Rentenabschlag ausgleichen - so viel kostet das
Rente
Wenn Sie früher in die Rente gehen, kann das unter Umständen Geld kosten. Diese sogenannten Abschläge mindern Ihre Rente dann dauerhaft - also ein Leben lang. Doch es gibt Möglichkeiten, den Abschlag zu umgehen. Das kostet allerdings Geld.
Es gibt drei verschiedene Arten der vorgezogenen Altersrente. Bei zweien davon können Abschläge auf Sie zukommen. Und zwar bei der Rente mit Schwerbehinderung und der Rente für langjährig Versicherte.
Jeder Monat, der mit einem Abschlag belegt wird, kostet Sie 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente. Dauerhaft. Die Kürzung wirkt ein Leben lang.
Abschläge zur Rente "wegkaufen"
Ohne Abzüge kommen Sie natürlich auch in die Rente. Allerdings maximal zwei Jahre vor der sogenannten Regelaltersgrenze. Wo genau die bei Ihrem Jahrgang liegt, sehen Sie hier.
Aber - dafür benötigen Sie entweder einen aktuellen Schwerbehindertenausweis oder 45 Versicherungsjahre in der Deutschen Rentenversicherung (DRV). Sie haben keins von beidem? Dann geht's nur über Abschläge in die vorgezogene Rente.
Das wäre dann die Altersrente für langjährig Versicherte. Alles, was Sie hierfür erfüllen müssen, sind 35 Jahre Wartezeit in der DRV. Und die sind schnell erreicht, weil hier so gut wie alles mitzählt.
Hinweis: Weiter oben haben wir geschrieben, dass Sie mit der Altersrente für schwerbehinderte Menschen Abschläge in Kauf nehmen müssen. Und dann folgt der Hinweis, dass Sie für die abschlagsfreie Rente einen aktuellen SB-Ausweis benötigen. Dieser scheinbare Widerspruch erklärt sich dadurch, dass Sie mit Schwerbehinderung entweder mit Abschlag oder eben komplett ohne in die Rente kommen. Sehen Sie sich dazu am besten das folgende Video an.
Wie auch immer also die Abschläge zustande kommen: In jedem Fall tun sie richtig weh. 0,3 Prozent Ihrer Bruttorente gehen auf diese Weise flöten. Und das für den Rest Ihres Lebens.
Da ist es erst einmal eine gute Sache, dass Sie diese Abzüge ganz elegant loswerden können. Und zwar, indem Sie dafür bezahlen. Aber gleich vorweg: Billig ist das nicht.
Wann darf ich Rentenabschläge ausgleichen?
Sie müssen mindestens 50 Jahre alt sein. Zu diesem Zeitpunkt muss nun noch eine rechnerische Möglichkeit bestehen, dass Sie bis zum 63. Geburtstag auf 35 Jahre Wartezeit in der DRV kommen. Da bei diesen 35 Jahren aber fast alles mitzählt, was man sich vorstellen kann, ist das in der Praxis nur selten ein Problem.
"Wenn Sie mindestens 50 Jahre alt sind und bis 63 eine bestimmte Wartezeit zusammen bekommen - dann haben Sie die Möglichkeit, Rentenabschläge finanziell auszugleichen."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Wie viel kostet es, die Rentenabschläge streichen zu lassen?
Um in Erfahrung zu bringen, wie viel Sie berappen müssen, nutzen Sie bitte das Formular V0210 der Deutschen Rentenversicherung. Nach einiger Zeit erhalten Sie dann die gewünschte Antwort mit der erforderlichen Ausgleichszahlung. Ganz grundsätzlich kann man sagen, dass die Höhe dieser Abschlagszahlung von dem abhängt, was ausgeglichen werden soll. Damit Sie eine ungefähre Vorstellung davon bekommen, hier ein Beispiel:
Peter aus Husum will mit 63 in die Rente. Da er 1964 geboren wurde, würde das einen Abschlag in Höhe von 14,4 Prozent bedeuten. Mehr geht nicht - das ist bereits der höchste Abschlag, den es im deutschen Rentenrecht gibt.
Seine monatliche Bruttorente beträgt ohne Abschlag 1800 Euro. Beim Wechsel in die Rente zum 63. Geburtstag müsste er also auf monatlich 259,20 Euro verzichten (14,4 Prozent von 1800 Euro).
Um diesen Abschlag auszugleichen, müsste Peter satte 64.622,92 Euro an die DRV überweisen.
Die Zahlen aus diesem Beispiel sowie für andere Konstellationen finden Sie in diesem Dokument der Deutschen Rentenversicherung.
Alles auf einmal?
Das ist eine Menge Geld. Und nicht jeder hat die Kohle griffbereit auf dem Sparbuch. Gut zu wissen, dass Sie diese Ausgleichszahlungen auch in Raten überweisen können. Bis zum 63. Geburtstag. Falls Sie also bereits mit 50 wissen, dass Sie früher in die Rente wollen, können Sie schon früh damit anfangen, die Abschläge auszugleichen.
Ob sich das lohnt? Das wird Ihnen vorher niemand sagen können. Denn am Ende kommt es darauf an, wie alt Sie werden. Die Ausgleichszahlung bei den Rentenabschlägen ist also sozusagen eine Wette auf ein langes Leben. Je mehr Jahre Sie noch mit Ihrer gesetzlichen Rente leben, desto besser war das Geschäft für Sie.
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