Erhöhung der EM-Rente im Bestand 2024: Und wenn ich da schon Altersrente bekomme?
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Zum Juli 2024 erfolgt endlich die lang ersehnte Erhöhung der Erwerbsminderungsrente für all diejenigen, deren Rente bereits vor 2019 bewilligt wurde. Doch was passiert, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehen? Gehen Sie dann wieder leer aus?
Die Ungerechtigkeit ist schon lange bekannt - und wirklich behoben wird sie auch im Juli 2024 nicht. Aber immerhin wird es zu diesem Zeitpunkt deutlich mehr Geld für die sogenannten Bestandsrentnerinnen und Rentner wegen Erwerbsminderung geben.
Worum geht es?
Wer so krank ist, dass er dauerhaft nicht mehr arbeiten kann, bekommt unter gewissen Voraussetzungen eine Erwerbsminderungsrente. Weil Sie in dieser Situation noch sehr jung sein können, wird die EM-Rente künstlich hoch gerechnet. Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) tut also so, als ob Sie weitergearbeitet hätten. Andernfalls würde Ihre Rente wegen Erwerbsminderung extrem niedrig ausfallen.
Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze. Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.
Doch das war nicht immer so. Vor 2019 endete die Zurechnungszeit deutlich früher - und wurde dann stufenweise immer wieder angehoben. Mit anderen Worten: Je eher Sie Ihre Erwerbsminderungsrente zum ersten Mal erhalten haben, desto geringer dürfte diese sein. Und das ist ungerechnet.
Welche Verbesserungen wird es 2024 geben?
Wichtig: Die erhöhten Renten im Bestand werden erst im Juli 2024 ausgezahlt. Nicht früher. Wie hoch der Rentenzuschlag ausfällt, hängt davon ab, wann genau Sie Ihre EM-Rente zum ersten Mal erhalten haben.
- Wenn das zwischen Januar 2001 und dem 30.06.2014 war, erhalten Sie demnächst 7,5 Prozent mehr. Dauerhaft.
- Fiel der Beginn Ihrer Erwerbsminderungsrente auf einen Zeitpunkt zwischen Juli 2014 und Dezember 2018, gibt es 4,5 Prozent mehr.
Sie beziehen Ihre Rente wegen Erwerbsminderung noch länger? Dann gehen Sie bei der Erhöhung im Juli 2024 leer aus. Denn weil erst 2001 die Abschläge zur Erwerbsminderungsrente eingeführt wurden, will der Gesetzgeber an dieser Stelle neue Ungerechtigkeiten vermeiden. Zumindest wird so argumentiert.
Gibt es das Geld auch, wenn ich zu diesem Zeitpunkt bereits eine Altersrente beziehe?
Viele Menschen werden sich nun zwei Fragen stellen: Warum erst im Juli 2024, wenn diese Ungerechtigkeit schon seit so vielen Jahren besteht? Und wie sieht es aus, wenn ich zu diesem Zeitpunkt gar kein EM-Rentner mehr bin? Sondern bereits eine Altersrente erhalte?
Nun, die erste Frage können wir leider nicht beantworten. Viele Jahre lang fehlte der politische Wille, den sogenannten Bestand finanziell besserzustellen. Eine wirklich gerechte Lösung ist die einmalige Erhöhung auch nicht - das haben unsere Kollegen in Berlin nachgerechnet.
Und jetzt - da das Gesetz endlich verabschiedet wurde - dauert es wieder mehr als ein Jahr, bis die Menschen das zusätzliche Geld erhalten. Eine wirklich überzeugende Begründung für die späte Auszahlung gibt es nicht.
Doch genauso interessant ist die Frage, wie es beim Wechsel in die Altersrente aussieht. Gilt die Rentenanpassung auch in diesem Fall?
Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche.
Fazit
Wir müssen leider festhalten, dass die Anpassung für den "Bestand" in der EM-Rente nicht so hoch ausfällt wie erhofft. Es wird keine wirkliche Gleichstellung mit denjenigen erfolgen, die ihre Rente wegen Erwerbsminderung erst seit 2019 beziehen. Positiv bleibt jedoch festzuhalten, dass die Erhöhung auch dann greift, wenn Sie nur "ehemaliger" Erwerbsminderungsrentner sind und mittlerweile eine Altersrente beziehen.
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Kommentare (240)
Beatrix Troost-Petersen
am 28.10.2024Leider habe ich im Oktober meinen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente nicht bekommen. Was kann der Grund sein. B.Troost-Petersen
Christian Schultz
am 28.10.2024Ohne Ihre Unterlagen können wir das nicht beantworten. Fragen Sie bitte direkt bei der DRV nach.
Lena
am 14.10.2024Hallo, ich habe seit dem 1.9.2017 eine Teilerwerbsminderungsrente bekommen.
Seit dem 1.9.2021 bekomme ich die volle Erwerbsminderungsrente.
Leider habe ich bis dato keinen Rentenzuschlag in Höhe von 4,5% bekommen.
Steht mir dieser nicht zu?
Viele Grüße und danke schon mal für eine Antwort.
Christian Schultz
am 15.10.2024Hallo Lena, hier im Forum können wir das nicht beantworten. Aber wenn Sie bisher nichts bekommen haben, steht Ihnen womöglich tatsächlich kein Zuschlag zu. Denn dieser wurde bzw. wird automatisch gezahlt.
Brigitte Schönherr
am 08.08.2024Hallo,
irgendwie bin ich verwirrt. Bekomme seit 2010 teilweise EM Rente, die durch den verschlossenen Arbeitsmarkt 2016 in eine volle EM Rente umgewandelt wurde. Seit 2021 bin ich in Altersrente.
Wieviel Zuschlag steht mir ab Juli 2024 zu?
vielen Dank
Schönherr
Christian Schultz
am 08.08.2024Hallo Brigitte, wenn Sie bisher noch nichts zusätzlich erhalten haben, gibt es offenbar gar keinen Anspruch. Aber hier können wir das nicht abschließend klären, fragen Sie bitte direkt bei der DRV nach.
Sabine Löffel
am 03.08.2024Ich habe von 2009 bis 2011 Erwerbsunfähiugkeitsrente erhalten und bin dann wieder ins Berufsleben eingestiegen und 2016 in die Altersrente...bekomme ich auch die Erhöhung
Christian Schultz
am 06.08.2024Nein, in diesem Fall nicht.
Martina
am 28.07.2024Hallo, ich bezog seit 2016 Teilerwerbsminderungsrente. Seit 12/23 nun die volle Erwerbsminderungsrente. Muss mir nicht für die Zeit von 2016 bis 12/23 der Zuschlag von 4,5% zustehen? Hab "nur" die normale Rentenanpassung erhalten.
Christian Schultz
am 06.08.2024Hallo Martina, wenn die Zurechnungszeit für die volle EM-Rente neu berechnet wurde, gibt es keine Sonder-Erhöhung.
A.Trode
am 21.07.2024Hallo.Hab 2017 erst eine halbe Ewrente bekommen,dann Antrag auf volle im Mai 2018 gestellt.Im Rentenbescheid stand Auszahlung der vollen Ewrente im Feb.2019.Bekomme ich auch den Zuschlag von 4,5Prozent? Mfg Anne
Christian Schultz
am 22.07.2024Hallo Anne, hier kommt es auf die Details an. Wenn die volle Rente vor Ende 2018 offiziell begonnen hat - auch wenn die Auszahlung erst danach kam - sollte es den Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent geben.
Anne Trode
am 22.07.2024Hallo Christian,danke für die schnelle Beantwortung. Ich habe nochmal nachgeschaut.Der Rentenbescheid kam am 18.12.2018 und es stand dort,das die Rente am 01.02.2019 beginnt und auch die Auszahlung. Bekomme ich dann den Zuschlag nicht?Lg Anne
Sabine Jäger
am 15.07.2024Hallo,
Ich habe ab März 2017 eine teilweise Erwerbsminderungsrente erhalten und diese wurde ab Mai 2021 in eine volle Erhöhung umgewandelt.
Laut Ihren Informationen müsste ich einen Zuschlag von 4,5 Prozent erhalten. Laut Auskunft der Rentenversicherung bekomme ich aber keinen Zuschlag, da meine volle Erwerbsminderungsrente bereits die korrekte Zurechnungszeit enthält.
Was ist denn nun korrekt?
Christian Schultz
am 16.07.2024Hallo Sabine, wenn die Rentenversicherung das so begründet, hat die Rentenversicherung sicherlich recht. Dann wird bei der Umwandlung in die volle Rente eine neue Berechnung mit neuer Zurechnungszeit erfolgt sein.
Cinar
am 13.07.2024Hallo .
Ich wollte fragen ?
Ich beziehe voller Erwerbsminderungsrente seit 2007.
Werde ich auch die 7.5 rentwn erhöhung erhalten für dauerhaft.
