Darf die Krankenkasse das?
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In unseren Sozialberatungszentren beschweren sich täglich Menschen über das Verhalten ihrer Krankenkasse. Meist geht es dabei um den Bezug von Krankengeld. In diesem Beitrag fassen wir die wichtigsten Fragen und Antworten zusammen.
Solange Sie nicht ernsthaft krank sind, werden Sie mit Ihrer Krankenversicherung keine Probleme bekommen. Bei einer Erkältung oder dem unausweichlichen grippalen Infekt bleibt es in der Regel bei einer Krankschreibung über maximal zwei Wochen. Außer dass Ihre Kasse die Behandlung beim Arzt bezahlt und zumindest zum großen Teil Ihre Medikamente finanziert, wird es keine Berührungspunkte geben.
Anders ist das, wenn Sie länger als sechs Wochen lang krank sind.
Probleme beim Bezug von Krankengeld
Denn dann bekommen Sie als Angestellter kein Gehalt mehr. Vielmehr ist jetzt Ihre Krankenversicherung "in der Bütt" und zahlt Ihnen fortan das Krankengeld. Immer für den Zeitraum Ihrer Krankschreibung. Und maximal 78 Wochen lang.
Wer Krankengeld erhält, erlebt seine Krankenversicherung nun häufig zum ersten Mal aus erster Hand. In den meisten Fällen verläuft diese neue "Partnerschaft" geschmeidig und respektvoll. Doch das ist nicht immer so.
Insbesondere bei psychischen Erkrankungen - also Diagnosen, die häufig zu einer sehr langen Behandlung führen - berichten unsere Mitglieder über Auseinandersetzungen mit der Krankenkasse. Und um folgende Probleme geht es dabei besonders oft:
1. "Die Krankenkasse will, dass ich eine Reha beantrage. Muss ich dem nachkommen?"
Es ist DER Klassiker beim Bezug von Krankengeld - die Aufforderung zur Reha. Und zwar nicht bei der Krankenkasse selbst - nein, die Reha sollen Sie bei der Deutschen Rentenversicherung beantragen.
Das Ziel? Offiziell soll es natürlich darum gehen, Ihre Erwerbsfähigkeit wieder herzustellen. Man will Sie also wieder zurück in den Job bringen. Ein gutes Anliegen, an dem Sie nur zu gern mitarbeiten möchten. Doch "nebenher" geht es bei solch einer Reha darum, eine Bestandsaufnahme Ihrer gesundheitlichen Situation durchzuführen. Oder genauer: Im sogenannten "Entlassungsbericht" wird zum Ende der Maßnahme festgehalten, wie es um Ihre Einsatzfähigkeit auf dem Arbeitsmarkt bestellt ist. Und von der Beantwortung dieser Frage hängt unter anderem ab, ob Sie nun weiter Krankengeld erhalten. Mehr dazu in diesem Video.
Wichtig ist deshalb die Frage? Muss ich dem Wunsch der Krankenkasse nachkommen, wenn die Aufforderung zur Reha ins Haus flattert?
Ja, müssen Sie. Innerhalb von zehn Wochen haben Sie Ihren Antrag zu stellen. Und dann warten Sie ab, bis die Maßnahme losgeht. Das kann allerdings mehrere Monate dauern. Sollte es im Anschluss an die Reha weitere Schwierigkeiten mit Ihrer Krankenkasse geben, ist dringend eine persönliche Beratung geboten. Zum Beispiel beim SoVD.
2. "Darf die Krankenkasse einfach entscheiden, dass ich wieder arbeiten muss?"
Es klingt wie in einem schlechten Film: Sie sind krankgeschrieben und erhalten Krankengeld. Dann finden Sie einen Brief in der Post - von Ihrer Krankenkasse. Darin heißt es sinngemäß: "Ihre Krankmeldung erkennen wir nicht an. Ab nächste Woche erhalten Sie von uns kein Krankengeld mehr. Wenden Sie sich an die Arbeitsagentur oder gehen Sie wieder malochen." Hier finden Sie einen solchen Fall aus der Praxis.
Aber ist die Vorgehensweise der Krankenkasse tatsächlich erlaubt?
