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Wo hinterlege ich meine Patientenverfügung?

Pflege Behinderung Gesundheit

Kaum ein Thema bewegt die Mitglieder des Sozialverbands so sehr wie die Patientenverfügung. Die Aussicht, irgendwann einmal nicht mehr selbstbestimmt leben zu können, ist für die meisten Menschen eine Horrorvorstellung. Zum Glück gibt es Wege, das Thema Selbstbestimmung auf den richtigen Weg zu bringen. Ganz einfach – mit Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht.

Die Patientenverfügung – wo soll ich sie aufbewahren?

In früheren Beiträgen haben wir bereits darüber berichtet, welche Vordrucke Sie für eine Patientenverfügung nutzen können. Außerdem finden Sie in unserem Blog viele weitere Hinweise, die Ihnen beim Verfassen Ihrer Patientenverfügung behilflich sein werden. Eine Frage rund um die Patientenverfügung ist von elementarer Bedeutung: Wo soll dieses wichtige Dokument aufbewahrt werden? Über folgende Punkte sollten Sie sich im Klaren sein.

1. Sie können mehrere Versionen Ihrer Patientenverfügung in Umlauf bringen

Es ist nicht in Stein gemeißelt, dass es zu Ihrer Patientenverfügung lediglich ein Dokument geben darf. Im Gegenteil – es kann sogar sinnvoll sein, mehrere Ausdrucke vorzuhalten. Doch seien Sie achtsam: Selbstverständlich muss es sich in diesem Fall um ein und dieselbe Version handeln. Bringen Sie niemals verschiedene Varianten Ihrer Patientenverfügung unter die Leute! Außerdem müssen Sie jeden Ausdruck handschriftlich unterzeichnen. Wenn Sie dies beherzigen, ist es sehr wahrscheinlich, dass Ihre Patientenverfügung tatsächlich angewandt wird.

2. Denken Sie an Ihre Angehörigen

Wie die meisten Menschen haben wahrscheinlich auch Sie einen Ordner mit Dokumenten im Arbeits- oder Wohnzimmer stehen. Ein guter Platz für die Patientenverfügung. Doch falls Sie einen Unfall haben und nicht ansprechbar sind, wird niemand wissen, dass dort eine Patientenverfügung liegt. Weihen Sie Ihre Angehörigen ein. Sagen Sie ihnen, dass es eine Patientenverfügung gibt und wo diese zu finden ist. Im besten Fall sollten Sie Ihren Angehörigen eine von Ihnen unterschriebene Kopie der Patientenverfügung mitgeben. Falls Sie Ihre Angehörigen für den Notfall mit einer Vorsorgevollmacht ausstatten, ist es ohnehin erforderlich, dieses Thema detailliert zu besprechen.

3. Arzt und Krankenhaus

Wir empfehlen Ihnen, ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt zu hinterlegen. Im Idealfall können Sie das Dokument sogar mit Ihrem Arzt durchsprechen und von diesem unterschreiben lassen. Möglicherweise fällt hierfür allerdings ein Honorar an. Viele Ärzte bieten diesen Service überhaupt nicht an, weil Gespräche über die Patientenverfügung von der Krankenkasse nicht vergütet werden. Falls es in Ihrer Nähe eine Klinik gibt, in der Sie bereits untersucht wurden, können Sie auch hier ein Dokument Ihrer Verfügung Ihrer Patientenakte hinzufügen lassen. Falls etwas passiert und Sie in dieses Krankenhaus kommen, liegt die Patientenverfügung schon vor.

4. Patientenverfügung und Gesundheitskarte

Seitdem die elektronische Gesundheitskarte eingeführt wurde, war geplant, dass auch sensible Informationen wie Patientenverfügungen darauf gespeichert werden können. Die Realität ist bisher weit hinter den Vorstellungen der Politik zurückgeblieben. Fragen Sie dennoch bei Ihrer Krankenkasse nach, ob eine Speicherung auf der Karte möglich ist.

5. Möchten Sie Ihre Patientenverfügung in einer Datenbank online speichern?

Datenbanken zur Speicherung Ihrer Patientenverfügung gibt es mittlerweile einige. Gegen eine meist geringe Gebühr haben Sie dort die Möglichkeit, Ihr Dokument hochzuladen. Über einen elektronischen Zugang können dann theoretisch auch Krankenhäuser auf Ihre Verfügung zugreifen. Diese Möglichkeit hat den Vorteil, dass Ihr Dokument jederzeit abrufbar ist – auch wenn beispielsweise Ihre Kinder nicht erreichbar sind.

6. Das Kärtchen in der Geldbörse

Eine günstige Alternative, Sanitäter oder Ärzte im Notfall wissen zu lassen, dass es eine Patientenverfügung gibt, stellt eine Scheckkarte dar. Diese finden Sie zum Beispiel im Umschlag unserer kostenlosen Broschüre zur Patientenverfügung. Falls Ihnen etwas zustößt und Sie sich nicht selbst mitteilen können, finden die Rettungskräfte in Ihrer Geldbörse eine Karte vor. Darauf steht, dass es eine Patientenverfügung gibt und welche Person im Notfall kontaktiert werden soll.

