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Erhöhung der EM-Rente 2024: Gilt das auch für die Witwenrente?

Aktuelles Rente

Im Juli 2024 werden all diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, mehr Geld erhalten. Bis zu 7,5 Prozent mehr. Und die Sonderzahlung hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente.

Erhöhung der EM-Rente 2024: Gilt das auch für die Witwenrente?

Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz - was für ein Name - gibt es eine einmalige Erhöhung für die sogenannten "Bestandsrentner" in der Erwerbsminderung. Wenn Ihre EM-Rente das erste Mal zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 geflossen ist, kommen Sie in den Genuss dieser Sondererhöhung.

Warum gibt es 2024 mehr Geld in der Erwerbsminderungsrente?

Dem Gesetz geht eine große Ungerechtigkeit voraus. Und leider müssen wir vorwegnehmen, dass diese Ungerechtigkeit nicht vollständig behoben wird.

Worum geht es? Wenn Sie so krank sind, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, steht Ihnen in bestimmten Fällen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu. Wie hoch diese Rente ist, hängt vor allem mit Ihren bisher erworbenen Entgeltpunkten zusammen. Wenn Sie in den letzten Jahren viel verdient haben, wird die EM-Rente also dementsprechend höher ausfallen.

Häufig tritt eine schlimme Krankheit allerdings bereits in jungen Jahren auf. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch nicht viele Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Damit die Rente trotzdem eine "angemessene" Höhe erreicht, gibt es die Zurechnungszeit. Ihre Rente wird auf diese Weise künstlich hochgerechnet - so, als ob Sie bis zum Rentenalter gearbeitet hätten.

So ist es zumindest seit 2019. Davor erfolgte die Zurechnungszeit deutlich sparsamer. Wer also schon länger eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, bekommt im Vergleich zu späteren EM-Rentnern teilweise deutlich weniger Geld.

Anpassung für den Bestand

Deswegen das oben genannte Gesetz. Es besagt im Groben: Wer die EM-Rente erstmals zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 erhalten hat, erhält mehr Geld. Startete die Rente bis Ende Juni 2014, sind es 7,5 Prozent mehr. Hat die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen, sind es immer noch 4,5 Prozent mehr.

Ausgezahlt wird die erhöhte Rente erstmalig im Juli 2024.

"Auch nachfolgende Renten werden zum Juli 2024 erhöht. Das gilt vor allem für Alters- und Witwenrenten."

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Rentenerhöhung im Bestand 2024: Auch bei Alters- und Witwenrenten

In den letzten Wochen und Monaten haben sich sehr viele Menschen mit folgender Frage an den SoVD gewandt:

"Meine Altersrente ist mittlerweile ausgelaufen, ich beziehe bereits eine Altersrente. Wie sieht es da mit der Erhöhung aus?"

Hier lautet die gute Nachricht: Jep, auch Sie erhalten 2024 mehr Geld. Die meisten Menschen erhalten nach dem Wechsel von der EM- in die Altersrente nicht mehr Geld als vorher. Das weiß auch der Gesetzgeber. Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und inzwischen in die Altersrente gewechselt sind, werden auch Sie zum Juli 2024 mehr Geld bekommen. Entweder 4,5 Prozent oder 7,5 Prozent mehr.

"Im Juli 2024 gibt es doch ohnehin die jährliche Rentenerhöhung. Bekomme ich dann nur eine Extrazahlung? Oder zweimal mehr Geld?"

Auch eine Frage, die uns immer wieder begegnet. Zum Sommer erfolgt die alljährliche Rentenanpassung. Höchstwahrscheinlich auch wieder im Juli 2024. Von dieser Erhöhung werden wie immer alle gesetzlichen Renten profitieren. Also auch die EM-Renten. Sollten Sie nächstes Jahr eine Sondererhöhung erhalten, kommt die "übliche" Rentenanpassung noch oben drauf. Also doppelter Zahltag.

Und bei der Witwenrente?

"Mein Mann hat vor seinem Tod eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Seit einigen Jahren bekomme ich eine Witwenrente. Gibt es ab Juli 2024 auch für mich mehr Geld?"

Ja, hier greift die gleiche Regel wie beim Wechsel von der EM- in die Altersrente. Sollte der Verstorbene vor seinem Tod eine EM-Rente bezogen haben, die zwischen 2001 und 2018 startete, geht die Extra-Erhöhung auch auf die Hinterbliebenenrente über.

Fazit

Im Sommer 2024 können sich "Bestandsrentner" wegen Erwerbsminderung über mehr Geld freuen. Die monatliche Rente steigt dauerhaft um bis zu 7,5 Prozent. Wenn Sie inzwischen eine Rente wegen Alters beziehen, werden Sie ebenfalls von der Erhöhung profitieren. Das Gleiche gilt für Witwen und Witwer, wenn der Verstorbene eine EM-Rente bezogen hat, welche die oben genannten Kriterien erfüllt.


Kommentare (140)

  • user
    Günther M. Bebra
    am 27.10.2024

    Hallo, habe da mal eine Frage. Werden die Zusatzrenten von

    7,5 % nächstes Jahr, vielleicht 4,5 % auch wie die Gesetzlichen Rente erhöht? Ab 30. November 2025 gibt es ja die Zurechnungszeit Die Zeit wird dann so gerechnet, als wenn man bis zur Altersrente gearbeitet hätte. Ist das richtig so? Bin am 06.10.1957 geboren unwichtig. Danke für Ihre Kostbare Zeit.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.10.2024

      Hallo Günther,

      die gesetzlichen Renten werden alle immer im Juli eines jeden Jahres angepasst. Auch diejenigen, die mit der Sondererhöhung in diesem Jahr erweitert worden sind.

