Krankengeld läuft aus - was tun?
Aktuelles Armut Gesundheit
Eineinhalb Jahre. Länger muss die Krankenkasse nicht zahlen, wenn Sie ernsthaft erkranken. Spätestens dann endet das Krankengeld - es folgt die sogenannte "Aussteuerung". Worauf Sie jetzt unbedingt achten müssen, erklären wir in diesem Beitrag.
Schon nach sechs Wochen Krankheit muss Ihr Chef kein Gehalt mehr zahlen, denn jetzt läuft die Lohnfortzahlung aus. Das bedeutet für Sie: Statt Gehalt gibt es jetzt Krankengeld. Die Krankenkasse sorgt nun also für Ihren Lebensunterhalt.
Noch schwieriger wird es für viele Betroffene jedoch, wenn auch das Krankengeld erschöpft ist. Weil diese Situation sehr komplex sein kann, haben wir in diesem Beitrag die wichtigsten Fragen und Antworten zusammengestellt.
Wie lange habe ich überhaupt Anspruch auf Krankengeld?
Laut Gesetz bekommen Sie maximal 78 Wochen lang Krankengeld. Da in dieser Zeit die sechswöchige Lohnfortzahlung eingerechnet wird, erhalten die meisten Patienten allerdings nur 72 Wochen lang Kohle von ihrer Krankenkasse.
Wichtig: Krankengeld gibt es nur, solange Sie eine aktuelle und lückenlose Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorweisen. Sollten Sie das vergessen, zahlt die Kasse für die entstandene Lücke kein Krankengeld.
Was passiert nach 78 Wochen?
Wir müssen sogar schon vorher ansetzen: Rund zwei Monate vor dem Ende des Krankengeldes - also nach ca. 70 Wochen - werden Sie von der Krankenkasse angeschrieben. In dem Brief teilt Ihnen die Krankenkasse mit, dass Ihr Anspruch auf Krankengeld demnächst ausläuft - und dass Sie sich an die Arbeitsagentur wenden sollen.
Muss ich nach dem Krankengeld auch dann zur Arbeitsagentur, wenn ich noch einen Arbeitsvertrag habe?
Ja, unbedingt. Ihr Arbeitsvertrag ruht in dieser Zeit. Sie müssen sich also auf jeden Fall beim "Arbeitsamt" melden. Sonst stehen Sie ohne Geld da.
Ich muss also nicht kündigen, um nach der Aussteuerung Arbeitslosengeld zu erhalten?
Nein, bloß nicht! Sie kündigen gar nichts. Zwei Monate vor der Aussteuerung - also dem Ende des Krankengeldes - melden Sie sich bei der Arbeitsagentur. Ihr Arbeitsvertrag bleibt bestehen. Und Sie haben trotzdem Anspruch auf Arbeitslosengeld.
Was muss ich beim Arbeitsamt beachten?
Bei der Arbeitsagentur müssen Sie unter anderem Auskünfte zu Ihrer Gesundheit geben. Das ist wichtig, da der Ärztliche Dienst des Arbeitsamtes nun prüft, unter welcher Voraussetzung Sie ALG I erhalten.
Was ist mit Nahtlosigkeitsregelung gemeint?
Die oben angesprochene Prüfung klärt, ob Sie voraussichtlich länger als weitere sechs Monate krank sein werden. Das entscheidet der Ärztliche Dienst der Arbeitsagentur nach Aktenlage - also anhand der Auskünfte Ihres Haus- oder Facharztes. Falls man im Arbeitsamt der Meinung ist, dass Sie noch längere Zeit ausfallen, greift die Nahtlosigkeitsregelung. Das nennt man so, weil Sie zwischen dem Krankengeld und einer möglichen Erwerbsminderungsrente nicht ohne Einkommen dastehen sollen.
Und ohne Nahtlosigkeitsregelung gibt es kein Geld?
