Im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie verpflichtete der Bund 2020 die Pflegekassen zu Zahlungen an Pflegeeinrichtungen. Das hierfür benötigte Geld wurde damals zu großen Teilen dem Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung entnommen. Einem aktuellen Gutachten der Universität Hamburg im Auftrag der DAK Gesundheit zufolge geschah dies zu Unrecht. Denn die Sozialversicherungsbeiträge, so die Juristin Prof. Dr. Dagmar Felix, unterlägen mit Bezug auf den Versicherungsschutz der Beitragszahlenden einer strengen Zweckbindung.
Unzulässiger Zugriff auf Beitragsgelder
In ihrem Rechtsgutachten kommt Prof. Felix zu dem Schluss, dass die Verwendung der Beitragsgelder für pandemiebedingte Maßnahmen verfassungswidrig war. Da es sich um gesamtgesellschaftliche Aufgaben gehandelt habe, hätte die Bundesregierung hierfür Steuermittel bereitstellen müssen. Das Gutachten der Uni Hamburg nennt hierfür auch Beispiele. Konkret hätten etwa, die Tests in Pflegeheimen verhindern sollen, dass sich das Virus weiter in der Gesellschaft ausbreitet – um das spezielle Risiko der Pflegebedürftigkeit sei es dabei jedoch nicht gegangen.
Noch deutlicher werde die Zweckentfremdung der Beitragsmittel am Beispiel des sogenannten Pflege-Bonus. Eine entsprechende Zahlung erhielten im Rahmen der Pandemie besonders belastete Pflegekräfte als Anerkennungsleistung.
SoVD fordert Rückzahlung
Seit der Corona-Pandemie setzt sich der SoVD dafür ein, dass die zu Unrecht verwendeten Mittel wieder in den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung zurückfließen. Das, so die Vorstandsvorsitzende Michaela Engelmeier, stehe in dieser Form auch im Koalitionsvertrag. Engelmeier bekräftigte, anstatt die Beiträge für die Pflegeversicherung zu erhöhen, müssten zweckentfremdete Gelder zurückgezahlt werden. Denn der Ausgleichsfonds der Pflegekassen sei keine Selbstbedienungskasse des Bundes.
Kommentare (0)
Sei der erste der kommentiert
Neuen Kommentar schreiben