgeber hat mich nicht gekündigt. Ich möchte keinesfalls mehr dort arbeiten und überlege selbst zu kündigen. Meine Frage ist: wenn ich selbst kündige, besteht der Anspruch immer noch Krankengeld zu bekommen oder Arbeitslosengeld? Krankgeschrieben bin ich wegen schwere Depressionen, falls das relevant ist. Und wie hoch wäre der Anspruch auf Arbeitslosengeld NACH Krankengeld?
Danke im voraus
Christian Schultz
am 21.10.2019Hallo Petra, Ihren Arbeitgeber müssen Sie weiterhin über Ihren Krankheitsstatus informieren. Ob es Sinn macht, sich beim Bezug von Arbeitslosengeld dauerhaft krankschreiben zu lassen, müsste man sich individuell anschauen. Ich empfehle Ihnen, sich beraten zu lassen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Petra Schulte
am 20.10.2019Widerspruch der Erwerbsminderungsrente ist aktuell immer noch in Bearbeitung. Aussteuerung( Krankengeld) bis 17.10.19 .
am 1.10.19 Termin beim Arbeitsamt Antrag ALG 1 gestellt. Alle Unterlagen abgegeben. Es wurde mir auch die Höhe des Bezuges ALG 1 sofort ausgerechnet.Frage? Wurde am 27.9. bis zum 28.10 von meinem Arzt weiter krank geschrieben . Die AU wollte das AA nicht in Kopie haben. Wie läuft es jetzt ab, muss mich mein Doc nach dem 28.10. weiter krank schreiben? Wer bekommt dann die AU?Berichte usw musste ich dem med. Dienst Arbeitsamt bereits im September zur Überprüfung einreichen, oder muss ich jetzt einfach abwarten bis sich das AA ( med Dienst) meldet.
Wann muss ich meinem Arbeitgeber weitere Informationen geben?
Christian Schultz
am 30.09.2019Hallo Andrea, in Ihrer Situation gibt es nicht den einen Weg, den Sie gehen müssen. Vielmehr hängt das, was nun passieren soll, vor allem von Ihrer Gesundheit, dem Alter und Ihren Aussichten auf die kommenden Jahre zusammen. Bitte lassen Sie sich von einem Fachmann beraten, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Andrea
am 27.09.2019Hallo,
nach 78 Wochen Wochen Bezug von Krankengekd bin ich nun ausgesteuert zum 8.10.2019. Mein Arzt macht es als Endbescheinigung auf Krankmekdung.
Bekomme dann Alo1.
Bin jedoch noch krank und stehe Arbeirsmarkt nicht zur Verfügung. Die sagen dann zahlen sie auch nicht.
Frage: was heisst im Rahmen meiner Möglichkeiten?
Soll mich der Arzt weiterhin krankschreiben? Oder ist besser ohne Krankmeldung.
(Bin auf das Geld als Single angewiesen)
Und macht es Sinn einen Antrag auf Erwerbsminderunstente stellen zu parallel?
Besten Dank für Info.
Gruß Andrea
Christian Schultz
am 24.09.2019Hallo Karsten, normalerweise werden solche Zeiten auf das Krankengeld angerechnet, siehe hier: www.tk.de/techniker/leistungen-und-mitgliedschaft/leistungen/krankengeld/arbeitslose/anrechnung-reha-krankengeld-2006256
Karsten
am 23.09.2019Hallo, und vielen Dank für die schnelle Antwort.
Eine Frage habe ich noch, wird bei der Berechnung des Krankengeldes ( 78 Wochen ) eine 5 wöchige stationäre Reha Maßnahme mit einbezogen?, oder habe ich noch Anspruch auf die 5 Wochen Krankengeld...da ich ja wärend der Reha Geld von der Rentenstelle und nicht von der Krankenkasse erhalten habe.
Vielen Dank im voraus, Karsten
Christian Schultz
am 23.09.2019Hallo Karsten, im Rahmen einer dreijährigen Blockfrist zahlt Ihnen die Kasse maximal 78 Wochen lang Krankengeld. Da ist die Lohnfortzahlung bereits mit eingerechnet. Sollte noch ein Anspruch auf ALG I bestehen, sollten Sie diesen nach dem Krankengeld unbedingt geltend machen. Lesen Sie vorher am besten noch diesen Artikel: www.sovd-sh.de/2019/03/07/ausgesteuert-so-verhalten-sie-sich-beim-arbeitsamt-richtig/
Karsten Eggert
am 22.09.2019Guten Tag, ich bin seit meiner OP im Juni 2018 bis zum heutigen Tag krank geschrieben, wurde nach dieser OP noch mehrfach operiert und war anschl. zur Reha. Vorher hatte ich bereits 6 Monate Arbeitslosengeld 1 erhalten. Nun bekam ich von meiner Krankenkasse einen Brief das der Höchstanspruch Mitte Dezember 2019 ausläuft. Meine Frage, erfolgt diese Berechnung der Krankenkasse ab dem Tag der 1. Krankschrift oder erst ab dem Zeitpunkt als das Arbeitsamt seine Zahlung nach den 6 Wochen an mich eingestellt hatte?, und habe ich Anspruch auf die noch übrigen 6 Monate Arbeitslosengeld, obwohl ich noch immer arbeitsunfähig bin? Vielen Dank im voraus, Mfg. Karsten
Christian Schultz
am 18.09.2019Hallo Agathe, wir können im Rahmen dieses Blogs leider keine verbindliche Sozialberatung anbieten. Grundsätzlich gilt aber: Wenn Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes Arbeitslosengeld I beziehen möchten, ist es notwendig, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten" zur Verfügung stellen. Alles Weitere können wir nur persönlich in unserer Sozialberatung klären: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Agathe
