Erhöhung der EM-Rente 2024: Gilt das auch für die Witwenrente?
Aktuelles Rente
Im Juli 2024 werden all diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, mehr Geld erhalten. Bis zu 7,5 Prozent mehr. Und die Sonderzahlung hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente.
Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz - was für ein Name - gibt es eine einmalige Erhöhung für die sogenannten "Bestandsrentner" in der Erwerbsminderung. Wenn Ihre EM-Rente das erste Mal zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 geflossen ist, kommen Sie in den Genuss dieser Sondererhöhung.
Warum gibt es 2024 mehr Geld in der Erwerbsminderungsrente?
Dem Gesetz geht eine große Ungerechtigkeit voraus. Und leider müssen wir vorwegnehmen, dass diese Ungerechtigkeit nicht vollständig behoben wird.
Worum geht es? Wenn Sie so krank sind, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, steht Ihnen in bestimmten Fällen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu. Wie hoch diese Rente ist, hängt vor allem mit Ihren bisher erworbenen Entgeltpunkten zusammen. Wenn Sie in den letzten Jahren viel verdient haben, wird die EM-Rente also dementsprechend höher ausfallen.
Häufig tritt eine schlimme Krankheit allerdings bereits in jungen Jahren auf. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch nicht viele Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Damit die Rente trotzdem eine "angemessene" Höhe erreicht, gibt es die Zurechnungszeit. Ihre Rente wird auf diese Weise künstlich hochgerechnet - so, als ob Sie bis zum Rentenalter gearbeitet hätten.
So ist es zumindest seit 2019. Davor erfolgte die Zurechnungszeit deutlich sparsamer. Wer also schon länger eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, bekommt im Vergleich zu späteren EM-Rentnern teilweise deutlich weniger Geld.
Anpassung für den Bestand
Deswegen das oben genannte Gesetz. Es besagt im Groben: Wer die EM-Rente erstmals zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 erhalten hat, erhält mehr Geld. Startete die Rente bis Ende Juni 2014, sind es 7,5 Prozent mehr. Hat die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen, sind es immer noch 4,5 Prozent mehr.
Ausgezahlt wird die erhöhte Rente erstmalig im Juli 2024.
"Auch nachfolgende Renten werden zum Juli 2024 erhöht. Das gilt vor allem für Alters- und Witwenrenten."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Rentenerhöhung im Bestand 2024: Auch bei Alters- und Witwenrenten
In den letzten Wochen und Monaten haben sich sehr viele Menschen mit folgender Frage an den SoVD gewandt:
"Meine Altersrente ist mittlerweile ausgelaufen, ich beziehe bereits eine Altersrente. Wie sieht es da mit der Erhöhung aus?"
Hier lautet die gute Nachricht: Jep, auch Sie erhalten 2024 mehr Geld. Die meisten Menschen erhalten nach dem Wechsel von der EM- in die Altersrente nicht mehr Geld als vorher. Das weiß auch der Gesetzgeber. Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und inzwischen in die Altersrente gewechselt sind, werden auch Sie zum Juli 2024 mehr Geld bekommen. Entweder 4,5 Prozent oder 7,5 Prozent mehr.
"Im Juli 2024 gibt es doch ohnehin die jährliche Rentenerhöhung. Bekomme ich dann nur eine Extrazahlung? Oder zweimal mehr Geld?"
Auch eine Frage, die uns immer wieder begegnet. Zum Sommer erfolgt die alljährliche Rentenanpassung. Höchstwahrscheinlich auch wieder im Juli 2024. Von dieser Erhöhung werden wie immer alle gesetzlichen Renten profitieren. Also auch die EM-Renten. Sollten Sie nächstes Jahr eine Sondererhöhung erhalten, kommt die "übliche" Rentenanpassung noch oben drauf. Also doppelter Zahltag.
Und bei der Witwenrente?
"Mein Mann hat vor seinem Tod eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Seit einigen Jahren bekomme ich eine Witwenrente. Gibt es ab Juli 2024 auch für mich mehr Geld?"
Ja, hier greift die gleiche Regel wie beim Wechsel von der EM- in die Altersrente. Sollte der Verstorbene vor seinem Tod eine EM-Rente bezogen haben, die zwischen 2001 und 2018 startete, geht die Extra-Erhöhung auch auf die Hinterbliebenenrente über.
Fazit
Im Sommer 2024 können sich "Bestandsrentner" wegen Erwerbsminderung über mehr Geld freuen. Die monatliche Rente steigt dauerhaft um bis zu 7,5 Prozent. Wenn Sie inzwischen eine Rente wegen Alters beziehen, werden Sie ebenfalls von der Erhöhung profitieren. Das Gleiche gilt für Witwen und Witwer, wenn der Verstorbene eine EM-Rente bezogen hat, welche die oben genannten Kriterien erfüllt.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (140)
Günther M. Bebra
am 27.10.2024Hallo, habe da mal eine Frage. Werden die Zusatzrenten von
7,5 % nächstes Jahr, vielleicht 4,5 % auch wie die Gesetzlichen Rente erhöht? Ab 30. November 2025 gibt es ja die Zurechnungszeit Die Zeit wird dann so gerechnet, als wenn man bis zur Altersrente gearbeitet hätte. Ist das richtig so? Bin am 06.10.1957 geboren unwichtig. Danke für Ihre Kostbare Zeit.
Christian Schultz
am 28.10.2024Hallo Günther,
die gesetzlichen Renten werden alle immer im Juli eines jeden Jahres angepasst. Auch diejenigen, die mit der Sondererhöhung in diesem Jahr erweitert worden sind.
B. Demski
am 16.08.2024Hallo und Danke für eine Beantwortung,
mein Mann war ab 1996 in EM-Rente und ist im Januar 2001 verstorben. Jetzt frage ich mich, warum bekomme ich den Zuschlag von 7,5% bei meiner Witwenrente nicht. Die Antwort der Rentenversicherung ist, daß mein Mann 1996 in Erwerbsminderungsrente gegangen ist. Das ist der gleiche Fehler wie 2014 bei den EM-Rentnern (von 2001). Die Kürzungen meiner Witwenrente haben Sie sich aber 2001 eingesteckt.
