Von welchem Geld lebe ich eigentlich während so einer Reha?
Wenn Sie Krankengeld bezogen haben und dann Ihre Reha starten, werden Sie keine Unterschiede beim Geldeingang feststellen können. Anstelle von Krankengeld erhalten Sie nun zwar das sogenannte „Übergangsgeld“ von der Rentenversicherung. Dieses orientiert sich jedoch am zuletzt bezogenen Krankengeld. Die Rentenversicherung holt sich diese Ausgaben bei Ihrer Krankenkasse wieder rein – mit anderen Worten: Ihr Krankengeldanspruch verringert sich während der Reha mit jedem Tag. Behalten Sie diese Tatsache auf jeden Fall im Hinterkopf, denn Krankengeld gibt es maximal 78 Wochen lang. Wenn überhaupt.
— Lesen Sie auch unseren Artikel über die „Krankengeld-Falle —
Für den Fall, dass Sie vor Beginn Ihrer Reha Arbeitslosengeld bezogen haben, spielt die Länge der Maßnahme eine Rolle. Dauerten die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben weniger als zwölf Monate, bleibt Ihnen anschließend der restliche Anspruch auf Arbeitslosengeld. Hatten Sie zum Beispiel vor Beginn Ihrer Reha noch einen Anspruch von drei Monaten, dann können Sie nach Abschluss der Maßnahme diese drei Monate Arbeitslosengeld beziehen.
Kommentare (148)
Lara Müller
am 16.08.2024Hallo,
ich habe vor der Reha Krankengeld, anschließend 1 Monat ALG 1 bekommen, anschließend während der Reha Übergangsgeld. Ich bin gerade noch in der Reha und nun frage mich bin, ob ich sobald die Reha vorbei ist, einen weiteren ALG1 Antrag stellen muss (weil ich ja für die Reha Zeit einen Aufhebungsbescheid von der Agentur für Arbeit bekommen oder ob der 'alte' ALG1 Antrag einfach dann nach der Reha wieder gilt? Vielen Dank im Voraus!
Christian Schultz
am 16.08.2024Hallo Lara, ja, müssen Sie. Es gibt dann nach der Reha das alte ALG I weiter.
Roger Back
am 26.07.2024Hallo Christian, ich bin seit Mitte Februar 2023 krankgeschrieben (Auswirkungen Radiochemotherapie). Mitte August laufen die 78 Wochen aus. Die KK hat mich verpflichtet in Reha zu gehen. Diese ist bewilligt und beginnt Mitte September. Mein Arbeitsvertrag besteht weiterhin. Es ist aber ziemlich klar das ich den Job nicht weiter ausüben werden kann. Auch gibt es innerhalb des Arbeitsplatzes (nur 6 MAB) keine andere Option. Habe eine Schwerbehinderung 80%.
Was ich verstanden habe: am 1. Tag nach den 78 Wochen melde ich mich arbeitslos. Bekomme ALG 1 (hoffe ich). 4 Wochen später beginnt die Reha. Von wem bekomme ich in der Zeit der Reha Lohnersatz?
Und: ich hoffe mit Abschluss der Reha als arbeitsfähig eingestuft zu werden. D.h. ich bekomme wiederum ALG 1, korrekt? Muss aber halt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Oder: werde als nicht arbeitsfähig entlassen. Dann muss ich wohl Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen. Was passiert in der Zeit bis der Antrag durch ist? Wo bekomme ich jetzt meinen Lohnersatz her?
Viele Grüße und schon mal vielen vielen Dank für die Möglichkeit der Fragestellung
Roger Back
P.S.: habe noch 2, 3 "artverwandte" Fragen zu
a) Meldung der Arbeitslosigkeit - kann die online gestellt werden?
b) Resturlaub bei meinem Arbeitgeber - kann ich den antreten? Und kann das auch nach der Reha und nach ein paar Wochen ALG 1 sein? Oder muss das sofort nach einer evtl. "Gesundschreibung" geschehen?
Christian Schultz
am 26.07.2024Hallo Roger, wir können hier im Forum leider keine individuelle Beratung machen, das wird Ihrer Situation nicht gerecht.
Generell kann ich sagen: Während der Reha zahlt die Rentenversicherung Übergangsgeld. Und danach gibt es dann erst einmal Arbeitslosengeld. Egal, was da raus kommt. Es wird in der Regel ja nicht direkt eine Rente bewilligt.
Die Meldung bei der Arbeitsagentur geht im ersten Schritt auch online. Aber Sie müssen dann trotzdem noch einmal persönlich hin.
Dani
am 19.07.2024Hallo zusammen,
Ich hatte ein Arbeitsverhältnis von 1.20-31.10.22 ab dem 27.2 bezog ich Krankengeld bis Juni 23. Im Juni 23 ging ich nahtlos eine LTA an und war dieses Jahr im Juni fertig.
Da ich gut verdient habe, dachte ich, dass das alg 1, welches mir zusteht nach dem Gehalt von dem Zeitraum 2020-2022 berechnet wird.
Heute erhielt ich den Bescheid und anscheinend wurde als Bemessungsgrundlage das Übergangsgeld genommen. Kann das angehen? Die letzten 24 Monate waren ja nun gefüllt mit LTA und Krankengeld.
Vielen Dank und beste Grüße
Christian Schultz
am 22.07.2024Hallo Dani, ALG wird immer auf Basis Ihres letzten Einkommens aus dem Job berechnet - sofern in den letzten 24 Monaten vor dem ALG mindestens 150 Tage lang Gehalt gezahlt wurde. Ist das nicht der Fall, muss die Arbeitsagentur eine "fiktive" Berechnung anstellen und nimmt dafür Zahlen aus einer statistischen Datenbank. Ich vermute, dass das auch in Ihrem Fall so gelaufen ist.
Irina
am 01.06.2024Hallo, ich habe eine Frage zum Übergangsgeld
Meine Tochter (27 Jahre) hat eine sehr seltene Erkrankung und Schwerbehinderung GDB 90 Merkzeichen aG und B und bezieht Bürgergeld (ALG1 bis 06.04.2023, danach Bürgergeld).
Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beantragt im Januar 2024.
Im Moment ist meine Tochter bei der Teilhabebegleitung THB beim BFZ, hier besteht laut Rehaberaterin der Arbeitsagentur kein Anspruch auf Übergangsgeld. Sie darf aber auch wechseln zum Beruflichen Training.
Besteht bei der Teilnahme am beruflichen Training beim BTZ ein Anspruch auf Übergangsgeld? Die Rehaberaterin von der Agentur für Arbeit sagt, wenn kein Anspruch auf ALG 1 besteht, hat man keinen Anspruch auf Übergangsgeld. Das Merkblatt 12 der AfA sagt aber etwas anderes. Auch im dem SGB 9 lese ich, dass sie dann Anspruch hätte.
In den letzten 3 Jahren war meine Tochter mit Unterbrechungen 12 Monate versicherungspflichtig beschäftigt.
Die Rehaberaterin will oder kann meiner Tochter aber die gesetzliche Grundlage nicht nennen, daher meine Frage. Vielleicht sollte meine Tochter einfach einen Antrag G0532 auf Übergangsgeld bei der DRV stellen, diese Stelle müsste den Antrag ja dann an den zuständigen Rehaträger weiterleiten. Weil bei der Agentur für Arbeit finden wir keinen Antrag zum Ausfüllen.
Dann müßte ja ein Bescheid mit Begründung kommen.
Oder wie sieht es mit Übergangsgeld überhaupt aus, bei Menschen mit Behinderung, bei denen LTA von der Agentur für Arbeit genehmigt wurde, bei z.B. Fortbildungen, Weiterbildung? Wann besteht denn ein Anspruch?
Vielen Dank für die Antwort.
Christian Schultz
am 03.06.2024Hallo Irina, um das zu beantworten, müsste man sich die Situation Ihrer Tochter genau anschauen. Hier im Forum können wir das nicht leisten, bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung.
Nadolina
am 29.05.2024Hallo,
Ich bin seit 2022 erkrankt an Sudeck erst Habd mittlerweile jetzt auch am Fuß hab Krankengeld bezogen, bin in der Reha arbeitsunfähig entlassen das war im Oktober 2022, dann im Sept 2023 ausgesteuert dann ALG 1 jetzt schickt mich das ALG 1 erneut in Reha bin bekomme ich das Übergangsgeld automatisch ? und was passiert nach der Reha wieder Anspruch auf ALG 1 oder?
Muss ich noch was beachten?
Liebe Grüße
Christian Schultz
am 29.05.2024Hallo Nadolina, das Übergangsgeld müssen Sie beantragen. Wenn die Reha über die Rentenversicherung läuft, zahlen die das. Und was im Anschluss passiert, hängt vom Abschlussbericht ab. Vielleicht können Sie dann Ihren restlichen Anspruch auf ALG beziehen.
Simone
am 19.10.2023Hallo, ich bin seit 14. Juli 2022 krankgeschrieben. Ich bin zum 31.12.2023 gekündigt worden. Ich mache seit 20.09.2023 eine Reha die am 20.10.2023 endet und werde arbeitsunfähig entlassen. Ich beantrage eine Teilhabe am Arbeitsleben bei der DRV, die eventuell bis zu einem Jahr dauern kann. Bis diese genehmigt wird, bekomme ich Krankengeld und danach wird ab 1. Tag der Teilhabe am Arbeitsleben dann Übergangsgeld bezahlt, wenn ich das richtig verstanden habe. Nehmen wir an, die Teilhabe am Arbeitsleben dauert 1 Jahr, bis zum 30.11.2024, habe ich danach dann nur noch 1 Monat Anspruch auf Arbeitslosengeld 1 oder Anspruch auf volle 12 Monate bis zum 30.11.2025? Verkürzt der Zeitraum der Teilhabe am Arbeitsleben den Arbeitslosengeld 1 Anspruch? Und wie würde dann das Alg 1 berechnet?
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Simone, in aller Regel haben Sie nach der Reha nur noch Ihren Restanspruch auf ALG I. Und das ALG wird auf Basis Ihre Erwerbseinkommens der letzten 12 bzw. 24 Monaten berechnet. Nicht auf Grundlage des Übergangsgeldes.
