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Nach dem Krankengeld - Arbeitsagentur oder Jobcenter?

Aktuelles Gesundheit

Nach spätestens 78 Wochen Krankengeld steht die sogenannte "Aussteuerung" an. Das bedeutet: Jetzt bekommen Sie kein Krankengeld mehr. Doch Miete, Versicherungen und Nahrungsmittel müssen weiterhin bezahlt werden. Von wem bekommen Sie jetzt das nötige Geld?

Nach dem Krankengeld: Arbeitsagentur oder Jobcenter?

Wer richtig lange krank ist, hat bereits genug Probleme. Viele Menschen laufen von Arzt zu Arzt - in der Hoffnung, schnellstmöglich wieder auf die Beine zu kommen. Wenn jetzt auch noch Ärger mit der Krankenkasse dazukommt, ist Holland richtig in Not. Doch eines ist sicher: Spätestens nach 78 Wochen Krankengeld muss Ihre Krankenversicherung nicht mehr zahlen. Man spricht an dieser Stelle von Aussteuerung.

Geld gibt es jetzt nicht mehr. Sie müssen sich sogar um Krankenversicherungsschutz kümmern. Daher lautet die wichtige Frage:  An wen wenden Sie sich in dieser brenzligen Situation?

Nach dem Krankengeld zum Arbeitsamt

"Zum Arbeitsamt", heißt es landläufig, wenn das Krankengeld ausgelaufen ist. Aber hier müssen wir konkreter werden. Denn unter dem eigentlich falschen Begiff "Arbeitsamt" verstehen viele Menschen unterschiedliche Behörden. Seit fast 20 Jahren gibt es in Deutschland sowohl die Arbeitsagentur als auch das Jobcenter. In unserer Situation - unmittelbar vor dem Ende des Krankengeldes - melden Sie sich bitte bei der Arbeitsagentur. Ungefähr zwei Monate vor der Aussteuerung.

In der Praxis macht die Unterscheidung zwischen Arbeitsagentur (AA) und Jobcenter einen gewaltigen Unterschied für Sie persönlich.

Arbeitslosengeld I

Denn nur in der Arbeitsagentur erhalten Sie das Arbeitslosengeld I. Hierbei handelt es sich um eine Versicherungsleistung. Diese gibt es nur, wenn Sie zuvor eingezahlt haben. Wie lange und wie viel, das hängt davon ab, wie alt Sie sind und wie viel Sie in den letzten Monaten verdient haben.

Mit anderen Worten: Wer vorher einen gut bezahlten Job hatte und ein entsprechendes Alter erreicht hat, landet im Arbeitslosengeld relativ weich. Zumindest in Relation zum "Hartz IV".

Arbeitslosengeld II

Offizieller Titel dieser Bezeichnung ist die Grundsicherung für Arbeitsuchende, oder das Arbeitslosengeld II. Geläufiger ist aber sicherlich der Ausdruck "Hartz IV".

Hier spielt es überhaupt keine Rolle, was Sie vorher verdient haben oder wie alt Sie sind. Beim "Hartz IV" bekommen alle das gleiche. Einen Regelsatz - aktuell beträgt dieser für Alleinstehende 449 Euro - und einen Zuschuss für die Miete. Bis zu einer lokal auszuhandelnden Deckelung wird die Miete (samt Heizung) komplett übernommen.

Trotzdem werden Sie im Jobcenter mit hoher Wahrscheinlichkeit deutlich schlechter wegkommen als in der Arbeitsagentur. Deswegen gilt: Wenn bei Ihnen bald das Krankengeld auszulaufen droht, melden Sie sich bitte bei der Arbeitsagentur. Nicht im Jobcenter. Und lassen Sie sich auch nicht wegschicken.

Nach der Aussteuerung ALG I

Leider knicken viele Menschen ein, wenn ihnen bei der Arbeitsagentur gesagt wird, sie gehörten ins Jobcenter. Das ist der recht komplexen Situation geschuldet. Denn bei der Arbeitsagentur gibt es zwei Tore, durch die Sie gehen können, um ALG I zu erhalten. Die einfache Tür führt über die Nahtlosigkeitsregelung. Hier wird über den ärztlichen Dienst der Behörde entschieden, dass Sie wohl auch noch in den kommenden sechs Monaten krank sein werden - und es gibt erst einmal Arbeitslosengeld. Währenddessen wird in der Regel über die Rentenversicherung geprüft, ob Sie nicht besser in der EM-Rente aufgehoben sind.