Christian Schultz
am 19.08.2024Hallo, die Sonderanpassung gibt es nur bei EM-Renten, die von 2001 bis einschließlich 2018 erstmals bewilligt worden sind. Das hat mit den unterschiedlichen Zurechnungszeiten zu tun.
Barbara Demski
am 19.08.2024Hallo und Danke für eine Beantwortung,
es geht nicht um die Em-Rente sondern um meine Witwenrente, die am 2.1.20001 angefangen hat. Warum bekomme ich nicht den Zuschlag von 7,5%.
Christian Schultz
am 19.08.2024Weil die Witwenrente an der ehemaligen EM-Rente hängt. Das ist der gleiche rechtliche Kontext.
Werner Karge
am 22.07.2024Hallo, habe da mal eine Frage: Von 4/2002-6/2016 habe ich eine Erwerbsminderungsrente erhalten, anschließend bis jetzt fortlaufend die Altersrente. Parallel bekomme ich eine Unfallrente von der BG, dadurch habe ich eine kleine Abzug da Bekannte Ruhensgeld von ca. 50 €. Habe ich auch Anspruch auf die Erhöhung von dann 7,5 % und bekomme ich von der DRV auf jeden fall eine Nachricht bzw. Berechnung?
Christian Schultz
am 22.07.2024Hallo Werner, so wie ich das lese, müssten Sie den Zuschlag erhalten. Der sollte erstmal in diesen Wochen ausgezahlt werden - und zwar als Sonderzahlung. Also nicht zusammen mit der normalen Rente.
K. Krüger
am 17.07.2024Mein Mann hat seit 2003 Erwerbsminderungsrente erhalten. Er verstarb 2015 und ich bekomme seit dem Hinterbliebenenrente. In meinem Bescheid über den Erwerbsminderungsrentenzuschlag werden nur 4,5 % Zuschlag angegeben. Da mein Mann von 2003 bis zu seinem Tod 2015 Erwerbsminderungsrente erhalten hat, müsste ich doch eigentlich einen Zuschlag von 7,5 % erhalten? Ist es sinnvoll Widerspruch einzulegen?
Christian Schultz
am 17.07.2024Ohne den Bescheid selbst gesehen zu haben, können wir das nicht beurteilen. Bitte fragen Sie erst einmal direkt bei der Rentenversicherung nach.
Karin Krüger
am 17.07.2024Danke für die Antwort. Ich habe schon bei der Rentenversicherung angerufen. Die Dame konnte mir leider auch nicht weiterhelfen. Meinte sie kann aus Datenschutzgründen nicht im Computer nachsehen. Das könne
nur der Sachbearbeiter. Es muss doch möglich sein, von der RV eine allgemeine Antwort zu bekommen, ob der Zuschlag erst ab Datum des Bezugs der Witwenrente 2015 mit 4,5 % berechnet wird. Oder ab Bezug der Erwerbsminderungsrente 7,5 %.
Michael
am 20.07.2024Entweder schriftlich dort hin wenden, einen Termin vor Ort ausmachen oder einfach gleich Widerspruch einlegen.
Alternativ können Sie Ihre Frage auch hier nochmal stellen:
https://www.ihre-vorsorge.de/expertenforum/seite/1?filter=all&sort=newest
vg,
Sauterleute Wilma
am 16.07.2024Mein Mann bezog dieErwerbsminderungsrenrtevon2003 bis er 2013 in die Altersrente kam. Er verstarb im Jahr 2022 bekomme ich als Witwe auch den Zuschlag
Christian Schultz
am 16.07.2024Ich glaube nicht, da Ihr Mann bereits eine Altersrente bezogen hat.
Thomas
am 30.06.2024Meine Frau hat vor ihrem Tode Erwerbsunfähigkeitsrente bezogen. Ich beziehe ab Monat fünf 2020 Witwenrente bekomme ich auch diesen Zuschlag von 7,5 oder 4,5 %.
Christian Schultz
am 01.07.2024Kommt darauf an, wann die EM-Rente Ihrer Frau begonnen hat. Falls das zwischen Januar 2011 und Dezember 2018 war, sollte es die Erhöhung geben.
Jutta Hofmann
am 23.06.2024Mein Mann ist im September 2016 verstorben. War vorher in Erwerbunfähigkeitsrente.
Ich bekomme die große Witvenrente, da wir über 20 Jahre verheiratet waren.
Bekomme ich auch die 7, 5% Sonderzahlung?
Meine Momentane Witvenrente beträgt 823 Euro
Christian Schultz
am 25.06.2024Ja - nach dem, was Sie schreiben, gibt's die Erhöhung auch für Sie. Vorausgesetzt, die EM-Rente lief noch nicht vor 2001.
UP
am 28.05.2024Mein Mann hat vom 2016 bis 2019 EM Rente erhalten. Im April 2019 ist er verstorben. Ich erhalte eine Witwen- und meine Tochter Halbwaisenrente. Wird die Sondererhöhung auf die EM Renten auch hier berücksichtigt?
Christian Schultz
am 28.05.2024Ja, wird sie.
Anna Schmeck
am 26.05.2024Hallo
Mein Mann bezog vor seinem Tod im Oktober 2015 eine Erwerbsminderungsrente seit 2009.Seit 2015 beziehe ich deshalb eine Witwenrente und meine Kinder Halbwaisenrente.Gilt hierfür auch der Zuschlag und wie hoch ist er,?
Ich habe nämlich gelesen,wenn der Verstorbene vor Beginn der Witwenrente selber eine Rente bezogen hat,gibt es diesen Zuschlag nicht.
Christian Schultz
am 28.05.2024Hallo Anna, ich denke, dass Sie hier auch den Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent erhalten werden. Denn die EM-Rente Ihres Mannes lief ja bereits seit 2009.
Husemann
am 12.06.2024Ich habe gelesen, dass es den Zusatzbetrag nicht gibt, wenn der Verstorbene eine Rente erhalten hat. EU Rente ist ja auch eine Form von Rente.