Anke
am 26.09.2023Guten Morgen,
ich bin unsicher, wie es weitergeht: bin heute aus der Reha (Aufforderung durch Arbeitsamt) mit vorläufigem Abschlussbericht als arbeitsunfähig entlassen worden. Jetzt sollte ich mich erstmal wieder arbeitslos melden und mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen, um weiterhin ALG 1 zu erhalten? Mein Hausarzt muss mich also weiterhin krankschreiben, da mein Arbeitsverhältnis ja nur ruht. Die mündliche Empfehlung der Reha war, einen EMR-Antrag zu stellen.
LG
Christian Schultz
am 26.09.2023Hallo Anke, wir können hier keine klare Empfehlung abgeben, weil das weitere Vorgehen immer vom Einzelfall abhängig ist. Auf jeden Fall müssen Sie sich bei der Arbeitsagentur melden, damit Sie Geld bekommen. Alles Weitere kann man im Rahmen einer persönlichen Beratung klären. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Andreas Köhler
am 27.06.2023Ich bin 56 Jahre alt, habe bis 2022 Vollzeit gearbeitet und bin durch Unfall und mehrere OPs nicht mehr in der Lage in meinem Job zu arbeiten.
Nach meinem Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben habe ich eine 6 monatige Maßnahme über die Rentenversicherung mit abschließendem Praktikum absolviert, Der Arbeitgeber hätte mich für 1 Jahr übernommen, wenn er eine 6 monatige Lohnbezuschussung bekommen hätte, diese wurde von der DRV abgelehnt, nur 3 Monate sollten gezahlt werden. Musste mich nun arbeitslos melden und bekam von der Agentur gesagt, dass ich keine Förderung vom Arbeitsamt bekommen kann, da die DRV noch zuständig ist. Wie kann es jetzt für mich weitergehen, wenn die DRV keine weiteren Maßnahmen mehr bewilligt? Was kann ich tun, um Zuschüsse von der Agentur für Arbeit zu bekommen?
Christian Schultz
am 29.06.2023Um das zu beantworten, müsste man sich Ihren Fall genau anschauen. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung - zum Beispiel bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Sabrina Galle
am 11.06.2023Hallo,
Ich bin seit Ende März 23 im Alg1 Bezug nach Aussteuerung. Werde Mittwoch arbeitsunfähig entlassen. Allgem. Leistungsfähig bei mehr als 6h. Empfohlen seitens Reha und Psychiater wird Tagesklinik zur Stabilisierung anschließen LTA wegen Neuorientierung. Beides schon in Vorbereitung.
Um weiter ALG1 zu bekommen muss ich mich bis Beginn Tagesklinik/LTA trotzdem dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen oder?
Bei Einreichung AU wegen Arbeitsunfähigkeit nach Reha bekäme ich kein Geld richtig oder greift hier die Natlosigkeitstsregelung?VG
Christian Schultz
am 12.06.2023Hallo Sabrina, es ist davon auszugehen, dass die Voraussetzungen zur Nahtlosigkeitsregelung nach der Reha nicht greifen. Sollte das der Fall sein, müssen Sie sich in der Zwischenzeit dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen - ohne sich krank zu melden. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
Bee
am 15.03.2023Guten Tag,
ich mache gerade eine berufliche Reha (LTA), die voraussichtlich 12 Monate dauert und für die ich Übergangsgeld von der DRV bekomme.
Wächst denn für diesen Zeitraum der LTA Maßnahme und für die Dauer der Übergangsgeldzahlung automatisch mein Anspruchsdauer auf Arbeitslosengeld oder muss ich mich dazu für die Dauer der LTA Maßnahme erst bei der Agentur für Arbeit freiwillig arbeitslosenversichern?
Christian Schultz
am 16.03.2023Hallo Bee, ich habe von Leuten gehört, die nach einer Maßnahme, die länger als zwölf Monate dauerte, erneut einen Anspruch auf ALG I dazu gewonnen haben. Aber als ich das mit Kollegen anhand des Gesetzes "verifizieren" wollte, ist uns das nicht gelungen. Ich glaube daher nicht, dass Sie durch die Maßnahme Anspruch auf ALG erhalten.
Charlotte
am 15.02.2023Ich war ab Oktober 2019 wegen starken Rückenproblemen krankgeschrieben und wurde nach 78 Wochen ausgesteuert. Hatte in der Zeit einen Rentenantrag gestellt, welcher abgelehnt wurde und mich beim Arbeitsamt für ALG1 angemeldet. Ich habe dann einige Monate ALG1 erhalten bis meine Reha-Kur begann, aus welcher ich weiter arbeitsunfähig entlassen wurde. In diesen 3 Wochen habe ich Übergangsgeld erhalten. Danach habe ich wieder ein paar Monate ALG1 bekommen bis meine Maßnahme "Teilhabe am Arbeitsleben für 9 Monate begann. In dieser Zeit habe ich wieder Übergangsgeld erhalten. Jetzt beziehe ich noch 4 Monate das restliche ALG1. Ich versuche seit der Maßnahme verzweifelt einen Bürojob zu bekommen, da ich nicht mehr körperlich arbeiten kann und eine Ausbildung als Bürokauffrau habe. Trotz sehr vieler Bewerbungen, erhalte ich nur Absagen. Wie kann es für mich weitergehen, wenn ich in den nächsten 4 Monaten keine Arbeitsstelle finde? Bürgergeld kommt für mich sicher nicht in Frage, da mein Mann auch arbeitet. Was kann ich tun, um finanziell mich abzusichern und auch krankenversichert usw. zu sein.
Christian Schultz
am 15.02.2023Die Krankenversicherung können Sie über Ihren Mann abwickeln - das ist dann die sogenannte Familienversicherung.
Ansonsten wird es schwierig: Krankengeld werden Sie vermutlich nicht noch einmal erhalten. Theoretisch geht das zwar, ist aber ausgesprochen selten: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
Dennis
am 17.02.2023Hallo,
Wie ist die Regelung auf Anspruch auf Alg1 nach einer 13 Monatigen Leistung zur Teilhabe von der Drv?
Vor dem Leistungsanspruch Leistung zur Teilhabe, bezog ich 1 Jahr Alg1, davor 78 Wochen Krankengeld.
Mfg
Christian Schultz
am 20.02.2023Hallo Dennis, das muss man sich immer für die jeweilige Maßnahme anschauen. Am besten direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Michael Zwirner
am 26.01.2023Ich gehe ab dem 31.01.23 in eine Reha. Ich bin Arbeitslos gemeldet und habe jetzt einen Aufhebungsbescheid von der Bundesagentur für Arbeit bekommen und soll mich nach der Rehamaßnahme wieder Arbeitslos melden. Die Rehamaßnahme geht über 5 Wochen.
Ist es richtig, dass dann bereits ein Aufhebungsbescheid kommt. Normalerweise erhalte ich ja dann ein sogenanntes Übergangsgeld von der Rentenkasse für diese Zeit. Das Arbeitslosen Geld 1 ruht. Das ist mir klar. Aber ein Aufhebungsbescheid und neue Arbeitslosenmeldung??
Wird das nicht erst nach 6 Wochen fällig?
Mit freundlichen Grüßen
Michael Zwirner
Christian Schultz
am 27.01.2023Hallo Michael, das ist nicht ungewöhnlich, also keine Sorge. Das Übergangsgeld müssen Sie aber selbst noch beantragen, automatisch kommt das nicht.
Christian Wolfs
am 08.02.2023Ähnlicher Fall bei mir. Am 27. April geht es mit der Reha los. Auch ich soll Übergangsgeld erhalten. Frage: Wird das Arbeitslosengeld nach der Reha in gleicher Höhe bezahlt wie zuvor, oder besteht die Möglichkeit einer Kürzung? Ich frage deshalb, weil man mir sagte, der Antrag auf ALG I muss komplett neu gestellt werden!
Christian Schultz
am 09.02.2023Das Arbeitslosengeld wird immer auf Basis Ihres beruflichen Einkommens innerhalb der letzten zwölf Monate berechnet, das Übergangsgeld spielt hier also keine Rolle. Einzige Ausnahme kann sein, wenn Sie im Rahmen der Reha eine richtige Umschulung machen.
Thore Günther
am 15.07.2024Guten Tag,
können Sie eine gesicherte Auskunft darüber geben, wie es sich nach einem Übergangsgeldbezug von 24 Monaten aussieht? Berechnet sich das ALG I dann weiterhin nach dem Erwerbseinkommen oder dann irgendwann nach der Höhe des Übergangsgeldes?
Die 24 Monate setzten sich in diesem Fall durch eine medizinisch- berufliche Rehabilitation zusammen.
Herzlichen Dank!
Christian Schultz
am 15.07.2024Hallo Thore, Arbeitslosengeld wird immer auf Basis des Erwerbseinkommens berechnet. Finden sich in den letzten 24 Monaten vor dem Beginn allerdings keine 150 Tage Erwerbseinkommen, wird das ALG fiktiv berechnet. Das hat dann leider häufig Nachteile für die Betroffenen.
Johanna
am 09.02.2023Ich bin 03.01.22 zur Reha als arbeitsfähig (aber ALG1) und wurde am 07.02. als arbeitsunfähig von der Reha entlassen.
Den Aufhebungsbescheid zum 02.01.23 des ALG1 habe ich erhalten. Sollte mich am 08.02. bei der Arbeitsagentur zurücksenden, damit ich wieder ALG1 bekomme. Leider fühlte sich die Arbeitsagentur nicht mehr zuständig und hat mich zur AOK geschickt. Die fühlen sich auch nicht zuständig und mir wurde mitgeteilt, dass ich nun auch nicht mehr krankenversichert sei und ich mich um eine freiwillige Versicherung kümmern soll.
Aus der Reha habe ich einen Antrag auf Erwerbsminderung gestellt. Eventuell sei ich darüber krankenversichert meinte die Sachbearbeiterin der AOK. Ich bin völlig ratlos.
Aber soviel zur Aufhebung des ALG1 Anspruchs.
