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45 Versicherungsjahre: Zählt Erwerbsminderungsrente hier mit?

Behinderung Armut Gesundheit

Wer sich schon vor der Regelaltersrente in den Ruhestand verabschieden möchte, kann dies tun. Die Deutsche Rentenversicherung kennt verschiedene Formen der vorgezogenen Altersrente – die meisten davon mit Abschlägen. Ganz ohne Abzug funktioniert es entweder mit Schwerbehinderung oder nach dem Erreichen von 45 Versicherungsjahren. Eine Frage, die uns immer wieder beschäftigt: Zählt bei diesen 45 Jahren die Erwerbsminderungsrente mit?

Ein Mann blickt auf das Meer

Altersrente für besonders langjährig Versicherte und Erwerbsminderungsrente

Diese Fragen beantworten wir in diesem Beitrag:

  1. Mit welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?
  2. Wenn doch mit Abschlag – wie hoch wäre der?
  3. Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente – was bedeutet das für mich?

Mit welchem Alter kann ich nach 45 Jahren ohne Abschlag in Rente?

Bei der Einführung der sogenannten Altersrente für besonders langjährig Versicherte wurde großspurig verkündet: Nach 45 Versicherungsjahren können Sie mit 63 ohne Abzug in die Rente. Und damals entsprach diese Aussage tatsächlich der Wahrheit. Das bedeutet aber nicht, dass die Regel auch heute noch Bestand hat. Hintergrund ist die individuelle Regelaltersgrenze, die für jeden Jahrgang etwas später einsetzt.

Wie Sie in der Tabelle sehen können, gehen Versicherte mit Geburtsjahrgang 1957 erst mit 63 Jahren und zehn Monaten abschlagsfrei in die Altersrente. Ein Jahr später sind es bereits 64 Jahre, die man erreichen muss. Voraussetzung für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte ist jedoch immer das Erreichen von mindestens 45 Versicherungsjahren.

Welche Zeiten hier Berücksichtigung finden, haben wir in diesem ausführlichen Beitrag zusammengefasst. Ob die Erwerbsminderungsrente zur Erfüllung der 45 Jahre beiträgt, klären wir gleich.

Wenn doch mit Abschlag – wie hoch wäre der?

45 Versicherungsjahre sind eine hohe Hürde. Viele Menschen, die lange gearbeitet oder Kinder erzogen haben, scheitern an diesem Hindernis. In der Regel machen ihnen Zeiten der Arbeitslosigkeit einen Strich durch die Rechnung. Einen wichtigen Beitrag dazu finden Sie hier.

Doch selbst wenn: Eine vorgezogene Altersrente ist auch schon mit 35 Versicherungsjahren möglich. Wenn Sie bereit sind, Abzüge in Kauf zu nehmen, können Sie sich tatsächlich schon mit 63 von Ihren Kollegen verabschieden.

Denn neben der Altersrente für besonders langjährig Versicherte gibt es noch zwei weitere Varianten eines vorgezogenen Ruhestands. Die erste steht Ihnen nur mit dem Status der Schwerbehinderung offen. Wenn Sie keinen Grad der Behinderung von 50 vorweisen können, bleibt noch die Altersrente für langjährig Versicherte – dann allerdings mit Abschlag. Jeder Monat, den Sie sich vor der Regelaltersgrenze sparen, wird mit einem Abzug von 0,3 Prozent bestraft.

Sie können also nach wie vor mit 63 in Rente gehen. Voraussetzung ist, dass Sie 35 Versicherungsjahre vorweisen können und es sich finanziell leisten können.

Ich bekomme eine Erwerbsminderungsrente – was bedeutet das für mich?

Kommen wir zurück zur Rente nach 45 Versicherungsjahren. Welche Rolle spielt hier die Erwerbsminderungsrente? Rentenrechtlich sprechen wir in diesem Fall von „Zurechnungszeiten“. Wer aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr arbeiten kann und eine EM-Rente erhält, erwirbt jetzt Zurechnungszeiten.

Das Problem: Diese Zurechnungszeiten sorgen zwar dafür, dass Ihre tatsächliche Erwerbsminderungsrente höher ausfällt. Und auch für eine vorgezogene Altersrente nach 35 Versicherungsjahren bedeutet die Zurechnungszeit nur Positives. Wenn es jedoch um die Rente nach 45 Versicherungsjahren geht – also um die Altersrente für besonders langjährig Versicherte – kann die Erwerbsminderungsrente problematisch sein.