Günther M aus Bebra
am 19.05.2024Hallo zusammen, ich habe da mal eine Frage. Ich bekam seit 1. Oktober 2013 eine Erwerbsminderungsrente und eine Unfall Rente. Ich habe jetzt gelesen, daß es dann keine 7,5 % Rentenerhöhung geben soll, ich das richtig? Es steht eventuell da, oder mach ich mir unnötig Gedanken Altersrente ist 701,23 € , und Unfall Rente ist 618,28 € 60 % Schwerbehinderung G
Christian Schultz
am 21.05.2024Hallo Günther, von dieser Regelung weiß ich nichts. Fakt ist, dass Unfall- und EM-Rente miteinander verrechnet werden. Aber warum sollten Sie von der Einmal-Erhöhung nicht profitieren?
Günther M
am 14.06.2024Die Altersrente und die Unfallrente werden nur miteinander verrechnet, wenn sie höher als der Sockelbetrag sind. Ist er niedriger, kommt es zu keiner Verrechnung,und die 7,5 % werden ausgezahlt. So steht es in meiner Rentenauskunft 2024.
Esther
am 18.05.2024Ich beziehe seit Sep. 2017 Erwerbsunfähigkeitsrente. Bin jetzt 64 Jahre. Welche Erhöhungen bekomme ich.
Danke für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 21.05.2024Die Antwort auf Ihre Frage finden Sie im Text oben: 4,5 Prozent Sondererhöhung.
Andreas
am 20.03.2024In wiefern erhöht sich die Verletztenrente zum 01.07.2024?
Gilt für diese ebenfalls die zusätzliche Erhöhung von 4,5 % bwz. 7,5 % ?
Vielen Dank für die Auskünfte.
Christian Schultz
am 20.03.2024Nein, die Verletztenrente kommt ja von der Berufsgenossenschaft und basiert auf ganz anderen Grundlagen. Die Sondererhöhung im Juli 2024 betrifft exklusiv bestimmte EM-Renten.
Andreas Jakobs
am 19.03.2024Hallo,
Ich bekomme erst seit Dezember 2023 Erwerbsminderungsrente.
Steigt diese jetzt im Juli 2024 um die 4,57%, wie die Altersrente auch?
Das hab ich noch immer nicht so ganz verstanden.
Mit freundlichen Grüßen
Andreas jakobs
Christian Schultz
am 20.03.2024Hallo Andreas, ja - die "normale" Erhöhung bekommen alle Rentner. Sie also auch. Nur diese Sonderzahlung, über die in diesem Artikel hier die Rede ist, werden Sie nicht erhalten.
Michael Peters
am 19.03.2024Guten Tag,
meine Frau würde die 7,5% Erhöhung wegen der EM-Rente auch bekommen. Mittlerweile ist sie verstorben. Auf was werden denn jetzt die 7,5% angerechnet? Auf die Witwenrente oder die Rente zu Lebzeiten? Auf die Witwenrente, wäre ja irgend wie nicht fair. Vielen Dank für eine Antwort im vorraus.
Christian Schultz
am 20.03.2024Hallo Michael, soweit ich weiß, bezieht sich die Sondererhöhung in diesem Fall auf die Witwenrente. Denn die wieder basiert ja auf der zuletzt gezahlten EM-Rente. Genau kann Ihnen das die DRV beantworten, auch mit konkreten Zahlen.
Lejus Roswita
am 16.03.2024Ich habe von2006 Volle Erwerbsminderungsrente bezogen. Bin 2021 in Altersrente gegangen. Meine Frage, bekomme ich auch eine Anpassung oder trifft es nicht auf mich zu
Christian Schultz
am 18.03.2024Ja, auch in diesem Fall gibt es die Extra-Erhöhung.
Rosana
am 29.02.2024Hallo,
ich bekomme seit 2009 Witwenrente und seit 2017 volle EM-Rente.
Bekommt man auf jeweils beide Renten die Erhöhung des Zuschlags oder generell nur auf die EM-Rente? Danke
Christian Schultz
am 01.03.2024Hallo Rosana, wenn die Kriterien auf beide Rentenarten zutreffen, gibt es den Zuschlag auf beide Renten.
Dieter höster
am 01.02.2024ich habe seit 2004 eine teilweise erwerbsminderungsrente erhalten seit 2014 in altersrente bekomme ich auch den aufschlag.
danke für die antwort
Christian Schultz
am 01.02.2024Da gehe ich von aus, schauen Sie mal auf die offizielle Seite der DRV zu diesem Thema: https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/ra_em_renten_bestandsverbesserungsgesetz/a_verbesserung_em_rentner_liste.html#b4d58cc1-ed13-4f3b-9b9e-4c635335ce47
Dieter höster
am 01.02.2024gilt das auch für teilweise erwerbsminderungsrentner im bericht von der rentenstelle steht nur erwerbsminderungsrentner
danke für ihre antwort
Christian Schultz
am 01.02.2024Ich habe dazu auch nichts auf der Seite der DRV gefunden. Wenden Sie sich sonst bitte direkt an die Deutsche Rentenversicherung. Die Antwort können Sie dann gern hier für alle posten - diese Frage interessiert sicherlich mehr Leute.
Dieter höster
am 02.02.2024Habe mit der deutschen rentenversicherung gesprochen gilt auch für teilweise erwerbsminderungsrentner mus nur in den zeitraum liegen. erwerbsminderungsrentner ist der oberbegriff.
Christian Schultz
am 02.02.2024Sehr gut, vielen Dank für die Information!
Erich Spohrer
am 06.01.2024Ich beziehe seit 12-2004 Erwerbsminderungsrente.
Zusätzlich (öffentlicher Dienst) aus der BVK die Zusatzversorgung.
Da diese ebenso die 10,8 % Abzug erhalten hat, frage ich mich, ob der Ausgleich auch auf diese Rente gelegt wird.
können Sie mir dazu etwas sagen?
viele Grüße
Erich Spohrer
Christian Schultz
am 08.01.2024So viel ich weiß, gibt es da keine Ausgleichszahlung. Der Ausgleich kommt ja auch nicht wegen der Abschläge zustande, sondern wegen unterschiedlicher Zurechnungszeiten.
