Begründung nach dem Widerspruch: Wie lange habe ich Zeit?
Aktuelles Rente Pflege Behinderung Gesundheit
Sie sind mit der Entscheidung von Rentenversicherung oder Krankenkasse nicht einverstanden? Dann können Sie gegen den entsprechenden Bescheid Widerspruch einlegen - und zwar innerhalb eines Monats. Begründen müssen Sie diesen Schritt natürlich auch, aber damit können Sie sich länger Zeit lassen.
Ihr Antrag auf eine Erwerbsminderungsrente wurde abgelehnt? Die Krankenkasse hat ohne nachvollziehbaren Grund die Zahlung des Krankengeldes eingestellt? Oder haben Sie einen höheren Grad der Behinderung erwartet? In all diesen Fällen erhalten Sie von der jeweiligen Behörde einen Bescheid - also ein besonderes Dokument, das Sie über eine amtliche Entscheidung informiert.
Gegen solch einen Bescheid im Sozialrecht können Sie Widerspruch einlegen. Dafür haben Sie genau einen Monat Zeit - ab dem Zeitpunkt, an dem Ihnen die Post zugestellt wurde.
Erst Bescheid, dann die Begründung
Doch wenn Sie sich dazu entschließen, gegen die Entscheidung der Sozialbehörde in den Widerspruch zu gehen, müssen Sie dafür auch einen guten Grund haben. Ansonsten wird die Krankenkasse oder Arbeitsagentur den Bescheid mit Sicherheit nicht zurücknehmen.
Sollten Sie die Gründe schon jetzt parat haben, fügen Sie diese natürlich im Widerspruch an. Doch häufig läuft es im Sozialrecht anders: Oft dreht sich die Entscheidung der Behörde um Ihre Gesundheit. Wie krank sind Sie wirklich? Wie viele Stunden pro Tag können Sie arbeiten? Reicht die Gehbehinderung für ein bestimmtes Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis?
Wenn es um solche Fragen geht, müssen Sie häufig eine Form von Beweisen liefern. Und das geht bei gesundheitlichen Aspekten ausschließlich über den Bericht eines Arztes. Wir sprechen hier von Gutachten oder Befundberichten.
Begründung erfordert Befundberichte
Wenn Sie aber darauf angewiesen sind, dass Ihr Haus- oder Facharzt einen aussagekräftigen Bericht anfertigt, kann das eine Weile dauern. Mitunter länger als einen Monat.
Die Frist für den Widerspruch müssen Sie jedoch auf jeden Fall einhalten. Was also ist zu tun? Sie legen den Widerspruch innerhalb der Monatsfrist ein und schreiben, dass Sie die Begründung nachreichen werden. Auf diese Weise gewinnen Sie Zeit, um alles Weitere zu veranlassen.
Wie lange haben Sie nun Zeit? Eine gesetzliche Frist zum Absenden der Begründung gibt es nicht. Zwei Faktoren sind allerdings wichtig:
- Wie lange wollen Sie selbst warten?
- Behörden können Fristen setzen
1. Wie lange wollen Sie selbst warten?
Wenn Sie mit dem Bescheid der Behörde nicht einverstanden sind, wehren Sie sich mithilfe des Widerspruchs. Das machen Sie vielleicht, weil Sie über diesen Weg eine Geldleistung durchsetzen wollen. Schon aus diesem Grund sollten Sie mit dem Nachreichen der Begründung keine Zeit vertun. Denn Sie sind auf das Geld - oder etwas anderes - angewiesen.
2. Behörden können Fristen setzen
Egal ob es sich um das Landesamt für soziale Dienste oder die Pflegeversicherung handelt: Die Behörde kann und darf Ihnen eine Frist für das Einschicken der Begründung setzen. Häufig ist diese Frist sehr knapp bemessen - zum Beispiel einen Monat lang. Falls die Behörde auf diese Weise vorgeht, muss sie das selbstverständlich schriftlich tun.
Aber kein Grund zur Panik: Sie können eine solche Frist ebenfalls schriftlich verlängern. Dann haben Sie weiterhin Zeit, um auf den Bericht Ihres Facharztes zu warten. Nur eines sollten Sie unbedingt vermeiden: Nichts tun und aussitzen. Sie müssen sich kümmern.
"Für die Begründung beim Widerspruch gibt es im Sozialrecht keine gesetzliche Frist. Wenn es länger als ein paar Wochen dauert, sollten Sie jedoch darauf hinweisen."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Umgekehrt gilt auch: Sollten Sie nach dem Einreichen des Widerspruchs erst einmal nichts von der Sozialbehörde vernehmen, behalten Sie bitte trotzdem die Zeit im Blick. Wenn Sie wissen, dass bestimmte Berichte - zum Beispiel der Entlassungsbericht einer Reha - erst in zwei, drei Monaten vorliegen, sollten Sie dies proaktiv mitteilen.
Fazit
Also, noch einmal die wichtigsten Fakten: Wenn Sie im Sozialrecht mit einem Bescheid nicht zufrieden sind, können Sie in den Widerspruch gehen. Dafür haben Sie genau einen Monat Zeit - gezählt wird ab dem Tag, an dem Ihnen der Bescheid zugegangen ist. Also auf Deutsch: Ab dem Tag, an dem Sie das Schreiben aus dem Briefkasten geholt haben.
Falls Sie noch medizinische Berichte für Ihre Begründung benötigen, können Sie diese nachreichen. Sie wissen bereits jetzt, dass das noch eine Weile dauern wird? Dann teilen Sie das bitte der Behörde so schnell wie möglich mit.
Setzt das Amt eine Frist zum Nachreichen der Begründung, können Sie diese schriftlich verlängern.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (0)
Sei der Erste, der kommentiert
Neuen Kommentar schreiben