Direkt zu den Inhalten springen

Krankengeld-Aus droht: So müssen Sie jetzt handeln

Aktuelles Gesundheit

Wer ernsthaft krank ist, bekommt nach sechs Wochen Krankengeld. Die Firma zahlt also kein Gehalt mehr. Das Krankengeld gibt es dann maximal 72 Wochen lang. Wichtig ist, dass Sie sich in dieser Zeit dauerhaft krankschreiben lassen. Doch selbst das reicht nicht immer aus. Manchmal streicht die Krankenkasse das Geld trotz offizieller Krankmeldung.

Krankengeld-Aus droht: So müssen Sie jetzt handeln

Dieser Fall beruht auf einer wahren Begebenheit: Eines unserer Mitglieder bezieht seit November Krankengeld, der Hintergrund sind starke Schmerzen und eine Unbeweglichkeit in der Schulter.

Schon im gleichen Monat - also nach sehr kurzer Zeit - hat die Krankenkasse den Hausarzt des Mannes kontaktiert. Und zwar mit der Bitte, weitere Unterlagen zur bisherigen Behandlung zurückzuschicken. Wenn Sie mehr zu diesem sehr häufigen Vorgehen durch die Krankenkasse erfahren möchten, empfehlen wir dazu diesen Beitrag oder das folgende Video.

Das ist ungewöhnlich. Meistens meldet sich die Krankenkasse oder in deren Auftrag der Medizinische Dienst (MD) erst nach drei bis sechs Monaten im Krankengeld. Aber das ist okay, die Kasse ist berechtigt, den Hausarzt zu befragen. Schließlich geht es beim Krankengeld um viel Kohle.

In unserem speziellen Fall hatte der Hausarzt nun rund zwei Monate Zeit, sich zum Sachverhalt zu äußern. Auch das ist normal und angemessen. Das Problem: Der Doktor war zeitlich so eingespannt, dass er die Frist nicht halten konnte. Das kündigte er bereits frühzeitig an, so dass unserem Mitglied noch Zeit zum Handeln blieb.

Hausarzt kommt nicht aus dem Quark: Darf die Krankenkasse die Zahlung einstellen?

Denn was würde passieren, wenn Sie nun nicht handeln? Der übliche Weg wäre, dass der Medizinische Dienst der Krankenkasse den Fall zurücksendet - und zwar mit der Botschaft, dass keine ärztliche Einschätzung möglich ist. Der Hausarzt hat sich ja nicht fristgerecht zurückgemeldet.

Und die Krankenkasse? Mit hoher Wahrscheinlichkeit würde die nun das Ende des Krankengeldes ankündigen. In einem ähnlich Fall haben wir hier bereits darüber berichtet.  Darf die Kasse das? Eigentlich nicht wirklich. Aber wir hören immer wieder, dass die Kassen trotz aktueller Krankschreibungen das Krankengeld abdrehen möchten. Recht haben, ist eben nicht Recht bekommen.

“Falls die Versicherung mit dem vorzeitigen Ende des Krankengeldes droht, müssen Sie unbedingt handeln. Immer.”

Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein

Deshalb müssen Sie aktiv werden. In unserem Fall haben wir als SoVD gemeinsam mit dem Mitglied die Krankenkasse kontaktiert. Natürlich schriftlich, damit im Notfall ein Nachweis vorliegt. Wir haben dargelegt, wo das Problem lag: Der Hausarzt konnte seinen ausführlichen Bericht wegen einiger Krankheitsausfälle in seiner Praxis nicht rechtzeitig an die Kasse schicken. Deswegen sei es erforderlich, dass unser Mitglied persönlich vom Medizinischen Dienst begutachtet wird.

Begutachtung durch den MD

Normalerweise erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst nach Aktenlage. Das heißt, der MD sammelt die Berichte Ihrer Haus- und Fachärzte und trifft nach Auswertung dieser Dokumente eine Entscheidung.

Eine persönliche Begutachtung vor Ort findet beim Krankengeld nur in Ausnahmefällen durch den MD statt.

In unserem Fall kam es nicht mehr zu einer persönlichen Begutachtung durch den MD. Aber durch das Intervenieren der SoVD-Sozialrechtsberatung verlängerte die Krankenkasse die Frist für den Hausarzt - am Ende wurde das Krankengeld ohne Unterbrechung weitergezahlt.

Fazit

Aber diese Geschichte hätte auch anders ausgehen können. Hätte sich der Mann in dieser Situation keine Hilfe geholt, wäre das Krankengeld vermutlich eingestellt worden. Zumindest für eine Weile.

Wichtig ist also: Sollte die Krankenkasse aus gesundheitlichen Gründen mit dem frühzeitigen Ende des Krankengeldes drohen, müssen Sie unbedingt ins Handeln kommen. Sie müssen in den Dialog gehen und im besten Fall dafür sorgen, dass Ihre Ärzte gute und ausführliche Berichte vorlegen. Falls das nicht möglich ist, gehen Sie bitte trotzdem auf die Krankenkasse zu - so wie im Beispiel oben geschildert.

Wir empfehlen jedoch dringend, dass Sie sich in solch einer schwierigen Situation Unterstützung an Ihre Seite holen.


Kommentare (0)

Sei der Erste, der kommentiert

Neuen Kommentar schreiben

Das Feld Name muss ausgefüllt sein.
Bitte geben Sie Ihren Namen ein.
Das Feld E-Mail muss ausgefüllt sein.
Die eingegebene E-Mail Adresse ist nicht korrekt.
Der Kommentar darf nicht leer sein.
Bitte stimmen Sie der Datenschutzbestimmungen zu.

Mit * gekennzeichnete Felder sind Pflichtfelder.