Christian Schultz
am 10.02.2023Mit Antrag zur EM-Rente sind Sie automatisch in der Krankenversicherung der Rentner, da sollten Sie aber noch einmal direkt anfragen.
Trotzdem: Sollte noch ein Restanspruch ALG I vorhanden sein, müssten Sie diesen im Anschluss an die Reha eigentlich noch in Anspruch nehmen können.
Rolf
am 03.06.2024Ich bekomme auch von der drv eine medizinische Reha für 3wochen bei alg1
Die Agentur für Arbeit sagte das ich nach den 3 Wochen medizinische rehabilitation einen neuen Antrag auf alg1 stellen muss
Ganz schön umständlich alles
Was würde passieren wenn ich die medizinische rehabilitation nicht annehme
Der medizinische Dienst der Agentur für Arbeit hatte vorgeschlagen einen Antrag auf rehabilitation zu stellen
Christian Schultz
am 04.06.2024Das klingt so, als ob bei Ihnen nach der "Aussteuerung" aus dem Krankengeld die sogenannte Nahtlosigkeitsregelung greift. In diesem Fall fordert Sie die Arbeitsagentur immer zur Reha auf. Das müssen Sie machen. Sonst gibt es kein ALG mehr.
Ilona
am 22.07.2022Hallo
Ich bin seit den 09.05.2022 ausgesteuert vorher musste ich noch von der Krankenkasse ein Antrag auf REHA stellen da der Medizinische Dienst annimmt AU auf Dauer also Voraussetzung des §51Abs.. 1 SGB V . Reha wurde genehmigt . Da ich aber die Reha erst später beginnen konnte, musste ich Arbeitslosengeld 1 beantragen der Medizinische Dienst der ARGE stellte dann fest das ich 40 Std. die Woche leistungsfähig sei für leichte Tätigkeiten ( Ohne mich überhaupt gesehen zu haben ) also trifft die Nahtlosigkeit bei mir wohl nicht zu. Aus der Reha am 05.07.2022 Erwerbsgemindert entlassen . Bericht liegt noch nicht vor . Bin dann wieder zur Arge um zu sagen das ich wieder da bin, da wurde mir gesagt da ich Au entlassen worden bin gibt es kein ALG 1 . weil nicht vermittelbar . ( habe gesagt das die Em Rente beantragt wird ) Was kann ich denn nu tun Rente wegen Erwerbsminderung wurde gestellt . Muss ich mich jetzt wieder neu Arbeitslos melden und ich mich dem Arbeitsmarkt zu Verfügung stellen ?
Christian Schultz
am 06.08.2022Hallo Ilona, Sie sollten sich unbedingt persönlich beraten lassen. Aber nach dem, was Sie schreiben, gehe ich davon aus, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, um ALG zu erhalten.
Mari
am 29.08.2022Ich möchte eindringlich darauf f hinweisen, dass der Beitrag eine Falschmeldung ist! 12 Monate Übergangsgeld für eine Reha zur Teilnahme am Arbeitsleben e geben keinen neuen Anspruch auf ALG1. Aufgrund dieses Beitrags hatte ich eine Klage beim Sozialgericht angestrebt. Frau Lutterbach vom Sovd Köln hat mich heute angerufen und mir mitgeteilt, dass die Klage keine Aussicht auf Erfolg hat. Sie sollten den Beitrag unbedingt löschen.
Befan
am 13.07.2022Nicht ganz richtig/nicht komplett in diesem Beitrag:
Übergangsgeld während einer beruflichen Reha (Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben LTA) ist immer MINDESTENS so hoch wie das fiktive Übergangsgeld. Dies berechnet sich nach Zuordnung in die entsprechende Qualifikationensgruppe anhand des höchsten erreichten Berufs-/Studienabschlusses).
Es wird also immer geschaut ob das Übergangsgeld aus dem letzten Bemessungszeitraum oder das fiktive Übergangsgeld höher ist.
Michael Göttfert
am 12.06.2022Hallo,
eine Frage:
Ich habe erst ALG2 bezogen, dann Übergangsgeld der Rentenkasse für Berufliche Reha für 2 Monate, danach Krankengeld für 78 Wochen. Was kommt dann ALG1 oder ALG2.
Mfg
Michael Göttfert
Christian Schultz
am 13.06.2022Hallo Michael, das müsste man sich genauer anschauen, anhand Ihrer Unterlagen.
Simone
am 27.05.2022Hallo,
ich bin seit 22.11.21 krankgeschrieben und seit Dezember aus wirtschaftlichen Gründen gekündigt. Jetzt bin ich in Reha, aus der ich Ende Juni arbeitsunfähig entlassen werde. Bekomme ich dann wieder Krankengeld oder muss ich mich beim Arbeitsamt melden?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 27.05.2022Hi Simone, wenn Sie noch Anspruch auf Krankengeld haben und weiterhin arbeitsunfähig sind, müssen Sie sich umgehend bei der Krankenkasse melden. Falls Erwerbsminderung festgestellt wird, läuft es vielleicht auf eine EM-Rente hinaus.
Simone
am 30.05.2022Lieber Herr Schulz, ganz herzlichen Dank.
Renate Rohlfs
am 15.05.2022Guten Tag,
Seit 30.06.2020 bin ich krank geschrieben und wurde schließlich im Dezember 2021 ausgesteuert. In dieser Zeit wurde ich dreimal operiert ( Wirbelsäulenschaden nach Behandlungsfehler) . Im Oktober 2021 (also vor der Aussteuerung) habe LTA beantragt und auch bewilligt bekommen. Ich erhalte ALG 1 seit Dezember 2021 und bin laut Gutachten in der Lage 3-6 Stunden zu arbeiten. Leider wurde bei mir erneut ein Behandlungsfehler begangen und konnte daher die LTA nicht antreten. Vor 4 Wochen wurde ich wieder operiert. Am 18. Mai trete ich nun eine Anschlussheilbehandlung in einer Reha an. Daher bekomme ich jetzt dafür Übergangsgeld. Aufhebungsbescheid habe ich erst gestern vom Arbeitsamt bekommen. Nun meine Fragen:
1. Greift hier denn nicht die Nahtlosigkeit ein? Ich werde mit Sicherheit arbeitsunfähig von der Reha entlassen. Und ich stehe ja noch in einem ungekündigten Arbeitsverhältnis.
2. Bin ich nach der Reha überhaupt versichert?
Ich bin völlig verunsichert, weil das Arbeitsamt schreibt, ich werde nicht versichert sein solange ich nicht den Arbeitsamt zur Verfügung stehe und dementsprechend auch kein ALG1 erhalte.
MfG Renate Rohlfs
Christian Schultz
am 16.05.2022Hallo Renate, die Nahtlosigkeit greift nur, wenn der Gutachter der Arbeitsagentur zu dem Schluss kommt, dass Sie voraussichtlich noch länger als 6 Monate ausfallen. In der Reha wird sicherlich auch eine Prognose über Ihre Erwerbsfähigkeit aufgestellt - wenn hier rauskommt, dass Sie "erwerbsfähig" sind, müssen Sie sich für das Arbeitslosengeld wirklich der Vermittlung zur Verfügung stellen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
MonikaFes
am 12.05.2022Hallo,
ich war seit Feb/20 ausgesteuert und habe Nov/20 mit einer LTA begonnen. Diese wurde jetzt ab Ende April von der DRV abgebrochen weil ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin.
Da ich vor der LTA schon ausgesteuert war, musste ich jetzt meinen Restanspruch auf ALG 1 beantragen.
Dieses wurde jetzt wieder nach meinem Verdienst von vor der Aussteuerung berechnet und ist somit ein extremer Fall was das finanzielle betrifft.
Wird hier nach über 12 Monaten LTA nicht das Übergangsgeld, welches ich jetzt in der LTA bekommen habe als Berechnungsgrundlage genommen?
Danke falls jemand eine Antwort weiß
Mfg
Christian Schultz
am 13.05.2022Hallo Monika, grundsätzlich wird das Arbeitslosengeld auf Grundlage Ihres Einkommens aus einem Job berechnet. In bestimmten Fällen kann man durch eine sehr lange Reha auch einen neuen Anspruch auf ALG I erhalten. Aber das müsste man sich - wie immer - im Einzelfall genauer anschauen.
MonikaFes
am 13.05.2022Danke für die schnelle Antwort.
Ja ich war jetzt 16 Monate in der LTA und wäre im November fertig. Ich musste jetzt nur abbrechen weil ich länger als 6 Wochen krank geschrieben bin.
Ein Dirk
am 20.11.2022Wo bekommt man bei derart komplizierten Fällen eine verlässliche und bezahlbare Beratung?
Christian Schultz
am 21.11.2022Beim Fachanwalt für Sozialrecht. Oder bei meinen Kollegen vom SoVD: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Jan-Owe
am 12.04.2022Hallo,
ich habe eine Frage zum ALG1 bzw. zur Nahtlosigkeitsregelung.
Ich war bis zum 9.3. für Wochen zu einer Reha-Maßnahme. Vorher wurde mir ALG1 bewilligt. Von der Krankenkasse wurde ich bereits ausgesteuert.
Die Arbeitsfähigkeit bei Entlassung ist nicht gegeben.
Ich befinde mich zudem seit der Entlassung in einem Fallmanagement der Rentenversicherung.
Ich habe mich direkt am 9. März bei der Arbeitsagentur gemeldet, da mir gesagt wurde, dass diese wieder für mich zuständig sind. VOm ALG1 besteht noch ein Restanspruch von ca. einem halben Jahr.
Die nette Damen am Telefon sagt mir, ich solle den vorläufigen Entlassungsbericht schicken, dann geht es wieder mit der Zahlung weiter. Gesagt getan. Der Bericht kam aber anscheinend nie an.
Am 22. März erhalte ich ein Schreiben, dass ich bitte den Entlassungsbericht sowie eine Bescheinigung zum Übergangsgeld von der Rentenversicherung ausfüllen und zurückschicken solle um endgültig über ALG1 entscheiden zu können. Gesagt getan.
Am 6.April wurde der Brief laut Sendungsverfolgung zugestellt.
Am 11. April rufe ich bei der Hotline an. Diese sagt mir aber, dass keine Unterlagen angekommen sind.