Danke
Christian Schultz
am 15.07.2024Hallo Cinar, absolut. Sie bekommen die Sondererhöhung von 7,5 Prozent.
Christiane Bechert
am 11.07.2024Hallo ich bekomme seid 2017 Erwerbsminderungsrente werde ich die Erhöhung mitte Juli 2024 ausbezahlt bekommen?
Christian Schultz
am 12.07.2024Hallo Christiane, ja - in Höhe von 4,5 Prozent.
Michael Saumsiegel
am 01.07.2024Sehr geehrte Damen u. Herren,
ich bin Baujahr 1950 und bekam von 2006 an E M Rente die dann im September 2015 nahtlos in Altersrente überging , die 7,5% Erhöhung sollten mir ja sicher sein , oder hat das auch etwas mit den Geburtsjahr zu tun ? mfg. Michael
Christian Schultz
am 01.07.2024Hallo Michael, Sie bekommen die Extra-Erhöhung ab diesem Monat.
Michael Saumsiegel
am 01.07.2024Christian , bedanke mich für die rasche Antwort und wünsche einen schönen Tag. Michael
Uwe B
am 22.06.2024Ich bekomme seit dem 01 Januar 2010 die volle EM-Rente wegen einer verpfuschten Op. Damals als ich 2012 die EM-Rente verlängern musste bekam ich ein schreiben das ich die volle EM-Rente dauerhaft erhalte und mit dem Erreichen des 63zigsten Lebensjahr dann die Altersrente bekomme, ohne dass ich einen Antrag stellen müsste. Es würde das ausbezahlt werde was zu diesem Zeitpunkt dann höher wäre. Stimmt das oder hat sich da auch in den letzten Jahren etwas geändert?
Christian Schultz
am 25.06.2024Richtig ist, dass beim Wechsel von der EM- in die Altersrente ein Bestandsschutz gilt. Sie können also nicht weniger Geld erhalten. Allerdings kenne ich keine Regelung, nach der man zum 63. Geburtstag automatisch in die Altersrente wechselt.
V.Röß
am 10.06.2024Hallo, ich habe seit April 2024 endlich meine EM-Rente zum März 2024 bewilligt bekommen. Bekomme ich jetzt auch die normale Rentenerhöhung? Bekommt man da was schriftlich?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 10.06.2024Hallo, die "normale" Rentenerhöhung bekommen Sie auf jeden Fall. Wie alle Rentner in Deutschland.
Philipp
am 10.06.2024Guten Morgen, ich wollte fragen ob man auch noch berechtigt ist den Zuschlag zu erhalten wenn man 2015 bis 2017 erstmalig EM bezogen hatte.
Und erst ab September 2019 wieder Rente von der Rentenkasse auf dem Konto war
Christian Schultz
am 10.06.2024Hallo Philipp, ehrlich gesagt habe ich die Konstellation nicht verstanden. Ab wann lief die EM-Rente genau?
Philipp
am 10.06.2024Die EM Rente beziehe ich seit September 2019.
Von 2015 bis 2017 habe ich lediglich eine befristete EM Rente bezogen, die mitte 2017 ausgelaufen ist.
leider habe ich keine erneuerung zu diesem Zeitpunkt damals beantragt.
Die Frage ist ob man evtl. noch.
rückwirkend berechtigt ist einen EM Zuschlag zu erhalten.
LG Philipp
Christian Schultz
am 11.06.2024Ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung in diesem Fall nicht bekommen. Denn Ihre aktuelle EM-Rente läuft ja erst seit 2019.
Heike Seipp
am 29.05.2024Sehr geehrtes Team vom Sozialverband,
ich bin 63 Jahre alt und beziehe seit September 2019 die volle Erwerbsminderungsrente. Bekomme ich auch eine Rentenerhöhung ab Juli 2024 und wenn ja, wieviel Prozent? Vielen Dank vorab für eine Rückantwort.
Mit freundlichen Grüßen
Heike
Christian Schultz
am 30.05.2024Hallo Heike, Sie bekommen nur die "normale" Rentenerhöhung, nicht den Sonderzuschlag. Das liegt daran, dass Ihre EM-Rente deutlich höher berechnet wurde als die bei früheren EM-Rentnern.
Anke Walkenbach
am 25.05.2024Lieber Herr Schultz,
ich bin noch ziemlich neu in der vollen Erwerbsminderung (beantragt 5/2022, bewilligt in 07/2023 rückwirkend zum 02/2021 unbefristet). Ich gehe davon aus, dass ich keine 7,5% erhalte. Bekomme ich aber die 4,5% Erhöhung oder gehe ich leer aus. Ich bedanke mich jetzt schon für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 28.05.2024Hallo Anke, Sie bekommen keine Extra-Erhöhung. Das wäre auch nicht fair, weil Ihre EM-Rente viel vorteilhafter berechnet wurde als die des "Bestands": https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/erwerbsminderungsrente-gleiches-recht-nicht-fuer-alle
Kornelia Wehrmann
am 24.05.2024Hallo,
mein Mann ist Anfang des Jahres 2014 Vollerwerbsminderungsrentner geworden und im August 2014 verstorben, Seitdem bekomme ich die große Witwenrente. Die Höhe des Zuschlags ist mir unklar, da mein Mann vor dem Stichtag Erwerbsminderungsrentner geworden ist, aber ich erst nach dem Stichtag Witwenrente beziehe.
Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 28.05.2024Hallo Kornelia, ich gehe davon aus, dass es die 7,5 Prozent sein werden.
Petra Abdool
am 18.05.2024Moin Herr Schultz, wie ist es mit der Erwerbsminderungsrente ab 1997, gibt es da auch den Zuschlag? Bin jetzt in Altersrente
Vielen Dank
Christian Schultz
am 21.05.2024Nein, leider nicht.
Diana Neumann
am 28.04.2024Hallo, ich erhielt von 1999 Erziehungsrente die auf Grund Erwerbsunfähigkeit 2016 in eine EU Rente umgewandelt wurde.Wie verhält es sich mit der Sonderzahlung Regelung hier . Vielen Dank
Christian Schultz
am 29.04.2024Hallo Diana, das kann ich Ihnen so nicht beantworten, weil wir uns dazu Ihre Unterlagen ansehen müssten. Fragen Sie am besten direkt bei der DRV nach. Aber: Falls Sie Anspruch auf diese Sondererhöhung haben, bekommen Sie das Geld ohnehin automatisch.
Karl
am 24.04.2024Meine Frau geht am 1 Oktober in Rente , bekommt zählt die Rentenerhöhung vom Juli 2024 auch
Christian Schultz
am 24.04.2024Ja, die Erhöhung ändert den Rentenwert. Und der gilt auch für zukünftige Renten.
Franke, Martina
am 24.04.2024Guten Tag. 2019 beantragte ich eine Erwerbsminderungs Rente, die mir bewilligt wurde, aber auf 07. 2018 zurück datiert wurde. Ich bekam damals somit nur 1 Monat Zurechnungszeit. Ab Mai 2022 ging die EU Rente in die Regelaltersrente über. Meine Frage dazu : Bekomme ich ab Juli 2024 auch den Zuschlag für Erwerbsminderungs, auch gehabte ? Und zusätzlich zur Rentenerhöhung ? Und wie hoch wäre der Zuschlag?
Ich bedanke mich für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 24.04.2024Hallo Martina, das sieht nach einer zusätzlichen Erhöhung aus. In Ihrem Fall wären das 4,5 Prozent, weil die Rente im Jahr 2018 offiziell gestartet ist.
Reimund Knaf
am 09.04.2024Hallo. Bekomme seit 1.10.2017 volle Erwebsminderungsrente. Beziehe noch keine regelaltersrente. Profitiere ich trotzdem von der EMR erhöhung ab 1.7.2024.
Christian Schultz
am 09.04.2024Natürlich. 4,5 Prozent mehr. Ab Juli 2024.
Ulrike
am 28.06.2024Hallo
Auch 8ch bin seit 2016 in der Erwerbsminderungsrente bis heute. Gehe September in die Altersrente (66)
Bekomme ich diese 4 5%..?
Ich verstehe das nicht wirklich
Mfg
Ulrike
Christian Schultz
am 01.07.2024Ja, Sie bekommen die Erhöhung.
Vorst Maria Anneliese
am 27.03.2024Rentenantrag auf EU Rente 1999. nach einem langen Prozess wurde eine EU Rente unbegrenzt 2003 erstmalig gezahlt.
Die Nachzahlung wurde einbehalten weil ich zu der Zeit mit den Kindern von Sozialhilfe lebte. Diese Nachzahlung ging
dann an das Sozialamt.
