Die Super-Rente: 45 Versicherungsjahre und Schwerbehinderung
Aktuelles Rente Behinderung
Träumen auch Sie davon, einige Jahre früher in die Altersrente einzusteigen? Im optimalen Fall sogar mit minimalen oder überhaupt keinen Abschlägen? Möglich ist das mit einem aktuellen SB-Ausweis. Aber auch wenn Sie 45 Versicherungsjahre erfüllen, winkt eine vorgezogene Rente ohne Abzüge. Da stellt sich natürlich die Frage: Was, wenn beides zusammenkommt?
Sowohl die Altersrente für schwerbehinderte Menschen als auch die für besonders langjährig Versicherte bieten Ihnen die Option, genau zwei Jahre früher ohne Abschlag eine Altersrente zu beziehen. Wer noch zeitiger aus dem Berufsleben ausscheiden möchte, muss entweder dauerhaft auf einen Teil seiner Rente verzichten oder den Weg über andere Lohnersatzleistungen gehen.
In jedem dieser Fälle sollten Sie eine fachmännische Beratung in Anspruch nehmen. Zumindest bei der Deutschen Rentenversicherung. Wenn Sie darüber hinaus weitere offene Fragen klären möchten, können Sie sich gern an uns wenden.
Schwerbehinderung + 45 Beitragsjahre: Wann kann ich in Rente?
Falls Sie tatsächlich ohne Rentenabschläge in den Ruhestand starten möchten, gibt es keinen Zaubertrick, mit dem Sie sich noch vor diesen zwei Jahren aus der Firma verabschieden können. SB-Ausweis und 45 Versicherungsjahre - beide "Errungenschaften" bringen Sie maximal zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze in die Rente.
Harmut aus Süderbrarup ist Jahrgang 1960. Seine Regelaltersgrenze liegt bei 66 Jahren und vier Monaten. Da Hartmut jedoch seit seiner Lehre ununterbrochen gearbeitet hat, wird er bald seine 45 Jahre auf dem Rentenkonto beisammen haben.
Dann kann er genau zwei Jahre früher in die abschlagsfreie Rente. Also mit 64 Jahren und vier Monaten. Nicht früher - selbst wenn er die 45 Jahre bereits mit 63 erreichen sollte.
Das gleiche Beispiel könnten wir auch mit Schwerbehindertenausweis vorstellen:
Hartmuts Frau Rita verfügt zwar nur über 37 Jahre Wartezeit, dafür hat sie jedoch einen unbefristeten SB-Ausweis. Da man für die Altersrente für schwerbehinderte Menschen lediglich 35 Versicherungsjahre vorweisen können muss, könnte Rita ebenfalls zwei Jahre früher in die Rente. Da auch sie im Jahr 1960 geboren wurde, darf sie mit 64 und vier Monaten ohne Abschläge eine Altersrente beziehen.
Früher geht es nicht. Höchstens mit finanziellen Abstrichen.
Und jetzt kommen wir zur spannenden Frage:
Was würde passieren, wenn Hartmut nicht nur über 45 Versicherungsjahre auf seinem Rentenkonto verfügen würde, sondern darüber hinaus auch noch über eine aktuelle Schwerbehinderung? Also einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50?
Gar nichts. Denn Sie können nur eine Form der vorzogenenen Altersrente in Anspruch nehmen. Falls Sie beide Voraussetzungen erfüllen - also Schwerbehinderung und die 45-jährige Wartezeit - dann erhalten Sie automatisch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Fazit
Egal ob Sie 45 Jahre gearbeitet haben, schwerbehindert sind oder beide Kriterien erfüllen: Eine Super-Rente, mit der Sie noch früher als zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze ohne Abschläge in den Ruhestand kommen, gibt es nicht.
Zwei Jahre früher. Ohne Abschläge. Das ist momentan das Optimum. Alles andere ist mit Abschlägen verbunden.