am 18.09.2019Hallo, koennt ihr mir weiter helfen? War lange im Ausland, UK, seit Ende 2016 zurueck, hat ewig gedauert bis ich mit meinem Lebenslauf ein Job fand, wurde gleich gekuendigt und habe Anfang 2018 einen neuen Job angefangen, wo mir waehrend der Prozeit auch gekundigt wurde. War damals schon krank geschrieben (Depression etc) und mein Krankengeld laeuft zum 25. September aus. Habe auch eine Reha gemacht (Mai / Juni) und musste da einen Antrag auf LTA stellen, hier habe ich bis dato noch keine Antwort erhalten. Mir wurde aber gesagt, dass ich sehr wahrscheinlich fuer eine Umschulung zu ueberqualifiziert sei mit meinem BWL-Studium und inzwischen bin ich wieder dabei mich international zu bewerben (mit Aerztin besprochen, da ich mich wieder fit fuehle). Musste mich bereits beim AA melden und mir wurde geraten nachwievor anzugeben, dass ich noch nicht arbeitsfaehig bin (auch keine 15 Stunden). Bin jetzt noch bis zum 2. Oktober krank geschrieben und der medizinische Dienst des AA prueft derzeitig wie fit / unfit ich bin. Frage: habe ich richtig gehandelt? Mein Plan ist ja demnaechst eine Stelle aufzunehmen, was mache ich allerdings, falls der MDK des AA mich nachwievor krank einstuft? Oder ich doch zwischenzeitlich die LTA genehmigt bekomme und ich an Eignungstests etc. teilnehmen muss obwohl ich das nicht beabsichtige? Ich habe scheinbar nach dem 25. September (hier werde ich von der KK ausgesteuert) noch Anspruch auf ALG I, danach weiss ich auch nicht wie oder woher ich mein Geld bekomme. ALG II kommt meines Wissens nicht infrage aufgrund meiner Ersparnisse. Koennt ihr mir bitte weiterhelfen? Muss ich mich evtl. doch gesund schreiben lassen obwohl ich heute meinen Gesundheitsbogen fuer den MDK des AA abgegeben habe? Danke und LG, Agathe
Christian Schultz
am 16.09.2019Hallo Ines, die Blockfrist für eine Erkrankung läuft ab dem ersten Tag der festgestellten Krankmeldung genau drei Jahren. In diesen drei Jahren wird maximal für 78 Wochen für diese Erkrankung Krankengeld überwiesen. Erst wenn die drei Jahre um sind und einige weitere Voraussetzungen erfüllt sind, kann für diese Erkrankung wieder Krankengeld gezahlt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir Ihre individuelle Anfrage nicht im Blog klären können. Sie haben die Möglichkeit, unsere Sozialberatung zu kontaktieren: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ines Cremer
am 16.09.2019Hallo,
ich wurde auf Ihren Beitrag
aufmerksam gemacht. Dabei bin ich auch auf Ihren Hinweis zur "Blockzeit" gestoßen.
Habe ich es richtig verstanden, dass nach Ablauf der 78 Wochen Zahlung des Verletzengeldes eine Sperre von 3 Jahren (und nicht, wie ich von verschiedenen Seiten gehört hatte, von nur 4 Wochen) vorliegt, bevor erneut 78 Wochen bei derselben Erkrankung gezahlt werden?
Wie ist es dann in meinem konkreten Fall? Ich hatte am 06.09.2017 auf dem Heimweg einen sehr schweren Unfall.
Gezahlt wurde mein Verletzengeld sogar (auf Wunsch und Anweisung meiner sehr engagierten BG) nicht nur bis zum 05.03.2019, sondern bis zum 16.04.2019, weil ich mich während dieser Zeit für zehn Wochen in der Reha befand.
Seit dem 12.8.2019 bin ich wieder im Klinikum. Geplant waren zwei Wochen zur Heilverlaufskontrolle.
Dabei stellte sich heraus, dass die Schwächung meines Körpers aufgrund einer ganz anderen Krankheit erfolgt, bei der der Zusammenhang mit dem Unfall zumindest fraglich ist. (Die BG möchte sich weiterhin mit 30 % beteiligen, was wirklich sehr toll ist).
Nun also meine Frage: Habe ich nunmehr sofort, ohne Blockzeit, aufgrund einer völlig anderen Krankheit, Anspruch auf eine neue Zahlung von Krankengeld für 78 Wochen? Gilt das dann ab dem Zeitpunkt der Feststellung, dem 24.08.2019?
Ich freue mich auf eine schnelle Antwort und wünsche Ihnen ein schönes Wochenende!
Ines
Christian Schultz
am 16.09.2019Hallo Yvonne, bitte wenden Sie sich in dieser Frage an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Yvonne Ahmed-von Maurich
am 13.09.2019Ich werde zum 30.09.19 arbeitslos, bin aber seit dem 05.08.19 krankgeschrieben und dann ab dem 15.10.19 im Mutterschutz. Nun bekomme ich bis dahin Krankengeld, danach ja Mutterschutzgeld. Was passiert wenn der Mutterschutz 8 Wochen nach der Geburt ausläuft? Greift dann ALG 1? Wie bin ich krankenversichert? Mein Mann ist selbstständig und privat versichert.
