GdB rückwirkend: Schwerbehindertenausweis für die Vergangenheit
Aktuelles Behinderung Gesundheit
Wenn Sie einen Antrag nach dem Schwerbehindertenrecht stellen, wird dieser im Landesamt für soziale Dienste bearbeitet. Im Erfolgsfall gilt der Grad der Behinderung (GdB) dann ab dem Tag der Antragstellung. Zumindest in aller Regel.
Den Schwerbehindertenausweis beantragen Sie im Landesamt für soziale Dienste, früher nannte sich diese Einrichtung in vielen Bundesländern "Versorgungsamt". In Schleswig-Holstein beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit für die meisten Fälle etwa drei Monate - allerdings mit Ausreißern nach oben und unten.
Welchen GdB Sie am Ende erhalten - und welche Merkzeichen gegebenfalls darin eingetragen sind - das hängt insbesondere von der Ausprägung Ihrer Behinderung ab. MIt anderen Worten: Es kommt nicht auf den Namen Ihrer Erkrankung an. Wichtiger für den Schwerbehinderten-Status ist, was die Krankheit mit Ihrem Leben macht. Was können Sie nicht mehr machen? In welcher Weise schränkt die Behinderung Ihren Alltag ein? In Fachkreisen nennen wir das "Funktionseinschränkungen"
GdB im Erfolgsfall ab Tag des Antrags
Falls Ihr Antrag zum "Behindertenausweis" angenommen wird, gilt der entsprechende GdB ab dem Tag der Antragstellung.
Dazu ein Beispiel:
Sascha aus Eutin beantragt mit seiner chronischen Darmerkrankung am 01.04.2022 einen Grad der Behinderung. Die Bearbeitung im Landesamt für soziale Dienste nimmt einige Zeit in Anspruch, da diverse Ärzte ihre Befundberichte einreichen müssen. So kommt es, dass die Behörde den Bescheid mit GdB 60 erst zum 29.9.2022 zustellt. Da Sascha den Antrag jedoch bereits zum 01.04. gestellt hat, gilt die Schwerbehinderung ab diesem Zeitpunkt.
Damit einher gehen nun die sogenannten Nachteilsausgleiche. Wenn Sie mit Anerkennung Ihrer Behinderung bestimmte Geld- oder Sachleistungen erhalten können, sind diese ab dem Tag des Antrags rückwirkend für Sie greifbar.
Normalerweise. In Ausnahmefällen kann der Grad der Behinderung allerdings auch über den Zeitpunkt des Antrags hinaus in die Vergangenheit verlegt werden - das ist im Paragraphen § 152 SGB IX geregelt.
Wichtig: Das geht nicht einfach so. Sie müssen die rückwirkende Gültigkeit beantragen - und zwar mit einem konkreten Grund. Im Gesetz heißt es so schön, "wenn dafür ein besonderes Interesse glaubhaft gemacht wird".
Im Klartext bedeutet das: Sie müssen einen handfesten Nachteilsausgleich erhalten, der Ihnen wirklich "Vorteile" bringt. Das kann zum Beispiel der Eintritt in die Altersrente für schwerbehinderte Menschen sein. Oder ein Pauschbetrag, den Sie bei der Steuererklärung geltend machen können. Wenn Sie glaubhaft machen, dass Sie den GdB unbedingt früher als zum Zeitpunkt des Antrags benötigen, kann das Landesamt für soziale Dienste den Grad der Behinderung bis zu vier Jahre in die Vergangenheit legen.
"Der GdB gilt rückwirkend ab dem Tag des Antrags. Wenn Sie einen ganz konkreten Vorteil nachweisen können, kann die Behinderung jedoch noch weiter in der Vergangenheit festgesetzt werden."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Fazit
Sie haben einen SB-Ausweis beantragt? Wenn das Landesamt für soziale Dienste diesen freigibt, gilt der Ausweis bzw. der Grad der Behinderung ab dem Antragsdatum. So einfach ist die Regel. Falls es jedoch einen ganz bestimmten Grund gibt, warum die Behinderung schon vorher gelten muss, können Sie eine weitere Rückdatierung beantragen. Argumente mit Aussicht auf Erfolg sind zum Beispiel der Eintritt in die Altersrente mit Behinderung oder der finanzielle Vorteil durch den Behindertenpauschbetrag.
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Kommentare (30)
Uwe Leo
am 02.08.2024Hallo,
meine Frage geht in die andere Richtung. Was nützt mir eine rückwirkende Zusage des GdB?
Ich habe im August 2023 einen Erhöhungsantrag auf 50 % gestellt, jetzt am 29.07.2024 erhielt ich
die Zusage für den GdB mit 50 % rückwirkend zum 05.09.2023.
Mir nützen aber die rückwirkenden 10 Monate ohne Kenntnis der Zusage absolut nichts.