AM 12. April rufe ich wieder an. Jetzt heißt, die Agentur hat ein Schreiben zur Rentenversicherung geschickt, mit der Bitte um eine detaillierte Leistungsbeschreibung meiner Arbeitsleistung.
Was mache ich jetzt? Ich habe alles rechtzeitig erledigt. Die Lebenskosten laufen natürlich weiter und eigentlich war ich der Meinung, dass der Restanspruch ohne viel Aufhebens weiter gewährt wird.
Muss ich jetzt Sorge haben, dass ich gar kein ALG1 mehr bekomme?
Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.
Christian Schultz
am 12.04.2022Hallo Jan-Owe, das Problem ist bei solch einer Konstellation immer, dass Sie in der Beweispflicht sind. Wenn Sie Belege haben, dass Sie Ihre Unterlagen rechtzeitig abgeschickt haben, sollten Sie diese der Arbeitsagentur umgehend vorlegen. Bei Schwierigkeiten können Sie sich auch gern an meine Kollegen in der Sozialberatung wenden: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Melanie
am 24.01.2022Ich war bis zum 01.05.2021 mit F33.1 krankgeschrieben und in Krankengeldbezug. Ich sollte einen Rehaantrag stellen, habe allerdings ab dem 01.06.2021 eine neue Anstellung angetreten. Dort bin ich betriebsbedingt zum 30.11.2021 gekündigt wurden. Ab dem 01.12.2021 bin ich ich in AG1 Bezug, jetzt fühle ich mich wieder nicht gut. Was mache ich jetzt, beantrage ich erst die Reha? Bei Genehmigung dieser; habe ich wieder ein Anrecht auf Krakengeld? Und wie hoch ist das Übergangsgeld - ist das genauso hoch wie mein AG1? Denn trotz einiger Seiten, die ich mir durch gelesen habe, verstehe ich es leider nicht mit dem Übergangsgeld? Bekomme ich es (weiterhin) monatlich rückwirkend wie das AG1 ausbezahlt - so dass ich mit keiner finanziellen zeitlichen Lücke rechnen muss? Allerbesten Dank für Ihre Unterstützung, dass Sie mich an Ihrem Wissen teilvaben lassen.
Christian Schultz
am 24.01.2022Hallo Melanie, ob die Reha zum jetzigen Zeitpunkt sinnvoll ist, müsste vor allem mit Ihrem Arzt besprochen werden. Und erst danach kommt die sozialrechtliche Perspektive. Falls Sie beim Bezug von ALG länger als sechs Wochen krank sind, wird es Krankengeld geben. Dann in Höhe des Arbeitslosengeldes.
Übergangsgeld beträgt 68 Prozent vom letzten Einkommen. Mit Kindern im Haushalt 75 Prozent. Es wird grundsätzlich am Monatsende überwiesen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nach-der-reha-ist-mein-krankengeld-jetzt-niedriger
Melanie
am 24.01.2022Vielen Dank Herr Schultz für die schnelle Antwort.
Petar
am 04.12.2021Hallo, (während des Arbeitsverhältnisses) war ich vom 01.03.2020 bis 30.11.2021 krank geschrieben und nach 78 Wochen von der Krankenkasse ausgesteuert. Aufgrund der Nahtlosigkeitsregelung habe ich dann bis zum 30.11.2021 ALG1 bekommen ( beendet durch Aufhebungsbescheid wegen Rehabegin). Ab dem 01.12.2021 habe ich mehrmonatige medizinische REHA (Träger ist die Deutsche Rentenversicherung) begonnen .
Frage: Ist meine Arbeitgeberin verpflichtet für die ersten 6 Wochen der Reha mir die Lohnfortzahlung zu leisten?
Hinweis: Meine AU wurde durch meinen Arzt am 30.11.2021 beendet und die Reha wurde seitens der DRV aufgrund meines freiwilligen Antrages (ohne Zwang durch die Agentur für Arbeit) bewilligt.
Christian Schultz
am 06.12.2021Hallo Petar, Ihr Arbeitgeber muss Ihnen eigentlich gar nichts mehr zahlen. Ihren Fall sollten Sie am besten in einer persönlichen Beratung klären lassen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Petar
am 08.12.2021Danke. Auf welchem Paragraph des SGB basiert Ihre Aussage? Die Frage deshalb weil die Arbeitgeberin die Frage Nr. 1.4 aus dem G0515 der DRV mit nein beantwortet hat.
Christian Schultz
am 09.12.2021Das kann ich Ihnen nicht aus dem Kopf sagen. Ich selbst bin nicht in der Beratung des SoVD aktiv und erhalte meine Informationen selbst von den Kollegen.
Massimo Francesco Giorgio
am 29.10.2021Hallo und guten Tag in die Runde,
zu meiner Frage: Ich war jetzt über 12 Monate in einer Maßnahme der Rentenversicherung, und somit im Bezug von Übergangsgeld durch eben diese Rentenversicherung. Mein Anspruch auf ALG1 wurde vor der Erkrankung und Maßnahme der RV in Gänze aufgebraucht (kein Restanspruch).
Jetzt stellt sich die Frage, ob daraus ein neuerlicher Anspruch auf ALG1 erwachsen ist.
Die RV möchte von der ARGE wissen, ob ein Anspruch auf ALG1 besteht.
Während die ARGE von der RV wissen möchte, in welcher Höhe, und wie lange das Übergangsgeld ausgezahlt worden ist.
Ich bedanke mich im Vorfeld für den Versuch "Licht in´s Dunkle" zu bringen.
Gruß M.F.Giorgio
Christian Schultz
am 01.11.2021Hallo, grundsätzlich ist das nach einer so langen Maßnahme möglich. Aber hier im Forum können wir Ihren individuellen Fall leider nicht klären. Wenden Sie sich gern an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Franc Ziesing
am 05.04.2022Hallo Herr Giorgio.
Ich habe dass selbe Problem.
Konnten Sie schon Licht ins Dunkel bringen, d.h für eindeutige Klärung sorgen?
Mfg
Franc Ziesing
JürgenB
am 27.10.2021Hallo zusammen,
ich bin seit Anfang des Jahres arbeitslos und habe aufgrund meines Alters insgesamt 2 Jahre Anspruch auf ALG 1. Im Juni habe ich nun ein neues Knie bekommen (Knie TEP nach Arthrose) und während des Krankenhausaufenthaltes und die Zeit bis zur REHA (insgesamt 6 Wochen) weiterhin ALG 1 bekommen. Zum Beginn der 3 wöchigen REHA wurde dann das ALG 1 aufgehoben und ich habe Übergangsgeld von der Rentenversicherung bezogen. Aus der REHA wurde ich dann mit der Empfehlung entlassen noch weitere 3 Wochen krankgeschrieben zu werden. Grundsätzlich sei ich aber in der Lage mindestens 6 Stunden am Tag meinem Beruf auszuüben und damit nicht erwerbsunfähig/-gemindert.
Trotzdem wurde mein neuer Antrag auf Arbeitslosengeld abgelehnt, da ich dem Arbeitsmarkt nicht zur Verfügung stehe würde. Dabei bezog man sich auf das im Entlassungsbericht der REHA Klinik angekreuzte Feld "arbeitsunfähig entlassen". Ich habe gegenüber dem Arbeitsamt schon mehrfach darauf hingewiesen, dass ich keine "Krankschreibung" habe (REHA Kliniken sind nicht berechtigt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung auszustellen).
Auf eine Entscheidung meines Widerspruchs warte ich jetzt schon 8 Wochen. Was kann ich nun noch tun?
Christian Schultz
am 27.10.2021Hallo Jürgen, lassen Sie sich bitte unbedingt persönlich beraten. Um an Ihr Arbeitslosengeld zu kommen, können Sie grundsätzlich Ihre Bereitschaft für Jobangebote ausdrücken. Klingt widersprüchlich - Sie sind ja krank - aber das ist manchmal die einzige Möglichkeit. Aber wie gesagt, lassen Sie sich dazu bitte persönlich beraten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig
Svenja
am 24.10.2021Guten Abend,
Ich bin in einer Schwierigen Situation.
Bin 39 Jahre und aufgrund einer Schweren Erkrankung schon seit längerer Zeit Krank geschrieben. Ich wurde bereits durch die Krankenkasse ausgesteuert und bekomme noch ALG1 bis zum 22.11.2021. Ich stehe noch im Arbeitsverhältnis.
Nun habe ich eine Reha bewilligt bekommen welche am 12.11.2021 beginnt. Ich möchte die Reha voraussichtlich antreten.
1) Wie bereits geschrieben ist am 22.11 das ALG1 zu Ende. Wie geht es dann weiter? Wie soll ich meinen Lebensunterhalt während der Reha und nach Entlassung bestreiten?
Was müsste ich tun? Soll ich jetzt schon ALG2 beantragen für den Fall das ich nach Beendigung der Reha immer noch Arbeitsunfähig bin?
Christian Schultz
am 25.10.2021Hallo Svenja, während der Reha bekommen Sie Übergangsgeld von der Rentenversicherung. Was danach kommt, hängt vom Ausgang der Reha ab. Vielleicht läuft es auf eine EM-Rente hinaus. Es kann aber in keinem Fall schaden, ALG II zu beantragen.
Svenja
am 29.10.2021Guten Abend,
Ich stehe aber noch im Beschäftigungsverhaltnis bzw mein Betrag läuft noch. Kann ich dann trotzdem ALG2 bekommen??
Christian Schultz
am 01.11.2021Ja, das geht. Was nun mit Ihrem Job geschieht, hängt vom Arbeits- bzw. Tarifvertrag ab.
UlrichP
am 21.10.2021Hallo zusammen,
meine Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben haben länger als zwölf Monate gedauert, jedoch nicht am Stück. Führt dies zu einem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld??
Vielen Dank für Ihre Antwort schon jetzt!
