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Nebenjob bei Erwerbsminderungsrente: Wie viel kann ich hinzuverdienen?

Rente Behinderung Armut

Die meisten Menschen kommen in unsere Sozialberatung, weil sie ernsthaft erkrankt sind. Dadurch fallen viele Betroffene ins Krankengeld, das maximal 78 Wochen gezahlt wird. Wenn das Krankengeld erschöpft ist, stellt sich irgendwann die Frage: Soll ich Erwerbsminderungsrente beantragen?

--- Aktualisiert am 06.02.2023 ---

Erwerbsminderungsrente – die wichtigsten Infos

Um überhaupt Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente zu haben, müssen zwei wesentliche Aspekte erfüllt sein. Erstens muss ein Arzt der Rentenversicherung feststellen, dass Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können. Welchen Beruf Sie zuvor ausgeübt haben, spielt hier keine Rolle. Die Frage nach der Erwerbsfähigkeit spiegelt den allgemeinen Arbeitsmarkt. Um es ganz krass zu sagen: Wer noch im Callcenter telefonieren kann, wird keine Erwerbsminderungsrente bekommen.

Wer aus Sicht des Rententrägers mehr als drei, aber maximal sechs Stunden arbeiten kann, hat Anspruch auf eine halbe Erwerbsminderungsrente. Hierbei kann es vorkommen, dass trotz Anerkennung dieser teilweisen Erwerbsminderungsrente dennoch die volle Rente ausgezahlt wird. Dies ist aber nur der Fall, wenn keine Teilzeitjobs für das vorliegende Leistungsvermögen existieren.

Die zweite wichtige Voraussetzung: Sie müssen die „rentenrechtlichen Voraussetzungen“ erfüllen, also innerhalb der letzten fünf Jahre mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Insgesamt müssen Sie mindestens fünf Jahre bei der DRV versichert sein.

Wie hoch ist meine Erwerbsminderungsrente?

Ihre Rente orientiert sich an den bereits erarbeiteten Entgeltpunkten. Diese werden so hochgerechnet, als ob Sie bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze gearbeitet hätten – das gilt allerdings nicht für „Altfälle“. Hinzu kommen obligatorische Abschläge. Diese sorgen dafür, dass im Jahr 2017 gerade einmal 772 Euro im Monat für den durchschnittlichen Erwerbsminderungsrentner rauskamen.

Kein Wunder also, dass ein großer Teil aller Erwerbsminderungsrentner nicht ohne zusätzliches Einkommen über die Runden kommt. Wohl dem, der einen gut verdienenden Ehepartner hat. Wer nicht so glücklich ist, hat zwei Optionen: Da ist zum einen die Grundsicherung bei Erwerbsminderung – diese stockt die Einnahmen aus der Erwerbsminderungsrente auf Hartz-IV-Niveau auf.

Alternativ darf man auch als Erwerbsminderungsrentner arbeiten, allerdings nur bis zu einer bestimmten Grenze.

Wie viel darf ich hinzuverdienen?

Bei voller Erwerbsminderungsrente können Sie im Kalenderjahr bis zu 17.272,50 Euro durch einen Nebenjob einnehmen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird. Dies ist eine deutliche Steigerung zur vorher gültigen Regelung, nach der Sie lediglich 6300 Euro pro Jahr - bei voller Erwerbsminderung - hinzuverdienen konnten. Informieren Sie in jedem Fall den Rententräger, wenn Sie eine Nebentätigkeit aufnehmen.

Nebenjob bei teilweiser Erwerbsminderungsrente

Selbstverständlich können Sie auch bei halber Erwerbsminderungsrente einer Nebentätigkeit nachgehen. Allerdings gibt es auch hier eine Grenze – verdienen Sie mehr, wird Ihre Rente anteilig gekürzt. Im Jahr 2023 liegt diese Hinzuverdienstgrenze bei 34.545 Euro.


Kommentare (221)

  • user
    John
    am 19.10.2023

    - Wenn man Teilerwerbsminderungsrente bezieht und nebenbei sozialversicherungspflichtig arbeitet, wer bezahlt dann die Krankenkassen Beiträge? Normalerweise werden diese ja von der Rente abgezogen, aber der Arbeitgeber zahlt ja dann auch Beiträge?

    - Ist man in einer solchen Situation trotzdem noch in der Krankenversicherung der Rentner und erfährt der Arbeitgeber von der Teilerwerbsminderungsrente?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.10.2023

      Diesen Fall hatte ich noch nicht. Aber ich gehe davon aus, dass Sie dann sowohl über Ihren Arbeitgeber als auch die Rentenversicherung versichert sind. Auch die KVdR ist ja quasi Ihre alte Krankenversicherung. Wenn Sie also vorher zum Beispiel bei der AOK waren, sind Sie das auch weiterhin.

    • user
      DA
      am 16.12.2023

      Wer Rente bezieht zahlt KV und PV über die DRV eingezogen und Steuern ans Finanzamt ab einer gewissen Jahresrentenhöhe.

      Die Rente ist immer das 1. Einkommen und wird mit der persönlichen Steuerklasse besteuert.

      Nimmt man eine Arbeit auf, dann ist diese als Nebenjob bis zu einer gewissen Höhe steuerfrei. Ab 2024 bis 538 Euro. Wird mehr Geld ausgezahlt, ist dieser Verdienst mit Steuerklasse 6 zu versteuern (das entspricht ca. 50% Abzüge für KV, SV und Steuern)

      Fazit: Für 538 Euro arbeiten gehen, kann sich vll noch lohnen, so man denn die Vorgaben einhält. Sobald es um mehr geht, sollten sämtliche Lampen angehen -so sagte es die Dame bei der DRV - dann geht es nur noch darum, die rechtliche Basis für eine erneute Überprüfung zu schaffen. Wie gesagt, diese Info stammt von einer Sachbearbeiterin bei der DRV. Der Staat ist nicht besonders glücklich mit den EWRentnern.

  • user
    Sabine
    am 02.10.2023

    Lieber Herr Schulz,

    Haben Sie vielen Dank, dass Sie stets so zuverlässig und umfangreich auf die vielen Fragen antworten!

    Ich habe auch noch eine, zu der ich bislang nichts finden konnte…

    Ist es möglich oder auch gängig, im Rahmen der jeweiligen zeitlichen Grenzen während der (vorläufigen) EM Rente bei dem bisherigen /eigenen Arbeitgeber zu arbeiten, sofern es dort Arbeit im entsprechenden Umfang gibt? Oder geht das grundsätzlich nicht wegen des bestehenden und dann ruhenden Arbeitsvertrags?

    Beste Grüße!

    Sabine

    • user
      Christian Schultz
      am 02.10.2023

      Hallo Sabine, eigentlich ist das nicht vorgesehen. Ich kenne aber Fälle, in denen Betroffene - teilweise in anderem Rahmen - beim bisherigen Arbeitgeber weiter beschäftigt wurden. Zu den Details kann ich allerdings nichts sagen, am besten fragen Sie dazu einmal in der Personalabteilung Ihrer Firma nach.

  • user
    Frank
    am 27.09.2023

    Ich bin seit fast 78 Wochen wegen meiner Psyche (Schlafstörungen, Konzentrationsfähigkeit, Angstzustände.. ) krank geschrieben. Da dieser Zustand laut meines Arztes weiterhin anhalten wird (habe seit Jahren schon verschiedene Therapien und Rehas gemacht) werde ich eine Rente wegen Berufsunfähigkeit beantragen müssen.

    Ich bin seit Jahren nebenbei Hobbymusiker und mache ab und an auch gering bezahlte Auftritte, welche eine Spielzeit von ca. 2 Stunden haben und mir gut tun.

    Könnte ich diese, mit Bezug einer Rente und meiner Erkrankung weiter machen oder könnte es hier Probleme machen mit der Rentenversicherung geben?

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2023

      Klar geht das. Bis zu drei Stunden am Tag sind auch bei voller EM-Rente kein Problem.

  • user
    Thorsten
    am 21.09.2023

    Hallo, ich bekomme seit einigen Jahren die volle EMR wegen Schwerbehinderung von 100 (G/AG/H). Dazu beziehe ich Grundsicherung.

    Es wird mehr ein Hobby sein, trotzdem möchte ich aber alles richtig machen und darum spiele ich schon länger mit dem Gedanken mir einen Gewerbeschein für ein Kleinstunternehmen nach §19 zu beschaffen. Ich würde mir nebenbei ein paar Euro im Internet verdienen wollen, zum Leben wirds dennoch bei Weitem nicht reichen, wie gesagt eher Hobby. Ich habe mich aber bisher nicht getraut das zu tun, weil ich nicht weiss, ob ich damit meine EMR + Grundsicherung gefährde und was da alles auf mich zukommt. Ich schätze, vom Sozialamt wird eine EÜ Rechnung gefordert mit entsprechenden Zahlungsbelegen und der Gewinn wird verrechnet. Wie läuft das bei der Rentenversicherung ab, bzw. ist das überhaupt möglich mit Gewerbeschein und Kleinstunternehmen noch EMR zu bekommen? Was sollte ich noch beachten?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.09.2023

      Hallo Thorsten, mit voller EM-Rente können Sie ja problemlos bis zu rund 17.000 Euro im Jahr hinzuverdienen. Bei der Grundsicherung wird das natürlich angerechnet - das steht auf einem anderen Blatt.

      Aber allein bei der EM-Rente ist wichtig, dass Sie unter drei Stunden pro Tag arbeiten. Sonst gefährden Sie die Rentenzahlung.

      • user
        Thorsten
        am 22.09.2023

        Vielen Dank für Ihre Antwort. Wie kann man denn bei Heimarbeit nachweisen, wie lange man arbeitet, damit einem nicht untertellt wird, man würde länger arbeiten als man darf?

        • user
          Christian Schultz
          am 25.09.2023

          Das geht dann nur über Ihre persönliche Erklärung.

  • user
    Horst Triweg
    am 18.08.2023

    Hallo,

    ich bin EU-Rentner und habe demnächst die Möglichkeit, einen Minijob anzutreten. Alles soweit im gesetzlichen Rahmen. Kann mein zukünftiger Arbeitgeber aufgrund meiner Schwerbehinderung (GdB 60) Hilfen/Förderungen beziehen?

    • user
      Christian Schultz
      am 18.08.2023

      Hallo Horst, soweit ich weiß, fördern Arbeitsagentur und Jobcenter nur sozialversicherungspflichtige Jobs - keine Minijobs.

  • user
    Bettina Brill
    am 06.08.2023

    Hallo,

    ich beziehe volle Erwerbsminderungsrente die zum schon einmal verlängert wurde. Ich hätte nun die Möglichkeit über Network Marketing ein Kleingewerbe zu beginnen. Arbeiten von Zuhause aus. Wie bewertet die Rentenversicherung bei einer Selbstständigkeit von Zuhause aus die tägliche Arbeitszeit ?

    Ich kann täglich ohne Probleme die max. 3 Stunden einhalten. Wie überprüft das die Rentenversicherung wenn ich Zuhause arbeite?

    Freundliche Grüße

    Bettina B.

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Hallo Bettina, in solch einem Fall ist das für die DRV kaum zu kontrollieren. Aber wenn Sie die drei Stunden ohnehin einhalten, müssen Sie sich keine Gedanken machen.

  • user
    Josef Reitmayer
    am 08.07.2023

    Ich beziehe momentan volle Erwerbsminderungsrente, aber befristet, das Arbeitsverhältnis mit meinem alten Arbeitgeber besteht also noch. Nun hätte ich die Möglichkeit einen kleinen Job anzunehmen mit kleinen Kurierfahrten. Muss ich meinen alten Arbeitgeber informieren/fragen?

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2023

      Ich habe mal meine Kollegen gefragt. Da wir uns hier im Arbeitsrecht bewegen, konnte das niemand spontan beantworten. Wir können uns aber nicht vorstellen, dass Ihnen irgendwelche Nachteile entstehen, wenn Sie Ihren alten Arbeitgeber in diesem Fall nicht informieren.

  • user
    Peter Tusp
    am 25.06.2023

    Hallo,

    ich erhalte seit zirka einem Jahr volle Erwerbsminderungsrente mit Grundsicherung als Aufstockung und möchte gerne wissen was ich monatlich dazuverdienen kann, ohne das mir etwas von der EM-Rente, bzw. von der Grundsicherung abgezogen wird?

    Vielen Dank im Voraus!

