Rente mit 63: DIE GIBT ES NICHT MEHR ABSCHLAGSFREI
Aktuelles Rente
Immer wieder wird falsch über die "Rente mit 63" berichtet. Auch in renommierten und überregionalen Medien. Damit das ein für alle mal klar ist: Eine abschlagsfreie Altersrente gibt es nicht mehr mit 63. Basta!
Gerade heute ist es wieder passiert: In der BILD heißt es: "Kostenexplosion: Die Rente mit 63 wird gigantisch teurer". Der Redakteur schreibt im Artikel über die steigenden Ausgaben zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte - also der nach 45 Jahren Wartezeit. Die Zahlen sind korrekt, kommen direkt von der Deutschen Rentenversicherung.
Dennoch enthält der Beitrag eine eklatante Falschaussage: Es wird mehrfach von der "abschlagsfreie[n] Rente nach 45 Versicherungsjahren" berichtet. Das für sich genommen ist korrekt. Denn wer die 45 Jahre auf dem Rentenkonto beisammen hat, darf in die abschlagsfreie Rente.
Aber ...
... aber im Beitrag wird diese abschlagsfreie Rente nach 45 Versicherungsjahren mit der "Rente mit 63" gleichgesetzt.
Und das ist falsch.
Denn in Deutschland kann schon seit einiger Zeit niemand mehr mit 63 in eine abschlagsfreie Altersrente wechseln. Geht nicht. Unmöglich.
Früher gab es diese Möglichkeit. Doch der Jahrgang 1957 war der letzte, der noch eine abschlagsfreie Altersrente mit 63 Jahren beziehen konnte. Aber auch nur noch so gerade eben. Mit 63 und zehn Monaten. Schauen Sie sich dazu diese Tabelle an.
Die BILD ist nicht das einzige große Medium, dass den Menschen in Deutschland auf diese Weise falsche Illusionen verschafft. Auch die Tagesschau hat erst vor rund einem Monat über die "abschlagsfreie Rente mit 63" berichtet. Um 20 Uhr - vor einem Millionenpublikum. Kein Wunder, dass immer noch so viele Leute denken, Sie könnten nach 45 Beitragsjahren unmittelbar ohne Abzug in die Rente. Man hört es ja immer wieder. Von seriösen Zeitungen und Fernsehsendern.
Dabei ist es doch so einfach: Wer 45 Versicherungsjahre in der DRV auf dem Buckel hat, kann abschlagsfrei eine Altersrente beziehen. Aber eben erst zwei Jahre vor dem gesetzlichen Renteneintrittsalter. Sie müssen eigentlich bis 67 arbeiten? Dann ginge es über die Altersrente für besonders langjährig Versicherte mit 65. Nicht früher. Keine Chance.
Es soll trotzdem mit 63 in die Altersrente gehen? Kein Problem, dann bleibt Ihnen dafür die Altersrente für langjährig Versicherte. Hier benötigen Sie sogar nur 35 Jahre Wartezeit. Dafür kostet Sie jeder Monat, den Sie früher in den Ruhestand gehen, dann aber auch 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Bleiben wir mal bei unserem Beispiel: Sie müssten eigentlich bis 67 arbeiten, wollen aber mit 63 gehen? Ruckzuck, sind 14,4 Prozent Ihrer Altersrente weg.
Also, liebe deutsche Medienlandschaft: Bitte berichten Sie nicht mehr im selben Atemzug über die "Rente mit 63", wenn Sie die abschlagsfreie Altersrente nach 45 Versicherungsjahren meinen. Wir sind es leid, den enttäuschten Menschen immer wieder die Augen öffnen zu müssen.
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Kommentare (4)
Claus Müller
am 22.05.2024Und es kommt noch der nächste Irrtum / Enttäuschung oben drauf:
Wer tatsächlich die abschlagfreie Rente nach 45 Jahren erhält, erhält dennoch nicht die in der Renteninformation prognostizierte Regelaltersrente. Denn diese bezieht sich auf Beitragszahlungen bis zum Regelalter, demnächst 67 Jahre.
Wer also zwei Jahre früher in die abschlagfreie Rente geht, hat zwar nicht die Abschläge von 7,2%(24 x 0,3%), aber 2-4 Rentenpunkte weniger, macht ca. 80 -160€ monatlich weniger!
Christian Schultz
am 22.05.2024Genauso ist es.
Maik Wendland
am 22.05.2024Hallo SoVD Team, ich hätte sogar mit 61 (45 Berufsjahre) in Rente gehen können. Mit Abzügen für 5 Jahre und 4 Monaten...Nun gehe ich mit 64 Jahren und 4 Monaten. Für mich ist abschlagsfrei ohnehin Volksverdummung, denn mir fehlt ja die Rente, die ich die letzten 2 Jahre noch erarbeitet hätte. Das wäre "ohne Abzüge". Die nachfolgenden Generationen werden diese Zeit ohnehin nicht mehr voll bekommen, da die wenigsten heutzutage noch mit 15/16 Lebensjahren ihre Ausbildung beginnen.
Christian Schultz
am 22.05.2024Jep, auch "abschlagsfrei" bedeutet natürlich, dass die Rente geringer ist, als wenn man weitergearbeitet hätte.
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