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Doppelte Rentenerhöhung 2024

Aktuelles Rente Behinderung

Nach ersten Schätzungen sollen die gesetzlichen Renten im Juli um 3,5 Prozent erhöht werden. Für bestimmte Rentnerinnen und Rentner wird das Plus allerdings deutlich höher ausfallen. Ob Sie auch dazu gehören, erfahren Sie in diesem Beitrag.

Doppelte Rentenerhöhung 2024

Jedes Jahr im Juli bekommen Rentnerinnen und Rentner in Deutschland mehr Geld. Darauf kann man sich - bis auf ganz wenige Ausnahmen - verlassen. Für den kommenden Sommer rechnet man aktuell mit einem Plus von 3,5 Prozent.

Aber: Für viele Rentner wird das nicht alles sein. Einige werden sich über ein Plus von satten elf Prozent freuen können. Doch das gilt (leider) noch lange nicht für jeden.

Zweistelliges Renten-Plus im Juli 2024

Aber einen Schritt zurück: Die Rentenerhöhung im Juli -  bei der aktuell von 3,5 Prozent gesprochen wird - gilt für alle Bezieher einer gesetzlichen Rente in Deutschland. Alle Formen der Altersrente, Erwerbsminderungsrenten, Witwenrenten - einfach alles. Hintergrund ist, dass die Anpassung direkt in der Rentenformel erfolgt. Und zwar im Rentenwert. Wenn der ansteigt, wächst auch Ihre Rente an.

Aber eine ganz bestimmte Gruppe von Rentnerinnen und Rentnern wird darüber hinaus noch einen zusätzlichen Schluck aus der Pulle erhalten.

Auf eine doppelte Rentenerhöhung können sich all diejenigen freuen, die eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen, die ...

Trifft das auf Sie zu? Dann lohnt sich ein noch genauerer Blick. Denn die zusätzliche Zahlung - zusätzlich zu den 3,5 Prozent, die es für alle gibt - kann unterschiedlich hoch ausfallen. Entweder 4,5 Prozent extra oder sogar 7,5 Prozent.

Zum Hintergrund: Diese Sondererhöhung für Bezieher einer Erwerbsminderungsrente wurde beschlossen, weil die oben aufgeführte Personengruppe einen erheblichen Nachteil in der Berechnung ihrer Rente hinnehmen musste.

Leider ist diese Ungerechtigkeit auch mit der Sondererhöhung nicht ganz vom Tisch. Mehr dazu in unserer Stellungnahme an die Bundesregierung.

Doppelte Rentenerhöhung: Aber wie hoch genau?

Satte 7,5 Prozent mehr fallen für Sie an, falls Ihre EM-Rente seit Januar 2001 läuft. Oder spätestens im Juni 2014 erstmals überwiesen wurde. Zusammen mit der generellen Anpassung von 3,5 Prozent macht das ein Renten-Plus von elf Prozent. Zweistellig - wann hat es das zuletzt gegeben?

Sie beziehen Ihre EM-Rente seit Juli 2014? Oder spätestens seit Dezember 2018? Dann winken Ihnen zusätzliche 4,5 Prozent - insgesamt also acht Prozent mehr Rente. Auch noch ein ordentlicher Anstieg.

"Unter gewissen Umständen erhalten Sie ab Juli elf Prozent mehr Rente."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Chancen auf die Sondererhöhung - und damit auf eine doppelte Rentensteigerung - haben Sie also nur, wenn Sie aktuell eine EM-Rente beziehen. Oder diese EM-Rente mittlerweile in eine Rente wegen Alters umgewandelt wurde. Darüber hinaus muss der Beginn dieser EM-Rente im Zeitraum zwischen 2001 und Ende 2018 liegen.


Kommentare (17)

  • user
    Uhlig Bernd
    am 20.06.2024

    Guten Abend,

    muss 2018 die erste EM Rente ausgezahlt worden sein, oder zählt die Antragstellung zur EM Rente 2018?

    Bei mir wurde die EM Rente 2021 in die unbefristete Altersrente umgewandelt. Bekomme ich da auch diesen Zuschlag?

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2024

      Es geht um die Bewilligung, also den offiziellen Start der Rente. Nicht um die Antragstellung.

  • user
    Heike
    am 04.03.2024

    Guten Tag Herr Schultz,

    wenn ich das richtig verstanden habe, werden durch das Plus (in meinem Fall 4,5% dazu) die Entgeldpunkte erhöht bzw. angeglichen?

    Wenn ja, wieviel Endgeldpunkte mehr wären es nach der Erhöhung, wenn der Stand zZt. bei 30,34 liegt (bei mir) ?

    Bleiben diese zusätzlichen % dann auch ab Juli bestehen, oder gilt es nur für dieses Jahr?

    Mit freundlichen Grüssen

    • user
      Christian Schultz
      am 05.03.2024

      Hallo Heike, die Erhöhung ist natürlich dauerhaft. Die genaue Erhöhung in Ihrem Fall können Sie bei der DRV erfragen.