Doch, keine Panik. Allerdings erscheint das Ganze auf den ersten Blick sehr verwirrend. Denn Sie müssen sich jetzt dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen. So, als ob Sie tatsächlich arbeitslos wären. Sonst gibt es kein ALG I. Aber auch das ändert erst einmal nichts an Ihrem Arbeitsvertrag. Dieser ruht beim Bezug des Arbeitslosengeldes weiterhin. Das zu verinnerlichen, ist für viele Betroffene eine große Herausforderung.
Muss ich weiter krankgeschrieben sein?
Hier müssen wir unterscheiden: Falls Sie in der Nahtlosigkeitsregelung sind, sollten Sie sich fortlaufend krankschreiben lassen. Die Arbeitsagentur fordert Sie übrigens auch zu einem Antrag auf Reha auf. Mehr dazu in diesem Video:
Sollte die Nahtlosigkeitsregelung nicht greifen, ist die Krankmeldung beim Arbeitsamt in der Regel schädlich. Auch das ist erst einmal schwer nachzuvollziehen.
Muss ich einen Rentenantrag stellen, wenn das Krankengeld ausläuft?
Nein, das kann man nicht verallgemeinern. Wenn Sie Anspruch auf eine Erwerbsminderungsrente haben, wird das in vielen Fällen schon während des Bezugs von Krankengeld abgeklopft. Denn auch die Krankenkasse kann Sie zu einem Reha-Antrag auffordern.
Es gibt viele Situationen, in denen ein Antrag zur EM-Rente sinnvoll und richtig ist. Aber genauso viele Szenarien, in denen man abwarten sollte. Viele Menschen beginnen erst nach der Aussteuerung eine Wiedereingliederung im alten Job.
Wie lange bekomme ich nach der Aussteuerung ALG I?
Das hängt von Ihrem Alter ab und der Frage, wie lange Sie vor der Erkrankung versicherungspflichtig gearbeitet haben. In den meisten Fällen gibt's maximal zwölf Monate Arbeitslosengeld. Ab 58 kann die Arbeitsagentur bis zu zwei Jahre lang zahlen.
Und danach? Welche Möglichkeiten habe ich noch?
Wenn Sie so krank sind, dass Sie nach Kranken- und Arbeitslosengeld immer noch nicht zurück in den Job können, sollte spätestens jetzt über die Erwerbsminderungsrente nachgedacht werden.
Falls kein Anspruch besteht, droht nun der Absturz ins Bürgergeld (ehemals "Hartz IV"). Hier wird jedoch auch das EInkommen Ihres Partners mit angerechnet. Vielleicht haben Sie also keinen Anspruch. In seltenen Fällen können Sie nach einer bestimmten Zeitspanne auch noch einmal Krankengeld beziehen - das ist aber extrem selten.
Glücklich ist, wer nun bereits eine Altersrente beziehen kann. Hier gibt es mehrere Möglichkeiten.
Wer kann mich beraten, wenn ich mit der Situation überfordert bin?
Zunächst einmal ist wichtig: Es ist völlig nachvollziehbar, wenn Sie zum Ende des Krankengeldes Unterstützung benötigen. Es handelt sich um eine sehr belastende Situation - sowohl gesundheitlich als auch finanziell.
Es gibt diverse Angebote, zum Beispiel bei einem Fachanwalt für Sozialrecht. Oder Sie wenden sich an die Sozialrechtsberatung des SoVD - den gibt es in ganz Deutschland.
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Kommentare (23)
Tina
am 18.07.2024Hallo Herr Schultz,
leider bekomme ich meine Reha erst im November. Mitte Dezember werde ich aus dem Krankengeld ausgesteuert. Zahlt die Rentenversicherung trotzdem die Wiedereingliederung danach, wenn nur noch ca. 2 Wochen Anspruch auf Krankengeld besteht?
Ich hatte nicht damit gerechnet, dass ich so lange auf den Rehaplatz warten muss.
Alternativ könnte ich die Wiedereingliederung mit Urlaubstagen machen, wenn die Firma zustimmt.