Aynur Aslan
am 24.12.2023Hallo,
ich bekomme Zeit 01.08.2018 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Meine Frage bekomme ich 2024 eine Erhöhung und wie viel Prozent?
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Aynur, ab Juli gibt es 4,5 Prozent mehr.
Heidemarie Wünsch
am 24.11.2023Ich habe am 1.2.2006 Erwerbsminderungsrente bekommen. Seit 1.1.2020 beziehe ich die Regelsaltersrente. Außerdem bekomme ich seit 1.7.2002 Witwenrente. Stehen mir die 7.5 % auch zu ? Mit freundlichem Gruß Heidemarie Wünsch
Christian Schultz
am 24.11.2023Ja, Sie bekommen die Erhöhung automatisch.
Ulrike Päper
am 15.11.2023Hallo Mein Mann hat 2012eine EU – Rente bekommen . Ab 2020 Altersrente und ist am 17.04.2023 verstorben. Bekomme jetzt Witwenrente.
Bekomme ich auch die 7,5% Erhöhung.
Christian Schultz
am 15.11.2023Hallo Ulrike, ich denke schon. Die Witwenrente bezieht sich ja - mit Umwegen - auf die seit 2012 laufende EM-Rente.
Monika R.
am 10.11.2023Ich habe vom 01.01.2002 Erwerbsminderungsrente bekommen und beziehe seit 01.05.2024 Altersrente, wieviel Erhöhung steht mir zu. Gehe ich recht in der Annahme 7.5 Prozent.
Christian Schultz
am 13.11.2023Ja, 7,5 Prozent.
Günther
am 22.09.2023Frage: Habe eine Erwerbsminderungsrente seit 1. Oktober 2013. Gibt es darauf neue Rentenpunkte obendrein, und werden diese mit der neuen Rente extra verrechnet ? 0,8 Rentenpunkte im Jahr mal 10 Jahre mal 37,60 € ist 300,80 € ? Ich bedanke mich schon jetzt für eine Antwort.
Christian Schultz
am 27.09.2023Nur die Zurechnungszeit wird um 7,5 Prozent erhöht.
Tarantino
am 19.09.2023Ich beziehe eine Rente wegen volle Erwerbsminderung seit dem jahr 2000, meine frage wäre, bekomme ich die 7,5% ?
Christian Schultz
am 20.09.2023Nein, die Erhöhung im kommenden Jahr betrifft nur EM-Renten, die zwischen 2001 und 2019 erstmals ausgezahlt wurden.
Tarantino
am 31.10.2023Guten Tag, bezüglich meine Frage vom
19-09-2023
Ich fühle mich ein wenig benachteiligt.
Warum bekomme ich nicht die 7,5% ?
Danke für eine Antwort.
Christian Schultz
am 01.11.2023Der Gesetzgeber hat das so entschieden, weil die ganz alten EM-Renten angeblich nicht so schlecht berechnet wurden wie die ab 2001. Mehr dazu hier: https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen/meldungen/rentenanpassungs-und-erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz
Sticklun
am 06.09.2023Hallo Mein Mann hat 2018 eine EU – Rente bekommen . Und ist am 8.12.2021 verstorben. Bekommt er auch die Erhöhung. Zur Zeit bekomme ich nur 200,00 Euro Witwenrente
Christian Schultz
am 07.09.2023Hallo, in diesem Fall gehe ich davon aus, dass Ihre Witwenrente 2024 erhöht wird.
Emilianos Dagumas
am 04.09.2023Hallo,
gilt die Regelung auch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung?
Christian Schultz
am 04.09.2023Ja, soviel ich weiß, gilt das auch für Renten wegen teilweiser Erwerbsminderung.
Conny
am 31.08.2023Hallo
Mein Mann ist 1986 in EU rente .Ich bekomme jetzt darüber Witwen Rente warum bekommen frühere Jahrgänge keine Erhöhung?
L.g
Christian Schultz
am 31.08.2023Hallo Conny, der Gesetzgeber begründet das damit, dass es früher bei diesen EM-Renten keine Abschläge gab. Aus Sicht des SoVD ist die Regelung aber trotzdem unfair, da auch deutlich geringere Zurechnungszeiten angerechnet wurden.
Rita Zastrow
am 29.08.2023Gut ist, daß endlich etwas für die Erwerbminderungsrentenbezieher*innen getan wird. Wer aber Grundsicherungleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung erhält, hat nichts davon. Die Erhöhung der Rente wird ja wieder bei der Grundsicherung abgezogen. Wo ist da die Verbesserung?
N. Kirstein
am 29.08.2023Und wer Wohngeld erhält, hat davon auch nichts. Wird auch dort abgezogen. Ich möchte behaupten das 80% der Bezieher einer EMR ,auf zusätzliche Leistungen angewiesen ist, daher von den 7, 5% gar nichts hat. Grundsicherung soll genau wie Bürgergeld um 62,-€ steigen. Und zudem werden einige Steuerpflicht & müssen davon Steuern zahlen.
Michael
am 29.08.2023Ja, wer genügend Geld hat, um sich selber zu versorgen, hat keinen Anspruch auf Soziallleistungen.
Und Steuern müssen alle zahlen, deren Einkommen hoch genug dafür ist.
Was genau ist daran das Problem?
Das trifft im Übrigen auch auf alle EM-Neurentner zu, deren Zurechnungszeiten die letzten Jahre peu à peu erhöht wurden, was der Grund nun für diesen (teilweisen) Ausgleich der EM-Altrentner ist.
Michael
am 29.08.2023Es bekommt ja nicht jeder Grundsicherung- oft auch, weil der Partner mehr verdient oder weil (noch) anrechenbares Vermögen vorhanden ist. Und weil eben einige über der Grundsicherung EM-Rente bekommen.
Vorteile haben auch alle, die zwar Grundsicherung bekommen, aber im Rahmen ihrer Restleistungsfähigkeit nebenher sich etwas dazu verdienen.
