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Bewilligung EM-Rente: Hängt das vom Alter ab?

Aktuelles Rente Behinderung

Eine Rente wegen Erwerbsminderung kann es nur geben, wenn Sie schwer und dauerhaft krank sind. Ob das der Fall ist, wird durch die Deutsche Rentenversicherung überprüft - in aller Regel über einen medizinischen Gutachter. Aber welche Rolle spielt dabei Ihr Alter?

Bewilligung EM-Rente - hängt das vom Alter ab?

Die Erwerbsminderungsrente, abgekürzt sprechen wir auch von der EM-Rente, wird altersunabhängig ausgezahlt. Oder besser gesagt: Eine EM-Rente können Sie nur solange bekommen, bis Sie das gesetzliche Renteneintrittsalter erreicht haben. Das liegt - je nach Jahrgang - zwischen 65 und 67.

Wer vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter so schwer krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, könnte Anspruch auf eine Rente wegen Erwerbsminderung haben.

Könnte?

Ja, könnte. Denn um tatsächlich Anspruch auf die EM-Rente zu haben, müssen gleich zwei Voraussetzungen erfüllt sein.

Voraussetzungen für die Erwerbsminderungsrente

  • gesundheitliche Voraussetzungen
  • versicherungsrechtliche Voraussetzungen

Im echten Leben wird den meisten Menschen die Rente verwehrt, weil sie "nicht krank genug" sind. Denn für eine volle EM-Rente muss Ihr sogenanntes "Restleistungsvermögen" unter drei Stunden liegen. Das bedeutet im Klartext: Wenn Sie mehr als drei Stunden am Tag arbeiten können, gibt es keine Rente wegen Erwerbsminderung. Und hierbei spielt es keine Rolle, in welchem Beruf Sie zuletzt gearbeitet haben. Sie dürfen in keinem Job mehr als drei Stunden arbeiten können.

Wenn das noch nicht schwer genug ist, wird Sie das zweite Kriterium wahrscheinlich umhauen. Denn zusätzlich zum Faktor Gesundheit benötigen Sie eine ganz bestimmte Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung. Ist die nicht erfüllt, gibt es keine Rente. Egal, wie krank Sie sind.

Es gibt Ausnahmen für Berufsanfänger - mehr dazu hier. Aber grundsätzlich müssen Sie die 5-5-3-Regel erfüllen. Sie müssen in Ihrem Leben mindestens fünf Jahre in die Deutsche Rentenversicherung (DRV) eingezahlt haben. Und in den letzten fünf Jahren vor Beginn der Erwerbsminderung brauchen wir mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge. Also zum Beispiel durch Ihre Arbeit, bei der Rentenbeiträge gezahlt werden.

EM-Rente und die Rolle des Alters

Ob Sie die erforderliche Wartezeit erfüllt haben, erfahren Sie am besten, indem Sie einen Termin bei der Rentenversicherung machen. Oder Sie wenden sich an die Sozialberatung des SoVD. Wir helfen Ihnen gern.

Kniffliger ist der gesundheitliche Aspekt. Denn ob Sie wirklich mehr oder weniger als drei Stunden pro Tag malochen können, entscheidet immer ein medizinischer Gutachter. Entweder ein waschechter Amtsarzt oder ein Facharzt, der für seine Expertise von der DRV bezahlt wird.

Bei dieser Entscheidung wird sich der Arzt an den Berichten Ihrer Fachärzte orientieren. Also zum Beispiel an dem, was Ihr Orthopäde, Onkologe oder auch der Hausarzt zuvor formuliert hat. Auch Entlassungsberichte aus der Reha sind bei der Entscheidungsfindung wichtig.

Und Ihr Alter?

"Bei der Prüfung der Erwerbsminderung spielt nur das Restleistungsvermögen eine Rolle. Mehr oder weniger als drei Stunden? Das ist hier die wichtige Frage."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Das Alter spielt bei dieser Frage überhaupt keine Rolle.

Klar, die Wahrscheinlichkeit, dass Sie gesundheitlich mehr an Ballast mitbringen, steigt mit dem Lebensalter. Aber es gibt auch sehr junge Menschen, die zu krank für eine regelmäßige Arbeit sind. Beispielsweise bei einer schweren Krebserkrankung.

Ob Sie nun eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bekommen, hängt einzig und allein von der Frage ab, ob Sie unter drei Stunden am Tag arbeiten können. Egal, in welchem Job.


Kommentare (2)

  • user
    p.langer
    am 05.09.2024

    Bezogen auf das Alter:

    Wurden die Jahrgänge bis 1960 nicht berücksichtigt? Nach meinen Informationen darf hier nicht die Verweisbarkeit auf einen anderen Beruf angewendet werden bei Berufsunfähigkeit.

    Ausserer: er liegt im selben Berufsfeld & es tritt keine immanente Verschlechterung des Einkommens ein.

    Vielleicht nehmen Sie dazu nochmal Stellung, bitte.

    mit bestem Gruss

    • user
      Christian Schultz
      am 06.09.2024

      Ja, das stimmt. Wer vor dem 02.01.1961 geboren wurde, kann noch eine gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente erhalten.

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