Habe ich ein Anrecht auf einen Zuschlag von zusätzlich 7,5%? Erhalte auch Witwenrente zu meiner eigenen Rente
Bin da etwas verwirrt und kenne mich nicht aus. Vielen Dank für eine Antwort
Christian Schultz
am 27.03.2024Für die EM-Rente erhalten Sie nur den Sonderzuschlag, wenn diese OFFIZIELL nach dem Jahr 2000 begonnen hat. Das klingt bei Ihnen anders, da eine Nachzahlung zwar gewährt, aber einbehalten wurde. Aber genau sagen kann man Ihnen das nur, wenn man sich die Unterlagen anschaut.
Falls Sie Anspruch haben, gibt es das Geld aber ohnehin automatisch. Sie müssen nichts beantragen - und werden auch nicht vergessen.
Vorst Maria Anneliese
am 27.03.2024Antrag auf EU Rente wurde 1999 gestellt. Es gab eine Gerichtsverhandlung.
Daraufhin wurde erstmalig die EU Rente 2003 jeden Monat gezahlt. Die EU Rente wurde vor einigen Jahren in Altersrente umgewandelt.
Die Nachzahlung zwischen Antrag und Bewilligung ging fast komplett an das Sozialamt,was rechtens war.
Es stellt sich mir die Frage, ob die Antragsstellung 1999, oder die Bewilligung 2003 maßgebend ist.
Es wäre toll wenn ich etwas abbekommen würde. Danke für eine Rückantwort
Jutta Pfau
am 08.05.2024Guten Tag!
Habe eine EU-Rente 06/2000 beantragt, die am 1.01.2001 erstmals gezahlt wurde. Bezieht sich die Auszahlung auf das Datum der Antragstellung oder erstmalige Auszahlung?
Blöde Frage? Möchte sicherstellen, mich nicht zu früh zu freuen.
Vielen lieben Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 10.05.2024Hallo Jutta, es geht um den offiziellen Beginn. Der kann auch vor der ersten Auszahlung liegen. Das genaue Datum finden Sie im damaligen Bewilligungsbescheid.
Silvia
am 23.03.2024hallo
ich habe seit 1991 erwerbsunfähigkeitsrente und bin 2022 in die altersrente.
bekomme ich eine erhöhung von 7,5 oder 4,5?
mir geht es finanziell schlecht und meistens habe ich die letzte woche eines monats nichts mehr im kühlschrank. ich könnte das sehr gut gebrauchen vielen dank für ihre antwort im voraus
Christian Schultz
am 26.03.2024Hallo Silvia, die Sondererhöhung bekommen Sie nicht. Nur die "normale" Rentenanpassung im Juli. Vielleicht steht Ihnen aufstockend Grundsicherung zu, das sollten Sie unbedingt prüfen lassen.
maus
am 20.03.2024Hallo, ich bezog ab 1 Oktober 2018 eine Teilerwerbsminderungsrente, die ab 1 April 2019 in eine Vollerwerbsminderungsrente umgewandelt worden ist, weil der Teilzeitarbeitsmarkt geschlossen war. Habe ich deswegen einen Anspruch auf eine zusätzliche Erhöhung meiner Rente, oder doch nicht?
Christian Schultz
am 21.03.2024Auch die halbe EM-Rente wurde ja mit der "alten" Zurechnungszeit berechnet. Also bekommen Sie auch den Bonus in Höhe von 4,5 Prozent.
ursula
am 19.03.2024Hallo, ich 1955 geboren, bekomme seit 1993 Erwerbsminderungsrente, seit 2020 Altersrente wegen Schwerbehinderung . Steht mir auch eine Zuschlag zu ? Da meine Rente damals mit der Zurechnungs zum 55 Lebenesjahr berechnet wurde?
Christian Schultz
am 20.03.2024Nein, leider nicht.
Ilse
am 17.03.2024Ich hatte eine Volle Erwebsminderungrende von.2009-2011.Bin dann wieder arbeiten gegangen,weil die Weiterbezahlung abgelehnt wurde.Habe jetzt wieder einen Antrag gestellt.Wiederspruchverfaren làuft.Bekomme ich eine Nachzahlung .Danke schon mal.
Christian Schultz
am 18.03.2024Das kommt drauf an, ab wann die neue Erwerbsminderung festgestellt wird. Falls der Zeitpunkt in der Vergangenheit liegt, würde es eine Nachzahlung geben.
Marielena
am 03.03.2024Ich habe eine halbe EU-Rente ab 2010 bekommen, die dann 2017 in Altersrente umgewandelt wurde!
Bekomme ich einmalig diese 7,5 % oder gar keine 7,5%, sondern nur die 4,5 ab Juli?
Christian Schultz
am 04.03.2024Das sollte dann die Erhöhung von 7,5 Prozent sein.
Manuela O.
am 02.03.2024Hallo Rentenfall ist im Juni 2000 eingetreten...Rente wurde aber erst ab Januar 2001 gezahlt....habe ich Anspruch auf die 7,5%?
Christian Schultz
am 04.03.2024Ich vermute, dass Sie keine Erhöhung bekommen. Denn es geht ja um die Berechnung der Rente.
Olaf O.
am 06.03.2024Hallo...ich habe nachgesehen...Rentenantrag hatte ich im Juli 2000 gestellt...Rente wurde ab 01.01.2001 bewilligt...gezahlt ....erst auf Zeit ...dann ab 2002 als volle Rente auf unbestimmte Dauer...habe ich Anspruch auf 7,5% Erhöhung?
Christian Schultz
am 07.03.2024Wenn die Rente erst zum Januar 2001 offiziell wurde, sollte es die Erhöhung geben.
Markus Pundre
am 27.02.2024Guten. Tag,
Ich bekomme die EMR seit dem 1.2.2019. Bekomme ich auch die Erhöhung!
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 27.02.2024Nein, weil bei Ihnen schon die bessere Zurechnungszeit berechnet wurde.
Heidi
am 21.02.2024Guten Tag,
wegen der vielen Bespiele frage ich hier für mich exakt nach.
Ich habe vom Juni 2016 bis einschl. Feb. 2023 volle Erwerbsminderungsrente bezogen.
Ab 1.3.2023 erhalte ich Regelaltersrente.
Bekomme ich zusätzlich 4,5% oder 7,5%?
Vielen Dank im Voraus für Ihre freundliche Mühe.
Christian Schultz
am 21.02.2024Hallo Heidi, dann gibt es 4,5 Prozent extra.
Jutta Tietzmann
am 12.02.2024Guten Tag
Habe seit 2006 die
Erwerbsminderungsrente, dauerhaft seit
2010. Ich gehe am 01.05.2024 in die Altersrente. Bekomme ich dann auch die 7,5% Zuschlag Erwerbsminderungsrente.
Wird es dann ab 01.07..2024 jeden Monat gezahlt. Liebe Grüße
Christian Schultz
am 13.02.2024Hallo Jutta, den Zuschlag gibt es auch, wenn Sie im Juli 2024 bereits in der Altersrente sind. Der Zuschlag erhöht Ihre Entgeltpunkte, das wirkt sich also dauerhaft aus.
Marga
am 06.02.2024Hallo, ich habe erstmal ab 01.12.2005 bis Juli 2009 volle Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Danach wieder ab 2017 unbefristet bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze. Ab 01.05.2024 beziehe ich dann Altersrente. Muss ich darauf gesondert hinweisen bei der Antragstellung? Welcher Zuschuss steht mir zu? Im Voraus vien Dank!
Christian Schultz
am 06.02.2024Hallo Marga, die Sonderzahlung gibt es automatisch, Sie müssen keinen Antrag stellen. Da Ihre aktuelle Rente seit 2017 läuft bekommen Sie dann 4,5 Prozent mehr.
Berta Wanner
am 08.02.2024Guten Tag. Ich habe von Mai 2002 erwerbsminderungsrente bekommen. Seit 2017 bekomme ich meine Altersrente. Bekomme ich die Erhöhung der erwerbsminderungsrente von 7,5% und die altersrenteerhöhung von ca. 3,5% dazu. ? Danke im voraus.
Christian Schultz
am 08.02.2024Ja, die "normale" Rentenerhöhung bekommen ja alle Empfänger einer gesetzlichen Rente.
Peter Bargmann
am 30.01.2024Hallo, ich war 2013-14 in EM-RENTE, habe dann freiwillig wieder angefangen zu arbeiten. 2021 bin ich dann wieder EM- Rentner geworden, unbefristet. Wie sieht es bei mir mit den 7,5% aus?
Lg
Christian Schultz
am 31.01.2024Hallo Peter, diesen Fall hatte ich noch nicht. Aber ich gehe davon aus, dass es in diesem Fall keine Sondererhöhung gibt. Fragen Sie aber gern noch einmal direkt bei der DRV nach.
Andrea Schmuck
am 07.01.2024Hallo, ich beziehe seit dem 01.02.2016 volle Erwerbsminderungsrente. Ich bin jetzt 58 Jahre und bis zur Altersrente dauert es ja noch etwas. Zählt für mich auch die 7,5% Regelung?