Christian Schultz
am 11.09.2019Hallo Frank, ob eine Rente in Frage kommt, können wir ohne weitere Informationen nicht beantworten. Das hängt von mehreren Faktoren ab, die wir in unserer Sozialberatung klären müssten: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Frank Merzig
am 11.09.2019Hallo,
werde in Kürze nach OP (neues Kniegelenk) 78 Wochen krank sein. Davor habe ich ALG 2 bezogen, also keine Pflichtbeiträge gezahlt. Bekomme ich nach 78 Wochen weiter ALG 2 oder kommt doch eine Rente in Frage? Vielen Dank
Christian Schultz
am 27.08.2019Hallo Ramona, bei Post von der Krankenkasse, dass die Arbeitsunfähigkeit beendet sein soll, muss man immer aufpassen. Ich empfehle Ihnen, sich beraten zu lassen. Entweder beim VdK oder bei uns: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ramona
am 26.08.2019Hallo!
Mit eine monate vor das meine Arbeitsvertrag ausläuft, ich var krank
Und jetz ich beziehe krankengeld.
Ich habe jetz , nach 7 Monaten krankengeld, brif von Aok gekrigt, mit Ende der Arbeitsunfähigkeit
Was sol ich machen, für weitere krankengeld,wen ich nicht besser bin.
Danke
Christian Schultz
am 09.08.2019Hallo Antonella, das weiß ich leider nicht. Bitte fragen Sie direkt bei der Agentur für Arbeit nach.
Antonella
am 08.08.2019Hallo, ich wurde nach 5 Monate Arbeitslosigkeit krank, während dem Arbeitslosengeld Bezug. Nach dem ich ca. 72 Wochen Krankengeld erhalten habe und eine Reha durchgemacht habe möchte ich mich wieder dem Arbeitsamt zur Verfügung stellen. Bekomme ich dabei wieder das Arbeitslosengeld in der Höhe wie auch zuvor? Ist insofern für mich sehr wichtig da ich in der Reha einen Antrag auf Umschulung gestellt habe und keine finanziellen einbüßen erzielen kann. Da der Betrag eh nicht genug ist. Aber ich durch meine Krankheit meine alte Arbeit nicht mehr ausrichten kann.
Für eine Info,
Danke im Voraus.
Gruss
Rose Wirth
am 06.08.2019Hallo ingeborg , wie ging es den weiter haben sie jetzt Erwerbsminderungsrente?
Christian Schultz
am 15.07.2019Hallo Elena, die Dauer des Bezugs würde sich nach Ihrem Anspruch berechnen. Wenn Sie vor der Erkrankung mehrere Jahre eingezahlt haben, würde das einen Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens einem Jahr bedeuten.
Christian Schultz
am 15.07.2019Hallo Katrin, bei einer anderen Krankheit würde sich in diesem Fall ein neuer Anspruch auf Krankengeld ergeben.
Elena
am 11.07.2019Hallo Christian,
vielen Dank für die Rückmeldung. Ich habe noch eine Frage. Wenn ich die Vorausetzungen für Arbeitslosgeld I erfülle, wird das nur 6 Wochen bezahlt auch wenn ich nach diesen 6 Wochen keine Entscheidung bzgl. der Rente noch nicht bekommen habe?
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elena
Katrin
am 11.07.2019Sehr geehrte Damen und Herren,
können Sie mir bitte sagen wie es sich verhält wenn ich nach 78 Wochen wieder gesund bin und dann in kurzer Zeit anders krank werde? Läuft dann nach sechs Wochen das Krankengeld neu? Also wenn ich eine andere Krankheit habe? Viele Grüße
Christian Schultz
am 11.07.2019Hallo Elena, nach Auslaufen des Krankengeldes haben Sie natürlich die Option, Ihr restliches Arbeitslosengeld zu beantragen - auch wenn noch kein Rentenantrag erfolgt ist. Richtig ist, dass die Arbeitsagentur in vielen Fällen selbst auf einen Reha-Antrag drängt. Ob ein Widerspruch in Ihrem Fall sinnvoll ist, können und dürfen wir natürlich ohne Kenntnis der Akten nicht beurteilen.
Christian Schultz
am 11.07.2019Hallo Ingrid, melden Sie sich unmittelbar nach Erhalt des Schreibens Ihrer Krankenkasse bei der Arbeitsagentur. Das mit dem Urlaub kann ich nicht beantworten. Sprechen Sie die Sache bei Ihrem Sachbearbeiter an und argumentieren Sie, dass der Urlaub Ihrer Gesundheit dient.
Elena Jordan
am 10.07.2019Hallo Christian,
ich habe mich beraten lassen und ich möchte jetzt einen Wiederspruch einlegen, da die MDK nicht Behandlungsmaßnahmen, die kurz nach Ihre Entscheidung, getroffen wurden, berücksichtigt hat. Ich habe einen Brief von meinem Arzt bekommen, der das bestätigt und zudem sagt, dass der Arzt eine Reha nicht für sinnvoll hält. Trotzdem hält meine Anwältin einen Wiederspruch nicht für sinvoll, da Sie sagt, dass auch die Arbeitsagentur mich anfordern würden einen Reha-Antrag innerhalb eines Monats von dem Datum der Anmeldung zu stellen. Stimmt das, weil ich von der oben beschriebenen Schritte nicht das verstanden habe.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elena
Elena Jordan
am 10.07.2019Hallo Christian,
vielen Dank für Deine Rückmeldung.
