Bekomme ich durch die Gleichstellung Sonderurlaub?
Wenn die Bundesagentur für Arbeit Ihren Antrag auf Gleichstellung annimmt, erhalten Sie einen besonderen Kündigungsschutz. Mit der Gleichstellung ist allerdings kein zusätzlicher Urlaubsanspruch verbunden – dieser gilt nur für Arbeitnehmer mit Schwerbehinderten-Status. Die Arbeitsagentur kann auch für Gleichgestellte spezielle Lohnkostenzuschüsse zahlen, ein großer Vorteil bei der Suche nach einem neuen Arbeitsplatz. Schließlich haben Sie noch die Möglichkeit, für die Ausstattung Ihres Arbeitsplatzes Hilfe zu erhalten. Auch Integrationsfachdienste stehen Ihnen mit Gleichstellung zur Verfügung.
Wann sollte ich eine Gleichstellung anstreben?
Sozialrechtlich ist Voraussetzung, dass Sie einen Grad der Behinderung von 30 oder 40 vorweisen können. Wenn Sie bereits einen Job haben, dieser aber durch Ihre Behinderung gefährdet ist, sollten Sie in jedem Fall mit der Bundesagentur für Arbeit Kontakt aufnehmen. Hier kann eine Gleichstellung sehr sinnvoll sein. Wenn Sie zurzeit arbeitslos sind, müssen konkrete Hinweise vorliegen, damit eine Gleichstellung gewährt werden kann.
Beispiel: Ihnen liegt ein Jobangebot vor, bei dem Ihr zukünftiger Arbeitsplatz erst noch umgebaut werden muss. Aufgrund Ihrer Behinderung benötigen Sie eine spezielle Vorrichtung. Damit Ihr potentieller Arbeitgeber bei der Umrüstung öffentliche Gelder in Anspruch nehmen kann, ist eine Gleichstellung notwendig.
Gibt es die Gleichstellung auch für Beamte?
So etwas gibt es tatsächlich – allerdings nur unter bestimmten Voraussetzungen. Mehr über die Gleichstellung für Beamte lesen Sie in diesem Beitrag.
Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen mit dem Sozialamt oder Jobcenter.
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Kommentare (91)
Tara
am 05.03.2024Hallo Herr Schultz,
Ich habe nun aufgrund meiner chronischen Hautkrankheit, Depressionen, Angststörungen und Zwängen einen GdB von 40%. Zurzeit bin ich Arbeitssuchend und habe den GdB in meinen Bewerbungen angegeben. Wie geht es nun weiter, werde ich auf jeden Fall zu Interviews eingeladen? Muss ich dann persönlich etwas vorlegen, erklären (möchte nicht gerne Details über meine Psyche vor dem neuen Arbeitgeber preisgeben)? Muss vom AG eine Absage speziell begründet werden?
Herzlichen Dank und beste Grüße
Christian Schultz
am 06.03.2024Hallo Tara, wir können Ihnen keine arbeitsrechtlichen Fragen beantworten, der SoVD hilft nur im Sozialrecht. Allgemein ist es aber so, dass allein Ihr Grad der Behinderung (GdB) nicht dazu führt, dass Sie immer zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Ich empfehle Ihnen, dass Sie sich mit Ihren Fragen an das Integrationsamt in Ihrem Bundesland wenden.
Dervis Tuna
am 16.02.2024Hallo Christian,Tuna ich,IIch habe vor zwei Monaten angefangen zu arbeiten, nachdem ich krankheitsbedingt 24 Monate zu Hause geblieben war. Letzten Monat musste ich aufgrund von Schmerzen einige Wochen lang eine Kurbel nehmen. Der Arbeitgeber setzt mich wegen dieser Spinnerei psychisch unter Druck und will mich nun zum Betriebsarzt schicken. Kann mich der Arbeitgeber jederzeit zum Betriebsarzt schicken? Muss ich zum Betriebsarzt gehen? Habe ich ein Ablehnungsrecht? Weil ich nicht möchte, dass meine Daten am Arbeitsplatz bekannt werden.mfg
Christian Schultz
am 16.02.2024Hallo Tuna, das weiß ich nicht - da sind wir im Arbeitsrecht. Hier darf der SoVD nicht beraten. Wenden Sie sich am besten an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht.
Sascha
am 12.02.2024Hallo, ich habe einen GdB von 30 und. In schon seit Jahren gleichgestellt. Nun war ich 7 Monate krank und erfahre nun das in Körze meine Abteilung umstrukturiert werden soll. Wir arbeiten dort zu viert, wobei ich der einzige bin der gleichgestellt bin.
Nun sollen 2 Arbeitnehmer wegfallen und versetzt werden, weil die Arbeit weniger wird. Nun meine Frage, können die mich einfach versetzen oder bin ich wegen meiner Gleichstellung von der Umsetzung geschützt? Ich würde nämlich gerne in dieser Abteilung weiterhin bleiben und ungern wechseln. Wäre schön wenn sie mir da einen Tipp geben könnten wie ich mich verhalten soll. Vielen Dank
Christian Schultz
am 12.02.2024Hallo Sascha, wie immer im Sozial- und Arbeitsrecht kommt es hier auf Details an. Durch die Gleichstellung haben Sie einen allgemeinen Schutz vor bestimmten Dingen wie Mehr- oder Schichtarbeit. Aber ganz konkret kann ich Ihnen nicht sagen, ob Ihnen das nun bei der Umstrukturierung hilft. Hier im Forum können wir das nicht klären.