Vielen Dank für eine kurze Antwort.
Beste Grüße
Andrea Schmuck
Christian Schultz
am 08.01.2024Hallo Andrea, in Ihrem Fall gibt es 4,5 Prozent.
Mehtap
am 28.01.2024Hallo!Ich bin 41 alt habe fünf Jahre gearbeitet war Vollzeit beschäftigt und habe seit 2010 volle Erwerbsminderungsrente von 460€wie viel stehen mir eigentlich zu?
Christian Schultz
am 29.01.2024In Sachen Sondererhöhung wird es 7,5 Prozent mehr geben.
Ellen Hille
am 03.01.2024Hallo! Ich bin seit Dezember 2019 in Altersrente, habe davor vom Mai 2009 bis November 2019 volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie hoch wird meine Anpassung sein? LG.
Christian Schultz
am 03.01.2024Hallo Ellen, 7,5 Prozent.
Werner
am 05.01.2024Hallo,
Ich bekam seit 1.10.2001 volle Erwerbsminderungsrente. Davor ab 1999 gesetzliche Berufsunfähigkeitsrente und seit 2016 die Altersrente. Habe ich auch Anspruch auf die Erhöhung?
Besten Dank!
Christian Schultz
am 08.01.2024Hallo Werner, wie das mit dem Wechsel von der BU- zur EM-Rente aussieht, kann ich gerade nicht sagen. Aber allein durch die EM-Rente mit Beginn im Jahr 2001 sollte es eine Erhöhung von 7,5 Prozent geben.
Monica
am 03.03.2024Hallo, hier wird immer von einmaliger Zahlung gesprochen, werden die 7,5 % nur einmalig bezahlt?
Ich habe seit 2010 Erwerbsminderungsrente bekommen diese wurde dann umgewandelt im Januar 2017 in Altersrente!
Was bekomme ich wann und wieviel Prozent ❓
Christian Schultz
am 04.03.2024Ihre Rente wird im Sommer einmalig um diese 7,5 Prozent angehoben. Und dann bleibt die Erhöhung natürlich bestehen.
Anders Wolfgang
am 02.01.2024Sehr geehrte Damen und Herren
Habe seit 2009 eine halbe Erwerbsminderungsrente bekommen die wurde zum 1. 1. 2020 eine volle Erwerbsminderungsrente Umgewandelt.
Zum 1. 7. 2024 gehe ich dann in die normale Rente.
Meine Frage dazu bekomme ich auch die 7,5 % Erhöhung
Vielen Dank
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Wolfgang, das kommt darauf an, ob Ihre volle Rente als "Neurente" oder nicht betrachtet wird. Ich vermute, dass Sie die Erhöhung erhalten. Aber sicher kann ich Ihnen das aus der Ferne nicht beantworten.
Willi
am 24.11.2023Hallo,
warum wirkt sich ein Antrag auf Änderung der Altersrente auf eine Teilrente zu 99,99% noch nicht aus und wird
stattdessen nur mit 99% im Bescheid bewertet?
Beste Grüße
Christian Schultz
am 27.11.2023Hallo Willi, ohne Einsicht in Ihre Unterlagen kann man das unmöglich beantworten. Am einfachsten ist es, wenn Sie direkt bei der DRV nachfragen.
Regina
am 15.11.2023Hallo,
Ich bin zum 01.09.2022 in Erwerbsminderungsrente gekommen.
Gibt es auch für mich eine übliche EM-Erhöhung... wie bei einer regulären Rente 2024 oder ?
Danje
Christian Schultz
am 16.11.2023Hallo Regina, die hier beschriebene Extra-Erhöhung bekommen Sie nicht. Aber natürlich profitieren Sie von der jährlichen Rentenanpassung im Juli.
gerhard braun
am 25.10.2023meine frau geb.08.03 1948,bekommt seit 01.04.2008 rente wegen schwerbehinderung.erhält sie ab juli 2024 auch die erhöhung von 7,5 prozent gruß gerhard.
Christian Schultz
am 26.10.2023Nein, es geht hier ausschließlich um die Erwerbsminderungsrente.
Kai Richter
am 18.11.2023Hallo Herr Braun,
Ich hänge mich einmal bei ihrer Anfrage an, um eine Ungewissheit meinerseits zu klären. Ich würde im Juni 2006 zunächst temporär und dann in 2011 endgültig in eine EU Rente versetzt aufgrund langer Krankheit. Frage jetzt mit Blick auf Herrn Brauns Anfrage - Wo liegt der Unterschied bei der Verrentung wie oben bei Herrn Brauns Frau und einer Erwerbsminderungsrente? Verstehe den Unterschied dazu nicht wirklich! Ist dies auch wieder ein Winkelzug der Politik, um Zahlungen einzusparen? Vielen Dank für eine Aufklärung!
Christian Schultz
am 20.11.2023Hallo Kai, Sie erhalten doch seit 2006 die volle EM-Rente. Dann bekommen Sie im Juli 2024 auch die Sondererhöhung von 7,5-Prozent.
Heike Zahn
am 15.10.2023Hallo liebe Experten,
Ich beziehe seit Februar 2001 eine Erwerbsunfähigkeitsrente. Ich wollte damals noch nach dem alten Recht die Rente beziehen und die Rentenversicherung hat mir damals die EU Rente nach altem Recht bewilligt. Irgendwo stand da auch, dass meine Rente so berechnet wurde, als ob ich bis zum 56. Lebensjahr gearbeitet hätte. Da ich die Rente aber erstmals im Februar 2001 bezogen habe, weiss ich jetzt nicht, ob ich nicht vielleicht doch im Juli 2024 in den Genuss einer 7,5 prozentigen Erhöhung komme. In meinen jährlichen
Rentenanpassungsschreiben ist immer die Rede von einer Erwerbsminderungsrente. Was ist Ihre Meinung? Werde ich die 7,5% bekommen, oder werde ich leer ausgehen. Vielen Dank für Ihre Antwort im voraus
Christian Schultz
am 23.10.2023Hallo Heike, ohne Ihren Fall genau zu kennen, würde ich sagen, dass Sie die Erhöhung erhalten. Aber ganz genau kann Ihnen nur die DRV eine Antwort geben. Denn nur hier liegen alle Informationen beisammen.
Heike
am 26.10.2023Vielen Dank trotzdem schon einmal für die Antwort. Ich warte es einfach mal ab.
Alex.D
am 04.10.2023Hallo! Ich bin seit November 2022 in Altersrente, habe davor vom August 2013 bis Oktober 2022 volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie hoch wird meine Anpassung sein? LG.
Christian Schultz
am 04.10.2023Hallo Alex, in dem Fall sollte es sich um 7,5 Prozent handeln.
Alex.D
am 07.10.2023Danke für die Schnelle Antwort! Und Reguläre Erhöhung gibt es extra oben drauf?
Christian Schultz
am 09.10.2023Ja, die gibt es für alle.
Michael Wardy
am 22.09.2023Hallo, guten Tag.
Ich bin seit 01.01.2017 in ALtersrente, habe davor vom 01.10.2006 bis 31.12.2016 volle Erwerbsminderungsrente erhalten. Wie hoch wird meine Anpassung sein? Muß ich diese Anpassung beantragen oder bekomme ich die automatisch ab Mitte 2024 zugerechnet? Vielen Dank im voraus für ihre Mühe.
Grüße,
Michael Wardy
Christian Schultz
am 25.09.2023Hallo Michael, Sie müssen nichts beantragen. Im Juli 2024 wird Ihre Altersrente automatisch um 7,5 Prozent erhöht.
Robi
am 21.09.2023Hallo meine Frage ist 2024 der sonder Zuschlag von Beispiel 7,5%
Ich bekomme netto 950 Euro Rente
Was wäre meine Erhöhung kann man rechnen 950€ + 7,5 % rechnen?
Christian Schultz
am 22.09.2023Ja, die Erhöhung bezieht sich auf Ihre Entgeltpunkte - und damit auf Ihre Bruttorente.
Inga
am 14.09.2023Guten Tag,
ich bin seit 2006 EU Rentner und bekomme also in 2014 die Anpassung der PEP um 7,5%.
Nun wurde das ja schon in 2022 beschlossen und 2023 genehmigt.
Nun frage ich mich, wie sich das dann berechnet.
Werden erst die EP angepasst und dann die normale Rentenanpassung vollzogen. (mehr Geld)
oder wird es zeitgleich passieren.
Vielen Dank schon einmal für eine Antwort
MfG
Inga
Christian Schultz
am 14.09.2023Hallo Inga, die technischen Einzelheiten kennen wir nicht. Da müssen Sie sich direkt an die DRV wenden.
W.R.
am 13.09.2023Hallo, wird diese Erhöhung der Rentenpunkte, da ich bereits Altersrentner bin, voll versteuert wie jede zukünftige Rentenerhöhung
oder mit dem Steuersatz zum Beginn der Altersrente, da diese Leistung ja aus der Vergangenheit herrührt.