Ich habe mich bei einer Anwältin beraten lassen aber Ihre Meinung dazu hat mich überrascht. Also die Krankenkasse hat jetzt die Entscheidung getroffen, dass ich diese Reha-Antrag stellen muss und wenn mein Arzt das nicht genehmigt dann wird diese Antrag ein Rente-Antrag werden. Sie haben mir das Recht auf Wiederspruch gegeben. Ich möchte einen einlegen, da die MDK nicht alle medizinischen Informationen zur Verfügung hatten, als Sie diese Entscheidung getroffen haben. Ich habe auch einen Brief von meinem Arzt bekommen, der die weiteren Behandlungsmaßnahmen, die inzwischen getroffen wurden, beschreibt und auch Seine Erwartung für die Genesungszeit beinhaltet. Zudem schreibt Er, dass Er eine Rehamaßnahme nicht für sinnvoll hält. Meine Anwältin glaubt, dass diesen Wiederspruch einzulegen keinen Sinn macht, da ich auch, bevor ich Arbeitslosgeld beantrage, erstmal eine Rente-Antrag stellen muss und nur wenn das abgelehnt wird, habe ich auf Arbeitslosgeld Anspruch. Das wiederspricht, was oben als Schritte, wenn das Krankengeld ausläuft, beschrieben sind.
Vielen Dank und mit freundlichen Grüßen
Elena
Ingrid
am 10.07.2019Hallo, mein Krankengeld läuft noch bis zum 15.9.2019. Dann ist das ausgeschöpft. Einen Job habe ich nicht mehr. Nach dem Kündigungserhalt habe ich noch 1 Woche gearbeitet, dann wurde ich krank. Frage 1: Wenn ich das Aussteuerungsschreiben der Krankenkasse erhalte, wie schnell muss ich mich dann bei der Agentur für Arbeit melden? Ich möchte Alg 1 nach Nahtlosigkeitsregelung beantragen. Frage 2: Kann ich einen im März 2019 gebuchten 2 wöchigen Urlaub für 11.2019 gleich bei der persönlichen Erstmeldung im Arbeitsamt bekanntgeben und kann ich mir diesen schriftlich genehmigen lassen? Ich habe gehört das man auch bei AlG 1 Bezug ein Recht auf 3 Wochen Urlaub pa hat. Ich brauche dringend diesen Erholungsurlaub und würde ihn ungern stornieren. Freue mich auf Ihre Antwort- Danke.
Christian Schultz
am 02.07.2019Hallo Carina, grundsätzlich ist es wie oben beschrieben: Stellen Sie sich bei der Arbeitsagentur "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten" dem Arbeitsmarkt zur Verfügung, sollte die Behörde auch Arbeitslosengeld zahlen. Eine weitergehende sozialrechtliche Beratung können wir auf unserem Blog leider nicht durchführen, bitte wenden Sie sich hierfür an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Carina
am 02.07.2019Hallo ich bin schon seit längeremarbeitsunfähig geschrieben aufgrund einer psychischen Erkrankung mein Krankengeld ist schon komplett ausgeschöpft und ich musste mich arbeitslos melden und somit auch ein ärztliches Gutachten machen lassen von der Agentur für Arbeit da ich meinen jetzigen Arbeitsvertrag nicht kündigen darf bzw auch kein aufhebungsvertrag unterschreiben darf laut Agentur ruht der Vertrag nun ist jetzt auch das Ergebnis des Gutachtens da das besagt dass bei mir eine Regelung der nahtlosigkeit nicht der Fall ist und ich muss jetzt auch Freitag zu meinem Berater zur Agentur für Arbeit wo alles besprochen wird meine Frage ist jetzt ich stehe ich jetzt finanziell da habe ich jetzt trotzdem noch Anrecht auf Arbeitslosengeld 1 ich habe jetzt schon viel darüber gelesen und es steht vieles verständlich da aber vieles auch wieder nicht so dass ich halt einfach nicht weiß woran ich bin und mich macht das einfach fertig ich möchte einfach nur wissen ob ich trotzdem ein Anrecht habe auch wenn mein Arbeitsvertrag ruht vielleicht kann mir einer eine konkrete Antwort geben danke im voraus
Christian Schultz
am 02.07.2019Hallo Elena, wenn Sie bereits jetzt Schwierigkeiten mit Ihrer Krankenkasse haben, rate ich Ihnen dringend, sich sozialrechtlich beraten zu lassen. Und zwar so schnell wie möglich. Das kann beim VdK sein, bei einem Anwalt oder bei uns: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Elena Jordan
am 30.06.2019Hallo,
Ich habe noch Anspruch auf Krankengeld bis Ende des Jahres. Die Krankenkasse will allerdings dass ich eine Reha-Antrag stelle, die, wenn ich nicht zur Reha-Klinik gehe, ein Rente-Antrag wird. Ich bin aber in einer Genesungsphase nach einer OP und ich möchte Arbeitslosgeld 1 beantragen aber die Krankasse mahnt, dass wenn ich diesen Reha-Antrag bis mitte August nicht stelle, bekomme ich kein Krangeld mehr und ich muss wieder Beiträge zahlen. Wie soll ich mit dieser Situation umgehen, damit ich mein Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 verwirkliche?
Christian Schultz
am 26.06.2019Hallo Andrea, beim Bezug von Arbeitslosengeld werden Beiträge an die gesetzliche Rentenversicherung abgeführt. Sie haben Recht: Es ist paradox, Arbeitslosengeld zu beantragen, wenn man krank ist. Aber es ist in dieser Situation der einzige Weg, an Geld zu kommen. Hoffen wir, dass sich die Lage beruhigt, bis das Arbeitslosengeld ausläuft: www.sovd-sh.de/2019/06/04/krankengeld-arbeitslosengeld-und-dann/
Andrea
am 25.06.2019Das Krankengeld meines Ehepartners (55) läuft Anfang August aus. Die Rente wurde einmal abgelehnt, Widerspruch eingereicht. Reha nach Widerspruch genehmigt. Leider hat die Rehaklinik erst im September wieder einen freien Platz. Jetzt müssen wir zur Arbeitsagentur. Ihm stehen noch ein Jahr Arbeitslosengeld zu. Allerdings ist das paradox, auf die Krankschreibung zu verzichten, da er ja lt. seinen Ärzten unbedingt Rente braucht. Wer bezahlt die Rentenversicherung (Beiträge), denn er darf ja keine Lücke im Versicherungslauf haben, falls er lt. AG kein Geld bekommt und Arbeitslosengeld II nicht greift, weil ich Rücklagen (selber krank, in Rente wegen MS) habe? Vielen Dank.