Adnan
am 04.02.2024Hallo Christian, ich bin Adnan, ich arbeite 39 Stunden pro Woche. Wenn ich bei der Agentur für Arbeit eine Gleichstellung von 30 % beantrage, muss ich mich dann an den Arbeitsplatz wenden? Wenn sie es melden, werden sie es blockieren. Können wir es nicht zumindest verbergen, bis es genehmigt wird?mfg
Christian Schultz
am 05.02.2024Hallo Adnan, Sie müssen das nicht über Ihren Arbeitgeber machen. Aber die Arbeitsagentur wird ziemlich sicher in Ihrer Firma nachfragen, um den Antrag auf Gleichstellung zu bearbeiten.
TUNA
am 03.02.2024Hallo Herr Schultz, adım Dervis Tuna, ich habe einen 30%-Behindertenausweis und möchte einen Antrag auf gleichstellung bei der Agentur für Arbeit stellen. Ich möchte nicht, dass der Arbeitsplatz von dieser Situation erfährt. Muss ich den Arbeitsplatz informieren? Muss ich der Agentur für Arbeit die Erlaubnis erteilen, mit dem Arbeitsplatz Kontakt aufzunehmen?mfg
Christian Schultz
am 05.02.2024Wie schon bei Adnan erläutert: Sie müssen das nicht über Ihren Arbeitgeber machen. Aber die Arbeitsagentur wird ziemlich sicher in Ihrer Firma nachfragen, um den Antrag auf Gleichstellung zu bearbeiten.
Tuna
am 05.02.2024Lieber Christ, der Arbeitsplatz kann natürlich informiert werden, sobald die Agentur für Arbeit den Antrag annimmt. Ich möchte vorab keine Angaben machen, damit es mir nicht in die Quere kommt. Meine Frage ist: Wird die Agentur für Arbeit den Antrag ablehnen, weil sie den Arbeitsplatz nicht erreichen kann?mfg
Christian Schultz
am 05.02.2024Das ist unterschiedlich. In den meisten Fällen spricht die Arbeitsagentur die Firma direkt an.
Roland Grün
am 02.09.2023Hallo,
habe GdB 30 erhalten, Widerspruch erfolgte - noch ohne Entscheidung - da genannte Ärzte nicht kontaktiert wurden.
Parallel wurde Gleichstellungsantrag gestellt, da erfolgreich war.
Muss ich was beachten ? Wird durch die Gleichstellung ein Reha Zugang erleichert ?
Christian Schultz
am 04.09.2023Hallo Roland, die Gleichstellung selbst hat nichts mit einer Reha zu tun. Höchstens die Arztberichte, die für beides wichtig sind.
christiane
am 04.07.2023habe eine40gdb und eine gleichstellung.dar man mich von eiem ort zum anderen ort ca,8km versetzen?DIE
die orte gehöhren zusammen
Christian Schultz
am 04.07.2023Das ist eine Auslegungssache. Wenn es Sie mit Ihrer Behinderung wirklich beeinträchtigt, müssen Sie das der Schwerbehindertenvertretung mitteilen.
christiane
am 05.07.2023wer wäre denn für mich zuständig
wüste nicht an wen ich mich zur zeit wenden könnte
Christian Schultz
am 06.07.2023Die Schwerbehindertenvertretung in Ihrer Firma. Wenn es keine gibt, wenden Sie sich an das Integrationsamt in Ihrem Bundesland.
Maik
am 28.03.2023Hi,
Also ich habe eine Unbefristete Gleichstellung vom Amt bekommen. Seitdem ich diese habe wird man nur noch Diskriminiert. SBV bzw BR helfen hier leider nicht, zumindest wenn diese für den Arbeitgeber sind. Sehr schade. Teilzeit kann man auch nicht so machen wie man möchte. Ich wäre froh wenn mir einer sagen könnte wie man als behinderter an einem neuen Job kommt. Mein Arbeitgeber hat ca 800 Mitarbeiter. Schade das ein Unternehmen in dieser Größe so zu seinen Mitarbeitern ist.
Selbst der Integrationsfachdienst kann hier nicht helfen. Es wurde mir geraden rechtliche Informationen einzuholen.
Viking
am 27.10.2023Wenn Du sowieso gemobbt wirst, würde ich von einem Krank ins nächste fallen. Denen würde ich helfen.....glaub das. Sollen sie versuchen dich zu kündigen mit 3facher Abfindung. Kündigung bei einer Größenordnung Deiner Firma sowieso aussichtslos, die kämen damit sowieso nie durch. Glaub mir, für mich hätte das Jahr arbeitstechnisch nur noch 6 Monate.
Gabi
am 28.02.2023Ich habe einen GdB von 30 schon länger und aktuell einen Erhöhungsantrag wegen mittelschweren Asthma gestellt. Dieser wurde abgelehnt, Widerspruchsverfahren läuft. Einen Gleichstellungsantrag habe ich noch nicht gestellt.
Ich arbeite im öffentlichen Dienst, Fachbereich Asylunterbringung zu 36 Wochenstunden. Bisher habe ich 2 Tage pro Woche im Homeoffice gearbeitet, da mir dies eine große Erleichterung ist, weil mir der fußläufige Arbeitsweg vom Parkplatz zum Dienstgebäude (ca. 900 m) immer noch atmungsmäßig scher fällt. Nun ist die Dienstanweisung, welche Homeoffice während Corona geregelt hat ausgelaufen. Homeoffice wird nur noch im absoluten Ausnahmefall und mit ausführlicher Begründung (z.B. Erstellung monatl. Abrechnung für Wohnheime) genehmigt. Normal "tägliche Routinearbeiten" zählen dazu nicht.