Zur Nahtlosigkeitsregelung haben wir zahlreiche Beiträge veröffentlicht - schauen Sie für den Beginn am besten einmal hier vorbei.

Die zweite Tür ist eine Grauzone. Denn wenn bei Ihnen nicht die Nahtlosigkeitsregelung angewandt wird, müssen Sie einen Trick anwenden, um an Ihr Geld zu kommen. Sie müssen die magischen Worte sprechen: "Ich stelle mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung, und zwar in Vollzeit."

Lassen Sie diesen Satz erst einmal sacken. Zum Hintergrund: Sie sind seit mehr als anderthalb Jahren krank. Vielleicht haben Sie auch noch einen Job. Trotzdem: Wenn die Nahtlosigkeit nicht greift, gibt es nur ALG I, wenn Sie dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen. Und zahlreiche Menschen, die wir in unserer Beratung kennenlernen, scheitern an genau diesem Schritt.

Egal, wie absurd sich diese Situation anfühlen mag: Im Moment ist nur wichtig, dass Sie Ihr Geld erhalten. Daher - das sinnlose Gefühl hinunterschlucken und die oben genannte Zauberformel nennen. Dann bekommen Sie auch Ihr Arbeitslosengeld.


Fazit

Die rechtlichen Regeln rund um das Ende des Krankengeldes sind unüberschaubar. Außerdem kommen die Mitarbeiter in der Arbeitsagentur nicht immer ihrem Beratungsauftrag nach. Genau aus diesem Grund empfehlen wir Ihnen eine individuelle Beratung. Damit Sie sich voll und ganz auf Ihre Gesundheit konzentrieren können und kein Geld verlieren.


Kommentare (38)

  • user
    Jeannette Siegmund
    am 23.11.2024

    Hallo,ich war von April-ende August 2023 arbeiten wurde zum Ende August gekündigt habe Krankengeld 78 Wochen bekommen in 2 Monaten bin ich ausgesteuert.antrag auf erwerbsminderungsrente ist gestellt hab ich Anspruch auf Arbeitslosengeld auch wenn ich nur 5 Monate angestellt war?

    Liebe Grüße

    • user
      Christian Schultz
      am 25.11.2024

      Hallo Jeannette, wahrscheinlich nicht. Aber das muss man sich im Detail anschauen. Bitte lassen Sie sich persönlich beraten.

  • user
    Mehmet
    am 04.04.2024

    Hallo, ich bin Krankenpfleger und habe bis zur Erkrankung in einer Pychiatrie gearbeitet. Durch diverse Geschehnisse etc bin ich in den Burn out bzw Depressionen gerutscht und folglich mit der Zeit in Krankengeld. Diese ist am 21.02.24 abgelaufen.

    Ich habe mit bei der BA gemeldet und war persönlich dann dort um mich pers. Arbeitslos zu melden, was mir eigentlich paradox vorkommt. Aber es heißt, diese brauchen nen Anhaltspunkt, um überhaupt tätig für mich zu werden.. Arbeitslos gemeldet am 29.02.24.

    Aufgrund der "Besonderen Punkte in Frage 5 und 7", Wie es schon oben explizit genannt wurde (Also "Ich stelle mich dem Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeiten zur Verfügung, und zwar in Vollzeit.") kam ich unwissenderweise ins Stocken, als ich online den Antrag auf ALG1 stellen wollte. Da mir nach so langer Zeit nicht mehr bewusst ist, ob bzw. dass ich für den Arbeitsmarkt im Rahmen meiner Möglichkeit zur verfügung stehe und ebenfalls zu den Wochenarbeitsstunden ich keine wahrheitsgemäße und konkrete Antwort geben konnte, rief ich bei der BA an und ließ mich durch der Mitarbeiterin begleiten. Diese empfhal mir zum ersten Punkt mit einem Ja (zur Verfügung zum Arbeitsmarkt) und gab an, wo ich eigentlich die Stunden mit Null angeben wollte/konnte, die Mindeststunden angeben solle, damit der Online-Antrag sich weiter bearbeiten lies. Des Weiteren empfahl sie mir, eine ergänzende Nachricht zu schicken, was ich tat.

