Bestandsschutz beim Wechsel von EM- zur Altersrente. Auch bei Befristung?
Aktuelles Rente Behinderung
Wer eine Rente wegen Erwerbsminderung so lange bezieht, bis der Einstieg in die Altersrente möglich ist, hat Glück: Denn in dieser Situation greift ein Bestandsschutz, so dass die Altersrente mindestens so hoch sein wird wie zuvor die EM-Rente. Doch gilt das auch, wenn die Erwerbsminderungsrente befristet ist?
Wer dauerhaft zu krank zum Arbeiten ist, kann eine Erwerbsminderungsrente erhalten. Zumindest dann, wenn die dazugehörigen Voraussetzungen erfüllt sind. Rückt dann irgendwann das reguläre Rentenalter näher, stellt sich die Frage: Wechseln Sie nun in die Altersrente? Oder bleiben Sie in der Rente wegen Erwerbsminderung, bis es nicht mehr geht?
Die EM-Rente läuft spätestens aus, wenn Sie die sogenannte Regelaltersgrenze erreichen. Also Ihr ganz persönliches gesetzliches Renteneintrittsalter.
Ab diesem Zeitpunkt würden Sie dann in die Regelaltersrente wechseln.
Aber natürlich nur, wenn Sie zuvor noch keine vorgezogene Altersrente beantragt haben. Von der gibt es drei Varianten:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
Jede davon geht mit unterschiedlichen Einstiegskriterien einher. Und auch die Vorzüge - teilweise können diese Renten ohne Abschlag bezogen werden - sind nicht immer gleich.
Einen ersten Überblick erhalten Sie in diesem Video.
Auch in diese Varianten der vorgezogenen Altersrente können Sie wechseln, wenn Sie eine EM-Rente erhalten. Entweder bei laufendem Bezug oder nach dem Auslaufen der Erwerbsminderungsrente. Sie müssen also nicht warten, bis Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben.
Bestandsschutz: Niemals weniger Geld als EM-Rente
Und das Beste ist: Wenn Sie nun von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechseln, ist die Altersrente immer MINDESTENS so hoch wie die zuvor bezogene EM-Rente. Das ist der Bestandsschutz, der immer dann greift, wenn Sie innerhalb von 24 Monaten nach dem Auslaufen der EM-Rente in Ihre Altersrente wechseln.
Deswegen ist es theoretisch sogar möglich, in eine vorgezogene Rente mit Abschlägen zu wechseln. Theoretisch würde man Ihre Altersrente um diesen Anteil nun kürzen - doch der Bestandsschutz sorgt dafür, dass die Altersrente nicht unter die zuvor erhaltene Erwerbsminderungsrente fällt.
Kann die Altersrente auch höher ausfallen?
Ja, kann sie. Das ist aber heutzutage selten der Fall. In der Regel immer dann, wenn die Erwerbsminderungsrente erst kurz vor dem Rentenalter beginnt. Denn dann kann sie nicht durch eine lange Zurechnungszeit besonders hochgerechnet werden.
Und selbst wenn das so ist: Der Bestandsschutz bewirkt, dass die Altersrente nicht NIEDRIGER ausfallen kann. Ist sie höher als die EM-Rente, erhalten Sie natürlich auch die höhere Rente.
"Wenn Sie vor der Entscheidung stehen, von der EM-Rente in die Altersrente zu wechseln, sollten Sie bei der Deutschen Rentenversicherung eine Probeberechnung anfordern."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Daher unser Tipp: Lassen Sie sich bei der Deutschen Rentenversicherung (DRV) eine kostenlose Probeberechnung erstellen. Welche Rente wäre höher, wenn Sie die Altersrente demnächst bereits beantragen? Wie sieht es mit den Abschlägen aus? Nur mit diesen Informationen können Sie die richtige Entscheidung treffen.
Ist es wichtig, dass die Erwerbsminderungsrente unbefristet ist?
Nein, der Bestandsschutz greift auch bei befristeten vollen EM-Renten.
Abschließend kann man also sagen: Wer zunächst eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht und dann - nach dem Auslaufen - in weniger als zwei Jahren die Altersrente erhält, landet immer weich. Denn die Altersrente ist niemals niedriger als die zuvor gezahlte EM-Rente.
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Kommentare (19)
Peter
am 15.10.2024Ich erhalte eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung auf Lebenszeit - wie verhält sich das dann beim Renteneintritt? Fällt diese dann weg oder wird die Erwerbsminderungsrente zusätzlich zur Altersrente gezahlt?
Vielen Dank für eine Rückinfo
Christian Schultz
am 16.10.2024Spätestens beim Erreichen des gesetzlichen Rentenalters fällt die EM-Rente weg. Man muss ein paar Monate vorher die Altersrente beantragen.
Margit Richter
am 26.09.2024Hallo. Ich bin immer dankbar für Ihre Tipps !
Bin Jahrgang 1959 und im Mai 2025 läuft meine Erwerbsminderungsrente aus und ich soll (automatisch ?) in die Altersrente mit 66 Jahren u. 2 Monaten wechseln. So steht es auf meinem Bescheid.
Muss ich die Altersrente bei DRV beantragen ( und wann?) oder werde ich vorher angeschrieben und eht das automatisch?
Vielne Dank für Ihre Antwort. Margit Richter
Christian Schultz
am 26.09.2024Hallo Margit, Sie müssen einen (verkürzten) Antrag stellen. Den bekommen Sie normalerweise automatisch von der Rentenversicherung zugeschickt. Bleibt das aus, müssen Sie sich dort bitte melden.
Dany
am 13.09.2024Guten Abend,
16.9.63 geboren
Seit 2017 Arbeitsmarktrente
Heute hab ich den negativen Bescheid des 3. verlängerungsantrag erhalten!