Um wieder im Homeoffice arbeiten zu können, hilft da ein Gleichstellungsantrag?
Vielen Dank für eine Anwort.
Christian Schultz
am 28.02.2023Hallo Gabi, die Gleichstellung hilft zum Beispiel dabei, Mehr- oder Schichtarbeit auszuschließen, wenn Sie dadurch gesundheitliche Probleme bekommen. Ich kann mir gut vorstellen, dass das auch auf Home-Office zutrifft. Am besten sprechen Sie einmal mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrer Behörde.
Manuela
am 27.02.2023Ich habe einen GdB von 30% und möchte meine Arbeitszeit auf 20 Wochenstunden reduzieren. Den Gleichstellungsantrag habe ich noch nicht gestellt. Würde mir die Gleichstellung helfen, damit der Antrag zur Stundenreduktion bewilligt wird?
Vielen Dank!
Christian Schultz
am 27.02.2023Hallo Manuela, es gibt in Deutschland ein Recht auf Teilzeitbeschäftigung. Dafür brauchen Sie die Gleichstellung also gar nicht, siehe hier: https://www.haufe.de/personal/arbeitsrecht/wann-arbeitgeber-den-anspruch-auf-teilzeit-gewaehren-muessen_76_409898.html
Manuela
am 27.02.2023Vielen Dank!
Fugazzi
am 07.02.2023Guten Tag, tolle Informationen. Ich habe heute mein meuer Bescheid über einen GdB 30 bekommen (Fibromyalgie, HWS LWS und PTBS) und darf am Donnerstag den Vertrag unterschreiben für eine Teilzeit als Lehrerin am Gymnasium (Seiteneinsteigerin) und sofort unterrichten (12 Unterrichtsstunden nit Vorbereitung -ich weiß überhaupt nicht ob es am Ende 18 Stunden sind). Erstmal auf drei Monate befristet. Macht eine gleichStellung Sinn ? Vielen herzlichen Dank !
Christian Schultz
am 08.02.2023Das kann man nicht allgemein beantworten. Denn bei der Gleichstellung kommt es ja darauf an, dass diese konkret Ihren Arbeitsalltag erleichtert. Daher empfiehlt es sich hier wohl erst einmal abzuwarten. Und dann am besten mit der Schwerbehindertenvertretung oder dem Personalrat beraten.
Suri
am 07.11.2022Hallo, ich habe 30 % und Gleichstellung bei der ARGE beantragt z.Zt habe ich keinen VZ Job nur eine Aushilfstätigkeit und bin auf Suche nach einer VZ Stelle. Ich habe ein Forum gefunden in dem sich AG und ihre Personaler sowie Leute aus der Schwerbehindertenvertretung ausgiebig darüber beraten und erklären wie man verhindert das Firmen Strafen und Klagen umgehen bzgl Bewerber mit SB oder Gleichstellung . Lediglich ein zwei Ausnahmen an Personalern , die sich dafür einsetzten wollte es aber an Stärke gefehlt hat, ich bin entsetzt darüber, da ich dachte ja eigentlich das Betriebe die diesen Zusatz in der Stellenbeschreibung stehen habe und zwar "Schwerbehinderte und gleichgestellte Bewerbende werden bei gleicher Qualifikation bevorzugt berücksichtigt" dass diese auch wirklich erwünscht sind wenn sie die nötigen Qualifikationen mitbringen und bevorzugt werden. Ich hatte mich vor bei einer Genossenschaft Körperschaft des öffentlichen Rechts zu bewerben wo ich alle Qualifikationen mitbringe und bin nun ziemlich verloren bei welchem AG man es nun zu seinem Vorteil erwähnen sollte und wo halt nicht auch wenn die AG damit "werben" Über eine Antwort wäre ich sehr sehr dankbar.
Christian Schultz
am 07.11.2022Hallo Suri, das kann man nicht allgemein beantworten. Natürlich gibt es auch Arbeitgeber, die auch Menschen mit Behinderung und den erforderlichen Qualifikationen gern einstellen. Aber leider ist das noch lange nicht überall der Fall.
Schäffer
am 03.01.2022Hallo,
mein Sohn Auszubildender mit Diagnose Autist, ADS u. Dyskalkulie. Er hat seit kurzem einen GdB von 30. Abschluss der Ausbildung erweist sich als schwierig, Eine Ausbildungsassistenz wurde von Anfang an eingeschaltet. Die Personalstelle der Ausbildung sind seit Bekanntgabe der Diagnosen sehr negativ und hoffen das er die Ausbildung direkt besteht u. dann schnell weg wäre. Wir wollten die Gleichstellung beantragen um ihn zu schützen. Jetzt bin ich mir total unsicher , ob es überhaupt Sinn macht, da beim Arbeitgeber nachgehört wird. Gleichstellung wurde erstmal abgelehnt, da nicht erlaubt wurde, beim Arbeitgeber nachzuhören. Für den Widerspruch wäre noch Zeit. Eine Hilfestellung wäre schön !
Christian Schultz
am 04.01.2022In diesem Forum können wir Ihnen keine individuelle Hilfe anbieten. Wenden Sie sich mit Ihren Unterlagen gern an meine Kollegen in der Sozialrechtsberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Schäffer
am 05.01.2022Hallo Herr Schultz,
vielen Dank für den Tipp (Sozialberatung). Ich habe vorher telefonisch Kontakt mit der Agentur für Arbeit aufgenommen u. die Gleichstellung wurde aufgrund dieses Gespräches nun bewilligt. Es lohnt sich zu kämpfen.
