35 Jahre Wartezeit für die Rente - wie erreiche ich die?
Aktuelles Rente Behinderung
Für eine Rente aus der Deutschen Rentenversicherung müssen Sie immer eine gewisse Versicherungszeit erfüllen. Am berühmtesten ist wohl die 45-jährige Wartezeit, nach der man ohne Abschlag eine Rente beziehen kann. Mindestens genauso wichtig ist jedoch die Wartezeit von 35 Jahren.
Fast jeder kennt sie - die abschlagsfreie Rente nach 45 Jahren. Wobei man hier eine wichtige Einschränkung machen muss. Denn niemand kann unmittelbar nach 45 Jahren Wartezeit eine abschlagsfreie Rente beziehen, ohne ein bestimmtes Alter zu erreichen.
Irrtümlicherweise wird bei der Wartezeit häufig von Arbeitsjahren gesprochen. Doch das ist so nicht ganz korrekt. Natürlich zählt die Zeit, in der Sie als Angestellter malochen, für die Wartezeit mit. Doch darüber hinaus bieten sich Ihnen noch eine ganze Menge weiterer Optionen, wie Sie Ihre Versicherungszeit komplettieren können.
Mehr Informationen zur 45-jährigen Wartezeit haben wir in diesem Video erklärt:
Dort werden Sie feststellen, dass es bei den 45 Jahren eine ganze Menge Ausnahmen gibt. Es ist also nicht wirklich einfach, nach einem langen Leben auf satte 45 Jahre zu kommen, um am Ende eine abschlagsfreie Rente zu kassieren.
35 Jahre Versicherungszeit
Anders ist das bei der 35-jährigen Wartezeit. Aber dazu gleich mehr. Zunächst müssen wir klären, bei welchen Rentenarten Sie diese Versicherungszeit erfüllen müssen. Zum einen bei der Altersrente für schwerbehinderte Menschen. Also der Variante, bei der Sie einen aktuellen Schwerbehindertenausweis vorweisen müssen. Außerdem existiert noch eine dritte Form der vorgezogenen Altersrente - die für langjährig Versicherte, bei der Sie relativ hohe Abzüge in Kauf nehmen müssen.
Um das Ganze ein bisschen besser zu veranschaulichen, haben wir zu den unterschiedlichen Wartezeiten ein kleines Schaubild erstellt.
Bei unserer 35-jährigen Versicherungszeit zählt selbstverständlich die Pflichtbeitragszeit. Das sind Phasen aus Ihrem Lebenslauf, in denen Sie als Angestellter - und in machen Formen der Selbstständigkeit auch als Unternehmer - jeden Monat auf Ihr Einkommen Rentenbeiträge gezahlt haben.
Darüber hinaus die alten Bekannten - wie zum Beispiel der Bezug von Krankengeld, die Pflege von Angehörigen und natürlich die Kindererziehung.
Den wohl wichtigsten Unterschied zur 45-jährigen Variante der Wartezeit finden wir bei der Arbeitslosigkeit. Während diese bei den 45 Jahren nur angerechnet wird, wenn es sich um Arbeitslosengeld I handelt - und hier auch nur mit einer wichtigen Ausnahme - zählt Arbeitslosigkeit bei den 35 Jahren in jedweder Form mit. Also auch der Bezug von "Hartz IV" (ALG II) oder die frühere Arbeitslosenhilfe. Wichtig: Nicht alle Bezugszeiten aus früheren Jahren liegen der Deutschen Rentenversicherung vor. Wie Sie an Belege für längt vergangene Zeiten kommen, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wenn Sie so krank waren, dass Sie einige Jahre eine Erwerbsminderungsrente beziehen mussten, zerschießt Ihnen das auch nicht die Pläne für die vorgezogene Rente. Zumindest nicht für den Fall, dass wir die 35-jährige Versicherungszeit erreichen müssen.
Fazit
Wenn es um die Altersrente für Menschen mit Behinderung oder die für langjährig Versicherte geht, benötigen Sie 35 Jahre Wartezeit. Im Gegensatz zur 45-jährigen Variante sind diese aber relativ leicht zu erreichen. Eigentlich alles, was in Ihrem Lebenslauf offiziell dokumentiert ist, bringt Sie ein Stück näher an dieses Ziel heran. Schädlich sind nur tatsächliche Lücken - also zum Beispiele Auslandsaufenthalte, bei denen keine für die Deutsche Rentenversicherung verwendbaren Zeiten entstanden sind.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (17)
Eyasu
am 12.02.2024bin 63 Jahrgang 1961 2 mal schlaganfall 3 jahre versichert 10 jahre selbständig
0hnr Beitrag zahlung an kann ich in Rente gehen?
Christian Schultz
am 13.02.2024Für eine vorgezogene Rente brauchen Sie mindestens 35 Versicherungsjahre. Wenn Sie die nicht haben, müssen Sie bis zur Regelaltersrente warten, da brauchen Sie nur fünf Versicherungsjahre. Bei Ihrem Jahrgang wäre das mit 66 Jahren und zehn Monaten.
Liskatin-Schwohnke, Kathrin
am 25.10.2023Guten Tag!
Ich bin nach einem Schlaganfall im Sommer arbeitsunfähig krank. Ich habe einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt. Damit könnte ich am 01.02.2024 vorzeitig in Rente gehen, mit Abschlag versteht sich.
Meine 45 Arbeitsjahre habe ich voll.
Wie kann ich aber vorzeitig in Rente gehen, wenn der GdB nicht ausreicht?
Ich kann und will nicht an meinen Arbeitsplatz zurück.
