Erhöhung der EM-Rente 2024: Gilt das auch für die Witwenrente?
Aktuelles Rente
Im Juli 2024 werden all diejenigen, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begonnen hat, mehr Geld erhalten. Bis zu 7,5 Prozent mehr. Und die Sonderzahlung hat auch Auswirkungen auf die Witwenrente.
Durch das Rentenanpassungs- und Erwerbsminderungsrenten-Bestandsverbesserungsgesetz - was für ein Name - gibt es eine einmalige Erhöhung für die sogenannten "Bestandsrentner" in der Erwerbsminderung. Wenn Ihre EM-Rente das erste Mal zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 geflossen ist, kommen Sie in den Genuss dieser Sondererhöhung.
Warum gibt es 2024 mehr Geld in der Erwerbsminderungsrente?
Dem Gesetz geht eine große Ungerechtigkeit voraus. Und leider müssen wir vorwegnehmen, dass diese Ungerechtigkeit nicht vollständig behoben wird.
Worum geht es? Wenn Sie so krank sind, dass Sie dauerhaft nicht mehr arbeiten können, steht Ihnen in bestimmten Fällen eine Rente wegen Erwerbsminderung zu. Wie hoch diese Rente ist, hängt vor allem mit Ihren bisher erworbenen Entgeltpunkten zusammen. Wenn Sie in den letzten Jahren viel verdient haben, wird die EM-Rente also dementsprechend höher ausfallen.
Häufig tritt eine schlimme Krankheit allerdings bereits in jungen Jahren auf. Zu diesem Zeitpunkt haben Sie noch nicht viele Entgeltpunkte auf dem Rentenkonto. Damit die Rente trotzdem eine "angemessene" Höhe erreicht, gibt es die Zurechnungszeit. Ihre Rente wird auf diese Weise künstlich hochgerechnet - so, als ob Sie bis zum Rentenalter gearbeitet hätten.
So ist es zumindest seit 2019. Davor erfolgte die Zurechnungszeit deutlich sparsamer. Wer also schon länger eine Rente wegen Erwerbsminderung bezieht, bekommt im Vergleich zu späteren EM-Rentnern teilweise deutlich weniger Geld.
Anpassung für den Bestand
Deswegen das oben genannte Gesetz. Es besagt im Groben: Wer die EM-Rente erstmals zwischen Januar 2001 und Dezember 2018 erhalten hat, erhält mehr Geld. Startete die Rente bis Ende Juni 2014, sind es 7,5 Prozent mehr. Hat die Rente zwischen Juli 2014 und Dezember 2018 begonnen, sind es immer noch 4,5 Prozent mehr.
Ausgezahlt wird die erhöhte Rente erstmalig im Juli 2024.

"Auch nachfolgende Renten werden zum Juli 2024 erhöht. Das gilt vor allem für Alters- und Witwenrenten."
Christian Schultz, SoVD Schleswig-Holstein
Rentenerhöhung im Bestand 2024: Auch bei Alters- und Witwenrenten
In den letzten Wochen und Monaten haben sich sehr viele Menschen mit folgender Frage an den SoVD gewandt:
"Meine Altersrente ist mittlerweile ausgelaufen, ich beziehe bereits eine Altersrente. Wie sieht es da mit der Erhöhung aus?"
Hier lautet die gute Nachricht: Jep, auch Sie erhalten 2024 mehr Geld. Die meisten Menschen erhalten nach dem Wechsel von der EM- in die Altersrente nicht mehr Geld als vorher. Das weiß auch der Gesetzgeber. Falls Sie also zwischen 2001 und 2018 eine Erwerbsminderungsrente bezogen haben und inzwischen in die Altersrente gewechselt sind, werden auch Sie zum Juli 2024 mehr Geld bekommen. Entweder 4,5 Prozent oder 7,5 Prozent mehr.
"Im Juli 2024 gibt es doch ohnehin die jährliche Rentenerhöhung. Bekomme ich dann nur eine Extrazahlung? Oder zweimal mehr Geld?"
Auch eine Frage, die uns immer wieder begegnet. Zum Sommer erfolgt die alljährliche Rentenanpassung. Höchstwahrscheinlich auch wieder im Juli 2024. Von dieser Erhöhung werden wie immer alle gesetzlichen Renten profitieren. Also auch die EM-Renten. Sollten Sie nächstes Jahr eine Sondererhöhung erhalten, kommt die "übliche" Rentenanpassung noch oben drauf. Also doppelter Zahltag.
Und bei der Witwenrente?
"Mein Mann hat vor seinem Tod eine Rente wegen Erwerbsminderung erhalten. Seit einigen Jahren bekomme ich eine Witwenrente. Gibt es ab Juli 2024 auch für mich mehr Geld?"
Ja, hier greift die gleiche Regel wie beim Wechsel von der EM- in die Altersrente. Sollte der Verstorbene vor seinem Tod eine EM-Rente bezogen haben, die zwischen 2001 und 2018 startete, geht die Extra-Erhöhung auch auf die Hinterbliebenenrente über.
Fazit
Im Sommer 2024 können sich "Bestandsrentner" wegen Erwerbsminderung über mehr Geld freuen. Die monatliche Rente steigt dauerhaft um bis zu 7,5 Prozent. Wenn Sie inzwischen eine Rente wegen Alters beziehen, werden Sie ebenfalls von der Erhöhung profitieren. Das Gleiche gilt für Witwen und Witwer, wenn der Verstorbene eine EM-Rente bezogen hat, welche die oben genannten Kriterien erfüllt.
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