Entlassungsbericht zur Reha: Widerspruch einlegen?
Aktuelles Rente Behinderung Gesundheit
Sie haben gerade eine Reha über die Deutsche Rentenversicherung absolviert und können über die Aussagen im Entlassungsbericht nur den Kopf schütteln? Das passiert gar nicht so selten. Welche Handlungsoptionen Sie nun haben, erfahren Sie in diesem Beitrag.
Wer so lange arbeitsunfähig ist, dass er Krankengeld beziehen muss, wird früher oder später den einen oder anderen Vorschlag von der Krankenkasse erhalten. Das können Anrufe sein. Recht selten sind glücklicherweise richtig perfide Maschen, die das Ziel haben, Sie aus dem Krankengeld zu drängen. Sehr häufig ist jedoch die Anfrage Ihrer Krankenversicherung, dass Sie eine Reha über die Deutsche Rentenversicherung durchlaufen.
Reha während des Krankengeldes: Was soll ich da?
Falls Sie solch einen Brief erhalten, sollten Sie auf jeden Fall cool bleiben. Es handelt sich um ein ganz normales und auch völlig legitimes Vorgehen Ihrer Krankenkasse. Auf diesem Weg soll geprüft werden, ob Sie im Krankengeld tatsächlich noch richtig aufgehoben sind. Denn falls Ihre Gesundheit so angekratzt ist, dass Sie auf dem Arbeitsmarkt auf absehbare Zeit nichts zu suchen haben, wäre die Deutsche Rentenversicherung für Sie zuständig. Und zwar mit der Erwerbsminderungsrente.
Klärung der Erwerbsfähigkeit
Der Krankenkasse geht es also in erster Linie darum, Sie loszuwerden. So hart das klingt - das ist das gute Recht Ihrer Krankenversicherung. Denn sobald Sie dauerhaft weniger als drei Stunden am Tag einsatzfähig sind - in jedem denkbaren Job in Deutschland - gelten Sie als voll erwerbsgemindert. Und damit entfällt auch die Zuständigkeit der Krankenkasse für Ihren Lebensunterhalt.
Im Rahmen der Reha kommt diesem sogenannten "Restleistungsvermögen" daher eine bedeutende Rolle zu. In welche Richtung es nach Ablauf der Maßnahme für Sie weitergeht, hängt maßgeblich vom Entlassungsbericht ab.
Entlassungsbericht: Was ist das?
Eine Reha über die Deutsche Rentenversicherung (DRV) erstreckt sich normalerweise über drei Wochen und erfolgt stationär. Sie packen also Ihr Köfferchen und machen sich auf den Weg in eine der zahlreichen Reha-Kliniken, die häufig in sehr schönen Regionen unseres Landes erbaut wurden. Hier absolvieren Sie dann allerlei Therapie-Ansätze, Arztgespräche und häufig auch sportliche Aktivitäten. Und am Ende Ihres Aufenthalts werden die Verantwortlichen der Einrichtung einen Text verfassen - den Entlassungsbericht.
Falls Sie über das Kranken- oder Arbeitslosengeld in der Reha gelandet sind, kommt es nun ganz besonders auf das Restleistungsvermögen an.
Restleistungsvermögen: Mehr oder weniger als drei Stunden?
Nun kommt es auf die Zahl 3 an. Denn wenn es im Entlassungsbericht heißt, dass Sie weniger als drei Stunden pro Tag irgendeiner Arbeit nachgehen können, müssen Krankenversicherung oder Arbeitsagentur Ihnen kein Geld mehr zahlen. Liegt das verbleibende Leistungsvermögen über dieser Zahl, ändert sich erst einmal nichts.
Unter 3 Stunden Restleistungsvermögen
Sie gelten nun vor dem Sozialrecht als erwerbsgemindert. Zumindest dann, wenn der Entlassungsbericht orakelt, dass Sie dauerhaft - also länger als sechs Monate - in diesem Zustand sein werden. Erwerbsgemindert bedeutet zuerst einmal: Kein Geld mehr von der Krankenkasse. Falls Sie bereits ausgesteuert sind und die Arbeitsagentur für Ihren Lebensunterhalt aufkommt, gibt es bald auch von dort kein Geld mehr. Jetzt muss die Rentenversicherung eine EM-Rente überweisen.