  • user
    B. Demski
    am 16.08.2024

    Hallo und Danke für eine Beantwortung,

    mein Mann war ab 1996 in EM-Rente und ist im Januar 2001 verstorben. Jetzt frage ich mich, warum bekomme ich den Zuschlag von 7,5% bei meiner Witwenrente nicht. Die Antwort der Rentenversicherung ist, daß mein Mann 1996 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist. Das ist der gleiche Fehler wie 2014 bei den EM-Rentnern (von 2001). Die Kürzungen meiner Witwenrente haben Sie sich aber 2001 eingesteckt.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.08.2024

      Hallo, die Sonderanpassung gibt es nur bei EM-Renten, die von 2001 bis einschließlich 2018 erstmals bewilligt worden sind. Das hat mit den unterschiedlichen Zurechnungszeiten zu tun.

      • user
        Barbara Demski
        am 19.08.2024

        Hallo und Danke für eine Beantwortung,

        es geht nicht um die Em-Rente sondern um meine Witwenrente, die am 2.1.20001 angefangen hat. Warum bekomme ich nicht den Zuschlag von 7,5%.

        • user
          Christian Schultz
          am 19.08.2024

          Weil die Witwenrente an der ehemaligen EM-Rente hängt. Das ist der gleiche rechtliche Kontext.

  • user
    Werner Karge
    am 22.07.2024

    Hallo, habe da mal eine Frage: Von 4/2002-6/2016 habe ich eine Erwerbsminderungsrente erhalten, anschließend bis jetzt fortlaufend die Altersrente. Parallel bekomme ich eine Unfallrente von der BG, dadurch habe ich eine kleine Abzug da Bekannte Ruhensgeld von ca. 50 €. Habe ich auch Anspruch auf die Erhöhung von dann 7,5 % und bekomme ich von der DRV auf jeden fall eine Nachricht bzw. Berechnung?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.07.2024

      Hallo Werner, so wie ich das lese, müssten Sie den Zuschlag erhalten. Der sollte erstmal in diesen Wochen ausgezahlt werden - und zwar als Sonderzahlung. Also nicht zusammen mit der normalen Rente.

  • user
    K. Krüger
    am 17.07.2024

    Mein Mann hat seit 2003 Erwerbsminderungsrente erhalten. Er verstarb 2015 und ich bekomme seit dem Hinterbliebenenrente. In meinem Bescheid über den Erwerbsminderungsrentenzuschlag werden nur 4,5 % Zuschlag angegeben. Da mein Mann von 2003 bis zu seinem Tod 2015 Erwerbsminderungsrente erhalten hat, müsste ich doch eigentlich einen Zuschlag von 7,5 % erhalten? Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen?

    • user
      Christian Schultz
      am 17.07.2024

      Ohne den Bescheid selbst gesehen zu haben, können wir das nicht beurteilen. Bitte fragen Sie erst einmal direkt bei der Rentenversicherung nach.

      • user
        Karin Krüger
        am 17.07.2024

        Danke für die Antwort. Ich habe schon bei der Rentenversicherung angerufen. Die Dame konnte mir leider auch nicht weiterhelfen. Meinte sie kann aus Datenschutzgründen nicht im Computer nachsehen. Das könne

        nur der Sachbearbeiter. Es muss doch möglich sein, von der RV eine allgemeine Antwort zu bekommen, ob der Zuschlag erst ab Datum des Bezugs der Witwenrente 2015 mit 4,5 % berechnet wird. Oder ab Bezug der Erwerbsminderungsrente 7,5 %.

  • user
    Sauterleute Wilma
    am 16.07.2024

    Mein Mann bezog dieErwerbsminderungsrenrtevon2003 bis er 2013 in die Altersrente kam. Er verstarb im Jahr 2022 bekomme ich als Witwe auch den Zuschlag

    • user
      Christian Schultz
      am 16.07.2024

      Ich glaube nicht, da Ihr Mann bereits eine Altersrente bezogen hat.

  • user
    Thomas
    am 30.06.2024

    Meine Frau hat vor ihrem Tode Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Ich beziehe ab Monat fünf 2020 Witwenrente bekomme ich auch diesen Zuschlag von 7,5 oder 4,5 %.

    • user
      Christian Schultz
      am 01.07.2024

      Kommt darauf an, wann die EM-Rente Ihrer Frau begonnen hat. Falls das zwischen Januar 2011 und Dezember 2018 war, sollte es die Erhöhung geben.

  • user
    Jutta Hofmann
    am 23.06.2024

    Mein Mann ist im September 2016 verstorben. War vorher in Erwerbunfähigkeitsrente.

    Ich bekomme die große Witvenrente, da wir über 20 Jahre verheiratet waren.

    Bekomme ich auch die 7, 5% Sonderzahlung?

    Meine Momentane Witvenrente beträgt 823 Euro

    • user
      Christian Schultz
      am 25.06.2024

      Ja - nach dem, was Sie schreiben, gibt's die Erhöhung auch für Sie. Vorausgesetzt, die EM-Rente lief noch nicht vor 2001.

  • user
    UP
    am 28.05.2024

    Mein Mann hat vom 2016 bis 2019 EM Rente erhalten. Im April 2019 ist er verstorben. Ich erhalte eine Witwen- und meine Tochter Halbwaisenrente. Wird die Sondererhöhung auf die EM Renten auch hier berücksichtigt?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.05.2024

      Ja, wird sie.

  • user
    Anna Schmeck
    am 26.05.2024

    Hallo

    Mein Mann bezog vor seinem Tod im Oktober 2015 eine Erwerbsminderungsrente seit 2009.Seit 2015 beziehe ich deshalb eine Witwenrente und meine Kinder Halbwaisenrente.Gilt hierfür auch der Zuschlag und wie hoch ist er,?

    Ich habe nämlich gelesen,wenn der Verstorbene vor Beginn der Witwenrente selber eine Rente bezogen hat,gibt es diesen Zuschlag nicht.

    • user
      Christian Schultz
      am 28.05.2024

      Hallo Anna, ich denke, dass Sie hier auch den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent erhalten werden. Denn die EM-Rente Ihres Mannes lief ja bereits seit 2009.

      • user
        Husemann
        am 12.06.2024

        Ich habe gelesen, dass es den Zusatzbetrag nicht gibt, wenn der Verstorbene eine Rente erhalten hat. EU Rente ist ja auch eine Form von Rente.