  • user
    Petra
    am 26.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich habe einen Antrag auf teilweise EU-Rente gestellt, verstehe aber das mit den Entgeltpunkten für die spätere Altersrente nicht so ganz.

    Für die EU-Rente, die ich erhalte, bekomme ich keine Entgeltpunkte auf mein Rentenkonto, richtig? Aber was ist mit der Teilzeitbescnäftigung, die ich im Rahmen der 3- unter 6 Stunden machen darf? HIerfür zahle ich doch ganz normal in die Rentenversicherung ein und erhalte doch auch auch Entgeltpunkte oder nicht? Sonst würde sich ja meine Altersrente immens reduzieren.

    Danke vorab für Ihre Mühe,

    Petra

    • user
      Christian Schultz
      am 26.04.2023

      Hallo Petra, für versicherungspflichtige Tätigkeiten bekommen Sie auch beim Bezug einer EM-Rente Entgeltpunkte gutgeschrieben.

    • user
      Kerstin
      am 09.07.2023

      Du bekommst zwar Punkte für die Teil-Erwerbsminderungsrente, aber die werden durch die Zurechnungszeit überschrieben. Du kannst mit deiner Teilzeit Arbeit deine Altersrente nicht mehr aufstocken.

  • user
    Veronika
    am 22.04.2023

    Hallo ich habe eine Frage ich bin in vollerEMR, jetzt habe ich ab den 01.05.23 mir eine Stelle gesucht also ich arbeite wenn es hoch kommt unter drei Std mit nachtzuschlag kann man dann an meine Rente. LG Veronika

    • user
      Christian Schultz
      am 24.04.2023

      Hallo Veronika, mit voller EM-Rente dürfen Sie pro Tag bis zu drei Stunden arbeiten. Und dabei maximal rund 17.000 Euro pro Jahr verdienen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-hinzuverdienstgrenze-in-der-gesetzlichen-rente-ab-2023

      • user
        Julia
        am 16.06.2023

        Das ist doch wieder so eine Mogelpackung.

        WER VERDIENT DENN ALS VOLLER EU RENTNER BEI EINER TAGESSTUNDENZAHL VON 2,5 STUNDEN (3H SIND SCHON RENTENSCHÄDLICH) IM JAHR 17000 EURONEN ????

        Damit lockt man die EU Rentner in die Falle. Du darfst soooo viel dazuverdienen.! wir meinen es so gut mit Dir! und schon schnappt die FAlle zu. Ich habe grade einen Midijob angetreten, bei voller EU Rente......es dauerte keine 3 Wochen, da flatterten mir schon zwei dicke Briefe von der DRV ins Haus, um eine Nachprüfung der Leistungsberechtigung einzuleiten.....Ich habe bis jetzt nur ein paar Stunden gearbeitet und schon wollen, sie mich am liebsten mich aus der Renten rausschmeißen.......Vorischt, möglicherweise ist das ein Trick, arbeitet nicht mehr als erlaubt, d.h. maximal 14,5 h pro Woche und täglich nicht mehr als 2,9 Stunden.......Da gibt es so gut wie keine Jobs, das weiß jeder. Also die große Verdienstchance für EU Renter, eine einzige Verarsche.....

  • user
    Maria
    am 17.04.2023

    Hallo Herr Schultz,

    ich bekomme volle Erwerbsunfähigkeitsrente und hatte bereits vor Renteneintritt ein Nebengewerbe (Herstellung und Verkauf von Bastelwaren) mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 0 bis 5 Stunden, angemeldet. Das ist bei der DRV bekannt.

    Nun könnte ich 2 Stunden in der Woche zusätzlich in einem Büro arbeiten als geringfügig Beschäftigte. Kann es da Probleme geben?

    Danke und viele Grüße.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.04.2023

      Hallo Maria, bei voller Erwerbsminderung müssen Sie aufpassen, dass Sie nicht über die tägliche Arbeitszeit von drei Stunden kommen.

  • user
    Peter
    am 13.04.2023

    Hallo!

    Seit Dezember 2018 kriege ich die volle EMR (eigentlich die Halbe, aber da vorher arbeitslos würde die Volle gewährt).

    Nun habe ich im Rahmen einer kurzfristigen geringfügigen Beschäftigung (70-Tage-Regelung) die Möglichkeit in der Parkplatzorganisation Geld dazu zu verdienen. Nun sagte man mir (Personalabteilung) die Beschäftigung sei gemeldet, jedoch nicht der Umfang der Tätigkeit. Der Verdienst ist auch sozialversicherungsfrei.

    Sicherlich bliebe ich weit unter den rund 17.000,-- € aber die tägliche Arbeitszeit von 3 Stunden knacke ich locker wenn ich die Tätigkeit annehme.

    Habe den Satz gelesen Minijob sei Rentenunschädlich! Wobei es im Mai, Juni Monate geben könnte wo man weit über 520€ verdienen kann.

    Kann ich dort durchstarten oder setze ich damit die EM-Rente aufs Spiel?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.04.2023

      Hallo Peter, das klingt ja so, als ob Ihr offizielles Restleistungsvermögen zwischen drei und sechs Stunden liegt. Grundsätzlich dürfen Sie ja ohnehin so viel arbeiten. Und da es sich um eine kurzfristige Beschäftigung handelt, sollte das auch kein Problem für die sogenannte "Arbeitsmarktrente" sein. Aber fragen Sie sicherheitshalber noch einmal bei der DRV nach.

      • user
        Peter
        am 16.04.2023

        Ok.

        Das klingt positiv. Ja, ich bin halber Erwerbsminderungsrentner und bekomme trotzdem die volle Erwerbsminderungsrente weil ich vorher über mehrere Jahre arbeitslos war. Trotz jeweils 2 medizinischen und beruflichen Rehabilitationen nach Depression, Tinnitus, Burnout usw. (GDB 30) und aufgrund des Ratschlags meines Psychologen in der Tagesklinik den Antrag zu stellen. Der ohne weitere Begutachtungen positiv entschieden wurde und mittlerweile auch einmal verlängert. Jetzt bis 12/2024.

        Die Beschäftigtung ist von vorne herein zeitlich begrenzt: Es gibt bis in den Oktober Autorennen wo Leute zur Parkplatzorganisation und Einweisung der Fahrzeuge benötigt werden.

        Wäre auch eine Beschäftigung über des 520€ Minijobs möglich und EMR unschädlich?

        Vielen Dank!

        • user
          Christian Schultz
          am 17.04.2023

          Die Einkommensgrenze liegt ja mittlerweile bei über 17.000 Euro pro Jahr. Das ist also wirklich kein Problem mehr.

          • user
            Peter
            am 18.04.2023

            Ich muss nochmal nachfragen, Ein Rentenberater warnte vor dieser kurzfristig geringfügigen Beschäftigung, da dort über 3 Stunden am Tag gearbeitet wird und ich letzten Endes die volle EMR erhalte - obwohl im Grunde

            Auch das man die Stunden addiert und auf 15 Std./Woche kommt sei schon manch einem zum Verhängnis geworden was die Weiterzahlung der EMR betrifft.

            Ich bin durch diese kontroversen Aussagen ziemlich irritert.

            Bestimmt können Sie Licht ins Dunkle bringen. Vielen Dank!

  • user
    Silke
    am 13.03.2023

    Hallo!

    Ich habe auch eine Frage und hoffe auf Unterstützung.

    Ich habe eine volle EMR wegen Verschlossenheit des Arbeitsmarktes. Meine Vollzeitstelle in einer großen Firma ruht seitdem.

    Ich habe im Februar einen Minijob in einer anderen Firma aufgenommen. Meine neue Chefin würde mir gern mehr Gehalt zahlen. Ich bliebe in jedem Fall unter 15 Stunden wöchentlicher AZ. Mehr würde ich nicht schaffen. Der Minijob würde dann aber zu einem Midijob. Ich bliebe aber natürlich auch weit unter der Zuverdienstgrenze.

    Ist das "gefährlich" für meine Rente? Kann sie mir aberkannt werden? Kann sie einfach in eine Teilrente umgewandelt werden?

    Ich bin da ratlos. Desweiteren würde ich gern wissen, ob ich schadlos von der KVdR in die normale Krankenversicherung wechseln würde?

    Tausend Dank schon mal vorab!

  • user
    Vivian
    am 16.02.2023

    Hallo,

    ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente (befristet).

    Ich arbeite bis zu 15 Std. pro Woche

    Ist es egal, wie diese aufgeteilt sind oder müssen bzw. dürfen es max. 3 Std. am Tag sein?

    Für mich persönlich ist es gesundheitlich "einfacher", wenn ich die 15 Std. zum Beispiel an 3 Tagen/Woche abarbeite, anstatt diese auf 5x3 Std. aufteilen.

    Mit freundlichen Grüßen

    Vivian

    • user
      Christian Schultz
      am 16.02.2023

      Hallo Vivian, bei voller Erwerbsminderung wird angenommen, dass Sie maximal drei Stunden täglich arbeiten können. Deshalb sollten Sie sich im Mittel auch an diese Vorgabe halten, damit die EM-Rente nicht gefährdet wird. Wenn es hin und wieder vorkommt, dass Sie länger arbeiten, ist das aber nicht problematisch - solange Sie pro Woche unter 15 Stunden bleiben.

  • user
    Helge Zimmermann
    am 10.02.2023

    Hallo

    Hinzuverdienstgrenze bei voller EM Rente auf 17.823,75 € erhöht. Soweit so Gut. Aber ich finde da keinen Durchblick. Im Normalfall darf ich 2,5 Stunden arbeiten pro Tag (oder unter 15 Wochenstunden also auch knapp 3 Stunden) ergibt bei regelmaässig 20 Arbeitstagen 50 Stunden. Wenn ich die durch den höheren Hinzuverdienst teile komme ich auf einen Stundenlohn von ca. 357 €! Wer zahlt denn sowas? Angenommen ich verdiene 25 € die Stunde was in meinem Job durchaus realistisch war, dann wäre ich bei 1250€ Brutto Verdienst und damit Sozialversicherungspflichtig. Wenn aber Sozialversicherungspflicht besteht kann man nicht mehr Erwerbsgemindert sein! Leider kann ich zu diesem Thema überhaupt nichts finden, alle brüsten sich nur mit den 17.823,75€ aber wie ich diese verdienen kann als voller EM Rentner steht eigentlich nirgendwo.

    Mit freundlichen Grüßen

    H. Zimmermann

    • user
      Christian Schultz
      am 13.02.2023

      Hallo Helge, in der echten Welt wird es nur sehr wenige Leute geben, die bei der EM-Rente von einer höheren Hinzuverdienstgrenze profitieren. Interessant ist das vielleicht nur für Leute, die da ein besonderes "Einkommensmodell" haben. Keine Ahnung, vielleicht über eine eigene Website mit Werbeeinnahmen. Also auf jeden Fall geht es dann wohl eher um Einnahmen, die weniger mit der Arbeitszeit in direkter Verbindung stehen.

  • user
    Daniela M.
    am 05.02.2023

    Hallo. Ich habe einen Antrag auf EMR gestellt, fahre im März zur Reha. Ab August bekomme ich dann auch kein Übergangsgeld mehr und stehe völlig ohne Leistungen da, da mein Mann obligatorische 1 Euro zuviel für Bürgergeld oder Grundsicherung verdient.

    Da ich denke, das bis August nichts entscheiden ist, habe ich überlegt, ab Augusteinen kleinen Job anzunehemen. Geht das oder würde mir da sofort alles gestrichen werden? Also hat das Auswirkungen auf meinen Antrag?

    • user
      Christian Schultz
      am 06.02.2023

      Hallo Daniela, bis August wird die Rentenversicherung das sehr sicher entschieden haben. Um die mögliche EM-Rente nicht zu gefährden, sollten Sie allenfalls einen Minijob mit drei Stunden am Tag annehmen.

  • user
    L.Tascheidt
    am 01.02.2023

    Ich bekomme bald eine volle EM.

    Darf ich damit drei-vier mal im Jahr ein Seminar geben? Das wären jeweils 3 volle Tage arbeiten (also insg. max. 12 Tage/Jahr) und dann zwei bis drei Monate wieder nichts tun und ausruhen. Ich hatte mal eine Ausnahmeregelung bei Schaustellern (Kirmes bzw Weihnachtsmarkt) gelesen.

    Wäre das auch in meinem Falle möglich?