Lg Tina
Christian Schultz
am 19.07.2024Hallo Tina, ja, während der Reha bekommen Sie Übergangsgeld. Auch dann, wenn das Krankengeld schon ausgelaufen ist. Wichtig ist, dass Sie sich spätestens im Oktober bei der Arbeitsagentur melden, damit Sie nach der Reha Geld bekommen.
Tina
am 20.07.2024Danke für Ihre Antwort.
Ich hatte gestern bei der Arbeitsgemeinschaft Krebs angerufen, Träger der onkologischen Reha in NRW. Die Dame sagte mir, dass auch während der Wiedereingliederung das Übergangsgeld weiter gezahlt wird, auch wenn die 78 Wochen schon abgelaufen sind. Dafür bräuchte ich kein Arbeitslosengeld beantragen. Die Wiedereingliederung muss dann von der Reha Klinik aus beantragt werden und innerhalb von 4 Wochen angetreten werden.
Meinen Sie, ich soll mich dann trotzdem bei der Arbeitsagentur melden, falls die Wiedereingliederung fehl schlägt? Denn normalerweise würde ich dann ja wieder arbeiten.
Christian Schultz
am 22.07.2024Arbeitslosengeld können Sie theoretisch auch am Tag nach der Reha beantragen, falls es nichts wird. Es könnte dann wegen des Antrags nur eine Weile dauern.
Tina
am 22.07.2024Danke, Herr Schultz!!
Aber es ist doch Ihrer Erfahrung nach richtig, dass die Wiedereingliederung vom Übergangsgeld abgedeckt wird, auch wenn Krankengeld schon abgelaufen wäre? - Also unter oben genannten Voraussetzungen: Antritt innerhalb von 4 Wochen und beantragt durch die Rehaeinrichtung?
Ich habe immer Angst, dass ich etwas verkehrt verstanden habe. Woanders hatte ich gelesen, dass man für Wiedereingliederung noch ausreichend Krankengeld-Zeit haben muss.
Mein Ziel ist es, ohne Arbeitslosengeld auszukommen- also nach der Wiedereingliederung wieder zu arbeiten.
Christian Schultz
am 22.07.2024Es kommt auf die Wiedereingliederung an. Wenn das im Rahmen einer Reha der Deutschen Rentenversicherung läuft, gibt es Übergangsgeld - sofern es keinen anderen Kostenträger gibt. Aber beim "normalen" Hamburger Modell kann es schwierig sein, wenn das Krankengeld bereits ausgelaufen ist. Die Krankenkasse zahlt dann zumindest nicht mehr.
Tina
am 17.09.2024Hallo Her Schultz,
das Arbeitsamt selber hat mir nun nach telef. Rücksprache geraten vorsichtshalber Arbeitslosengeld zu beantragen ( auch wenn ich es dann viell. nicht brauche).
Nun muss ich vom Arbeitsamt aus auch einen Fragebogen für den medizinischen Dienst ausfüllen. Dort werde ich mich ja so beurteilen, dass ich noch arbeiten kann nach Reha und Wiedereingliederung - denn das ist ja meine Absicht. Ich bin dann ja aber vor 6 Monaten wieder arbeitsfähig. Dann bekomme ich aber während der Wiedereingliederung das Arbeitslosengeld nicht im Rahmen der Nahtlosigkeit, oder?
Ich muss mich ja auch weiter krankschreiben lassen für die Wiedereingliederung.
Nun ja, das Arbeitsamt scheint ja solche Fälle zu kennen. Der MA am Telefon hat mich nur gefragt, ob ich ganz bestimmt wieder arbeiten kann.
Ich habe Bedenken, irgendetwas verkehrt auszufüllen beim oben genannten Fragebogen.
