Welcher Nachteilsausgleich gilt bei welcher Behinderung?
Jeder Mensch ist anders. Umso schwieriger ist es für den Gesetzgeber, Art und Intensität einer Behinderung möglichst gerecht zu bestimmen. Hierzu bedient man sich der Versorgungsmedizin-Verordnung, die Sie auf den Seiten des Ministeriums für Arbeit und Soziales finden. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Landesamt für soziale Dienste ermitteln anhand dieses Dokuments Ihren Grad der Behinderung (GdB) sowie die dazugehörigen Merkzeichen.
Kommentare (11)
reiner kirchhofff
am 25.07.2021kann ich mit dem ausweis ICE fahren ? merkzeichen G 50
Christian Schultz
am 26.07.2021Nein, nur im ÖPNV in der 2. Klasse. Und auch nur mit der Wertmarke.
Christian Schultz
am 03.09.2020Hallo Sabine, da sollten Sie sich keine Sorgen machen. Der Fragebogen ist wichtig, um zu ermitteln, ob Ihr GdB weiterbewilligt wird. Das müsste normalerweise auch in dem Anschreiben stehen.
Sabine
am 03.09.2020Wenn ein GdB befristet ist z.B. 03/21 und man bereits 6 Monate vorher aufgefordert wird Fragebogen zu Funktionseinschränkungen auszufüllen, kann es sein, dass dann vorher der Ausweis entzogen wird? Oder ist er auf alle Fälle bis 03/21 gültig?? Danke für eine Info!
rüdiger steubing 66
am 19.07.2019Danke ,werde es mal Versuchen .
Hier in Dillenburg (Hessen ) wurde mir das Rigeros Abgelehnt.
Christian Schultz
am 19.07.2019Hallo Rüdiger, meines Wissens nach nicht, weil die lokalen Straßenverkehrsbehörden für die Ausstellung der Ausweise zuständig sind. Aber fragen Sie doch einfach mal dort nach!
rüdiger steubing 66
am 19.07.2019guten tag
nochmal meine frage ?
kann ich , in hessen wohnhaft einen gelben parkausweis bei ihnen im bundesland beantragen der natürlich nur in ihrem bundesland gültigkeit hat ?
bis 100 % mit G im ausweis
Christian Schultz
am 19.07.2019Hallo Franz, einfach zum Newsletter anmelden (siehe oben) - dann können Sie sich die komplette pdf-Broschüre kostenlos runterladen.
Franz Seitz
am 18.07.2019Mein name ist Franz Seitz und ich bin Mitglied beim SoVD Hessen
ich habe eine Bitte kann ich mehr Infomationsmaterial zum Thema Nachteilsausgleiche haben
im voraus vielen Dank
Christian Schultz
am 18.07.2019Hallo, falls das Merkzeichen wegfällt, verliert Ihre Freundin die damit zusammenhängenden Nachteilsausgleiche. Inwiefern ein Widerspruch gegen die Entscheidung der Behörde hilft, können wir ohne Einblick in die Akten nicht sagen - bitte wenden Sie sich an unsere Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Ingar Mikat
am 17.07.2019Guten Tag,
einer Freundin soll nun das H aberkannt werden, weil sie 18 Jahre alt geworden ist. An der Behinderung hat sich aber nichts verändert. Was für Nachteile hat das und kann sie Widerspruch einlegen? Wie begründet?
Mit freundlichen Grüßen
Mikat
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