Auf die rasant gestiegenen Energiekosten hat die Bundesregierung mit „Entlastungspaketen“ reagiert. Die Pakete beinhalten eine Erhöhung der Steuerfreibeträge, die Auszahlung einer Energiepreispauschale für Erwerbstätige sowie eines Familienzuschusses für Eltern mit Kindern ebenso wie die vorübergehende Absenkung der Energiesteuer auf Kraftstoffe und die Verbilligung von ÖPNV-Tickets.
Das Institut für Makroökonomie und Konjunkturforschung (IMK) der Hans-Böckler-Stiftung hat untersucht, wie sich die Pakete auf das Haushaltseinkommen der Bürger*innen auswirken werden.
Bedürftige Familien profitieren
Dabei kommen die Autor*innen zu dem Ergebnis, dass die Entlastungen insofern sozial ausgewogen sind, als dass insbesondere bei Haushalten mit geringen und mittleren Einkommen und speziell bei Familien ein besonders hoher Anteil der Mehrausgaben für Energie ausgeglichen wird. In ihrem Rechenbeispiel einer Familie mit zwei erwerbstätigen Erwachsenen, zwei Kindern und einem unterdurchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen von 2000 bis 2600 Euro werden rund 90 Prozent der zusätzlichen Belastungen aufgefangen. Bei Familien mit deutlich höherem Einkommen zwischen 3600 und 5000 Euro sind es noch 77 Prozent.
Alleinlebende Erwerbstägige mit niedrigen Nettoeinkommen von bis zu 900 Euro werden in Höhe von etwa drei Vierteln der gestiegenen Aufwendungen für teurere Energie entlastet.
Nicht genug Entlastung für Rentner
Eine große Leerstelle gibt es dagegen bei Entlastungen für Rentnerinnen und Rentner. Da die Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro nur an Erwerbstätige gezahlt wird, profitieren Menschen im Ruhestand davon nicht. Durch die Abschaffung der EEG-Umlage und die niedrigere Kraftstoffsteuer sinken ihre Ausgaben zwar leicht, aber keinesfalls genug, um die gestiegenen Kosten aufzufangen.
In der Beispielrechnung des Instituts würde eine alleinlebende Rentenbezieherin mit einem Einkommen von unter 900 Euro lediglich 9 Prozent der zusätzlichen Belastung kompensiert bekommen.
SoVD-Präsident schreibt offenen Brief
Schon bei der Bekanntgabe der Pläne zum Entlastungspaket bezog der SoVD deutlich Stellung und kritisierte, dass einige bedürftige Gruppen wie Rentner*innen aber in Minijobs Beschäftigte nicht von den Hilfen erfasst werden. In einem offenen Brief an die Spitzen der Regierungsparteien sowie die zuständigen Ministerinnen und Minister rief SoVD-Präsident Adolf Bauer dazu auf, die „vorgesehenen Hilfen zielgerichteter auszugestalten und die vielen Rentnerinnen und Rentner mit niedrigen Renten in den Kreis der von der Energiepreispauschale Begünstigten aufzunehmen.“
Auch die Wissenschaftler*innen des IMK halten dies in ihrer Studie für nötig. „Hier sollte die Regierung noch einmal überlegen, ob nicht etwa bei Rentnerinnen und Rentnern noch einmal nachgelegt werden muss“, so Sebastian Dullien, Wissenschaftlicher Direktor des IMK. „Zwar dürften die Renten im laufenden Jahr kräftig steigen, dies gleicht aber nicht die gestiegenen Preise aus.“ Auch müsse man mit beachten, dass die Renten im vergangenen Jahr nicht gestiegen seien.
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