Es haben also sehr viele etwas von diesen (leider immer noch zu niedrigen) Erhöhungen.
Und diejenigen, die leider auf Grundsicherung angewiesen sind, haben dadurch ja keinen Nachteil.
Marc Gippert
am 07.09.2023Aufgrund eines Schlaganfalls 2016 sitze ich im Rollstuhl. Habe erst drei Jahre volle erwerbsminderungsrente bekommen und jetzt bin ich Dauer Rentner bis 2037. Da ich von der Grundsicherung abhängig bin werde ich wohl keine rentenerhöhung bzw wird man das mit der rentenerhöhung verechben und bekomme keine Erhöhung im Endeffekt. Im übrigen finde ich es eine Sauerei das Menschen die über 25 Jahre gearbeitet haben und aufgrund von Krankheit nicht mehr Arbeiten gehen können genauso abgerechnet werden wie jemand der noch nie gearbeitet hat. Also letztendlich hat man nichts davon von der Erhöhung.
Michael
am 07.09.2023Sehe ich genau so. Ist aber, wie zu niedrige Löhne, die diese niedrigen Renten (mit)verursachen, eine andere Thematik.
Ihre Situation würde sich auch nicht anders darstellen, wenn Sie erst jetzt in die EM-Rente kämen.
Es gibt leider viele Ungerechtigkeiten. Hier wurde eine, wenn nicht abgeschafft, so zumindest vermindert.
Wolfgang Bieber
am 24.08.2023Moin sehr geehrte Damen und Herren,
Bin am 04.2021 in EU RENTE gekommen. Kann ich auch mit zusätzlichen Erhöhungen rechnen?
Mit freundlichen Grüßen
Wolfgang Bieber
Christian Schultz
am 25.08.2023Hallo Wolfgang, Sie bekommen keine zusätzliche Erhöhung, weil Ihre Zurechnungszeit bereits bis zur Regelaltersgrenze hochgerechnet wurde. Ihre Rente ist also schon von sich aus höher im Vergleich zu den "Bestandsrentnern".
Andreas Wellenbrock
am 24.08.2023Guten Tag Herr Schultz, ersteinmal vielen Dank für die wirklich tollen Videos auf YouTube.
Seit 2005 habe ich die teilweise Erwerbsminderungsrente und im Jahr 2022 dann die volle Erwerbsminderungsrente. Gehe ich Recht in der Annahme, das ich den Anspruch auf die 7,5% nur auf die Summe der teilweisen Erwerbsminderungsrente habe? Es wäre sehr nett, wenn Sie das für mich auflösen könnten.
Vielen Dank im Voraus
A.Wellenbrock
Christian Schultz
am 24.08.2023Hallo Andreas, ehrlich gesagt weiß ich das nicht. Bitte einmal direkt bei der DRV nachfragen. Mein Kontakt dort ist zurzeit im Urlaub.
Andreas Wellenbrock
am 24.08.2023Danke für die schnelle Antwort!
Ich versuche dort jemanden zu erreichen, ich würde mich dann anschließend nochmals melden.
Andreas Wellenbrock
am 26.09.2023Das ist die Antwort der Deutschen Rentenversicherung.
Besieht sich auf meine Frage vom 24.08.24 an Sie.
Leider kann ich nicht richtig viel damit anfangen. Ich gehe aber davon aus, das ich keine Erhöhung bekomme.
Ihr Anspruch auf die teilweise Erwerbsminderungsrente ruht für die Zeit, in
der die höhere Rente wegen voller Erwerbsminderung gezahlt wird.
In der Rente wegen voller Erwerbsminderung sind alle Zeiten und
Anpassungen, die auch in dem Anspruch auf teilweise Erwerbsminderungsrente
enthalten waren, berücksichtigt.
Eine weitere Erhöhung ist nicht vorgesehen.
Sollte der Anspruch auf Rente wegen voller Erwerbsminderung wegfallen und
die teilweise Erwerbsminderungsrente wieder aufleben, wird auch diese dann
den aktuellen Werten und Gegebenheiten angepasst werden.
Für die derzeitige Zahlung der Rente wegen voller Erwerbsminderung ist dies
aber ohne Belang.
Ihnen entsteht daraus kein Nachteil.
Andreas Wellenbrock
am 27.09.2023Ich habe im unteren Teil einmal das Schreiben der DRV eingefügt, mir ist es aber immer noch nicht klar.
Andrea weiß
am 23.11.2023Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich werde wahrscheinlich nächstes Jahr eine Erhöhung meiner Eu-Rente bekommen,
vorausgesetzt der Staat hat noch Geld für uns.
Meine Frage ist, wird erst die normale Rentenanpassung angerechnet und daraufhin die EU Rentenanpassung oder umgekehrt.
Vielen Dank für die Antwort.
Christian Schultz
am 24.11.2023Die Reihenfolge kenne ich nicht. Fragen Sie dazu bitte direkt die Rentenversicherung.
Dagmar Lüderitz
am 22.08.2023Hallo,
meine Frage:
Mein Antrag wegen voller Erwerbsminderungsrente stellte ich am 03.03.2014, genehmigt wurde er am 24.07.2014, erste Rentenauszahlung erfolgte am 01.10.2014. Seitdem fortlaufend. Beträgt die Erhöhung im Sommer 2024 4,5% oder 7,5% ?
Christian Schultz
am 23.08.2023Hallo Dagmar, das kommt darauf an, zu welchem Zeitpunkt die Rente offiziell bewilligt wurde. Wenn es vor Juli 2014 war, gibt es 7,5 Prozent mehr. Sonst "nur" 4,5 Prozent.
Dagmar Lüderitz
am 24.08.2023Vielen Dank für Ihre schnelle Antwort und VG
H. B.
am 11.08.2023Hallo,
ich habe 2011 für 2 Jahre Erwerbsminderung bekommen. Ich habe 2013 die Rente aufgegeben und habe wieder normal gearbeitet. Ab 2016 habe ich wieder die volle Erwerbsminderungsrente bekommen. Mit welcher Erhöhung kann ich rechnen?