Christian Schultz
am 06.01.2022Das freut mich zu hören. Weiterhin alles Gute!
Nowicki Jaroslaw
am 07.12.2021Bin seit 15 Monaten krankgeschrieben. GdB 40. 62 Jahre alt. Lohnt es sich Gleichstellunsantrag zu stellen? Danke (davor 3 Monate Arbeitslosengeld bezogen ,Ende Februar Krankengeld wird ausgesteuert, danach wieder ALG)
Christian Schultz
am 08.12.2021Hallo Jaroslaw, das kann man nicht allgemein beantworten. Vielleicht lohnt sich in Ihrem Fall auch ein "Verschlimmerungsantrag", um damit auf einen GdB von 50 zu kommen. Dann könnten Sie früher in die Altersrente. Aber das muss man individuell prüfen: www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/schwerbehindertenausweis
Claudia
am 24.10.2021Hallo. Habe heute meine Gleichstellung bewilligt bekommen. Was muss ich jetzt tun ? Meinen Arbeitgeber informieren? Welche Vorteile habe ich durch die Gleichstellung.
Christian Schultz
am 25.10.2021Hallo Claudia, der größte Vorteil der Gleichstellung ist der erweiterte Kündigungsschutz. Um diesen zu bekommen, muss der Arbeitgeber natürlich Bescheid wissen.
Hessel katja
am 11.09.2021Ich habe 30% schwerbehinderung wegen der MS. Möchte jetzt gerne einen gleichstellungs Antrag stellen. Das sehvermögen wird immer schlechter so wie das laufen und schweres tragen. 2 Bandscheiben Vorfälle. Ohne mein Auto wäre ich komplett aufgeschmissen könnte dann nicht mehr alleine einkaufen gehen. Habe mir jetzt extra einen Job gesucht die nur Menschen mit Behinderungen einstellen.(z.b.cap markt in zweibrücken.
Lehmann
am 06.09.2021Hallo, ich bin 62 Jahre altseit Aug ausgesteuert und jetzt als arbeitslos gemeldet. Ich habe gdb 30 wegen hws und nun auch noch stark eingeschränkt wegen lws. Soll ich verschlechterungsantrag für den gdb stellen oder bringt das nichts? LG
Christian Schultz
am 06.09.2021Hallo, mit GdB 30 haben Sie nur wenig zu verlieren. Mit dem vollen Schwerbehindertenstatus könnten Sie demnächst schon mit geringen Abzügen in die Altersrente. Fragen Sie am besten Ihren Orthopäden oder Hausarzt nach dessen Einschätzung. Oder Sie wenden sich mit den ärztlichen Berichten an meine Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Axel Weiland
am 01.09.2021Meine Frau war jahrelang Backwarenverkäuferin.2x HWS OP,danach EU- Rentenantrag gestellt abgelehnt.Grad der Behinderung erst 30% dann nach Widerspruch 40%. Nicht gekündigt bei ihrem letzten AG. Nach 72 Wochen Krankheit aus gesteuert Antrag auf ALG 1. Antrag auf berufliche REHA gestellt ,beim Rententräger. Bewilligt jetzt hat sie ihren 2. Praktikumsplatz in einer Pflegeeinrichtung, 6Std täglich an 5 Tagen die Woche. Laut Gutachter der RV darf sie ihren alten Beruf bis 3 Std täglich nur ausführen. In der Beurteilung des Gutachters sind eine Vielzahl von Dingen aufgeführt was sie alles nicht mehr machen darf,von keiner Zwangshaltung ,kein ständiges heben von 3-5Kg,und so weiter und so fort. Lohnt sich bei ihr der Antrag auf Gleichstellung.Ich hoffe die Beantwortung kostet mir oder besser gesagt uns kein Geld,wenn ja verzichten wir auf die Antwort. MfG Axel Weiland
Christian Schultz
am 01.09.2021Hallo Axel, hier im Forum kostet gar nichts Geld. Stellen Sie doch einfach einen Antrag auf Gleichstellung - Sie haben nichts zu verlieren. Adressat ist die Arbeitsagentur.
Monika Schäfers
am 15.01.2023Hallo, die Krankenkasse hat mich zur einer Betrieblichen Reha überredet dieses nach einem Jahr Krankschreibung,nach LWS OP und das Ergebnis: eine Parese im Oberschenkel und damit neuropathischen Schmerzen. Einen Gleichstellungsantrag stelle ich auf Anraten unserer betrieblichen Schwerbehinderten Beauftragten
Mit Sorge lese ich, das die Vorraussetzung dafür ist ,18 Stunde in der Woche zu arbeiten.
Ich glaube nicht das ich das schaffe.
Hat jemand Ähnliches durchlaufen und gibt es andere Arbeitsmodelle für mich?
Das Krankengeld läuft im Mai aus. Ich habe im August 22 einen Behinderungsgrad von 30% zugesprochen bekommen.
Im Dezember 22 wurde ein Verschlechterungsantrag gestellt.
Dieser ist noch in Bearbeitung. Ich könnte mir 2-3 Stunden am Tag vorstellen. Arbeite in der Behinderten Assistenz.
Freundliche Grüße
Monika
Ich hoffe ich hab es verständlich geschrieben
Trudi
am 02.08.2021Hallo
Ich wurde in einem Krankenhaus als Therapeutin in Vollzeit eingestellt.