Nun, grundsätzlich darf die Versicherung Ihren Gesundheitszustand überprüfen. Das geschieht über den sogenannten Medizinischen Dienst (MD). In unserem Fall erfolgte allerdings keine persönliche Untersuchung, sondern der MD hat seine Entscheidung nach Aktenlage getroffen. Und das sollten Sie in jedem Fall hinterfragen.
"Wenn Ihre Krankenkasse die aktuelle Krankmeldung nicht anerkennt, sollten Sie nicht klein beigeben. Legen Sie Widerspruch ein und suchen Sie Ihren Arzt auf!"
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Mit anderen Worten: Das Vorgehen der Kasse ist nicht verboten. Aber Sie müssen sich die zumindest fragwürdige Streichung des Krankengeldes auch nicht gefallen lassen. Daher: Widerspruch einlegen - am besten mit dem SoVD - zum Haus- oder Facharzt gehen, um einen aktuellen Befundbericht über Ihre Gesundheit zu bekommen.
Und vorsorglich marschieren Sie bitte auch zur Arbeitsagentur. Zwar knicken die Krankenkassen beim Widerspruch durch den SoVD in solchen Fällen FAST IMMER ein. Aber eine Garantie gibt es nicht. Damit Sie nicht ohne Kohle dastehen, ist ein Gang zum Arbeitsamt dringend zu empfehlen.
3. Muss ich wirklich meinen Job kündigen, wenn mir die Krankenkasse dazu rät?
Auch das haben wir uns für diesen Beitrag nicht ausgedacht. Mitglieder haben uns berichtet, dass Mitarbeiter von Krankenkassen zur Kündigung des Jobs geraten haben. Mit dem Argument, dass die Arbeit einen wesentlichen Anteil an den gesundheitlichen Problemen habe. Nach der Kündigung sei man von dieser Last befreit und könne dann in Ruhe Arbeitslosengeld beantragen.
Ist das in Ordnung? Nein, ist es nicht.
Uns liegt kein Fall vor, in dem die Krankenkasse dieses Vorgehen schriftlich dokumentiert hat. Die Empfehlung zur Kündigung erfolgte immer persönlich oder am Telefon. Schon das allein ist ein Zeichen dafür, dass die jeweiligen Krankenkassen-Angestellten ganz genau wussten, dass diese Handhabe nicht erlaubt ist.
Das bedeutet für Sie: Sollte Ihr Sachbearbeiter bei der Krankenversicherung wirklich so dreist sein und Ihnen eine Kündigung nahelegen, bleiben Sie bitte cool. Die Krankenkasse hat kein Recht, Ihnen in diese Entscheidung hineinzureden. Selbst wenn der Job tatsächlich seinen Teil an Ihrer Krankheit beiträgt - ob Sie kündigen oder nicht, entscheiden allein Sie. Oder höchstens noch Ihr Arbeitgeber.
Bedenken Sie in jedem Fall die finanziellen Folgen einer Kündigung. So verlieren Sie zum Beispiel viel Geld, wenn Sie statt Kranken- nun Arbeitslosengeld erhalten.
Fazit
Dies ist nur eine kleine Auswahl an möglichen Problemen, die Sie mit Ihrer Krankenkasse auszufechten haben. Schwierig wird es nach unserer Erfahrung vor allem dann, wenn Sie lange Krankengeld beziehen. Und besonders hoch ist das Risiko von Ärger mit der Kasse, wenn eine psychische Erkrankung zugrunde liegt.
Unser Rat an Sie: Wenn Ihnen etwas komisch vorkommt, holen Sie sich bitte eine unabhängige Meinung ein. Gern bei uns beim SoVD - aber das Wichtigste ist, dass Sie sich helfen lassen. Egal, wo.
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Kommentare (3)
Sven Thiel
am 03.08.2023Liebe VdK ,es ist leider Traurig das man bei Euch keinen erreichen kann.Habe es bei 4Nr.versucht.
Christian Schultz
am 03.08.2023Wir sind nicht der VdK, sondern der SoVD. Bitte nicht verwechseln!
Jimmy Hendrix
am 22.08.2023Dann musst du auch die Beschwerden an die richtigen wenden du knaller????????
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