Aber nur, wenn Sie auch die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllen. Was das genau bedeutet, haben wir hier erklärt. Falls Sie hier dabei sind, erhalten Sie schon bald Ihre Erwerbsminderungsrente. Wenn nicht, wird es schwierig. Denn - die Krankenkasse muss nicht mehr zahlen. Und bei der Arbeitsagentur kann es nun Probleme mit der sogenannten "Nahtlosigkeitsregelung" geben. Auch dort gibt es dann nur noch Kohle, wenn Sie sich offen für neue Jobs zeigen. Auch wenn Sie noch schwer krank sind und sogar dann, wenn Sie offiziell noch einen Arbeitgeber haben.
Über 3 Stunden Restleistungsvermögen
In diesem Fall müssen wir noch einmal unterscheiden. Beziffert der Entlassungsbericht Ihre Arbeitskraft auf über sechs Stunden? Dann sind Sie weiterhin "ganz normal" krankgeschrieben und beziehen weiter Ihr Krankengeld. Bei der Arbeitsagentur können Sie auch jetzt aus der Nahtlosigkeit fallen. Mehr zu diesem Szenario gibt es in diesem Beitrag. Mit Bestimmtheit wird es aber keine EM-Rente für Sie geben.
Falls Sie laut den Ärzten in der Reha-Klinik aber noch zwischen drei und sechs Stunden ackern können, wäre zumindest eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderungsrente denkbar. Auch hier sind jedoch die im Artikel über die 5-5-3-Regelung beschriebenen Kriterien zu erfüllen. Das Krankengeld können Sie neben dieser halben EM-Rente weiterbeziehen. Allerdings nicht in voller Höhe. Auch während des Bezugs von ALG I dreht die Arbeitsagentur nicht den Geldhahn zu. In diesem Fall beziehen Sie ebenfalls eine reduzierte Zahlung.
"Mit dem Antrag zur Reha muss Ihnen klar sein: Je nachdem, was im Entlassungsbericht steht, verlieren Sie vielleicht Ihren Anspruch auf Krankengeld."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Wie gehe ich gegen den Entlassungsbericht vor?
Sie sehen also: Mit dem Weg in die Reha sind einige Konsequenzen verbunden, die sich im weiteren Verlauf nicht immer aufhalten lassen. Und dabei ist der Entlassungsbericht das berühmte Zünglein an der Waage.
Doch was, wenn die Ärzte der Rentenversicherung hier nicht ganz sauber gearbeitet haben? Wenn dieser wichtige Bericht nicht den Tatsachen entspricht und Sie nun entweder vor einer ungewollten Erwerbsminderungsrente stehen oder - umgekehrt - keine Chance auf diese Rente haben, weil Sie angeblich noch vollschichtig arbeiten können?
Widerspruch nicht möglich
Einen offiziellen Widerspruch können Sie nicht einlegen. Warum nicht? Weil es sich beim Entlassungsbericht nicht um einen Bescheid, also um einen Verwaltungsakt handelt. Nur gegen solch ein "Instrument" greift im Sozialrecht der Widerspruch. Diesen können Sie allenfalls innerhalb eines Monats nach dem Bescheid der Deutschen Rentenversicherung einlegen. Also wenn die DRV Ihre Rente entweder abgelehnt oder bewilligt hat. Geht Ihnen das jeweilige Ergebnis gegen den Strich, da Sie sich nicht richtig beurteilt fühlen, wäre jetzt also ein Widerspruch machbar.
Allerdings vergeht auf diese Weise natürlich viel Zeit. Zeit, die Sie vielleicht nicht haben, da möglicherweise auch keine andere Sozialleistung mehr gezahlt wird. Deswegen empfehlen wir Ihnen bei einem falschen Entlasungsbericht einen anderen Weg.
Schriftliche Stellungnahme abgeben
Träger der Reha-Maßnahme ist in unserem Fall die Rentenversicherung. Sie müssen sich also direkt an die DRV wenden und Ihre Sicht der Dinge schildern. Zum Beispiel an die Klinikleitung oder Ihren Sachbearbeiter der DRV direkt. Es schadet nichts, wenn Sie beide Adressaten parallel mit Ihrer Stellungnahme kontaktieren.
Hilfreich ist natürlich, wenn Sie einen aktuellen Befundbericht Ihres Arztes dazulegen können. Denn dieser liefert sozusagen das Beweismaterial für Ihre Behauptungen. Also zum Beispiel, dass Ihre Erkrankung eigentlich deutlich schlimmer ist als im Entlassungsbericht dargestellt. Mit ein wenig Glück können Sie einen aus dem Ruder gelaufenen Entlassungsbericht doch noch einfangen.