  • user
    Günther M aus Bebra
    am 19.05.2024

    Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage. Ich bekam seit 1. Oktober 2013 eine Erwerbsminderungsrente und eine Unfall Rente. Ich habe jetzt gelesen, daß es dann keine 7,5 % Rentenerhöhung geben soll, ich das richtig? Es steht eventuell da, oder mach ich mir unnötig Gedanken Altersrente ist 701,23 € , und Unfall Rente ist 618,28 € 60 % Schwerbehinderung G

    • user
      Christian Schultz
      am 21.05.2024

      Hallo Günther, von dieser Regelung weiß ich nichts. Fakt ist, dass Unfall- und EM-Rente miteinander verrechnet werden. Aber warum sollten Sie von der Einmal-Erhöhung nicht profitieren?

      • user
        Günther M
        am 14.06.2024

        Die Altersrente und die Unfallrente werden nur miteinander verrechnet, wenn sie höher als der Sockelbetrag sind. Ist er niedriger, kommt es zu keiner Verrechnung,und die 7,5 % werden ausgezahlt. So steht es in meiner Rentenauskunft 2024.

  • user
    Esther
    am 18.05.2024

    Ich beziehe seit Sep. 2017 Erwerbsunfähigkeitsrente. Bin jetzt 64 Jahre. Welche Erhöhungen bekomme ich.

    Danke für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.05.2024

      Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Text oben: 4,5 Prozent Sondererhöhung.

  • user
    Andreas
    am 20.03.2024

    In wiefern erhöht sich die Verletztenrente zum 01.07.2024?

    Gilt für diese ebenfalls die zusätzliche Erhöhung von 4,5 % bwz. 7,5 % ?

    Vielen Dank für die Auskünfte.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2024

      Nein, die Verletztenrente kommt ja von der Berufsgenossenschaft und basiert auf ganz anderen Grundlagen. Die Sondererhöhung im Juli 2024 betrifft exklusiv bestimmte EM-Renten.

  • user
    Andreas Jakobs
    am 19.03.2024

    Hallo,

    Ich bekomme erst seit Dezember 2023 Erwerbsminderungsrente.

    Steigt diese jetzt im Juli 2024 um die 4,57%, wie die Altersrente auch?

    Das hab ich noch immer nicht so ganz verstanden.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andreas jakobs

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2024

      Hallo Andreas, ja - die "normale" Erhöhung bekommen alle Rentner. Sie also auch. Nur diese Sonderzahlung, über die in diesem Artikel hier die Rede ist, werden Sie nicht erhalten.

  • user
    Michael Peters
    am 19.03.2024

    Guten Tag,

    meine Frau würde die 7,5% Erhöhung wegen der EM-Rente auch bekommen. Mittlerweile ist sie verstorben. Auf was werden denn jetzt die 7,5% angerechnet? Auf die Witwenrente oder die Rente zu Lebzeiten? Auf die Witwenrente, wäre ja irgend wie nicht fair. Vielen Dank für eine Antwort im vorraus.

    • user
      Christian Schultz
      am 20.03.2024

      Hallo Michael, soweit ich weiß, bezieht sich die Sondererhöhung in diesem Fall auf die Witwenrente. Denn die wieder basiert ja auf der zuletzt gezahlten EM-Rente. Genau kann Ihnen das die DRV beantworten, auch mit konkreten Zahlen.

  • user
    Lejus Roswita
    am 16.03.2024

    Ich habe von2006 Volle Erwerbsminderungsrente bezogen. Bin 2021 in Altersrente gegangen. Meine Frage, bekomme ich auch eine Anpassung oder trifft es nicht auf mich zu

    • user
      Christian Schultz
      am 18.03.2024

      Ja, auch in diesem Fall gibt es die Extra-Erhöhung.

  • user
    Rosana
    am 29.02.2024

    Hallo,

    ich bekomme seit 2009 Witwenrente und seit 2017 volle EM-Rente.

    Bekommt man auf jeweils beide Renten die Erhöhung des Zuschlags oder generell nur auf die EM-Rente? Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 01.03.2024

      Hallo Rosana, wenn die Kriterien auf beide Rentenarten zutreffen, gibt es den Zuschlag auf beide Renten.

  • user
    Dieter höster
    am 01.02.2024

    ich habe seit 2004 eine teilweise erwerbsminderungsrente erhalten seit 2014 in altersrente bekomme ich auch den aufschlag.

    danke für die antwort

    • user
      • user
        Dieter höster
        am 01.02.2024

        gilt das auch für teilweise erwerbsminderungsrentner im bericht von der rentenstelle steht nur erwerbsminderungsrentner

        danke für ihre antwort

        • user
          Christian Schultz
          am 01.02.2024

          Ich habe dazu auch nichts auf der Seite der DRV gefunden. Wenden Sie sich sonst bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Die Antwort können Sie dann gern hier für alle posten - diese Frage interessiert sicherlich mehr Leute.

          • user
            Dieter höster
            am 02.02.2024

            Habe mit der deutschen rentenversicherung gesprochen gilt auch für teilweise erwerbsminderungsrentner mus nur in den zeitraum liegen. erwerbsminderungsrentner ist der oberbegriff.

            • user
              Christian Schultz
              am 02.02.2024

              Sehr gut, vielen Dank für die Information!

  • user
    Erich Spohrer
    am 06.01.2024

    Ich beziehe seit 12-2004 Erwerbsminderungsrente.

    Zusätzlich (öffentlicher Dienst) aus der BVK die Zusatzversorgung.

    Da diese ebenso die 10,8 % Abzug erhalten hat, frage ich mich, ob der Ausgleich auch auf diese Rente gelegt wird.

    können Sie mir dazu etwas sagen?

    viele Grüße

    Erich Spohrer

    • user
      Christian Schultz
      am 08.01.2024

      So viel ich weiß, gibt es da keine Ausgleichszahlung. Der Ausgleich kommt ja auch nicht wegen der Abschläge zustande, sondern wegen unterschiedlicher Zurechnungszeiten.