    Nun habe ich letzten endes, nach vielem Hin und her telefonieren und schreiben ein vorläufigen Bescheid erhalten, was von vorne bis hinten niemals reicht (700€). Scheinbar aufgrudn dessen, weil ich die Mindestarbeitswochenstunden angegeben habe, statt Vollzeit, wie ich ich scheinbar hätte tun sollen. Dass es daran lag habe ich erst ein paar Tage später durch ein erneutes Telefonat erfahren und habe Widerruf eingereicht mit konkreten Begründungen. Dies ist auch schon 10 Tage her und habe diesbezgl. noch nichts weiteres gehört.

    Des Weiteren musste ich bei der Antragstellung einen umfangreichen Gesundheitsfragebogen ausfüllen und einreichen, was ich noch am 30.02.24 tat (schriftlich in so nem braunen Umschlag). Ich habe bis heute keinerlei Information, was da nun Stand der Dinge ist.

    Anderes Problem- Auf die Nachfrage, wie bzw. was ich solange denn machen solle, da ich meine Miete etc in der ganzen "Bearbeitungszeit" nicht überweise kann wie so vieles anderes.. gab mir die BA an, ich solle Antrag auf Bürgergeld stellen beim JobCenter. .

    Unterlagen peniebelst eingereicht und erst knapp 2 Wochen später kam Post, Wo erneut ein Gesundheitsfragebogen ausgefüllt werden muss. Ich war sehr irritiert und habe diesen neu ausgefüllt und eingereicht. Die Bearbeiterin gab jedoch an, dass dies vor einer Zusage erst überprüft werden müsse. Da frage ich mich, warum?? Dann 2 Wochen später bekam ich erst wieder nur Post. Darin war die Bitte, ein paar offene Fragen zu erklären, was Geld Aus-und Eingänge z.B. anging. Hierzu konnte ich dann den neuen MA telefonisch erreichen und erklären, dass die Personen meine Geschwister und Angehörige sind und für ihn war nur die Bitte, eine Auflistung zu jeder Kontobewegung dabei zu schreiben, was wofür gewesen ist und gab auch an, dass alle relevanten Personen eines chriftliche Erklärung abgeben sollten. Auch dies tat ich gleich am Wochenende. Jetzt habe ich gestern erneut Post bekommen mit der Info, dass wieder Unterlagen fehelen wurden wie z.b. die aktuellsten Kontoaustzüge bis heute. und erneut eine Erklärung,ob und wieviel ich meinen Angehörigen schulde. Ich bin nervlich einfach grad sehr am Ende und weiss grad nicht mehr so ganz weiter. Auf mich wirkt es erdrückend, willkürlich. Man arbeitet seid über 30 Jahre für dieses Land und ich bekomme zur Zeit nur noch Steine in den Weg gelegt. Es fühlt sich so an.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das Ganze, die gesamte Bearbeitung standard ist oder .. Ich weiss es nicht.. Ich würde mich sehr freuen, wenn ich eine Rückmeldung bekommen kann. Irgendwie bin ich grad Handlungsunfähig.

    PS- ich bin weder arbeitslos, da noch weiterhin angestellt beim AG, noch bin ich arbeitssuchend, da ich auch gar nicht weiss, in welchem Rahmen ich überhaupt noch etwas für das Land leisten kann.

    Entschuldigen Sie bitte für den ganzen Text, aber ich wüsste nicht, was ichnoch hätte kürzen können, obwiohl ich ein paar Dinge ausließ.

    Mit freundlichem Gruß, Mehmet

    • user
      Christian Schultz
      am 04.04.2024

      Hallo Mehmet, wir haben nicht die Möglichkeit, hier im Forum auf solch individuelle Fragen einzugehen. Bitte wenden Sie sich an meine Kollegen in unserer Sozialrechtsberatung. Den SoVD gibt es in ganz Deutschland.