7. Beim Notar

Selbstverständlich können Sie Ihre Patientenverfügung auch beim Notar aufsetzen lassen und gleich dort hinterlegen. Bei dieser Variante fallen Gebühren an. In vielen Fällen ist es nötig, eine Vorsorgevollmacht beim Notar zu machen. Sollte das bei Ihnen auch so sein, bietet es sich an, dort auch gleich die Patientenverfügung mitzubehandeln.

8. Vorsicht bei Aktualisierungen

Sie sollten Ihre Patientenverfügung etwa alle drei Jahre überprüfen. Sofern Sie etwas ändern möchten, müssen Sie penibel darauf achten, dass sämtliche alten Exemplare Ihrer Verfügung aus dem Verkehr gezogen werden. Sowohl die ausgedruckten Dokumente bei Verwandten oder Ihrem Hausarzt als auch elektronisch gespeicherte Versionen. Nach Ihrer Änderung darf nur die neue Patientenverfügung zugänglich sein.

Fazit: Welche Lösung ist nun für mich am besten?

Wie Sie bereits festgestellt haben, gibt es nicht den einen Weg für die Hinterlegung Ihrer Patientenverfügung. Vielmehr haben Sie wie beim gesamten Thema Selbstbestimmung völlig freie Hand darüber, wer das Dokument zu sehen bekommt. Sie können für sich selbst bestimmen, wie offen Sie in dieser Frage sein möchten. Eines ist jedoch wichtig: Für den Fall, dass etwas passiert, muss sichergestellt sein, dass die Einsatzkräfte so schnell wie möglich erfahren, dass es eine Patientenverfügung gibt. Bedenken Sie, dass Sie selbst nach einem Unfall möglicherweise nicht ansprechbar sind. Für diese Situation bieten sich elektronische Register bzw. die Scheckkarte im Portmonee mit entsprechenden Ansprechpartnern an.

Der Sozialverband Deutschland hilft in sozialen Angelegenheiten. Wir vertreten unsere Mitglieder bis zum Sozialgericht, unter anderem bei Auseinandersetzungen rund um das Thema Rente und Behinderung.

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Kommentare (6)

  • user
    Wilhelm Dr. Margula
    am 27.11.2020

    Das BM f Justiz empfiehlt, seine Patientenverfügung alljährlich zu erneuern und bei dieser Gelegenheit auch zu prüfen. Wie das geht habe ich bei www.pflegefall-tool.de gefunden. Das Wichtigste ist aber, auch den Inhalt seiner Patientenverfügung ebenso regelmäßig mit seinen Angehörigen zu besprechen.

    • user
      Karl Friederichs
      am 07.10.2023

      Die Empfehlung ist fragwürdig: Bei späten Fassungen kann man darüber streiten, ob der/die Alte z.Zt. der Neufassung noch geschäftsfähig war.

  • user
    Monika Esterl
    am 26.11.2020

    Vielen Dank für Ihren informativen Artikel zum Thema Patientenverfügung. Meine Mutter fragte mich vor Kurzem, ob sie ein Exemplar Ihrer Patientenverfügung bei Ihrem Hausarzt hinterlegen soll. Ich werde ihr weiterleiten, dass dies sehr empfholen wird und im Idealfall wird das Dokument mit dem Arzt auch durchgesprochen und von ihm unterschreiben.

  • user
    Piri
    am 05.05.2020

    Die Hinterlegung der Patienten Verfügung in einem Krankenhaus kann ich aus eigener Erfahrung nicht empfehlen.

    Ich wollte meine im Krankenhaus eingescannte Patientenverfügung löschen lassen. Seit mehreren Wochen versuche ich das. Bis jetzt ohne Erfolg. Wahrscheinlich muss ich mir rechtlichen Bestand suchen.

  • user
    Antonia Werling
    am 04.02.2020

    Danke für die Ausführungen, wo die Patientenverfügung hinterlegt werden sollte. Es gibt ja das zentrale Vorsorgeregister, welches empfehlenswert ist. Viele Menschen scheuen sich, dieses Thema mit ihren Angehörigen zu besprechen. Generell sollte man, solange man noch geistig gut in der Lage ist, sich das Erbrecht ansehen und einen Rechtsanwalt aufsuchen, wenn man mit der gesetzlichen Erbfolge nicht einverstanden ist. Hier können auch Patientenverfügungen aufgesetzt werden.

  • user
    Roland Fiedler
    am 30.04.2019

    Der Artikel gefällt mir. Im Punkt 7 nennen Sie zur Hinterlegung den Notar, ich denke Sie sollten dabei das „Zentrale Vorsorgeregister“ mit erwähnen. Da gibt es einen Zugriff per Internet und Telefon.

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