    Vielen Dank und liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 01.02.2023

      Hallo, das sollten Sie direkt mit dem Sachbearbeiter bei der DRV klären. Ich kenne auch solche Ausnahmeregelungen, aber vorab sollte man das einmal für Ihre Situation sicher stellen.

  • user
    Ramo
    am 29.11.2022

    Hallo

    Ich habe auch eine frage,

    Ich bin voll erwerbsgemiendert und wegen fehlzeiten Ich bekomme Grundsicherung .

    Ich möchte eine kurs anfangen

    Kann ich das machen, wenn kurs ist 3 Std pro tag, 4 tage/Woche ?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.11.2022

      Das sollte kein Problem sein.

  • user
    Melanie
    am 26.11.2022

    Guten Abend, liebes Team,

    ich bekomme seit 2012 die volle Erwerbsminderungsrente. Bin seit diesem Jahr Juni in einem Minijob, schaffe es aber Gesundheitlich nicht mehr. Kann ich das Arbeitsverhältnis sofort kündigen oder muss ich mich trotz allem an die Kündigungsfristen halten? Ich wäre sehr dankbar für Ihre Antwort. Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 28.11.2022

      Hallo Melanie, das ist eine arbeitsrechtliche Frage. Aus der Praxis kenne ich aber keinen Fall, in dem der Arbeitgeber bei einem Minijob Probleme gemacht hat, wenn der Mitarbeiter aufhören wollte zu arbeiten.

      • user
        Elena
        am 21.02.2023

        Hallo Melanie. Ich war in gleicher Situation. Bekomme volle EM Rente und hatte ein Minijob. Um früher aussteigen, wenn es gar nicht mehr geht, hat mir ein guter Freund geraten eben zum Arzt zu gehen, der deine Vorgeschichte oder auch aktuelle Geschichte kennt, ihm alles zu erklären und eben Krankschreibung. Du bist ja krank. Ich hatte es so gemacht und war dann aus den 2 Wochen Abarbeitung raus. In meinem Fall es war im Juli, hatte ich noch Resturlaub, in der ersten Jahreshälfte gibt den nicht. L.G.

  • user
    Gernot Minnebeck
    am 25.11.2022

    Guten Morgen Christian,

    ich habe diese Woche meinen Rentenbescheid wegen voller Erwerbsminderung befristet bis 31.03.2028 (danach Regelaltersrente) erhalten. Da laut meinem Arbeitsvertrag bei befristeter ERM nicht endet zahlt mein AG weiter die Beiträge zu einer Direktversicherung, die steuer- und sozialversicherungsfrei nach § 3 Nr. 63 EStG ist und AG-Leistungen zu einer Unterstützungskasse. Meine Frage hierzu: Zählen diese Beiträge auch zur Hinzuverdienstgrenze? Ich möchte in jedem Fall, wenn es mir wieder besser geht, ein paar Stunden arbeiten (unter Beachtung der 3 Std. täglich und 6.300€ / Jährlich). Möchte auf jeden Fall vermeiden, dass diese Beiträge mir die Rente kürzen könnten...

    Wäre es eventuell besser das alles über einen Minijob (520,00€) oder über den "normalen" Arbeitsvertrag abzuwickeln?

    Muss man sich eigentlich bei voller EMR weiter krankschreiben lassen (gleiche Krankheit) und die Meldung an die KV machen, oder gilt man generell als krank?

    Liebe Grüße

    Gernot

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2022

      Hallo Gernot, bei voller EM-Rente müssen Sie nicht fortlaufend krankgeschrieben sein. Ich weiß aber nicht, wie sich das mit der Direktversicherung verhält. Zwar kann ich mir nicht vorstellen, dass das als Erwerbseinkommen geführt wird - um sicherzugehen, sollten Sie aber einmal direkt bei der DRV nachfragen. Übrigens: Nächstes Jahr steigt die Hinzuverdienstgrenze bei der EM-Rente deutlich. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-hinzuverdienstgrenze-in-der-gesetzlichen-rente-ab-2023

  • user
    Liea
    am 21.10.2022

    Hallo ich bekomme Teilerwerbsminderungsrente und verdiene da ganz normal mein Gehalt was auch etwas über dem Hinzuverdienst liegt.

    Wenn ich jetzt zusätzlich noch einen Minijob machen möchte wird dieser auf meine Rente angerechnet oder nicht ?

    • user
      Christian Schultz
      am 21.10.2022

      Wenn Sie über die Hinzuverdienstgrenzen kommen schon. Aber diese Beträge werden 2023 deutlich angehoben. Auf rund 35.000 Euro pro Jahr.

  • user
    Kathrin
    am 15.09.2022

    Guten Abend,

    Gilt das Geld, was man für stundenweise Verhinderungspflege bekommt, als anrechenbarer Hinzuverdienst bei Erwerbsminderungsrente ?

    Viele Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 16.09.2022

      Hallo Kathrin, das weiß ich nicht aus dem Stehgreif, bitte direkt bei der DRV nachfragen.

    • user
      Mae West
      am 28.09.2022

      Hallo

      Ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente

      habe einen Minijob auf 450 .- Basis (arbeite 7Std. die Woche) und würde gerne ab November die restlichen 70.- die bis zur Minjobgrenze von 520.- im Monat verbleiben in einer anderen Familie verdienen. Beim ersten Minijob bin ich als Kinderbetreuerein pauschal versichert und habe auf die Renteneinzahlung verzichtet.

      Wie läuft es bei der zweiten Stelle in der anderen Familie bei der ich nur 70.- im MOnat verdienen würde (die ich aber brauche, um die Energiekosten decken zu können?)

      Viele Grüße

      Mae West

  • user
    Kira
    am 01.09.2022

    Hallo, ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente und habe seit 08/2019 einen Minijob, 10 Stunden wöchentlich für 450 €. Die Meldung an die DRV habe ich vergessen und erst jetzt nachgeholt. Habe ich mir Konsequenzen zu rechnen ?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.09.2022

      Hallo Kira, das muss man sehen. Aber Sie haben ja nicht mehr hinzuverdient, als zulässig war. Vermutlich müssen Sie nicht mit einer Nachzahlung rechnen.

      • user
        Kira
        am 02.09.2022

        Hallo Hr. Schultz vielen Dank für die schnelle Antwort. Was meinen Sie mit einer " Nachzahlung " ?

        • user
          Christian Schultz
          am 03.09.2022

          Dass Sie etwas zurückzahlen müssen. Das glaube ich nicht.

  • user
    J.S
    am 23.08.2022

    Hallo Christian Schulz,

    Ich erhalte seit ein paar Jahren Teilerwerbsminderungsrente. Sie läuft noch bis Ende 2023. Ich arbeite derzeit knapp 3,5 Std. täglich. Was passiert, wenn ich nun unter 3 Std täglich arbeite und keinen Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente stelle? Verliere ich die Teilerwerbsminderungsrente oder wird sie in gleicher/veränderter Höhe weiter gezahlt?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2022

      Wenn Sie einen Antrag bei der DRV stellen, wird Ihr "Restleistungsvermögen" - also, wie lange Sie täglich arbeiten können - überprüft. Manchmal nach Aktenlage, das kann aber auch bei einem Gutachter sein. Theoretisch könnte die Teilrente so aufgehoben werden - aber das muss man sich immer für den Einzelfall anschauen. Am besten persönlich beraten lassen.

  • user
    Stefanie Härtel
    am 08.07.2022

    Bekomme die halbe Erwerbsminderung,habe seit 5 Jahren einen Minijob

    mein Arbeitgeber bezahlt nur für mich.

    Kann ich trotzdem in die volle Erwerbsminderung gehen?

  • user
    Sabine
    am 25.06.2022

    Hallo Herr Schultz, wer zahlt bei einer teilweisen Erwerbsminderung die Sozialversicherungsbeiträge bei einer Beschäftigung?

    Arbeitgeber/Arbeitnehmer anteilig wie in einem „normalen“ Beschäftigungsverhältnis oder die DRV?

    Ich weiß dass diese bei voller EM-Rente komplett von der DRV übernommen werden.

    Ich kalkuliere gerade wie viele Stunden ich arbeiten müsste um mir die anfallenden Fahrtkosten leisten zu können. Zum jetzigen Zeitpunkt mache ich eine berufliche Reha, beziehe zwar noch keine Erwerbsminderungsrente, aber sie steht im Raum. Ich bin gerade auf der Suche nach einem Teilzeitjob (4-5 h), könnte mir aber mit Mindestlohn die Fahrtkosten nicht leisten (lebe ländlich und bin gezwungen weit zu fahren). Wenn die Beiträge wegfielen könnte ich die Stelle annehmen, ansonsten leider nicht bzw. wäre ich gezwungen 5 h zu arbeiten, was möglicherweise scheitern würde.

    Ich weiß auch gar nicht sicher mit welchem Betrag ich planen kann. Meine Anspruch auf volle Erwerbsminderungsrente beträgt derzeit laut Rentenbescheid 1000 €. D.h. Die Teilerwerbsminderungsrente beträgt 500 €, liege ich da richtig? Bekäme ich den vollen Betrag oder werden Sozialversicherungsbeiträge abgezogen? Wie verhält es sich mit den Beiträgen, ich finde hierzu auch keine Informationen.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.06.2022

      Hallo Sabine, das mit den Sozialversicherungsbeiträgen weiß ich leider nicht aus dem Stehgreif. Einfach mal bei der DRV nachfragen.

      Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist tatsächlich die Hälfte der normalen Variante. Bei der vollen EM-Rente gehen in jedem Fall noch Beiträge für Kranken- und Pflegeversicherung runter. Bei der teilweisen weiß ich das gerade nicht.

      • user
        S. Neumann
        am 08.08.2022

        Hallo Herr Schultz,

        Ich habe auch mal ne Frage und hoffe hier auf Antwort

        Ich bekomme unbefristet volle EM-Rente und habe einen Minijob.

        Jetzt habe ich gelesen, das man unter 3 Stunden täglich arbeiten kann, ohne die Rente zu gefährden. Bei meiner Arbeit, bin ich manchmal nur 1 oder 2 mal in der Woche arbeite, aber dann für 4-5 Stunden. Ist damit meine Rente gefährdet

        • user
          Christian Schultz
          am 08.08.2022

          Hallo, in aller Regel kontrolliert die Rentenversicherung nicht, wie viele Stunden Sie pro Tag arbeiten. Wichtig sind die maximal 15 Stunden in der Woche.

  • user
    Tom
    am 02.06.2022

    Guten Tag,

    darf man bei voller EM ( auf 2 weitere Jahre befristet) weiter wegen der Krankheit krankgeschrieben sein wegen der die EM gezahlt wird und gleichzeitig einen Minijob ausführen wenn dieser den Genesungsprozeß nicht verhindert?

    • user
      karin Pauly
      am 21.06.2022

      Hallo,

      bekomme für 2 Jahre eine Erwerbsminderungsrente.

      Ist jetzt ein Minijob oder ein Midijob finanziell sinnvoller ?

      • user
        Christian Schultz
        am 22.06.2022

        Hallo Karin, beim Minijob müssen Sie sich keine Sorgen darüber machen, dass die EM-Rente möglicherweise gekürzt wird. Das ist beim Midijob anders. Da sollten Sie am besten direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Erik
    am 31.05.2022

    Hallo, meine Frage ist, wenn ich bei (unbefristeter) Rente bei voller Erwerbsminderung einen Minijob annehme und dort die Rentenbeitragsbefreiungserklärung unterzeichne, würde es den Anspruch auf meine EM-Rente gefährden? Da dort also Info steht, dass man erst durch die Beitragszahlungen Anspruch auf Weiterführung oder Gewährung von EM-Rente erhält. Dabei stößt mir das Wort der Weiterführung natürlich sehr auf, da ich ja schon eine EM-Rente beziehe.

    (Und ja, ich bin mir bewusst, dass es sinnvoller wäre, die Beiträge zu zahlen, jedoch komme ich ohnehin nicht mehr auf meine "Pflichtarbeitsjahre", daher werde ich leider die Rente immer mit Grundsicherung aufstocken lassen müssen.)

  • user
    Erin
    am 30.05.2022

    Hallo!

    Wenn ich eine volle EM-Rente erhalte und einen Minijob annehmen möchte, wie wirkt sich das auf die Krankenversicherung etc. aus? Bin ich dann weiter in der KV für Rentner? Bemisst sich KV dann an Gesamteinnahme oder wird das je separat abgezogen?