Freundliche Grüße
UlrichP
Christian Schultz
am 22.10.2021Hallo Ulrich, in dem Fall bin ich mir nicht sicher. Fragen Sie am besten direkt bei der Arbeitsagentur bzw. Rentenversicherung nach. Oder in der Sozialberatung des SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
UlrichP
am 22.10.2021Die Rentenversicherung kann mir diesbezüglich nicht weiterhelfen und die Arbeitsagentur hat meinen Arbeitslosengeldantrag und meinen Widerspruch bereits abgelehnt. Ich bin noch kein Mitglied des SoVD, würde aber sofort beitreten, wenn meine Frage geklärt werden würde und eine Klage aussichtsreich wäre. Von daher möchte Sie bitten, wenn es geht, die Sozialberatung einmal direkt zu fragen und die Antwort hier ins Forum zu posten. Vielen Dank für Ihre Hilfe im Voraus, Herr Schultz
RobertP
am 21.10.2021Hallo,
ich bin seit 03.2021 in einer LTA Maßnahme der DRV die noch bis Januar 2022 läuft. Da ich insgesamt bisher 28 Tage krank war und im Moment seit einer Woche wieder krankgeschrieben bin, will die DRV die Maßnahme beenden.
Nun meine Frage.:
Wie lange muss die DRV das Übergangsgeld weiter bezahlen nach Beendigung der Leistung. Ist das richtig das die DRV 6 Wochen die Zahlung leisten muss und danach das Krankengeld wieder beginnt.
Die Beendigung ist aufgrund zu vieler Krankheitstage und erfolgt während der Krankschreibung.
Gruß Robert
Christian Schultz
am 21.10.2021Hallo Robert, ich bin mir da nicht sicher: Aber soweit ich weiß, muss die Krankenkasse unmittelbar nach Beendigung der Reha wieder zahlen. Fragen Sie am besten mal direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Und posten Sie die Antwort gern hier ins Forum!
RobertP
am 22.10.2021Hallo,
laut DRV endet die Zahlung des Übergangsgeld am letzten Tag der Maßnahme. Egal ob krankgeschrieben oder nicht.
Danach wäre die Krankenkasse mit Krankengeld zuständig wenn man krankgeschrieben ist, solange man nicht ausgesteuert wurde. Ist man ausgesteuert tritt die Agentur für Arbeit an die Reihe, solange man Anspruch auf ALG1 hat.
So die Aussagen der DRV, Krankenkasse und der Agentur für Arbeit
Simone
am 25.05.2022Hallo, das würde in meinem Fall bedeuten, dass ich nach der Reha Psy wieder Krankengeld bekomme, wenn ich arbeitsunfähig entlassen werden würde.
Ich bin seit 22.11.21 AU und seit Ende Dezember 21 gekündigt.
Christian Schultz
am 22.10.2021Alles klar, vielen Dank!
Andreas
am 13.10.2021Meine Frau ist ausgesteuert vom Krankengeld und ist derzeit Arbeitslos gemeldet. Jetzt ist sie in Reha und wird in einer Woche entlassen, im Entlassbericht wird stehen das sie als Arbeitsunfähig mindestens für 6 Monate entlassen wurde.
Also sie ist Arbeitslos Krankengeld ist ausgesteuert und aus der Reha entlassen als Krank für mindestens 6 Monate.
Was passiert jetzt nach der Reha was ist mit Arbeitslosengeld 1? oder kommt jetzt zwangsläufig die Erwerbsminderungsrente?
Sie wird im Dez 60 Jahre alt.
Christian Schultz
am 14.10.2021Hallo Andreas, Ihre Frau bezieht das ALG I sicherlich im Rahmen der "Nahtlosigkeitsregelung", mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/nahtlosigkeit-wer-entscheidet-das-eigentlich
Es kann gut sein, dass mit diesem Entlassungsbericht nun der Weg in die EM-Rente eingeschlagen wird. Aber das müsste man sich noch einmal genauer anschauen.
kay
am 07.10.2021war vor reha hartz4 muß ich jetzt neuen antrag stellen
Christian Schultz
am 12.10.2021Im Zweifelsfall ja. Fragen Sie lieber einmal beim Jobcenter nach.
Christian Schultz
am 15.09.2021Hallo Marie, in der Regel läuft die Reha über die Deutsche Rentenversicherung. Deswegen gibt es in dieser Zeit das sogenannte Übergangsgeld. Im Anschluss an die Reha muss dann wieder die Arbeitsagentur zahlen - aber auch nur bis maximal zum 31.01.2022.
marie m.
am 15.09.2021ich bekomme AlG1 bis 31.01.2022.
bekomme ich- wenn ich jetzt- wenn ich Reha beantrage, weiterhin das ALG1 für die Zeit der Reha und anschliessend bis 31.01.2022.?
Ines Herzfeldt
am 03.09.2021Hallo,
Ich beziehe zur Zeit alg1 bin aber arbeitsunfähig geschrieben seit 2 Jahren. Arbeitsamt hat mich natürlich aufgefordert die EM Rente zu beantragen. Habe ich gemacht und im schnell Verfahren eine reha zur Begutachtung meiner Arbeitsfähigkeit bewilligt bekomme. Mein Anspruch auf alg1 ist bis 7.11.21 bewilligt, danach müsste ich hartz 4 beantragen. Soweit so gut. Nun fängt aber am 27.10.21 meine reha an. Also nicht einmal 2 Wochen vor Ablauf meines alg1 Anspruchs. Die reha geht 5 Wochen. Fur mein Verständnis bekomme ich ab 27.10.21 ubergangsgeld bei der reha, danach -wenn ich arbeitsfähig entlassen werde- habe ich Anspruch auf 11 tage alg1 und muss dann hartz4 beantragen. Sehe ich das richtig? Ich habe gehört das ich wohl trotzdem hartz 4 bekomme während der reha weil mein Anspruch auf alg1 mitten drin ändert
Christian Schultz
am 06.09.2021Hallo Ines, ich bin mir nicht ganz sicher: Aber das Übergangsgeld wird auf den Anspruch auf Arbeitslosengeld angerechnet. Das heißt, dass Sie zumindest im Anschluss an die Reha keinen Anspruch auf ALG I haben werden. Fragen Sie am besten direkt bei der Arbeitsagentur nach.
Mathias Meininger
am 18.08.2021Wird der Bezug von anschließendem Übergangsgeld nach Krankengeld , im Rahmen einer Leistung "Reha zur Teilhabe am Arbeitsleben" , als Anwartschaftszeit für ALG1 gerechnet?
Entspricht die Höhe des Übergangsgeldes, dem des Krankengeldes?
Danke vorab
Christian Schultz
am 18.08.2021Hallo Matthias, das Übergangsgeld wird anders berechnet als das Krankengeld. Bei der Anwartschaft für ALG I bin ich mir nicht ganz sicher. Ich glaube aber, dass erst ab einer Maßnahme, die länger als zwölf Monate dauert, ein neuer Anspruch auf ALG I entstehen kann. Da sollten Sie sonst direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.
Doreen Dannegger
am 02.08.2021Hallo. Ich bin seit Anfang Mai 2021 ausgesteuert und habe dann Arbeitslosengeld 1 bekommen. Ende Mai hatte ich dann eine OP und Mitte Juni ging ich zur REHA. Ich habe dann ein Aufhebungsbescheid vom Arbeitsamt bekommen und während der REHA, ein Teil Übergangsgeld bekommen. Ich wurde arbeitsunfähig aus der REHA entlassen und habe darauf hin den Entlassungsbescheid und die AU beim Amt abgegeben. Ich habe nach 2 Wochen immer noch nicht den Rest vom Übergangsgeld bekommen und auch kein Arbeitslosengeld. Hätte ich letzteres neu beantragen müssen? Ich dachte das mein Arbeitslosengeld nach der REHA automatisch weiter läuft.
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Doreen, bei einer ordentlichen Beratung durch die Arbeitsagentur wäre das sicherlich nicht passiert. Grundsätzlich melden Sie sich dort nach der Reha zurück - das ALG I wird dann erneut beantragt, eigentlich eine Formsache.
Lassen Sie sich am besten individuell beraten, zum Beispiel beim SoVD: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Rebecca H.
am 24.07.2021Hallo, ich habe von September 2018 bis Juli 2020 Arbeutslosengeld 1 aufgrund einer Umschulung mit einem Bildungsgutschein von der Agentur für Arbeit bekommen. 2017 habe ich das letzte Mal Gehalt bekommen und war anschließend im Verletzengeld. Seit August 2020 bekomme ich nun Krankengeld. Jetzt habe ich Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben von der Rentenversicherung genehmigt bekommen. Auf welcher Grundlage wird mein Übergangsgeld berechnet werden?
Christian Schultz
am 26.07.2021Hallo Rebecca, ohne Ihre Unterlagen zu kennen, kann ich Ihnen keine verbindliche Auskunft geben. Schauen Sie am besten mal in diesen Beitrag: www.betanet.de/uebergangsgeld.html
Rebecca
am 23.07.2021Hallo,
Ich habe von seotember 2018 bis Juli 2020 Arbeitslosengeld 1 bezogen, da ich eine Umschulung gemacht habe. Im Juli 2020 musste diese abgebrochen werden und ich beziehe seit August 2020 Krankengeld. Jetzt habe ich eine LTA bewilligt bekommen. Meine Frage ist jetzt, wonach berechnet sich das Übergangsgeld welches ich während der LTA bekommen werde? Von meinem letzten Gelhalt, dass ich 2017 bekommen habe, nach dem Arbeitslosengeld 1 oder nach dem Krankengeld?
Maik
am 20.07.2021Hallo ich bin nach 1,5 jahren krankengeld in alg 1 gekommen. Da ich morbus crohn und dieser sich verschlimmert hat ist der Beruf koch nicht mehr machbar. Habe eine umschulung beantragt und der amtsarzt sagt ich soll vorher 3 wochen zur Reha. Bekomme icb dann weiter alg 1 oder was bekommt man dann? Krankengeld ist ja aufgebraucht
Christian Schultz
am 20.07.2021Hallo Maik, die Umschulung wird ja vermutlich über die Rentenversicherung laufen. Dann bekommen Sie Übergangsgeld.
Thorsten
am 18.07.2021Hallo,
Ich bin aus der Reha arbeitsunfähig entlassen worden. Muss ich jetzt ALG 1 beantragen trotz AU? AU ca. 4-6 Wochen. Anspruch auf Krankengeld besteht nicht mehr.