Christian Schultz
am 25.06.2019Hallo Petra, wenn das Krankengeld ausläuft, haben Sie vielleicht noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (siehe oben) - den sollten Sie auf jeden Fall voll ausschöpfen. Wenn Sie anschließend immer noch krank sind, wird es schwierig. Dann kommen im Prinzip nur EM-Rente (wurde bei Ihnen abgelehnt) und Arbeitslosengeld II in Frage: www.sovd-sh.de/2019/06/04/krankengeld-arbeitslosengeld-und-dann/
Petra Schulte
am 24.06.2019Ich bin seit dem 22.4.2018 wegen eines Bandscheibenvorfalls und anschließender OP krank geschrieben. Nach der OP wurde mir mitgeteilt das ich meinen Beruf als Servicetechniker nicht mehr ausführen kann. 5 kg Schein. Bin seitdem zusätzlich wegen Panikattacke und Depressionen krank geschrieben. Auch in psychologischer Behandlung.!Das Krankengeld läuft im Oktober 2019 aus. Ich habe wegen meiner zusätzlichen Krebserkrankung eine GdB von 60% die auch im Oktober ausläuft. Neufestellung ist im Mai 2019 beantragt worden. Erwerbsminderungsrente ist im Juli 2018 nach der Bandscheibenoperation beantragt worden. Wurde abgelehnt! Habe Widerspruch erhoben und war im März 2019 beim Gutachter ( von Rentenversicherungstrager beauftragt). Leider bisher nichts gehört.
Was muss ich als nächstes tun?
Ich bin 59 Jahre und müsste bis zum 65 Jahr arbeiten.
Bernhard Willert
am 12.06.2019Hallo zusammen :-) ich kann auch eine "tolle" Erfahrung beisteuern, nämlich wie man zwischen Arbeitgeber; Krankenkasse und Arbeitsamt aufgerieben wird. Nachdem ich aus der Lohnfortzahlung "raus" war und mein Krankengeldanspruch wegen Vorerkrankungen erschöpft ist, hat meine Krankenkasse meinem Arbeitgeber mit 2-monatiger Verspätung viel zu spät mitgeteilt, dass ich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld habe.
Mein Arbeitgeber fordert nun für zwei Monate das gezahlte Gehalt zurück, zeitgleich möchte die Krankenkasse für die beiden Monate die vollen Krankenkassenbeiträge. Das alles zusammen sind ca. 8.000 Euro. Wegen des auch mir erst durch die Krankenkasse am 28.05.19 mitgeteilten Auslaufs des Krankengeldanspruchs konnte ich deshalb erst am 08.06.19 beim Arbeitsamt vorstellig werden, wo die Sachbearbeiterin nur noch den Kopf mitleidig schütteln konnte, da Arbeitslosengeld erst dann gezahlt werden kann ab dem Tag, wo man dort vorstellig wurde. Hätte meine Krankenkasse nicht rechtzeitig (zwei Wochen vorher) mitteilen müssen, dass ich aus dem Krankengeldanspruch "raus" bin, um mich dann sofort und rechtzeitig beim Arbeitsamt melden zu können!? *Grummel*
Christian Schultz
am 10.05.2019Hallo, wenn Sie vor dem Start Ihrer Erkrankung in der Pflege gearbeitet haben, besteht sicherlich noch ein Anspruch auf Arbeitslosengeld von mindestens 12 Monaten. Bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich drei Monate vor dem Auslaufen des Krankengeldes melden - das geht zunächst auch telefonisch.
Buczior
am 10.05.2019Hallo, ich bin seit 28.5.2018 bis dato Krankgeschrieben wegen Bandscheibenvorfall LWS und HWS . Ich wurde an der HWS operiert. Am 11.11.2019 läuft mein Krankengeld aus. Wann muss ich zum Amt oder wie geht es weiter wenn ich länger krank bin. Ich war vor der Krankheit 5 Jahre in der Pflege. Antrag auf Berufskrankheit bei BG läuft schon.
Christian Schultz
am 06.05.2019Hallo Christian, wenn es sich tatsächlich um einen Arbeitsunfall handelte, sollten Sie sich einen Rechtsbeistand suchen. Anwalt oder unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Nach maximal 78 Wochen Krankengeld besteht noch die Möglichkeit, Arbeitslosengeld zu beantragen (mehr dazu oben im Beitrag). Wie lang das läuft, hängt von Ihrem Alter ab. Ihr Arbeitsverhältnis ruht in dieser Zeit. Unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, wenn Sie noch eine Chance sehen, in den Job zurückzukehren. Erst nach Auslaufen des Arbeitslosengeldes müssen Sie sich Gedanken über Ihre Ersparnisse machen. Dann stehen Sie vor der Entscheidung "Erwerbsminderungsrente oder Hartz IV".
Christian Schultz
am 06.05.2019Hallo Inga, aus der Ferne betrachtet, kann ich mir nicht vorstellen, dass der Versicherungsschutz erlischt. Das Krankengeld wird nach maximal 78 Wochen erstmal nicht weiter gezahlt, das ist richtig. Fragen Sie bitte direkt bei der Krankenversicherung nach. Wenn alle Stricke reißen, empfehle ich Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Inga Schmidt
am 05.05.2019Hallo Herr Schultz, besten Dank für Ihren Beitrag und bisherigen Ergänzungen.