Fazit
Der übliche Widerspruch aus dem Sozialrecht steht Ihnen bei einem unliebsamen Entlassungsbericht nicht zur Verfügung. Ganz chancenlos sind Sie aber nicht, wenn Sie sich nun umgehend in Bewegung setzen. Fertigen Sie also eine schriftliche Stellungnahme an und schildern Sie detailliert (aber nicht zu ausschweifend), welche Punkte im Entlassungsbericht falsch wiedergegeben werden. Bestenfalls legen Sie auch noch einen aktuellen Bericht von Ihrem Haus- oder Facharzt dazu.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (10)
Annette Sons
am 17.10.2024Hallo Elke, meinen Reha Abschlussbericht habe ich in der Reha nicht vorgelegt bekommen und war entsetzt das "ALLE persönlichen sozialen Daten über meine Familienverhältnisse, Wohnumfeld und sogar mein beruflicher Werdegang dort dokumentiert wird. Ich wurde weder schriftlich , noch mündlich darüber aufgeklärt. Ich habe IM GUTEN GLAUBEN, diese Angaben im zuvor zugesandten Fragebogen angegeben, damit der Psychotherapeut sich ein schnelleres Gesamtbild machen kann. Ich bin davon ausgegangen, dass diese Informationen in meiner Akte in der Klinik verbleibt und nirgendwo mehr auftauchen! Ich bin Post Covid Patient und hochfunktionale Autistin. M eine Erkrankung verbessert sich von den genannten Informationen in keinster weise. Auch die Momenteindrücke des Bezugstherapeuten (1mal in der Woche 1 Stunde), spiegelt nicht meinen "echten" psychischen Zustand wieder, dafür ist die Zeit zu knapp. Bemerkungen, das ich von dem Stress in der Reha mit den Zähnen knirsche, kann man auch lesen. - ABER es wurde so formuliert, dass man den Eindruck hat, dieser Zustand war VOR UND WÄHREND des Reha Aufenthaltes vorhanden. Das war noch eine "harmlose Verdrehung " von Tatsachen und ich könnte die Liste verlängern. Ich versuche mit allen Mitteln jemanden zu finden, der mir dabei hilft diese "falsch interpretierten" Fakten richtig zu stellen! Es kann nicht sein, dass Fachpersonal, die die Patienten kurz sehen und sprechen in der Woche, dass diese "Fachärzte" die "Macht" haben ihre Versionen als die richtige darzustellen!!
Gabi
am 07.07.2024Hallo,
aufgrund meiner neurologischen Erkrankung habe ich zum Dezember 2023 meinen gelernten und körperlich anstrengenden Beruf im Einzelhandel aufgeben müssen und habe zum Januar 2024 eine neue Stelle als Quereinsteiger angefangen. Während meiner Probezeit bin ich im April 2024 erneut schwer erkrankt, bin seitdem krank geschrieben, beziehe auch schon Krankengeld und wurde zugleich auch noch gekündigt. Den Antrag auf eine Reha habe ich zusammen mit meiner Neurologin gestellt, wurde auch genehmigt und trete diese zum 16.07.24 an, gleichzeitig wurde ich aber auch durch die KK aufgefordert, einen Reha-Antrag zu stellen.
Ich bin ein bisschen verwirrt und ratlos durch die Informationen in ihrem Artikel. Wenn mich jetzt die Reha als arbeitsunfähig entlässt, was nicht ganz so unwahrscheinlich ist, da ich im Moment nicht dazu in der Lage bin länger als 3 Stunden am Tag zu "funktionieren", entfällt dann automatisch mein Krankengeld (welches ich erst seit 12 Wochen beziehe) auch wenn ich mich gleich am selben Tag nach der Entlassung aus der Reha weiterhin krankschreiben lasse?
Ein Antrag auf volle EM erscheint mir mehr als sinnlos, da ich zwar die "Grundanforderrungen" knapp erfülle, aber ansonsten zu jung bin (30 Jahre), 80% der Anträge eh abgelehnt werden, es unfassbar lange dauert und anscheinend auch kein Träger während der Übergangszeit zwischen Antragstellung und Genehmigung/Ablehnung weitere Gelder an mich zahlt (wie Krankengeld oder Arbeitslosengeld I).