Ich habe einen gdb50 unbefristet
Ich erhalte inzwischen Geld vom Jobcenter aber mit 61/10 kann ich doch Sb Rente beantragen?
Bin echt enttäuscht, wegen 10 Monaten wieder der ganze Aufwand.
Melde mich erstmal beim vdk, ob ein Widerspruch überhaupt Sinn macht…
Eva
am 12.09.2024Guten Abend,
mein Mann bekommt eine so genannte Arbeitsmarkt Rente.
Quasi die volle Erwerbsminderungsrente, obwohl er nur teilerwerbsgemindert ist.
Gilt da dann auch der Bestandsschutz?
Mit freundlichen Grüßen
Eva
Christian Schultz
am 13.09.2024Hallo Eva, ja - das gilt dann auch!
Mark
am 12.09.2024Bin in Ewerbsunfähigkeitsrente. Baujahr 1962.
Hatte freiwillig in die Abschlagsfreie Altersrente einbezahlt.
Sollte ich nun nächstes Jahr Frühzeitig in die Altersrente wechseln oder warten bis ich regulär in die Altersrente komme?
Christian Schultz
am 13.09.2024Allgemein kann man das nicht beantworten. Man muss sich Ihre Situation genau anschauen, lassen Sie sich bitte persönlich beraten.
Hans Wirsching
am 12.09.2024Hallo,
ich habe seit 4 Jahren eine volle unbefristete EM-Rente mit einem Abzug von 10,8% und einen unbefristeten GdB von 80.
Ende 2024 wechsle ich in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Bleibt der Abzug von 10,8% bei allen drei Rentenarten "gleich" bestehen:
- Altersrente für schwerbehinderte Menschen
- Altersrente für langjährig Versicherte
- Altersrente für besonders langjährig Versicherte
oder verringert bzw. erhöht er sich bei einer der o.g. Rentenarten?
Christian Schultz
am 13.09.2024Hallo Hans, das kommt darauf an: Falls die Altersrente höher ausfällt - was ungewöhnlich aber nicht unmöglich ist - würden Sie die höhere Altersrente erhalten. Nur wenn die EM-Rente höher als die Ihnen zugesprochene Altersrente ist, kommt der Bestandsschutz ins Spiel. Und da würde dann der Abzug drin bleiben. Egal, um welche Altersrente es sich handelt.
Marisa
am 29.08.2024Guten Tag
Danke für die tollen Beiträge
Ich habe für mich auch eine Frage
Ich darf nächstes Jahr in die Regelaltersrente 66/2 Monate
Wegen einer schweren Krankheit bin ich nun krank geschrieben von den 1,5 Jahren bin ich nun im September 6Monate krank
Falls ich nicht mehr arbeiten kann und vom Krankengeld in die Regelaltersrente wechsle verliere ich hier viel an Rente?
Herzlichen Dank für die Auskunft
Christian Schultz
am 30.08.2024Hallo Marisa, da brauchen Sie sich keine Sorgen machen. Gemessen an den vielen Jahren, die Sie schon eingezahlt haben, machen die paar Monate vor der Rente nicht mehr viel aus. Die Krankenkasse zahlt ja auch reduzierte Beiträge auf Ihr Rentenkonto.
Annegret Gutowski
am 29.08.2024Hallo, mein Mann bekommt eine volle EM Rente. Mittlerweile unbefristet.
Bekommt man seine anschließende Regelaltersrente automatisch oder muss man sie beantragen?
Herzlichen Dank
Annegret
Christian Schultz
am 30.08.2024Hallo Annegret, die müssen Sie beantragen. Ungefähr vier, fünf Monate vor dem geplanten Beginn.
Hans
am 29.08.2024Guten Tag,
Was passiert wenn man 3 Jahre lang volle Erwerbsminderungsrente erhalten hat.
Und dann ein Jahr Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung (50%).
Und dann in vorgezogen Altersrente wegen geht.
Zählt dann der Bestandsschutz der ursprünglichen vollen Erwerbsminderungsrente, es ist ja innerhalb von 24 Monaten.
Oder zählt dann nur die 50% Rente für den Bestandsschutz.
Wenn nur die 50% zählen sollze, könnte man dies durch Widerspruch gegen die 50% Rente oder Ablehnung dieser ggf. Verhindern und damit den Bestandsschutz auf die volle Erwerbsminderungsrente die 24 Monate erhalten.
Herzlichen Dank
Hans
Christian Schultz
am 29.08.2024Hallo Hans, diesen Fall hatte ich noch nie. Aber ich gehe davon aus, dass dann die zuletzt bezogene halbe EM-Rente als Basis dient. Und hier gibt es dann ja nur den anteiligen Bestandsschutz.
Fragen Sie bitte direkt bei der DRV nach. Und das Ergebnis können Sie gern hier posten, so haben wir alle etwas davon.
Winfried Sasse
am 27.08.2024Hallo,
ich erhielt ab Okt. 2000 eine EU Rente von ca. 600-700 €. Damit mußte ich 12 Jahre bis zur Regelaltersrente 2012 auskommen .Bis jetzt
erhielt ich für die ges. Zwischenzeit keinen gesetzlich geregelten Zuschlag für dieses nicht existenzwürdige Einkommen. Mein Frau
spielt bis heute das Sozialamt ! Ich bin aber die ungerecht behandelte Person und habe mir meine anerkannte chronische Herzkrankheit
nicht herbei gewünscht !
Ich bitte um Ratschlag für weitere Vorgehensweisen.
W. Sasse
Christian Schultz
am 27.08.2024Hallo Winfried, allgemein können wir Ihnen dazu keine Ratschläge geben. Man müsste sich Ihre Situation genau anschauen. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
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