  • user
    Aynur Aslan
    am 24.12.2023

    Hallo,

    ich bekomme Zeit 01.08.2018 eine volle Erwerbsminderungsrente.

    Meine Frage bekomme ich 2024 eine Erhöhung und wie viel Prozent?

    • user
      Christian Schultz
      am 02.01.2024

      Hallo Aynur, ab Juli gibt es 4,5 Prozent mehr.

  • user
    Heidemarie Wünsch
    am 24.11.2023

    Ich habe am 1.2.2006 Erwerbsminderungsrente bekommen. Seit 1.1.2020 beziehe ich die Regelsaltersrente. Außerdem bekomme ich seit 1.7.2002 Witwenrente. Stehen mir die 7.5 % auch zu ? Mit freundlichem Gruß Heidemarie Wünsch

    • user
      Christian Schultz
      am 24.11.2023

      Ja, Sie bekommen die Erhöhung automatisch.

  • user
    Ulrike Päper
    am 15.11.2023

    Hallo Mein Mann hat 2012eine EU – Rente bekommen . Ab 2020 Altersrente und ist am 17.04.2023 verstorben. Bekomme jetzt Witwenrente.

    Bekomme ich auch die 7,5% Erhöhung.

    • user
      Christian Schultz
      am 15.11.2023

      Hallo Ulrike, ich denke schon. Die Witwenrente bezieht sich ja - mit Umwegen - auf die seit 2012 laufende EM-Rente.

  • user
    Monika R.
    am 10.11.2023

    Ich habe vom 01.01.2002 Erwerbsminderungsrente bekommen und beziehe seit 01.05.2024 Altersrente, wieviel Erhöhung steht mir zu. Gehe ich recht in der Annahme 7.5 Prozent.

    • user
      Christian Schultz
      am 13.11.2023

      Ja, 7,5 Prozent.

  • user
    Günther
    am 22.09.2023

    Frage: Habe eine Erwerbsminderungsrente seit 1. Oktober 2013. Gibt es darauf neue Rentenpunkte obendrein, und werden diese mit der neuen Rente extra verrechnet ? 0,8 Rentenpunkte im Jahr mal 10 Jahre mal 37,60 € ist 300,80 € ? Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 27.09.2023

      Nur die Zurechnungszeit wird um 7,5 Prozent erhöht.

  • user
    Tarantino
    am 19.09.2023

    Ich beziehe eine Rente wegen volle Erwerbsminderung seit dem jahr 2000, meine frage wäre, bekomme ich die 7,5% ?

    • user
      Christian Schultz
      am 20.09.2023

      Nein, die Erhöhung im kommenden Jahr betrifft nur EM-Renten, die zwischen 2001 und 2019 erstmals ausgezahlt wurden.

  • user
    Sticklun
    am 06.09.2023

    Hallo Mein Mann hat 2018 eine EU – Rente bekommen . Und ist am 8.12.2021 verstorben. Bekommt er auch die Erhöhung. Zur Zeit bekomme ich nur 200,00 Euro Witwenrente

    • user
      Christian Schultz
      am 07.09.2023

      Hallo, in diesem Fall gehe ich davon aus, dass Ihre Witwenrente 2024 erhöht wird.

  • user
    Emilianos Dagumas
    am 04.09.2023

    Hallo,

    gilt die Regelung auch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung?

    • user
      Christian Schultz
      am 04.09.2023

      Ja, soviel ich weiß, gilt das auch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung.

  • user
    Conny
    am 31.08.2023

    Hallo

    Mein Mann ist 1986 in EU rente .Ich bekomme jetzt darüber Witwen Rente warum bekommen frühere Jahrgänge keine Erhöhung?

    L.g

    • user
      Christian Schultz
      am 31.08.2023

      Hallo Conny, der Gesetzgeber begründet das damit, dass es früher bei diesen EM-Renten keine Abschläge gab. Aus Sicht des SoVD ist die Regelung aber trotzdem unfair, da auch deutlich geringere Zurechnungszeiten angerechnet wurden.

  • user
    Rita Zastrow
    am 29.08.2023

    Gut ist, daß endlich etwas für die Erwerbminderungsrentenbezieher*innen getan wird. Wer aber Grundsicherungleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, hat nichts davon. Die Erhöhung der Rente wird ja wieder bei der Grundsicherung abgezogen. Wo ist da die Verbesserung?

    • user
      N. Kirstein
      am 29.08.2023

      Und wer Wohngeld erhält, hat davon auch nichts. Wird auch dort abgezogen. Ich möchte behaupten das 80% der Bezieher einer EMR ,auf zusätzliche Leistungen angewiesen ist, daher von den 7, 5% gar nichts hat. Grundsicherung soll genau wie Bürgergeld um 62,-€ steigen. Und zudem werden einige Steuerpflicht & müssen davon Steuern zahlen.

      • user
        Michael
        am 29.08.2023

        Ja, wer genügend Geld hat, um sich selber zu versorgen, hat keinen Anspruch auf Soziallleistungen.

        Und Steuern müssen alle zahlen, deren Einkommen hoch genug dafür ist.

        Was genau ist daran das Problem?

        Das trifft im Übrigen auch auf alle EM-Neurentner zu, deren Zurechnungszeiten die letzten Jahre peu à peu erhöht wurden, was der Grund nun für diesen (teilweisen) Ausgleich der EM-Altrentner ist.

    • user
      Michael
      am 29.08.2023

      Es bekommt ja nicht jeder Grundsicherung- oft auch, weil der Partner mehr verdient oder weil (noch) anrechenbares Vermögen vorhanden ist. Und weil eben einige über der Grundsicherung EM-Rente bekommen.

      Vorteile haben auch alle, die zwar Grundsicherung bekommen, aber im Rahmen ihrer Restleistungsfähigkeit nebenher sich etwas dazu verdienen.

      Es haben also sehr viele etwas von diesen (leider immer noch zu niedrigen) Erhöhungen.