      • user
        Heike
        am 08.03.2024

        Guten Tag Herr Schultz,

        heute habe ich Antwort von der DRV bekommen auf meine Frage wieviel Erhöhung und ab wann ich in meinem Fall bekomme. Durch diese Antwort bekam ich den Eindruck, dass m. E. innerhalb dieses `Stufenplanes` auch möglicherweise zwei verschiedene Summenbeträge herauskommen (vereinfacht (?) 2024 und automatiesiert (?) 2025 ).

        TEXT:

        Sehr geehrte.........

        Die deutsche Rentenversicherung wird ab Juli 2024 einen Zuschlag zu rund drei Millionen Renten zahlen. Damit werden die vom Gesetzgeber beschlossenen Verbesserungen bei den Erwerbsminderungsrenten umgesetzt. Einen pauschalen Zuschlag zur Rente werden diejenigen erhalten, deren Erwerbsminderungsrente in der Zeit von 2001 bis 2018 begonnen hat. Alle Rentner*innen, die Anspruch auf die Verbesserungen haben, erhalten den Zuschlag automatisch. Eine Antragstellung ist nicht erforderlich. Aufgrund der sehr komplexen technischen Umsetzung wird die Berechnung und Auszahlung des Zuschlages planmäßig in zwei Stufen erfolgen:

        Erste Stufe: Ab Juli 2024 wird zunächst ein vereinfachter Zuschlag gezahlt. Die Überweisung erfolgt getrennt von der laufenden Rente jeweils Mitte des Monats. Der Zuschlag wird vom Deutsche Post Renten Service auf Basis des laufenden Zahlbetrages der Rente berechnet und überwiesen.

        Zweite Stufe: Ab Dezember 2025 erfolgt die automatisierte Berechnung des Zuschlags durch die Deutsche Rentenversicherung. Die Überweisung erfolgt zusammen mit der laufenden Rente in einer Summe. Eine rückwirkende Verrechnung mit dem bereits ausgezahlten vereinfachten Zuschlag wird nicht durchgeführt.

        Mit freundlichen Grüßen

        Ihre Deutsche Rentenversicherung

        • user
          Christian Schultz
          am 11.03.2024

          Dieser Zwei-Stufen-Plan wurde nur aufgestellt, weil die Erhöhung sonst noch nicht in diesem Jahr gezahlt worden wäre. Das ist eine Übergangslösung.

  • user
    Maertes
    am 29.02.2024

    Hallo, beziehe seit Oktober 2000 EU Rente, anfangs immer befristet und mit jährlicher Prüfung,

    bin ich bei der 7,5 % Erhöhung dabei??

    • user
      Christian Schultz
      am 29.02.2024

      Nein, nur wenn die EM-Rente das erste Mal zwischen 2001 und Ende 2018 gezahlt wurde.

  • user
    Günter Berschel
    am 29.02.2024

    Muss man die Sondererhöhung beantragen? Wenn ja, bei wem muss man einen Antrag stellen? Gibt es ein entsprechendes Antragsformular und wo bekomme ich das her?

    • user
      Christian Schultz
      am 29.02.2024

      Nein, das geht alles automatisch.

  • user
    Gabriela K
    am 29.02.2024

    Eine vorsichtige Frage: Das betrifft nur die EM-Renten oder auch die Hinterbliebenenrenten?

  • user
    Dieter
    am 26.02.2024

    Hallo

    Habe gerade folgendes gelesen. ( auf YouTube gesehen )

    Der Zuschlag von 7,5 % soll erst im Dezember 2025 erfolgen. !!!

    Die Rentenversicherung bekommt die Umstellung ( Computer Probleme) nicht bis 7.2024 hin.

    Das Gesetz gibt es ja schon seit 2022 !!

    Falls die Informationen stimmen, ist das eine Bodenlose Frechheit.

    Mfg

    Dieter

    • user
      Christian Schultz
      am 27.02.2024

      Hallo Dieter, diese Meldung ist schon wieder überholt. Es stimmt, dass es IT-Probleme gibt. Deshalb wird die DRV die Erhöhung erstmal nicht mit der "normalen" Rente überweisen, sondern als Extra-Zahlung zur Monatsmitte.

      • user
        Heidi
        am 29.02.2024

        Guten Tag,

        Extrazahlung ? Gilt dies nur für Diejenigen die 7,5% mehr bekommen oder auch die anderen mit z.B. 4,5% ?

        Und noch eine Frage:

        Das Gesetz gibt es schon seit 2022? Wird dann diese Extrazahlung danach berechnet und erfolgt rückwirkend, oder ist dies einmalig mit dem Monat Juli 2024 ?

        • user
          Christian Schultz
          am 29.02.2024

          Die Extrazahlung gibt es zusätzlich zur "normalen" Rentenerhöhung im Juli. Da ist ja aktuell von 3,5 Prozent die Rede. Und dieses Extrageld bekommen alle, die wir oben im Beitrag angeführt haben.

          Nachträglich wird es leider keine Erstattung geben. Das haben wir vom SoVD schon bei der ersten Vorstellung des Gesetzes kritisiert.

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