Danke und Gruss Kathrin
Christian Schultz
am 25.10.2023Hallo Kathrin, Sie können mit 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 in Rente gehen - dann auch mit Abschlag. Wenn Sie bis zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze warten, können Sie mit Ihren 45 Versicherungsjahren aber auch abschlagsfrei in die Rente. Ohne Schwerbehinderung.
Norbert Brüggemann
am 15.09.2023Aus meiner Rentenauskunft aus dem Jahr 2021 kann ich ablesen, dass ich für die Wartezeit für die Rente nach 35 Jahren bereits 418 Monate gesammelt habe, es fehlen also nur noch 2 Monate. Bei der Wartezeit für die besonders langjährige Rente (45 Arbeitsjahre) werden mir allerdings nicht 418 Monate, sondern nur 388 Monate als erfüllt angezeigt.
Worin kann der Unterschied liegen? Aus meiner Sicht kommt nur die Ausbildungszeit oder die Fachschule dafür in Frage, aber ich kann nirgends einen Hinweis darauf finden, dass diese Zeiten nicht mitzählen bei den 45 Jahren.
Gibt es noch andere Arten an Zeiten, die für die Berechnung nach 35 Jahren zählen, aber nicht für die Berechnung nach 45 Jahren? ALG II / Hartz 4 habe ich nie bezogen, ebensowenig Krankengeld oder Ähnliches.
Christian Schultz
am 18.09.2023Schule und Universität zählt bei den 45 Jahren nicht mit, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wartezeit-fuer-die-rente-zaehlt-das-studium-mit
Ansonsten gibt es noch einige andere Zeiten, die nur bei der 35-jährigen Versicherungszeit zählen: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Rentenarten-und-Leistungen/Altersrente-fuer-langjaehrig-Versicherte/altersrente-fuer-langjaehrig-versicherte_node.html
E.Preti
am 04.09.2023Guten Tag
Wenn man weniger als 35 Jahre in Deutschland gearbeitet hat, aber zusammengerechnit die in Deutschland und anderen EU-Landern Arbeitsjahren jedoch mehr als 35 Jahren ergibt, zaehlen dann auch die EU-Landern geleisteten Arbeitsjaehren?
Christian Schultz
am 04.09.2023Das kommt immer auf die Details an. Schauen Sie mal hier: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Ausland/Rente-im-Ausland/rente-im-ausland-zeiten-detailseite.html
Birgit R.
am 16.08.2023Wenn ich laut Rentenauskunft als Schwerbehinderte am 01.03.26 ohne Abschläge in Altersrente gehen kann, hätte ich vorher - sprich ab jetzt noch die Möglichkeit volle Erwerbsminderungsrente zu bekommen weil ich nicht mehr in der Lage bin in meinem Beruf zu arbeiten.
Ingrid
am 10.11.2023Ich bin Jahrgang 63 habe 38 Jahre in die Rentenversicherung einbezahlt habe GBH 50 könnte mit Abschläge 10,8 Prozent mit 61und 10 Monaten in die Schwerbehinderten Rente gehen.
Meine Frage ist , bin zur Zeit in Nahtlosichkeit und könnte noch 2 Jahre abmrbeitslos sein das heißt bis Mai 2025 .
Kann ich trotzdem dann in Oktober in die Schwerbehinderten Rente gehen ?
Wie kann ich diese 5 Monate überbrücken?
Christian Schultz
am 13.11.2023Na klar, die 35-jährige Wartezeit erfüllen Sie ja bereits. Mit der Überbrückung müsste man sich dann genauer anschauen, was bei Ihnen möglich ist. Im Zweifelsfall Bürgergeld.
Mendi
am 02.03.2023Hallo, wenn man im Ausland gearbeitet und gelebt hat und dann mit 30 Jahren nach Deutschland kommt... und hier ca. 35 Jahre arbeitet, zählen dann auch die Jahre, die man im Ausland gearbeitet hat?
Christian Schultz
am 02.03.2023Hallo Mendi, das hängt nur davon ab, welche Abkommen es zwischen der Deutschen Rentenversicherung und dem anderen Land gibt. Fragen Sie da bitte direkt bei der Rentenversicherung nach.
Sabine Dreier
am 15.02.2023Guten Tag,
Feststellungsbescheid am 04.08.2020 bekommen.
60 Prozent Behinderung
Diese Wartezeit ist derzeit mit 381 Monaten nicht erfüllt ,es fehlen noch 39 Monate.
Ab 01.08.2021 wurde ein Rentenversicherungsbeitrag von der Pflegekasse meiner Schwiegermutter eingezahlt(165€)
Ab wann könnte Ich Rente Beantragen.
Selbsterrechneter Renteneintritt 01.12.23 oder 01.01.24
Christian Schultz
am 15.02.2023Hallo Sabine, ohne Einblick in Ihr Rentenkonto oder zumindest in die Rentenauskunft können wir das nicht sagen. Fakt ist: Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen benötigen Sie 35 Jahre Wartezeit. Wenn Sie die nicht erfüllen, müssen Sie bis zur Regelaltersgrenze warten.
Frank Hackbarth
am 16.01.2023Am 01.09.1975 erster Arbeitstag
4 Jahre Bundeswehr, sonst durch gearbeitete.
Möchte gern am 01.01. 2024 in Rente gehen ist das möglich????????
Christian Schultz
am 16.01.2023Schauen Sie bitte in Ihre Rentenauskunft. Darin finden Sie Informationen über Ihre erreichte Wartezeit und wann Sie unter welchen Umständen Sie in die Rente kommen.
Neuen Kommentar schreiben