      Und diejenigen, die leider auf Grundsicherung angewiesen sind, haben dadurch ja keinen Nachteil.

      • user
        Marc Gippert
        am 07.09.2023

        Aufgrund eines Schlaganfalls 2016 sitze ich im Rollstuhl. Habe erst drei Jahre volle erwerbsminderungsrente bekommen und jetzt bin ich Dauer Rentner bis 2037. Da ich von der Grundsicherung abhängig bin werde ich wohl keine rentenerhöhung bzw wird man das mit der rentenerhöhung verechben und bekomme keine Erhöhung im Endeffekt. Im übrigen finde ich es eine Sauerei das Menschen die über 25 Jahre gearbeitet haben und aufgrund von Krankheit nicht mehr Arbeiten gehen können genauso abgerechnet werden wie jemand der noch nie gearbeitet hat. Also letztendlich hat man nichts davon von der Erhöhung.

        • user
          Michael
          am 07.09.2023

          Sehe ich genau so. Ist aber, wie zu niedrige Löhne, die diese niedrigen Renten (mit)verursachen, eine andere Thematik.

          Ihre Situation würde sich auch nicht anders darstellen, wenn Sie erst jetzt in die EM-Rente kämen.

          Es gibt leider viele Ungerechtigkeiten. Hier wurde eine, wenn nicht abgeschafft, so zumindest vermindert.

  • user
    Wolfgang Bieber
    am 24.08.2023

    Moin sehr geehrte Damen und Herren,

    Bin am 04.2021 in EU RENTE gekommen. Kann ich auch mit zusätzlichen Erhöhungen rechnen?

    Mit freundlichen Grüßen

    Wolfgang Bieber

    • user
      Christian Schultz
      am 25.08.2023

      Hallo Wolfgang, Sie bekommen keine zusätzliche Erhöhung, weil Ihre Zurechnungszeit bereits bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnet wurde. Ihre Rente ist also schon von sich aus höher im Vergleich zu den "Bestandsrentnern".

  • user
    Andreas Wellenbrock
    am 24.08.2023

    Guten Tag Herr Schultz, ersteinmal vielen Dank für die wirklich tollen Videos auf YouTube.

    Seit 2005 habe ich die teilweise Erwerbsminderungsrente und im Jahr 2022 dann die volle Erwerbsminderungsrente. Gehe ich Recht in der Annahme, das ich den Anspruch auf die 7,5% nur auf die Summe der teilweisen Erwerbsminderungsrente habe? Es wäre sehr nett, wenn Sie das für mich auflösen könnten.

    Vielen Dank im Voraus

    A.Wellenbrock

    • user
      Christian Schultz
      am 24.08.2023

      Hallo Andreas, ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Bitte einmal direkt bei der DRV nachfragen. Mein Kontakt dort ist zurzeit im Urlaub.

      • user
        Andreas Wellenbrock
        am 24.08.2023

        Danke für die schnelle Antwort!

        Ich versuche dort jemanden zu erreichen, ich würde mich dann anschließend nochmals melden.

        • user
          Andreas Wellenbrock
          am 26.09.2023

          Das ist die Antwort der Deutschen Rentenversicherung.

          Besieht sich auf meine Frage vom 24.08.24 an Sie.

          Leider kann ich nicht richtig viel damit anfangen. Ich gehe aber davon aus, das ich keine Erhöhung bekomme.

          Ihr Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente ruht für die Zeit, in

          der die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird.

          In der Rente wegen voller Erwerbsminderung sind alle Zeiten und

          Anpassungen, die auch in dem Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente

          enthalten waren, berücksichtigt.

          Eine weitere Erhöhung ist nicht vorgesehen.

          Sollte der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegfallen und

          die teilweise Erwerbsminderungsrente wieder aufleben, wird auch diese dann

          den aktuellen Werten und Gegebenheiten angepasst werden.

          Für die derzeitige Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist dies

          aber ohne Belang.

          Ihnen entsteht daraus kein Nachteil.

      • user
        Andreas Wellenbrock
        am 27.09.2023

        Ich habe im unteren Teil einmal das Schreiben der DRV eingefügt, mir ist es aber immer noch nicht klar.

    • user
      Andrea weiß
      am 23.11.2023

      Sehr geehrte Damen und Herren,

      Ich werde wahrscheinlich nächstes Jahr eine Erhöhung meiner Eu-Rente bekommen,

      vorausgesetzt der Staat hat noch Geld für uns.

      Meine Frage ist, wird erst die normale Rentenanpassung angerechnet und daraufhin die EU Rentenanpassung oder umgekehrt.

      Vielen Dank für die Antwort.

      • user
        Christian Schultz
        am 24.11.2023

        Die Reihenfolge kenne ich nicht. Fragen Sie dazu bitte direkt die Rentenversicherung.

  • user
    Dagmar Lüderitz
    am 22.08.2023

    Hallo,

    meine Frage:

    Mein Antrag wegen voller Erwerbsminderungsrente stellte ich am 03.03.2014, genehmigt wurde er am 24.07.2014, erste Rentenauszahlung erfolgte am 01.10.2014. Seitdem fortlaufend. Beträgt die Erhöhung im Sommer 2024 4,5% oder 7,5% ?

    • user
      Christian Schultz
      am 23.08.2023

      Hallo Dagmar, das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Rente offiziell bewilligt wurde. Wenn es vor Juli 2014 war, gibt es 7,5 Prozent mehr. Sonst "nur" 4,5 Prozent.

      • user
        Dagmar Lüderitz
        am 24.08.2023

        Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und VG

  • user
    H. B.
    am 11.08.2023

    Hallo,

    ich habe 2011 für 2 Jahre Erwerbsminderung bekommen. Ich habe 2013 die Rente aufgegeben und habe wieder normal gearbeitet. Ab 2016 habe ich wieder die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Mit welcher Erhöhung kann ich rechnen?

    • user
      Christian Schultz
      am 11.08.2023

      Mit 4,5 Prozent.