    Kann es wirklich sein, dass ich bei dann Wegfall von z.B. Wohngeld hinterher weniger netto habe als vorher?

    Ich finde dazu einfach keine konkreten Informationen und wäre für Hilfe sehr dankbar!

    Viele Grüße

    Erin

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2022

      Hi Erin, an Ihrer Krankenversicherung ändert sich nichts, wenn Sie einen Minijob aufnehmen. Der Arbeitgeber muss hier Beiträge abführen, Sie bleiben ansonsten in der KVdR.

      Das mit dem Wohngeld kann natürlich passieren. Denn das richtet sich ja nach Ihrem gesamten Einkommen.

  • user
    SMF
    am 25.04.2022

    Hallo, ich bekomme eine Teilerwerbsminderungsrente und arbeite in meinem Hauptberuf noch 5 Std. täglich. Darf ich hierüber hinaus noch einen 450€ Job annehmen? Dieser wäre nur sehr unregelmäßig und ich würde evtl. über die gesamten Sommermonate nur ein paar hundert Euro verdienen. Mir gehts hier um die Anzahl der Stunden und nicht die maximale Hinzuverdienstgrenze.

    Ab 6 Std. täglich gelte ich nicht mehr als erwerbsgemindert, oder spielt das bei einem 450€ Job gar keine Rolle?

    Vielen Dank und LG

    • user
      Christian Schultz
      am 25.04.2022

      Wenn Sie hin und wieder einen Tag etwas mehr als sechs Stunden arbeiten, wird es keine Probleme geben. Nichtsdestotrotz sollten Sie einmal direkt bei der DRV nachfragen, ob es bestimmte Punkte gibt, die Sie beachten müssen.

  • user
    Thomas H.
    am 15.04.2022

    Darf man in einer Voller EM Rente und einem 450€job ein Kleingewerbe anmelden und wie sind da die Regel wenn man durch das Streamen etwas Geld verdient (hier von aus zu gehen wird es nicht mehr als 5€ im Monat sein) und wie sieht es hierzu aus mit der Steuererklärung da ich sie bis jetzt nicht machen muss.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.04.2022

      Hallo Thomas, zur Steuer können wir Ihnen nichts sagen. Aber alles was über 6300 Euro im Jahr an Erwerbseinkommen bringt - dazu gehört sicherlich auch das Streamen - kann zu einer Kürzung der EM-Rente führen.

  • user
    Birgit B
    am 10.04.2022

    Ich eine grundsätzliche Frage zur Teil Erwerbsminderungsrente. Was passiert denn wenn mein hinzuverdienst deutlich über der grenze liegt auch wenn ich nur 4 h arbeite.

    Das kann passieren danach vorher leitende Angestellte war.

    1. Dann würde man mir ggf die Rente komplett kürzen ?

    2. Würde der Fall eintreten, dass ich später einen anderen Job annehme bei einem anderen Arbeitgeber wo ich deutlich weniger verdiene, und ich unter dem hinzuverdienst liege, wird dann die genehmigte Eu Rente wieder aktiviert oder müsste ich dann einen neuen Antrag stellen ?

    Danke für ein Feedback

    • user
      Christian Schultz
      am 11.04.2022

      Hallo Birgit, bei höherem Einkommen kann die Rente gekürzt werden. Um wie viel, sollten Sie direkt mit der Rentenversicherung klären. Ihre EM-Rente bleibt aber trotzdem dem Grunde nach bestehen. Daher muss bei einem Jobwechsel auch nichts erneut aktiviert werden.

  • user
    Sven
    am 17.03.2022

    Hallo,

    eine Frage:

    Bezug von VOLLER EM-Rente: Darf bis zu 6300€ hinzuverdient werden und spielen die Stunden auch eine große Rolle?

    Also, unter drei Stunden täglich oder beispielsweise auch 15 Stunden wöchentlich?!

    Meldet der AG an oder muss man es der Rentenversicherung selbst mitteilen?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2022

      Hallo Sven, die Stunden spielen in jedem Fall eine Rolle. Bleiben Sie unter 15 Stunden wöchentlich, im Mittelwert dann unter drei Stunden am Tag. Dann passiert auch nichts. Die Rentenversicherung bekommt automatische Meldeberichte über den Arbeitgeber.

  • user
    Spike
    am 12.03.2022

    Guten Tag.

    Mir wurde eine volle Erwerbsminderungsrente bis 8.2023 bewilligt.

    Antrag wurde Mai 2020 auf teilerwerbsminderungsrente gestellt.

    Ich möchte gerne wieder im April 2022 in meinen Job zurückkehren.

    Darf ich wieder voll arbeiten gehen (6std)?

    Bekomme ich vielleicht Ärger, weil man glaubt, ich hätte beim Antrag betrogen?

    Mir wurde im August 2021 das handgelenk vollversteift.

    Im Mai 2020 war nicht abzusehen, wie sich das alles entwickelt.jetzt,ist es schmerzbedingt besser, als noch bei antragstellung (klingt vi komisch, aber ist so).

    Habe ich irgendwelche Nachteile bei späterer Rente, wenn ich jetzt wieder voll arbeiten gehe?

    Und was passiert, wenn es doch nicht klappt, dass ich wieder voll arbeiten kann?

    Kann ich dann neuen Antrag auf teilerwerbsminderungsrente stellen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Spike

    • user
      Christian Schultz
      am 12.03.2022

      Hallo Spike, erst einmal ist es ja positiv, dass sich Ihre Gesundheit deutlich gebessert hat. Auch für die Rentenversicherung, denn die muss dann auch nicht mehr zahlen. Von daher sollten Sie mit Ihrem Arzt sprechen, ob dieser auch befürwortet, dass Sie wieder voll einsteigen möchten.

      Falls dem so ist, nehmen Sie Kontakt zur Rentenversicherung auf. Und dann haben Sie sozialrechtlich auch nichts zu befürchten.

  • user
    Lisa-Marie John
    am 09.03.2022

    Hallo,

    ich bekomme die volle EM und möchte einen Minijob beginnen.

    Nun habe ich gelesen das man sich von der gesetzlichen Rentenversicherung befreien lassen kann.

    Macht das in meinem Fall sinn?

    Ich werde nicht über die Grenze von 6300€ im Jahr kommen.

  • user
    Mario Seifert
    am 07.03.2022

    Hallo,

    ich beziehe eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von 517,- Euro und beziehe Grundsicherung. Jetzt habe ich das Angebot bekommen als freier Mitarbeiter zu arbeiten. Der Verdienst wäre zwischen 300,- und 420,- je nach Auftragslage aber nie mehr. Das ich die Tätigkeit der RV und dem Sozialamt melden muss ist klar, aber wie sieht es mit dem Finanzamt aus denn ich bekomme ja dann ein Honorar, wenn ja wie hoch wären denn die Steuern ca. Für Hilfe wäre ich Ihnen sehr verbunden.

    • user
      Christian Schultz
      am 07.03.2022

      Hallo Mario, zum Thema Steuern dürfen wir hier nicht beraten. Aber es gibt Freibeträge, unter denen Sie ohnehin keine Steuern zahlen müssen.

  • user
    Ricarda Rabas
    am 22.02.2022

    Hallo Christian,

    ich bekomme eine volle Erwerbsunfähigkeitsrente und arbeite 17 Stunden pro Woche (6 Tage Woche) als Stationsleitung einer Tankstelle. Natürlich bekomme ich bei dem Posten mehr als nur Mindestlohn. Aus gesundheitlichen Gründen kann ich jedoch nicht mehr arbeiten. Wird bei mir auch nur der Mindestlohn erlaubt bzw. die 6300€/Jahr? Es ist schließlich nicht meine Schuld das ich krank bin und nicht mehr voll arbeiten kann. Ich muss ja wohl nicht unterbezahlt arbeiten nur weil ich nicht voll einsatzfähig bin.

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2022

      Hallo Ricarda, natürlich ist es nicht Ihre Schuld, dass Sie schwer erkrankt sind. Die Hinzuverdienstgrenze gilt aber für alle vollen EM-Renten. Sie können also davon ausgehen, dass sich die DRV einen Teil der gezahlten Rente zurückholen wird. Auch mit Ihren Stunden müssen Sie aufpassen, sonst sind Sie die Rente schnell los. Ich empfehle Ihnen eine persönliche Beratung.

      • user
        Ricarda
        am 19.10.2022

        Wo kann ich mich da unabhängig beraten lassen? Ich glaube nicht das die Beratungsstelle der RV in meinem Sinne berät. Ich habe jetzt schon Probleme mit denen. Ich habe mein Nebeneinkommen bereits vor über 2 Jahren gemeldet, die RV hat nicht reagiert...erst jetzt, nachdem ich darauf hingewiesen habe das meine letzte Meldung auch tatsächlich die letzte ist, haben die sich gemeldet und wollen plötzlich eine enorme Rückzahlung. ... und alles auf einmal. Die können sich doch nicht erst jahrelang Zeit lassen und dann plötzlich alles auf einmal fordern. Ich habe mich in den letzten 2 Jahren bestimmt 20 mal bei denen gemeldet. Per Post, per Einschreiben, per E-Mail und telefonisch...es kam keine Reaktion.

  • user
    Jacky
    am 03.02.2022

    Hallo,

    wie ist es geregelt: bei Erhalt der vollen Erwerbsminderungsrente, einem Minijob auf 450.-€. Darf ich zusätzlich meine alte,kranke Nachbarin für 2 Tage a 2Stunden die Woche betreuen?

    Diese Betreuung würde aus der Verhinderungspflege bezahlt werden.

    Vielen Dank im Voraus.

    Jacky

    • user
      Christian Schultz
      am 23.02.2022

      Hallo Jacky, ich gehe davon aus, dass das kein Problem wäre. Fragen Sie am besten aber noch einmal bei der Deutschen Rentenversicherung nach.

  • user
    Stefanie
    am 10.01.2022

    Hallo Christian, das mit den Summen war im Video sehr gut erklärt und beantwortet schon mal die eine Frage :)

    Ich wüsste jetzt gerne noch, ob ich, wenn ich einen Online-Kurs hochlade, also bis auf die Vorbereitungen (schreiben und Video) nicht wirklich 'arbeiten würde', Rechnungen stellen darf? Und wenn ja, mit oder ohne Steuern (als Hobby-Künstler). Muss ich ein Gewerbe dafür anmelden? Darf ich das überhaupt?

    Ja, der Online-Kurs wird Geld kosten, denn einen Ausgleich dafür möcht ich schon haben :)

    Vielen Dank im Voraus

    LG Stefanie

    • user
      Christian Schultz
      am 17.01.2022

      Hallo Stefanie, das kann ich Ihnen leider nicht beantworten.

  • user
    Cora Henninger
    am 13.12.2021

    Hallo,

    ich habe eine Frage:

    Ich erhalte seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente.

    Mittlerweile ist diese auch unbefristet.

    Ich würde gerne 3 mal in der Woche arbeiten gehen für jeweils 2,5 Stunden in einem Alten- und Pflegeheim.

    Im Monat könnte ich somit 420.-€ hinzuverdienen.

    Jetzt habe ich gelesen, dass es bei Hinzuverdienst nicht nur darauf geachtet werden muss:

    "Bis zum Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze dürfen Sie maximal 6.300 Euro im Kalenderjahr hinzuverdienen, ohne dass sich Ihre Rente verringern würde. Wenn Ihr Entgelt den Freibetrag von 6.300 Euro übersteigt, wird nur der darüber hinausgehende Betrag berücksichtigt. Dieser Betrag wird dann durch 12 geteilt und zu 40 Prozent auf Ihre Monatsrente angerechnet. Sie erhalten dann nur noch eine Teilrente."

    sondern insbesondere auch hierauf:

    Zusätzlich muss Ihre individuelle Höchstgrenze für den Hinzuverdienst beachtet werden - den sogenannte Hinzuverdienstdeckel. Dieser orientiert sich an Ihrem höchsten Einkommen in den letzten 15 Jahren vor dem Rentenbeginn. Liegt Ihr Hinzuverdienst zusammen mit der schon im ersten Schritt gekürzten Rente über dem Hinzuverdienstdeckel, wird der darüber liegende Betrag voll von Ihrer Teilrente abgezogen.

    www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/In-der-Rente/Hinzuverdienst-und-Einkommensanrechnung/hinzuverdienst-und-einkommensanrechnung_node.html

    Soweit ich zurückverfolgen konnte, war in dieser Zeit (15 Jahre vom Jahr 2000 - 2015) mein höchster Verdienst im Monat etwa 2000.-€ netto, d.h. etwa 3000.-€ brutto.

