EM-Rente: Kann ich den Gutachter ablehnen?
Sie haben eine Erwerbsminderungsrente beantragt? Und nun müssen Sie einen Termin beim Gutachter wahrnehmen? So eine persönliche Begutachtung ist Standard, da kommen Sie nicht drum herum. Bei der Wahl des Arztes können Sie jedoch mitbestimmen.
Wer in Deutschland eine Rente wegen Erwerbsminderung beantragt, wird persönlich begutachtet. Nicht immer, aber in den allermeisten Fällen. Anders ist das beispielsweise, wenn Sie den Schwerbehindertenausweis anstreben - hier wird fast immer nur nach Aktenlage entschieden. Deshalb kommt den Berichten von Ihrem Haus- oder Facharzt eine so große Bedeutung zu.
Aber bei der EM-Rente werden Sie zur persönlichen Begutachtung eingeladen. Das kann dann bei einem waschechten Amtsarzt der Deutschen Rentenversicherung (DRV) stattfinden. Oder bei einem niedergelassenen Facharzt, der für die DRV gegen ein Honorar begutachtet.
Gutachter wird von der DRV ausgesucht
Nun kann es vorkommen, dass Sie aber zu genau diesem Arzt nicht möchten. Warum auch immer: Vielleicht waren Sie dort schon einmal in Behandlung und sind mit einem schlechten Gefühl nach Hause gegangen. Müssen Sie dann trotzdem noch einmal dorthin?
Nein, nicht unbedingt. Sie sind dem von der DRV vorgeschlagenen Gutachter nicht auf Gedeih und Verderb ausgeliefert. Sollte es einen triftigen Grund geben, warum der Termin bei gerade diesem Gutachter keine gute Idee ist - dann können Sie das der Rentenversicherung mitteilen. Und im Regelfall kommt die DRV Ihrem Wunsch nach einem anderen Gutachter dann auch nach.
Sie haben sogar die Möglichkeit, einen Wunsch-Gutachter vorzuschlagen. Wenn das medizinisch sinnvoll ist, wird die Deutsche Rentenversicherung Ihrem Vorschlag auch folgen.
Wichtig ist, dass Ihre Begründung gut nachzuvollziehen ist. Wir bekommen im Rahmen unserer Sozialberatung immer wieder Anfragen, weil Gutachter aufgrund von negativen Erfahrungsberichten gemieden werden sollen. Das ist schwierig. Denn niemand kann unabhängig beurteilen, wie solche Bewertungen zustande gekommen sind. Häufig schreiben nur solche Patienten eine Bewertung im Internet, die sich ungerecht behandelt fühlen. Ob gerechtfertigt oder nicht, weiß man nicht. Daher ist eine solche Begründung schwierig, wenn der Gutachter abgelehnt werden soll.
In vielen Fällen werden Sie ohnehin im Rahmen einer Reha begutachtet. Häufig findet die Reha schon während des Krankengeld-Bezugs statt. Wenn Sie dann drei Wochen in der Klinik sind, steht am Ende auch ein sogenannter Entlassungsbericht. Der kann für den Antrag bei der EM-Rente bereits ausreichend sein. Oft werden Sie jedoch trotzdem noch einmal zu einem persönlichen Termin beim Gutachter eingeladen.
Auch hier gilt dann: Wenn es einen wichtigen Grund gibt, warum gerade dieser Arzt nicht der richtige für eine unabhängige Begutachtung ist, sollten Sie das der Deutschen Rentenversicherung umgehend mitteilen.
Fazit
Sie können grundsätzlich über die Wahl des Gutachters mitbestimmen, wenn es um die Erwerbsminderungsrente geht. Nicht verhandelbar ist die Tatsache, dass die Begutachtung persönlich stattfinden wird. Wenn die DRV das möchte, führt kein Weg daran vorbei. Absolute Ausnahmen: Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen das Haus nicht verlassen können - etwa bei einer schweren Angststörung. In solchen Extremfällen kommt der Gutachter dann zu Ihnen nach Hause.
In allen anderen Fällen können Sie einen Gutachter vorschlagen. Wenn dessen Wahl aus sozialmedizinischer Perspektive sinnvoll erscheint, wird sich die DRV dem nicht entgegen stellen.
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