Viele Grüße
Bettina Bergmann
Ludwig
am 15.03.2024Hallo,
es geht um Blockfristen.
meine 3 Jährige Blockfrist mit Krankheit A endet zum 30.04.2024. In dieser Blockfrist war ich keine 78 Wochen krank. Meine Frage lautet: wenn ich ohne Unterbrechung mit Krankheit A nach dem 30.04.2024 krank bin, beginnt dann ab dem 01.05.2024 eine neue Blockfrist mit Anspruch auf 78 Wochen Krankengeld? Falls bekannt, nenne mir auch den gesetzlichen Rahmen deiner Antwort.
Mit freundlichen Grüßen
Ludwig
Christian Schultz
am 15.03.2024Hallo Ludwig, wenn die Blockfrist nach drei Jahren abgelaufen ist, beginnt eine neue - bei erneuter Krankschreibung. Ob Sie dann auch wieder Anspruch auf Krankengeld haben, hängt von verschiedenen Dingen ab. Dazu mehr in diesem Artikel: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankengeld-zweimal-ist-das-moeglich
Ludwig
am 03.04.2024Hallo Herr Schulz,
danke für die Antwort. Ihr Verweis auf den Artikel "krankengeld-zweimal......." bringt mir keine Erkenntnis zu meinem Fallbeispiel. Versuche meine Frage anders zu formulieren. Wenn am 30.04.2024 die 3 jährige Blockfrist endet (in der Zeit war keine AU ≥ 78 Wochen) ist dann ein erneuter Krankengeldbezug (z.B. ab 5. Mai 2024) mit gleicher Diagnose möglich? Müssen die folgenden Bedingungen erfüllt sein?
1. mindestens sechs Monate nicht wegen dieser Erkrankung krankgeschrieben waren
2. mittlerweile wenigstens sechs Monate Beiträge zur Krankenkasse abgeführt wurden
Vielen Dank für ihr Bemühen
Ludwig
Christian Schultz
am 04.04.2024Ja, diese beiden Bedingungen müssen vor einem erneuten Krankengeld-Anspruch (für die gleiche Diagnose) erfüllt sein.
Ludwig
am 04.04.2024Hallo Herr Schulz,
treten die beiden Bedingungen nur dann in Kraft, wenn im letzten Dreijahreszeitraum wegen derselben Krankheit für achtundsiebzig Wochen Krankengeld bezogen wurde (§ 48 SGB V Dauer des Krankengeldes)? In meinem Fall werden die 78 Wochen nicht ausgeschöpft.
Wie von Ihnen erkannt geht es um die gleiche Diagnose und vom 1.5. bis 4.5. wurde gearbeitet.
Sorry für die bohrenden Fragen
Ludwig
Christian Schultz
am 04.04.2024Nein, das gilt immer. Wenn Sie weitere Fragen haben, wenden Sie sich bitte an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung. Wir können hier hier im Forum keine individuellen Fällen klären.
Martin
am 28.04.2024Hallo Herr Schulz,
Ich bin wegen HWS seit 19.1.23 AU und nach den 6 Wochen Lohnfortzahlung erstmalig in meinem über 60 jährigen Leben seitdem im Krankengeld. Jetzt bekomme ich Post von der Krankenkasse ich würde am 18.6.24 ausgesteuert, eigentlich 1 Monat zu früh, die 78 Wochen enden eigentlich am 18.07.24. Die Kasse führt eine vorherige LWS Erkrankung innerhalb der letzten 3 Jahre an, die vom 20.7.22-17.8.22 dauerte und zieht diese 4 Wochen ab. Der 3 Jahres-Zeitraum begänne am 20.07.22.
Ist das korrekt ?
Ich bedanke mich vorab recht herzlich !
Christian Schultz
am 29.04.2024Hallo Martin, das ist immer eine Auslegungssache. Wenn Sie damit nicht einverstanden sind, müssten Sie in Widerspruch gehen. Den müssen Sie dann allerdings begründen - am besten mit einem ärztlichen Befundbericht.
Bibi
am 12.01.2024hallo,
irgendwie verstehe ich das mit den Blockfristen immer noch nicht.
Ich habe bisher nur 5 Tage Krankengeld erhalten ( davor 6 Wochen Lohnfortzahlung ab dem 20.09.2023) Ich war also genau 47 Tage krankgeschrieben.
