Keine Panik, wenn die Reha endet. Wir sagen Ihnen, worauf es jetzt ankommt
Die Maßnahme zur Rehabilitation wird bei der gesetzlichen Rentenversicherung beantragt. Es gibt ambulante und stationäre Formen der Reha. Geht es um Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, wird die Reha in der Regel ambulant absolviert.
Doch irgendwann nähert sich die Maßnahme ihrem Ende. Was geschieht, wenn die Reha beendet worden ist? Was muss womöglich schon vor dem offiziellen Auslaufen bedacht werden. Auch Melanie K. stellte sich diese Fragen immer häufiger, je näher sie dem Ende der Reha kam.
Hierauf müssen Sie achten, wenn die Reha endet
„Die meisten unserer Mitglieder kommen zu uns, weil sie krank geworden sind und Probleme mit einer Sozialbehörde haben“, berichtet Ulrich Lakmann, Rechtsschutzsekretär beim Sozialverband Schleswig-Holstein. „Das kann die Krankenversicherung sein, das Landesamt für soziale Dienste und natürlich auch die Rentenversicherung.“
Läuft die Reha-Maßnahme aus, muss zunächst geprüft werden, in welcher Situation man sich genau befindet.
Ich kann an meinen Arbeitsplatz zurückkehren oder habe bereits eine neue Beschäftigung sicher.
Perfekt. Wenn Sie in dieser komfortablen Situation sind, brauchen Sie sich erst einmal keine weiteren Gedanken zu machen.
Ich habe vor der Reha-Maßnahme Arbeitslosengeld I bezogen. Bekomme ich das jetzt auch wieder?
Das kommt auf Ihren Restanspruch an. Wenn Sie mit Beginn der Reha noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I hatten, bleibt Ihnen dieser über die Dauer der Maßnahme erhalten. In den meisten Fällen beträgt der Anspruch zwölf Monate. Wenn Sie also vor der Reha acht Monate lang Arbeitslosengeld bezogen haben, bleiben Ihnen nun vier weitere Monate. Bei Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (LTA), die länger als zwölf Monate dauern, kann außerdem ein neuer Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehen.
Mein Krankengeld ist komplett ausgelaufen. An wen kann ich mich jetzt wenden, um Geld zu erhalten?
Prüfen Sie zunächst, ob Sie noch Anspruch auf Arbeitslosengeld I haben. Falls ja, melden Sie sich bei der Agentur für Arbeit. Lassen Sie sich nicht abwimmeln. Ein Problem beim Antrag könnte sein, dass Sie dauerhaft krankgeschrieben sind. Daher ist es von großer Bedeutung, dass Sie sich „im Rahmen Ihrer Möglichkeiten“ dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. Andernfalls wird Ihnen die Agentur für Arbeit kein Geld auszahlen – jetzt bliebe nur der Gang zum Jobcenter. Inklusive Vermögens- und Einkommensprüfung bei Ihnen und Ihrem Partner.
Kommentare (7)
Ulrich Steins
am 27.10.2021Hallo, ich beziehe aktuell ALG1 bis zum 30.10.2021 und habe wegen Arthrose im Knie von der Rentenversicherung eine Reha genehmigt bekommen. ALG2 kommt für mich nicht in Frage.
Die Reha beginnt in 14 Tagen. Wenn ich richtig informiert bin kann ich kein Übergangsgeld
beantragen da zum Zeitpunkt der Reha keine Ersatzleistung beziehe.
Nach der Reha bin ich weiterhin Arbeitslos, aber ohne Leistungsbezug. Ist es richtig, dass ich dann für bis zu 3 Monaten Übergangsgeld bei der Rentenversicherung beantragen kann?
Christian Schultz
am 27.10.2021Hallo Ulrich, das weiß ich leider nicht. Bitte fragen Sie direkt bei der DRV nach. Ich würde mich freuen, wenn Sie die Antwort dann hier ins Forum schreiben könnten.
David Kaiser
am 26.04.2021Hallo, ich habe am 06.04.21 meine Langzeittherapie abgeschlossen und habe noch restanspruch auf ALG1. Jedoch habe ich Probleme mit der erneuten antragstellung. Muss ich die ganzen Arbeitsbescheinigungen neu einreichen? Seit dem letzten Antrag vor der Reha hat sich da ja nichts geändert.
Christian Schultz
am 27.04.2021Hallo David, das kann ich Ihnen so nicht sagen, ohne die Unterlagen gesehen zu haben. Fragen Sie am besten erst einmal beim Sachbearbeiter der BA selbst. Falls es Probleme geben sollte, helfen Ihnen auch gern meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Christian Schultz
am 01.10.2018Hallo Traute, selbstverständlich können auch Rentnerinnen und Rentner eine Reha-Maßnahme beantragen. Allerdings läuft das dann nicht über die Rentenversicherung, sondern über die Krankenkasse: www.sovd.de/index.php
Christel Schmahl
am 30.09.2018Ich bin schon lange bei der SoVD in Winsen / Luhe und bin immer sehr zu Frieden gewesen, kann es nur empfehlen.
Traute Seemann
am 29.09.2018Wie sieht es bei den Rentner aus .haben die auch recht auf Kur oder reha
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