    Meine derzeitige Erwerbsminderungsrente beträgt: 1365.-

    Meine Zusatzversorgungsversicherung beträgt: 400.-€

    Insgesamt erhalte ich somit eine Rente über den Betrag von 1765.-€

    Mit dem Hinzuverdienst von 450.-€ käme ich auf 2215.-€

    So wie ich diesen Artikel der Rentenversicherung verstanden habe, liege ich dann 215.-€ über dem, was ich verdienen dürfte.

    Diese 215.-€ würden mir sodann von der montlichen Rente wieder abgezogen.

    Jetzt wollte ich von Ihnen wissen, ob das wirklich so ist, dass ich dann weniger Rente bekommen würde.

    Ich leide unter Depressionen und habe Knochenmarkkrebs, ich kann nicht mehr viel leisten und bin auf meine Rente angewiesen.

    Ich möchte meine EM- Rente auf gar keinen Fall gefährden, deshalb bräuchte ich Ihren Rat damit ich nichts falsch mache.

    Ich hoffe, dass sie mir helfen können.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.12.2021

      Hallo Cora, individuelle Berechnungen können wir hier im Forum nicht überprüfen und deswegen auch nicht kommentieren. Aber bei einer vollen EM-Rente müssen Sie sich zum Hinzuverdienstdeckel keine Gedanken machen, solange Sie weniger als 450 Euro im Monat verdienen.

  • user
    Monika Schrul plsumann
    am 06.12.2021

    Hallo darf ich als vollerwerbsminderungs Rentner auch einen midi Lob machen wenn ich die 6.333 nicht uebersbreite

    • user
      Christian Schultz
      am 06.12.2021

      Ja, das gilt für die volle EM-Rente.

  • user
    Jürgen Witt
    am 08.11.2021

    Ich bekomme volle EM Rente. Ich habe einen minijob , verdiene zur Zeit ca.400 euro. Täglich nicht mehr als 3 Stunden. Was passiert wenn der Mindestlohn von 12 euro kommt. Muss ich dann KÜNDIGEN?

    • user
      Christian Schultz
      am 09.11.2021

      Hallo Jürgen, kündigen müssen Sie natürlich nicht. Entweder Sie arbeiten dann weniger, um unter 450 Euro zu bleiben. Oder Sie ändern nichts, dann wird Ihre Rente aber anteilig gekürzt. Dazu sollten Sie direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nachfragen.

  • user
    Bärbel Jähnig
    am 03.11.2021

    Hallo , habe aufgrund meiner Krebserkrankung ein Antrag auf EMR gestellt . sollte dies genehmigt werden wie sieht das aus wenn ich offiziel 2030 in Rente gehe ( Laut Rentenbescheid ) ? Geht das dann automatisch in die Altersrente über und bekomme ich dann etwas mehr Rente als mit der EMR ?

  • user
    Anja
    am 20.09.2021

    Hallo Herr Schultz,

    vielen Dank für Ihre sehr informative und hilfreiche Seite.

    Ich beziehe seit 2014 die volle Erwerbsminderungsrente und möchte nun als Lektorin & Autorin freiberuflich ein paar Euro hinzuverdienen.

    Gilt die Höchstgrenze für die Einnahmen oder die Summe in der Einnahmen-Überschussrechnung?

    Welchen Weg sollte ich zuerst gehen?:

    1. Rentenkasse informieren

    2. Finanzamt

    3. Website live schalten

    4. Aufträge annehmen

    Oder dürfen sich hier Dinge überschneiden?

    Ganz herzlichen Dank für Ihre Info!

    VG, Anja

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2021

      Hallo Anja, der Hinzuverdienst wird immer bei den Brutto-Einnahmen betrachtet - also nicht in der Überschussrechnung. Welche Reihenfolge Sie wählen, bleibt Ihnen überlassen. Sie können ja alles mehr oder weniger parallel erledigen.

      • user
        Ju
        am 06.06.2022

        Was bedeutet hier „Bruttoeinnahmen“? Ist damit der Gewinn aus der Freiiberuflichkeit gemeint?

        • user
          Christian Schultz
          am 07.06.2022

          Bitte direkt bei der DRV nachfragen, damit keine Missverständnisse entstehen.

  • user
    Michael W.
    am 19.09.2021

    Hallo, ich bekomme eine unbefristete volle Erwerbsminderungsrente. Zusätzlich arbeite ich täglich 1,5 Stunden als midijobber im Rahmen meiner 6300€ jährlich die ich fast ausschöpfe. Das mache ich seit 2017 so, davor als Minijobber. Werden die jährlich anlaufenden Rentenversicherungsbeiträge jeweils jährlich auf die Erwerbsminderungsrente angerechnet ( addiert) oder stimmt es das man 20 Jahre in dieser Form arbeiten muss bevor man gesetzlich Ansprüche auf eine Neuberechnung der Erwerbsminderungsrente hat?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2021

      Hallo Michael, das weiß ich leider nicht. Am besten direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Manuela Knigge
    am 24.08.2021

    Ich beziehe durch jahrelanger Dialyse und einer Transplantation dauerhaft Erwerbminderungsrente…., bis zur Altersrente.

    Mein Hibby ist das nähen, was ich zu Corona Zeit wirklich unglaublich viel gemacht habe !

    Jetzt eürde ich die Sachen gerne im Internet (auf entsprechenden Plattformen) verkaufen….und vielleicht auch auf Kunsthandwerkerbasaren.

    Mit meinem Rententräger habe telefonisch gesprochen und dort habe ich von diesen 6300 Euro gehört.

    Meine Frage……, brauche ich in irgendeiner Form einen Gewerbeschein um auf der sicheren Seite zu sein….., ich möchte da nichts verbotenes machen ;-)

    Freue mich über Antwort !

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2021

      Hallo Manuela, das weiß ich leider nicht. Für diese Frage sind wir nicht der richtige Ansprechpartner, rufen Sie am besten direkt beim Gewerbeamt Ihrer Kommune an.

  • user
    Laufel72
    am 22.08.2021

    Hallo,

    ich beziehe bis 31. 11 die volle Erwerbsminderungsrente. Wie sieht das da mit dem Verdienst eines 450€ Jobs aus?

    Sind da auch 6300€ maximal im

    Jahr

    Oder wird das auf die 11 Monate anders gerechnet.? Und wenn ich zweimal im Jahr bis 900€ verdienen darf, muss das für die Monate versteuert werden?

    Freue mich über eine schnelle Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Laudel72

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2021

      Hallo, die 6300 Euro dürfen Sie im Jahr hinzuverdienen. Es spielt keine Rolle, wenn Ihr Einkommen zwischen den Monaten schwankt. Aber natürlich müssen Sie stets im Auge haben, warum Sie Ihre EM-Rente beziehen. Länger als 3 Stunden am Tag dürfen Sie daher nicht arbeiten, sonst gefährden Sie Ihre Rente.

    • user
      Laudel72
      am 23.08.2021

      Vielen Dank für die Antwort,

      das heißt regulär 450 € Job,zuzüglich z.B 450€ Urlaubsgeld brutto aber,

      Richtig?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2021

      Alles brutto, genau.

    • user
      Laufel72
      am 24.08.2021

      Vielen Dank

  • user
    Kornelia Uhland
    am 01.07.2021

    Hallo,

    mein Mann bekommt die teilweise EM- Rente. Im Januar 2021 hat Mei Mann die volle Altersregelrente zum 1. 07.2021 mit Abzügen gestellt. Es ist ein vereinfachter Umstellungsantrag, trotzdem schafft die Rentenkasse nicht wie versprochen die Rentenzahlung zum 01.07.2021. Klar wird sie nach gezahlt, aber es wird trotz frühzeitiger Antragstellung nicht vor September wenn sogar nicht vor Oktober klappen. Die halbe Rente läuft bis zur vollen erst einmal weiter. Aber von 518 Euro Rente und meinen Minijob als Ehefrau in Höhe von 450 wird nicht reichen. Ich kann leider aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten. Aber von knapp 970 Euro können wir nicht leben bis irgendwann endlich der Bescheid von der Rentenkasse kommt. Das Jobcenter sagt das Sozialamt ist zuständig. Das Sozialamt sagt das Jobcenter ist zuständig, cweil ich als Ehefrau von 53 Jahren kein Anspruch auf Grundsicherung habe. Nun stehen wir da und kommen bei keiner Stelle weiter. Die Rentenkasse sagt wir müssen halt warten bis der Bescheid da ist. Mein Mann würde ja die Rente nach gezahlt bekommen. Das hilft uns aber nicht jetzt zur Zeit. Selbst bei der Krankenversicherung sieht jeder den anderen in der Pflicht. Wir sind ja nicht mal mehr Krankenversichert. Was können wir jetzt noch tun? Es hieß es würde ausreichen den Umwandlungsantrag drei Monate vorher zu stellen. Wir haben ihn fast 6 Monate vorher gestellt. Der Rentenkasse ist egal, dass wir ohne Krankenversicherung da stehen. Wir sind verzweifelt und wissen nicht wie lange es sich noch hin zieht.

    Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 02.07.2021

      Hallo Kornelia, ich sehe hier auch das Sozialamt in der Pflicht. Aber wenn es solche Schwierigkeiten gibt, empfehle ich eine persönliche Hilfestellung durch den SoVD oder einen Fachanwalt für Sozialrecht.

  • user
    Frank Oepen
    am 17.06.2021

    Hallo, ich beziehe eine volle Erwerbsminderungsrente als Dauerrente und habe einen Minijob auf 450 Euro Basis. Der Arbeitgeber zahlt alleine die Versichebeiträge ( Flichbeiträge )

    meine eine Frage: fällt später Meine Altersrente dadurch höher aus.

    Wenn ja wie hoch.

    Mit freundlichen Gruß

    • user
      Christian Schultz
      am 17.06.2021

      Hallo Frank, wenn Sie selbst auch eigene Rentenbeiträge zahlen würden, würde sich Ihre Rente um wenige Euro pro Jahr erhöhen.

      Trotzdem kann es sinnvoll sein, eigene Rentenbeiträge abzuführen. Denn auf diese Weise wahren Sie die Chance, später einen Zuschlag über die Grundrente zu erhalten: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/diese-3-dinge-sollten-sie-ueber-ihren-minijob-wissen

  • user
    Wolfgang
    am 07.06.2021

    Hallo

    Bekomme seit 2020 volle Erwerbsrente ca,420€. Die zu Verdienstgrenze habe ich verstanden.Da im nächsten Jahr neu geprüft wird,wegen Velängerung,ist meine Frage wenn ich jetzt einen Job mit3std täglich annehme, kann die Rentenversicherung mir dann auf Grund des Jobs nächtes Jahr die volle Erwerbsminderung streich bzw Verweigern?

    mfg

    • user
      Christian Schultz
      am 08.06.2021

      Hallo Wolfgang, Sie können auch mit voller EM-Rente bis zu drei Stunden am Tag arbeiten - das ist ja die gesundheitliche Voraussetzung für die Erwerbsminderungsrente. Das ist also auch kein Problem für Ihre Weiterbewilligung - die orientiert sich an den Berichten Ihrer Ärzte und möglicherweise einem Termin beim Gutachter.

  • user
    Mayer
    am 15.05.2021

    Hallo :-)

    Ich beziehe eine Vollerwerbsminderungsrente, habe einen Minijob im Hinzuverdienstbereich.

    Ich würde gerne ein Ehrenamt mit Vergütung beginnen, würde damit trotzdem unter 15 Wochenstd. bleiben.

    Damit wäre ich über der Hinzuverdienstgrenze.

    Würde dann nur der Beitrag über der Hinzuverdienstgrenze (geteilt durch 12, davon 40%) berechnet, oder kommt es darauf an, wieviel ich über der Grenze verdiene.

    Oder würde noch mehr abgezogen?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 18.05.2021

      Hallo, da sollten Sie bitte direkt bei der Rentenversicherung nachfragen. Die Kollegen dort können Ihnen auf den Cent genau sagen, was bei Ihnen angerechnet wird.

