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Vorsicht vor Abzocke mit Energiepreisbremsen

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Die Verbraucherzentrale warnt vor Betrug mit falschen Energieberater*innen. Sie rät dazu, keine Vertragsinformationen oder Zählernummern herauszugeben.

Älterer Mann öffnet einem Besucher die Tür.
Betrüger geben an der Haustür oder am Telefon vor, bei Anträgen zur Entlastung bei den Energiepreisen zu helfen. Foto: Daisy Daisy / Adobe Stock

Rund um die steigenden Energiepreise und die von der Politik auf den Weg gebrachten Entlastungen, ist bei vielen Menschen Unsicherheit entstanden. Diese machen sich nun auch Betrüger*innen zunutze, wie die Verbraucherzentrale Sachsen informiert.

Geschäftemacher verwickeln dabei Verbraucher*innen an der Haustür in lange Gespräche und bieten an, mit ihnen einen Antrag zum Erhalt der Energiepreisbremsen auszufüllen.

Entlastung funktioniert ohne Antrag

Dabei versuchen sie, an wichtige Daten wie Namen, Adresse, den aktuellen Energieversorger und die Zählernummer zu gelangen. Mit diesen Informationen können die Betrüger*innen beispielsweise den Wechsel zu einem anderen Anbieter auslösen.

Die Verbraucherzentrale Sachsen warnt ausdrücklich vor dieser Masche. Für den Erhalt der Energiepreisbremsen bei Strom und Gas ist kein Antrag zu stellen. Um von den Preisbremsen zu profitieren, müssen Verbraucher*innen nichts tun, da sie automatisch entlastet werden. Eine Information über die genaue Entlastung versenden die Energieversorger seit einigen Wochen an Ihre Kund*innen.

Gespräche schnell beenden und keine Daten weitergeben

Ausnahmen sind die kürzlich beschlossenen Entlastungen für andere Energieträger wie Kohle, Heizöl und Pellets. Dafür müssen gesonderte Anträge gestellt werden. Bayern, Berlin und Nordrhein-Westfalen haben dafür eigene Plattformen aufgebaut, die übrigen Bundesländer laufen über ein Portal, das Hamburg ins Leben gerufen hat.

Generell gilt an der Haustür aber auch am Telefon, dass der beste Schutz darin besteht, unerwünschte Verkaufsgespräche schnell zu beenden und keine Daten weiterzugeben. Besondere Vorsicht ist angebracht, wenn die dubiosen Anbieter sich schon selbst Informationen beschafft haben.


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