Halbe EM-Rente, volles Arbeitslosengeld?
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Wer sehr schwer und chronisch krank ist, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Rente wegen Erwerbsminderung beziehen. Manchmal wird die jedoch nur in halber Höhe ausgezahlt. Kann man nun nebenher noch Arbeitslosengeld beziehen?
Damit man bei einer schweren Erkrankung nicht komplett mittellos dasteht, gibt es in Deutschland verschiedene Lohnersatzleistungen. Mit diesen soll ein Fall ins Bodenlose zumindest abgebremst werden. So bekommt man nach spätestens sechs Wochen im Krankenstand zwar kein Gehalt mehr - dafür zahlt Ihnen die Krankenkasse aber das Krankengeld.
Falls dieses nach maximal 78 Wochen ausgelaufen ist, springt die Arbeitsagentur ein. Und wenn bei Ihnen abzusehen ist, dass es Ihnen so schlecht geht, dass Sie länger als sechs Monate in gar keinem Job einsatzbereit wären - dann soll eigentlich die Rente wegen Erwerbsminderung für Ihren Lebensunterhalt da sein.
Eigentlich.
EM-Rente: Nur bei Erfüllung der 5-5-3-Regel
Denn um solch eine Rente zu bekommen, reicht es nicht aus, wenn Sie besonders krank sind. Nein, Sie müssen darüber hinaus die sogenannten "versicherungsrechtlichen" Kriterien erfüllen. Der Einfachheit halber sprechen wir hier von der 5-5-3-Regel:
- Sie müssen mindestens 5 Jahre lang Beiträge in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.
- Und in den letzten 5 Jahren vor der Erwerbsminderung müssen 3 Jahre an Pflichtbeiträgen zusammenkommen.
Außerdem sind da noch die gesundheitlichen Voraussetzungen. Nur wenn Sie weniger als drei Stunden am Tag arbeiten können - egal, in welchem Job - würde es eine Rente wegen Erwerbsminderung für Sie geben. Sind es zwischen drei und sechs Stunden könnte immerhin noch eine halbe EM-Rente für Sie drin sein.
Halbe Erwerbsminderungsrente aufstocken
Die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung ist nur halb so hoch wie die Komplett-Rente. Und da diese im Jahr 2022 bei durchschnittlich gerade einmal 950,27 Euro lag, können Sie sich selbst ausrechnen, wie weit man mit der Hälfte dieses Geldes kommen würde.
Das weiß natürlich auch der Gesetzgeber. Deswegen ist es möglich - ja, geradezu erwünscht - die halbe EM-Rente aufzustocken. Hierfür gibt es mehrere Möglichkeiten, die sehr von Ihrer individuellen Lage abhängig sind.
Aufstocken mit Halbtagsstelle
Im Optimalfall haben Sie Ihren alten Arbeitsplatz noch. Sie können zwar nicht mehr in Vollzeit arbeiten - deswegen gibt es ja die Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung. Aber Teilzeit läuft noch. Zu Ihrem halben Gehalt, gibt es also die halbe EM-Rente.
Übrigens - in aller Regel wird die EM-Rente befristet bewilligt. Nach Ablauf dieses Zeitraums prüft die Deutsche Rentenversicherung dann, ob die Rentenzahlung nach wie vor gerechtfertigt ist.
Aufstocken mit Krankengeld
Falls Sie noch Anspruch haben, kann die Rente auch mit Krankengeld aufgepeppt werden. Achtung: Leider gibt es beide Zahlungen nicht in voller Höhe, da das Krankengeld in diesem Fall als Hinzuverdienst angesehen wird.
Noch einmal zur Erinnerung: Mit voller EM-Rente haben Sie überhaupt keinen Anspruch auf Krankengeld. Genau aus diesem Grund fordern Krankenkassen ihre Patienten im Krankengeld-Bezug gern zur Reha auf. Denn falls hier volle Erwerbsminderung diagnostiziert wird, müssen die Betroffenen in aller Regel eine EM-Rente beziehen. Und die Kasse ist fein raus.
Aufstocken mit Arbeitslosengeld
Falls Sie Ihren Job verloren haben oder nach dem Krankengeld bereits ausgesteuert sind, bleibt vielleicht noch das ALG. In dieser Situation erhalten Sie die halbe Rente und bekommen oben drauf das Arbeitslosengeld in halber Höhe.
Warum nur die Hälfte? Weil Sie dem Arbeitsmarkt lediglich in Teilzeit zur Verfügung stehen.
Halbe EM-Rente und Bürgergeld
Wenn alle Stricke reißen, bleibt auch mit halber Erwerbsminderungsrente noch das letzte Auffangnetz - das Bürgergeld. Damit stocken Sie die Rente bis zum "Hartz-IV-Niveau" auf. Das bedeutet: Ihre Wohnung wird vom Jobcenter bezahlt. Und darüber hinaus gibt's aktuell 563 Euro für Ihre anderen monatlichen Ausgaben. Die halbe EM-Rente wird hier selbstverständlich angerechnet, so dass Sie nicht mehr Geld haben als ein "normaler" Bürgergeld-Bezieher.
"Die halbe EM-Rente können Sie mit dem halben Arbeitslosengeld aufstocken. Hintergrund ist, dass Sie dem Arbeitsmarkt nur noch in Teilzeit zur Verfügung stehen."
Christian Schultz, SoVD SH
Fazit
Wer nur die halbe Erwerbsminderungsrente erhält, muss diese in der Regel durch andere Leistungen ergänzen. Das kann Einkommen aus einem Teilzeitjob sein. Oder eben eine andere Lohnersatzleistung - zum Beispiel Kranken- oder Arbeitslosengeld.