Kann ich den Beginn, auf den Zeitpunkt der Zusage (29.07.2024)beantragen. Gibt es da ähnliche Fälle
die die Rückwirkung als unangemessen sehen? Danke für Deine Antworten (auch an meine Mail)
LG Uwe
Christian Schultz
am 06.08.2024Hallo Uwe, diesen Wunsch haben wir im Rahmen unserer Sozialrechtsberatung noch nicht gehört. Warum sollte man die Schwerbehinderung lieber später anerkannt bekommen? Ich kann Ihnen da keine Fälle nennen.
Jana
am 07.08.2024Hallo, ich kann die Frage gut verstehen. Was soll ich (Bescheid 08/2024) mit den Ansprüchen (Urlaubstage und co.) wenn es schon-in meinem Fall seit 2022 (Tag der Antragstellung und rückwirkender Beginn des bewilligten Grades) läuft. So verzichte ich auf 2 Jahre Urlaubsanspruch und werde auf Grund der langen Rückwirkungszeit (2022) bald wieder überprüft.
Leuchtet mir nicht ein.
VG
Nina
am 03.07.2024Hallo, ich bin die (neue)SBV hier im Haus und habe einen speziellen Fall vorliegen. Es geht um angeborene Schädigungen. Wie lange kann ein GdB rückwirkend beantragt werden? Ich habe 4 Jahre im Hinterkopf, stimmt das?
Danke und viele Grüße
Nina
Christian Schultz
am 03.07.2024Ja, das stimmt!
Tician
am 02.06.2024Guten Tag Ich lebe seit 2015 in Deutschland. Ich bin seit meiner Geburt auf einem Auge blind und habe erst kürzlich von einem Kollegen erfahren, dass ich Anspruch auf Blindenhilfe, Blindenpflege ... und einige andere Leistungen habe. Meine Frage ist, ob ich einen rückwirkenden Antrag stellen kann, sofern ich Beweise habe.Danke im voraus
Christian Schultz
am 03.06.2024Hallo, soweit ich weiß, können Sie das Geld nicht rückwirkend erhalten, nur ab dem Zeitpunkt des Antrags.
Anke Platen
am 19.04.2024Hallo, ich hatte 2023 einen Widerspruch gegen den festgestellten GDB (30%) eingelegt.
Dieser wurde jetzt (in 03/2024) mit Wirkung vom 05/2022 auf 50% festgelegt. Dadurch hätte ich ( Jahrgang 1961 ) bereits in 07/2023 vorgezogene Schwerbehindertenrente (mit Abzügen) beantragen können. Zu diesem Zeitpunkt wusste ich natürlich noch nicht, das die Voraussetzungen erfüllt waren. Kann ich die Rente jetzt noch Rückwirkend zu 07/2023 beantragen?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 19.04.2024Das weiß ich nicht, ich frage nächste Woche in unserer Sozialrechtsberatung nach. Sie können sich in der Zwischenzeit einmal direkt an die DRV wenden.
Christian Schultz
am 22.04.2024Ich habe es geklärt: Die Altersrente für schwerbehinderte Menschen erhalten Sie nur "rückwirkend", wenn Sie das bereits beim ersten Antrag angekündigt haben. Also nach dem Motto: "Ich beantrag jetzt die Rente MIT Abschlägen. Wenn ich aber doch noch die Schwerbehinderung erhalten sollte, will ich dafür auch die Altersrente für Menschen mit Behinderung." Dazu veröffentlichen wir morgen dann einen eigenen Beitrag.
Olaf
am 13.04.2024Guten Tag,
ich habe vor zwei Wochen einen Feststellungsbescheid mit Anerkennung eines GdB bekommen. Der Antrag wurde noch 2023 gestellt. Die Behinderung besteht nach Definition (Autismus) schon seit Geburt. Ich habe leider versäumt, das Kästchen mit der rückwirkenden Feststellung anzukreuzen. Ich habe die letzten Jahre gearbeitet und Einkommensteuer gezahlt.
Was wäre jetzt der beste (und arbeitsschonendste) Weg, um die Feststellung noch möglichst weit rückwirkend zu bekommen?
Christian Schultz
am 15.04.2024Hallo Olaf, das müsste man sich für Ihren speziellen Fall genau anschauen. Ich empfehle Ihnen da eine persönliche Beratung.
Concettina
am 19.08.2024Hallo,
ich unterstütze gerade meinen Neffen im Autismusspektrum beim Stellen des Erstantrages. Wo findet sich denn auf dem GdB-Antrag ein Kästchen, um die rückwirkende Feststellung zu beantragen?
Ich kann es leider nicht finden.
Vielen Dank für Unterstützung!
Christian Schultz
am 19.08.2024So ein Kästchen gibt es nach meinem Kenntnisstand nicht. Sie müssen das im Anschreiben zum Antrag festhalten.
Rainer Thierfelder
am 07.04.2024Sehr geehrter Herr Schultz
Ich habe schon gdb 30 habe ein neufeststellungsantrag auf Depressionen, Athrosen,Hautkrankheit im Genitalbereich
beantragt könnte ich auf 50 kommen?