Beste Grüße
Christian Schultz
am 13.09.2023Hallo, beim SoVD können und dürfen wir zum Thema Steuern keine Auskunft erteilen. Aber ich gehe davon aus, dass diese Rentenerhöhung wie jede andere behandelt wird.
Kekskrümel
am 06.09.2023Hallo
Ich habe ein paar Fragen.
Bekommt man die 7.5% einmalig oder dann jeden Monat zur Rente?
Wenn es 2024 eine reguläre Erhöhung gibt, gibt es die extra oben drauf?
z.B. 900 Rente + 7.5% + 4% Ost
Wenn man 2008 in volle EMR befristet gegangen ist, welche 2019 umgewandelt wurde in unbefristet. Was zählt da als Datum? 2008 oder 2019 bei der Erhöhung.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 06.09.2023Hallo, der Zuschlag ist dauerhaft, nicht einmalig. Und er wird zusätzlich zur jährlichen Rentenanpassung gezahlt. Als Datum zählt die erstmalige Zahlung der EM-Rente.
Ro G. Bo
am 05.09.2023Hallo,
meine Frau bekommt seit Febr 2001 EU-Rente, ist noch keine Altersrentnerin. Was bekommt sie dann ab Juli 24 genau. 7,5 % mehr EU und die normale Rentenerhöhung, die auch wieder im Juli anliegt ?
Christian Schultz
am 06.09.2023Ja, genau so ist es.
Rene Hemmer
am 03.09.2023Is das richtig es gibt nur rentenerhöhungen und keine Nachzahlungen in welcher Rente auch immer lg
Christian Schultz
am 04.09.2023Das stimmt leider.
Raimund
am 31.08.2023Hallo, wollte mal in Erfahrung bringen, ab wann ich Steuern auf meine Rente zahlen muß.
Im Steuerrechner wird einfach gesagt: geben Sie das Eintrittsjahr ein.
Ja, welches Jahr ist denn gemeint ?
a). der EM-Eintritt von 2015
oder
b). der Regelalters-Eintritt von 2019.
Habe Beides versucht. Ergebnis des Schnellrechners: a). kein Steuerbescheid nötig u.
keine Steuern.
Im Fall b). Steuerbescheid muß (!!!!!! ) abgeben werden, aber noch keine Steuern.
Was ist denn nun richtig u. was muß ich dringend beachten ?!
Christian Schultz
am 01.09.2023Hallo Raimund, zum Thema Steuern können und dürfen wir beim SoVD nicht beraten. Am besten direkt an die Rentenversicherung oder das Finanzamt wenden.
Raimund ,,, Bj. 1953
am 30.08.2023Hallo, soweit habe ich alles verstanden. Bin im Sept´15 in EM-Rente gekommen
( Rückwirkend ab April ´15 EM-ANTRAG ). Dann Übergangslos 1.7.´19 Regelaltersrente.
( 65+7 ). Macht: 4,5% ab 1.7.´24.
Aber jetzt,,,,, eimaliger Zuschlag oder ist der dauerhaft/fortlaufend.
Bedeutet: 4,5% + eventuelle Rentenapassung ca. 5% wie jedes Jahr.
= ca. 9,5% ,,,,,,,, bei mir etwa 105€ Butto mehr.
Alles Richtig ?!..... MfG
Christian Schultz
am 30.08.2023Hallo Raimund, die einmalige Steigerung bleibt natürlich bestehen. Sie bekommen diese im nächsten Jahr zusammen mit der generellen Rentenanpassung.
Cano
am 29.08.2023Hallo, seit 2021 dauerhafte eu rente bekommen bis in die Regelaltersrente Ich bin 1963 geb.,wie ist das nun mit 7,5% und 4,5 % ? Danke im voraus
Christian Schultz
am 30.08.2023Hallo Cano, Sie bekommen keinen Sonderzuschlag. Das gilt nur für EM-Rente, die bis spätestens Ende 2018 erstmals ausgezahlt wurden.
Gisbert Knabe
am 26.08.2023Hallo,habe 2011 eine halbe eu rente bekommen und 2016 in die altersrente gegangen bin 1953 geb.,wie ist das nun mit 7,5% und 4,5 %
Danke für die Antwort
Christian Schultz
am 28.08.2023Hallo Gisbert, Sie bekommen die EM-Rente ja seit 2011 - demzufolge steht Ihnen eine Erhöhung von 7,5 Prozent zu.
Bergemann
am 14.08.2023Hallo!
War ab 2005 Erwerbsunfähig (Rentner) und nun seid ein paar Jahren in der Regelaltersrente(Juli1954 geboren)
Wenn ich das richtig lese,erhalte ich ab Januar 2024 7,5% mehr an Rente unabhängig von Rentenerhöhung im Juli2024!
Sind das 7,5% auf die derzeitige Altersrente (2024)oder eine Nachzahlung der jeweiligen EU Rente für die gesamten Jahre zusätzlich?
Bsp.:
Für 16 Jahre durchschnittlich insgesamt 170000€ EU Rente erhalten plus 7,5% ,wären 12750€ Nachzahlung!??
Was ich mir zwar nicht vorstellen kann könnte aber so verstanden werden.
Oder bspw. derzeitige Rente zZt 1200€ plus 7,5%? Wären dann 90€ zusätzlich,also 1290€ bis zur nächsten Rentenerhöhung im Juli2024!
Danke im Voraus!
Christian Schultz
am 14.08.2023Hallo. die Erhöhung bezieht sich genau genommen auf Ihre Entgeltpunkte. Und damit auf die Rente, die Sie aktuell erhalten.
Hannelore Weiner
am 11.08.2023Warum so viel Ungerechtigkeit. Ich habe seit 1992 eine EU Rente erhalten und seit 2011 bekomme ich Altersrente für schwerbehinderte Menschen.
Gehe aber leer aus bei Erhöhung der anderen EU rentner. Ich kann so etwas gar nicht glauben - warum - . Als kranker Mensch ist man immer doppelt und dreifach gestraft.
Lore
Schroppa Alexander
am 24.08.2023Hallo und guten Tag,
das Problem habe ich auch, echt eine Sauerei!
Ich bin wegen Krankheit und konnte seit ich in EU- Rente gegangen bin nichts mehr tun.
Man hat mich nur bis 56,8 Jahren aufgerechnet und nicht bis 65 Jahre, dadurch erhalte ich natürlich weniger Rente, ich bin am 01.08.2000 in Rente gegangen und bekomme auch keine Erhöhung und 4 Monate später gibt es eine Änderung hätte ich das gewusst?
Was können wir machen ?
LG Alexander
Christian Schultz
am 25.08.2023Hallo Alexander, rechtlich können Sie da leider nichts machen, weil die Politik das so beschlossen hat.
Cornelia Winter
am 31.07.2023Guten Tag,
welcher Bruttobetrag wird für die 7,5% Erhöhung angesetzt: der aktuelle oder der zu Rentenbeginn?
Freundliche Grüße
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Cornelia, natürlich die aktuelle Brutto-Rente.
Josefcak Ingrid
am 26.07.2023Ich bekam seit 01.01.2007 volle EM Rente und bin seit 01.04.2015 in Altersrente.
Bekomme ich auch die Erhöhung.
Mit freundlichen Grüßen und danke für eine Benachrichtigung
Ingrid Josefcak
Christian Schultz
am 28.07.2023Ja, Sie bekommen die einmalige Erhöhung.
Frank
am 25.07.2023Hallo,
bekomme seit 1998 Zeitrente EM und ab 2004 unbefristet EM Rente .
wie sieht es da aus?
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Frank, da Ihre EM-Rente mit der Zurechnungszeit bereits vor dem Jahr 2000 berechnet wurde, gehe ich davon aus, dass Sie nicht die einmalige Erhöhung bekommen.
Claudia
am 25.07.2023Liebes Team vom Sozialverband,
ihrem Beitrag entnehme ich, dass die EM-Rente im Juli 2024 angepasst wird, was auch vollumfänglich erklärt wurde.
Jetzt meine Frage. Greift die jährliche Rentenanpassung zusätzlich oder entfällt diese Erhöhung aufgrund der Erhöhung der EM-Rente?
Freundliche Grüße
Claudia
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Claudia, die jährliche Rentenerhöhung - für alle gesetzlichen Renten - wird von der Einmalzahlung nicht tangiert. Die würde es also zusätzlich geben.
Dieter höster
am 17.07.2023War seit 2005 halbe Erwerbsminderungsrenter. Seit 2013 Altersrenter Bekomme ich auch die Erhöhung von 7,5 Prozent. Und bekomme ich bescheid von der LVA. Danke für ihre Antwort.