Das Krankengeld meiner Mutter läuft jetzt aus, das Arbeitsamt sagt, dass noch kein Ergebnis der Auswertung der eingereichten medizinischen Berichte vorliegt und sie solange nicht Krankenversichert sei bzw familienpflichtversichert über die Krankenversicherung (KKH) meines Vaters. In 2 Tagen, nach Ende des Krankengeldbezug, steht die nächste Chemotherapie an. Müssen wir befürchten, die Kosten hierfür selbst zahlen zu müssen? Auf was müssen /sollten wir achten?
Herzlichen Dank vorab!
Christian 47
am 05.05.2019Guten Tag, ich hatte vor 8 Monaten einen Arbeitsunfall woraufhin vor 6 Monaten mein Knie Operiert worden ist.Nach der OP wurde der Arbeistunfall in normalen Verschleiss umgewandelt also keine BG Leistung mehr.Ich bin leider immer noch auf Krücken unterwegs und bin mir unsicher ob ich meinen Beruf weiter ausführen kann.Wie lange bekomme ich nach den 18 Monaten Krankenkassenleistung noch Geld bevor es an meine Ersparnisse geht? Bleibt mein Arbeitsvertrag gültig und kann man auch noch nach 2bis 3 Jahren, natürlich mit einer Wiedereingliederung in seinem alten Beruf Arbeiten? Sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten weil die BG den Arbeitsunfall nicht akzeptiert?MfG
Christian Schultz
am 26.04.2019Hallo Burakowski, im Recht zur privaten Krankenversicherung kennen wir uns beim SoVD nicht gut aus, weil wir dazu nicht beraten dürfen: www.sovd-sh.de/2019/02/12/bei-welchen-fragen-kann-mir-der-sozialverband-nicht-helfen/
Allerdings können wir Ihnen sagen, dass ein privates Krankentagegeld auf Ihren "Hartz-IV"-Anspruch angerechnet wird. Das Jobcenter würde Ihnen also weniger Geld auszahlen.
Burakowski
am 26.04.2019Hallo ! Bekomme von der gesetzlichen Krankenversicherung 72 Wochen Krankentagegeld und auch von der Zusatzversicherung das Krankentagegeld , nach 78 Wochen melde ich mich rechtzeitig drei Monate vorher beim Jobcenter! Habe ich noch Anspruch auf Krankentagegeld aus der privaten Zusatz-Versicherung ( Hallesche)?
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 11.04.2019Hallo Petra, auch wenn Sie Arbeitslosengeld I beziehen, können Sie Krankengeld beziehen - normalerweise nach sechs Wochen und dann in Höhe des Arbeitslosengeldes. Zu den weiteren Fragen bitten wir Sie, unsere Sozialberatung in Anspruch zu nehmen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Petra König
am 10.04.2019Hallo Zusammen. Ich bin arbeitslos gemeldet - momentan in einer Ruhezeit (keine Sperrzeit) wegen einer Abfindung - habe also noch für 24 Monte Anspruch auf ALG1. Nun fängt die Auszahlung am 1.Juni an. Allerdings bin ich aktuell krankgeschrieben und das schon seit 3 Monaten. A) Habe ich aktuell Anspruch auf Krankengeld für diesen Zeitraum (wahrscheinlich nicht, da ich noch kein ALG bekommen habe?)?
B) Wenn ich nun am 1.Juni immer noch krank bin, habe ich dann Anspruch auf Krankengeld?
C) Falls die Antwort für B) Nein ist, wäre es eine Möglichkeit sich am 1. Juni im Rahmen meiner Möglichkeiten wieder dem Arbeitsmarkt zur Verfügung zu stellen und falls ich wieder erkranke bzw. eine andere Erkrankung habe würde ich dann Krankengeld bekommen?
Danke sehr.
Petra
Christian Schultz
am 02.04.2019Hallo Monika, da Sie nach dem 24.04. von irgendetwas leben müssen, sollten Sie tatsächlich prüfen, ob Sie noch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Weitere Fragen beantworten wir gern in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Monika Seifert
am 02.04.2019Hallo,
ich bin schon lange krank geschrieben und am 24.4. ist Aussteuerung. Erwerbsminderungsrente ist beantragt und mündlich gesagt, dass es gut aussieht mit der Rente, schriftlich allerdings noch nicht. Habe über 44 Jahre eingezahlt. Was ist, wenn die Rente erst nach Aussteuerung greift? Muss ich mich arbeitslos melden (Arbeitsverhältnis besteht noch)?
Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 25.03.2019Hallo Susie, es klingt zumindest danach, dass Sie lange genug eingezahlt haben, um einen Anspruch auf Arbeitslosengeld I erworben zu haben. Am besten rufen Sie einfach bei der Agentur für Arbeit an, dort erhalten Sie binnen Sekunden die richtige Auskunft.
Susie
am 21.03.2019Nach 11 Monaten in einer unbefristeten Stelle wurde ich krank und bin immer noch, nach 2 Monaten, im Krankenhaus. Inzwischen wurde mir gekündigt. Habe ich Anrecht auf Arbeitslosengeld sobald ich wieder gesund bin?
Christian Schultz
am 06.03.2019Hallo Uwe, wir können aus der Ferne nicht beurteilen, ob ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente in Ihrem Fall aussichtsreich wäre. Bitte klären Sie das persönlich mit Ihren Unterlagen in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Uwe Pflug
am 05.03.2019Bin freiwillig in der GKV bin 60Jahre alt hatte einen augeninfakt sehe auf dem rechten Auge noch 50% habe kein Anspruch auf Krankengeld kann ich ein antrag auf eu Rente stellen lg Uwe
Christian Schultz
am 04.03.2019Hallo Alfred, wie lange Ihr Krankengeld noch gezahlt würde, können Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse erfragen. Bei der Arbeitsagentur sollten Sie sich spätestens drei Monate vor dem finalen Auslaufen des Krankengeldes melden. Wird das Krankengeld früher eingestellt, melden Sie sich direkt bei der Agentur für Arbeit. Wie oben beschrieben, im "Rahmen Ihrer Möglichkeiten".