    • user
      Maria
      am 14.08.2023

      Beziehe seit 2016 Erwebsminderungsrente. Was darf ich in 2024 an Rente Erhöhung erwarten?

      Lg

      Maria

      • user
        Christian Schultz
        am 15.08.2023

        4,5 Prozent.

  • user
    K. Bley
    am 08.08.2023

    Ich bin jetzt 54 Jahre und beziehe sei 01.09.2005 eine volle Erwerbsminderungsrente.

    Bekomme ich ab 2024 auch den Zuschlag von 7,5% ?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      Ja, wie im Text oben erläutert.

  • user
    Renate. B.
    am 05.08.2023

    gehe ich Recht in der Annahme, dass sich die Erhöhung der Renten wegen Erwerbsunfähigkeit von 7,5% oder 4,5% auf die Punkte bezieht, welche uns bei Eintritt in die EU-Rente als "Zurechnungszeiten" zugestanden wurden?

    • user
      Christian Schultz
      am 08.08.2023

      So steht es oben im Beitrag. Die Erhöhung errechnet sich dann aber auf Basis Ihrer kompletten Entgeltpunkte.

  • user
    Christel Bierwirth-becker
    am 01.08.2023

    Hab 2010 erstmalig Erwerbsminderungsrente. bekommen. Wie sieht es aus mit den rentenpunkten die abgezogen wurden. Bekomme ich die ab 2024 zusätzlich zu meiner Rente jedes Jahr auf mein rentenkonto? Vielen Dank für Ihre Auskunft.

    • user
      Christian Schultz
      am 02.08.2023

      Die Abschläge bleiben bestehen - auch über 2024 hinaus. Aber da Ihre EM-Rente bereits seit 2010 läuft, erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.

  • user
    Andrea Thies
    am 29.07.2023

    Hallo, ich bekomme rückwirkend ab Juni 2021 eine kleine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche prozentuale Erhöhung kann ich ab 2024 erwarten?

    Danke für die Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Andrea Thies

    • user
      Christian Schultz
      am 31.07.2023

      Hallo Andrea, gar keine, siehe Beitrag oben. Sie erhalten "nur" die normale Anpassung für alle Renten im Juli.

  • user
    Kathrin
    am 28.07.2023

    Mir geht's genauso, seit 1995 in voller Erwerbsminderungsrente, unverschuldet, durch eine chronische Krankheit, da nützt einen diese Erhöhung überhaupt nichts, im Gegenteil man wird regelrecht bestraft.

  • user
    Inge
    am 26.07.2023

    Hallo

    Mein Mann ist 2015 verstorben und hatte ab 2008 die Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen

    Meine Frage :

    Da ich die Witwenrente ab 2015 bekomme wird das dann mit 7.5% oder 4.5% Erhöhung ab Juli 2024 berechnet

    Würde mich freuen eine Antwort zu bekommen

    Gruß Inge

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Inge, der Zuschlag richtet sich nach dem Beginn der EM-Rente Ihres Mannes. Demnach sollte es 7,5 Prozent geben.

  • user
    M.l. Rentner
    am 25.07.2023

    Mein 2006 verstorbener Mann bekam ab 1.1.1999 EU Rente..er bekam die Zurechnungsjahre nur bis zum 60zigsten Lebensjahr. Im Gegensatz zu den EU Renten ab 2001, wo die zurechnungszeit erhöht wurde, ist diese Regelung ungerecht..

    Ist der Zeitraum gesetzlich festgeschrieben oder besteht die Chance auch eine Erhöhung zu bekommen?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Wenn die EM-Rente bereits vor 2000 gezahlt wurde, gehe ich davon aus, dass es keinen Zuschlag gibt.

  • user
    Kathrin Riedel
    am 21.07.2023

    Mein Mann und ich wurden beide 2018 krank. Leider verstarb mein Mann 2020. Wir beantragten für ihn die Erwerbsminderungsrente. Der Bescheid kam jedoch 2 Wochen nachdem er verstorben ist. Ich selbst bekomme seit September 2021 volle Erwerbsminderungsrente und Witwenrente. Wie schaut es aus, bekomme ich auf die Witwenrente die Erhöhung?

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Das weiß ich leider nicht. Wenn die EM-Rente niemals Bestand hatte, erhöht sich dadurch - vermutlich - nicht die Witwenrente. Aber fragen Sie am besten direkt einmal bei der DRV nach.

  • user
    Viola
    am 13.07.2023

    Guten Tag,

    gibt es die Erhöhung von 7,5% automatisch oder muss ich das vorher beim Rententräger schriftlich beantragen?

    • user
      Christian Schultz
      am 14.07.2023

      Hallo Viola, das läuft alles automatisch.

  • user
    Regina
    am 18.06.2023

    Hallo, ich habe in 12/2017 EM-Rente beantragt, die dann im März 2019 bewilligt wurde, ABER RÜCKWIRKEND ab 06/2016. Profitiere ich nun auch von der Erhöhung oder ist es ausschlaggebend, dass die EM-Rente erstmals in 04/2019 ausgezahlt wurde? Vielen Dank für Ihre Antwort.

    • user
      Christian Schultz
      am 19.06.2023

      Da bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung von 4,5 Prozent erhalten - denn offiziell begann die Rente ja 2016. Bitte direkt bei der DRV nachfragen und die Antwort gern hier teilen - so haben wir alles etwas davon - KORRIGIERT AM 29.06.2023 WEGEN TIPPFEHLER.

    • user
      Sylvia Hoffmann
      am 27.06.2023

      Da die EM-Rente rückwirkend ab 06/2016 angerechnet wird, bekommen Sie 2024 einen Aufschlag von 4,5%.

      2001 - Juli 2014 7,5%

      2014 - Juli 2018 4,5%

    • user
      Günther Mantel
      am 28.06.2023

      Die Rente steigt um 4,5 %. 7,5 % ist Unsinn

  • user
    Peter
    am 17.06.2023

    Hallo, gibt es zu den 7,5% (die extra für EM Rentner gedacht ist) auch noch 2024 die jährliche Rentenanpassung auch noch dazu, oder ist sie dann ausgefallen?