Aus meiner letzten Arbeitsstelle in einem 2 Mann Betrieb kenne ich keine Vorteile. Habe die Gleichstellung beantragt, um eine Kollegin zur Unterstützung wegen fehlender Belastbarkeit zu bekommen. . Auch wollte ich einen größeren Raum zum Training haben, da ich unter Klaustrophobie leide. Wurde alles nicht gemacht weshalb ich nun wechsele....Ich habe einen GdB von 30 und eine Gleichstellung.
Warum wurden mir 5 Tage Zusatzurlaub gewährt??
Können die Träger der Krankenhäuser das selbst bestimmt oder liegt da ein Fehler vor? Ich dachte nur gleichgestellte Schwerbehinderte bekommen keinen Zusatzurlaub??
Noch eine Frage: Angenommen die neue Arbeitsstelle bereitet mir keinerlei Probleme kann man die Gleichstellung dann wieder abmelden oder wie auch immer man das nennt...???
Christian Schultz
am 03.08.2021Hallo Trudi, den Zusatzurlaub gibt es normalerweise auch nur mit einem GdB von mindestens 50. Warum Sie den auch erhalten, weiß ich nicht.
Ich habe noch nie gehört, dass die Gleichstellung auf eigenen Wunsch wieder zurückgenommen wird. Aber das ist mit Sicherheit möglich. Dazu müssten Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit wenden.
Ralf Koch
am 13.07.2021Ich habe einen Grad von 30% und die Gleichstellung beantragt um meinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren. Die Agentur hat meinen Antrag auf Gleichstellung abgelehnt. Begründung: Die Gleichstellung gibt es nicht bei bestehendem Arbeitsverhältnis. Wie gehe ich dagegen vor?
Christian Schultz
am 17.07.2021Hallo Ralf, das müsste man sich im Detail anschauen. Falls es in Ihrem Betrieb eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollten Sie zuerst dort nachfragen. Ansonsten kann auch ein Anwalt für Arbeits- oder Sozialrecht helfen.
Marion
am 18.06.2021Hallo, habe heute die Gleichstellung bewilligt bekommen. Der Arbeitgeber hat keine Durchschrift der Bewilligung bekommen. Wie gehe ich weiter vor, wenn ich aufgrund meiner Beschwerden einen ergonomischen Bürostuhl erhalten möchte? Muss ich mich diesbezüglich mit meinem Arbeitgeber auseinandersetzen oder kann ich die Zuschüsse dafür beim zuständigen Integrationsamt beantragen.
MfG
Marion
Christian Schultz
am 18.06.2021Hallo Marion, das sollten Sie mit dem Arbeitgeber zusammen angehen. Falls es eine Schwerbehindertenvertretung gibt, sollten Sie zunächst dorthin gehen.
Roswitha
am 30.04.2021Haben einen Gleichstellungsantrag gestellt um bessere Chancen bei der Bewerbung um einen Arbeitsplatz beim öffentlichen Dienst zu haben. Habe dann einen Arbeitsplatz im öffentlichen Dienst ohne Gleichstellung erhalten. Kurze Zeit später bekam ich einen positiven Gleichstellungsbescheid. Ist es jetzt noch sinnvoll diesen Bescheid nachträglich an das Personalamt weiterzuleiten? Mit freundlichen Grüßen
Christian Schultz
am 03.05.2021Hallo Roswitha, im Öffentlichen Dienst ist die Gleichstellung in der Regel positiv angesehen. Aber sprechen Sie am besten noch einmal mit der Schwerbehindertenvertretung in Ihrem Betrieb. Die wissen, wie "der Hase vor Ort läuft".
Christian Schultz
am 02.03.2021Hallo Raffaele, in der Regel bezieht sich die Gleichstellung auf den aktuellen Job. Beim Wechsel des Arbeitgebers müsste das von der Arbeitsagentur also wieder neu vergeben werden.
Christian Schultz
am 03.03.2021Ich habe nochmal recherchiert: Das ist so nicht ganz richtig. Bei einer unbefristeten Gleichstellung können Sie diese auch beim nächsten Arbeitgeber nutzen. Problematisch kann es werden, wenn die Gleichstellung befristet ist.
Karin
am 28.03.2021Hallo Herr Schultz,
hatte bisher einen GdB von 30% aufgrund einer Skoliose.
Vor ca. 1, 5 Jahren kamen weitere Erkrankungen hinzu: eine Schlafapnoe. die mit einer Maske behandelt wird, eine mittelgradige chronifizierte Depression und ein Bluthochdruck, der grundsätzlich gut eingestellt ist, aber in Stresssituationen in lebensbedrohliche Höhe ansteigt (ca. 200|120). Besonders am Arbeitsplatz ist er anhaltend so hoch. Ich befinde mich deshalb in einer Psychotherapie {Langzeittherspie}. Ich arbeite im öffentlichen Dienst.
Seit Jan. diesen Jahres bin ich orzeitig pensioniert worden. In 2 Jahren erfolgt eine Nachuntersuchung.
Gegen einen Verschlechterungsantrsg, der abgelehnt wurde, erhob ch Widerspruch. Vor 2 Wochen erhielt ich einen Teilabhilfebescheid mit nur 40%, der u. a. den Hinweis auf eine mögliche Gleichstellung enthielt. Ich habe noch 2 Wochen Zeit, Einwände zu erheben.