Denn die dazugehörige Zurechnungszeit zählt bei den wichtigen 45 Versicherungsjahren nicht mit. Wer also über längere Zeit eine EM-Rente bezieht, erfüllt aus diesem Grund nicht immer die Voraussetzungen zur Altersrente für besonders langjährig Versicherte.

Fazit

Wenn Ihre Gesundheit nicht mehr mitmacht und Sie nach dem Auslaufen des Krankengeldes nicht mehr arbeiten können – dann sollten Sie schon einmal anfangen zu rechnen. Denn wenn Sie die Altersrente nach 45 Versicherungsjahren anstreben, ist die Erwerbsminderungsrente problematisch. Die Schlacht ist in diesem Fall jedoch nicht verloren. Haben Sie die Möglichkeit, im Rahmen eines 450-Euro-Jobs zu arbeiten? In diesem Fall können Sie neben der EM-Rente etwas dazuverdienen und eigene Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung abführen. Über diesen Weg machen Sie aus der Zurechnungs- eine Pflichtbeitragszeit.


Kommentare (24)

  • user
    Ursula Jetter
    am 18.07.2023

    Seit Jan 23 habe ich 45 Arbeitsjahre voll , dürfte also mit 64,5 in die vorzeitige Rente ohne Abzüge.

    Wenn ich jetzt in teilerw.mind.Rente ginge , dürfte ich dann trotzdem mit 64,5 indiese vorgezogene Rente ?

    Würde der Zugangsfaktor dann reduziert ?

    Und Wenn ich vor dieser vorgezogenen Rente ohne Abschlag arbeitslos wäre , wäre der Zugangsfaktor dann wieder 1,0 ?

    Danke für Ihre Unterstützung

    Grüsse

    U.Jetter

    • user
      Christian Schultz
      am 28.07.2023

      Hallo Ursula, das mit der teilweisen EM-Rente ist ein spezieller Fall. Bitte fragen Sie hier direkt bei der Deutschen Rentenversicherung nach. Und posten Sie die Antwort gern hier, damit wir alle etwas davon haben.

  • user
    Wolfgang Schulz
    am 11.06.2023

    Hallo

    Ich bin Bj 1959 , habe 554 Monate Beitragszeit, habe jetzt eine Teilminderungsrente bekommen und mein Zugangsfaktor ist um 14 Monate auf 0,985 reduziert worden.Ich möchte im Feb.2024 die Rente für besonders langjährige beziehen.Bekomme ich den Zugangsfaktor 1,0 dann wieder?

    Und könnte ich die Erwerbsminderungsrente, zugestellt 28.05.2023, ablehnen ?

    MfG W.S.

    • user
      Christian Schultz
      am 12.06.2023

      Hallo Wolfgang, der Zugangsfaktor wird immer dann reduziert, wenn eine Rente vorzeitig in Anspruch genommen wird. Ihre konkrete Frage kann ich nicht beantworten. Aber wenn Sie eine ungekürzte Altersrente beziehen, ist der Zugangsfaktor normalerweise 1,0. Wenden Sie sich am besten direkt an die DRV.

  • user
    Wilfried Schumacher
    am 12.04.2023

    Guten Abend, ich werde jetzt 61j ab August 23 bin ich 45j am arbeiten habe 50% Schwerbehinderung und ich muss Erwerbsminderungsrente beantragen, bin wegen Krankheit in krankengeld, wollte eigentlich zum 1.1.24 mit 10.3 Prozent Abzüge in Rente gehen, bin krank im Moment und bin mir unsicher welchen Weg ich einschlagen soll. Können Sie mir bitte einen Rat geben? Vielen Dank Wilfried Schumacher

    • user
      Christian Schultz
      am 13.04.2023

      Hallo Wilfried, das muss man sich genau anschauen. Lassen Sie sich am besten erst einmal eine aktuelle Rentenauskunft von der DRV schicken. Da sehen Sie schon, wie hoch die Altersrente mit Schwerbehinderung wäre. Im Zweifel nochmal persönlich beraten lassen.

    • user
      Schumacher Wilfried
      am 14.04.2023

      Guten Tag, habe mir den aktuellen Stand der Rente zuschicken lassen, ist unterwegs.

  • user
    Chris
    am 15.03.2023

    Guten Tag.

