Ihr Arbeitgeber darf Sie in dieser Zeit nicht kündigen. Bezahlen wird er Sie allerdings auch nicht. Von der Pflegeversicherung Ihres Verwandten erhalten Sie Pflegegeld. Wie hoch dieses ausfällt, hängt vom Pflegegrad ab. Je höher dieser ausfällt, desto mehr Unterstützung benötigt der Betroffene. Dementsprechend höher fällt auch das Pflegegeld aus. Ein adäquater Ersatz für Ihr Gehalt ist das Pflegegeld aber nicht.
Finanziell sind die maximal sechs Monate Pflegezeit also ein Kraftakt. Wenn der Partner keinen gut bezahlten Job hat, wird es schwierig. Es besteht die Möglichkeit, ein zinsloses Darlehen zu nutzen. Die Leihsumme muss nach Beendigung der Pflege aber selbstverständlich zurückgezahlt werden.
Kein Rechtsanspruch in kleinen Betrieben
Wer es sich finanziell leisten kann, darf seine Verwandten sogar länger als sechs Monate zu Hause pflegen. Über die sogenannte Familienpflegezeit können Sie Ihre Arbeitszeit um bis zu 50 Prozent reduzieren. Eine vollständige Freistellung von der Arbeit ist nur für sechs Monate möglich.
Auch während der Familienpflegezeit erhalten Sie keine Lohnersatzleistung. Sie beziehen lediglich Ihr reduziertes Gehalt – plus das Pflegegeld Ihres Verwandten. Einen Rechtsanspruch haben Sie nur dann, wenn Sie in einer Firma mit wenigstens 26 Beschäftigten tätig sind.
Zwischenfazit: Wenn Angehörige schwer erkranken und pflegebedürftig werden, können diese auch von Ihnen zu Hause gepflegt werden. Probleme kann es in kleinen Betrieben geben, wo nach zehn Tagen kein Rechtsanspruch auf eine Freistellung bzw. die Reduzierung der Arbeitszeit besteht. Finanziell ist die Pflege von Angehörigen eine Herkulesaufgabe. Nach Ablauf von zehn Tagen erhalten pflegende Angehörige keine Lohnersatzleistung. Zu Hause pflegen kann also nur, wer es sich leisten kann.
Wir brauchen ein steuerfinanziertes Pflegegeld als Lohnersatzleistung
Dass Pflege eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, betonen Politiker aller Parteien immer wieder. Bei der Pflege im häuslichen Umfeld werden Angehörige jedoch trotz leichter Verbesserungen weitgehend allein gelassen – zumindest aus finanzieller Sicht.
Aus diesem Grund muss eine Lösung gefunden werden, die es den Betroffenen ermöglicht, Ihre Verwandten ohne größere finanzielle Nachteile selbst zu pflegen. Eine Möglichkeit wäre ein steuerfinanziertes Pflegegeld für Angehörige. Dieses könnte zunächst auf ein Jahr befristet maximal 65 Prozent des letzten Netto-Einkommens betragen – analog zum Arbeitslosengeld. Auch in dieser Variante müssten finanzielle Einbußen ausgehalten werden. Für viele Menschen, die bereit wären, Ihre Angehörigen selbst zu pflegen, wäre dies aber machbar. Im Gegensatz zu den aktuell gültigen Optionen von Pflege- und Familienpflegezeit.
Der Sozialverband Deutschland vertritt in Schleswig-Holstein mehr als 150.000 Mitglieder. Wir helfen in sozialen Angelegenheiten, etwa bei Problemen mit der Rente oder rund um das Thema Behinderung.
Sie wollen regelmäßig über neue Beiträge in unserem Blog informiert werden? Melden Sie sich einfach zu unserem Newsletter per E-Mail an!
Kommentare (8)
Nora Müller
am 22.03.2021Erstaunlich, dass in Deutschland rund 2,8 Millionen Menschen pflegebedürftig sind und dass davon mehr als 2 Millionen daheim gepflegt werden. Meiner Mama geht es auch nicht mehr so gut, weshalb wir überlegen, ob wir sie daheim behalten und von einem Pflegedienst pflegen lassen. Schließlich soll sie auch ausreichend betreut werden! Bei meiner Recherche stieß ich auch auf diese Seite: www.medidel.de/pflegeleistungen
Christian Schultz
am 03.11.2020Hallo Martina, die sogenannte Familienpflegezeit können Sie maximal 24 Monate in Anspruch nehmen. Dazu gibt es noch die "einfache Pflegezeit", die bis zu sechs Monate angewandt werden könnte.