  • user
    Brigitte Turk
    am 04.04.2021

    HAllo ich habeda auch mal eine Frage zur erwerbsminerungsrente und zwar beziehe ich rückwirkend zum 1.01.2021 eine teil erwerbsminerungsrente bin aber immer noch krankgeschrieben habe meine rentenbewilligung am samstag diese woche im BRIEFKASTEN GEHABT meine Frage ist nun kann ich mich trotz teilerwerbsminderungsrente weiter krankschreiben lassen und was mach ich nach der krankschreibung mit meiner arbeitsstelle muss ich zusätzlich zur rente wieder arbeiten oder kann ich meinen arbeitsplatz auch ruhend stellen lassen ohne krankschreibung oder wenn ich bedenken habe in meinem arbeitsplatz wieder zu arbeiten sollte ich dann kündigen oder lieber warten bis mich der arbeitgeber kündigt

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Brigitte, bei der teilweisen Erwerbsminderungsrente ist es mit dem Nebenjob ein bisschen komplizierter - auch mit Blick auf die Hinzuverdienstgrenze.

      Aber grundsätzlich sagt die teilweise EM-Rente aus, dass Sie täglich zwischen drei und sechs Stunden arbeiten können. Von Ihrem Arbeitgeber erhalten Sie nur Lohn, wenn Sie dem nachkommen. Wenn die sechs Wochen Entgeltfortzahlung ausgelaufen sind, muss der Chef nicht mehr zahlen.

  • user
    Christian Schultz
    am 04.03.2021
  • user
    Andy
    am 04.03.2021

    Hallo,

    ich bin 50 J. alt beziehe seit 2015 eine volle Erwerbsminderungsrente.

    Stimmt es dass wenn ich mit 67 Jahren in Altersrente gehe, die Höhe der Altersrente nicht unter der jetzigen Erwerbsminderungsrente liegen darf/wird und das so vom Gesetzgeber vorgesehen ist?

  • user
    Alba
    am 03.03.2021

    Frage zur vollen Erwerbsminderungsrente und nebenberuflicher Selbständigkeit (max 1 - 2 Stunden pro Woche Freier Beruf Coaching). 6300 im Jahr darf man ja hinzuverdienen (in diesem Fall der Gewinn nach Abzug der Ausgaben).

    Kann man jetzt tatsächlich "nur" 450 Euro "Gewinn" monatlich hinzuverdienen und 1 x im Jahr 900 Euro = total 6300 Euro.

    Oder könnte man auch 525 Euro im Monat "Gewinn" als Selbständiger erzielen.

    Pro Jahr wäre ich dann auch bei den 6300 Euro mit dem Unterschied, dass 525 Euro den Minijob von 450 Euro übersteigt....

    Kann mich da jemand erleuchten?

    • user
      Christian Schultz
      am 03.03.2021

      Hallo Alba, wichtig sind zwei Punkte: Pro Tag dürfen Sie nicht mehr als drei Stunden arbeiten - zumindest normalerweise. Und im kompletten Jahr dürfen Sie nicht mehr als 6300 Euro an Einnahmen sein.

      Ich empfehle Ihnen, hierzu direkt mit der Rentenversicherung zu sprechen. Dann können Sie sich rückversichern, keinen Fehler zu begehen.

  • user
    Thorsten
    am 20.02.2021

    Hallo,

    macht es Sinn bei voller Erwerbsminderung und einem Minijob noch freiwllig den Anteil von ca. 17 Euro in die RV einzuzahlen? Der Arbeitgeber zahlt ja einen Pflichtanteil von ca. 63Euro.

    Ich habe gelesen, das solange man erwerbsgemindert ist, der spätere Anspruch auf Altersrente dadurch nicht steigt? Demnach könnte man sich die 17 Euro sparen.

  • user
    Maria
    am 10.02.2021

    Hallo . Ich bekomme seit 2016 Volle Erwerbsminderung Rente.Kriege Ich 315 Euro Monatlich Rente kein grundsicherung .Ich habe neben Job 450 euro monatlich und bezahle für Rente Versicherung von diese Beitrag 16 ,90 euro zu Rente.Das zählt zu meine Grundrente Beiträge? Habe Behinderungs Ausweis 70 GdB . Mann kann 5 Jahre rechnet zu Grundrente wegen Behinderung.Ich kriege .03.2022 Grundrente . Ich muss neue Antrag für Grundrente stellen?

    • user
      Christian Schultz
      am 10.02.2021

      Hallo Maria, wenn Sie eigene Rentenbeiträge für Ihren Minijob bezahlen, zählt das bei der Wartezeit für die Grundrente mit. Ob Sie am Ende wirklich Anspruch haben, weiß nur die Rentenversicherung. Einen Antrag müssen Sie nicht stellen, das wird automatisch geprüft.

  • user
    Heiko
    am 06.02.2021

    Guten Tag,

    Ich bekomme schon seit über 6 Jahren eine Teilerwendminderungsrente und arbeite 20 Stunden / Woche. Verdiene somit ca. 13000 Euro im Jahr zu meiner Teilrente hinzu.

    Kann ich jetzt noch zusätzlich einen Minijob annehmen in dem ich ein paar Stunden die Woche arbeite? Bis 6 Stunden am Tag darf ich ja , zurzeit sind es 4 Stunden am Tag.

    MfG

    • user
      Christian Schultz
      am 08.02.2021

      Hallo Heiko, bei der teilweisen EM-Rente wird vom Rententräger immer individuell festgelegt. Da müssten Sie sich direkt bei der DRV erkundigen.

  • user
    Nicky G
    am 03.02.2021

    Hallo Herr Schultz, letztes Jahr im Februar kam auch auf den Widerspruch die Ablehnung für EMR trotz 2 Gutachter die die EMR befürworteten.. Hatte weder Kraft noch Mut fürs Sozialgericht. Mittlerweile war ich in Reha mit Ergebnis arbeitsunfähig und erwerbsgemindert unter 3 Stunden, der neue Antrag ist gestellt.

    Ab 01.04. bekomme ich kein ALG 2 mehr aufgrund BG mit Freund, er verdient zuviel für ALG 2 , somit bin ich ab dann auch nicht mehr krankenversichert. Für eine freiwillige KV haben wir das Geld nicht und ich bin chronisch krank.

    Heute war ein Inserat in der Zeitung Reinigungskraft Mo-Fr 5.45-8.15 sozialversicherungspflichtig. DAS wäre ja super, 1. unter 3 Stunden und ich wäre KV. Der Bruttolohn wäre dann bei 500 € damit komme ich ja auch nicht auf die jährlichen 6300 €

    Kann ich das annehmen für den Fall das die EMR gezahlt wird ?

    Lieben Dank für Ihre Mühe

    • user
      Christian Schultz
      am 04.02.2021

      Hallo Nicky, wenn Sie täglich unter drei Stunden bleiben und die Hinzuverdienstgrenze nicht überschreiten, sollte das kein Problem sein. Lassen Sie sich gern aber noch einmal individuell bei meinen Kollegen beraten. Nur in unserer Sozialberatung können wir auf solche Fragen verbindliche Antworten geben: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

  • user
    Christian Schultz
    am 02.02.2021

    Hallo Kai, im Arbeitsrecht können wir Dir leider nicht helfen. Da müsstest Du einen Fachanwalt zu Rate ziehen.

    Mit Steuern hat die Obergrenze von 6.300 Euro erst einmal nichts zu tun. Das ist die allgemeine Hinzuverdienstgrenze in der Deutschen Rentenversicherung. Die gilt sowohl für die EM-Rente als auch diverse Formen der vorgezogenen Altersrente.

  • user
    Kai Duke
    am 02.02.2021

    Hallo zusammen, ich habe zwei Fragen.

    zu 1. Kann der Arbeitnehmer mit dem Arbeitgeber einen 450 Euro Job vereinbaren der eine gewisse Mindestlaufzeit hat, z. B. über 5~6 Jahre, oder waren dies sittenwidrige Verträge?!

    zu 2. Wie ist das gemeint mit 10x 450 Eur= 4500 Eur + 2x 900 Eur. die eigentliche steuerfreie Grenze liegt doch bei 450 Eur beim Minijob.

    Vielen Dank für die Antworten.

    Gruß Kai

  • user
    Maria
    am 25.01.2021

    Hallo. Ich werde tw EM Rente erhalten. Bis zu 6 Std kann ich arbeiten. Dann wird meine EM-Rente herangezogen die ich mit 67 erreiche. 1750 Euro. Was bekäme ich EM -Rente und wie viele Stunden darf ich dann bei meinem AG noch arbeiten. 6 Std oder weniger? Und wie viel darf ich Brutto im Jahr verdienen. Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 25.01.2021

      Hallo Maria, bei der teilweisen EM-Rente wird die Hinzuverdienstgrenze individuell von der Rentenversicherung ermittelt. Da müssen Sie also bitte direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Diana
    am 20.01.2021

    Hallo, mein Freund ist wohnungslos und bezieht circa 350 Euro EU Rente und ist bisher vom Sozialamt um 60 Euro ca. aufgestockt worden. Das Sozialamt hat auch die Krankenkassenbeiträge übernommen. Er könnte jetzt einen Minijob auf 450 Euro Basis beginnen, damit würde die Aufstockung vom Sozialamt entfallen. Meine Frage dazu ist, entfällt damit auch die Zahlung der Krankenkassenbeiträge durch das Sozialamt und er müsste die Beiträge selbst zahlen? Vielen Dank.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.01.2021

      Hallo Diana, normalerweise werden auch beim Bezug einer EM-Rente Krankenkassenbeiträge einbehalten. Damit wäre Ihr Freund auch krankenversichert.

  • user
    Eco
    am 18.01.2021

    Ich bekomme erwerbsunfähigskeitrente von 203euro+ Aufstockung mit Grundsicherung auf hartz4 Niveau. Habe einen behindertenausweis mit 70prozent.Wieviel darf ich bei der rehawerkst für Behinderte Menschen evim zu der von meiner Rente von 203euro+Aufstockung von Grundsicherung dazuverdienen ohne Abzüge zu kriegen.kann mir das bitte jemand beantworten?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.01.2021

      Hi Eco, diese Frage habe ich oben bereits beantwortet.

  • user
    Ecevit
    am 18.01.2021

    Ich bekomme Erwerbsunfaehigkeitsrente von 203euro + Grundsicherung also auf hartz4 Niveau aufgestockt.ich darf bis zu 3Stunden am Tag arbeiten also keine volle erwerbsunfähigkeitsrente .Ich will bei evim rehawerkstatt für Behinderte Menschen arbeiten,wieviel darf ich dazuverdienen.wie gesagt meine ERwerbsunfähigkeitsrente beträgt 203euro das wird mit Grundsicherung vom Sozialamt auf hartz4 Niveau aufgestockt.

  • user
    Selvi
    am 16.01.2021

    Guten Tag ,

    Ich bekomme befristeter Ewerbsminderungsrente seit 6 Jahre.

    Darf ich bis zu 300 Euro dazu verdienen ohne meine Rente zu schaden?

    Lg

    • user
      Christian Schultz
      am 18.01.2021

      Hi Selvi, wie im Beitrag geschrieben: Bis zu 6300 Euro im Jahr sind kein Problem. Natürlich dürfen Sie nicht mehr als drei Stunden am Tag arbeiten. Geht ja auch gar nicht mit voller Erwerbsminderung.

  • user
    Rita Steinbruch
    am 12.01.2021

    Guten Tag

    Ich bin erwerbsunfähig und habe einen Minijob, wo ich längst keine 450 Euro verdiene.

    Kann ich in einer Woche eigentlich 5 Tag a 3 Stunden arbeiten?

    Würde mich über eine Antwort freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.01.2021

      Hallo Rita, grundsätzlich schon. Bei voller Erwerbsminderung haben Sie ja normalerweise ein Restleistungsvermögen von bis zu drei Stunden am Tag.

  • user
    Steph
    am 04.01.2021

    Hallo,

    ich, alleinerziehende eines 11.j., beziehe seit 2017 ALG II und werde seit mehr als 2 Jahren alle 4 Wochen erneut krank geschrieben. Eine Reha mit Kind in 2019 war furchtlos. Ein Erwerbsminderungsrentenantrag läuft seit Ende August.

    1. Kann mich der Gutachter dazu zwingen, erneut eine Reha zu machen, in die ich mein Kind nicht mitnehmen darf? Denn ohne es fahre ich nicht.

    2. Bekomme ich dann weniger als ALG II?

    3. Ich zahle monatlich 53,27€ zu meiner Wohnung selbst dazu, das Jobcenter akzeptierte die Wohnung nicht! Ich benötigte einen Bürgen. Droht uns seitens der Rentenkasse nun ein weiterer Auszug/Umzug? Das verkraften wir nicht.