  • user
    Mandy
    am 21.03.2024

    Hallo ich habe eine Frage. Mir besteht eine Aussteuerung bevor. Musste Bürgergeld beantragen warum darf ich kein Arbeitslosengeld 1 beantragen? Bin in ein Arbeitsverhältnis nur im Krankenstand. EM Rente läuft Widerspruch. Und Rehaantrag läuft auch.

    • user
      Christian Schultz
      am 21.03.2024

      Hallo Mandy, so wie Sie das beschreiben, sind Sie beim Jobcenter falsch. Sie müssen sich bei der Arbeitsagentur melden.

      • user
        Mandy
        am 02.04.2024

        Hallo ich danke Ihnen werde ich versuchen. Da mir das Bürgergeld abgelehnt wurde

  • user
    Rafael Jiménez
    am 13.08.2023

    Guten Tag, ich wurde im Juni 2022 operiert Andreas Filippi, ich bezahle seit 78 Wochen für die AOK, jetzt muss ich mit dem Einkauf über die Agentur für Arbeit beginnen, da ich noch im Krankenstand bin, wann und wie viel verrechnet man für die Agentur für Arbeit?

    Als ich krank war, endete mein Arbeitsvertrag für zwei Jahre, mein Chef benachrichtigte mich nicht und zahlte mir keine Entschädigung oder ähnliches, noch bezahlten sie mir den Urlaub, das ist normal

  • user
    Lisa
    am 03.08.2023

    Hallo

    Ich werde am 21.8.2023 ausgesteuert. Ich bin seit Januar 2022 Post Covid betroffen und seitdem auch arbeitsunfähig.

    Derzeit hänge ich aufgrund verwirrende Beratung in der Luft.

    Ich habe mich bereits bei der Agentur für Arbeit gemeldet und hatte zwei mal ein Gespräch mit meinem Sachbearbeiter.

    Bei einem Telefonat mit meinem zuständigen Sachbearbeiter im Juni habe ich nachgefragt, ob ich bereits ab August eine Eingliederung/ Arbeitsversuch machen könnte mit (2 h an 3 Tagen/Woche). Er empfahl mir keine Eingliederung zu machen, da sonst auch bei der geringen Stundenzahl keine arbeitsunfähig vorliegt und es alles verkomplizieren würde. Ich solle ab September eine Eingliederung machen, dann läuft auch alles mit dem Arbeitslosengeld. Eine Erwerbsminderungsrente soll ich erst nach diesem Arbeitsversuch beantragen, je nachdem ob erfolgreich oder nicht.

    Heute haben wir erneut telefoniert. Das vorläufige medizinische Gutachten des Amtsarztes sieht eine Arbeitsfähig von 15 h pro Woche. Mir wurde dagelegt, dass ich somit ab der Aussteuerung diese Leistung erbringen muss um die Bezahlung vom Amt zu erhalten. Ich bin derzeit allerdings keine 15 h arbeitsfähig. Eine Eingliederung könne in diesem Fall dann auch nicht erfolgen, da ich mindestens 15 h arbeiten muss um Bezüge zu erhalten.

    Wie verhalte ich mich nun am besten? Ich bin keine 15 h arbeitsfähig. Wenn ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stelle (habe noch eine Feststellung) und die Summe der Stunden nicht leisten kann, was passiert dann?

    Beantrage ich am besten gleich Erwerbsminderungsrente damit ich in die Nahtlosigkeit reinfalle?

    Kann ich, wenn ich die Erwerbsminderungsrente beantragt habe noch einen Arbeitsversuch/Eingliederung starten?

    Was würde passieren, wenn ich zum Zeitpunkt der Aussteuerung 2h an 3 Tagen die Woche arbeite im Zuge einer Eingliederung?

    Bitte verstehen Sie diese Fragen, ich hänge gerade sehr in der Luft. Ist nicht so als wäre die Krankheitssituation nicht schön schwer genug. Ich bin gerade erst 30 geworden und hatte bisher immer einen gut bezahlten Job. Es ist für ich totales Neuland.

    Vielen Dank für eine Antwort

    • user
      Christian Schultz
      am 03.08.2023

      Hallo Lisa, wir können Ihre Situation nicht hier im Forum klären. Dazu müsste man sich noch weitere Details anschauen.