Christian Schultz
am 18.07.2023Ob es einen gesonderten Bescheid gibt, weiß ich gerade nicht. Vermutlich wird man Sie zum Sommer 2024 informieren, wenn die Erhöhung kommt. Sie erhalten auf jeden Fall den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.
Angelika Böttjer
am 25.07.2023Guten Tag
Ich hatte seit 2010 volle Erwerbsminderungsrente, seit 2017 bekomme ich Schwerbehindertenrente. Bekomme ich auch die 7,5% ab 7.24?
Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Angelika, ja - Sie erhalten nächstes Jahr die einmalige Erhöhung.
Horst Böge
am 31.08.2023Was ist eine Schwerbehindertenrente? Bekomme seit April 2010 EU Rente nun sind es ca 1100 € aber keine Schwerbehindertenrente bei 80 Prozent mit einem G im ausweis.wie kann das sein.MFG Horst Böge
Christian Schultz
am 01.09.2023Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen kann man erst ab einem bestimmten Alter beziehen. Dann anstelle der EM-Rente: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/altersarmut-behinderung-gesundheit-sozialberatung-rente-und-behinderung
T.G
am 16.07.2023Hallo,können Sie mir bischen erklären ab welche Zeit rechnet sich bei die EMRente ,das ich 7,5%oder 4,5%in 2024 bekomme?
Ab 01.01.2015 bekomme EMR Geld.Rückwirkend ab 01.012014,zurechnungszeit ab 11.06 2014 bis 62 jahre(geb.1962).
Danke für Antwort
Christian Schultz
am 17.07.2023Dann gibt es 7,5 Prozent, Sie liegen ja vor dem 30.06.2014.
Michelle
am 15.07.2023Hallo,
Ich bin am 17.09.1966 geboren und beziehe seit dem 21.09.2010 die volle Erwerbsminderungsrente, diese wurde alle zwei Jahre verlängert und seit dem 09.11.2016 wurde die Erwerbsminderungsrente wegen voller Erwerbsminderung als Dauerbrenner weitergeführt. Diese wird längstens bis zum 30.9.2033 des Rrreichens der Regelaltersgrenze gezahlt. Diese ist am 16.09.2033 erreicht.
Darf ich mit der Erhöhung 2024 von 7,5 Prozent rechnen und mich darauf freuen, oder gehe ich diesmal erneut leer aus.
Mit lieben Gruß
Michelle
Christian Schultz
am 17.07.2023Hallo Michelle, Sie bekommen die EM-Rente ja bereits vor dem 30.06.2014. Also erhalten Sie dann nächstes Jahr 7,5 Prozent mehr.
Michelle
am 18.07.2023Darauf freue ich mich sehr, vielen Dank für Ihre Antwort.
Mit lieben Gruß
Michelle
Norbert Kohl
am 08.07.2023Moin,
ich bekomme Seit Anfang 2016 eine Teilerwerbsunfähigkeitsrente die 2020 in einer vollen Erwerbsunfähigkeitsrente
umgewandelt wurde. Kann ich mit 4,5 Prozent im Juli 2024 rechnen ?
Christian Schultz
am 10.07.2023Ja, davon gehe ich aus. Denn Ihre "Ur-EM-Rente" beruht ja auf einer Hochrechnung von 2016.
Gargano nicola
am 02.07.2023Ich bin in April 2011 mit EM.in.rente gegangen in Oktober 2013 bin in Altersrente gegangen.bekomme.ich auch 2024 die 7.5 %zuschlag? Und wenn ja ist.diese zuschlag rückwirkend bis 2024 oder nur für die Zeit die ich in EM.war.
Christian Schultz
am 03.07.2023Sie bekommen den Zuschlag. Einmalig im kommenden Juli 2024, darüber hinaus wird nichts rückwirkend gezahlt.
T.G
am 21.06.2023Hallo,ich bekomme em rente ab 1.01.2015,aber zurechnungszeit ab 11.06 2014.Bekomme ich 7.5%oder 4.5 % in 2024?
Danke für Antwort
Christian Schultz
am 21.06.2023Diese Konstellation verstehe ich nicht. Bitte direkt bei der DRV nachfragen.
Lothar morsbach
am 06.06.2023Hallo, ich beziehe seit dem o5/ 2020 volle erwerbsminderungsrente schwerbehindertengrad 100% GB mit welcher Erhöhung darf ich rechnen ?
Christian Schultz
am 07.06.2023Hallo Lothar, in diesem Fall erhalten Sie keine Sondererhöhung. Das gilt nur, wenn die EM-Rente das erste Mal zwischen 2001 und 2018 gezahlt wurde. Sie bekommen dann im nächsten Jahr wie gewohnt "nur" die reguläre Rentenerhöhung.
Sibel kökner
am 24.05.2023Hallo ich beziehe seit 4.7.2014 die volle erwerbsminderungrente wie ist das denn bei mir der stichtag war ja der 30.6.2014 .
Christian Schultz
am 25.05.2023Hallo Sibel, Sie erhalten dann eine Erhöhung von 4,5 Prozent.
rotraut de oliveira
am 20.05.2023ich beziehe seid 2021 eu rente 194.24 euro habe dazu grundsicherung in höhe von 193.76 euro wie kann man damit leben jetzt wo alles teurer wird ich habe manchmal am monatsende keinen zent mehr wenn man bei der grundsicherung fragt ob man ein Darlehn bekommen kann heist es mit dem was sie habe müssen sie auskommen.aber wie ich bin schon einige zeit ohne geld
Eml
am 20.05.2023Beziehe seit September 22 emr bekomme ich auch Erhöhung Juli 23 o. 24
Christian Schultz
am 22.05.2023Wie alle anderen Rentner bekommen auch Sie im Juli 2023 und auch im Juli 2024 mehr Geld. Aber nicht über die "Sondererhöhung", die gibt es nur für die im Beitrag aufgelisteten Rentenbezieher. Sie profitieren "nur" von der normalen Rentenanpassung: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Ueber-uns-und-Presse/Presse/Meldungen/2023/230426_rentenanpassung_2023_bundeskabinett.html
Sabine M.
am 15.05.2023Hallo,
ich beziehe seit 1996 eine teilweise BU-Rente, welche erst später aufgrund der Gesetzesänderung in eine teilweise Erwerbsminderungsrente für BU umgewandelt wurde. Bin 1960 geboren und werde demnächst in die vorgezogene Altersrente wechseln. Mit welcher Erhöhung kann ich im Sommer 2024 rechnen? In der Erklärung steht allerdings, wer schon vor dem 1.1.2001 Erwerbsminderungsrente bezog, geht hier leer aus. Zählt da jetzt meine BU Rente dazu?
Vielen Dank.
Christian Schultz
am 16.05.2023Hallo Sabine, davon gehe ich aus. Denn bei der einmaligen Erhöhung geht es ja immer um die erstmals gezahlte Rente, die dann möglicherweise auf nachfolgende Renten übertragen wird. Aber fragen Sie gern noch einmal bei der DRV direkt nach - und melden Sie sich am besten auch mit der Antwort in diesem Forum. Dann haben wir alle etwas davon.
Heidi pohlmannheidi006@gmail.com
am 06.05.2023Mein Mann erhielt 2014 die volle EM Rente. Starb im September 2021. Bekomme seitdem die große Witwenrente. Er starb mit 67 Jahren. Bekomme ich trotzdem 2024 eine Erhöhung? Danke für eine Antwort
Christian Schultz
am 08.05.2023Wenn Ihr Mann vor seinem Tod die EM-Rente bezogen hat, erhalten Sie 2024 eine Erhöhung auf die Witwenrente.
M. Schuemichel
am 04.05.2023Hallo!
Ich bekomme seit 01.09.2004 Teilerwerbsunfähigkeitsrente, seit 01.12.2014 volle EU-Rente, die am 01.05.2019 in Altersrente umwandelt wurde.
Bekomme ich nun 7,5 oder nur 4,5% mehr?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 04.05.2023Wenn die Übergänge nahtlos waren, gehe ich von der Erhöhung von 7,5 Prozent aus.
Klaus Sieber
am 02.05.2023Hallo, auf meinem erstmaligen EM-Rentenbescheid steht;
Für die Zeit ab 01.06.2014 beträgt die monatliche Rente ..... EUR
ausgezahlt bekomme ich die Rente seit jeher aber einen Monat später.
Welcher Fall trifft für mich zu? Inzwischen bekomme ich Altersrente.
Danke im Voraus.
Christian Schultz
am 03.05.2023Hallo Klaus, ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung von 7,5 Prozent erhalten. Offizieller Beginn der Rente ist ja der 01.06.2014.