    • user
      Christian Schultz
      am 19.06.2023

      Hallo Peter, die jährliche "normale" Rentenanpassung gibt es für alle. Also auch, wenn Sie die einmalige Erhöhung erhalten.

  • user
    Nestroy Andrea
    am 13.06.2023

    Hallo bekomme ich mit voller Erwerbsminderungsrente auch die Erhöhung

    • user
      Christian Schultz
      am 14.06.2023

      Natürlich, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.

  • user
    Frau Bremental
    am 12.06.2023

    Hallo, ich bin seit 2015 in Rente wegen Erwerbsminderung und mir wird lebenslang 10,8 Prozent abgezogen.

    Habe ich dann von der Neuregelung 2024 etwas davon oder ist man wieder der Angesch....Kranke werden in diesem Staat doppelt bestraft

    Freue mich auf Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 13.06.2023

      Hallo, der Abzug von 10,8 Prozent hat mit der neuen Regelung für das Jahr 2024 nichts zu tun. Die Sondererhöhung von 4,5 Prozent erhalten Sie natürlich trotzdem.

  • user
    Dieter Mecklenburg
    am 11.06.2023

    Hallo, ich bekomme seit 2019 eine Erwerbsminderungsrente. Gehe ich jetzt leer aus?

    Mit freundlichen Grüßen

    Dieter Mecklenburg

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Hallo Dieter, Sie bekommen nächstes Jahr keine Extrazahlung. Aber nur, weil Ihre EM-Rente durch die Zurechnungszeit ohnehin deutlich vorteilhafter für Sie berechnet wird - im Vergleich zum "Bestand".

      Das bedeutet aber nichts, dass es nächstes Jahr keine Erhöhung für Sie gibt. Von der allgemeinen Rentensteigerung im Juli profitieren Sie natürlich auch.

  • user
    Günther
    am 06.06.2023

    Ich habe seit den 01. Oktober 2013 eine Erwerbsminderungsrente bekommen, wieviel % würde ich bekommen? Habe jetzt eine Rente von 701,23 Euro. Danke

    • user
      Christian Schultz
      am 06.06.2023

      Zum Juli 2024 gibt es dann 7,5 Prozent mehr.

  • user
    Slavica Hodak
    am 05.06.2023

    Bei der Hinterbliebenenrente ist es doch so, dass man einen Zuschlag von 7,5% erhält, wenn die Hinterbliebenenrente in der Zeit von 01.01.2001 bis 30.06.2004 begonnen hat und ansonsten bei einem Rentenbeginn in der Zeit von 01.07.2004 bis 31.12.2018 einen Zuschlag von 4,5%.

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Das stimmt nicht ganz. Die davor liegenden EM-Rente des Verstorbenen muss in diesen Zeitphasen gestartet sein.

      • user
        Slavica Hodak
        am 05.06.2023

        Vielen Dank für die schelle Antwort.

        Bei mir ist es so, dass mein Mann damals nur eine einzige Monatsrente im Dezember 2000 erhalten hat, bevor er im Januar 2001 gestorben ist. Also werde ich diesen Zuschlag leider knapp um einen Monat verfehlen.

        • user
          Marnie
          am 06.06.2023

          Ist es nicht so, dass ihrem Mann für den Januar 2001 noch eine Rentenzahlung zugestanden hat? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist er doch im Verlauf des Monats verstorben und somit müsste ihm die Januar-Rente noch ausgezahlt worden sein. Was dazu führen würde, dass Ihnen die Erhöhung ebenfalls zustünde. Da würde ich nochmal nachhaken.

  • user
    Rentnergatte
    am 02.06.2023

    Hallo,

    meine Frau hat im Dez. 1995 die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und auch erhalten. Hat sie auch noch etwas von nachträglichen Erhöhungen?

    Danke!

    • user
      Christian Schultz
      am 05.06.2023

      Nein, das gilt nur für EM-Renten, die erstmals zwischen 2001 und und 2018 ausgezahlt worden sind.

  • user
    Michael
    am 30.05.2023

    Wäre interessant zu wissen, worauf sich die 4,5%/7,5% Erhöhung konkret bezieht. Wird da nur der Beitrag einmal erhöht (dann stellt sich Frage nach der konkreten Bezugsgröße/Datum) oder werden die Rentenpunkte (der Zurechnunggszeit) um diesen Betrag erhöht?

    Letzteres wäre ja korrekt und würde diese Erhöhung bei jeder weiteren Rentenanpassung ebenfalls nochmals um diesen Wert erhöhen. Oder die Erhöhung müsste jedes Jahr neu angewendet werden auf die Rentenanpassung- sonst ist das eine einmalige Erhöhung, deren Wert Jahr für Jahr prozentual geringer würde.

    Alleine schon 2024- bei 1000 Eur EM-Rente wären das bei 7,5% 75 Eur.

    Würde zuerst eine (hoffentlich stattfindende Rentenanpassung) von angenommenen 5% angewendet werden, wären das schon 78,75 Eur, also 3,75 Eur mehr. Dieser Effekt würde dann jedes Jahr exponentiell weiter steigen.

    So ist es ja auch bei den bisherigen EM-Rentenerhöhungen und es sollen diese Ungleichheiten ja ausgeglichen werden.

    Weiß man dazu schon etwas mehr?

    • user
      Christian Schultz
      am 31.05.2023

      Es findet eine dauerhafte Anhebung der Rentenhöhe aufgrund Ihrer Entgeltpunkte statt. Die Prozentzahlen sind durch Kompromissfindung in der Politik entstanden und gleichen den tatsächlichen Nachteil gegenüber "neueren" EM-Rentnern leider nicht voll aus. Mehr dazu hier: https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen/meldungen/rentenanpassungs-und-erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz

      • user
        Michael
        am 31.05.2023

        Hallo und Danke für die Antwort.

        Heißt das, dass sich die Rentenpunkte selber um die 7,5%/4,5% erhöhen? Wenn man 30 Punkte hatte, man dann also (30+7.5%=) 32,25 Punkte zukünftig dauerhaft hat?