      Aber wenn der Medizinische Dienst der Arbeitsagentur Ihre Arbeitsfähigkeit bei mehr als 15 Stunden pro Woche sieht, greift nicht die Nahtlosigkeit. Das bedeutet aber nicht, dass Sie nun mehr als 15 Stunden arbeiten müssen. Nur theoretisch müssen Sie jetzt mitspielen und sagen, dass Sie sich dem Arbeitsmarkt in Vollzeit zur Verfügung stellen. Dabei geht es nur darum, das ALG I in voller Höhe zu erhalten.

      Aber ich empfehle Ihnen da dringend eine persönliche Beratung.

  • user
    Melanie
    am 12.07.2023

    Hallo,

    mein Mann ist seit November 2022 wegen Depression krankgeschrieben - er ist krebskrank und leidet darunter, dass immer wieder eine neue Erkrankung dazu kommt. Aktuell hat er zusätzlich starke unerklärliche Sehprobleme, was ihm eine Ausübung seiner Arbeit (LKW Fahrer) unmöglich macht. Am 10.7. haben wir erfahren, dass der Medizinische Dienst aufgrund der Aktenlage entschieden hat, dass er ab 13.7. wieder arbeitsfähig ist, was weder er noch der Arzt verantworten können. Wir haben Widerspruch eingelegt und die Krankenkasse meinte, er müsse sich jetzt beim Arbeitsamt arbeitslos melden. Das Arbeitsamt verweist auf das Jobcenter, welches heute nicht mehr erreichbar ist. Ist der Weg zum Jobcenter jetzt richtig? Bekommt er da auf jeden Fall Geld oder wie wird das Bürgergeld berechnet?

    Danke für Ihre Hilf und Rückmeldung.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.07.2023

      Hallo Melanie, wenn Ihr Mann vorher Jahre lang gearbeitet hat, ist grundsätzlich die Arbeitsagentur zuständig. Aber ich denke, dass die Kasse hier falsch gehandelt hat, lassen Sie sich bitte umgehend persönlich dazu beraten. Zum Beispiel bei meinen Kollegen.

      Hier ein Artikel, der zu Ihrer aktuellen Lage ganz gut passt: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/wenn-der-gelbe-schein-nicht-ausreicht

  • user
    Bettina
    am 06.07.2023

    Nach 78 Wochen erhalte ich ab heute 6.7.23 ALG1.

    Meine Krankmeldung wird bis 7.9.23 andauern. Danach werde ich wohl mit Hamburger Modell wieder anfangen zu arbeiten bei meinem alten Arbeitgeber im öffentlichen Dienst, wo ich über 30 Jahre beschäftigt bin. Oder machen die mir einen Strich durch die Rechnung?

    Ich will ja zurück, wenn ich mich von meiner Operation = künstliches Kniegelenk richtig erholt habe.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.07.2023

      Wenn alle Beteiligten - Hausarzt, Arbeitsagentur und Arbeitgeber - zustimmen, können Sie die Wiedereingliederung machen. In der Regel läuft das ohne Probleme, weil alle ein Interesse daran haben, dass Sie wieder arbeiten können.

  • user
    Helena
    am 06.06.2023

    Guten Tag, ich brauche ein paar Informationen, wenn Sie mir helfen können. Ich bekam Krankengeld wegen Burn-out für ca. 2,5 Monate, danach musste ich Alg 1 beantragen, das bis 3.7. dauert, jetzt bin ich wieder krankgeschrieben wegen Depressionen, habe aber immer noch keinen Anspruch auf Krankengeld bis 18.7., ich sollte Bürgergeld beantragen, wenn ich es bekomme, wenn nicht dann habe ich ein Problem. Wieviel bekomme ich von Krankengeld, in Höhe von ALG1 oder Bürgergeld?

    Außerdem habe ich eine medizinische Reha beantragt, wenn diese genehmigt wird, in welcher Höhe bekomme ich dann Übergangsgeld?

    Vielen Dank !!!