    4. Oder kann es sein, dass die Rentenkasse die Wohnung akzeptiert und mehr als das Jobcenter zahlt? Wer zahlt da was? Oder muss ich dann vom Sozialamt noch aufstocken lassen?

    Danke für Ihre Mühe,

    LG Steph

  • user
    Miguel Becerra
    am 17.12.2020

    Hallo. Wenn ich z.b. eine Erwerbsminderungsrente von 1.100 Euro bekomme und mein Partner andere Erwerbsminderungsrente von weitere 1.100 Euro pro Monat, darf ich pro Jahr bis 6.300 Euro dazu verdienen oder wäre meine Rente im Gefahr? Danke.

    • user
      Christian Schultz
      am 17.12.2020

      Hi Miguel, der Hinzuverdienst bezieht sich auf Arbeitseinkommen. Was Ihr Partner an Rente erhält spielt hier erst einmal keine Rolle. Anders ist das, wenn Sie zusätzlich Grundsicherung erhalten würden. Aber mit 1100 Euro im Monat ist das wohl ausgeschlossen.

  • user
    Christian Schultz
    am 02.12.2020

    Hallo Andrea, der Hinzuverdienst wird immer anhand des Brutto-Verdienstes betrachtet.

  • user
    Andrea Baschke
    am 01.12.2020

    Frage zum Hinzuverdienst bei EU Rente. Beziehen sich die Freigrenzen auf den brutto oder netto Lohn?

  • user
    Christian Schultz
    am 23.11.2020

    Hallo Bettina, ein "Anrecht" auf einen Minijob gibt es leider nicht - auch nicht mit Schwerbehinderung. Ob Sie aber einen Aufhebungsvertrag unterzeichnen sollten, müsste man sich im Einzelnen anschauen. Da empfehle ich eine individuelle Beratung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/

  • user
    Bettina Lang
    am 20.11.2020

    Hallo, ich bin 59, habe MS und habe jetzt den Bescheid für die volle EU Rente bekommen,. Nun würde ich gerne noch einen Mini Job machen, Mein Arbeitgeber lehnt das aber ab, weil sie jetzt aufgrund von Corona keine 450 € Kräfte mehr einstellen. Meine Frage, habe ich als behinderter Mensch trotz EU Rente noch ein Recht auf einen Minijob oder muss ich den Aufhebungsvertrag vom AG unterschreiben?

  • user
    Christian Schultz
    am 11.11.2020

    Hallo Ute, sobald Sie die sogenannte "Regelaltersrente" erreicht haben, dürfen Sie so viel hinzuverdienen, wie Sie möchten. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/10/06/rente-und-nebenverdienst-wann-wird-gekuerzt-wann-nicht/

  • user
    Ute
    am 10.11.2020

    Hallo ich bekomme die Vorzugsrente darf ich dann bis an mein Lebensende nur die 6300 dazu verdienen oder gibt es ein ,,Alter,, ab wo ich mehr verdienen darf.

  • user
    Christian Schultz
    am 06.11.2020

    Hallo, der Begriff "Vorzugsrente" sagt mir für die gesetzliche Rente gar nichts. Meinen Sie eine Erwerbsminderungsrente?

    Generell kann man sagen, dass Sie ab dem Erreichen der Regelaltersgrenze unbegrenzt hinzuverdienen können. Wo die bei Ihnen liegt, ist vom Geburtsjahr abhängig, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/10/06/rente-und-nebenverdienst-wann-wird-gekuerzt-wann-nicht/

  • user
    Nowak
    am 05.11.2020

    Hallo ich bin 62 und bekomme Vorzugsrente ich verdiene 420 auf mini Job dazu darf ich mit 65 unbegrenzt dazu verdienen.

  • user
    Christian Schultz
    am 05.11.2020

    Hallo Chris, die Rentenversicherung erfährt automatisch über die Krankenkasse, wie viel Sie arbeiten. Diese führt ja Rentenbeiträge ab.

  • user
    Chris Osterthun
    am 04.11.2020

    Hallo, ich bekomme volle EMR und habe einen 450 Euro Job.

    Wie kontrolliert die Rentenversicherung die Grenze von 6.300 Euro im Jahr? Mir der Jahresmeldung? Oder wird zwischendurch geprüft?

    Danke

  • user
    Susanne Hoffmann
    am 25.10.2020

    Hallo Herr Schultz! Vielen Dank für den Hinweis! Das werde ich umgehend tun. Mi freundlichen Grüßen! S. Hoffmann

  • user
    Christian Schultz
    am 23.10.2020

    Hallo Frau Hoffmann, im Steuerrecht kenne ich mich leider nicht aus. Aber da der Grundfreibetrag zurzeit bei 9408 Euro liegt, gehe ich davon aus. Rufen Sie am besten direkt beim Finanzamt an.

  • user
    Susanne Hoffmann
    am 22.10.2020

    Hallo Herr Schultz! Muss ich bei voller EU-Rente (ca. 950€) plus einer geringfügigen Beschäftigung (450€) eine Steuererklärung machen?

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo Wolfgang, das kann ich gerade leider nicht aus dem Stehgreif beantworten. Bitte rufen Sie direkt bei Ihrer Krankenkasse an.

  • user
    Christian Schultz
    am 19.10.2020

    Hallo Ludwig. Ja, das Urlaubsgeld wird bei den 6300 Euro pro Jahr berücksichtigt. Es handelt sich ja ebenfalls um Erwerbseinkommen.

  • user
    Wolfgang
    am 19.10.2020

    Ich beziehe eine kleine volle Erwerbsminderungsrente 370 EUR und bezahle ca. 195 EUR Kranken- und Pflegeversicherung, weil ich die 9/10-Regelung nicht erfülle. Außerdem habe ich zwei Minijobs mit zusammen 420 EUR bei 1,2 Stunden Arbeit pro Tag. Wenn ich nun z.B. wegen Lohnerhöhung in den Midijob Bereich komme, zahle ich dann weiter den nicht ermäßigten Krankenversicherungsbeitrag oder nur die Sozialabgaben für die dann sozialversicherungspflichtige Arbeit?

  • user
    Ludwig Diermeier
    am 18.10.2020

    habe volle erwerbsminderungsrente bin nebenbei geringfügig beschäftigt max 6300 euro. meine frage wird das urlaubsgeld angerechnet?

  • user
    Christian Schultz
    am 14.10.2020

    Hallo Merle, bei voller EM-Rente dürften Sie offiziell nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.10.2020

    Hallo Herr Winkler, in der Grundsicherung werden Einkünfte aus Erwerbstätigkeit ab dem ersten Euro angerechnet. Allerdings gibt es einen Freibetrag in Höhe von 30 Prozent, mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2018/01/16/grundsicherung-und-hartz-4-was-sind-die-groessten-unterschiede/

    Bei einem 450-Euro-Job dürften Sie wohl rund 130 Euro behalten. Den Rest würde man mit Ihrer Grundsicherung verrechnen. Bevor Sie einen Job annehmen, sollten Sie sich aber dennoch vorher im Amt nach den genauen Zahlen erkundigen.

  • user
    Merle
    am 11.10.2020

    Ich beziehe unbefristet volle Erwerbsminderungsrente und möchte etwas hinzuverdienen. Wie dürften 12 Wochenarbeitsstunden aufgeteilt werden? Wären z.B. 3 Tage á 4 Stunden oder 2 Tage á 6 Stunden erlaubt? DRV antwortet leider nur "das kontrollieren wir nicht".

  • user
    J. Winkler
    am 10.10.2020

    Hallo Herr Schulz, ich bekomme seit 1, 5 Jahren 352€ Rente wegen voller Erwerbsminderung (unbefristet) und werde zusätzlich mit ca 400€ vom Sozialamt grundsicherungsunterstützt. Ich überlege nun, ob es Sinn macht, mich für einen 450€ Minijob zu bewerben- denn meine Frage wäre, ob das mit der sozialen Grundsicherung verrechnet wird und /oder diese dann wegfällt? Im Rentenbescheid steht eine monatliche Hinzuverdienstgrenze von 900€.

    Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar, J. Winkler

  • user
    Christian Schultz
    am 02.10.2020

    Hallo Simon, nein - die Beitragszahlungen auf den Minijob gefährden die Rentenzahlung nicht. Es ist aber immer sinnvoll, eigene Rentenbeiträge abzuführen. Zum Beispiel, wenn Sie später unter Umständen auf 33 Jahre für die Grundrente kommen müssen. Und wer weiß, welche Gesetzesänderungen noch in der Zukunft auf uns zukommen. Dann sind Pflichtbeiträge in der Rente oftmals Gold wert: www.sovd-sh.de/2020/05/19/grundrente-und-erwerbsminderungsrente-wie-passt-das-zusammen/

  • user
    Simon
    am 02.10.2020

    Kann man seine Erwerbsminderungsrente verlieren, wenn man bei einem Minijob den Antrag zur Rentenbefreiung stellt (also vom Gehalt keine Beiträge zahlt)?

  • user
    Christian Schultz
    am 30.09.2020

    Hallo Winfried, bei der Altersrente für langjährig Versicherte gilt bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze die Schwelle von 6300 Euro. Wenn Sie mehr verdienen, wird Ihr Erwerbseinkommen mit der Rente verrechnet. Wie gesagt - bis zur Regelaltersgrenze. Danach können Sie neben der Rente so viel verdienen, wie Sie wollen.

    Wegen der ganzen Corona-Sache gilt in diesem Jahr eine drastisch erhöhte Grenze von 44.590 Euro. Wenn Sie 2022 in Rente gehen, bringt Ihnen das allerdings nichts.

  • user
    Winfried Löckener
    am 30.09.2020

    Hallo Christian,

    danke für die Antwort. Ich möchte hier noch einmal kurz nachhaken, weil dies für mich doch sehr interessant und wichtig ist. Ich gehe zum 1.6. 2022 nach 45 Berufsjahren mit 64 Jahren in Rente. Also ein Jahr früher. Kann ich dann bereits unbegrenzt hinzuverdienen?

    Gruß

    Winfried

  • user
    Christian Schultz
    am 29.09.2020

    Hallo Winfried, beim Hinzuverdienst zur EM-Rente spielt es keine Rolle, ob Sie angestellt oder selbstständig sind. Hauptsache, Sie bleiben unter den drei Stunden am Tag und verdienen pro Jahr weniger als 6300 Euro.

    Ab Erreichen der Regelaltersgrenze können Sie sogar unbegrenzt hinzuverdienen.

  • user
    Winfried Löckener
    am 29.09.2020

    Hallo Christian,

    vorab erstmal meinen Dank für diese Informationen und dass du dich hier zur Verfügung stellst um Fragen zu beantworten. Bei mir ist folgendes. Ich übe eine Nebentätigkeit als Kleinunternehmen(Umsatzsteuerbefreit) aus und gehe nun bald auch in Rente. Darf ich auch 6300 Euro als Kleinunternehmen dazu verdienen.

    Gruß

    Winfried

  • user
    Christian Schultz
    am 28.09.2020

    Hallo Mina, grundsätzlich dürfen Sie auch mit voller EM-Rente bis zu 6300 Euro pro Jahr hinzuverdienen, ohne dass Ihre Rente gekürzt wird.

    Aber natürlich ist es wichtig, dass Sie nur in dem Rahmen beruflich tätig sind, der Ihnen trotz Ihrer gesundheitlichen Probleme möglich ist. Länger als drei Stunden pro Tag gehen also normalerweise nicht - sonst könnte es tatsächlich Schwierigkeiten geben.

  • user
    Mina
    am 27.09.2020

    Ich. Habe eine volle Erwerbsminderungsrente die dauerhaft gewährleistet wurde, wenn ich ein Minijob mache, kann es sein dass meine Rente mir weggenommen werden kann.

  • user
    Christian Schultz
    am 22.09.2020

    Hallo Elvi, es kommt auf die Art Ihres Minijobs an. Wenn Sie all die Jahre immer eigene Rentenbeiträge abgeführt haben, sind das Pflichtbeiträge. Die zählen für die Wartezeit bei der Altersrente für langjährig Versicherte mit. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2020/05/26/45-versicherungsjahre-zaehlt-erwerbsminderungsrente-hier-mit/

  • user
    Elvi Fuchs
    am 22.09.2020

    Guten Tag,

    ich habe eine Frage der Rentenzeit. Wenn man 45 Jahre gearbeitet hat, kann man ja früher in Rente gehen. Wie sieht es bei einer Erwerbsminderungsrente aus; wenn ich nur 43. Jahre voll habe, aber immer einen Minijob die letzten Jahre ausgeübt habe. Zählt diese Zeit zu den Rentenjahren??