        Dass eine Erhöhung der Renten bedeutet, dass diese sich anhand der Rentenpunkte erhöht, ist ja eine Tautologie (schließlich errechnet sich die Rente ja anhand der Rentenpunkte) und sagt leider nichts zu der konkreten Umsetzung.

        Wird das nur einmalig als Zuschlag berechnet (bezeichnenderweise genau einen Tag, bevor die Erhöhung für 2024 erfolgt), ist das eine weitere und jedes Jahr steigende Ungerechtigkeit "gegenüber "neueren" EM-Rentnern", weil die Erhöhung von den weiteren Rentenanpassungen ausgenommen wären (anders eben als bei den "neueren" EM-Rentnern").

        • user
          Christian Schultz
          am 31.05.2023

          Wie das technisch genau umgesetzt wird, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bitte direkt bei der DRV nachfragen.

  • user
    Michael Lindemann
    am 30.05.2023

    Ich frage mich, für wen diese Rentenerhöhung überhaupt etwas bringt. Die meisten scheiden doch verhältnismäßig früh aus dem Erwerbsleben aus und müssen dann zum Sozialamt und Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Das bedeutet für 2024, dass man 7,5% mehr Rente bekommt, aber dafür 7,5% weniger Grundsicherung. Es bleibt für viele somit alles beim Alten. Darüberhinaus wird die Rente vielfach rückwirkend ausgezahlt, das Sozialamt rechnet die Rentenerhöhung aber für den Juli schon an, obwohl einem das Geld für diesen Monat noch nicht zur Verfügung steht. Defacto kommt es einer einmaligen Kürzung gleich (wie bei jeder allgemeinen Rentenerhöhung auch).

    Was wir brauchen, ist das Mindestrentenmodell der Niederlande: 1200 Euro pro Monat, egal wie lange man arbeiten konnte ... und pro Jahrzehnt Erwerbstätigkeit gibt es 50 Euro mehr ... Arbeit soll sich ja schließlich lohnen. Desweiteren muss dort jedes Unternehmen in eine Betriebsrente einzahlen. Letztendlich hat aber jeder Bürger mindestens 1200 Euro pro Monat, auch wenn man krankheitsbedingt jung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. Und damit erspart man dem Bürger den Gang zum Sozialamt.

    • user
      Bernd R. (wie Rentner)
      am 14.01.2024

      Daß die Erhöhungen einen Monat zu früh angerechnet werden, liegt angeblich am sog. Rentenauskunftssystem, welches nicht zwischen 1. Juli und 31. Juli unterscheiden kann. Daß dieses Problem auch heute noch existiert, fast 20 Jahre lang, ist unglaublich.

      Nun bin ich schon lange nicht mehr beim Sozialamt, die Verbesserungen beim Wohngeld haben gewirkt. Für viele aber auch nicht. Ob das immer noch die meisten sind würde mich auch interessieren. Genaues erfährt man über die Medien ja nicht.

  • user
    Gerlinde Lehmpfuhl
    am 27.05.2023

    Hallo,

    wie verhält es sich bei in diesem Fall?

    Mein verstorbener Mann ist im am 14.7.2016 (5 Tage nach seinem 60. Geburtstag verstorben, er war noch kein Rentner) sieht das Gesetz für diese Konstellation auch eine zusätzliche Erhöhung der Witwenrente vor???

    Mit freundlichen Grüßen

    Gerlinde Lehmpfuhl

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Gerline, wenn Ihr Mann vor seinem Tod keine EM-Rente erhalten hat, gibt es die oben genannte Erhöhung 2024 nicht.

  • user
    Friedhelm Lenz
    am 27.05.2023

    Hallo und Moin,

    und wieder einmal habe ich das Gefühl, dass der EU Rentner ganz einfach nur der Besch... ist - obgleich er nicht aus Mutwilligkeit, Arbeitsverdrossenheit, sondern wegen unverschuldeter Krankheit aus dem Arbeitsleben ausscheiden musste.

    Ich bin seit 2004 In der EU Rente, mittlerweile in Altersrente und hatte seinerzeit 10,3 % Abzug .

    Hier frage ich einfach mal , warum dieser Abzug heute noch gerechtfertigt sein soll.?

    Ja- es wurde die Rente hochgerechnet. Aber , bis zum 62 LJ und mein Plan der Arbeitsleistung war definitiv bis 65 mindestens tätig zu sein.

    Warum also, wird man dennoch bestraft ?

    Herzliche Grüße

    Friedhelm Lenz

    • user
      Christian Schultz
      am 30.05.2023

      Hallo Friedhelm, da rennen Sie beim SoVD offene Türen ein. Die Abschläge in der EM-Rente sind eine Zumutung. Leider hat die Politik das bisher nicht korrigiert.

  • user
    B. Heinze
    am 26.05.2023

    Hallo, ich hatte ab 1996 ein Erwerbsunfähigkeits Rente es wurden zwar 12 Jahre dazu gerechnet aber leider mit einem Wert meines gesamten Berufsleben und nicht mit den Wert der letzten 5 Jahre. Da ich 1951 geboren bin wurde bei der Umstellung auf Altersrente auch nichts mehr hochgerechnet wie früher oder jetzt es werden einige Jahrgänge betrogen das ist die Realität in diesem scheiß Staat. Politiker stecken sich nur noch die Taschen zu sind alles Lügner und Betrüger

  • user
    Rentnerin
    am 19.05.2023

    Ist das auch korrekt formuliert: „ Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben…“ ?

    Müsste es nicht richtigerweise heißen: „ Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben…“ !?

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Nein, es geht um den erstmaligen Bezug.

      • user
        Elvira Löffler
        am 28.07.2023

        Hallo ich wollte nur fragen ob die, wo 2022 Januar im Erwerbsminderungsrente bekommen keine Erhöhung?

        • user
          Christian Schultz
          am 28.07.2023

          Nein, weil hier die Zurechnungszeiten bereits deutlich länger laufen.

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