Christian Schultz
am 19.07.2021Hallo Thorsten, wenn das Krankengeld ausgeschöpft ist, sollten Sie in dieser Situation nun ALG I beantragen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-laeuft-aus-wie-verhalte-ich-mich-richtig
Bernd.M
am 13.07.2021Hallo ,
Ich habe nach dem ich Arbeitslosengeld 1 bekommen habe eine Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben begonnen die ich nach 9 Monaten wegen einer OP komplett abbrechen musste. Nach 6 Monaten Krankheit habe ich die Maßnahme wieder für 7 Monate neu begonnen. Nun meine Frage:
Werden die abgerochene Maßnahme und die neu begonnene Maßnahme zeitlich zusammengerechnet ( dann mehr als 12 Monate), oder zählen die letzten 12 Monate =
Krankengeld nach der OP (5 Monate) und Übergangsgeld für die neu gestartete Maßnahme
(7 Monate) um das neue Arbeitslosengeld 1 zu berechnen .
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Bernd, um das zu beantworten, müssten wir uns die Unterlagen anschauen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Anne
am 29.06.2021Hallo
Ich bin ausgesteuert, und beziehen ALG 1 nachtlosickeit. Ich habe 12 Monate Anspruch.
Nach 11 monaten ALG 1 befinde mich im Reha fur 8 Wochen und schon Aufhebungbescheid bekommen.
Gerade bin ich arbeitsunfähig krankgeschrieben für 2 Tage.
-Wer zahlt jetz meine 2 Tage arbeitsunfähigkeit?
- nach 8 Wochen Reha habe ich noch Anspruch auf 1 Monat arbeislosengeld, oder nicht mehr?
Christian Schultz
am 30.06.2021Hallo Anne, wenn Sie nach der Reha nur kurz arbeitsunfähig sind, erhalten Sie in dieser Zeit ganz normal Arbeitslosengeld I. Sie müssen sich natürlich bei der Arbeitsagentur melden. Ob Sie generell noch Anspruch auf ALG I haben, müssen Sie bei der Arbeitsagentur erfragen.
Lena
am 17.06.2021Leider habe ich nicht ganz verstanden
Wenn ich von Arbeitsamt Aufhebungbescheid bekommen habe und für paar Tage krank bin , wie bekomme ich wieder ALG 1 ?
Ich muß mich erneut anmelden oder einfach Krankmeldung zum Arbeitsamt abgeben.?
Christian Schultz
am 17.06.2021Ja, falls Sie noch Anspruch auf ALG I haben, gibt es dann noch Arbeitslosengeld. Falls kein Anspruch mehr besteht, wäre vermutlich das Jobcenter zuständig.
Lena
am 15.06.2021Vielen Dank für die schnelle Antwort
Ich habe aber noch eine Frage
Zwischen dem Reha wenn ich mich für paar Tage krank melden, wer zahlt dann weiter krankengeld?
Danke
Christian Schultz
am 15.06.2021Einen erneuten Anspruch auf Krankengeld haben Sie vermutlich noch nicht. Bei ein paar Tagen Arbeitsunfähigkeit würden Sie auch weiter ALG I erhalten.
Lena
am 13.06.2021Hallo
Nach Aussteuerung ich habe ALG 1 bekommen Nachtlosikeit. Jetzt nach 11 Monaten Arbeitslosigkeit ein Reha angefangen und auch Aufhebungbescheid von Arbeitsamt bekommen.
Jetzt Rentenkasse will von mir formular 515 und 518 wegen unergangsgeld
Aber ich habe keine Arbeitgeber mehr
Und von arbeitsamt habe ich nur Aufhebungbescheid und eine Bescheid von Krankenkasse erhalten.
1.Welche Unterlagen muss ich zum Rentenkasse?
2.Nach Reha kann ich mich wieder zum Arbeitsamt anmelden oder ich muß zum Jobcenter?
Danke
Christian Schultz
am 14.06.2021Hallo Lena, das Übergangsgeld bekommen Sie auch ohne Arbeitgeber. Wenn Sie Probleme mit dem Formular haben, am besten direkt bei der Rentenversicherung anrufen. Notfalls hilft auch der SoVD.
Falls Sie nach der Reha noch einen Restanspruch auf ALG I haben, bekommen Sie anschließend wieder Arbeitslosengeld.
Martin
am 29.05.2021Hallo,
ich habe aktuell massive Probleme mit meiner Krankenkasse (Barmer). Krankenkasse und Arbeitsagentur versuchen sich gegenseitig die Verantwortung in die Schuhe zu schieben, wer nun für mich zuständig ist. Hintergrund. Ich habe von April 2020 bis zum 1.2.21 Arbeitslosengeld bezogen. Zum 1.3. wäre mein Anspruch ausgelaufen. Seit dem 5.1. bin ich krank geschrieben und war ab 2.2. bis 27.4. wegen derselben Grunderkrankung in stationärer medizinischer Reha. Während dieser Zeit habe ich Übergangsgeld von der DRV bekommen, die Arbeitsagentur hat die Leistungen aufgrund des Bezugs von Übergangsgeld zum 1.2. nicht nur vorübergehend eingestellt und mir einen entsprechenden Bescheid geschickt, gegen den ich auch keinen Widerspruch eingelegt habe. Für mich war klar, dass die sechswochenfrist für den Bezug von Krankengeld während der Reha abläuft und ich dann somit nach Ende der Reha Anspruch auf Krankengeld habe, da ich arbeitsunfähig entlassen wurde und mich nahtlos habe weiter krank schreiben lassen. Die Barmer hat dann am 5.5.21 auch einen Bescheid geschickt und mir mitgeteilt, dass sie ab dem 2.2.21 (?!?) Krankengeld an mich zahlen würde. Ebenfalls am 5.5. bekam ich dann die Mitteilung, man habe mir Krankengeld in Höhe von 0,00 Euro für die Zeit vom 5.1.-28.4. angewiesen. Gestern erhalte ich die Mitteilung dass mir nun Krankengeld für die Zeit vom 29.4.-26.5. ausgezahlt würde. Tatsächlich hat man aber nur die Zahlung ab dem 12.5.-26.5. berechnet und angewiesen. Es fehlen also zwei Wochen. Die Barmer argumentiert, für diese zwei Wochen sei die Arbeitsagentur zuständig, da dies die noch fehlenden zwei Wochen zur Vervollständigung der sechswochenfrist seien und die Arbeitsagentur hier quasi wie ein Arbeitgeber sei. Ich habe mich jedoch nach der Reha nicht erneut arbeitslos gemeldet, auch keinen Antrag auf ALG gestellt. Auch die Arbeitsagentur verweist auf ein entsprechendes Urteil (?) das es gäbe, wonach in diesem Fall ganz klar die Krankenkasse zuständig sei. Die Barmer behauptet in einem Leistungsüberblick den ich bekommen habe einfach, ich habe in der Zeit vom 5.1.-1.2. (richtig!) und vom 28.4.-11.5. Arbeitslosengeld bekommen - was überhaupt nicht stimmt und was die Barmer auch weiß. Ich verstehe nun überhaupt nichts mehr und habe keine Ahnung was ich nun tun kann, da die Barmer ja mit Schreiben vom 5.5. mitgeteilt hat ab dem 2.2. (was ja auch falsch ist) Krankengels zu zahlen, dies aber nun einfach nicht tut und behauptet ich habe ALG bekommen. Können Sie mir sagen was nun richtig ist, wo ich welchen Anspruch habe und was ich tun kann um diesen durchzusetzen?
Danke!
Christian Schultz
am 31.05.2021Hallo Martin, um das klären zu können, benötigen wir Einblick in Ihre Unterlagen. Das geht hier im Forum nicht. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Joachim T.
am 18.05.2021Hallo
Bin bis 6 Juni krankgeschrieben. Austeurung wäre am 16.06.21. Rehabeginn, EM Rentenantrag, beginnt erst im November, wegen Corona. Soll ich mich weiter krankschreiben lassen (Nachhaltigkeitsregelung), oder normal Alg1 beantragen ab 7.06
Danke
Christian Schultz
am 18.05.2021Hallo Joachim, ohne Ihre Situation in Gänze zu kennen, können wir hier keine Empfehlung abgeben. Die Arbeitsagentur wird Ihre gesundheitliche Situation nach dem Antrag durch die Rentenversicherung überprüfen lassen
Uwe S
am 12.04.2021Hallo,
Ich habe als Arbeitsloser (Alg1) vom 17.03-12.04 an einer ambulanten Reha teilgenommen. Gestartet habe ich als arbeitsfähig, entlassen wurde ich allerdings arbeitsunfähig. Das Arbeitsamt sagt sie seien jetzt nicht mehr für mich zuständig da ich arbeitsunfähig bin. Die Krankenkasse sagt das sie mir kein Krankengeld zahlen werden da das Arbeitsamt erstmal 6 Wochen zahlen muss.
Anrecht auf Alg1 besteht noch bis Juli 2021.
Wer ist denn jetzt für mich zuständig?
Christian Schultz
am 12.04.2021Hallo Uwe, vermutlich beruft sich die Arbeitsagentur auf den Entlassungsbericht der Reha. Den müsste man sich noch einmal im Detail anschauen, vielleicht vermutet die BA, dass Sie nun dauerhaft nicht mehr arbeiten können - aber eigentlich sollte das Arbeitsamt nun erst einmal weiterzahlen. Lassen Sie sich am besten persönlich beraten: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sven V.
am 30.03.2021Hallo
ich bin seit dem 16.02.2020 krankgeschrieben, davor war ich ca. 4 Monate arbeitslos gemeldet. Zur Zeit bekomme ich Krankengeld. Ich werde im April 2021 eine medizinische Reha antreten.
Muss ich die Agentur für Arbeit über meine Reha unterrichten ?
Mfg
Christian Schultz
am 30.03.2021Hallo Sven, wenn Sie zum Start der Reha Anspruch auf ALG I haben, muss die Arbeitsagentur im Bilde sein.