    • user
      Christian Schultz
      am 07.06.2023

      Hallo Helena, ohne nähere Informationen können wir das leider nicht beantworten. Das Krankengeld läuft normalerweise bis zu anderthalb Jahre, wenn Sie so lange krankgeschrieben sind. Auch wenn Sie dann schon ohne Arbeitsvertrag dastehen. Die Höhe bemisst sich nach dem letzten Verdienst im Job.

      Anders ist das, wenn Sie aus dem Arbeitslosengeld ins Krankengeld rutschen. Dann ist das Krankengeld genauso hoch wie das ALG.

  • user
    Annegret Pätzold
    am 22.05.2023

    Unsere Tochter hat bis zum 23.01.2023 Krankengeld bekommen, danach bekommt sie das

    sogenannte Bürgergeld. Warum bekommt sie kein Arbeitslosengeld? Eine Erwerbsunfähigkeitsrente

    wurde beantragt und ist noch in der Bearbeitung und das nach langer, langer Zeit.

    Für Ihre Bemühungen bedanke ich mich.

    Mit freundlichen Grüßen

    • user
      Christian Schultz
      am 22.05.2023

      Hallo Annegret, ohne Einblick in die Unterlagen kann ich Ihnen das nicht beantworten. In aller Regel besteht nach Ende des Krankengeldes Anspruch auf ALG I - zumindest, wenn Ihre Tochter vor der Erkrankung ausreichend lang gearbeitet hat.

      • user
        Annegret Pätzold
        am 23.05.2023

        Herzlichen Dank für Ihre Antwort.

        Übrigens unsere Tochter hat Jahrzehnte gearbeitet und niemals Arbeitslosengeld

        in Anspruch genommen.

        Mit freundlichen Grüßen

        Annegret Pätzold

  • user
    Stefan
    am 04.03.2023

    Hallo Zusammen

    Ich bin unverschuldet seit dem Juli 2021 bis Dezember 2022 krank geschrieben-hatte bereits einen Antrag auf Vollerwerbsminderungsrente gestellt welcher abgelehnt wurde.Bin dann mit meiner Anwaeltin in Widerspruch gegangen(Verfahren läuft).Ab Ende Dezember bin ich dann in AG1 reingerutscht wo ich mich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen soll und muß-stehe jedoch bei meinem alten bzw aktuellen langjaehrigen Arbeitgeber im Arbeitsverhaeltnis(was jedoch bedingt durch meine Erkrankungen ruhen).Das Arbeitsamt hat mir nun eine Mitteilung mitgeben die ich meinem Arbeitgeber schicken soll in dem drin steht das ich voll arbeitsfähig bin und volltags arbeiten könne(laut deren aerztlichen Dienst).Dies entspricht jedoch nicht der Wahrheit zumal ich meine Stelle bereits vor 3 Jahren auf halbtags reduziert habe und weiter noch A.U geschrieben bin.Frage an Sie-wie sieht das rechtlich aus wenn mein Arbeitgeber mich behalten möchte-was ich auch möchte-krankheitsmaessig jedoch noch nicht kann und werde laut BEM(Betriebs Eigenes Management) im Laufe des Jahres wieder starten können.Wenn das Arbeitsamt die Bestätigung vom Arbeitgeber nun erhaelt das das Arbeitsverhaeltnis weiter fortgeführt wird aber AU maessig aktuell noch nicht möglich ist -ich dann laut Arbeitsamt im Arbeitsverhaeltnis stehe und nicht für andere Berufe weiter vermittelt werden kann da "vermittelt".Wer zahlt für die Zeit bis ich wieder voll genesen bin und für den Arbeitgeber wieder starten kann? MfG Stefan

  • user
    Simone Siegmund
    am 23.02.2023

    Hallo, ich habe bereits 1 Jahr ALG1 bezogen, wurde dann krank und bekomme Krankengeld, das im November ausläuft. Ich habe jetzt erstmal eine Reha beantragt und eventuell Stelle ich danach einen Antrag auf Em-Rente. Muss ich nach der Aussteuerung dann Hartz4/Bürgergeld beantragen?

    • user
      Christian Schultz
      am 24.02.2023

      Hallo Simone, das klingt zumindest danach. Wenn Ihr Anspruch auf ALG I erschöpft ist, bleibt nach dem Krankengeld vermutlich erstmal nur das Jobcenter. Im Zweifel lassen Sie sich anhand Ihrer Unterlagen aber am besten noch einmal persönlich beraten.

