Grundrente der GroKo: Höhe orientiert sich an der örtlichen Grundsicherung
Linn ist noch nicht direkt von Altersarmut betroffen. Die 58-Jährige hat einen Schwerbehindertenausweis, wird mit 63 Jahren in die Altersrente wechseln. Aus der Grundsicherung bei Erwerbsminderung wird dann die Grundsicherung im Alter. Sonst ändert sich nichts.
„In anderen Regionen würde ich vermutlich keine Grundsicherung bekommen“, sagt uns Linn. „Aber das hier ist Wedel, hier gibt es keinen günstigen Wohnraum.“ Über 500 Euro zahlt sie im Monat für ihre kleine Genossenschaftswohnung. Dazu kommt noch Strom. „Den muss ich aber aus dem Regelsatz bezahlen. Die Rechnung steigt seit Jahren. Dabei habe ich schon auf LED umgerüstet und nutze kaum Elektrogeräte.“
Günstiger Wohnraum? Nicht vorhanden.
Bundessozialminister Hubertus Heil hat kürzlich die Pläne der Großen Koalition gegen Altersarmut vorgestellt. Unter anderem soll eine sogenannte „Grundrente“ eingeführt werden, die zehn Prozent über dem örtlichen Satz der Grundsicherung liegen wird. Für Linn von C. ist das an den tatsächlichen Verhältnissen der Menschen vorbei geplant: „Wenn eine solche Grundrente wirklich kommen sollte, hätte ich weniger Geld als jetzt zur Verfügung!“
Hintergrund: Neben dem normalen Regelsatz in der Grundsicherung bekommt Linn einen sogenannten Mehrbedarf für das Merkzeichen „G“. Außerdem ist sie von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. „Das alles hätte ich doch nicht mehr, wenn die geplante Grundrente kommt. Und so wie mir geht es ja vielen Menschen in Deutschland!“
Natürlich, die ausgesprochen hohen Kosten zum Wohnen führen bei Linn dazu, dass sie auf Grundsicherung angewiesen ist. Aber Wedel ist in diesem Land kein Einzelfall. Hamburg, Köln, München. In immer mehr Regionen ist bezahlbarer Wohnraum Mangelware.
Kommentare (6)
Christian Schultz
am 19.11.2018Hallo Michael, das können wir so aus der Ferne nicht beantworten. Bitte wenden Sie sich an eine unserer Beratungsstellen: www.sovd-sh.de/kreisverbaende/
Michael
am 16.11.2018Hallo,
ich bekomme ab den ersten November 2018 Altersrente für schwerbehinderte Menschen 505,99 Euro und bekomme vom Amt 111,37 Grundsicherung. Bin am 03.01.1955 geboren.
Ich habe einen Schwerbehinderten Ausweis 80% G B wollte vom Amt auch Mehrbedarf für Schwerbehinderte haben diese sagten das ich diesen erst in 2 Jahren oder bei voll erwerbsgeminderte Rente bekomme.
Wollte sie mal fragen ob dieses zutrifft.
Christian Schultz
am 23.07.2018Hallo Herr Reitzig,
so etwas gibt es leider noch nicht. Nur beim Rundfunkbeitrag existiert solch eine Ausklammerung, so dass man sich unter Umständen auch befreien lassen kann, wenn man knapp unter der Grenze zur Grundsicherung liegt.
Siegfried Reitzig
am 20.07.2018Ist es nicht heute schon so, dass man bei einer kleinen Rente, die aber noch keinen Anspruch auf Grundsicherung auslöst, weniger haben kann als ein Rentner mit Grundsicherung und Mehrbedarf?
Ich plädiere hier für eine "Best-regelung", die solche Fälle verhindert! Oder gibt es die etwa schon?
Christian Schultz
am 20.07.2018Hallo Herr Gossler,
danke für Ihre Frage: Über die geplante Grundrente liegen noch nicht alle Details vor. So wissen wir noch nicht genau, wie es sich mit den zahlreichen Nachteilsausgleichen verhalten würde. Das ist auch ein Grund für unseren Beitrag: Sollte die Idee der Grundrente weiterverfolgt werden, ist natürlich darauf zu achten, dass Betroffene wie Linn NICHT schlechter gestellt werden dürfen.
Hans-Jacob Gossler
am 19.07.2018Zu unten genannten Zitat sei gefragt: Ist das wirklich so, dass diese Kostenübernahmen nicht mehr gelten, wenn die Grundrente kommt?
Zitat: „Hintergrund: Neben dem normalen Regelsatz in der Grundsicherung bekommt Linn einen sogenannten Mehrbedarf für das Merkzeichen „G“. Außerdem ist sie von der Zahlung des Rundfunkbeitrags befreit. „Das alles hätte ich doch nicht mehr, wenn die geplante Grundrente kommt. Und so wie mir geht es ja vielen Menschen in Deutschland!“Zitat Ende
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