Knackpunkt wird sein, ob Sie sich das leisten könnten. Es ist nicht so wie beim Arbeitslosengeld, dass Ihr Gehalt bis zu einem Teil ersetzt würde. Lassen Sie sich am besten kostenlos in einem Pflegestützpunkt beraten. Die gibt es in ganz Deutschland, also auch in Ihrer Nähe.
Alternativ können Sie sich als Mitglied natürlich auch beim SoVD beraten lassen.
Martina
am 02.11.2020Hallo, mein 61 jährige Mann ist 2019 nach einer komplizierten OP zum Pflegefall geworden. Ich arbeite noch Vollzeit. Zweimal die Woche kommt eine Pflegekraft und duscht meinen Mann. Doch das reicht nicht. In meinen Pausen fahre ich jeden Tag 5km nach Hause, um meinen Mann zu unterstützen (er hat einen offenen Darm und der Beutel muss mehrmals am Tag gewechselt werden, was mein Mann alleine nicht schafft). Das ist für mich als 60 jährige einfach nicht mehr zumutbar. Nun möchte ich ihn gerne zu Hause pflegen und mit den Arbeitsstunden auf 30 Std pro Woche runter gehen. Ist das bis zu meinem Renteneintritt überhaupt so lange möglich und würde mir zusätzliches Pflegegeld zustehen, wenn ich meinen Mann zu Hause pflege? Welche Nachteile hätte ich zu befürchten? Ich freue mich über jede helfende Antwort, die ich bekommen kann. Vielleicht kann mir auch jemand eine passende Anlaufstelle für mehr Information nennen. Vielen Dank, Martina
Nico Alberts
am 15.07.2020Gut zu wissen, dass nur wer es sich finanziell leisten kann, seine Verwandten sogar länger als sechs Monate zu Hause pflegen darf. Interessant, dass ich meine Arbeitszeit über die sogenannte Familienpflegezeit um bis zu 50 Prozent kürzen kann. Da das bei mir leider nicht machbar ist, habe ich einen Pflegedienst engagiert.
Joachim Hussing
am 19.05.2020Danke, dass Sie erklärt haben, wie Sie bis zu 10 Arbeitstage freinehmen können, um die Pflege in Ihrer Familie zu planen. Meine Mutter hat sich kürzlich bei einem Unfall verletzt, und da sie so alt ist, halte ich es für das Beste, wenn sie zu Hause gepflegt wird. Ich nehme mir die notwendige Zeit frei, um meiner Mutter bei der Suche nach Pflege zu helfen.
Dietrich Bachmann
am 05.05.2020Nicht jede Familie kann es sich leisten, Eltern oder Großeltern zu Hause zu betreuen oder pflegen. Ich bin aber schon der Meinung, dass es sich lohnt, wenn man zu Hause bleiben kann, wenn man älter wird. Das Zuhause ist ja bequem und angenehmer. Ein ambulanter Pflegedienst ist eine gute Alternativ für manche vielleicht.
Christian Schultz
am 30.10.2018Hallo Herr Leonfellner, normalerweise gehört zur Bestimmung des GdB natürlich mehr als ein Händedruck. Ohne die Details zu kennen, können wir das aus der Ferne aber nicht abschließend beurteilen.
Erich Leonfellner
am 29.10.2018Meine Frage..wenn ich eine Schwerbehinderung "Darmkrebs" von 50% hatte, die mir mein Hausarzt, mit der Begründung aberkannte"bei diesem Händedruck kann man nicht mehr Krank sein"! Zumal ich Leider erst vor kurzem Erfuhr,das dieses Wahrscheinlich nicht ganz Gesetzeskonform gewesen wäre.Würde gerne Ihre Meinung dazu Erfahren.!?
Ach ja, war vor einem guten Jahrzehnt,bin mittlerweile in Rente.
Neuen Kommentar schreiben