Christian Schultz
am 11.08.2023Mit 4,5 Prozent.
Maria
am 14.08.2023Beziehe seit 2016 Erwebsminderungsrente. Was darf ich in 2024 an Rente Erhöhung erwarten?
Lg
Maria
Christian Schultz
am 15.08.20234,5 Prozent.
K. Bley
am 08.08.2023Ich bin jetzt 54 Jahre und beziehe sei 01.09.2005 eine volle Erwerbsminderungsrente.
Bekomme ich ab 2024 auch den Zuschlag von 7,5% ?
Christian Schultz
am 08.08.2023Ja, wie im Text oben erläutert.
Renate. B.
am 05.08.2023gehe ich Recht in der Annahme, dass sich die Erhöhung der Renten wegen Erwerbsunfähigkeit von 7,5% oder 4,5% auf die Punkte bezieht, welche uns bei Eintritt in die EU-Rente als "Zurechnungszeiten" zugestanden wurden?
Christian Schultz
am 08.08.2023So steht es oben im Beitrag. Die Erhöhung errechnet sich dann aber auf Basis Ihrer kompletten Entgeltpunkte.
Christel Bierwirth-becker
am 01.08.2023Hab 2010 erstmalig Erwerbsminderungsrente. bekommen. Wie sieht es aus mit den rentenpunkten die abgezogen wurden. Bekomme ich die ab 2024 zusätzlich zu meiner Rente jedes Jahr auf mein rentenkonto? Vielen Dank für Ihre Auskunft.
Christian Schultz
am 02.08.2023Die Abschläge bleiben bestehen - auch über 2024 hinaus. Aber da Ihre EM-Rente bereits seit 2010 läuft, erhalten Sie einen Zuschlag in Höhe von 7,5 Prozent.
Andrea Thies
am 29.07.2023Hallo, ich bekomme rückwirkend ab Juni 2021 eine kleine Rente wegen voller Erwerbsminderung. Welche prozentuale Erhöhung kann ich ab 2024 erwarten?
Danke für die Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Andrea Thies
Christian Schultz
am 31.07.2023Hallo Andrea, gar keine, siehe Beitrag oben. Sie erhalten "nur" die normale Anpassung für alle Renten im Juli.
Kathrin
am 28.07.2023Mir geht's genauso, seit 1995 in voller Erwerbsminderungsrente, unverschuldet, durch eine chronische Krankheit, da nützt einen diese Erhöhung überhaupt nichts, im Gegenteil man wird regelrecht bestraft.
Inge
am 26.07.2023Hallo
Mein Mann ist 2015 verstorben und hatte ab 2008 die Erwerbsunfähigkeitsrente bekommen
Meine Frage :
Da ich die Witwenrente ab 2015 bekomme wird das dann mit 7.5% oder 4.5% Erhöhung ab Juli 2024 berechnet
Würde mich freuen eine Antwort zu bekommen
Gruß Inge
Christian Schultz
am 28.07.2023Hallo Inge, der Zuschlag richtet sich nach dem Beginn der EM-Rente Ihres Mannes. Demnach sollte es 7,5 Prozent geben.
M.l. Rentner
am 25.07.2023Mein 2006 verstorbener Mann bekam ab 1.1.1999 EU Rente..er bekam die Zurechnungsjahre nur bis zum 60zigsten Lebensjahr. Im Gegensatz zu den EU Renten ab 2001, wo die zurechnungszeit erhöht wurde, ist diese Regelung ungerecht..
Ist der Zeitraum gesetzlich festgeschrieben oder besteht die Chance auch eine Erhöhung zu bekommen?
Christian Schultz
am 28.07.2023Wenn die EM-Rente bereits vor 2000 gezahlt wurde, gehe ich davon aus, dass es keinen Zuschlag gibt.
Kathrin Riedel
am 21.07.2023Mein Mann und ich wurden beide 2018 krank. Leider verstarb mein Mann 2020. Wir beantragten für ihn die Erwerbsminderungsrente. Der Bescheid kam jedoch 2 Wochen nachdem er verstorben ist. Ich selbst bekomme seit September 2021 volle Erwerbsminderungsrente und Witwenrente. Wie schaut es aus, bekomme ich auf die Witwenrente die Erhöhung?
Christian Schultz
am 28.07.2023Das weiß ich leider nicht. Wenn die EM-Rente niemals Bestand hatte, erhöht sich dadurch - vermutlich - nicht die Witwenrente. Aber fragen Sie am besten direkt einmal bei der DRV nach.
Viola
am 13.07.2023Guten Tag,
gibt es die Erhöhung von 7,5% automatisch oder muss ich das vorher beim Rententräger schriftlich beantragen?
Christian Schultz
am 14.07.2023Hallo Viola, das läuft alles automatisch.
Regina
am 18.06.2023Hallo, ich habe in 12/2017 EM-Rente beantragt, die dann im März 2019 bewilligt wurde, ABER RÜCKWIRKEND ab 06/2016. Profitiere ich nun auch von der Erhöhung oder ist es ausschlaggebend, dass die EM-Rente erstmals in 04/2019 ausgezahlt wurde? Vielen Dank für Ihre Antwort.
Christian Schultz
am 19.06.2023Da bin ich mir nicht ganz sicher. Aber ich gehe davon aus, dass Sie die Erhöhung von 4,5 Prozent erhalten - denn offiziell begann die Rente ja 2016. Bitte direkt bei der DRV nachfragen und die Antwort gern hier teilen - so haben wir alles etwas davon - KORRIGIERT AM 29.06.2023 WEGEN TIPPFEHLER.
Sylvia Hoffmann
am 27.06.2023Da die EM-Rente rückwirkend ab 06/2016 angerechnet wird, bekommen Sie 2024 einen Aufschlag von 4,5%.
2001 - Juli 2014 7,5%
2014 - Juli 2018 4,5%
Günther Mantel
am 28.06.2023Die Rente steigt um 4,5 %. 7,5 % ist Unsinn
Peter
am 17.06.2023Hallo, gibt es zu den 7,5% (die extra für EM Rentner gedacht ist) auch noch 2024 die jährliche Rentenanpassung auch noch dazu, oder ist sie dann ausgefallen?