      • user
        Simone Siegmund
        am 01.05.2023

        Sehr geehrter Christian Schulz,

        vielen Dank für die Antwort.

  • user
    Schröder Enrico
    am 23.01.2023

    Hallo, folgendes Problem, ich habe 72wochen Krankengeld erhalten, danach ausgesteuert, alg1, in der Zeit wieder krank, Krankenkasse zahlt nicht mehr da die selbe Krankheit auftrat, nun habe ich 15 Tage alg1 bezahlt bekommen, der Rest hängt ich in der luft, wäre ab den 1 wieder arbeitsfähig, würde ich dann wieder alg1 erhalten oder muß ich zum jobcenter, auf den halben Monat könnte ich ja noch verzichten, ungern möchte ich beim jobcenter landen, danke für Ihre Hilfe,

  • user
    Anke
    am 31.07.2022

    Hallo und guten Tag, seit fast einem Jahr beziehe ich Krankengeld und möchte nun gerne versuchen, wieder zu arbeiten. Mein Plan wäre, mit meinem Chef die Vereinbarung zu treffen, dass ich meinen alten Urlaub nehme und im Anschluss wieder, wie vor der Krankheit, auf einer Halbtagsstelle arbeite. - Also keine Wiedereingliederung nach dem Hamburger Modell o.ä. - Sollte es allerdings aus gesundheitlichen Gründen doch scheitern, wie sieht es dann mit dem Krankengeld aus? Erhalte ich dann wieder Krankengeld, da die 78 Wochen ja noch nicht um waren?

    Über eine Antwort würde ich mich sehr freuen.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.08.2022

      Hallo Anke, genau so sieht es aus. Bis die 78 Wochen erschöpft sind, müsste dann bei einem "Rückfall" die Krankenkasse zahlen.

  • user
    Martin
    am 25.05.2022

    Moin zusammen,

    ich bin nun 60 Jahre alt und werde zum Juni 2022 aus dem Krankengeld ausgesteuert (1,5 Jahre arbeitsunfähig). Die Krankenkasse hatte mich zum Antrag auf med. Reha verpflichtet und die Rentenversicherung lehnte ab. Begründung: aufgrund der dort vorliegenden Unterlagen sei eine Besserung meines Gesundheitszustandes nicht mehr zu erwarten. Ich habe keine Ahnung, welche Unterlagen bei der RV liegen, denn bei Haus- und Facharzt wurde nichts angefordert. Lt. Rentenversicherung soll ich einen Rentenantrag stellen. Ich habe jetzt erst einmal einen Antrag auf ALG 1 gestellt, damit ich Lebensunterhalt bekomme. Dort hat man mir gesagt, es werde erst ein Gutachten nach Aktenlage erstellt bei Ärztl. Dienst. Wahrscheinlich laufe es auf einen Nahtlosigkeitsantrag hinaus. Kann man ggf. einordnen, auf was ich mich bei der Rentenversicherung einstellen muss? Vollrente, Teilrente oder ggf. auch Ablehnung? (Ich traue denen alles zu ...). Diagnostisch handelt es sich um hochgradige Spinalkanalstenosen in der LWS und der HWS, sowie zusätzlich einer Fibromyalgie (also chron. Schmerzen seit 30 Jahren) und psychischer Begleitsyptomatik, evtl. auch PTBS.

    Vielen Dank für eine Antwort!

    • user
      Christian Schultz
      am 25.05.2022

      Hallo Martin, wie das Verfahren bei der Deutschen Rentenversicherung ausgehen wird, kann man ohne Arztberichte nicht seriös voraussehen. Falls die EM-Rente allerdings abgelehnt wird, müssen Sie sich darauf einstellen, dass Sie sich - zumindest theoretisch - dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stellen müssen, um weiter ALG I zu erhalten. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/krankmeldung-nach-dem-krankengeld

  • user
    Josef Zeitler
    am 22.05.2022

    Hallo. Ich habe bei der Arge die nahtlosigkeit bekommen, und dann habe ich die Vollerwerbsminderungsrente beantragt. Diese wurde abgelehnt und ich gehe in den Wiederspruch.