Thomas Wennel
am 28.03.2021Hallo,
hier mal meine Frage, da ich das Bauchgefühl auf Anrecht ALG1 nicht loswerde.
Hier die Fakten:
Ich habe am 23.10.2017 eine neue Arbeitsstelle über die DIS-AG begonnen, diese habe ich zum 15.01.2018 gekündigt, da mir die Deutsche Rentenversicherung, wegen meiner schon damals Körperlichen Probleme eine Berufliche Reha, (Umschulung mit Übergangsgeld) ab dem 16.01.2018 genehmigt hatte.
Ich musste diese wegen einem Bandscheibenproblem vorerst am 11.04.2018 beenden.
Ab dem 12.04.2018 bezog ich dann bis zum 11.06.2018 Krankengeld der AOK.
Ab dem 12.06.2018 habe ich erneut eine Berufliche Reha, (Umschulung mit Übergangsgeld), begonnen, die ich leider wiederum wegen schweren Körperlichen Problemen am 14.10.2018 beenden musste.
Ab dem 15.10.2018 bezog ich wieder bis zum 27.10.2019 Krankengeld, bevor ich ab dem 28.10.2019 eine Medizinische Reha über die Deutsche Rentenversicherung, (Übergangsgeld) bewilligt bekam.
Diese Reha endete am 02.12.2019 und ich bekam ab dem 03.12.2019 bis 01.03.2020 wieder Krankengeld, (AOK).
Normaler weise hätte ab dem 02.03.2020 für 12 Monate Arbeitslosengeld 1 begonnen, da ich schon im Dezember 2019 der Bundesagentur für Arbeit in Hanau alle Unterlagen bereitgestellt hatte und ich in dieser Zeit eine Erwerbsminderungsrente beantragen wollte.
Doch kam alles anders:
Am 06.03.2020 erreichte mich per Brief der Bundesagentur für Arbeit, Frankfurt/Main, ein Ablehnungsbescheid, mit der Begründung das meine Anwartschaftszeit von mindesten 12 Monaten nicht erreicht wäre.
Auch eine mir zugesendete Liste aus Frankfurt meiner zurückgelegten Zeiten war völlig fehlerhaft. Meine Schreiben der zurückgelegten Zeiten an Hanau, Frankfurt und sogar Nürnberg führten zu nichts.
Nach meinen Recherchen hatte ich aber durchgehend seit dem 23.10.2017 bis 01.03.2020 Sozialabgaben geleistet und damit die Anwartschaftszeit mehr als erfüllt.
Der VDK beauftragte dann für mich eine Anwaltskanzlei in Frankfurt, die leider kläglich versagte.
Erst wurde ich vom Anwalt, den man nie persönlich erreichen konnte, 4 Monate hingehalten durch Widerspruchszeit und der Aussage das wir im Recht sind.
Doch dann kam ein Brief vom Anwalt, dass wir die Klage zurückziehen müssten, da wohl die Bundesagentur für Arbeit im Recht wäre.
Im Telefonat sagte man mir noch einen weiteren Grund der Ablehnung, dieser wäre wohl das ich nach meiner letzten Arbeitsstelle mit einer Beruflichen Reha begonnen hätte.
Ich hatte dann zwischenzeitlich versucht mich beim Jobcenter Maintal wenigstens zu versichern, doch wollte mich vorerst weder Jobcenter noch Bundesagentur für Arbeit eingliedern.
Das Jobcenter in Maintal hatte dann doch ein Einsehen und versicherte mich am 01.07.2020 zum 01.05.2020 zurück, doch zahle ich heute noch für März und April 2020 Krankenversicherung in Raten an die AOK.
Ich bekomme durch das anrechnen meiner Lebensgefährtin und Ihrer 11-jährigen Tochter gerade mal 82€ im Monat vom Jobcenter.
Für meine Partnerin, Ihre kleine und mich ist es bis heute wegen der Finanziellen Einbußen eine schwere Zeit, in der Plan A bis Z ständig irgendwie greifen muss, da ich körperlich durch bereits eine ältere 50% Schwerbehinderung und bis jetzt neu hinzugekommene Probleme wie schweres Asthma, Schlafapnoe, kaputte Hände durch schwere Arthrose bis in die Sehnen, fasst ausgekugelte Daumengelenke und eine Herzschädigung nicht mehr arbeitsfähig bin.
Leider wurde durch Corona meine Beantragung einer Erwerbsminderungsrente oder eventueller Frührente stark ausgebremst, aber ich bin weiter am Ball, alle Berichte bald vollständig in Händen zu halten.
Danke fürs lesen bzw. zuhören, über eine Antwort, wie diese auch ausfällt würde ich mich freuen.
Mit freundlichen Grüßen
Thomas Wennel
Christian Schultz
am 29.03.2021Hallo Thomas, leider ist es uns nicht möglich, hier im Forum individuelle Fälle zu beurteilen. Das geht nur im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Gabi
am 10.07.2021Ich habe jetzt aktuell, dass gleiche Problem wie Sie. Ich soll ebenfalls die Anwartschaft nicht erfüllt haben.
Was ja, nicht richtig ist.
Wie ging ihr Sachlage aus?
Welchen Paragraph haben Sie gefunden?
0ber mehr Informationen und Hinweise würde ich mich sehr freuen.
Veronika Peschke-Gottschalk
am 17.03.2021Hallo,
ich bin seit September 2020 ausgesteuert und habe zu diesem Zeitpunkt die Rente beantragt. Bis über diesen Antrag entschieden wird erhalte ich Arbeitslosengeld.
Im Nov./Dez. 2020 war ich bis zum 23.12.20 in Reha, wo ich finanziell über die DRV Bund abgesichert war. Angeblich habe ich mich aber zu spät aus dieser Reha beim Arbeitsamt zurückgemeldet. Nämlich am 30.12.20. Somit wurde mir nun nachträglich das Arbeitslosengeld in der Zeit vom 23.12. Bis zum 30.12.20 gestrichen. Ich soll es zurückzahlen. Gibt es eine Aussicht auf Erfolg dagegen Einspruch zu erheben?
Christian Schultz
am 18.03.2021Hallo Veronika, das müsste man sich im Detail anschauen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sascha k.
am 16.03.2021Hallo,
Ich beziehe zzt. Krankengeld und habe bereits eine Reha hinter mir, nun habe ich einen Antrag auf Teilhabe am Arbeitsleben gestellt, sollte die Umschulung bewilligt werden und am 02.08 starten, woher würde ich bis dahin Einkommen erzielen?
Wurde AU entlassen beziehe krankengeld und habe noch Anspruch auf ALG1
Christian Schultz
am 16.03.2021Hi Sascha, solange Sie Anspruch auf Krankengeld haben, sollte das weiterlaufen. Danach müssten Sie zur Arbeitsagentur.
Karin Liebert
am 14.03.2021Hallo,
ich bin wegen Krankheit ausgesteuert , dadurch ALG1 Anspruch bis 07.22, Aufhebungsbescheid bekommen da jetzt eine 3 wöchige Reha beginnt, während der Reha nicht krankgeschrieben, mit Übergangsgeld von der DRV , muss ich gleich einen neuen Antrag für ALG1 stellen bei wieder Krankschreibung, Krankengeld von der Krankenkasse ja keinen Anspruch mehr ?
Christian Schultz
am 15.03.2021Hallo Karin, Sie sollten der Arbeitsagentur mitteilen, bis wann die Reha läuft. Ob Sie auch einen neuen Antrag stellen müssen, weiß ich gerade nicht. Am besten mal direkt dort nachfragen.
Fyxin
am 26.02.2021Ich hab eine Umschulung hinter mir, dann ging Corona los und ich fand im Anschluss keine Beschäftigung. Nach wenigen Monaten wurde ich an der Hand operiert, was einen Berufseinstieg für sämtliche Arbeitgeber uninteressant machte. Diese OP ist mittlerweile nach weiteren 6 Monaten gut verheilt. Doch kein Arbeitgeber interessiert sich mehr für einen Umschüler 1 Jahr nach Berufsschulabschluss, wenn er keine Berufserfahrung hat. Wollte man sich einen Neuling ohne Erfahrung in die Firma holen, sind bereits frischere Absolventen am Markt. Daher wurde mir Seitens des Jobcenters eine Umschulung angeboten, da hierbei über eine garantierte Praktikumsphase der Fuß in ein Unternehmen gesetzt wird. Oft führt dies nach Ausbildungsabschluss zur Übernahme in den Betrieb. Das Angebot der Umschulung hat das Jobcenter sie wieder zurückgezogen, als ihnen Einfiel, dass die Krankenkasse dafür zuständig sei. Also keine Umschulung mehr, außer man zahle es im Rahmen einer Reha. Doch existieren dafür echte Chancen? Denn in der Theorie ist die OP jetzt verheilt. In der Praxis will das kein Arbeitgeber mehr wissen. Die Firmen wollen bloß billige Experten, da kann ich gar nicht mitspielen. Hab es schon versucht. Ich gelte mittlerweile als "unwissend", weil die Ausbildung so lang her ist.
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Fyxin, das kann ich leider nicht beurteilen. Falls Sie Ihren Fall individuell prüfen lassen möchten, können Sie sich gern an meine Kollegen wenden: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Stefanie Reißmeier
am 25.02.2021Hallo, ich beziehe seit 8.1.21 ALG1 das für ein Jahr bewilligt wurde. Nun ist es so , das ich als Begleitperson mit meinem 8jährigen Sohn von 10.03.21 bis 14.04.21 zur Kinderreha muss. Bekomme ich für diese Zeit Übergangsgeld von der Rentenversicherung? Ruht da mein Restanspruch auf ALG1 und muss ich danach einen neuen Arbeitslosengeldantrag stellen? Bin gerade etwas irritiert ,weil mir die Rentenversicherung auf meine telefonische Nachfrage mitgeteilt hat, das die Arbeitsagentur die ersten 3 Wochen die ich auf der Reha dabei bin, weiterzahlen muss. Die Dame von der Arbeitsagentur teilte mir mit, dass ich einen Aufhebungsbescheid zum 10.03.21 erhalten werde. Was stimmt denn nun? Habe Angst jetzt erstmal ohne Geld dazustehen.