Christian Schultz
am 19.06.2023Hallo Peter, die jährliche "normale" Rentenanpassung gibt es für alle. Also auch, wenn Sie die einmalige Erhöhung erhalten.
Nestroy Andrea
am 13.06.2023Hallo bekomme ich mit voller Erwerbsminderungsrente auch die Erhöhung
Christian Schultz
am 14.06.2023Natürlich, wenn die oben genannten Voraussetzungen erfüllt sind.
Frau Bremental
am 12.06.2023Hallo, ich bin seit 2015 in Rente wegen Erwerbsminderung und mir wird lebenslang 10,8 Prozent abgezogen.
Habe ich dann von der Neuregelung 2024 etwas davon oder ist man wieder der Angesch....Kranke werden in diesem Staat doppelt bestraft
Freue mich auf Antwort
Christian Schultz
am 13.06.2023Hallo, der Abzug von 10,8 Prozent hat mit der neuen Regelung für das Jahr 2024 nichts zu tun. Die Sondererhöhung von 4,5 Prozent erhalten Sie natürlich trotzdem.
Dieter Mecklenburg
am 11.06.2023Hallo, ich bekomme seit 2019 eine Erwerbsminderungsrente. Gehe ich jetzt leer aus?
Mit freundlichen Grüßen
Dieter Mecklenburg
Christian Schultz
am 12.06.2023Hallo Dieter, Sie bekommen nächstes Jahr keine Extrazahlung. Aber nur, weil Ihre EM-Rente durch die Zurechnungszeit ohnehin deutlich vorteilhafter für Sie berechnet wird - im Vergleich zum "Bestand".
Das bedeutet aber nichts, dass es nächstes Jahr keine Erhöhung für Sie gibt. Von der allgemeinen Rentensteigerung im Juli profitieren Sie natürlich auch.
Günther
am 06.06.2023Ich habe seit den 01. Oktober 2013 eine Erwerbsminderungsrente bekommen, wieviel % würde ich bekommen? Habe jetzt eine Rente von 701,23 Euro. Danke
Christian Schultz
am 06.06.2023Zum Juli 2024 gibt es dann 7,5 Prozent mehr.
Slavica Hodak
am 05.06.2023Bei der Hinterbliebenenrente ist es doch so, dass man einen Zuschlag von 7,5% erhält, wenn die Hinterbliebenenrente in der Zeit von 01.01.2001 bis 30.06.2004 begonnen hat und ansonsten bei einem Rentenbeginn in der Zeit von 01.07.2004 bis 31.12.2018 einen Zuschlag von 4,5%.
Christian Schultz
am 05.06.2023Das stimmt nicht ganz. Die davor liegenden EM-Rente des Verstorbenen muss in diesen Zeitphasen gestartet sein.
Slavica Hodak
am 05.06.2023Vielen Dank für die schelle Antwort.
Bei mir ist es so, dass mein Mann damals nur eine einzige Monatsrente im Dezember 2000 erhalten hat, bevor er im Januar 2001 gestorben ist. Also werde ich diesen Zuschlag leider knapp um einen Monat verfehlen.
Marnie
am 06.06.2023Ist es nicht so, dass ihrem Mann für den Januar 2001 noch eine Rentenzahlung zugestanden hat? Wenn ich das richtig verstanden habe, dann ist er doch im Verlauf des Monats verstorben und somit müsste ihm die Januar-Rente noch ausgezahlt worden sein. Was dazu führen würde, dass Ihnen die Erhöhung ebenfalls zustünde. Da würde ich nochmal nachhaken.
Rentnergatte
am 02.06.2023Hallo,
meine Frau hat im Dez. 1995 die Erwerbsunfähigkeitsrente beantragt und auch erhalten. Hat sie auch noch etwas von nachträglichen Erhöhungen?
Danke!
Christian Schultz
am 05.06.2023Nein, das gilt nur für EM-Renten, die erstmals zwischen 2001 und und 2018 ausgezahlt worden sind.
Michael
am 30.05.2023Wäre interessant zu wissen, worauf sich die 4,5%/7,5% Erhöhung konkret bezieht. Wird da nur der Beitrag einmal erhöht (dann stellt sich Frage nach der konkreten Bezugsgröße/Datum) oder werden die Rentenpunkte (der Zurechnunggszeit) um diesen Betrag erhöht?
Letzteres wäre ja korrekt und würde diese Erhöhung bei jeder weiteren Rentenanpassung ebenfalls nochmals um diesen Wert erhöhen. Oder die Erhöhung müsste jedes Jahr neu angewendet werden auf die Rentenanpassung- sonst ist das eine einmalige Erhöhung, deren Wert Jahr für Jahr prozentual geringer würde.
Alleine schon 2024- bei 1000 Eur EM-Rente wären das bei 7,5% 75 Eur.
Würde zuerst eine (hoffentlich stattfindende Rentenanpassung) von angenommenen 5% angewendet werden, wären das schon 78,75 Eur, also 3,75 Eur mehr. Dieser Effekt würde dann jedes Jahr exponentiell weiter steigen.
So ist es ja auch bei den bisherigen EM-Rentenerhöhungen und es sollen diese Ungleichheiten ja ausgeglichen werden.
Weiß man dazu schon etwas mehr?
Christian Schultz
am 31.05.2023Es findet eine dauerhafte Anhebung der Rentenhöhe aufgrund Ihrer Entgeltpunkte statt. Die Prozentzahlen sind durch Kompromissfindung in der Politik entstanden und gleichen den tatsächlichen Nachteil gegenüber "neueren" EM-Rentnern leider nicht voll aus. Mehr dazu hier: https://www.sovd.de/sozialpolitik/stellungnahmen/meldungen/rentenanpassungs-und-erwerbsminderungsrentenbestandsverbesserungsgesetz
Michael
am 31.05.2023Hallo und Danke für die Antwort.
Heißt das, dass sich die Rentenpunkte selber um die 7,5%/4,5% erhöhen? Wenn man 30 Punkte hatte, man dann also (30+7.5%=) 32,25 Punkte zukünftig dauerhaft hat?