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Kommentare (39)
P. Mecky
am 17.09.2024Hallo Zusammen,
ich bin Jahrgang 05/1964 mit 50% SB und habe in gut 2 Jahren meine 45 Jahre voll... jetzt grasiert im Netz die Sache mit dem Antrag auf "Teilrente" von Beispielsweise 80/90% Auszahlung (ab z.B. 64 Jahren)...möchte aber bei meinem jetzigen AG voll weiter arbeiten (weitere Rentenpunkte?) was sind die Vor-bzw. Nachteile? (wg Abzüge etc)
Gruß
Peter
Christian Schultz
am 18.09.2024Hallo Peter, warum wollen Sie denn in Teilrente gehen, wenn dann darauf Abschläge anfallen? Und Sie ohnehin weiter voll arbeiten möchten? Der einzige Grund, der mir einfällt: Bei der Teilrente behalten Sie den Anspruch auf Krankengeld - wenn Sie dann zusätzlich zur Altersrente weiterarbeiten.
Beate
am 17.06.2024Hallo, bin 04/64 geboren, habe im
09/24 - 45 Beitragsjahre eingezahlt,
50 % Schwerbehinderung mit
Merkzeichen G , langjährige Mitarbeiterin, Pflegeanrechnungszeiten und weitere....
Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Christian Schultz
am 26.06.2024Hallo Beate, ohne Abschlag frühestens mit 65. Mit 10,8 Prozent Abzug ab 62.
Frank T.
am 16.06.2024Hallo wie ist der aktuelle Stand mit der Petition im Bundestag, das Schwerbehinderte mit 60 Jahren ohne Abzüge in Rente können.
Zu mir, ich bin von Geburt Krank mit mittlerweile 70% GB habe jetzt fast 40 Beitragsjahre und würde gerne mit 60 Jahren in den Ruhestand.
Christian Schultz
am 26.06.2024Hallo Frank, es gibt keine ernsthaften Bestrebungen der Bundesregierung, solch eine Regelung einzuführen. Die Petitionen sorgen ja nur dafür, dass sich die Abgeordneten mit dem Thema befassen müssen.
Josefa Abel
am 08.06.2024Ich bin 1965 geboren und Mitte nächstes Jahr hab ich 45 Jahre gearbeitet. Habe 60%Schwerbehindertengrad und möchte wissen wann ich in Rente kann.
Mich würde auch interessieren wie das mit den Abzügen ist.
Christian Schultz
am 10.06.2024Für Sie gilt dasselbe wie beim Jahrgang 1964. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/jahrgang-1964-wann-kann-ich-in-rente
Carolin
am 09.12.2023geboren 1963, GdB 70!
Möchte mit 61 Jahren und 10 Monaten Teilrente von 10% beantragen und und werde darauf 10,8 % Abschlag erhalten. Mir wurde von einem Berater gesagt, dass man dann auf eine vorgezogene Altersrente keinen Abschlag mehr erhalten wird, weil nur einmal ein Abschlag möglich ist. Diese Option gibt es noch nicht lange, wird aber offensichtlich kaum publik gemacht.
Thomas
am 23.10.2023Hallo Christian,
wenn ich mit GDB 50 eine Teilrente beantrage, was ist, wenn der SB-Status < GDB 50 fällt (Heilungsbewährung läuft aus) und ich dann eine Vollrente beantragen möchte?
Gruß
Thomas
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Thomas, diesen Fall hatte ich noch nie. Aber ich gehe davon aus, dass die Teilrente weiterhin Bestand hat. Den Rest der Rente könnte man dann aber nur zu den neuen Voraussetzungen erhalten - also zum Beispiel mit höheren Abschlägen.
Petra Soller
am 22.08.2023Hallo ,ich bin seit 1982 Ausbildung zur Hauswirtschaftlerin und anschließend als gelernte Hauseirtschaftlerin 1985 im Senioren tätig bis auf weiteres. Bin seit Geburt 100% Hörbehindet. Bin 1965.01. geboren.
Kann ich mit 45 Beitrittsjahren,inklusive 3 Jahre Lehrzeit und mit Behinderung von 100% ohne Sbschlag in Rente gehen.
Oder muss ich bis zum 65 Lebensjahr arbeiten.
Christian Schultz
am 23.08.2023Hallo Petra, mit Abschlägen können Sie sogar schon mit 62 in Rente. Vorher nicht. Ohne Abschlag erst mit 65. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Paul
am 20.08.2023Ich bin Jahrgang 1961-01 bin GbR 30%, und habe 45 Versicherungsjahre.