Christian Schultz
am 08.07.2024Hallo, wir haben Ihre Frage im anderen Artikel über das Krankengeld bereits beantwortet, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-hoehe-und-wie-lange-antrag-und-probleme-mit-der-krankenkasse-minijob-und-kurzarbeit
Andrea
am 01.01.2024Hallo, ich bin seit Januar 2021 fortlaufend krank geschrieben wegen meinem Knie. Ich war bei Orthopäden. Der erste sagte eine Arthroskopie muss er machen da mein meniskus außen und innen gerissen ist und eine bakerzyste und ein beweglicher gelenkkörper der da nicht hingehört. Bevor er aber die Arthroskopie machte sagte er, denken sie dra6sie können hinterher nicht mehr laufen, und so kam es auch. Es ging nichts mehr.
Dann zum nächsten der stellte fest das mein ganzer Knorpel weg war und daraufhin durchbohrt er meinen Knochen und hoffte das sich der Knorpel wieder aufbauen6wurde was aber erfolglos blieb. Mein Knie ist immer dicker geworden und Schmerzen ohne Ende. Mein Knie ist bis heute dick. Ich habe Therapie über mich ergehen lassen, das tat alles sehr weh. Schmerztherapie, kältekammer, reuma Therapie, Kortison spritzen, punktionen u. S. W. Aber6es hat alles nichts gebracht. Dann zum nächsten und wieder zum nächsten, weil nicht besser wurde und keiner mir sagen konnte warum mein Knie weiter geschwollen ist. Dann hätte ich einen gefunden der gesagt hat er will eine teilprothese einsetzten, wo ich aus dem OP wieder raus war, kam er zu mir und sagte ES IST ALLES KAPUTT DA KANN MAN NICHT S MEHR MACHEN. Das wollte ich so aber nicht hinnehmen, irgendeiner muss doch mal helfen. Also zum nächsten, da auch wieder die Antwort u. S. W. Dann bin ich zum kniespezialist en nach Berlin gefahren mit der Hoffnung das er6helfen kann. Er schaute mein Knie an und meine vielen Befunde und sagte, wen ich Ihnen ein neues Knie einsetzte können Sie damit auch nicht laufen, das wars.
Daraufhin wußte ich nicht mehr wie es weitergeht. Den rentenantrag wegen erwerbsrente habe ich gestellt und er läuft und läuft und läuft. Das dauert. Gleichzeitig bekam ich Antwort, vielleicht finden Sie ja jemand der Ihnen ein neues Knie macht. Den Arzt habe ich jetzt gefunden, da ich umgezogen bin und einen anderen Orthopäden jetzt habe. Er hat mir ein neues Knie gemacht, aber leider habe ich damit Probleme :ich kann es leider nicht alleine beugen. Die OP wurde im Oktober diesen Jahres gemacht, aber es funktioniert nicht. Ich hatte auch schon 4wochen Reha da haben sie es auch nicht hinbekommen und mein Knie ist weiterhin geschwollen. Ich weiß nicht wie es weiter gehen soll. Ich bin am Ende. Mein Reha Bericht da soll man schlau draus werden. Im vorlaüfigen stand (arbeitsunfähig und keine Eingliederung ins Arbeitsleben). Aber im endlassungsbericht der dann kam, da konnte man den Kopf schütteln, Anwendungen die ich nie bekommen habe und (ich kann nur 3bis unter 6harbeiten)
Ich kann in 3monaten in meinem alten Beruf wieder arbeiten und ich kann 6h und mehr arbeiten. Was soll ich da tun. Damit bekomme ich nie Rente. Ich bin sehr sehr ärgerlich und habe einen Wiederspruch an die Reha Stelle geschrieben das ich damit nicht einverstanden bin. Sie können doch nicht 4verschhiedene Sachen schreiben oder??
Können sie mir helfen oder einen Rat geben was ich noch machen kann.?
Wie gesagt es funktioniert keine Beugung allein mit dem Knie und weiter geschwollen.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Andrea, bei solchen Anfragen können wir hier im Forum leider keine Auskunft erteilen: Man müsste sich Ihre Unterlagen dazu anschauen. Das können Sie gern bei meinen Kollegen in der Sozialrechtsberatung des SoVD machen: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Gottschalk, Rosemarie
am 03.10.2023Hallo,
Ich bin schon seit einigen Jahren krankgeschrieben. Bin letztes Jahr im September 23 an Eierstockkrebs vigo 4 erkrankt, es kam zu eine 7 Stunden OP alles raus, 6 Chemos folgten. Soweit alles gut überstanden, nur ich bin zur Zeit nicht belastbar, dauermüde, schlapp keine Kraft mehr, schwindelig, Wasseransammlungen in den Beinen. 100%Schwerbehinderten Ausweis mit Eintrag B und a liegt vor. Schmerzen in den Fingern, Bauch wegen der Narbe und Tinnitus in den Ohren beiderseits, Brille und ich habe Rücken und Knieschmerzen.
