Darf ich mit Schwerbehinderung bis 67 arbeiten?
Aktuelles Rente Behinderung
Ein Schwerbehindertenausweis berechtigt zu einem früheren Eintritt in die gesetzliche Altersrente. Doch ist es auch möglich, bis zum regulären Renteneintrittsalter weiterzuarbeiten? Und falls ja: Was wären die Vorteile?
Dass Sie mit Schwerbehindertenausweis vorzeitig in die Altersrente kommen, wissen in Deutschland viele Menschen. Ein Großteil der Betroffenen wählt diesen Weg tatsächlich - vor allem, wenn der frühere Ruhestand ohne Abschlag möglich ist. Es gibt jedoch Argumente, auch mit Schwerbehinderung weiterzuarbeiten. Und zwar mindestens bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.
Welche Details konkret für Sie gelten, hängt maßgeblich von Ihrem Geburtsjahr ab. Mehr dazu in dieser Übersicht:
Doch auch wenn die Details von Ihrem Jahrgang abhängen - merken müssen Sie sich nur: Ganz ohne Abschlag können Sie mit SB-Ausweis maximal zwei Jahre vor Ihrer Regelaltersgrenze in den Ruhestand gehen. Das ist das gesetzliche Renteneintrittsalter für Ihr Geburtsjahr. Falls Sie noch früher in Rente gehen möchten, ist das auch möglich. Dann allerdings nur mit Abschlag.
Jeder weitere Monat kostet Sie dann 0,3 Prozent Ihrer Rentenansprüche. Ein weiteres Jahr früher kostet also 3,6 Prozent. Drei Jahre kosten 10,8 Prozent Ihrer Brutto-Rente. Früher geht es nicht. Dazu ein Beispiel:
Bruno aus Lütjenburg ist Jahrgang 1966. Sein gesetzliches Renteneintrittsalter ist also 67. Mit Schwerbehinderung könnte er abschlagsfrei mit 65 in Rente gehen. Der frühestmögliche Rentenbeginn ist der Monat, nach dem er 62 Jahre alt geworden ist. Dann allerdings mit einem dauerhaften Abzug in Höhe von 10,8 Prozent.
Voraussetzung: Behinderung und Wartezeit
Bevor wir weitergehen, hier noch einmal etwas Grundlegendes: Für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen müssen zwei Kriterien erfüllt sein. Und zwar
- der Schwerbehinderten-Status und
- die 35-jährige Wartezeit in der Deutschen Rentenversicherung
Auf Deutsch bedeutet das: Wir brauchen den Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50, mit dem Sie das Recht auf einen Schwerbehindertenausweis haben. Darüber hinaus müssen Sie auf Ihrem Rentenkonto 35 Versicherungsjahre vorweisen können. Und keine Sorge: Hier zählen nicht nur die Jahre, in denen Sie gearbeitet haben, sondern auch eine ganze Palette von anderen Phasen aus Ihrem Leben. In der folgenden Übersicht finden Sie die häufigsten Bausteine:
Kurzes Zwischenfazit: Mit SB-Ausweis und der erforderlichen Wartezeit ist also eine um bis zu fünf Jahre frühere Rente drin. Aber - sollte man das auch tun?
Rente mit Behinderung: Oder doch länger arbeiten?
Was wäre die Alternative? Wir haben bereits erfahren, dass Sie mit und ohne Abschlag in die Rente gehen können, wenn Sie schwerbehindert sind. Arbeiten Sie länger, um die Abzüge zu umgehen, liegt der Vorteil auf der Hand. Aber gibt es auch eine sinnvolle Alternative zur abschlagsfreien Rente? Wenn Sie also maximal zwei Jahre vor Ihrem gesetzlichen Renteneintrittsalter mit dem Arbeiten aufhören?
Oh ja, die gibt es. Denn was viele vergessen: Selbst bei einer Rente ohne Abschlag verringern sich Ihre Rentenansprüche im Vergleich zum Rentenbeginn zur Regelaltersgrenze. Denn jeder Monat, den Sie vorzeitig in den Ruhestand gehen - sei es mit oder ohne Abschlag - führt zu einer Rentenkürzung. Denn in diesem Monat zahlen weder Sie noch Ihr Arbeitgeber Beiträge an die Rentenversicherung.