Bestehen für mich die Möglichkeiten in Rente zu gehen. Danke für ihre Antwort
Christian Schultz
am 21.08.2023Hallo Paul, für Ihren Jahrgang haben wir hier einen eigenen Beitrag zum Rentenbeginn veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1961-diese-moeglichkeiten-haben-sie
Petrus Glasenap
am 23.07.2023Baujahr 1963 und 50GdB...42 Jahre jetzt eingezahlt. Wann könnte ich in Rente gehen? Mit einem z,B zusätzlichen Minijob?
Vielen Dank für die Info.
MfG
Christian Schultz
am 28.07.2023Mit 64 und 10 Monaten ginge es abschlagsfrei. Jeder frühere Monat kostet sonst 0,3 Prozent Abzug.
Conny
am 09.06.2023Bin baujahr 1961.50%schwerbeschädigt und habe meine 45jahre nächstes Jahr Voll.wann darf ich intente ohne Abzüge
Christian Schultz
am 12.06.2023Wie oben in der Tabelle zu sehen: Zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze, also mit 64 und sechs Monaten.
Jochen Petersen
am 19.05.2023Ich bin 64 ,bin seit Dez. 2021 Rentner mit 50% Schwerbehinderung und habe 47 Jahre gearbeitet. Bin Jahrgang 1958. Meine Frage , ich arbeite noch halbtags weiter in meinem Beruf, muss ich noch weiter in die Rentenkasse und Arbeitslosenversicherungen einzahlen ?
Christian Schultz
am 22.05.2023In die Rentenkasse zahlen Sie als Angestellter immer ein. Auch im Rentenbezug. Anders ist das bei der Arbeitslosenversicherung, da zahlen Sie nichts mehr. Dafür haben Sie aber auch keine Anspruch mehr auf ALG I oder Bürgergeld, wenn Sie den Job verlieren.
Eberhardt
am 01.04.2023Ich bin 1962 geboren und habe eine dauerhaft anerkannte Schwerbehinderung GdB 70 mit Merkzeichen G u. B. Im August habe ich 45 Jahre in die Rentenversicherung eingezahlt und gelte somit als besonders Langzeitversichert, könnte somit mit 64 und 8 Monate abschlagsfrei in Rente. Wann kann ich abschlagsfrei in Rente wegen Schwerbehinderung?
Christian Schultz
am 03.04.2023Auch erst mit 64 und acht Monaten. Beide Rentenvarianten bieten den vorzeitigen Eintritt in die Altersrente - ohne Abschläge - genau zwei Jahre vor der Regelaltersgrenze.
Berg Jörg
am 27.03.2023Bin im April 63 geboren. Habe in 2 Jahren 45 Jahre gearbeitet und 80 % Schwerbehinderung (allerdings befristet bis Oktober 2024). Wann kann ich frühestens in Rente gehen.
Christian Schultz
am 28.03.2023Ohne Abschläge frühestens mit 64 und 10 Monaten. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Axel
am 21.02.2023Bin 05.1963 geboren,
Habe 09.2023 , 45 Jahre voll.
Wann kann ich ohne Abzüge oder ab wann mit Abzüge in Rente gehen?
Christian Schultz
am 21.02.2023Ohne Abzug frühestens mit 64 und 10 Monaten. Und frühestens zum 63. Geburtstag - dann mit 13,8 Prozent Abzug. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/welche-abschlaege-gelten-bei-der-rente-mit-63
Kluge, Udo
am 19.02.2023Guten Tag, ich bin 01/67 geboren und habe 09/28 meine 45 Versicherungsjahre erfüllt und zudem bin ich seit 09/83 zu 50% Schwerbehindert. Ab wann kann ich in Rente gehen, wenn ich bereit bin alle Abschläge in Kauf zu nehmen.
Danke im Voraus für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 20.02.2023Hallo Udo, frühestens zum 62. Geburtstag - dann mit 10,8 Prozent Abschlag.