Christian Schultz
am 01.03.2021Hi Stefanie, eine blöde Situation. Leider kann ich das ohne Einsicht in die Unterlagen auch nicht auflösen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Tanja Giessbach
am 20.01.2021Hallo,
ich war lange krank, dann in Reha, dann von der Reha heraus wurde Teilhabe am Arbeitsleben beantragt, weil ich meinen alten Beruf nicht mehr ausüben konnte, während dessen bekam ich ALG1 bis zur Bewilligung der Umschulung durch den Rentenbund, bekomme also derzeit noch Übergangsgeld. Die Maßnahme ist bald beendet und ich werde am 17.2 operiert werden müssen. Deshalb hatte ich mich bereits arbeitssuchend gemeldet, da ich aufgrund der OP mit anschließender Reha nicht arbeiten kann. Also wäre ich ab dem 29.01 arbeitslos ( Anspruch wäre noch für 7 Monate da),da die Maßnahme dann beendet ist. Meine Frage ist, was ist günstiger in der Berechnung des Geldes mich erst arbeitslos zu melden oder mich bis zur OP direkt krankschreiben zu lassen. Ich war nicht wegen der jetzigen Krankheit ausgesteuert. Danke für Ihre Antwort, freundliche Grüße.
Christian Schultz
am 21.01.2021Hi Tanja, das kann ich leider nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Sandra Schmahl
am 20.01.2021Hallo.
Ich bin seit Mitte 2018 krank geschrieben. Bekam Krankengeld, wurde ausgesteuert und beziehe ALG1 bis zum 01.03.2021.
Meine Reha startet am 15.02.2021 und geht ca 5 Wochen. Im Anschluss (31.03.21) beginnt eine andere familienorientierte Reha bis 28.04.21.
Wie geht es nun nach und während meiner Reha und während der familienorientierten Reha weiter? Und wie ist dann mein Krankenversicherungsstatus?
Ich habe von der Agentur für Arbeit die Information bekommen ALG2 beantragen zu müssen, welches mir allerdings durch das Gehalt meines Mannes nicht bewilligt wird.
Vielen Dank schon mal
Christian Schultz
am 20.01.2021Hi Sandra, während Sie Arbeitslosengeld beziehen, sind Sie ganz normal über die Agentur krankenversichert. Während der Reha bei der DRV gibt es Übergangsgeld, da sind Sie auch krankenversichert.
Was im Anschluss kommt, müsste man sich im Detail ansehen. Da empfehle ich Ihnen eine individuelle Beratung.
Christian Mehl
am 19.01.2021Hallo,
Sie schreiben: "Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die länger als zwölf Monate dauern, führen zu einem neuen ... Anspruch auf Arbeitslosengeld."
Ich habe länger als 12 Monate Übergangsgeld bezogen. Jedoch ist dieser Anspruch weder dem Arbeitsamt noch der Rentenversicherung bekannt. Gibt es dazu weitere Informationen auf die ich mich berufen kann? Vielen Dank im Voraus.
Christian Schultz
am 20.01.2021Hallo Christian, ich hatte beim Schreiben des Artikels mit Kollegen aus der Beratung gesprochen. Die genauen Angaben im Gesetz habe ich mir zwar nicht zeigen lassen, aus der Praxis weiß ich, dass wir das aber immer wieder so erleben.
Bei näheren Fragen bitte direkt Kontakt zu unserer Beratung aufnehmen: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Iris Zapponi
am 18.01.2021Hallo zusammen,
Ich befinde mich zur Zeit auf Langzeit Reha in Hamburg. Bis zum 13.1.21 bezog ich mein Übergangsgeld von der Rentenversicherung, die aber die kosten an die Krankenkasse abgegeben hat und ich kein Geld bekomme.Was steht mir zu? Vor der Reha habe ich vom Jobcenter SGB 3 bezogen.
Bitte helft mir
Christian Schultz
am 18.01.2021Hallo Iris, beraten können wir Sie nur, wenn wir die Unterlagen einsehen können. Es kann allerdings gut sein, dass Sie nun immer noch einen Restanspruch auf Arbeitslosengeld haben. Das sollten Sie als erstes klären. Wichtig ist auch die Frage, was im Entlassungsbericht der Reha steht: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/artikel/nach-reha-arbeitsunfaehig-entlassen-gibts-jetzt-wieder-krankengeld
Adem
am 12.01.2021Arbeitsamt hat mir wegen Krankmeldung einen Aufhebungsbescheid zugeschickt. Kann ich im Widerspruch auch wehren, indem ich jetzt Altersrente oder Erwerbsrente beantrage (Nahtlosigkeitsregelung ).
Christian Schultz
am 12.01.2021Ich verstehe Ihre Frage nicht ganz. Nach einem Bescheid im Sozialrecht haben Sie immer einen Monat Zeit, um dagegen Widerspruch einzureichen.
Sebastian Leibsch
am 06.01.2021Hallo zusammen,
aber wie sieht es aus, wenn man nach einer 4 wöchigen REHA immer noch krank ist, der Orthopäde dies auch mit einer AU bestätigt, obwohl im Entlassungsbericht arbeitsfähig steht? Bekommt man dann wieder Krankengeld oder Grundsicherung sofern kein Anspruch auf ALG 1 mehr besteht?
Danke!
Christian Schultz
am 06.01.2021Hi Sebastian, Ihre Frage ist nicht allgemein zu beantworten. Ob Sie nach der Reha in die Rente müssen oder nicht, hängt unter anderem davon ab, ob die Krankenkasse das sogenannte "Gestaltungsrecht" eingeschränkt hat.
Das ist tatsächlich eine relativ komplexe Situation. Ich empfehle jedem, der davon betroffen ist, eine individuelle Beratung anhand der jeweiligen Unterlagen.
Christian Schultz
am 26.11.2020Hallo Sylvie, ja - bei Übergangsgeld besteht Versicherungspflicht. Die Beiträge übernimmt der Träger. Wie lange der Anspruch auf Arbeitslosengeld nach einjähriger Maßnahme ausfällt, kann ich nicht aus dem Stehgreif sagen.
Sylvie
am 26.11.2020Ist das Übergangsgeld versicherungspflichtig?
Führen Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, die genau zwölf Monate dauern, zu einem neuen Anspruch auf Arbeitslosengeld? Wenn ja, wie lang?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 11.11.2020Hallo Dietmar, normalerweise bekommen Sie nach sechs Wochen Krankengeld - auch wenn Sie zurzeit Arbeitslosengeld beziehen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/04/20/krankengeld-nach-kuendigung-bekomme-ich-geld-bei-arbeitslosigkeit/
Dietmar Moritz
am 11.11.2020Hallo ich bin seit 01.04.2020 arbeitslos, bin am 28.09.2020 operiert worden. Nach einer Woche Aufenthalt im Krankenhaus war ich 2 Wochen arbeitsunfähig und haben dann 3 Wochen Reha absolviert und bin jetzt wieder im Krankenstand, von wem bekomme ich jetzt Unterstützung?
Christian Schultz
am 21.10.2020Hallo Martina, normalerweise sollte im Anschluss an die Reha wieder das Arbeitslosengeld gezahlt werden. Möglicherweise hängt das Durcheinander auch mit dem Ausgang Ihrer Reha zusammen. Wenn im Entlassungsbericht steht, dass Sie dauerhaft erwerbsgemindert sind, könnte sich die Arbeitsagentur darauf berufen nicht mehr zuständig zu sein.
Aber das sind nur Mutmaßungen. Sie sollten sich anhand Ihrer Unterlagen persönlich beraten lassen. Nur so kann man Ihnen eine aussagekräftige Empfehlung geben, was jetzt zu tun ist.
Martina
am 21.10.2020Hallo, ich war auf Anregung der Agentur für Arbeit in einer med. Reha.
Diese lief am 29.07.2020 aus und ich ging von einer weiteren Einbettung in mein ALGI aus.
Nach mehr als einem Monat meldete sich die RV bei mir und bat um den Aufhebungsbescheid des ALGI.
Ich bin jetzt völlig irritiert, weil mir nicht klar ist, ob mein ALGI nun nur ruhte oder es komplett aufgehoben wurde. Mein Anspruch würde eigentlich noch bis Dezember 2020 laufen.
Seit dem Zeitpunkt nach der Reha bin ich hilflos, denn ich bin ohne Leistung.
Die Agentur für Arbeit hat mich angemeldet. Das habe ich erst mit der Aufforderung seitens der RV registriert und sofort gehandelt, leider über einen Monat zu spät, der nun finanziell nicht abgesichert ist.
Was bedeutet ruhen und ist dies in meinem Fall so, oder bin ich komplett raus aus dem ALGI Bezug und muss ich es, wie die Agentur für Arbeit sagt, komplett neu beantragen. Die Bewilligung wäre laut Aussage der Agentur für Arbeit erst ab Antragstellung, also ab Oktober 2020.
Im Entlassbericht steht, es wird geraten mich bei Behördenangelegenheiten zu unterstützen.
Vielen Dank für ihre Antwort
Martina
Christian Schultz
am 03.01.2020Hallo Karl, falls am Ende der Reha festgestellt wird, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können, wird Ihr Reha-Antrag wahrscheinlich in einen Antrag zur Erwerbsminderungsrente umgewandelt.
Igor
am 20.01.2022Halo
Eine Frage
Ich war letzte 3 Jahre in Ausbildung für IT systemintegrator und hatte übergangsgeld von DRV gekriegt und ab 1.12.2021 bin für ALG1 anmelden.
Aber die sagen das ich habe kein recht für ALG1.Stimmt das?
Christian Schultz
am 20.01.2022Hallo Igor, es kann sein, dass durch das Übergangsgeld ein neuer Anspruch auf ALG I entstanden ist. Ob das in Ihrem Fall aber auch so war, kann man nur anhand Ihrer Unterlagen prüfen.
Karl Hammann
am 29.12.2019Bin 59 habe no
Bin 59 und ausgesteuert mir stehen noch 20 Monate ALG1 zu. Bin jetzt in Reha durch die RV. Wie muss ich entlassen werden um den Rest ALG1 zu bekommen. MfG K. Hammann
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