Könnte man damit argumentieren, dass auch eine Gleichstellung nichts gebracht hätte, also meine Erkrankungen so gravierend sind, dass ein GdB von 50 % gerechtfertigt ist? Verbinden könnte man dies auch mit dem Einverständnis einer befristeten Anerkennung von 50% bis zur geplanten Nachuntersuchung n 2 Jahren. Halten Sie diese Argumentaziom für zielführend oder hätten Sie eine andere Idee?
Für eine zeitnahe Beantwortung wäre ich sehr dankbar.
Christian Schultz
am 29.03.2021Hallo Karin, das kann ich ohne Einsicht in Ihre Unterlagen leider nicht beurteilen. Bitte fragen Sie bei meinen Kollegen nach: www.sovd-sh.de/beratung/sozialberatung/informationen
Raffaele
am 20.02.2021Hallo ich habe eine Frage ich habe 30% ich habe ein Gleichstellung bekommen wo ich in besigheim gewohnt habe und wo ich beschäftigt war dann habe ich gekündigt jetzt wohne ich in Mannheim und habe ein anderen Arbeitsplatz bin unbefristet zählt der Gleichstellung von früher immer noch denn habe ich vor 20 Jahre gemacht
Christian Schultz
am 01.12.2020Hallo Norbert, nach meinem Kenntnisstand ist eine Gleichstellung nur möglich, wenn Sie mehr als 18 Stunden pro Woche arbeiten. Fragen Sie aber gern noch einmal direkt bei der Bundesagentur für Arbeit nach.
Norbert
am 01.12.2020Hallo, ich arbeite als Krankenpfleger im öffentlichen Dienst und habe nun einen GdB von 30 zuerkannt bekommen. Ich bin unbefristet mit 25 v.H. der betriebsüblichen Arbeitszeit (38,5 Wochenstd.) beschäftigt. Aufgrund meiner Behinderung kann ich jedoch nicht mehr meinen Job als Krankenpfleger ausüben und benötige eine Gleichstellung um Nachteilsausgleiche beanspruchen zu können und so meinen Job auf Dauer sichern kann. Habe ich aufgrund dessen, dass ich weniger als 18 Std./W. arbeite eine Chance die Gleichstellung zu erhalten ?
Christian Schultz
am 19.11.2020Hallo Günther, ich verstehe Ihre Frage nicht. Der GdB ändert sich bei einer Gleichstellung nicht.
Günther
am 19.11.2020Hallo, ich häbe den Antrag auf Gleichstellung gestellt ich der genehmigt wurde. Woher hatte woher 30% was heist das den jetzt in Prozent .
Lg
Anna
am 10.11.2020Bekomm man eine Kopie per Post wann die Agentur für Arbeit Kontakt mit dem Arbeitgeber aufnimmt. ?
Anna
am 10.11.2020Natürlich ja und zur 100%
Christian Schultz
am 26.08.2020Hallo Sabine, es ist schwer, für Ihre Anfrage eine generelle Strategie vorzugeben. Beim Umgang mit gleichgestellten oder schwerbehinderten Mitarbeitern kommt es immer sehr auf den jeweiligen Betrieb an.
Wenn Ihr Bekannter schon 60 ist und ein GdB von 30 besteht, sollte man die Entwicklung der Erkrankung weiter im Blick haben. Möglicherweise ist hier in der nächsten Zeit auch eine Höherstufung auf 50 möglich, so dass er früher eine Altersrente beziehen kann.
Die Frage zur Gleichstellung sollte Ihr Bekannter am besten mit der Schwerbehindertenvertretung in der Klinik besprechen. Die Kollegen dort wissen meistens ganz gut, wie die Verhältnisse im Betrieb sind und welche Auswirkungen ein solcher Antrag hätte.
Sabine
am 26.08.2020Hallo, ein Bekannter hat den GdB von 30, leidet an COPD, hat dafür eine Schlafmaske. Im Beruf ist er im OP beschäftigt mit ca. 8 bis 10 Bereitschaftsdiensten (24 Std. DIENST) zusätzlich zu seinem normalen täglichen Diensten. Er ist 60 Jahre und merkt, dass er diesem allen nicht mehr gewachsen ist... Möchte die Bereitschaftsdienste nicht mehr ausüben. Seine Sorge, man könnte ihn in andere Abteilungen versetzen ect.. Wäre von daher eine Gleichstellung von Vorteil? Bemerken möchte ich noch, das er kein Arztgänger gern ist, mit Rücksicht auf die Kollegen. Aber wer bitteschön nimmt Rücksicht auf den Mitarbeiter? Können Sie mir bitte eine Lösung oder Tipp geben wie man das am besten angeht?
Vielen Dank
Christian Schultz
am 20.08.2020Hallo Marcus, allgemein kann man das leider nicht beantworten. Es gibt Arbeitgeber, die es gern sehen, wenn sich Menschen mit Behinderung oder Gleichstellung bewerben. Unter anderem weil dann möglicherweise die Quote erfüllt werden kann oder weil Fördermittel möglich sind. Aber natürlich gibt es auch Firmen, die immer noch Vorurteile gegenüber Menschen mit Behinderung im Arbeitsleben haben.
Marcus
am 19.08.2020ich bin im Moment ALG1-Empfänger und schreibe ständig Bewerbungen. Gleichzeitig habe ich eine 30%-Behinderung anerkannt bekommen und einen Antrag auf Gleichstellung bei der Agentur für Arbeit gestellt. Welche Vorteile habe ich dadurch bei Bewerbungen? Oder ergeben sich dadurch auch Nachteile?