Eberhard Fritzius
am 09.02.2023Hallo,bin Jahrgang 62,habe in 2 Jahren 45 Jahre gearbeitet. Bin gesundheitlich schon schwer zurückgeworfen. Werde einen Verschlechterrungsantrag stellen. Wenn ich einenGdb von 50 bekomme. Wie gesagt bin erst 61,wie und wann kann ich in Rente gehen! Müsste noch irgendwie 2 Jahre überbrücken. Bin noch in einem Arbeitsverhältnis, Danke
Christian Schultz
am 10.02.2023Hallo Eberhard, mit SB-Ausweis könnten Sie frühestens mit 61 und acht Monaten in Rente - dann mit 10,8 Prozent Abschlag. Siehe hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
Peter Penkert
am 19.01.2023Hallo,
bin am 23.12.1959 geboren und habe
Gerade die Bescheinigung bekommen, das ich rückwirkend ab 11.2022
50 % 'GDB anerkannt bekomme.
Laut Rentenbescheid ist meine Regelaltersrente -- am 1.3.2026
und ab 3.2024 meine abschlagfrei Rente . will nämlich keine hohen also 11,4 % Abschläge
Bei Altersrente für Schwerbehindert steht dort, - mit Abschlag frühestens ab 1.3.2021
wenn ich jetzt meine Rente beantrage und in Rente gehe - Also denke mal das wäre dann 1.3.2023 oder so
Wieviel % werden dann von meiner Rente abgezogen. ?
0,3 % x 12 = 3,6 % Abzug ( 3.2023 -3.2024 sind 132MOnate
Und wenn ich dann ab 1.3.2024 in Abschlagfreie Rente gehe , bleibt dann die Rente auf den
Betrag , wo 3,9% abgezogen wurden.?
Oder wird dann wieder normal gerechnet.
Wer kann mir bei Rentenantrag, höhe, etc. da genau Helfen, ?
VDK . Steuerberater ?
und wieviel Steuern ? muss ich dann auf meine Rente nach den Abzügen bezahlen.
Rente --
minus vorzeitigen Abzuges. zb. 3,6 %
dann Kv V + PV ---- zb. 11, 5 %
dann 83 % von der Rente zu versteuern
.ja aber wie viel % genau und was ist da der Steuer Prozentsatz ?
Arbeite gerade noch .
Vielen Dank
mfg
Peter Penkert aus der Nähe vom Legoland.
Christian Schultz
am 20.01.2023Hallo Peter, der Abschlag beträgt pro Monat 0,3 Prozent. Und zwar gerechnet ab März 2024. Jeder Monat früher in Rente kostet 0,3 Prozent Abschlag. Bei der Rentenversicherung können Sie sich das kostenlos vorrechnen lassen. Auch zum Thema Steuern bekommen Sie dort zumindest eine grundlegende Auskunft.
Manfred Dünzer
am 31.07.2022Bin Baujahr 1964,habe eine 50 Grad Behinderrung.Wann kann ich frühestens in Rente gehen?
Christian Schultz
am 06.08.2022Ohne Abzüge mit 65. Bei 10,8 Prozent Abschlag bereits mit 62.
Stefan
am 10.07.2022Moin,
ich bin Baujahr 1961, habe eine 30% Schwerbehinderung und stelle nun erneut einen Antrag auf weitere Prozente.
Meine Frage lautet jedoch:
Könnte ich nächstes Jahr vorzeitig und mit Abzügen in Rente gehen, wenn ich über einen Gleichstellungsantrag auf 50% Schwerbehinderung kommen würde?
Vielen Dank für die Mühe!
Beste Grüße,
Stefan
Christian Schultz
am 11.07.2022Hallo Stefan, die Gleichstellung ist für eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen nicht ausreichend. Sie brauchen einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 50.
Petra Kähler
am 22.06.2022Mein Mann möchte möglichst auch früher in Rente gehen Jahrgang 60
Keine Schwerbehinderten , er würde so oder so seine 45 Jahre nicht vollbekommen, was kann man tun?
Christian Schultz
am 23.06.2022Für den Jahrgang 1960 haben wir hier einen eigenen Beitrag veröffentlicht: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/rente-mit-jahrgang-1960-das-sind-ihre-optionen
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