    Ist es richtig, dass wenn eine Zurechnungszeit im Beitragsverlauf aufgeführt wird, dafür Beiträge nach diesem Stichtag nicht mehr berücksichtigt werden?

    Ich habe jetzt meine EM-Rente rückwirkend bewilligt bekommen. Im Bescheid wurde mir eine Zurechnungszeit ab dem 16.04.2020 (= Beginn der Arbeitsunfähigkeit) bis 2026 zugestanden. Beiträge nach diesem Termin wurden nicht mehr im Verlauf aufgeführt, obwohl sie in einer Rentenauskunft aus 2021 noch enthalten waren. Bei den „fehlenden“ Beiträgen handelt es sich um Einmalzahlungen (Urlaubsgeld) des Arbeitgebers für das Jahr 2020 (Beginn Jahr meiner Erkrankung).

    Viele Grüße

    Chris

    • user
      Christian Schultz
      am 15.03.2023

      Hallo Chris, das müsste man sich genauer anschauen. Wenn Sie neben der EM-Rente arbeiten - das geht ja im Rahmen von Minijobs - werden diese Beiträge meines Wissens Ihrem Rentenkonto gutgeschrieben. Wie es bei Ihnen im Detail aussieht, müsste man anhand der Unterlagen klären. Rufen Sie am besten direkt bei der DRV an.

  • user
    Uwe H.
    am 15.07.2022

    Hallo Herr Schultz !!

    Ich habe gestern meinen Rentenbescheid bekommen, nach dem Durchlesen des Rentenbescheides wegen voller Erwerbsminderung habe ich folgende Fragen ?

    1) Es steht geschrieben der Rentenbeginn ist der 01.07.21 und der Anspruch ist bis längstens zum 31.03.2027 zur Regelaltersgrenze , erste Rentenzahlung 01.08.2022 , und es steht auch geschrieben das diese Rente in dieser Zeit wieder geprüft werden kann ? Oder ist diese Zeit der vollen Erwerbsminderung festgesetzt ?

    2) Besteht für mich auch die Möglichkeit während der Vollen Erwerbsminderung die Altersrente für besonders langjährige Versicherte in Anspruch zu nehmen die ja schon am 01.04.2025 beginnen könnte. Laut Rentenauskunft vom 07.10.2021 ist die Wartezeit von 45 Jahren derzeit mit 531 Monaten noch nicht erfüllt , es fehlten noch 9 Monate die ja mittlerweile erreicht sind . In der Anlage Grundrentenzeiten in der Bewilligung der Erwerbsminderung ist aber eine Grundrentenzeit von nur 490 Monaten angegeben , das verstehe ich nicht !!

    3) Kann sich mein beim Sozialgericht eingereichtes Klageverfahren wegen Höhe des GdB am Rentenbezug zu meinen Gunsten noch was ändern ?

    Im voraus schon mal vielen Dank ,

    mit Herzlichen Grüßen

    Uwe H.

    • user
      Christian Schultz
      am 18.07.2022

      Hallo Uwe,

      die Dauer der EM-Rente ist an die Aussicht gekoppelt, wie lange Ihre Erwerbsminderung voraussichtlich anhalten wird. In Ihrem Fall scheint es sich jedoch um eine unbefristete Variante zu handeln.

      Sie könnten auch in die vorgezogene Rentenvariante wechseln. Doch das ist mit Vorsicht zu genießen, da Sie dann womöglich weniger bekommen als gedacht. Mehr dazu hier: https://www.sovd-sh.de/aktuelles/meldung/darum-ist-die-em-rente-meist-hoeher-als-die-altersrente

      Wenn Sie einen Schwerbehindertenstatus (GdB ab 50) erhalten, könnten Sie damit auch die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beziehen. Aber auch das muss man sich im Detail anschauen.

      • user
        Uwe H.
        am 18.07.2022

        Hallo Herr Schulz ,

        vielen Dank für die schnelle Auskunft !!

        Ich habe gelesen das die Fehlerberechnung der Deutschen Rentenversicherung 30-50% belaufen soll , da macht man sich schon Gedanken ob alles rechtens ist.

        Wer kann sich unverbindlich mal meinen Rentenbescheid anschauen , ob da von den Zeiten alles richtig berechnet wurde , oder macht es keinen sinn bei der Vollen Erwerbsminderung.