Annie
am 05.08.2020Dankeschön für die schnelle Antwort
Christian Schultz
am 03.08.2020Hallo Annie, beim Antragsformular sollte es einen Punkt geben, der die Anhörung des Arbeitgebers betrifft. Den muss man nicht ankreuzen. Wenn Sie unsicher sind, sollten Sie dieses Thema allerdings im direkten Gespräch mit der Arbeitsagentur anführen.
Annie
am 02.08.2020Hallo! Bezugnehmend auf den letzten Kommentar:
Woher weiß ich denn, wann oder ob die Agentur für Arbeit Kontakt zu meinem Arbeitgeber aufnimmt? Wenn sie das macht, weiß ich jetzt schon, dass Schikanen auf mich zukommen, wieso, weshalb ich denn eine Behinderung hätte. Lieben Gruß
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Daniela, das klingt so, als ob ein Antrag auf Gleichstellung in Ihrem Fall sinnvoll wäre. Für den Antrag wenden Sie sich an die Bundesagentur für Arbeit in Ihrer Stadt.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Tina, eine Gleichstellung bewirkt nicht, dass sich ein auslaufender Vertrag von selbst verlängert. Für den Antrag auf reduzierte Stunden könnte eine Gleichstellung jedoch hilfreich sein.
Christian Schultz
am 20.07.2020Hallo Manfred, das ist nicht immer der Fall. Wenn der Arbeitgeber für den Antrag nicht angehört, also befragt, wird, weiß Ihr Chef erst einmal nichts von der Gleichstellung.
Manfred Möller
am 14.07.2020Moin,
mir wurde erzählt, dass wenn ich eine Gleichstellung beantrage, mein Arbeitgeber darüber informiert wird.
Stimmt das?
Tina
am 13.07.2020Ich habe nach Widerspruch 40 GdB erhalten. Bin Angestellte im öffentlichen Dienst. Mein Arbeitsvertrag ist befristet. Es wurde im letzten Jahr durch meinen damaligen Vorgesetzten die Entfristung des Arbeitsvertrages beantragt. Ich bekam jedoch keinen unbefristeten Arbeitsvertrag, vermutlich weil.ich im Vorjahr und im letzten Jahr ebenfalls zu viel krank war. Stattdessen bekam ich eine Verlängerung meines Arbeitsvertrages mit Sachgrund. Ich möchte auch gerne meine Arbeitszeit reduzieren, hatte schon einen Antrag gestellt ( bevor ich einen Antrag auf Schwerbehinderung gestellt hatte) Dieser wurde aus arbeitstechnischen Gründen abgelehnt. Welche Vorteile könnte mir hier eine Gleichstellung bringen in Bezug auf das befristete Arbeitsverhältnisses und der Reduzierung der regelmäßigen Arbeitszeit.?
Daniela G.
am 08.07.2020Mein Arbeitsplatz in derzeitiger Position als Heilerziehungspflegerin ist gefährdet da ich keine Nachtbereitschaften mehr machen kann aufgrund Bandscheibenvorfall HWS.
Ansonsten bin ich dort zufrieden und möchte weiterhin dort arbeiten. Habe einen Gdb von 40.
Wäre es sinnvoll einen Gleichstellungsantrag zu stellen damit ich den Arbeitsplatz behalten kann? Geht das dann über den Vdk oder Bundesagentur für Arbeit?
Jürgen Bachmann
am 07.07.2020Hallo ,
Ich habe hier einieges gelesen Über gleichstellung und deren Folgen ,
letztlich ist es ja egal , ab 30 % kann man diesen Antrag stellen , und wird Ihn auch bestimmt bekommen ,
nun wollen wir mal Ehrlich sein , Leute mit 30 % oder gar mehr % sind auf jeden fall eingeschränkt . die Meissten haben es mit Rücken Knie gelänke Herzkreislauf Diabetes . mann ist somit eingeschrenkt in der Motorig Bewegung ,
meine Lieben wenn einer sich vorstellt mit solch eine Behinderung von 30 oder mehr % und der Arbeitgeber sowas mit bekommt , ist der jeniege Uninteressant für die Firma ,
selbst wenn der Arbeitnehmer es verheimlicht , Ihrgendwann kommt es raus .
Ich zb hab 30 %
muss regelmäßig zum Arzt Blutwerte Einstellungen , Rücken ,
mein Arbeitgeber kuckt schon Immer blöd wenn ich mich Entschuldiegen muß für ein Arztbesuch
und nein , Ich hab ihn nicht gesagt das ich 30 % habe , durch den eventuellen Kündigung schutz würde er mich sofort entlassen , Lg Jürgen
Christian Schultz
am 08.06.2020Möglich ist das, man müsste sich den Fall allerdings im Detail ansehen. Der GdB allein führt nicht zum Anspruch auf die Gleichstellung. Vielmehr geht es um die Frage, inwieweit Ihre Behinderung Sie bei der Ausübung der Arbeit benachteiligt. Dazu gehören auch krankheitsbedingte Fehlzeiten.