Dass eine Erhöhung der Renten bedeutet, dass diese sich anhand der Rentenpunkte erhöht, ist ja eine Tautologie (schließlich errechnet sich die Rente ja anhand der Rentenpunkte) und sagt leider nichts zu der konkreten Umsetzung.
Wird das nur einmalig als Zuschlag berechnet (bezeichnenderweise genau einen Tag, bevor die Erhöhung für 2024 erfolgt), ist das eine weitere und jedes Jahr steigende Ungerechtigkeit "gegenüber "neueren" EM-Rentnern", weil die Erhöhung von den weiteren Rentenanpassungen ausgenommen wären (anders eben als bei den "neueren" EM-Rentnern").
Christian Schultz
am 31.05.2023Wie das technisch genau umgesetzt wird, kann ich Ihnen nicht beantworten. Bitte direkt bei der DRV nachfragen.
Michael Lindemann
am 30.05.2023Ich frage mich, für wen diese Rentenerhöhung überhaupt etwas bringt. Die meisten scheiden doch verhältnismäßig früh aus dem Erwerbsleben aus und müssen dann zum Sozialamt und Grundsicherung wegen voller Erwerbsminderung beantragen. Das bedeutet für 2024, dass man 7,5% mehr Rente bekommt, aber dafür 7,5% weniger Grundsicherung. Es bleibt für viele somit alles beim Alten. Darüberhinaus wird die Rente vielfach rückwirkend ausgezahlt, das Sozialamt rechnet die Rentenerhöhung aber für den Juli schon an, obwohl einem das Geld für diesen Monat noch nicht zur Verfügung steht. Defacto kommt es einer einmaligen Kürzung gleich (wie bei jeder allgemeinen Rentenerhöhung auch).
Was wir brauchen, ist das Mindestrentenmodell der Niederlande: 1200 Euro pro Monat, egal wie lange man arbeiten konnte ... und pro Jahrzehnt Erwerbstätigkeit gibt es 50 Euro mehr ... Arbeit soll sich ja schließlich lohnen. Desweiteren muss dort jedes Unternehmen in eine Betriebsrente einzahlen. Letztendlich hat aber jeder Bürger mindestens 1200 Euro pro Monat, auch wenn man krankheitsbedingt jung aus dem Erwerbsleben ausgeschieden ist. Und damit erspart man dem Bürger den Gang zum Sozialamt.
Bernd R. (wie Rentner)
am 14.01.2024Daß die Erhöhungen einen Monat zu früh angerechnet werden, liegt angeblich am sog. Rentenauskunftssystem, welches nicht zwischen 1. Juli und 31. Juli unterscheiden kann. Daß dieses Problem auch heute noch existiert, fast 20 Jahre lang, ist unglaublich.
Nun bin ich schon lange nicht mehr beim Sozialamt, die Verbesserungen beim Wohngeld haben gewirkt. Für viele aber auch nicht. Ob das immer noch die meisten sind würde mich auch interessieren. Genaues erfährt man über die Medien ja nicht.
Gerlinde Lehmpfuhl
am 27.05.2023Hallo,
wie verhält es sich bei in diesem Fall?
Mein verstorbener Mann ist im am 14.7.2016 (5 Tage nach seinem 60. Geburtstag verstorben, er war noch kein Rentner) sieht das Gesetz für diese Konstellation auch eine zusätzliche Erhöhung der Witwenrente vor???
Mit freundlichen Grüßen
Gerlinde Lehmpfuhl
Christian Schultz
am 30.05.2023Hallo Gerline, wenn Ihr Mann vor seinem Tod keine EM-Rente erhalten hat, gibt es die oben genannte Erhöhung 2024 nicht.
Friedhelm Lenz
am 27.05.2023Hallo und Moin,
und wieder einmal habe ich das Gefühl, dass der EU Rentner ganz einfach nur der Besch... ist - obgleich er nicht aus Mutwilligkeit, Arbeitsverdrossenheit, sondern wegen unverschuldeter Krankheit aus dem Arbeitsleben ausscheiden musste.
Ich bin seit 2004 In der EU Rente, mittlerweile in Altersrente und hatte seinerzeit 10,3 % Abzug .
Hier frage ich einfach mal , warum dieser Abzug heute noch gerechtfertigt sein soll.?
Ja- es wurde die Rente hochgerechnet. Aber , bis zum 62 LJ und mein Plan der Arbeitsleistung war definitiv bis 65 mindestens tätig zu sein.
Warum also, wird man dennoch bestraft ?
Herzliche Grüße
Friedhelm Lenz
Christian Schultz
am 30.05.2023Hallo Friedhelm, da rennen Sie beim SoVD offene Türen ein. Die Abschläge in der EM-Rente sind eine Zumutung. Leider hat die Politik das bisher nicht korrigiert.
B. Heinze
am 26.05.2023Hallo, ich hatte ab 1996 ein Erwerbsunfähigkeits Rente es wurden zwar 12 Jahre dazu gerechnet aber leider mit einem Wert meines gesamten Berufsleben und nicht mit den Wert der letzten 5 Jahre. Da ich 1951 geboren bin wurde bei der Umstellung auf Altersrente auch nichts mehr hochgerechnet wie früher oder jetzt es werden einige Jahrgänge betrogen das ist die Realität in diesem scheiß Staat. Politiker stecken sich nur noch die Taschen zu sind alles Lügner und Betrüger
Rentnerin
am 19.05.2023Ist das auch korrekt formuliert: „ Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben…“ ?
Müsste es nicht richtigerweise heißen: „ Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente beantragt haben…“ !?
Christian Schultz
am 22.05.2023Nein, es geht um den erstmaligen Bezug.
Elvira Löffler
am 28.07.2023Hallo ich wollte nur fragen ob die, wo 2022 Januar im Erwerbsminderungsrente bekommen keine Erhöhung?
Christian Schultz
am 28.07.2023Nein, weil hier die Zurechnungszeiten bereits deutlich länger laufen.
Neuen Kommentar schreiben