        Haben Sie einen Tipp für mich ?

        Liebe Grüße

        Uwe. H

        • user
          Christian Schultz
          am 19.07.2022

          Also, von dieser Fehlerquote habe ich noch nichts gehört. In den Rentenverläufen fehlen häufig Zeiten der Ausbildung (oder Schule und Studium), alles andere ist in der Regel erfasst. Nach meinem dafürhalten sind Sie bei der DRV selbst ganz gut aufgehoben.

          • user
            Uwe H.
            am 20.07.2022

            Vielen Dank für Ihre Informationen ,

            Alles Gute

            Uwe H.

  • user
    D. Hohmann
    am 10.06.2022

    Ich habe eine volle Erwerbsminderungrente. Die 45 Beitragsjahre habe ich auch ohne die O.g. Rente erreicht. Ich bin außerdem zu 60% schwerbehindert. Kann ich ohne weitere Abschläge in die Altersrente übertreten. Geb. 1960 .

  • user
    randolf tschirpke
    am 03.04.2021

    hallo , folgende frage: eine erwerbsunfähigkeitsrente würde mir nach heutiger antragstellung anschließend genehmigt. 45 beitragsjahre sind bei mir erst zum dezember 2021 erfüllt. ist es sinnvoll den antrag auf eu-rente im dezember 2021 zu stellen? bin 1960 geboren.

    • user
      Christian Schultz
      am 06.04.2021

      Hallo Randolf, wie habe ich das zu verstehen: Sie wissen bereits, dass Sie eine EM-Rente erhalten würden? Haben den Antrag aber noch nicht gestellt? Das kann ich ehrlich gesagt nicht nachvollziehen.

      In Bezug auf die 45 Jahre Wartezeit für die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zählt der Bezug von EM-Rente allein nicht mit - so wie es im Beitrag steht. Wenn Sie die Versicherungsjahre noch nicht voll haben, müssten Sie also z.B. noch einen Minijob ausüben.

  • user
    Annemarie Schröder
    am 24.01.2021

    Hallo

    Ich erhalte Teilerwerbsminderungsrente und gehe noch 22, 5 Wochenstunden arbeiten.

    30% Gdb gleichgestellt mit 50%.

    Jetzt kommt es zu betriebsbedingten Kündigungen.

    Ich habe ein Auszeitkonto und würde dies gerne nutzen.

    Baujahr 01/1963 besonders langjährig Versicherte 08/2024.

    Kann ich vor dem Alter 63 *mit* Abzügen in die Altersrente gehen oder besteht vor 63 gar keine Rentenmöglichkeit?

    Vielen Dank.

  • user
    Christian Schultz
    am 14.09.2020

    Hallo Cornelia, leider ist es so: Wer nahtlos von der Erwerbsminderungs- in die Altersrente wechselt, muss die bisherigen Abschläge übernehmen. Haben Sie die Zusicherung des Rententrägers schriftlich? Dann sollte man sich das noch einmal ansehen: www.sovd-sh.de/2020/01/07/erwerbsminderungsrente-in-altersrente-umwandeln-das-sollten-sie-wissen/

  • user
    Cornelia F.
    am 12.09.2020

    Habe freiwillige Beiträge auf Anraten des Rentenberater gezahlt (18 Monate, beantragt und genehmigt während der Erwerbsminderungsrente)

    Nach der Erwerbsminderungsrente habe ich die Rente für besonders langjährig Versicherte beantragt,

    Bewilligt, aber mit den Abschlägen der EWR!!

    Obwohl die Zusicherung der DRV war, das dann keine Abzüge sind.

    Also, da ist was faul!!

  • user
    Christian Schultz
    am 11.09.2020

    Hallo Andrea, theoretisch ist das ab Erreichen des 50. Lebensjahres möglich, siehe hier: www.sovd-sh.de/2020/03/05/welche-moeglichkeiten-gibt-es-um-zusaetzlich-in-die-gesetzliche-rentenversicherung-einzuzahlen/

  • user
    Andrea
    am 10.09.2020

    Hallo Herr Schultz,

    wäre es denn nicht auch eine Lösung, während des Bezuges von Erwerbsminderungsrente freiwillige (Mindest)-Beiträge zu leisten, falls man sich diese leisten kann und mag? Soweit ich informiert bin, zählen diese bei den 45 Jahren mit?

    Vielen Dank und beste Grüße

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