    Nun habe ich eine Frage. Ich muss mich ja wieder bei der Arge vorstellen und als voll vermittelbar einstufen lassen. Sehe ich das richtig, oder gilt nach über 10 Monaten noch immer die Nahtlosigkeits Feststellung der Arge?

    Bitte geben Sie mir baldmöglichst eine Antwort.

    Mit freundlichen Grüßen

    Josef Zeitler

    • user
      Christian Schultz
      am 23.05.2022

      Hallo Josef, in der Regel endet mit der Ablehnung der EM-Rente auch die Nahtlosigkeitsregelung. In der Regel, vermutlich also auch in Ihrem Fall. Wenn es hier Probleme gibt, sollten Sie sich schnellstmöglich beraten lassen.

  • user
    Marc
    am 22.05.2022

    Guten Tag Herr Schultz,

    ich bin vom 02.07.2020 bis zum 31.01.2021 wegen Burnout/Depressionen krankgeschrieben gewesen.

    Zum 31.01.2021 habe ich meinen Job mit Zustimmung meines Hausarztes gekündigt und war danach arbeitslos gemeldet. Habe also Arbeitslosengeld bezogen und kein Krankengeld.

    Seit dem 09.08.2021 bin erneut bis aktuell krankgeschrieben (Soziale Phobie).

    Meine Frage: Hat für mich mit der Krankschreibung ab dem 09.08.2021 eine neuer 78-Wochen-Zeitraum angefangen oder werden beide Krankheits-Zeiträume zusammengerechnet? Falls eine Zusammenrechnung erfolgt würde mein 78 Wochen Krankengeldanspruch bald enden.

    Ich habe seitens der Krankenkasse allerdings noch nichts von einer Aussteuerung gehört. Sollte ich mich dort erkundigen oder lieber keine schlafenden Hunde wecken?

    Vielen Danke

    Marc

    • user
      Christian Schultz
      am 23.05.2022

      Hallo Marc, es ist gut möglich, dass die Krankenkasse hier einen Zusammenhang sieht. Wie das aber konkret in Ihrem Fall ausschaut, können wir ohne Einsicht in die Unterlagen nicht sagen. Normalerweise meldet sich die Kasse rund zwei Monate vor der Aussteuerung mit einem Brief bei Ihnen. Das ist aber nicht immer so: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/aussteuerung-wann-zum-arbeitsamt

  • user
    Sabrina Groth
    am 20.05.2022

    Hallo, ich habe einen Antrag auf Erwerbsminderunsrente beantragt. Würde abgelehnt. Widerspruch eingelegt abgelehnt. Nun will ich klagen

    Ich bin da bloß nicht sicher ob ich machen soll, wegen finanziell. Man sagte mir so eine Klage kann bis zu zwei Jahre dauern. Da ich schon ein Jahr Krankengeld bekomme Frage ich mich , wie es dann finanziell weiter geht. Gut ein Jahr Arbeitslosen Geld , und danach.

    Es wäre nett wenn sie mir eine Antwort senden könnten. Danke

    Grüße

    Sabrina Groth

    • user
      Christian Schultz
      am 20.05.2022

      Hallo Sabrina, wenn Ihr Antrag auf EM-Rente berechtigt ist, sollten Sie auch klagen. Gerade wenn Sie in naher Zukunft noch keine Altersrente beziehen können. Lassen Sie sich hierzu am besten von meinen Kollegen beraten: https://www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen

    • user
      Hans-Jörg Kaßner
      am 25.05.2022

      Hallo und guten Tag, ich empfehle Ihnen die Klage vor dem Sozialgericht. Da Sie bereits Krankengeld und Arbeitslosengeld erhalten haben (Höhe des einzusetzenden Einkommens und Freibeträge) besteht die Möglichkeit Prozesskostenhilfe zu beantragen.

      Ausserdem wäre noch zu prüfen, ob eine Rehabilitation zum Antrag auf EU Rente geführt hat. Bis zur Genehmigung der EU dürften weiter Sozialeistungen gezahlt werden. Ein Fachanwalt für Sozialrecht hat da mehr Möglichkeiten. Viele Erfolg J.K.

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