Geyersbach, Christian
am 01.05.2023Hallo, ich bekomme seit den 1.03.2021 rückwirkend Erwerbsminderungsrente und diese ist erstmal befristet bis 06. 2024, bekomme ich eine Erhöhung
Mit freundlichen Grüßen
Christian Geyersbach
Christian Schultz
am 02.05.2023Hallo Christian, die Erhöhung für den "Bestand" im Juli 2024 erhalten Sie nicht. Dafür ist Ihre Rente zu "neu", und Sie profitieren von den deutlich höheren Zurechnungszeiten.
Anja Weber
am 28.04.2023Hallo ,
Ich bekomme seit März 2011 volle Erwerbsminderungsrente . Nun könnte ich durch meine Schwerbeschädigung eigentlich schon in diesem Jahr, Mai 2023 in Altersrente gehen mein regulärer ohne Ausweis wäre 1.5.2025 . Möchte ich natürlich auch von den 7,5 % Erhöhung im Juli 2024 profitieren. wenn ich nächstes Jahr also nach dem Juli 2024 meine Altersrente beantrage bekomme ich dann die 7,5 % oder wie ist das da geregelt?
Christian Schultz
am 28.04.2023Hallo Anja, siehe oben im Beitrag:
"Ja, das ist die gute Nachricht in diesem Beitrag: Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche."
Herbert
am 26.04.2023Hallo, ich beziehe seit 2002 eine Teilerwerbsminderungsrente und werde im August 2024 in vorgezogene Altersrente gehen (Schwerbehinderung 50 %) Erhalte ich die 7,5 % Zuschlag im Juli 2024 aud die halbe Erwerbsminderungsrente und greift dann ein Bestandsschutz, wenn ich im August 2024 in Altersrente gehe ? Vielen Dank für Ihre Auskunft
Christian Schultz
am 26.04.2023Hallo Herbert, die Erhöhung von 7,5 Prozent erhalten Sie auch, wenn Sie vor 2014 eine halbe EM-Rente bezogen haben. Und der Bestandsschutz beim Wechsel von der EM-Rente in die Altersrente greift immer, wenn maximal 24 Monate dazwischen liegen.
Ines Brix
am 25.04.2023Hallo ich beziehe Erwerbsminderungsrente seit 2015 aber Rückwirkend zum 01.01.2014 wie sieht es da aus?
Christian Schultz
am 25.04.2023Offiziell besteht die EM-Rente ja seit Januar 2024 - also werden Sie die 7,5-Prozent-Erhöhung erhalten.
Norbert Bisgiel
am 20.04.2023Ich bin 1956 Geboren seit 1998 EM Rente und seit 2022 in Altersrente.
Wie sieht es bei mir aus ?
Bekomme ich die 7.5 % Erhöhung ?
MfG
Christian Schultz
am 21.04.2023Nein, weil Sie Ihre EM-Rente bereits vor dem Jahr 2001 bezogen haben.
Nico
am 14.04.2023Hey Hallo,
mein Erstbezug war am 01.06.2014 auf Zeit, seit 2020 unbefristet. Da ich noch sehr jung bin fällt meine EU Rente gering aus, würde mich also über 7,5% riesig freuen.
Demnach sollte ich doch auch 7,5% bekommen?
Hab dazu bisher nix gefunden, ab wann kann denn mit bescheiden dazu zurechnen sein? Letze Frage dazu 2024 kommt aber die normale Erhöhung noch zusätzlich obendrauf oder wird es dann keine geben?
Christian Schultz
am 14.04.2023Hallo Nico, die reguläre Rentenerhöhung im Juli bekommen alle Bezieher einer gesetzlichen Rente - also auch Sie. Und nach Ihren Angaben bekommen Sie dann 2024 die 7,5 Prozent mehr.
Frank
am 09.04.2023Hallo, Ich beziehe seit August 2018 die EM-Rente. So viel habe ich begriffen: Ab Juli 2024 gibts damit 4,5 % mehr. Wie sieht es aber mit der regulären Rentenerhöhung aus. Bekomme ich diese dann auch oder nicht ? Dies wird hier teils sehr missverständlich dargestellt. Meine Altersrente, da Schwerbehindert kann mit 64,6 Jahren beginnen, also Ende 2024. Vielen Dank für gelegentliche Antwort. Frank
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Frank, die reguläre Rentenerhöhung gibt es für Sie natürlich auch. Die bekommt jeder Rentenbezieher.
Manfred
am 08.04.2023Hallo,
Ich ich beziehe seit April 2014 eine halbe , und seit Juli 2019 die volle Erwerbsminderungsrente.
Was trifft in meinem Fall zu?
Danke
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Manfred, relevant ist der erstmalige Bezug (ohne Unterbrechung) Ihrer EM-Rente. Das kann auch die halbe sein. Also bekommen Sie 7,5 Prozent mehr Geld.
Pascal cobi
am 07.04.2023Guten tag habe seit 2014 die erwirbsminderungsrente kriege ich auch die Erhöhung und wenn ja wieviel prozent kriege ich
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Pascal, siehe oben. Wenn die Rente schon vor Juli 2014 gelaufen ist, bekommen Sie 7,5 Prozent mehr Rente.
Susanne Reinhuber
am 07.04.2023Hallo ich bin Jahrgang 61 und seit 12/1993 EU Rentner. Diese EU Rente wurde ca. 2008 in EM Rente umgewandelt.
Steht mir dann die Erhöhung zu?
Vorab danke für die Antwort.
Christian Schultz
am 11.04.2023Hallo Susanne, das weiß ich nicht. Ich gehe aber nicht davon aus, fragen Sie bitte einmal direkt bei der DRV nach.
Bianka
am 05.04.2023Hallo würde gerne wissen ob ich ebenfalls die 7,5% erhalten würde, bekomme eine Erwerbsminderungsrente seit 2009 inzwischen unbefristet.
Liebe Grüße
Frau Tempel
Christian Schultz
am 06.04.2023Hallo Bianka, Sie bekommen auch den Zuschlag.
Bigi
am 07.04.2023Ich beziehe erwerbsminderungsrente seit 2015 Juli wieviel Prozent sind es bei mir und ab 2024
Christian Schultz
am 11.04.20234,5 Prozent.
Kerstin Stelmaczyk
am 31.03.2023Hallo....ich bitte um Hilfe,
ich bekomme schon seit 1987 ( in der DDR bewilligt und in West Rente umgewandelt....Auffüllbetrag ist schon seit ein paar Jahrenabgebaut) Erwerbunsfähigkeits-Rentne. In diesem Jahr, Juli 2023, gehe ich in die Altersrente. Bekomme ich 2024 auch die. 7,5 % Rentenerhöhung?
Vielen Dank für Ihre Auskunft!
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Kerstin, ich weiß nicht, ob es besondere Regelungen bei "Ost-Renten" gibt. Aber rein von den Zahlen - Beginn 1987 - hätten Sie keinen Anspruch auf den Zuschlag im Sommer 2024.
Wolfgang
am 31.03.2023Hallo, ich beziehe seit Oktober 1998 Erwerbsunfähigkeits Rente und sei 10 Jahren Alterrente !
Bin ich da auch dabei, ca. 7.5 % ???
Für eine Antwort schon jetzt DANKE !!
Christian Schultz
am 03.04.2023Hallo Wolfgang, Sie erhalten den Zuschlag nicht, da Ihr Rentenbeginn bereits vor 2001 lag.
Marina Thörmer
am 29.03.2023Hallo, ich bin seid 2006 Eu Rentne, mein Mann war seid 2009 EU Rentner. Mein Mann ist dann 2015 verstorben.Ich beziehe somit seit 2015 eine große Witwenrente, bekomme ich für diese Witwenrente auch die 7,5 % Rentenerhöhung? MfG
Christian Schultz
am 30.03.2023Hallo Marina, ja - die Erhöhung gibt es auch für "folgende" Renten.
Kathrin Lietzau
am 29.06.2024Ich beziehe seit 2013 Erwerbsunfähigkeitsrente und bekomme seit dem noch eine kleine Verletztenrente von der BG.Bekomme ich auch den Zuschlag von 7.5%.
Christian Schultz
am 01.07.2024Ja, davon gehe ich aus.
Bianca wurz
am 28.03.2023Hallo ich bin im Oktober 2004 in Erwerbsminderungsrente gegangen. Im Bescheid steht das ich bis ich 67 bin gerechnet. Bekomme ich auch den Zuschlag?
Christian Schultz
am 28.03.2023Ja, bekommen Sie. Weil Ihre EM-Rente im Jahr 2004 begonnen hat.
Vera Josipovic
am 22.03.2023Hallo,
ich beziehe seit August 2000 eine halbe Erwerbsrente und seit Mai 2020 die volle Erwerbsrente. Werde ich im Jahr 2024 keine Rentenerhöhung bekommen. Ich werde in diesem Jahr 56 und habe die 100-prozentige Schwerbehinderung und das Merkzeichen G.
Beste Grüße
Vera
Christian Schultz
am 22.03.2023Hallo Vera, da Sie die EM-Rente bereits seit dem Jahr 2000 beziehen, werden Sie voraussichtlich keine Erhöhung bekommen.
