Prozente für den Behindertenausweis
Eines vorweg: Streng genommen geht es an dieser Stelle nicht um Prozente. Beim Grad der Behinderung ist zwar auch bei 100 Schluss – die Analogie zu den Prozenten ist also naheliegend. Die richtige Ausdrucksweise lautet jedoch „Grad der Behinderung von so und so viel“ – ohne Prozent.
Korrekt ist, dass wir die magische Zahl 50 erreichen müssen. Ab einem GdB von 50 gelten Sie offiziell als schwerbehindert. Das bedeutet: Sie können früher eine Altersrente beziehen, mit oder komplett ohne Abschlag. Außerdem bekommen Sie zusätzliche Urlaubstage und können nicht mehr ohne Anhörung des Integrationsamtes gekündigt werden.
Der Schwerbehinderten-Status bringt also echte Vorteile mit sich.
Wie komme ich an den Behindertenausweis?
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie bei der zuständigen Behörde in Ihrem Bundesland. Welchen Namen diese trägt, ist von Region zu Region verschieden. Bei uns in Schleswig-Holstein ist zum Beispiel das Landesamt für soziale Dienste (LAsD) zuständig.
Sie füllen einen Antrag aus, unterschreiben an den richtigen Stellen – und werfen einen Blick in Ihre Unterlagen. Warum? Weil Ihr Antrag völlig wertlos ist ohne die Befundberichte Ihrer Ärzte. Sie schauen also in den Ordner, in dem Sie solche Dokumente aufbewahren und kopieren die wichtigsten Befundberichte für den Antrag. Falls Sie an dieser Stelle feststellen, dass es keinerlei aktuelle Berichte gibt, folgen daraus zwei Möglichkeiten.
Kommentare (11)
Zinep kshishtofyak
am 17.04.2023Guten Tag, wie kann ich annerkennung für einen impfschaden bekommen?
LG
Christian Schultz
am 18.04.2023Da gibt es in jedem Bundesland spezielle Stellen für. Bitte im Internet nachschauen, da finden Sie die erforderlichen Infos.
Oskar
am 05.10.2021Diabetes Typ 1, diab.Retinopathie, diab. Nephropathie Stufe 3, diab. Neuropathie, diab. Hypertonie, mit welchem Grad kann ich rechnen?!
Christian Schultz
am 12.10.2021Hallo Oskar, wir können hier keine individuellen Erfolgsprognosen abgeben. Schauen Sie mal in die Versorgungsmedizin-Verordnung (gibt es online zum Download), daraus erhalten Sie schon eine ungefähre Einschätzung.
Martin
am 07.07.2022Das Zauberwort heisst "bitte"
Grählert Claudia
am 24.03.2021Habe Tinnitus und bin Zucker krank(Typ 1).
Hab ich Anspruch auf einen Ausweis ?
Christian Schultz
am 24.03.2021Hallo Claudia, die Diabetes allein rechtfertigt schon lange keinen GdB von 50 mehr. Auch der Tinnitus führt normalerweise zu einem Einzel-GdB zwischen 10 und 20. Nur wenn weitere Beschwerden (z.B. psychischer Art) dazukommen, kann es mehr sein.
Aber natürlich ist das auch immer eine Einzelfallentscheidung. Besprechen Sie sich am besten mit Ihrem Arzt und dann überlegen Sie, ob Sie einen Antrag stellen.
Astrid Köger
am 27.02.2021Guten Morgen!
Habe eine Frage bezüglich einer Gleichstellung auf GdB 50. Ich habe 2019 den GdB 30 aufgrund einer künstlichen Herzklappe bekommen. Seit dem bin ich Marumar Patient.Ich bin eine Pflegefachkraft, arbeite im ambulanten Pflegedienst seit Jahren. Hat eine Antragstellung bezüglich der Gleichstellung auf GdB 50 Aussicht auf Erfolg in meinem Fall? Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen und bedanke mich im Vorraus.
Christian Schultz
am 01.03.2021Hallo Astrid, so eine Frage kann man nicht generell beantworten. Eine Gleichstellung kommt immer dann in Frage, wenn Ihre Krankheit bzw. Behinderung Sie in Ihrer Arbeit beeinträchtigt. Falls Sie öfter krank sind, langsamer arbeiten etc.
Christian Schultz
am 28.10.2020Hallo Michaela, Voraussetzung für den gelben Parkausweis ist das Merkzeichen "G". Allerdings reicht das allein noch nicht aus. Die weiteren Bedingungen finden Sie in dieser Übersicht: www.sovd-sh.de/2018/02/27/blauer-gelber-und-orangefarbener-parkausweis-fuer-menschen-mit-behinderung/
Krapp Michaela
am 27.10.2020*Und auch die kleinen Verwandten des blauen Parkausweises bekommen Sie nur, wenn zumindest das Merkzeichen „G“ im SB-Ausweis vermerkt ist.“*
Ich besitze seit einiger Zeit das G in meinem Schwerbehindertenausweis mit 50% und kann nur sehr schwer laufen ich beziehe eine befristete volle Erwerbsunfähigkeitsrente bis zum 31.12 20132 und bin 56 Jahre alt
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