Verstehe ich das richtig, daß also die 3jährige Blockfrist am 20.09.2023 beginnt und am 20.09.2026 endet?
Was ist aber, wenn ich jetzt 6 Monate ohne AU ununterbrochen weiterarbeite und danach wieder mit der ursprünglichen Krankheit krankgeschreiben werde.
Erhalte ich dann nochmal max 6 Wochen Lohnfortzahlung, aber die 3 Jahre Blockfrist vom 20.09.2023 laufen weiter?
Viele Grüße und danke
Christian Schultz
am 12.01.2024Hallo Bibi, genauso ist es: Die Blockfrist beginnt an dem Tag, an dem Sie das erste Mal krankgeschrieben werden. Egal, ob es hier Lohnfortzahlung oder Krankengeld gibt. Und dann läuft sie exakt drei Jahre.
Lohnfortzahlung für die gleiche Erkrankung bekommen Sie erst einmal nicht mehr. Sie würden dann bei einer erneuten Krankmeldung gleich wieder ins Krankengeld fallen.
Bibi
am 12.01.2024Ganz herzlichen Dank für die pfeilschnelle Anwort.
Keine Lohnfortzahlung mehr trotz monatelanger Arbeit dazwischen, oha, das ist ja echt blöd. Für den AG ist das ja ein echter Vorteil, wenn er in dem gesamten Zeitraum nicht mehr zahlen muss.
Was ich mich jetzt aber frage, wie weit zurück kann denn die Krankenkasse gehen, um den Start der Blockfrist festzusetzen?
Ich bin ja in meinem langen Berufsleben schon öfter krank gewesen, und das nicht nur, aber auch mit der gleichen Diagnose. Nur habe ich jetzt das 1. Mal Krankengeld erhalten.
Viele Grüße und nochmal danke
Christian Schultz
am 15.01.2024Die Krankenkasse kann sich das nicht aussuchen. Der Beginn der Blockfrist erfolgt automatisch: an dem Tag, an dem Sie das erste Mal krankgeschrieben werden.
Helmut Stock
am 05.01.2024Hallo,
Ich bin Jg.63
Mir fehlen 2J und 11 Monate zur 45er
Mit Krankheit und 2J ALG1 fehlen mir dann noch 2 Jahre bis zum Rentenantrag mit 65.
Das kann ich aus meinen Mitteln überbrücken.
Wo bin ich dann aber Krankenversichert.
Meine Frau ist schon in Rente.
Bürgergeld bekomme ich bestimmt nicht.
Kann man mich zu etwas vorzeitigem zwingen.
Vielen Dank
Christian Schultz
am 05.01.2024Hallo Helmut, Sie können sich auch immer freiwillig in der GKV versichern. Wenn alle anderen Optionen nicht greifen, bleibt das die einzige Möglichkeit.
Und solange Sie keine anderen staatlichen Leistungen beziehen, können Sie auch zu nichts gezwungen werden.
Schwabo
am 21.12.2023Hallo,
während der 3 jährigen Blockfrist bin ich keine 78 Wochen krank. Aber zum Ende und danach bin ich krank geschrieben.
Beispiel: Innerhalb der Blockfrist vom 28.09.2022 bis 28.12 .2022 bin ich keine 78 Wochen krank wegen der selben Krankheit. Jedoch bin ich wegen der selben Krankheit krank vom 13.11.2022 bis 05.01.2024 voraussichtlich.
Frage: beginnt am 29.12.2022 eine neue 3 jährige Blockfrist für die selbe Krankheit?
Danke für die Beantwortung
Frohes Fest
Schwabo
Christian Schultz
am 02.01.2024Hallo Schwabo, nein - die neue Blockfrist würde in Ihrem Beispiel erst zum 29.09.2025 beginnen. Mehr zu diesem Thema finden Sie hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/neue-krankheit-neue-blockfrist-wieder-krankengeld
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