Regelsätze bei „Hartz IV“ werden klein gehalten
Mit den Regelsätzen in der Grundsicherung soll den betroffenen Menschen zumindest ein „sozioökonomisches Existenzminimum“ gewährt werden. Dazu gehören die maßgeblichen Bedarfe des täglichen Lebens von der Ernährung, Bekleidung, Hygiene, Mobilität bis zu Bildung und Kultur. Wie sowohl das Bundessozial- als auch das Bundesverfassungsgericht bereits mehrfach festgestellt haben, muss die Berechnung transparent und nachvollziehbar sein sowie auch die gesellschaftliche Teilhabe ermöglichen.
Berechnet werden die Regelsätze auf der Basis des sogenannten Statistikmodells. Sie werden vom Statistischen Bundesamt im Auftrag des Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) im fünfjährigen Turnus aus der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ermittelt. Dabei werden Haushalte aus dem unteren sozialen Bereich einbezogen und nach unterschiedlichen Haushaltstypen unterschieden, je nachdem ob es sich um Einzelpersonen handelt oder weitere abhängige Erwachsene und Kinder zu versorgen sind.
Damit wird der Eindruck erweckt, die Regelsätze seien in voller Transparenz berechnet worden. Dies ist allerdings ein Trugschluss zu Lasten von Millionen betroffenen Menschen. Auch der SoVD hat darauf immer wieder Politik und Öffentlichkeit hingewiesen und grundsätzliche Reformen angemahnt.
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