Mfg RainerThierfelder
Christian Schultz
am 08.04.2024Hallo Rainer, solche Fragen kann man ohne Einsicht in die Berichte Ihrer Ärzte nicht beantworten. Es kommt weniger auf die Diagnosen an, sondern vielmehr auf die Ausprägung dieser Krankheiten.
Mario Schneider
am 20.03.2024Mir wurde ein GdB G 50 ab 21..12.2022 anerkannt.
Kann ich den Steuerpauschbetrag bei der Steuererklärung für das gesamte Jahr 2022 nutzen also den vollen Betrag und die Kilometer Pauschale / Arbeit und Privat für 2022
Christian Schultz
am 20.03.2024Ja, das ist das Schöne am Pauschbetrag: Er gilt für das komplette Jahr.
Simone Koppenrade-Schröder
am 14.03.2024Hallo
Ich hatte 2011 die Diagnose "Malignes Melanom" Hautkrebs. Damals wurde ich auf eine Geltendmachung der Schwerbehinderung nicht aufmerksam gemacht.
Nun bin ich in 30% wegen anderer Diagnosen eingestuft.
Kann ich ein rückwirkende Gültigkeit /Anerkennung beantragen, evtl. für Rentenansprüche oder Erhöhung der aktuellen Behinderung?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 14.03.2024Hallo Simone, natürlich können Sie jederzeit einen "Verschlimmerungsantrag" stellen: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/verschlimmerungsantrag-darauf-muessen-sie-vorher-achten
Aber für einen GdB rückwirkend zum Jahr 2011 ist es zu spät. Sie haben bei einem Bescheid immer nur einen Monat Zeit, in den Widerspruch zu gehen.
Martin
am 24.09.2023Guten Tag,
ich habe eine Frage zu der Rückwirkenden Pauschbetrag, ich habe eine behinderung seit 2016 mit 50%. Gibt es jetzt die Möglichkeit, da ich jetzt erst von dem Steuervorteil erfahren habe den Pauschbetrag für die letzten 4 Jahre bei der Steuererklärung einzugeben bzw. zu beantragen. Wie wahrscheinlich ist es das es tatsächlich zur Auszahlung kommt.
Grüße Martin
Christian Schultz
am 25.09.2023Hallo Martin, wir dürfen und können hier keine steuerliche Beratung machen. Bitte wenden Sie sich mit dieser Frage direkt an das Finanzamt.
Saskia Bern
am 23.08.2023Mir wurde ein GdB 50 ab 30.11.2022 anerkannt.
Kann ich den Steuerpauschbetrag bei der Steuererklärung für das gesamte Jahr 2022 nutzen also den vollen Betrag?
Vielen Dank und freundliche Grüße
S. Bern
Christian Schultz
am 23.08.2023Ja, der Pauschbetrag gilt für das ganze Jahr.
Saskia Bern
am 23.08.2023Recht herzlichen Dank für die Antwort, Herr Schultz.
Stephanie Niemann
am 11.07.2023Guten Tag,
Ich lebe aktuell in Calbe/Saale und bin Mitglied der Sovd.
Mein Probleb ist, ich habe Anfang des Jahres 2023 einen Schwerbehindertenausweis beantragt aber bis zum heutigen Tag noch keine Antwort, keinen Ausweis oder jegliche Art Bescheid erhalten. Was kann Ich noch tun?
Ich hatte 2 Schlaganfälle und nach dem letzten am 19.01.2022 bin Ich linksseitig Behindert (Hemiplegie, Hemiparese)
Desweiteren leide Ich aufgrund meiner Einschränkungen unter starken Depressionen und bin einfach nur noch verzweifelt.
Eine Reha habe Ich bereits vom 18.04.2023 bis zum 23.05.2023 erfolglos hinter mir.
Wo kann Ich noch Hilfe erhalten?
Mit freundlichen Grüßen
Stephanie Niemann
Christian Schultz
am 11.07.2023Hallo Stephanie, es ist leider nicht ungewöhnlich, dass die Bearbeitung des SB-Antrags so lange dauert. Trotzdem sollten Sie nun - nach etwa einem halben Jahr - einmal beim Landesamt nachfragen, was da los ist.
Loh
am 26.05.2023Ich habe einen Antrag auf Behinderung gestellt.
Skeries, Olaf
am 26.05.2023Sehr geehrter Herr Schultz,
vielen Dank für ihren tollen Newsletter, bis jetzt habe ich in Berlin vom Sovd so etwas noch nicht mitbekommen.
Auch der Beitrag zur rückwirkenden GdB war sehr hilfreich.
Selber habe ich 80% G ohne B, kann aber nach mehreren Op`s nur noch an 2 Krücken laufen, kann also keine Fahrten mit Gepäck machen oder muss viele andere Wege beschreiten.
Gerne weitere Informationen.
Schöne Pfingsten.
Beste Grüße
Olaf Skeries
Christian Schultz
am 30.05.2023Vielen Dank für das freundliche Feedback!
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