Veranschaulichen wir das im Rahmen eines vereinfachten Beispiels:
Nehmen wir an, dass Sie zwei Jahre früher gehen möchten. Ohne Abschlag. Sie würden dann 24 Monate keine Beiträge an die Rentenversicherung zahlen.
In unserem Beispiel verdienen Sie genau so viel wie der “Durchschnittsverdienst-Deutsche” - daraus erwächst ein Anspruch von genau einem Rentenpunkt. Weil Sie zwei Jahre früher in Rente gehen, verzichten Sie demnach auf zwei Entgeltpunkte.
Im Jahr 2025 beträgt der Rentenwert 39,32 EUR Euro: So viel monatliche Rente ist ein Entgeltpunkt aktuell wert. Zwei davon also 78,64 Euro. Auf dieses Geld verzichten Sie dauerhaft.
Sie sehen also: Auch eine abschlagsfreie Rente ist deutlich niedriger als das, was in der jährlichen Renteninformation in Aussicht gestellt wird.
Weitere Alternative: Rente beziehen UND weiter arbeiten
Seit einigen Jahren können Sie neben dem Bezug einer Altersrente unbegrenzt hinzuverdienen. Ihre Rente wird also nicht gekürzt. Auch nicht, wenn Sie eine vorzeitige Altersrente erhalten.
Indem Sie weiterarbeiten, erwerben Sie weitere Rentenansprüche. Obwohl Sie bereits eine Rente beziehen. Übrigens ist das unabhängig von der Frage, ob es sich um eine Voll- oder Teilrente handelt. Mehr dazu hier.
Fazit
Die Frage, ob Sie mit Schwerbehinderung in Rente gehen sollten oder nicht, ist also nicht immer einfach zu beantworten. Natürlich geht es immer auch um das liebe Geld. Rein finanziell ist es am sinnvollsten, weiterzuarbeiten. So lange wie möglich.
Doch gesundheitliche Aspekte werden für Sie auch eine Rolle spielen. Suchen Sie sich also einen guten Mittelweg zwischen der Möglichkeit für einen früheren Renteneintritt und einer tunlichst hohen Rente.
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Kommentare (5)
Hans-Peter B
am 14.01.2025Sehr geehrter Herr Schultz, im Jahr 2021 bin ich ins Ausland abgewandert. Jahrgang 1968. Unbefristeter Schwerbehindertenausweis 50 Prozent. 35 jährige Wartezeit gegeben. Seitdem arbeitet meine Frau und ich bin nicht arbeitslos gemeldet und freiwillig krankenversichert. Der Wohnsitz ist 365 Tage im Ausland.
Verstehe ich richtig, das ich bei Austritt meines Arbeitsverhältnisses 2021, also im Alter von 53 dann 14 Jahre Entgeltpunkte abzuziehen habe? Meine Absicht ist es mit 62 in die Rente zu gehen und demnach dann 10,4 Prozent Abschlag in Kauf nehme.
Oder vorzugsweise mit 63 um die Abschläge zu reduzieren.
Was würden Sie an meiner Stelle tun?
Herzlichen Dank
Christian Schultz
am 14.01.2025Hallo Hans-Peter, Sie können die Altersrente für schwerbehinderte Menschen auch im Ausland beziehen. Der Abschlag mit 62 wäre dann 10,8 Prozent. Mit 63 immer noch 7,2 Prozent.
Hans-Peter
am 14.01.2025wow....das ist schnell. Vielen Dank ! Mein Plan dahinter ist es zudem unterhalb des Steuerfreibetrages zu bleiben. Eine Gegenrechnung, die den vorzeitigen Rentenbeginn nicht wirklich in eine Kürzung bringt.
Mit Ihrer Antwort bin ich im Kurs, sowie ich ihn geplant habe. Sodenn es den Lebenshaltungskosten im Ausland nicht in Armut sinken lässt.
Sonnige Grüße
Stefan
am 09.01.2025Lieber Herr Schultz, aus meiner Sicht fehlt zum Thema weiter Arbeiten bei Rentenbezug der Aspekt Krankengeld. Darauf hat man meines Wissen nur dann Anspruch, wenn man nicht die volle Rente bezieht, sondern eine Teilrente. Würden Sie das noch thematisch ergänzen?
Herzliche Grüße!
Christian Schultz
am 10.01.2025Hallo Stefan, das ist richtig. Dazu haben wir bereits eigenständige Beiträge verfasst, siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/teilrente-und-wenn-der-rest-meiner-ansprueche-verfaellt
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