Scheer Alfred
am 04.03.2019Seit 1.Mai 2018 erhalte ich Krankengeld ( 72 Wochen ) von meiner Krankenkasse. Dieses Krankengeld ist meine einzige Einnahmequelle insofern muss ich mich nach Auslaufen des KG noch Arbeitslos melden. Ich bin Jahrgang 1956 und habe 45 Pflichtbeitragsjahre lt. Rentenauskunft somit kann ich am 1.4.2020 in Rente gehen.
Ich kann leider nicht zuordnen in welchem Monat 2019 der Bezug des KG endet. Gibt es hierzu einen Umrechnungsfaktor ( Wochen in Monate).
Wann muss ich mich der Agentur für Arbeit zur Verfügung stellen ?
Für eine kurze Erklärung danke ich.
Christian Schultz
am 26.02.2019Hallo Frank, siehe oben. Möglicherweise ist das möglich. Sie sollten sich aber unbedingt beraten lassen, um Gewissheit über Ihre Situation zu erlangen. In Schleswig-Holstein finden Sie uns in allen Landkreisen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/
Frank
am 26.02.2019Meine 78 Wochen Krankengeld wegen Hirnblutung laufen Ende Oktober aus. Kann ich mit einer neuen Krankschreibung nach anstehender OP des Sprunggelenkes erneut Krankengeld beziehen, obwohl ich deswegen früher (vor 3-4 Jahren) schon einmal krankgeschrieben war?
Christian Schultz
am 19.02.2019Hallo Konrad, grundsätzlich ist es möglich, dass für eine neue Erkrankung wieder Krankengeld gezahlt wird. Allerdings nur, wenn diese erst nach Beendigung der vorherigen Krankheit festgestellt wird. Es sind außerdem noch weitere Faktoren wichtig. Sie sollten sich auf jeden Fall beraten lassen: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Konrad
am 18.02.2019Ich bin seit dem 2.10.2017 krank geschrieben.ich habe von der krankenkasse schreiben bekommen das meine krankengeld am 31.03.2019 auslauft kann ich wegen andere krankheit mich krank schreiben lassen was muss ich drauf achten mfg
Christian Schultz
am 18.02.2019Hallo Frank, wie oben im Beitrag beschrieben: Prüfen Sie zunächst, ob Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Das können Sie gemäß dem Prinzip der Nahtlosigkeit unmittelbar nach dem Auslaufen des Krankengeldes beziehen - Ihren Job sollten Sie nicht selbst kündigen! Bei weiteren Fragen empfehlen wir Ihnen unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
frank
am 17.02.2019Hallo bin seit 21.3.17 wegen Depressionen krankgeschrieben.
Wenn nach 1.5 Jahren mein Krankengeld ausläuft und ich noch immer nicht arbeitsfähig bin kann mich mein behandelter Arzt weiter krankschreiben? Und bleibt der Arbeitsplatz erhalten? Wenn ich selbst zum Ablauf des Krankengeldes meinen Arbeitsplatz kündige weil ich nicht mehr zurück möchte kann ich mich dann selbst krankenversichern ? Muss ich mich arbeitslos melden auch wenn ich kein Geld beziehen möchte von Arbeitsamt oder job Center?
Christian Schultz
am 11.02.2019Hallo Karsten, wie oben beschrieben: Wenn Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben, sollten Sie sich bei der Arbeitsagentur "im Rahmen Ihrer Möglichkeiten" zur Verfügung stellen. Wie Sie richtig schreiben, zahlt die Agentur nur, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Deswegen stellen Sie sich - rein formell - zur Verfügung. Wichtig ist, dass Sie Ihr Geld bekommen.
Karsten
am 11.02.2019Hallo,
Bekomme noch bis 02.03.2019 (78 Wochen vorbei)Krankengeld, habe ein Antrag bei der Rentenkasse für eine Reha gestellt (Anfang Dezember),immer noch kein Bescheid. Beim Arbeitsamt war ich schon, zahlen nicht weil ich nicht vermittelbar bin. Jobcenter stellt sich auch quer. Wo bekomme ich jetzt Geld her???
Christian Schultz
am 04.02.2019Hallo, bitte wenden Sie sich mit Ihrer Frage an eine unserer Beratungsstellen. Wir empfehlen zudem, Daten zu Ihrem individuellen Krankheitsverlauf etc. nicht im öffentlichen Blog zu veröffentlichen. Kontakt zu unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/
Maier
am 02.02.2019Gestern bin ich auf Ihren interessanten Bericht über die sogenannte Blockfrist innerhalb von drei Jahren (78 Wochen Krankengeld ) gestoßen.
Auf Ihre Seite steht folgendes:
„....Es müssen mindestens sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung gezahlt worden sein. Entweder durch Erwerbstätigkeit oder durch den Bezug von Arbeitslosengeld.
Mindestens sechs Monate lang darf keine Arbeitsunfähigkeit wegen dieser Erkrankung vorgelegen haben ...“
Hier stellt sich für mich die Frage: müssen diese Fristen (6 Monate) sich nahtlos an die neue Beantragung von Krankengeld anschließen?
Aufgrund meiner chronischen Krankheit bin ich in einer schwierigen Situation.