Gewicht jetzt knappe 50 kg( ich war bei 46kg) und bin jetzt in der Rehaklinik. Der Arzt hier sagt: Sie sind jetzt Krebsfrei und werden wieder Arbeitsfähig entlassen werden. Psychische Probleme habe ich schon seit über 10 Jahren bin aber ab und zu noch Arbeiten gegangen. Bis zu meinem Krebs. Er meint ich würde nicht mehr arbeiten wollen, obwohl ich immer gerne arbeiten gegangen bin !! Ich habe dem Arzt gesagt, ich fühle mich nicht in der Lage Arbeiten zu gehen würde es aber gerne. Wie kann ich jetzt weiterhin vorgehen? Das kann doch nicht wahr sein, ich fahre 1045 km weit und freue mich auf die Reha hier in Bayern ich komme aus Flensburg, weil ich dachte diese Rehaklinik hat alles was ich brauche...Krebs also Onkologie, Psychotherapie und Herz Kardiologie. Nun bekomme ich nur die Onkologie und garnicht die Psychologische Unterstützung die ich ja auch haben müsste.
Was kann ich jetzt tun? Nocheinmal...der Arzt sagt ich wäre geheilt, ich kann die Erhaltungstherapie nicht einnehmen es ist eine Chemotherapie in Tabletten Form hatte deswegen 1 Liter Blut bekommen sonst wäre ich nicht mehr. Ist man nicht mehr Krebspatientin schon nach 1 Jahr nicht mehr?? Ich bitte um Hilfe. Dankeschön.
Christian Schultz
am 04.10.2023Hallo Rosemarie, das ist wirklich eine schwierige Situation. So etwa können wir nicht hier im Forum behandeln, dafür muss man sich Zeit nehmen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Teltz. Elke
am 21.05.2023Mein Mann hat nach der 2 Impfung so ein grosses Krankheitsbild aufgebaut,das es arbeitsunfähig ist.Seine BU ist vor 2 Monaten (60Lebensj.) abgelaufen,Krankentagegeld zahlt nicht mehr da im Entlassungsbericht der Rhea "berufsunfähig 50%" steht...Somit sind wir trotz Vorsorge in grossen finanziellen Schwierigkeiten...Wir haben zusätzlich behinderten Enkel und pflegebedürftige Eltern zu versorgen.Unser Vermittler von BU hat immer gesagt das BU bei Vertragsende 2028 greift,leider falsche Aussage,BU Baustein läuft 2023 aus . ..Eine fatale Aussage von unserem Berater,die ich indirekt über Whats App Nachrichten beweisen kann.Hat aber vor Gericht keine Chance...Ich habe versucht darüber mit Qualitätsmanagement Swiss Life zu verhandeln,keine Chance ..
Mein Mann hat als Fliesenleger 2 anerkannte Berufskrankheiten,ihm steht BG Rente zu,haben Anwalt eingeschaltet,nun behauptet BG mein Mann hat als Fliesenleger in der Hocke gearbeitet,nicht auf den Knieen,SCHWACHSINN,aber wieder vergeht ein Jahr Bearbeitung,das wird noch viele Jahre so weitergehen,keine Chance ...
Wir haben immer gearbeitet,Vorsorge bezahlt,nicht auf grossem Fuss gelebt und verlieren gerade alles ...Es gibt zig Versicherungsklauseln wo man in Lücken gerät das diese nicht zahlen müssen,keine Chance ...Tragisch das wir unseren einjährigen Zwillingsenkel der mit TSC Behinderung geboren wurde und somit unseren Sohn nicht unterstützen können...Auch sind da meine 88 jährigen Eltern,wobei meine Mutter dement ist die meine Hilfe brauchen,Pflegeeinrichtung nicht bezahlbar!!
Wir sind in der Sackgasse,benötigen Hilfe da einen Weg herauszufinden....DANKE
Christian Schultz
am 22.05.2023Hallo Elke, ob meine Kollegen in der Problematik mit der Berufsgenossenschaft helfen können, kann ich nicht beantworten. Das müsste man sich näher anschauen. Nehmen Sie gern Kontakt zu unserer Sozialrechtsberatung auf: https://www.sovd.de/sozialverband/organisation/landes-und-kreisverbaende
Susanne Eiland
am 06.02.2023Ich habe Interesse an weiteren Informationen
Neuen Kommentar schreiben