Christian Schultz
am 08.06.2020Hallo Sina, natürlich können Sie auch mit Gleichstellung einen "Verschlechterungsantrag" stellen. Ob dieser Aussicht auf Erfolg hat, muss man anhand der ärztlichen Befundberichte klären. Ich empfehle Ihnen daher, dass Sie sich beraten lassen. Zum Beispiel im Rahmen unserer Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Sina
am 07.06.2020Hallo,
ich habe gdb 40 und bin seit 1 Jahr gleichgestellt. Ich möchte gerne wissen ob ich gdb 50 mit Gleichstellung überhaupt beim Versorgungsamt beantragen kann bzw ob es Sinn macht oder ob man meist beim Versorgungsamt mit den Antrag abgelehnt wird.? Ist das auch ein Verschlechterungsantrag den man stellen muss? Was muss ich beachten und wie erhöhe ich die Genehmigung von gdb 50? Ich bin verzweifelt weil vor der Gleichstellung gdb 50 abgelehnt wurde und weitere Erkrankung sowie damit verbundene Einschränkung in der Bewegung u Schmerzen nicht akzeptiert wurden. Ich habe Angst bei nochmaligen Antrag, dass mir die gdb 40 gekürzt werden. Aber meine tägl. Schmerzen werden schlimmer. Ich brauche mehr Pausen u Auszeit weil ich so lange nicht auf den Beinen schaffe aber der AG das nicht mit der Gleichstellung akzeptiert. Mir steht auch nicht mehr Urlaub dadurch zu. Daher möchtw ich gdb 50 beantragen. Hws wird nicht beim Versorgungsamt berücksichtig u würde mich ja nicht zusätzlich einschränken. Es schränkt mich aber ein. Nur lws und ödeme wegen Gefäßschädigung wurde alzeptiert. Später die dazu kommende hws Schädigung wird nicht akzeptiert. Bitte um Hilfe und Rat. Kann man überhaupt bei Gleichstellung Antrag auf gdb 50 stellen oder sind sie Aussichten auf Erfolg dann geringer? Oder sind die Aussichten auf gdb 50 damit besser? Was muss ich tun bzw was muss hinzu kommen für gdb 50?
Klin
am 05.06.2020Habe Gleichstellung Antrag gestellt, wurde aber nicht anerkannt bei 40%bechinderung, mir wurde gesagt,sie waren in den letzten 2 Jahren zur wenig krank,,,kann das war sein?
Dumitru
am 18.05.2020Hallo alle zusammen, ich habe eine GdB in Höhe vom 45% durch BG , es war ein Arbeitsunfall, dannach habe ich mich für gleichstellung an Bundesagentur für Arbeit angewendet, die schwerbehindert Gleichstellung habe ich problemlos bekommen, was bedeutet das jetzt für mich ? Bekomme ich etwas zusätzliches?
Grüße
Christian Schultz
am 30.03.2020Hallo Angelika, wenn Sie einen GdB von 50 haben, steht Ihnen Sonderurlaub zu. Mit einer Gleichstellung allein (und niedrigerem GdB) nicht.
Angelika Müller
am 29.03.2020Hallo , habe eine Gleichstellung mit 50% . Stehen mir da 5 Tage Sonderurlaub zu?
Usta
am 09.01.2021Nein
Christian Schultz
am 10.03.2020Hallo, weder die Schwerbehinderung noch die Gleichstellung müssen Sie beim Arbeitgeber oder im Vorstellungsgespräch angeben. Wenn Ihre Behinderung allerdings Einfluss auf die angestrebte Tätigkeit haben würde (Knieprobleme als Möbelschlepper zum Beispiel), sollten Sie das Thema vielleicht doch offen ansprechen. Mehr dazu hier: www.sovd-sh.de/2019/11/12/muss-ich-meine-schwerbehinderung-dem-arbeitgeber-melden/
black box
am 10.03.2020Hallo zusammen,
ich habe einen GdB von 40% und Gleichstellung durch das Arbeitsamt ohne Job.
Muß ich einem neuen potentiellen Arbeitgeber den Grund dafür nennen, wenn er weiß das ein GdB 40% und aGleichstellung vorliegt?
Grund: PTBS, Athrose Knie und linksseitig Blind.
Es handelt sich um einen Lagerarbeitsjob bei der Bundeswehr und einen anderen Job als Möbelschlepper bei der Diakonie, Soziales Kaufhaus, Möbelabteilung.
Welche Fragen stellt das Arbeitsamt bei evtl. Förderung dem neuen Arbeitgeber?
Rosemarie Boeshans
am 06.01.2020Hatte schwerbehinderung mit 3 mit Gleichstellung jetzt habe ich 4 muss ich neuen Antrag Gleichstellung stellen bei Änderung der 3 auf 4 stellen
Martin Vossberg
am 08.11.2019WAs?
Christian Schultz
am 14.10.2019Hallo, leider verstehe ich Ihre Frage nicht. Bitte wenden Sie sich persönlich an die Kollegen in der Sozialberatung: www.sovd-sh.de/sozialberatung/
Palavartzas
am 11.10.2019Ich habe ein behiderung von 40 gbd trotzdem habe ich kuntingung gegricht momentan bin ich mit smerzen seit 02-26-2019 krankgesrieben am 01-10-2019 letzte Tag in der Firma das broblem ist durch meine chronische Erkrankungen viel Problemen habe psychisch und korperlich ich war fast 8 Jahre bei Firma mit viel smerzen und viel Kraft arbeiten nur ist mir so weit das ich voll zeit nich Meer Schafen 7 bis 8 mal die tag muss ich meine Zucker einstellen plus meine 2 Krankheit multiple sklerose smerzen auf Beine und Hände was soll ich machen wie bekomme ich Hilfe fur meine Probleme Dankeschön und shones Wochenende
Annette
am 14.04.2019Habe eine Gleichstellung und 40 GdB. Arbeite in die Pflege und kann es nicht mehr verrichten auf Grund meiner Krankheit Rheuma. Ich möchte, dass meine Chefin mich kündigt , dass ich eine Fortbildung anfangen kann und einen Weg einschlagen werde. Können sie mir helfen? Was soll ich tun? Vielen Dank
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