M. Stolley
am 22.03.2023Hallo,
mir wurde seit dem 28.06.2012 die volle Erwerbsminderung anerkannt, jedoch erhalte ich die Erwerbsminderungsrente erst seit Januar 2019.
Kommen mir Erhöhungen zugute, falls ja, in welcher Höhe?
Mit freundlichen Grüßen
M. Stolley
Christian Schultz
am 22.03.2023Schauen Sie bitte einmal in Ihren Rentenbescheid. Wenn mit dem Rentenstart 2019 die Zurechnungszeit bis zur damaligen Regelaltersgrenze berechnet wurde, bekommen Sie keinen Zuschlag. Denn dann ist Ihre Rente schon höher als die Zahlungen der sogenannten "Bestandsrentner".
Elke
am 21.03.2023Hallo, ich bekomme seit dem 01.01.2022 die volle Erwerbsminderungsrente. Bekomme ich auch diese Erhöhung ?
Christian Schultz
am 21.03.2023Hallo Elke, Sie bekommen 2024 keine spezielle Erhöhung. Denn zum Beginn Ihrer EM-Rente wurde diese bereits so hochgerechnet, als ob Sie bis zur Regelaltersgrenze gearbeitet hätten. Das bedeutet: Sie sind immer noch besser gestellt als all diejenigen, die 2024 einen Zuschlag erhalten.
Ines Schröder
am 21.03.2023Ich bekomme seit 2013 volle Erwerbsunfähigkeitsrente!
Ich zähle also nicht zu der Erhöhung?
Christian Schultz
am 21.03.2023Doch, steht doch oben im Beitrag. Alle, die ihre EM-Rente erstmals zwischen 2001 und Ende 2018 erhalten haben.
Uwe Friedrich
am 20.03.2023Hallo,
Ich hatte ab 2012 eine Teilerwerbsminderungsrente und bin seit 2022
in voller Erwerbsminderungsrente.
Bekomme ich auch eine Erhöhung und wieviel?
Christian Schultz
am 21.03.2023Hallo Uwe, auch Sie bekommen die Erhöhung. Weil die EM-Rente erstmals 2012 gezahlt wurde, handelt es sich um 7,5 Prozent.
Claus
am 20.03.2023Hallo, das heißt, das wir dieses Jahr keine Erhöhung bekommen?
Christian Schultz
am 21.03.2023Natürlich gibt es trotzdem die übliche Rentenerhöhung zum Juli. Das hat mit der Regelung im Juli 2024 nichts zu tun.
Sebastian
am 19.03.2023Hallo. Habe ich das richtig verstanden ich biñ 2015 erwerbsunfähig geworden. Daheisst 4,5 % mehr Rente. Bekomme ich 6üsätzlich die. Prozente die 2024 gezahlt werden. Also. Mal angenommen 4,5 Ost? Das wären dann quasi 9 % mehr em Rente ??
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Sebastian, ja - natürlich. Die Rentenerhöhung 2024 bekommen alle Menschen, die eine gesetzliche Rente beziehen. Dazu dann noch der einmalige Zuschlag wegen der Gesetzesänderung.
Claudia
am 19.03.2023Ich hätte Anspruch auf 7,5 % Erhöhung. Wird die damalige Eu-Rente als Berechnungsgrundlage genommen, oder meine heutige Altersrente?
Christian Schultz
am 20.03.2023Ihre heutige Rente.
S.Gj.57
am 16.03.2023Hallo,
Ich habe die letzten 10 Jahre EM Rente bekommen und seit ein paar Monate Altersrente .Da möchte ich gern wissen ob von neuen Regeln in nächste Jahr ,2024 auch profitiere werde.LG
Christian Schultz
am 16.03.2023Hallo, die Antwort darauf finden Sie oben im Beitrag, ich zitiere: "Die Rentenerhöhung im Juli 2024 gilt auch für Sie, wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht mehr in der Erwerbsminderungs-, sondern in der Altersrente sind. Ohne Abstriche."
Helmut
am 19.03.2023Hallo zusammen,
seid 2005 bekomme ich eine volle Erwerbsunfàhigkeitsrente. Bin ich von der Nachzahlung auch betroffen, wenn ich seid 2021 schon die Altersrente erhalte?
Bekommt man von der Rentenversicherung automatisch Bescheid oder muss man selber aktiv werden?
Danke und viele Grûsse
Christian Schultz
am 20.03.2023Hallo Helmut, wie im Beitrag beschrieben: Sie erhalten die Erhöhung auch dann, wenn Sie bereits die Altersrente beziehen. Beantragen müssen Sie nichts.
Maike Linke
am 13.03.2023Hallo, ich erhalte seit dem 05.12.2018 volle EM-Rente. D.h. ich bekomme 4,5 % mehr Rente? Und zudem noch die Rentenanpassung für 2024? Beides? Richtig?
Christian Schultz
am 14.03.2023Hallo Maike, genauso ist es. Die Rentenanpassung im Juli gilt ja ohnehin IMMER für alle Rentenarten. Und oben drauf gibt es dann den einmaligen Zuschlag in Höhe von 4,5 Prozent. Der bleibt dann auch bestehen.
Hein Zieglhard
am 10.03.2023Hallo,
gibt es auch Nachzahlungen vom Termin des Eintritts in die Erwerbsminderungsrente, oder zu mindest vom Zeitpunkt der 3x erhöhten und nicht erhalten Erhöhung der Erwerbsminderungsrente?
Gruß Hein
Christian Schultz
am 13.03.2023Hallo Hein, nein - rückwirkende Zahlungen wird es leider nicht geben.
Liebmann
am 05.03.2023Werden auch am 1.Juli 2024 , Nachzahlung geleistet von der Gesetzesänderung bis zur Auszahlung Juli 2024.
Christian Schultz
am 09.03.2023Diese Frage habe ich nicht verstanden.
Günther Klein
am 23.02.2023Sehr geeehrte Damen und Herren
Meine Erfahrung ---man muss alles einklagen in Deutschland beim Sozialgericht ----Rente--Pflege -Schwerbehinderung --Grad der Behinderung
Parkerleichterung ---usw. ohne geht nicht .
Angelika
am 23.02.2023Muss ich die Nachzahlung zur EM- Rente anfordern, oder wird sie antragslos ausgezahlt, im Juli 2024?
Gruss Angelika
Christian Schultz
am 24.02.2023Das geht ausnahmsweise einmal ohne Antrag und ganz automatisch.
Jens Quade
am 22.02.2023Hallo ,
wenn ich im nächsten Leben , zusammen mit IM-Erika - Der Kanzlerin der Herzen als Wiedergänger zurück komme , docke ich
beim Propagandaministerium an . Da darf man , sofern man das Blöde Volk von Hacke bis Nacke betrügt , ganz , ganz weit
vorne am Schweine-Trog sich anstellen um sich die Taschen zu füllen .
Da benötige ich dann weder 7,5 % noch 4,5 % oder sonst welche Almosen mehr .
Denn so wie beim Bock von Babelsberg , Sudel-Ede , Qualitätsmedien der Bundesdeutschen Propaganda Maschine , ist
man dort bestens aufgehoben , bestens !
Mr. Jens Quade - Landgraf -
Uschi
am 23.02.2023@Jens Quade
Echt jetzt, hat sich hier auch ein ekelhafter Reichsbürger & Querdenker herverirrt ... :(
Gerlinde Teubner
am 13.02.2023Hallo, Sie schreiben oben:
"Diese Hochrechnung nennt sich Zurechungszeit. Und seit 2019 erfolgt diese bis zur Regelaltersgrenze.
Also bis zum gesetzlichen Renteneintrittsalter.!"
Und darunter ist die Grafik der Regelaltersgrenze, die suggeriert das die Zurechnungszeit bei einem z.B. 1963 geborenen Menschen bis 66 Jahre und 10 Monate angerechnet wird.
Aber ist es nicht so, das es auf die Berechnung der Zurechnungszeit auf das Jahr der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente ankommt und so eine kürzere Zurechnungszeit entsteht, als von Ihnen oben vorgetragen?
Beispiele: Beginn der EM-Rente in 2021 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und zehn Monate.
Beginn der EM-Rente in 2022 Zurechnungszeit bis 65 Jahren und elf Monate, usw.
Ein 1963 geborener Mensch, der 2022 in die EM-Rente geht, hätte dann nur eine Zurechnungszeit bis 65 Jahre und 11 Monate und das wären 11 Monate weniger als in ihren Ausführungen.
Christian Schultz
am 13.02.2023Hallo Gerlinde, Sie haben recht. Das kann vielleicht falsch verstanden werden. Es gilt immer die Zurechnungszeit für das jeweilige Jahr des Rentenbeginns. Welche das genau ist, steht im Gesetz: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__253a.html
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