  • user
    Christian Schultz
    am 21.09.2020

    Hallo Manuela, den Minijob dürften Sie in jedem Fall weiter ausüben. Es ist allerdings sehr wahrscheinlich, dass das Jobcenter nun auf Sie zukommt, da Sie zurzeit nicht vermittelbar sind. Wurde bereits ein Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt?

  • user
    Christian Schultz
    am 21.09.2020

    Hallo Diet, grundsätzlich könnten Sie das machen. Um ganz sicherzugehen, sollten Sie sich in dieser Frage aber noch einmal anhand des konkreten Arbeitsvertrages und Ihres Rentenbescheides beraten lassen. Entweder bei einem Fachanwalt für Sozialrecht oder im SoVD.

  • user
    Diet
    am 20.09.2020

    Hallo,

    ich bekomme die volle Erwerbsminderungsrente. Kann ich auch einen Job in Sozialen Dienst für einmal in der Woche annehmen?

    Doch es handelt sich um ein Bereitschaftsdienst ( 12 Stunden)

    Und ich arbeite ja so gesehen keine 12 Stunden

    Oder wird nur die Zeit berechnet wo ich wirklich Srbeite?

  • user
    manuela angermann
    am 19.09.2020

    bin hartz 4 emfänger mit minijob ,aber schwankendes einkommen,zwischen 100 bis 200 oder 0 euro im monat .da schule .und in ferien kein geld .war nur zur reha.reha sagt höchest nur 3stunden am tag arbeiten.was passiert jetzt weiter hartz 4 oder muss rente beantragen?und darf trotzdem den minijob weiter machen.

  • user
    Christian Schultz
    am 15.09.2020

    Ja, klar - das ist möglich. Wichtig ist, dass Sie im Regelfall nicht länger als drei Stunden am Tag arbeiten. Die maximale Hinzuverdienstgrenze im Jahr beträgt dann 6300 Euro.

  • user
    Grimm
    am 15.09.2020

    Hallo,

    ich bekomme volle Erwerbsminderungsrente. Ich würde gerne bis zu 450,- dazuverdienen. Darf ich auch 2 Minijobs ausüben, wenn beide zusammen nicht mehr als 450,- im Monat ergeben?

  • user
    Christian Schultz
    am 15.09.2020

    Hallo Ronald, Sie haben zweimal im Jahr die Möglichkeit, anstatt von 450 Euro ganze 900 Euro zu verdienen. So kommt die Hinzuverdienstgrenze von 6300 Euro zustande. Wenn Sie bei voller EM-Rente mehr dazu verdienen, wird ein großer Teil davon von Ihrer Rente abgezogen.

    • user
      Dagmar Brö
      am 05.03.2021

      .. die Angaben des Steuerbüros sind richtig.

      Als Minijobber darf man nur dann mehr verdienen, wenn der zusätzliche Einsatz "unvorhersehbar" war. Also wenn ein Mitarbeiter überraschend erkrankt ist, und der Minijobber zusätzlich einspringt.

      Eine Urlaubsvertretung wäre nicht unvorhersehbar und kann dann dazu führen, dass der Job seine Minijob Privilegien verliert und im Nachgang eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung wird.

      Auch "einfach so" 2 mal im Jahr 900,- € statt 450,- € zu verdienen, geht leider nicht.

      Diesen Irrtum unterliegen leider viele Arbeitgeber, die ihren Minijobbern gerne Weihnachts- und Urlaubsgeld nochmal 450,- € draufzahlen wollen. Ein gefundenes Fressen für jeden Sozialversicherungsprüfer.

      Das hat aber mit der Renten-Hinzuverdienstgrenze nichts zu tun, sondern einzig und allein mit der Beurteilung des Minijobs.

  • user
    Ronald Schönfeldt
    am 15.09.2020

    Hallo!

    Ich voll Erwerbsunfähig berentet. Ich verstehe das mit den Hinzuverdienst Grenzen nicht ganz. 6300 € darf man bei voller Erwerbsunfähigkeit dazu verdienen. Bei einem 450€ Job liegt die Hinzuverdienst Grenze bei 5400€! Wenn ich über 5400€ verdiene, dann ist das ganze doch kein Minijob mehr und ich muss Abgaben Zahlen. Lohnt sich dann das ganze noch? Oder müsste ich den Rest in einen anderen Minijob dazu verdienen. Wie könnte ich sonst die 6300€ ausschöpfen? Auch das Lohnsteuer Büro des Arbeitgebers hat gesagt, dass ich nicht mehr als 5400€ dazu verdienen darf. Es wäre sonst kein Minijob mehr. Können sie das genauer erläutern? Welche Vor- und Nachteile gäbe es?

  • user
    Christian Schultz
    am 31.08.2020

    Hallo Deniz, zunächst zu Ihrer zweiten Frage: Ob es eine volle oder teilweise EM-Rente gibt, entscheidet am Ende das Gutachten des Amtsarztes. Es kommt darauf an, ob Ihr Mann weniger als drei oder bis zu sechs Stunden am Tag arbeiten kann. In einigen Fällen gibt es auch die volle Rente, wenn Ihnen eigentlich nur die halbe zustehen würde: www.sovd-sh.de/2019/10/17/wann-bekomme-ich-eine-arbeitsmarktrente/

    Bei voller Erwerbsminderungsrente kann Ihr Mann im Jahr bis zu 6300 Euro verdienen, ohne dass die Rente gekürzt wird. Bei 500 Euro im Monat besteht also keine Gefahr.

  • user
    Deniz
    am 30.08.2020

    Hallo Ich hätte eine Frage

    Mein Ehemann bekommt die Volle Erwerbsminderungsrente ca 600 Euro monatlich ab November

    Momentan arbeitet er Teilzeit 4 tage Woche

    Er muss reduzieren das er monatlich 500 Euro bekommt

    Meine Frage wäre wenn er auf Mini Job arbeitet wir seine Erwerbsminderungsrente nicht weniger ( weil Mann berechnet ja die Rente nach Prognose

    Dann hätte ich noch eine Frage wer entscheidet ob Mann die Volle Erwerbsminderungsrente bekommt oder Teil Erwerbsminderungsrente bekommt

  • user
    Ralph Müller
    am 23.08.2020

    hallo Bernd, solange die Hinzuverdienstgrenze von 6.300 pro Jahr nicht überschritten wird, Scheint mir bei max. 30 Stunden/Monat auch sehr unwahrscheinlich. Wenn doch überschritten wird, wird abzgl. des Freibetrags 40% der Rente einbehalten. VG Ralph aus Berlin

  • user
    Christian Schultz
    am 30.07.2020

    Ja, er darf einen Minijob ausüben. Wenn Ihr Lebensgefährte im Jahr bis zu 6300 Euro verdient, wird die Erwerbsminderungsrente nicht gekürzt.

  • user
    Bliss
    am 30.07.2020

    Mein Lebenspartner ist vom Arzt kaputt geschrieben auf Grund Copd soll jetzt eine Erwerbsunfähigkeits Rente von 585€ bekommen darf er was dazu verdienen

  • user
    Christian Schultz
    am 20.07.2020

    Hallo Iris, die Rechnung geht so: 10 x 450 Euro und in zwei Monaten darf man theoretisch bis zu 900 Euro hinzuverdienen. Aufs Jahr hochgerechnet kommt man so auf 6300 Euro.

  • user
    Iris
    am 06.07.2020

    Aber wenn ich eine 450 Euro job habe sind das im Jahr 5400 das verstehe ich nicht mit 6300 im Jahr Ich habe auch die volle Erwerbmisterungrente,,,

  • user
    Christian Schultz
    am 22.06.2020

    Hallo Doris, die Angaben stimmen. Mit voller Erwerbsminderungsrente gilt eine feste Obergrenze von 6300 Euro pro Jahr. Diese Angaben finden Sie auch in dieser offiziellen Broschüre der Deutschen Rentenversicherung: www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Downloads/DE/Broschueren/national/erwerbsminderungsrentner_hinzuverdienen.pdf

  • user
    Bernd
    am 22.06.2020

    Vielen dank für die Schnelle Antwort.

    LG

  • user
    Christian Schultz
    am 22.06.2020

    Hallo Bernd, grundsätzlich dürfen Sie auch mit voller Erwerbsminderungsrente ohne Probleme arbeiten. Dabei müssen Sie lediglich auf die Hinzuverdienstgrenze achten. Wenn Sie im Jahr weniger als 6300 Euro aus Ihrem Nebenjob einnehmen, wird Ihre Rente nicht gekürzt. Es spricht also erst einmal nichts gegen die Aufnahme eines Minijobs.

    • user
      Rosemarie
      am 06.01.2021

      Beim Hinzuverdienst zur vollen Erwerbsminderungsrente muss auch berücksichtigt werden, dass die wöchentliche Arbeitszeit von 10 Std INKL FAHRZEIT nicht überschritten werden darf.

    • user
      Stephe
      am 08.02.2021

      Hallo,

      ich dachte immer man darf täglich unter 3 Stunden arbeiten bei voller EMR.

      Wie kommst Du auf wöchentlich 10 Std? Das ist mir völlig neu.

      Viele Grüsse

      Stephe

    • user
      Andrea Befort
      am 22.02.2021

      Wo steht dies geschrieben. Darf ich bei voller Erwerbsminderungsrente auch 1-2 Tage pro Woche mehr als 3 Stunden arbeiten und die restlichen Tage nicht?

    • user
      Norbert
      am 29.04.2021

      Ich wollte 2 mal die Woche 5 Std. Arbeiten , habe volle Erwerbsunfähigkeit

      komme dann auf 440 Euro Brutto monatlich das ich nicht so viel Benzin verfahre

      eben 2 mal 5 Std. wöchentlich wer das ok ohne die Rente zu Gefährten ?

    • user
      Christian Schultz
      am 30.04.2021

      Hallo Norbert, grundsätzlich gilt, dass Sie pro Tag maximal drei Stunden bei voller EM-Rente arbeiten dürfen. Bevor Sie mehr Stunden leisten, sollten Sie sich noch einmal bei der Rentenversicherung rückversichern,

  • user
    Bernd
    am 22.06.2020

    Moin Moin

    ich beziehe seit April 2010 eine volle Erwerbminderungsrente als Dauerrente, ich würde meine Rente gerne auf bessern, mit ca 20-30 Std im Monat Max. da ich Gesundheitlich auch nicht mehr schaffen würde. Die SOVD hier in Ostfriesland hat mir abgeraten, da man mir deswegen evtl die Rente kürzen würde oder ganz streichen würde, ich bin auch Mitglied in der Sovd, seit ausbruch meiner Krankheit 2006. Was können sie mir raten bezüglich eines Minijobs.

    MFG

  • user
    D. Reuter
    am 19.06.2020

    Soweit ich informiert bin stimmen die Angaben auf dieser Seite nicht. Auch bei einer vollen Erwerbsminderungsrente und einer Alternsrente für Behinderte gilt der Hinzuverdienstdeckel. Dieser verhindert beispielsweise, dass ich auch nur einen Cent hinzuverdienen darf. Er besagt, dass Rente und Hinzuverdienst zusammengerechnet nicht höher sein darf wie die Einkünfte im bestbezahlten Jahr innerhalb der letzten 15 Jahre. Es ist also nicht richtig, dass man bis zu 6.300 Euro auf jeden Fall hinzuverdienen darf.

  • user
    Christian Schultz
    am 20.01.2020

    Hallo Friedhelm, ich verstehe Ihre Frage nicht. Was genau wollen Sie wissen?

  • user
    Friedhelm
    am 18.01.2020

    Ich habe mal eine Frage? Ich bekomme im Monat eine Erwerbsminderungsrente 124 Euro und bekomme 180,57 von der Grundsicherung. Da muss ich auskommen. Ich komme nicht aus. Wie kann das sein?

  • user
    IL hen Norbert
    am 28.08.2019

    Die Hinzuverdienstgrenze für die Rente ist gut schön. Vergessen wird meines Erachtens nur das es auch noch das Finanzamt gibt das schon bei mehr als 5400 € die Hand aufhält. Warum wird das nie berücksichtigt?

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