Ich habe ab 8. 11. 2016 bis zum 31.01.2019 fast 78 Wochen Krankengeld bezogen. Es sind mir nur 3 Tage Krankengeld bis zur nächsten Blockfrist, Beginn am 8.11.2019 geblieben.
Ich bin seit 01.02.2019 arbeitslos (AGL 1) gemeldet und somit werden die Krankenversicherung-Beiträge vom Arbeitsamt an die Krankenkasse bezahlt. Ich habe Anspruch auf 1,5 Jahre ALG 1.
Da ich chronisch krank bin, kann ich nicht ausschließen, dass ich vor dem Beginn der nächsten Blockfrist (vor dem 8.11.2019) ich einen Rückfall wieder bekomme. Bekomme ich dann ab 08.11. 2019 Krankengeld, wenn beispielsweise ab 1.2.2019 sechs Monate lang Beiträge zur Krankenversicherung entrichtet wurden?
Christian Schultz
am 21.01.2019Hallo Bernadette, wer ist denn der Träger Ihrer Reha? Die Rentenversicherung oder die Krankenkasse? In der Regel ist es kein Problem, wenn Sie sich zu diesem Zeitpunkt noch in einer Reha befinden - rufen Sie Ihre Krankenkasse am besten umgehend an und fragen Sie nach, ob Sie bereits vorher etwas machen müssen. Wenn Sie sicher gehen möchten, stellen Sie das Telefon auf laut und führen Sie das Telefonat mit einem Zeugen. Das müssen Sie dem Mitarbeiter der Versicherung aber am Anfang des Gesprächs mitteilen.
Bernadette Rowedder
am 18.01.2019Hallo, ich bin seit Oktober 2017 krankgeschrieben, erhalte seit Ende Dezember 2017 Krankengeld.Antrag auf Erwerbsminderungsrente würde Mitte Januar 2018 gestellt und im März 2018 abgelehnt. Seitdem läuft der Widerspruch. Nun habe ich jetzt, Mitte Januar 2019 einen Bescheid bekommen, dass ich Anfang oder bis Mitte März 2019 einen Termin zur ca. 6 wöchigen Reha antreten soll. Das fällt genau in die Zeit, wenn mein Krankengeld ausläuft und ich mich nicht Vorort um Amtsgeschäfte kümmern kann. Was kann ich schon vorher erledigen, damit ich nicht ohne finanzielle Lücken dastehe.
Christian Schultz
am 18.12.2018Hallo, natürlich können Sie einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Vorher sollten Sie klären, ob die "rentenrechtlichen Voraussetzungen" erfüllt sind, siehe Link. Ob Ihre gesundheitlichen Einschränkungen für die Rente ausreichen, kann ich von hier nicht beantworten, das ginge nur in unserer Sozialberatung. Link zur Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/2_Rente_Reha/01_rente/01_grundwissen/03_rentenarten_und_leistungen/08_erwerbsminderungsrente.html
Miller
am 17.12.2018Hallo mein krankengeld von de Berufsgenossenschaft läuft im april 2019 aus. Da ich aber immer noch krank bin wegen starken knieschmerzen und man ein künstliches kniegelenk reinmachen muss aber ich erst 25 jahre alt jung bin ist dies nicht sinnvoll. Was mach ich wenn mein krankengeld ausläuft? Kann ich erwerbsminderung beantragen?
Ich bitte um rückmeldung
Christian Schultz
am 11.12.2018Hallo Ingeborg. grundsätzlich kann für eine andere chronische Erkrankung Krankengeld gezahlt werden. Aber das müssen Sie individuell abklären, zum Beispiel in unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ingeborg Riedel
am 11.12.2018Ich habe 78 Wochen Krankengeld bekommen und anschließend ALG2, nun wurde mir schriftlich mit geteilt ,dass ab 9.1. die Leistungen eingestellt werden.(Ehemann Verdienst ) Ich bin nach wie vor arbeitsunfähig ,seit 1 Jahr läuft ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente. die nach 2maliger Ablehnung jetzt im KlageVerfahren befindet.
Kann ich nun aufgrund einer anderen chronischen Erkrankung e rneut Krankengeld beziehen? Bis zur Entscheidung über Rentenbezug?
Christian Schultz
am 06.11.2018Hallo Simone, wenn Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld oder Krankengeld haben, sollten Sie Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) beantragen. Falls Sie nicht erwerbsfähig sind, wird das Jobcenter Sie vermutlich einer Gesundheitsprüfung unterziehen. Aber erst einmal erhalten Sie dann wieder Geld.
Simone müller
am 05.11.2018In meiner Arbeitslosigkeit erkrankte ich! Das Arbeitslosengeld lieg aus und ich bekam Krankengeld ! Jedoch bin ich weiterhin krank, chronisch, nicht terapierbar!! Muss ich jetzt Hartz 4 beantragen, allerdings steht da, nur wenn man erwerbsfähig ist kann man das beantragen?
Christian Schultz
am 18.10.2018Hallo Frau Spindler, bitte wenden Sie sich an unsere Beratungsstelle, damit wir das klären können: www.sovd-sh.de/wo-finden-sie-unsere-sozialberatung/
Ulrike Spindler
am 18.10.2018Hallo mein Kranken Geld laüft nochmal erst am 23.10.2018 aus. Da aber jetzt am 1. 11. 2018 ich Erwerbsrente beginnt hat meine Kranken Kasse ab Sofort mein Kranken Geld gestoppt. Was ist jetzt mit den Tagen dazwischen bist zum 1. 11.2018 bin ich in diesem Zeitraum Kranken Versichert..
Pötsch HJ
am 15.07.2018Leicht verständlich und vor allem, korrekt widergegeben.
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