Das ALG wird allerdings lediglich in halber Höhe ausgezahlt.
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Kommentare (16)
Britta Riemer
am 30.09.2024Ich bin ausgesteuert und bekomme ALG für 20 Stunden. Nun bekomme ich eine Teilerwerbsminderungsrente. Habe ich trotzdem Anspruch auf das komplette ALG weil es mir ja nur für 20 Stunden gezahlt wird?
Christian Schultz
am 30.09.2024Sie können eine halbe EM-Rente nur mit dem halben Arbeitslosengeld aufstocken.
Marku
am 27.07.2024Guten Tag
Ich habe im Jahr 2023 ALG1 erhalten nun der Bescheid der Rentenversicherung, dass die volle Erwerbsminderungsrente seit 01.03.2023 genehmigt wurde. Da die Höhe der Rente niedriger ist als das ALG1 war, muss ich nun die Differenz and die Agentur der Arbeit zurückzahlen? Noch habe ich keine Rente erhalten nur den Bescheid per Post.
Christian Schultz
am 08.08.2024Hallo Marku, Sie müssen nichts zurückzahlen. Aber es gibt für Sie natürlich auch keine Nachzahlung der Deutschen Rentenversicherung.
Walter Alexander
am 12.06.2024Hallo.
Ich beziehe 780€Teilerwerbminderungsrente und bin seit 1.6.24 Arbeitslos und bekomme Arbeitslosengeld.Wird die Erwerbsminderungsrente an das ALG 1 mit angerechnet?
Christian Schultz
am 12.06.2024Hallo Walter, ja - die EM-Rente wird auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Man bekommt also weniger ALG I. Das ist im § 148 SGB III geregelt.
Kerstin
am 29.07.2024Wird sie nicht. Bei einer Teilerwerbsminderungsrente ist das ALG 1 Hinzuverdienst.
Kerstin
am 29.07.2024Natürlich nicht, hier wird immer viel Blödsinn geschrieben. Ich habe eine Teil Erwerbsminderungsrente und bin jetzt arbeitslos geworden. In meinem Teilzeitjob hatte ich 40.000 € verdient. Das war anrechnungsfrei bei meiner Teilrente und genauso ist es auch mit dem Arbeitslosengeld, dass ich aus den 40.000 € bekomme. Nicht die Hälfte. Sondern aus meiner letzten Tätigkeit berechnet. Und auch das ALG wird neben meiner Teil Erwerbsminderungsrente ungekürzt gezahlt. Lassen Sie sich nicht verwirren.
Claudia
am 04.06.2024Fehlt in dem Artikel der Vollständigkeit halber nicht noch der Hinweis auf die sog. Arbeitsmarktrente, also volle EM-Rente aufgrund des verschlossenen Arbeitsmarktes?
Christian Schultz
am 04.06.2024Wir veröffentlichen hier auf unserem Blog regelmäßig neue Beiträge aus dem Sozialrecht - und zwar immer recht kurze Artikel, die sich auf einen Punkt konzentrieren. Denn man bekommt niemals alle Eventualitäten in einen Beitrag. Zur Arbeitsmarktrente finden Sie zum Beispiel hier etwas: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/arbeitsmarktrente-diese-3-punkte-sollten-sie-kennen
Helmut König
am 22.04.2024Sehr geehrter Herr Schultz
Die Frage von Herrn Walter Friedrichsen würde mich auch interessieren.
(wie sieht es bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit aus. ( Sonderregelung vor 1961 geboren) Man steht dem Arbeitsmarkt ja voll zur Verfügung, aber nicht mehr in seinem Beruf.)
z.B. bei mir nicht mehr als 3 Std. täglich in meinen Beruf, aber noch 6 Std und mehr im allgemeinen Arbeitsmarkt mit Einschränkungen.
In einem Video von ihnen sagten sie das Arbeitsamt das halbe Arbeitslosengeld mit der nur zur halben Vermittelbarkeit begründet.
Christian Schultz
am 22.04.2024Hallo Helmut, leider kann ich Ihre Frage nicht beantworten. Solch einen Fall hatte ich noch nie in der Praxis. Gibt es aufgrund der Stichtagsregelung bestimmt auch nicht mehr häufig.
Meine Empfehlung: Bitte fragen Sie direkt bei der DRV nach. Und über die Antwort freuen wir uns hier im Forum dann alle.
Walter Friedrichsen
am 11.04.2024Hallo Herr Schulz,
wie sieht es bei einer teilweisen Erwerbsunfähigkeit bei Berufsunfähigkeit aus. Man steht dem Arbeitsmarkt ja voll zur Verfügung, aber nicht mehr in seinem Beruf.
Mit freundliche Grüßen
Christian Schultz
am 12.04.2024Hallo Walter, was genau ist denn Ihre Frage?
Elke
am 04.03.2024Sehr geehrter Herr Schultz,
zu Ihrem Artikel hab ich eine Frage:
Sie schreiben, dass man wenn man (z.B. phychisch) krank ist und 1,5 Jahre Krankengeld bezieht nach dessen Auslaufen Arbeitslosengeld beziehen kann. Aber setzt der Bezug von Arbeitslosengeld nicht Vermittelbarkeit voraus, also das man arbeiten gehen kann?
Herzlichen Dank für Ihre Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 05.03.2024Hallo Elke, schauen Sie mal in diesen Artikel: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld
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