In diesem Jahr veröffentlichte der SoVD schon mehrere Sozial-Infos. Nach dem ersten zum Masernschutzgesetz (siehe
Märzausgabe der Zeitung, Seite 4) widmete sich das zweite einem Thema im Bereich Behinderung:
Bundesteilhabegesetz
Sozial-Info 2 / 2020 erklärt die dritte Stufe des Bundesteilhabegesetzes, die seit Jahresbeginn in Kraft ist. Sie betrifft
besonders die Eingliederungshilfe. Viel ändert sich vor allem für Menschen mit Behinderungen, die in stationären Einrichtungen wohnen, bei Leistungen zur sozialen Teilhabe und beim Anrechnen von Einkommen und Vermögen. Der SoVD krisiert jedoch, dass das Recht jetzt kompliziert ist und nicht nur Vorteile bringt.
Opferentschädigung
Ganz neu ist das Soziale Entschädigungsrecht, welches Nummer 3 / 2020 vorstellt. Das Gesetz bündelt Leistungen für
Sach- und Personenschäden in einem neuen Teil des Sozialgesetzbuches, dem SGB XIV. Es sieht Verbesserungen für Gewalt- und Terroropfer, aber auch für Impfgeschädigte vor. Kriegsopfer haben Bestandsschutz. Manches gilt schon 2020, das meiste erst 2024. Künftig erhalten mehr Betroffene Schutz und Hilfe, darunter auch Opfer sexualisierter und psychischer Gewalt. Der SoVD begrüßt dies.
Entlastung Angehöriger
Aus Sozialhilfe und Pflege informiert das vierte Papier: Seit dem 1. Januar gilt das Angehörigen-Entlastungsgesetz.
Es hilft Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen. Letztere darf das Sozialamt nun erst ab einem Jahreseinkommen über 100.000 Euro heranziehen, um sie an Kosten zu beteiligen. Auch Menschen mit Behinderungen profitieren von dem aus SoVD-Sicht guten Gesetz.
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